Lfd.Nr. 30 Jahr 2000

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau
am 20. Juni 2000.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

 

Anwesende:

 

01. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer als Vorsitzender

02. GV. Elfriede Kopfberger

03. GV. Franz Stiglmayr      15. GR. Maria Weiretmaier

04. GR. Herbert Leitner      16. GR. Johann Leitner

05. GR. Berta Scheuringer          17. GR. Heinrich Ruhmanseder

06. GR. Franz Köstlinger           18. GR. Ernst Hintermayr

07. GR. Wolfgang Kraft       19. GR. Ulrike Gumpoltsberger

08. GR. Franz Mitterhauser         20. GR. Manfred Fattinger

09. GR. Friedrich Raschhofer       21.

10. GV. Franz Schabetsberger       22.

11. GV. Anna Wolschlager           23.

12. GR. Günter Ortner        24.

13. GR. Rudolf Hosner        25.

14. GR. Anita Wolschlager

 

Ersatzmitglieder:

GR. Franz Wimmer                   für         Vizebgm. Peter Gahleitner

GR. Hermann Dick                   für         GR. Gerhard Berghammer

GR. Franz Arthofer                       für         GR. Walter Ebner

GR. Karl Wagneder                  für         GR. Harald Parzer

 

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina

 

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                        unentschuldigt:

Vizebgm. Peter Gahleitner                                  GR. Reinhard Windhager

GR. Gerhard Berghammer

GR. Monika Tallier

GR. Walter Ebner

GR. Harald Parzer

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  Waldenberger Klaus


Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

    einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 13.06.2000

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 27.04.2000 bis zur

    heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-

    gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen

    diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht

    werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

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Tagesordnung:

 

  1.  Grundsatzbeschluss bez. Grundstückspreise für den Verkauf gemeindeeigener

      Grundstücke.

  2.  Genehmigung von Stromlieferungsverträge mit Energie AG.

  3.  Bericht des Obmannes des Umweltausschusses.

  4.  Änderung der Friedhofsgebührenordnung.

  5.  Löschwasserbehälter in Stieredt; Genehmigung des Dienstbarkeitsvertrages.

  6.  Bezirksgrundverkehrskommission; Bestellung der Mitglieder.

  7.  Bestellung einer Feuerbrand-Beauftragten für die Marktgemeinde Riedau.

  8.  Förderungsrichtlinien für Betriebsförderungen.

  9.  Genehmigung von Betriebsförderungen.

10.   Bericht des Obmannes des Personalbeirates.

11.   Aufnahme einer Reinigungskraft für das Hallen- und Freibad und Genehmigung des

      Dienstvertrages.

12.   Bericht des Obmannes des Bauausschusses

13.   Bericht des Bürgermeisters.

14.   Allfälliges.

 


TOP. 1.)    Grundsatzbeschluss bez. Grundstückspreise für den

            Verkauf gemeindeeigener Grundstücke.

 

Beim letzten Grundstücksverkauf wurde vom Gemeinderat die Meinung vertreten, dass eine Anhebung sinnvoll ist. Darum soll nun ein diesbezüglicher Grundsatzbeschluss gefasst werden, erklärt der Vorsitzende. Zur Zeit beträgt der Verkaufspreis von gemeindeeigenen Grundstücken pro m2 Bauland S 200,00. Es wurden Erkundigungen bei den umliegenden Gemeinden über deren Verkaufspreis eingeholt. in der Gemeinde Zell an der Pram werden von Privatverkäufern S 300,00 bis S 400,00 verlangt. Im Bereich der verdichteten Bauweise verkauft die Gemeinde Zell/Pram den Grund um S 200,00. Die Firma Leitz verlangt bei Mitarbeitern S 230,00, jeder Grundverkauf wird aber immer individuell behandelt (Lage des Grundstückes, Interessent).

Der Bürgermeister schlägt vor, für ein “normales” Baugrundstück S 300,00 pro m2 Bauland zu verlangen. Für Baurestgrundstücke sollen S 150,00 pro m2 verrechnet werden (Baurestgrundstück ist z.B. Gartenvergrößerung, kleinere Bauflächen die nicht separat bebaut werden können).

 

GV. Franz Schabetsberger erklärt, dass sich auch seine Fraktion sehr eingehend damit befasst hat. Der bisherige Verkaufspreis von S 200,00 ist derzeit sicher zu niedrig. Beim letzten Grundstücksverkauf waren die S 200,00 noch berechtigt. In Zukunft soll aber der Verkaufspreis marktkonform gestaltet werden. Mit dem Vorschlag S 300,00 bzw. S 150,00 ist seine Fraktion einverstanden.

 

Wichtig ist, dass diese Erhöhung bereits jetzt beschlossen wird und nicht auf Grund eines Anlassfalles (Grundstücksverkaufes), erklärt GV. Heinrich Ruhmanseder. Auch seine Fraktion ist mit der zur Kenntnis gebrachten Erhöhung einverstanden.

 

Der Bürgermeister stellt abschließend den Antrag, den Verkaufspreis für gemeindeeigene Baugrundstücke von derzeit S 200,00 auf S 300,00 pro m2 zu erhöhen. Der Verkaufspreis für Baurestgrundstücke soll in Zukunft S 150,00 pro m2 betragen.

 

Beschluss:  Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen diesem Antrag zu. Die Abstimmung

            erfolgt durch Erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 2.)    Genehmigung des Stromlieferungsvertrages mit der Energie AG.

 

Die Gemeinde ist ein sehr guter Stromabnehmer, erklärt der Bürgermeister. Die Stromkosten im Jahr 1999 beliefen sich auf S 862.000,00 und die Energie AG hat auf Grund der Stromliberalisierung ab 01.10.2001 den Gemeinden ein Angebot unterbreitet. Der OÖ. Gemeindebund hat mit Energie AG Verhandlungen geführt und es ist dem Gemeindebund gelungen, eine Strompreissenkung zu erreichen. Die Energie AG nimmt ab 1.8.2000 eine Marktöffnung für "gewerbliche" Kunden vor, worunter nun auch die Gemeinden fallen. Diese Kunden der Energie AG zahlen bis zu 26,7 % weniger für ihre Stromrechnung und liegen damit bereits auf dem Niveau der Haushalte.

 

Je nach der Größe des Verbrauchs hat die Energie AG unterschiedliche Angebote vorbereitet.

Entschließt sich die Gemeinde schon heute dafür, auch ein Jahr nach der Liberalisierung Kunde der Energie AG zu bleiben, profitiert sie bereits ab August von der Preisreduktion um 22,3 % im Gewerbe-Basistarif. Entscheidet sich die Gemeinde schon heute für eine zweijährige Vertragsdauer (ab Liberalisierung), erhöht sich diese Ersparnis auf 26,7 %.

 

Die Preisreduktion wird durch eine Senkung der Leistungspreises bis auf Haushaltsniveau erzielt, der Arbeitspreis bleibt auf gleichem Niveau. Für Anlagen mit einem Jahresstromverbrauch unter 5000 kWh wird bis zum Herbst ein eigenes Preispaket ausgearbeitet.

 

Liberalisierung ist zum 1.10.2001; bereits jetzt Bindung  zum 1.8.2000 - 

ab 1.10.2001 - 30.09.2002   für einjährige Bindung nach Liberalisierung

ab 1.10.2001 - 30.09.2003   für zweijährige Bindung nach Liberalisierung

 

Einsparungen:

                                         1-Jahres-Vertrag  2-Jahres-Vertrag

Hallen-u.Freibad                         105.725,11        215.308,78

Gemeindeamt                             3.930,48               4.696,80

Volksschule                                   5.437,80               6.498,00

Straßenbeleuchtung Achleiten                     793,80              1.537,80

Straßenbeleuchtung Pomedt                     2.461,32               2.941,20

Straßenbeleuchtung Schwaben                       600,48             1.218,00

 

Es fehlen noch Verträge (Hauptschule, Schülerausspeisung, Feuerwehrdepot, Friedhof, Hochbehälter, Kanalpumpwerk, Musikschule, Regenrückhaltebecken, Riedau 86). Da z.B. die Hauptschule eine Viertelstundenzählung hat, wird der Vertrag von einer anderen Abteilung ausgeschickt, voraussichtlich in der 27. Kalenderwoche. Der Bürgermeister ersucht daher, auch diese bereits in die Beratung und Beschlussfassung mit einzubeziehen.

 

Auslöser war der Gemeindebund, erklärt GV. Heinrich Ruhmanseder, der mit der Energie AG Verhandlungen aufgenommen hat. Nachteil ist, dass wir sehr viele “kleine” Verträge schließen müssen und nicht ein Gesamtvertrag für die Gemeinde abgeschlossen werden kann. Er spricht sich für den Abschluss eines 2-jährigen Vertrages aus. Ein Ausstieg, bei all zu großen Abweichungen, ist auf Grund einer Klausel die im Vertrag enthalten ist, möglich.

 

Die SPÖ-Fraktion hat sich auch intensiv mit dieser Angelegenheit befasst, erklärt GV. Franz Schabetsberger. Sie wären für den Abschluss eines einjährigen Vertrages. Bei einer einjährigen Bindung an die Energie AG wären diese sicherlich mehr bemüht sein, dass der Service stimmt. Sollte ein zweijähriger Vertrag abgeschlossen werden, handelt es sich ja effektiv um eine dreijährige Bindung und da wären die Bemühungen seitens der Energie AG sicherlich nicht mehr so groß (Kundenservice). Der Unterschiedsbeitrag zwischen den Verträgen beträgt nur S 12.000,00 pro Jahr bei Stromkosten von S 800.000,00. Daher ist eine Bindung auf zwei Jahre finanziell gesehen nicht vordringlich.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass die Einsparungen höher ausfallen. Er hat mit Herrn Strasser von der Energie AG sehr genau darüber gesprochen. Man muss über die zukünftige Tarifgestaltung der Energie oder alternativer Anbieter Bescheid wissen. In Zukunft wird es wie bei der Post sein, dass eine Grundgebühr zu bezahlen ist, welche von der abgenommenen Energiemenge abhängig ist. Die Grundgebühr wird in Zukunft ca. 50 % der Gesamtkosten ausmachen. Die restlichen 50 % beinhalten den tatsächlichen Stromverbrauch. In Zukunft muss jeder Stromabnehmer ein fixes Kontingent kaufen. Ein Stromverbrauch der über diese Liefermenge hinausgeht, muss natürlich zu einem höheren Tarif abgegolten werden. Seine Fraktion wäre für einen zweijährigen Vertrag. Er hat auch kein Problem damit, wenn der einheitliche Tenor für einen einjährigen Vertrag ausfallen würde.

 

GR. Günter Ortner erklärt, dass der einjährige Vertrag eigentlich ein zweijähriger Vertrag ist. Wenn 2001 die freien Anbieter den Strom um 15 - 20 % billiger anbieten würde die Gemeinde nicht gut abschneiden, da man ja an die Energie AG durch einen zweijährigen Vertrag gebunden wäre.

 

Dazu erklärt der Bürgermeister, dass dann die Gemeinde jedoch aussteigen könnte, wenn alternative Anbieter den Strom um 10 % billiger anbieten würde, wobei man über 8 % auch reden kann. Es kann daher auch nachverhandelt werden.

 

GR. Franz Wimmer stellt abschließend den Antrag, die bereits vorliegenden Verträge sowie jene Verträge, die in den nächsten Tagen nachgereicht werden, mit einer Laufzeit von zwei Jahren zu genehmigen.

 

Beschluss:  Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen diesem Antrag zu. Die Abstimmung

            erfolgt durch Erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 3.)    Bericht des Obmannes des Umweltausschusses.

 

Der Bürgermeister ersucht Herrn Obmann GR. Franz Köstlinger um seinen Bericht.

 

TOP. 1.)    Intensivierung der Bioabfallsammlung

 

Herr Walter Köstlinger, als Sachverständiger des BAV Schärding schlägt beim Zusammentreffen vor, eine Besichtigung der Müllcontainer und Mülltonnen bei den Mehr- wohnungsbauten vorzunehmen, um die Dringlichkeit und Notwendigkeit der Intensivierung der Bioabfallsammlung zu verdeutlichen.  Die Mitglieder erklären sich einverstanden und es werden Restmüllbehälter der ISG-Bauten Riedau 2 , Riedau 3, Riedau 45, Riedau 25 sowie des Gemeindewohnhauses Riedau 86 angeschaut. Es zeigt sich überall das selbe Bild, im Restmüll ist eine große Anzahl von biogenen Abfällen enthalten. Die teilweise vorhandenen Kompostanlagen werden nur geringfügig genutzt.

 

Nach dieser Bestandsaufnahme wird die Sitzung im Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau fortgesetzt.

 

Der Obmann Herr Franz Köstlinger begrüßt nochmals alle Anwesenden und weist, im Hinblick auf die festgestellten Mängel, auf die Dringlichkeit der Intensivierung der Bioabfallsammlung hin. Er bittet Herrn Köstlinger Walter, als Vertreter des BAV, um seine Stellungnahme.

Herr Köstlinger Walter gibt zuerst Entwicklungszahlen der Restabfallmenge des Bezirkes Schärding bekannt und teilt mit, dass Riedau nach der pro Kopf Menge an zweiter bzw. jetzt an dritter Stelle im Bezirk liegt. Weiters sei ein Rückwärtstrend bei den Biosäcken zu bemerken.

Frau GR. Wolschlager wendet ein, dass ein Problem bei der Benützung der Biosäcke die Sammelplätze bzw. die Abholung sei. Die Hygiene und der Geruch seien sicher ein Grund, dass die Aktion von der Bevölkerung nicht so angenommen wird. Es habe in der Vergangenheit  Probleme gegeben, da die Säcke nicht bzw.sehr spät abgeholt wurden. Sie waren aufgeweicht bzw. von Tieren angeknabbert, dies liege auch an den Sammelstellen, die teilweise am Strassenrand und auf Wiesenflächen angesiedelt sind. Es sollten hier Verbesserungen vorgenommen werden.

 

Herr Köstlinger Walter weiß von der Problematik mit dem Entsorger, erklärt allerdings, dass Herr Gerner dies nun im Griff habe und die Abholung zeitgerecht erfolgen sollte. Eine Aufweichung der Säcke sei bei ordnungsgemäßer Handhabung nicht gegeben. Die Säcke wären stabil und den Anforderungen entsprechend. Von Herr GR. Hintermayr wird der Vorschlag gemacht bei den Sammelstellen eventuell Podeste zu errichten bzw. die Säcke auf Roste zu stellen.

Fr. GR Wolschlager meint, dass die Säcke bereits aufgeweicht zu den Sammelstellen gebracht würden.

Herr Bgm. Demmelbauer erklärt, dass der Biosack bei ihm in der Küche stehe, und er keinerlei Probleme damit habe, weder mit Nässe noch mit Geruch.

Es wird diskutiert, ob es keine Alternativen zum Biosack gibt.

 

Herr Köstlinger Walter, BAV, erklärt, dass sich der BAV bei der Einführung im Jahr 1997 sehr wohl Gedanken über die zweckmäßigste und kostengünstigste Variante der Bioabfallsammlung gemacht habe, und aufgrund der Struktur ( wenig Anschlüsse, viele Fahrtkilometer ) die Biosäcke als sinnvollste Lösung beschlossen habe. Die Kosten belaufen sich auf S 520,00 pro Jahr und Anschluss. Außer in Schärding selbst sei in keiner Gemeinde eine Kostendeckung zu erreichen. In Riedau gäbe es 108 Haushalte in Mehrwohnungsbauten, davon würden 22 die Biosäcke nutzen.

Hier soll nun der erste Schritt der Intensivierung ansetzen. Das Potential der Mehrwohnungsbauten sollte voll ausgeschöpft werden. Es wäre sinnvoll den Bewohnern die Säcke zuzustellen.

Eine Verpflichtung zur biogenen Abfallsammlung sei in einem Bundesgesetz aus dem Jahre 1994 geregelt sowie in diversen Landesverordnungen, nur wird diese Verpflichtung nicht vollzogen.

Es sollten alle Haushalte verpflichtet werden an der Bioabfallsammlung teilzunehmen. Ausgenommen werden alle, die verpflichtend erklären  selbst zu kompostieren.

Fr. GR. Kopfberger merkt  an, dass dies kontrolliert werden müsse.

 

Herr Köstlinger Walter wendet ein, dass durch die Intensivierung auch eine Bewusstseinsbeeinflussung stattfinden sollte. 

Der zweite Schritt der Intensivierung wäre die Einführung eines Pauschalbetrages von

S 100,00 zuzügl. Ust für die angeschlossenen Haushalte ab dem 01.01.2000

( unabhängig vom Bedarf an Säcken ) . Durch eine höhere Anzahl an Anschlüssen könnte hier eine wesentliche Kostenreduktion erreicht werden, da der Aufwand sich nur geringfügig erhöhen würde.

Zum Zweiten wäre es eine Verwaltungsvereinfachung für die Gemeinde. Ein Schreiben des Bürgermeisters mit der Verpflichtung zum Anschluss sollte an alle Hausbesitzer gerichtet werden. Bei Eigenkompostierung sollte eine mitgeschickte Erklärung ausgefüllt und bei der Gemeinde abgegeben werden. Das Stadtamt Schärding würde diese Erklärung jährlich einfordern, erklärt Herr Köstlinger weiter. Es sollten aber wirklich die Hausbesitzer angeschrieben werden, da es aus Erfahrungswerten bei Mehrwohnungsbauten mit Mietern Probleme gibt. Der BAV hat in der Vergangenheit mit den Wohnungsgenossenschaften gute Erfahrungen gemacht. Herr Köstlinger Walter könnte sich auch vorstellen, Mustersäcke zum Testen an die Haushalte per Post zu versenden.

 

Fr. AL Gehmair erkundigt sich, ob es ein diesbezügliches Musterschreiben vom BAV gibt.

Herr Bgm. Demmelbauer hat Bedenken bezüglich der Kostendeckung bei der Einführung des Einheitsbetrages. Herr Köstlinger Walter weist nochmals darauf hin, dass durch die Intensivierung und eine dadurch höhere Anzahl von Anschlüssen die Kosten drastisch gesenkt werden können.

 

Anhand von Overheadfolien verdeutlich Herr Köstlinger Walter nochmals die Restabfallentwicklung von Riedau. Es zeigt sich, dass bei Einführung von Maßnahmen, diese kurzfristig zu einer Reduzierung der Restabfallmenge führten, dann allerdings gleich blieben oder leicht anstiegen. Bei der Einführung des Biosackerls wurde Restabfallmenge um einige %-Punkte gesenkt, seither stagnieren wir allerdings auf diesem Wert. Lediglich die Stadt Schärding selbst hat aufgrund ihrer intensiven Bemühungen einen besseren Wert erreicht. In Schärding wird auch in  vielen Fällen Anzeige über die Bezirkshauptmannschaft  erstattet.

 

Vom Obmann wird angemerkt, dass der Restabfall ja auch nicht weniger, sondern eher mehr wird. Dies wird von Herrn Köstlinger Walter bestätigt. Anhand einer Grafikfolie kann man erkennen, daß der Restabfall in den Altstoffsammelzentren von 1990 bis 1999 um

50 % angestiegen ist.

 

Von Fr. GR Wolschlager wird das Problem der Wirte angesprochen, bei denen ja eine Unmenge an Küchenresten anfällt. Hiezu erläutert Herr Köstlinger Walter, dass die Wirte verpflichtet sind Essensreste abzukochen und für Handelsbetriebe gäbe es ja die Möglichkeit einer Biotonne.

Herr Bürgermeister Demmelbauer erklärt zu diesem Thema, dass aufgrund der neuen Indirekteinleiterverordnung in den nächsten zwei Monaten die Wirte von Herrn Waldenberger besucht werden, und in diesem Zusammenhang nochmals auf die Restmüllentsorgung hingewiesen werden wird.

 

Fr. AL Gehmair  weist auf einen Artikel in einer Umweltzeitschrift hin, in der die Gesundheitsgefährdung durch die Lagerung von Biomüll im Haushalt angekreidet wird.

Herr Köstlinger Walter will diese Problematik nicht von der Hand weisen, stellt allerdings klar, dass die Gefährdung durch diese Schimmelpilzbildung hauptsächlich bei abwehrgeschwächten Personen besteht.

Diese Konzentration an Schimmelpilzwerten gäbe es auch in der Mülltonne oder auch im Heu.

Das Problem entstehe auch hauptsächlich im Sommer durch die Hitze und Feuchtigkeit und wenn sich der Biomüll mehrere Wochen im Haushalt befindet.

Er weist hier auch auf eine Broschüre über Schimmelpilzbildung im täglichen Leben hin.

 

Hr. GR. Hintermayr verweist nochmals auf die Sammelortproblematik. Hr.

Bgm. Demmelbauer erklärt, man werde Herrn Gerner vorinformieren und ihn nochmals auf die pünktliche Abholung hinweisen.

 

Herr GV Schabetsberger erkundigt sich über die Benutzungsmöglichkeit für Betriebe, dies Nutzung sei natürlich möglich erklärt Herr Köstlinger Walter.  

 

Der Obmann schlägt nun vor, im Hinblick auf die guten Erfolge in Schärding, generell alle Haushalte zur Teilnahme an der Bioabfallsammlung ab 01.07.1999 zu verpflichten. Bei Erklärung der Eigenkompostierung wären diese Haushalte von der Verpflichtung befreit.

Mehrwohnungsbauten sind generell anschlusspflichtig.

 Der Obmann schlägt weiters vor, in diesem Schreiben auch Tipps zur Handhabung der Säcke einfließen zu lassen. Die Vorschreibung der Einheitsgebühr von S 100,00 soll ab

01.01.2001 erfolgen und mit der Gde.Abrechnung im Mai in Rechnung gestellt werden.

 

Beschluss: Der Antrag des Obmannes wird einstimmig angenommen. 

 

 

TOP.2.)     Allfälliges

 

Der Obmann ersucht Herrn Bgm. Demmelbauer um einen aktuellen Entwicklungsstand des Baumschutzplanes, der vom AK Ökologie vorgeschlagen wurde.

Herr Bgm. Demmelbauer erklärt, dass auf zwei Ebenen gearbeitet wurde, einerseits wurde ein privater Anbieter mit der Bestandsaufnahme und einer Kostenschätzung beauftragt. Das Angebot belief sich auf S 60.000,00 was für die Gemeinde nicht tragbar war. Daraufhin wurde ein Sachverständiger des Landes OÖ, Hr. Ing. Langeder mit der Bestandsaufnahme betraut. Herr  Langeder kam erstaunlicherweise zu anderen Ergebnissen als der private Anbieter. Die Maßnahmen sind nicht so radikal, aber dennoch wirksam und ausreichend. Die Gemeindemitarbeiter wurden über den richtigen Baumschnitt informiert. Es wurde festgestellt die Birke zu entfernen, den Kastanienbäumen Nährstoffe zuzuführen, die Linde und die Rotbuche, sind nach Meinung des Experten nur mit einem Spezialseil zu sichern, um Sturmschäden zu vermeiden.

Im Bereich des Gemeindeamtes wurde empfohlen das Nadelgehölz zu entfernen und eine Laubbaumbepflanzung durchzuführen.

 

Der Obmann bedankt sich beim Bürgermeister für den Bericht.

 

Hr. GR Hintermayr berichtet von den Platzproblemen der Kompostieranlage Gerner und erkundigt sich, ob Herr Gerner diesbezüglich Maßnahmen ergreift.

Herr Köstlinger Walter erklärt, dass sich das Platzproblem aufgrund von Umwelteinflüssen ergeben hat und Herr Gerner im Jahr 2000 keine Erweiterung seiner Anlage durchführt. Er verweist allerdings nochmals auf die qualitativ hochwertige Kompostierung des Herrn Gerner, welcher eine Vorreiterrolle in Europa einnimmt.

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht. Zum Baumschutzplan erklärt er, dass eine gemeinsame Begehung mit Herrn Ing. Langeder vom Land O.ö. und dem Gemeindearbeiter Brunner stattgefunden hat. Sie waren von der kompetenten Beratung begeistert. Herr Ing. Langeder hat darauf hingewiesen, dass ein Baum etwas Lebendiges ist und daher nicht ewig erhalten bleibt. Er wird der Marktgemeinde Riedau beratend zur Seite stehen. Es besteht ein dringender Handlungsbedarf und das ist auch der Bevölkerung bewusst.

Betreffend Bioabfall werden die Gewerbebetriebe beraten und zwar im Zuge der Indirekteinleiterermittlung.

 

 

 

TOP. 4.)    Änderung der Friedhofsgebührenordnung.

 

 

 

 

 

Der Bürgermeister erklärt, für das Finanzjahr 2000 der Ankauf eines Friedhofbaggers mit Kosten in Höhe von rund S 150.000,-- veranschlagt ist. Aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde ist der Ankauf aber nicht möglich. Derzeit werden die Totengräberarbeiten von den Gemeindearbeitern Wölfleder und Brunner durchgeführt. Durch das Arbeiternehmerschutzgesetz /Evaluierung wird es aber immer schwieriger, diese Grabungsarbeiten den Gemeindearbeitern aufzutragen. Bisher wurde im neuen Friedhof für die Aushebung eines neuen Grabes ein Bagger der Fa. Neulinger & Leidinger beuaftragt. Im alten Friedhof kann der Kleinbagger der Fa. Neulinger & Leidinger nicht verwendet werden. Es wurde daher mit Herrn Feichtner, Bestatter in Taiskirchen, Kontakt aufgenommen. Die Verhandlungen haben ergeben, dass Herr Feichtner keine totale Übernahme der Totengräberarbeiten will, er kann sich aber vorstellen, mit den Gemeindearbeitern zusammenzuarbeiten. Pro Beerdigung würden folgenden Kosten anfallen: S 2.050,- + MWSt. Ein Gemeindearbeiter hat bei den Baggerarbeiten anwesend zu sein. Für die Totengräberarbeiten werden derzeit von der Gemeinde Riedau S 4.000,00 vorgeschrieben.  In den Nachbargemeinden werden folgende Gebühren verlangt:

 

Totengräbergebühr in den Gemeinden Taiskirchen, Dorf/Pram, Andrichsfurth:

(Bestattung  Feichtner)

 

S 4.260,-- für das Graben

S    180,-- Beistellung

S    200,-- Begräbnis

S 4.640,--

S    928,--   20 % MWSt

S 5.568,--

 

In Zell/Pram (Bestattung Mitterecker) belaufen sich Totengräberarbeiten wie folgt:

 

S 3.500,-- + 20 % MWSt = S 4.200,-- oder

S 4.000,-- + 20 % MWSt = S 4.800,-- bei Tiefgrab

 

Die Kosten der Gemeinde belaufen sich nun aber auf über S 4.000,-- 
pro Grab (Feichtner S 2.050,00 + 20 % + ca. 7 Arbeitsstunden des Gemeindearbeiters à S 230,00). Von Seiten des Finanzamtes ist die Gemeinde angehalten wirtschaftlich zu arbeiten. Er schlägt daher eine Erhöhung der Totengräbergebühr auf S 4.500,- vor. Ausserdem teilt der Bürgermeister mit, dass die Mehrwertssteuerforderung vom Finanzamt noch immer nicht geklärt ist.

 

Herr GR. Rudolf Hosner erklärt, dass die Kosten hoch sind.

 

GV. Franz Schabetsberger erklärt, dass die händischen Grabungsarbeiten den Gemeindearbeitern nicht mehr zuzumuten sind. Das Angebot von Herrn Feichtner ist  relativ günstig und er hätte mit höheren Kosten gerechnet. Seine Fraktion ist mit der vorgeschlagenen Erhöhung der Totengräbergebühr auf  S 4.500,00 einverstanden.

 

Der Bürgermeister stellt abschließend den Antrag, dass die Totengräbergebühr auf S 4.500,-- erhöht werden soll. Die vorliegende Friedhofsgebührenordnung enthält diese Erhöhung und wird mit dem Tag nach Ablauf der Kundmachungsfrist wirksam.

 

Beschluss:  Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.

            Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 5.)    Löschwasserbehälter in Stieredt; Genehmigung

            des Dienstbarkeitsvertrages.

 

Letztes Jahr wurde in Bayrisch-Habach, Wagneredt, ein Löschwasserbehälter gebaut.

Bereits in der letzten Gemeinderatssitzung wurde der Grundsatzbeschluss gefasst, dass nun ein weiterer Löschwasserbehälter in Stieredt gebaut wird. Da der Behälter in Habach bisher nicht dicht war, wurde die weitere Vorgehensweise in Stieredt mit Absprache der Landesfeuerwehrkommandos abgewartet. Der Löschwasserbehälter Wagneredt ist mittlerweile dicht und nun kann auch dem Neubau eines Löschwasserbehälters in der Ortschaft Stieredt vorgenommen werden. Deshalb wurde nun ein Dienstbarkeitsvertrag erstellt, welchen der Grundbesitzer, Herr Geisberger Josef, bereits unterschrieben hat. Der Gemeinderat hat nun diesen Dienstbarkeitsvertrag zu genehmigen. Eine Ausschreibung der Bauarbeiten wird wahrscheinlich nicht erfolgen, da das Angebot der Ornetsmüller für den Bau des Löschwasserbehälters in Wagneredt sehr günstig war und an die Firma ein Anschlussauftrag vergeben werden soll. Von Seiten des Landesfeuerwehrkommandos wurde dies empfohlen. Der vorliegende Dienstbarkeitsvertrag wird vom Bürgermeister wie folgt zur Kenntnis gebracht:

 

DIENSTBARKEITSVERTRAG

 

abgeschlossen zwischen den Dienstbarkeitsgebern:

 

Josef Geisberger, wohnhaft in 4752 Riedau, Stieredt 3, im folgenden kurz Dienstbarkeitsgeber genannt - einerseits und der Marktgemeinde Riedau, 4752 Riedau 32/33, im folgenden kurz Gemeinde genannt - als Dienstbarkeitsberechtigte andererseits, wie folgt:

 

1.    Grundbücherliche Eigentümer der dienenden Grundstücke ist

      Josef Geisberger, 4752 Riedau, Stieredt 3.

 

2.    Die Dienstbarkeitsgeber räumen für sich und ihre Rechtsnachfolger im Besitz der dienenden   Grundstücke der Gemeinde mit deren Einverständnis entsprechend der beigefügten und   einen Bestandteil dieses Vertrages bildenden Lageskizze vom 27.04.2000 folgende       Dienstbarkeit ein:

 

      a)    auf den Grundstücken 282 KG. Riedau eine Löschwasserstelle nach der beiliegenden       Lageskizze zu errichten, zu erhalten und ordnungsgemäß zu betreiben. Zu diesem                Zweck ist die Gemeinde berechtigt, die dienenden Grundstücke durch die von ihr                beauftragten Personen und insbesondere die Feuerwehr zu betreten und auf den                  Grundstücken auch unter Heranziehung entsprechender Arbeitsgeräte die                   erforderlichen Arbeiten durchzuführen.

 

      b)    Die Gemeinde ist berechtigt, durch die von ihr beauftragten Personen und                      insbesondere durch die Feuerwehr, vom nächsten öffentlichen Weg über die                Grundstücke 282 KG. Riedau zur Löschwasserstelle zu- und von dieser wegzugehen          und mit allen Fahrzeugen zu fahren.

 

      c)    Die Gemeinde hat das Recht, zur Speisung der Löschwasserstelle das erforderliche       Wasser auf den Grundstücken 282 KG. Riedau und zwar Quellwasser,

            Drainagewässer, Dachwässer usw. zu sammeln, zu entnehmen und über die

            Grundstücke abzuleiten, sowie die hierzu erforderlichen Errichtungs-,

            Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten durch die von ihr beauftragten Personen und

            insbesondere durch die Feuerwehr durchzuführen.

 

3.    Die unter Punkt 2. dieses Vertrages genannten Dienstbarkeiten werden unentgeltlich und auf   immerwährende Zeiten eingeräumt.

 

4.    Für gebührenrechtliche Zwecke werden die eingeräumten Dienstbarkeiten nach den       Vertragspunkten 2. und 3. mit ATS 100,00 einverständlich bewertet.

 

5.    Die Errichtung und der Betrieb von Löschwasserstellen ist eine Angelegenheit der       feuerpolizeilichen Aufgaben, die die Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich im Sinne des §       40 Abs. 2, Z. 9, der OÖ. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91 und nach § 5, Abs. 1, lit. 3,    des OÖ. Feuerpolizeigesetzes, LGBl. Nr. 113/1994 in Verbindung mit § 17 ff       Brandbekämpfungsverordnung, LGBl. Nr. 133/1985 zu erfüllen hat.

      Gemäß § 2, Z. 2 Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267 ist die Befreiung von Gebühren,       Abgaben, Verwaltungsabgaben sowie von Gerichts- und Justizgebühren gegeben.

 

6.    Alle mit der Errichtung dieses Vertrages verbundenen Kosten und Gebühren trägt die       Gemeinde.

 

7.    Der vorliegende Vertrag wird nur in einer Urschrift errichtet, welche der Gemeinde gehört,     während die Vertragspartner nur eine einfache Durchschrift, über ihr Verlangen und auf ihre      Kosten aber auch eine gerichtliche beglaubigte Durchschrift, erhalten.

 

8.    Dieser Vertrag wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom              genehmigt.

 

 

 

     

Die finanziellen Mittel sind im Budget vorgesehen.

 

GR. Günter Ortner spricht sich ebenfalls für den Bau dieses Löschwasserbehälters in der Ortschaft Stieredt aus. Er stellt daher den Antrag, den vorliegenden Dienstbarkeitsvertrag zu genehmigen.

 

Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.

Beschluss:  Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.

 

 

 

TOP. 6.)    Bezirksgrundverkehrskommission; Bestellung der Mitglieder.

 

Mit 30. November 2000 endet die Amtsperiode der derzeitigen Grundverkehrskommission, erklärt der Bürgermeister. Daher ist eine Neuwahl von Mitglieder in die Grundverkehrskommission notwendig. Bis jetzt war Herr Winklinger Georg Mitglied dieser Kommission, er hat es aber aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt eine weitere Periode bestellt zu werden. Stellvertreter ist derzeit Herr Herbert Aschauer, er ist auch Ortsbauernobmann. In erster Linie geht es bei dieser Kommission um landwirtschaftliche Angelegenheiten, wobei auch Miet- und Pachtverträge behandelt bzw. begutachtet werden. Es sollte daher auch weiterhin jemand von der Landwirtschaft sein. Er hat bereits mit Herrn Herbert Aschauer gesprochen, da er der logische Nachfolger aufgrund seiner Stellvertretertätigkeit wäre. Herr Aschauer wird einer Bestellung zustimmen.

 

Der Bürgermeister schlägt daher folgende Personen vor:

Mitglied:         Aschauer Herbert, 4752 Riedau, Bayrisch-Habach 2

Ersatzmitglied:   Kraft Wolfgang, 4752 Riedau, Ottenedt 1

 

GR. Heinrich Ruhmanseder erklärt, dass seine Fraktion diese Bestellung ablehnt. Die Grundverkehrskommission birgt viel zu viel Bürokratie in sich. Wenn man sich vorstellt, dass bei der Genehmigung von Mietverträgen, z.B. für eine Genossenschaftswohnung der ISG, die Miete für die Genehmigung ihres Mietvertrages durch die Grundverkehrskommission eine Gebühr von S 700,00 zu entrichten haben, stellt sich die Frage der Sinnhaftigkeit. Die Besetzung dieser Kommission gleicht weiters einem “Kammerstaat”. Weiters haben die Mitglieder dieser Kommission sicherlich nicht die verlangten qualifizierten Fachkenntnisse. Weiters gefällt seiner Fraktion die Vorgangsweise dieser Bestellung nicht. Es sollte vorher im Vorstand darüber gesprochen werden, welche Funktionen neu zu besetzen sind. Seine Fraktion lehnt daher, nicht persönlich bezogen, die Bestellung der Mitglieder zur Grundverkehrskommission ab.

 

Der Bürgermeister erklärt dazu, dass sicherlich bei manchen Gemeinderatsbeschlüssen auch die Gemeinderäte nicht immer die nötige Fachkompetenz besitzen. Dieses System existiert nun mal und daher hat die Gemeinde jemanden zu nominieren.

 

Auch seine Fraktion hat sich sehr eingehend damit befasst, erklärt GV. Franz Schabetsberger. Er gibt Herrn GV. Heinrich Ruhmanseder dahingehend recht, dass zuerst im Vorstand darüber gesprochen hätte werden müssen. Sie können aber mit dem Vorschlag des Bürgermeisters leben. Das Gesetz über die Regelung des Grundverkehrs hat sicher seine Berechtigung. Was die Genehmigung von Mietverträgen trifft ist zu sagen, dass dies nur jene Personen trifft, die keinem EU-Staat angehören.

 

Das Schreiben der Grundverkehrskommission ist erst nach der letzten Vorstandssitzung beim Gemeindeamt eingelangt, erklärt der Bürgermeister. Eine Erledigung hat laut diesem Schreiben so schnell als möglich zu erfolgen und daher wurde diese Angelegenheit auf die heutige Tagesordnung gesetzt. Der zeitliche Rahmen war sehr knapp.

 

Abschließend stellt GR. Franz Wimmer den Antrag den Vorschlag des Bürgermeister über die Neubestellung der Mitglieder in die Grundverkehrskommission zu genehmigen.

 

Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.

Beschluss:  Der Antrag wird mit den Stimmen der 11 ÖVP und den 8 SPÖ-

            Gemeinderäten angenommen. Die 5 FPÖ Gemeinderäte stimmen

            dagegen.

 

 

TOP. 7.)    Bestellung einer Feuerbrand-Beauftragten für die

            Marktgemeinde Riedau.

 

Auf Grund des Auftretens des Feuerbrandes, einer gefährlichen Bakterienkrankheit die Obstbäume und Sträucher befällt, ist die Bestellung eines Feuerbrandbeauftragten notwendig, erklärt der Bürgermeister. Die Gemeindebevölkerung wird mittels eines Rundschreibens über diese Angelegenheit informiert. Das Amt der OÖ. Landesregierung schlägt den Gemeinden vor, dass dieser Beauftragte ein Gemeindearbeiter sein soll. Sein Vorschlag wäre daher, den Gemeindebediensteten Johann Brunner zu bestellen. Herr Brunner hat in der Bauschule Stöckl gearbeitet und ist daher sicherlich der geeignete Mann. Er wird in dieser Angelegenheit noch geschult. Im Verdachtsfall müssen sich Gemeindebewohner bei der Gemeinde melden, die dies an den Beauftragten weiterleiten wird. Dieser hat die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen bzw. zu veranlassen.

 

GR. Günter Ortner erklärt, dass bei der Jahreshauptversammlung des Siedlervereines bereits darüber referiert wurde. Er stellt den Antrag, den Gemeindebediensteten Johann Brunner zum Feuerbrand-Beauftragten für die Marktgemeinde Riedau zu bestellen.

 

Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.

 

Beschluss:  Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.

 

 

 

TOP. 8.)    Förderungsrichtlinien für Betriebsförderungen.

 

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde vereinbart, dass der Gemeindevorstand Richtlinien für Betriebsförderungen vorbereitet und diese werden dann im Gemeinderat beraten. Die Vorstandsmitglieder haben in einer sehr ausführlichen Diskussion Förderungsrichtlinien erarbeitet, erklärt der Bürgermeister. Er bringt den Vorschlag der die Förderungsrichtlinien wie folgt zur Kenntnis:

 

Förderungsrichtlinien

 

über die Gewährung einer Gemeindeförderung laut Gemeinderatsbeschluss vom .....

für die Neuansiedlung von Betrieben

 

 

1. Der Betrieb muss im Gemeindegebiet Riedau liegen.

 

2. Die Vorlage eines Nachweises über das Gewerbe ist Voraussetzung zur  Stellung eines 

    schriftlichen Ansuchens (mittels beiliegendem Formblatt) an die Marktgemeinde

    Riedau.

 

3. Der Förderungswerber kann wählen zwischen einer Investitions- oder   

     Kommunalsteuerförderung. Um die Investitionsförderung kann erst ab einer

     Investitionsumme von mind. S 150.000,-- ( Euro 10.900,-) angesucht werden.

    

4. Höhe der Gemeindeförderung beträgt:

 

      a) KOMMUNALSTEUERFÖRDERUNG

            Förderung in Höhe bis zu S 20.000,--- (Euro 1.450,--) für fällige                       Kommunalsteuer.

            Dieser Betrag wird in Höhe der fälligen Kommunalsteuer rückvergütet;

            Vergütungszeitraum: drei Jahre ab Bewilligung, beginnend mit 1. des

            Monats nach der betreffenden Gemeinderatssitzung.

            Sollte innerhalb drei Jahren der Betrag von S 20.000,-- (Euro 1.450,--) nicht

            erreicht werden, verfällt die Restsumme.

 

      b) INVESTITIONSFÖRDERUNG

            Die Förderung richtet sich nach der Investitionssumme für den Betrieb und

            beträgt 3 % der nachgewiesenen  Investitionskosten.

            Die Höchstsumme kann entsprechend der Investition in 3 Jahressummen

            ausbezahlt werden.

            Förderung in Höhe  bis zu höchsten S 20.000,-- (Euro 1.450,--).

            Leasingraten werden als Investitionskosten anerkannt.           

 

      c) GROSSBETRIEB

            keine Festlegung in diesen Richtlinien.

 

5. Jede Betriebsförderung muss im Gemeinderat behandelt werden.

 

6. Betriebsübernahmen sind nur im Sinne der Investitionsförderungen möglich.

 

7. Die vorstehenden Richtlinien gelten ab Gemeinderatsbeschluss.

 

 

Ebenso wurde ein Formblatt für die Ansuchen erarbeitet, damit für die Behandlung im Gemeinderat alle notwendigen Angaben vorliegen :

 

An das

Marktgemeindeamt Riedau

 

 

 

Ansuchen

um Gewährung einer Betriebsförderung

 

 

für

 

           

Förderungswerber:

 

Firma: ....................................................................................................

 

Anschrift: ....................................................................................................

 

...................................................... Tel.: ...........................................

 

 

Gewerbeberechtigung:

 

Ich ersuche um Genehmigung einer Betriebsförderung in Form

 

      o Kommunalsteuerförderung

     

      o Investitonsförderung

 

 

 

zu Investitionsförderung:

Es werden nur solche Kosten anerkannt, als sie auch vom Finanzamt anerkannt werden.

Investitionskosten für

 

            Büro              S ..........................

 

            Gebäude           S ..........................

 

            Fuhrpark          S ..........................

 

            Gesamtsumme       S

 

 

Die Gemeindeförderung soll überwiesen werden auf das Konto Nr. ...............................................

 

bei ......................................................   lautend auf ......................................................................

 

 

Riedau, am ............................................................                  .....................................................

                                               Unterschrift

 

Folgende Unterlagen liegen bei:

     

 

 

Erklärung zu den Förderungsrichtlinien:

* Die Vorlage eines Nachweises über das Gewerbe ist Voraussetzung zur Stellung eines schriftlichen Ansuchens an die Marktgemeinde Riedau.

* Der Förderungswerber kann wählen zwischen einer Investitions- oder Kommunalsteuerförderung. Um eine Investitionsförderung kann erst ab einer Investitionssumme von mindestens S 150.000,-- (Euro 10.900,--) angesucht werden.

* Kommunalsteuerförderung: Förderung in Höhe bis zu S 20.000,-- (Euro 1.450,--) für fällige Kommunalsteuer; dieser Betrag wird in Höhe der fälligen Kommunalsteuer rückvergütet; Vergütungszeitraum: drei Jahre ab Bewilligung, beginnend mit 1. des Monats nach der betreffenden Gemeinderatssitzung. Sollte innerhalb drei Jahren der Betrag von S 20.000,-- (Euro 1.450,--) nicht erreicht werden, verfällt die Restsumme.

 

* Investitionsförderung: Förderung richtet sich nach der Investitionssumme für den Betrieb und beträgt 3 % der nachgewiesenen Investitionskosten. Die Höchstsumme kann entsprechend der Investition in 3 Jahressummen ausbezahlt werden. Förderung in Höhe bis zu höchstens S 20.000,-- (Euro 1.450,--). Leasingraten werden als Investitionskosten anerkannt.

 

* Betriebsübernahmen sind nur im Sinne der Investitionsförderung möglich.

 

Der Bürgermeister stellt die Förderungsrichtlinien zur Diskussion.

 

GV. Franz Schabetsberger erklärt, dass eingehend darüber beraten wurde. Wichtig ist, dass auch kleine Betriebe gefördert werden, die z.B. keine Dienstnehmer angestellt haben bzw. nur geringfügig Beschäftigte angemeldet haben. Festzulegen ist noch, was derzeit nicht berücksichtigt ist, wie weit zeitlich gesehen die getätigten Investitionen zurückgehen dürfen. Er wäre dafür, dass Investitionen ab Betriebsgründung oder ein halbes Jahr vorher anerkannt werden. Viele wissen ja nicht, dass sie um Betriebsförderung ansuchen können.

Dr Bürgermeister glaubt, sobald Investitionen vorsteuerabzugsberechtigt sind, werden sie ja automatisch vom Finanzamt anerkannt.

GV. Schabetsberger erklärt dazu, dass möglicherweise diese Investitionen nicht mehr zum Vorsteuerabzug erechtigen, sondern nur mehr Abschreibposten darstellen. Er möchte, dass in den Richtlinien enthalten ist, dass ab Betriebsgründung oder ein halbes Jahr vorher Investitionen anerkannt werden, weil oft Privatvermögen mit eingebracht wird.

 

In der anschließenden Diskussion einigt man sich darauf, dass Investitionen ab Betriebsgründung anerkannt werden und nicht erst ab dem Datum des Ansuchens um Förderung.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die ausgearbeiteten Förderungsrichtlinien mit dem Zusatz, Investitionen ab Betriebsgründung anzuerkennen, zu genehmigen.

Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.

 

Beschluss:  Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.

 

 

 

 

TOP. 9.)    Genehmigung von Betriebsförderungen.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass zwei Ansuchen um Genehmigung einer Betriebsförderung vorliegen und zwar

 

Kebab Stube, Salih Arslan, 4752 Riedau 8 und

Walter Oberwagner, 4752 Riedau, Wildhag 40 (Güterbeförderungsgewerbe).

 

GV. Franz Schabetsberger erklärt, dass diese beiden Ansuchen bei der letzten Gemeinderatssitzung zurückgestellt worden sind, da noch keine entsprechenden Richtlinien vorlagen. Diese Richtlinien wurden nun beschlossen, die Antragsteller habn aber noch nicht das erstellte Formblatt ausgefüllt. Trotzdem soll bereits jetzt darüber entschieden werden. Er stellt daher den Antrag, dass die beiden Betriebe nach den genehmigten Richtlinien gefördert werden. Sie können daher entweder um eine Investitionsförderung bzw. um eine Kommunalsteuerförderung ansuchen und erhalten die Förderung, wenn die Voraussetzungen zutreffen. Das Formblatt soll nachgereicht werden.

 

Nachdem keine weitere Wortmeldungen erfolgen, lässt der Bürgermeister über den Antrag von GV. Schabetsberger abstimmen.

 

Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.

 

Beschluss:  Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.

 

 

 

Vor Behandlung des nächsten Tagesordnungspunktes wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

 

TOP. 10.)   Bericht des Obmannes des Personalbeirates.

 

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

 

 

 

TOP. 11.)   Aufnahme einer Reinigungskraft für das Hallen- und Freibad

            und Genehmigung des Dienstvertrages.

 

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

 

Die Zuhörer werden in den Sitzungssaal gebeten.

 

 

TOP. 12.)   Bericht des Obmannes des Bauausschusses.

 

Der Bürgermeister ersucht Herrn Obmann GR. Günter Ortner um seinen Bericht.

 

TOP. 1.)    Marktplatzgestaltung mit Verkehrskonzept

 

Obmann GR. Ortner begrüßt alle Anwesenden und  erklärt zum TOP. Marktplatzgestaltung mit Verkehrskonzept, dass es sich nicht um eine fertige Arbeit handelt, wie man vielleicht vermuten könnte.  Es geht heute darum, dass die Anwesenden Anregungen für die kommende Arbeit bekommen.

 

Seit längerer Zeit befassen sich Bauausschuss und Arbeitskreis Bauen und Wohnung mit der Marktplatzgestaltung in Riedau. Es wurden viele Anregungen eingebracht und es hat sich dabei gezeigt, dass der Marktplatz künftig folgend gestaltet werden soll:

für die Besucher und Bewohner attraktiv und verkehrsberuhigt, wobei aber nicht der gesamte Verkehr ausgesperrt werden darf.

 

Einige Sitzungen wurden bereits abgehalten. Das Ergebnis war aber leider immer wieder, dass man sich in Detailfragen verrennt, beispielsweise über die Größe der Grünflächen. In diesen Sitzungen wurde aber z.B. nicht besprochen, ob unter anderem die Häuserfronten, Geschoßhöhen usw. zu berücksichtigen sind. Festgestellt wurde bisher, dass der ruhende Verkehr, sprich die Dauerparker, aus dem Marktplatz ausgesiedelt werden müssen.

Bei der letzten Bauausschusssitzung wurde ein sehr langfristiges Ziel für die Umsetzung dieser Maßnahmen gesetzt und zwar das Jahr 2015. Jede Maßnahme kostet viel Geld und dieses steht ja bekanntlich jetzt nicht zur Verfügung. In dieser letzten Sitzung wurde von ihm angeregt, wie man die Marktplatzgestaltung neu beginnen könnte. Es wurde dabei angesprochen, das Problem bei den historischen Wurzeln zu packen. Herr DI. Schwak hat ihn dabei beraten und deshalb wurde er zur heutigen Sitzung mit Genehmigung des Bürgermeisters eingeladen. Er wird uns die Situation genau erklären.

Es gibt aber zweifelsfrei auch andere Methoden die Planungen zu beginnen, aber der Ausschuss wird die für die Marktgemeinde richtige Vorgehensweise herausfinden.

Ziel der heutigen Sitzung soll die Bestimmung des "Weges" sein und mit den Planungsarbeiten soll heuer jedenfalls noch begonnen werden. Es soll dies bereits an den Gemeinderat zur Beantragung eingereicht werden.

 

Herr Obmann GR. Ortner bittet Herrn DI Schwak seine Ansicht der historischen Form des Marktplatzes von Riedau vorzutragen.

 

Herr Architekt DI. Schwak bedankt sich für die Einladung. Er gibt einen kurzen Überblick über eine historische Platzanlage. Er hat vor vielen Jahren für Riedau ein Entwicklungskonzept gestaltet und weiters im Auftrag des Ministeriums Forschungsaufträge für Markt- und Stadtplatzgestaltungen gemacht. 1986 wurde von ihm diesbezüglich ein Buch herausgegeben.

Eine historische Marktplatzanlage ist nicht einfach gewachsen, sondern ist systematisch im Mittelalter aufgebaut worden. Anhand der Folie erklärt er den Anwesenden, wie der Marktplatz aufgebaut ist. In einem bestimmten Abstand stehen Häuserreihen nebeneinander, in der Mitte ist die Kirche angeordnet, am Ortseingang ist das Schloss angeordnet.  In Tüsslingen gibt es fast dieselbe Platzanlage. Riedau ist der einzige Marktplatz dieser Art im Bezirk Schärding. Eine solche Platzanlage ist in der damaligen Zeit eine Sinneswahrnehmung, eine psychologische Architektur gewesen. Weiters erklärt er die Schattenwirkung der Häuser. Jedes Haus hat in Bezug auf den Schatten eine andere Himmelsrichtung, die sich mindestens um 8° unterscheidet. So ist z.B. auch berücksichtigt, dass das wichtigste Haus als erstes in der Sonne steht und alle anderen stehen im Schatten. Ein anderes Beispiel ist das "Gehen". Das gesunde Gehen bedeutet, dass jeder Schritt, den man geht, unterschiedlich sein soll. Es sollten alle Muskeln angestrengt werden, um im nächsten Schritt soll es wieder so sein. Deshalb ist ein ebener Boden nicht geeignet für ein "gesundes" gehen. So kommt man zu einem Schema, dass dies möglich ist. Der Platz müßte ansteigen, bei 12 Häusern wäre das ungefähr 1,10 m.

So kann man sich jetzt vorstellen, wie der Gehsteig dann verläuft. DI. Schwak erklärt anhand eines Beispieles von Altheim den "mißlungenen" Rückbau eines Gehsteiges.

Er hat nun im Groben einigen Sachen erzählt um sich eine Vorstellung machen zu können, da es eine ganz komplexe Situation ist, die auf die Psyche des Menschen einwirkt und man sagt ja "man kann sich an den Häusern nicht satt sehen" oder "mir gefällt es hier". Das sind die Einwirkungen, die man beim Bau zu berücksichtigen hat.

 

GR. Ortner bedankt sich bei DI. Schwak für den Vortrag. Er stellt an ihn die Frage, ob am Riedauer Marktplatz bauliche Veränderungen erforderlich sind.

DI. Schwak glaubt, dass man z.B. bezüglich der Gehsteiggestaltung über Jahre hinweg wieder eine optimale Lösung bekommen wird.  Man müsste wissen, welches Haus welcher Himmelsrichtung zugeordnet wird. Wenn ein Haus abgerissen wird und es soll wieder ein neues gebaut werden, muss man ganz genau sagen, dieses Haus hat diese Himmelsrichtung. Wenn der Gehsteig gemacht wird, müsste man auch wissen, auf welches Niveau muss man den Gehsteig legen. Im Einzelfall kann man das nicht entscheiden. Wenn man nun so ein Konzept aufbauen will, muss man das Wittelsbacher Gedankengut berücksichtigen. Die Architektur und der Grundgedanke ist fixiert. Weiters gibt es dann die ortsspezifische Sache. Dann gibt es die private Sphäre, die muss sich aber in dieser Ordnung unterordnen. Eine Art Bebauungsplan oder Richtlinien könnten erstellt werden.

 

Obmann GR. Ortner bittet die Anwesenden um Wortmeldungen an Herrn DI. Schwak.

 

Herr DI. Reifeltshammer stellt eine Frage bezüglich des Niveau des Gehsteiges.

Wird es in anderen Orten derzeit wirklich berücksichtigt?

Gibt es Plätze, die Referenzen vorweisen?

 

Es gibt bereits Platzanlagen, die historisch nachempfunden wurden, so z.B. Venedig.

 

Schärfl Christian: unser Markplatz war bis 1940 hügelig, ist dann eingeebnet worden und ist jetzt leicht ansteigend. Würden Sie es als Fehler bezeichnen, es auf ein Niveau zu setzen? Und würden Sie es ebenso als Fehler bezeichnen, den Marktplatz großenteils auf ein Niveau zu setzen und den Gehsteig hochgehoben auszuführen?

 

DI. Schwak: Ja, absolut. Die Gehsteige laufen oft entgegengesetzt.

 

HR. Danninger: Bezüglich der Probleme mit den Hausbesitzern: beim Straßenbau wurde alles nivelliert und die Eingänge der Wohnhäuser sind nun teilweise sehr verschieden. Für die Hausbesitzer wäre es daher günstig, wenn man es wieder rückbauen würde. In der Nähe von Garmisch-Partenkirchen hat man einen Ort wieder so zurückgebaut. Als Gehsteigniveau hat man wieder die alte Höhe angeglichen. Orte, die uns im Urlaub gefallen, speziell im Süden, dort sind alle Plätze in dieser Art. Bei uns gibt es das leider nicht mehr, wobei aber in Riedau noch viel von der Substanz da ist. Es ist wirklich zu überlegen, ob man sich etwas von dieser Stimmigkeit bewahren soll.

 

Berghammer Gerhard: Früher wurden Straßen gebaut und eben dazu wurden die Grünflächen angelegt. Heute ist der Gehsteig immer erhöht. Soll man den Übergang  künftig so machen?

 

DI. Schwak: Entscheidend ist nicht ob der Gehsteig erhöht ist, sondern der gesamte Verlauf des Gehsteiges.

Im Mittelalter gab es in Aspach einen Papst (Pikolomini, später Pius II), der hat dann in Pienza eine Stadt gebaut und hat das Innviertel als Vorbildung genommen. Das war das Vorbildung für die italienischen Städte. Dessen sollte man sich bewußt sein.

 

Obmann GR. Ortner leitet über zur Verkehrssituation auf dem Marktplatz und ersucht DI Schwak dazu Stellung zu nehmen.

DI. Schwak: auf einem Marktplatz soll immer Verkehr sein, es soll etwas los sein. Wird aber der Verkehr zu groß, dann muss man ihn rauslegen, es muss Platz für die Radfahrer und Fußgänger geben. Diese Entwicklung muss man vorantreiben. Der Durchzugsverkehr muss jedenfalls weg.

 

DI. Altmann: der Anteil des Durchzugsverkehrs wird immer überschätzt. Er ist immer bei weitem geringer, als von den Betroffenen am Marktplatz angenommen. Der Marktplatz ist großteils reiner Quell- und Zielverkehr.

 

 

Obmann GR. Ortner: bei der letzten Bauausschusssitzung wurde das Ziel gesetzt, eine Verkehrsberuhigung zu erreichen. Unser Marktplatz ist ein "Platz", weil er abgeschlossen war. Der "Abschluss" ist leider entfernt worden und nun herrscht ein Durchzugsverkehr.

Er stellt die Frage, ob der Durchzug gebrochen werden soll oder ob es weitere Möglichkeiten für eine Verkehrsberuhigung gibt. Er bittet Herrn DI. Pfeiffer um sein Stellungnahme.

 

Herr DI. Pfeiffer gibt das Wort weiter an Herrn HR.DI. Franz vom Amt der OÖ. Landesregierung für die Einleitung.

 

Herr HR. DI. Franz erklärt, dass sie im Auftrag des Herrn Landeshauptmannstellvertreter hier sind. Letztes Jahr wurden in seinem Auftrag einige Pilotversuche gestartet mit dem Inhalt, den Gemeinden beim Thema Verkehr entscheidend zu helfen. Die Straße für den heutigen Verkehr ist zweifelsohne von hohen Nutzungskonflikt geprägt. Der Ziel- und Quellverkehr wird immer mehr. Das ganze betrifft dann auch den Nutzverkehr (Schwerverkehr). Das Angebot, dass sie heute abgeben können ist, nicht der Eingriff in eine bestehende Ortsplanung, sondern von der Seite flankierend irgendwelche Anregungen zu vermitteln, woraus die Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich Entscheidungshilfe bekommt. In seiner Abteilung beim Land werden auch Förderungen abgewickelt, die mit baulichen Maßnahmen zu tun haben, die vorwiegend verkehrssicherheitsfördernden Charakter haben. Er bedankt sich für das Wort und gibt an Herrn DI. Pfeiffer weiter.

 

Herr DI. Pfeiffer stellt grundsätzlich seine Arbeit vor. Er erklärt anhand von Folien verschiedene Verkehrssituationen.

Statistiken: Ursachen  tödlicher Verkehrsunfälle: an erster Stelle steht die Geschwindigkeit.

Es ist daher notwendig, die Geschwindigkeit herunterzubringen. Besonders im Ortszentrum ist es wichtig eine langsamere, verhaltenere Fahrweise anzustreben. Dadurch entsteht weniger Dräng- und Störwirkung. Je größer die Geschwindigkeit ist, desto weniger Querbeziehungen wird es im Ort geben. Durch geringere Geschwindigkeit gibt es mehr Platz für Radfahrer und Fußgänger. Dadurch erreicht man ein besseres Erscheinungsbild der Straßen. Dies alles ergibt dann weniger Lärm- und Abgasbelastung, geringeren Flächenverbrauch durch Verkehr und insgesamt soll die Wohn- und Lebensqualität gesteigert werden. Es ist wichtig, dass im Ort nicht nur 30er-Taferl aufgestellt werden, sondern es muss auch baulich etwas verändert werden. Ansonsten lässt sich der Autofahrer nicht dazu überzeugen, langsamer zu fahren. Das ist statistisch erhoben.

Deshalb muss man bereits beim Ortsanfang etwas machen.

 

Möglichkeiten: ein altes Stadttor; man muss irgendwie eine Torwirkung erzielen, z.B. mit Bäumen. Der Übergang von Freiland ins Ortsgebiet muss verdeutlicht werden. Eine weitere Möglichkeit wäre der Bau eines Fahrbahnteilers. Sollte nun so ein Fahrbahnteiler gebaut werden,  muss in der Ortsdurchfahrt der Straßenquerschnitt verringert werden. Die Gemeinde kann die Geschwindigkeit im Ort selbst bestimmen, indem man die Fahrbahnbreite dementsprechend ausgestaltet. Das wichtige ist der Begegnungsfall im Gegenverkehr zwischen LKW-PKW. Wird die Ortsdurchfahrt als Einbahn gestaltet, so muss die Straße mind. 3 m breit gebaut werden, da auch Müll- und Einsatzfahrzeuge die Straße passieren.

Begegnungsvekehr ist besser, da Einbahnen die Geschwindigkeiten für den PKW erhöhen, da dieser mehr Platz hat. Eine Straßenbreite von 5 m mit Sicherheitsstreifen links und rechts  wäre ausreichend. Die jetzige Straße dürfte bei der Kirche rund 7 m breit sein.

 

Herr Wagneder gibt zu bedenken, dass die Lkws nicht aus dem Marktbereich ausgesperrt werden dürfen. Auch die Postbusse müssen problemlos in den Marktbereich einfahren können.

 

Obmann GR. Ortner erklärt, dass der Verkehr zwar beruhigt werden muss, aber der Verkehr darf nicht ausgeschlossen werden. Verkehr belebt den Marktplatz. Aber die Dauerparker müssen aus dem Marktplatz raus. Dadurch soll Platz für Laufkundschaft geschaffen werden.

 

DI. Pfeiffer gibt bekannt, dass zu erheben ist, "wie viele Dauerparker will oder brauche ich am Marktplatz". Die Gemeinde kann das anhand an Längs- oder Schrägparkplätzen steuern. Von der Gestaltung her sind Schrägparker besser als Längsparker. Wenn die Gemeinde Parkplatze gestaltet, soll alle 4-5 Parkplätze eine kleine Grüninsel, ev. mit Baum,  mitgestaltet werden. Wenn man in Riedau die Längsparker weggeben und dafür zwischen den Bäumen Schrägparker reingeben würde, ergebe das einen Schwenk der Fahrbahn und somit eine Verschmälerung. Dadurch würde langsamer gefahren und man hätte auch mehr Parkplätze (eventuell könnten auch Kurzparkzonen geschaffen werden).

 

DI. Reifeltshammer erklärt, dass derzeit die Straßen in Riedau 6,5 m breit sind. Dazu kommen noch die Längsparker. Für eine Geschwindigkeit von 40 km/h ist die Straße um mind. 1 m zu breit. Sollte dieser Meter für Schrägparker oder diverses verwendet werden?

 

DI. Pfeiffer: Wenn bereits illegal in zweiter Spur geparkt wird, kann die Gemeinde auch Schrägparker hingeben.

 

DI. Altmann gibt als anschauliches Beispiel die neu gebaute Klosterstraße bekannt. Die Klosterstraße ist in der Fahrbahnbreite maximal mit 4,5 m begrenzt (für den Begegnungsfall 30 km/h). In der Vormarktstraße ist der schmalste Bereich 4 m, für den LKW-Verkehr für die Fa. Leitz 6 m Fahrbahnbreite. Der Marktplatz hat natürlich einen anderen Charakter als die Klosterstraße (mehr LKW).

 

Herr Wagneder gibt die Schwierigkeiten als Busfahrer bekannt, wenn er von der B 137 in den Marktplatz einfahren muss.

 

Herr DI. Pfeiffer gibt zu bedenken, dass es dazu folgende Problemlösung gäbe: Straßenbreite von 5 m, zusätzlich links und rechts eine Entwässerungsmulde mit 30-40 cm Breite. Im Begegnungsfall hat man dann Platz. Nach dieser Entwässerungsmulde könnte man dann einen Sicherheitsstreifen machen. Dies wäre gedacht für einen Begegnungsfall LKW-LKW.

 

Vizebgm. Gahleitner: Das große Problem liegt sicherlich nicht bei den "großen Rasern". Das Problem sind eher die Dauerparker.

DI. Pfeiffer: Die Dauerparker könnten an die Ortseinfahrt (Hosner, Grünfläche der Gemeinde) verlegt werden.

 

Herr Gumpinger: Dauerparker rausbringen ist sicherlich kein Problem. Das Problem ist die illegalen Parker wegzubringen. Seiner Meinung nach sollen mehr Parkplätze geschaffen und die Straße verengt werden.

 

Obmann GR. Ortner stellt eine neue Frage: "Wie weise ich den Autofahrer darauf hin, dass er jetzt auf den Marktplatz kommt?". Welche optischen Mittel gibt es?

 

DI. Pfeiffer: Die erste Möglichkeit ist die Verringerung der Fahrbahnbreite. Die beste Möglichkeit der Verkehrsberuhigung sind Fahrbahnverschwenke (Dauerparker bei der Ortseinfahrt). Die gerade Straße soll gebrochen werden (Parker einmal links und einmal rechts). Eine weitere Möglichkeit wäre Schwellen einzubauen. Für Riedau würde er vorschlagen eine Schwelle in einer Breite von mind. 5 m, damit der PKW mit beiden Achsen gleichzeitig auf der Schwelle steht. Rampenneigung wird empfohlen 1:15.

Er würde aber nicht diese Schwellen machen, sondern er würde den ganzen Platz "aufheben". Z.B. könnte im Bereich des Gemeindeamtes eine Auffahrt (Schwelle mit 1:15), den ganzen Markbereich aufheben; die Abgrenzung zu den Schrägparkplätzen mit Pflaster machen; Abfahrt mittels Schwelle beim Holzmuseum. Dadurch könnte man sich das mehrfache Schwellenfahren (rauf-runter, rauf-runter) ersparen.

 

Herr Gumpinger stellt dazu die Frage, wie der Winterdienst abgewickelt werden kann.

 

DI. Pfeiffer: Es stellt kein Problem dar.

 

Der Bürgermeister stellt die Frage bezüglich Lärmbelästigung (bei einer Rampe von 1 m).

DI. Pfeiffer: Das ist eine Frage der Ausführung der Rampe, da es sehr unterschiedlich ist.

Es ist wesentlich, welche Steine man verwendet. Größere Steine sind bei weitem besser bezüglich der Lärmentwicklung. Je geringer die Neigung ist, desto geringer ist die Lärmentwicklung.

 

Der Bürgermeister stellt als Finanzreferent die Frage, ob vom Land OÖ. für derartige Maßnahmen finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.

HR.DI. Franz: Er kann heute nicht über konkrete Förderungen sprechen. Für die Förderungswürdigkeit eines Projektes gibt es derzeit im Verkehrsressort keine Richtlinien. Es wird einzeln begutachtet und dann kommt es zu einer Entscheidung. Es gab bisher zu solch ähnlichen Projekten schon Förderungen. Wenn sich ein Bezug zur Verkehrssicherheit erkennen lässt, ist eine Förderung möglich.

 

Schärfl Christian: Sind Rüttelstreifen eine Möglichkeit der Verkehrsberuhigung?

DI. Pfeiffer: Die würde er keinesfalls machen, da die Lärmbelästigung zu groß ist. Bei viel LKW-Verkehr ist das sehr schlecht.

 

DI. Reifeltshammer: Leider ist man bei Beratungen des Arbeitskreises immer wieder bei Detailfragen gelandet. Er hat die generelle Frage, wie groß ein Marktplatz sein muss, damit er den funktionellen Anforderungen, welche im Rahmen der Dorf- und Stadterneuerung niedergeschrieben wurden, entspricht. Derzeit ist südlich der Kirche nur ein abgesperrter Platz. Anschließend ist die Wiesenfläche zu den Häusern. Die Diskussion geht immer rund um das Thema: sollte der gesamte Bereich eingeebnet werden und ein ebener Marktplatz gestaltet werden oder sollte man unter Umständen nur den Kirchenplatz als Platz hervorheben und dort die Platzwirkung entsprechend betonen. Wieviel begehbarer Platz (auch für Veranstaltungen) soll für Riedau zur Verfügung stehen, da Riedau ja sehr viel Grünflächen hat.

 

DI. Schwak: Die Platzbreite hängt mit der Wahrnehmung der gegenüberliegenden Häuser zusammen. Die historische Größe des Marktplatzes wird anhand einer Folie erklärt.

Die Einfahrt zum Marktplatz war damals anders als heute. Der Platz war geschlossen. Er ist nicht davon begeistert von vornherein zu fixieren, wo steht auf dem Platz das Auto und wo ist die Grünfläche. Ein Platz muss wachsen und der Bedarf muss gegeben sein. Vom Prinzip her soll der Platz gepflastert sein und die Pflanzen haben in erster Linie etwas mit dem Gastgarten zu tun. Die gepflasterte Fläche muss bei Bedarf den Vorrang haben gegenüber der Grünfläche. Dieser Vorgang geht schrittweise vor sich. Ziel eines Marktplatzes ist, dass "Leben" vorhanden ist, dass Feste gefeiert werden können. Ein Platz ist ein Platz wenn er befestigt ist.

 

GR. Köstlinger stellt die Frage, wie weit in der Dammstraße der Marktplatz ausgebaut werden soll. Seiner Überlegung nach könnte der Marktplatz erst beim Gemeindeamt beginnen.

 

GR. Berghammer bemerkt, dass Riedau zwar einen großen Marktplatz hätte, es ist aber kein "Platz" vorhanden, da es sehr viel Grünflächen gibt sowie Straßen und hohe Randsteine als Abschluss der Gehsteige.

 

Vizebgm. Gahleitner spricht sich dafür aus, jetzt die Grundsatzfunktion für den Marktplatz festzulegen, nicht die Höhe der Randsteine usw. Er stellt an Herrn DI. Schwak die Frage bezüglich Ausdehnung des Marktplatz einschließlich der Dammstraße. Früher war der Platz dadurch unterbrochen, dass die Marienstatue im Bereich des Gemeindeamtes aufgestellt war.

 

DI. Schwak: Die Plätze wurden damals so gebaut (15. Jhd.). Häuser wurden natürlich umgebaut. Aber von der Länge her ist das diese Größe.

 

HR.DI. Franz: In Schärding steht am Marktplatz auch ein Brunnen und dieser trennt aber nicht den Stadtplatz. Er als Ortsfremder empfindet schon, dass bei der Ortseinfahrt der historische Kern beginnt. Das ist so, als würde man in ein Zimmer eintreten. Man kann nicht sagen, mitten im Zimmer fängt ein neues Zimmer an. Der alte Platz ist vom baulichen her schon vorgegeben. Jetzt schon einzelne Parkplätze festzulegen findet er nicht sinnvoll. Vielmehr soll multifunktional gedacht werden - Parkplätze können für Festveranstaltungen als Platz mitverwendet werden. Durch Boller könnte man Abgrenzungen zu Häusern/Gehsteigen schaffen, so wie z.B. in Ried/I.

 

Herr DI Pfeiffer würde in Riedau künftig keine Gehsteige mehr machen, sondern in einer Ebene mit Pflastersteinen arbeiten. Im Zentrumsbereich soll von einer 30km/h-Beschränkung ausgegangen werden. Zweck einer Verkehrsberuhigung ist, dass nur der in den Marktbereich hereinfährt, der auch etwas zu erledigen hat. Darum soll das Durchfahren unattraktiv gemacht werden.

 

Obmann GR Ortner stellt an Herrn DI Schwak die Frage, ob es eine Richtlinie gibt, wieviel Grünflächen vorhanden sein soll.

 

DI. Schwak: Je städtischer es wirken soll, desto weniger Grün ist vorhanden.

Wenn es künftig mehr Leben im Markt gibt, dann wird natürlich auch der Grünanteil weniger, aber das ist ein Entwicklungsprozess. Es spielt jetzt keine Rolle ob mehr oder weniger Grün. Er würde jetzt einen Platz pflastern. Wenn dieser angenommen wird und zu klein wird, kann man diesen Platz ergänzen.

 

DI. Altmann glaubt, dass man das JETZT nicht auf die historischen Wurzeln beziehen kann, da man heute andere Ansprüche hat gegenüber früher. Früher gab es andere Tätigkeiten auf dem Marktplatz.

DI. Altmann glaubt, dass es sinnvoll wäre, einen Gesamtentwurf zu gestalten, nicht puzzleweise Teilstücke angehen. Die Umsetzung kann in Teilabschnitten erfolgen.

 

DI. Danninger: Die Riedauer wollen von uns wissen, wo groß ihr Marktplatz werden soll. Das ist sicherlich der falsche Weg. Die Riedauer müssen uns sagen, welche Anforderungen sie künftig stellen.

Bezüglich Platzgröße: bei der Marktgründung wurde die Größe so gewählt, dass die gesamte Bevölkerung Platz hatte zum Feiern. Eine der wenigen Ausnahmen ist Linz, dieser ist zu groß. Deshalb fühlt man sich auch in Linz nicht wohl.

Der Platz wurde irgendwann einmal zu groß und deshalb erfolgte die Begrünung. Er nimmt an, dass diese Begrünung höchstens um 1900 erfolgte, vorher wird es nicht gewesen sein, da man damals an einer Grünfläche kein Interesse hatte. Aus dieser Zeit 1900 bis 1920 kommt das nun. Sie müssen künftig sagen, wir brauchen den Pflasterbereich für .....(Marktfest, Bauernmarkt, Kirchenvorplatz ...) Nur so kommt man zu einer Lösung.

 

Sperl Ernst stellt an die Verkehrsplaner die Frage, ob man an die Geschäftsbesitzer die Frage stellen sollte, wie viele Parkplätze benötigt werden.

 

DI. Pfeiffer: Es ist jedenfalls notwendig, den Platzbedarf zu erheben. Man darf aber nicht den Trafikanten oder die Sparkasse entscheiden lassen, wie lange der Autofahrer dort stehen bleiben darf und wie viele Parkplatz der einzelne Geschäftsmann braucht. Er kann uns jetzt schon sagen, dass man dann immer zu wenig Parkflächen hat. Außerdem würde es dann heißen: 2 Parkplätze zu 0,5 Stunden, 4 Parkplätze zu 1 Stunde, 5 Parkplätze zu 2 Stunden. Der individuelle Wunsch läuft einem gemeinsamen Ziel entgegen.

 

DI. Schwak: Wichtig ist, dass der Platz aber voll sein soll, ansonsten ist er nicht belebt. Ein Beispiel ist ein Supermarkt: ist der Parkplatz besetzt, nimmt man an, dass es ein gutes Geschäft ist.

Bachinger Ludmilla: Sollen nur Kurzparkzonen entstehen? Dann kann niemand mehr in ein Gasthaus Essen gehen. Oder ein Besuch beim Friseur ist schwer möglich.

 

 

TOP. 2.)    Verkehrskonzept Schwabenbach.

 

Obmann GR. Ortner gibt bekannt, dass es um die Siedlung Schwabenbach geht und übergibt an Herrn DI. Pfeiffer das Wort.

 

Herr DI. Pfeiffer erklärt anhand von Folien die Situation in Wohngebieten. Gebietsbezogene Maßnahmen - die Wohnstraßen - werden von ihm nicht befürwortet.

Zone 30 km/h ist zu empfehlen - aufgrund der günstigen Auswirkung bei Verkehrsunfällen. Außerdem ist die Umweltbelastung geringer.

Eine 30 km/h Beschränkung nur mit Tafeln wird nicht eingehalten. Einzelmaßnahmen (abbremsen und dann wieder beschleunigen) ist ebenfalls nicht zu empfehlen. Ideal sind mehrere Maßnahmen. Idealabstand ist zwischen 70 und 100 m. Man muss es aber auf das jeweilige Gebiet abstimmen. Wichtig ist den Eingangsbereich zum Wohngebiet richtig zu gestalten. Die Einführung der Rechtsregel ist sehr günstig. Alle Nachrangtafeln sollen weggeräumt werden. Dazu sollen die Kreuzungen im Sinne der Rechtsregel gestalten werden mittels Linksversatz. Der Rechtskommende kann dabei immer weiter in die Kreuzung einfahren und daher sehe ich sofort, wer Vorrang hat. Mehr braucht man eigentlich nicht mehr. Den Linksversatz kann man aber auch nachträglich einbauen und z.B. eine Fläche abmarkieren und Boller oder einen Baum einsetzen.

Nächste Möglichkeit wäre die ganze Kreuzung aufdoppeln, nicht nur eine Schwelle einbauen. Wenn in einem Wohngebiet kein Busverkehr ist, kann man auch einen "Minikreisverkehr" einbauen. Ein großer LKW könnte über den gepflasterten Kreisverkehr eventuell drüberfahren.

Jedenfalls ist wichtig, dass der Verlauf der geraden Straße gebrochen wird. Parkplätze können angelegt werden, aber immer verschränkt, einmal auf der rechten und einmal auf der linken Seite. Das wäre das wichtigste zu dieser Siedlung.

 

GR. Köstlinger gibt zu bedenken, dass in die Siedlung von zwei Seiten eingefahren werden kann.

 

DI. Pfeiffer: Es kommt darauf an, wie stark der Durchzugsverkehr ist.

 

DI. Altmann: Er würde die Straße, welche ja derzeit mit 7 m ausgeschieden ist, nicht von Gartenzaun zu Gartenzaun befestigen, weil dies immer optisch sehr hart ist (Gartenmauer-Asphalt-Gartenmauer). Empfehlenswert wäre ein Grünstreifen, Entwässerungsmulden, Gehsteig ohne Erhöhung usw.

 

DI. Pfeiffer: Er bestätigt die Aussage von Herrn DI. Altmann. Er würde aber jedenfalls "springen", d.h., die Grünfläche oder die Parkfläche einmal links und einmal rechts anordnen.

 

Obmann GR. Ortner stellt die Frage bezüglich Kreuzungsgestaltung bei der ÖBB-Unterführung. Welche Lösung schlägt der Experte vor?

 

DI. Pfeiffer: Grundsätzlich wäre ein Kreisverkehr nicht schlecht. Vorzüge des Kreisverkehrs: beste Tempobremse, weniger Unfälle, wenn Unfälle, dann weniger schwer, bessere Flüssigkeit des Verkehrs gegeben. Die Situierung wird anhand einer Folie erklärt. Die zukünftige Straße müßte verlegt werden, da die vier Äste so halbwegs im rechten Winkel aufeinander treffen. Schlecht wäre ein schleifender Ast. Es wird ein Radius von mind. 13 m gebraucht, also 26 m Durchmesser. Es muss davon ausgegangen werden, dass vom Betriebsbaugebiet her Lkws zufahren. Zusätzlich bräuchte man einen Pflasterstreifen für den Anhänger des Lkws (insgesamt 8 m Fahrbahn). Er würde grundsätzlich den Kreisverkehr befürworten. Man kann natürlich die "Grüninsel" kleiner machen. Das Problem liegt aber darin, dass dann schneller durchgefahren wird. In Wels gibt es nun das negative Beispiel: relativ kleine Grüninsel, der Kreisverkehr ist zu leicht zu befahren, d.h. die Autofahrer fahren alle gerade durch.

 

Obmann GR. Ortner: Der Kreisverkehr wäre gut, aber der Schulweg führt über diese Kreuzung. Das muss man auch beim Kreisverkehr berücksichtigen.

 

DI. Pfeiffer: Das stellt nicht das große Problem dar. Es muss sowieso bei der Unterführung ein Gehsteig geplant werden und dieser kann bei der Kreuzung mitgeplant werden. Der Radfahrer soll allerdings im Kreis mitfahren.

 

Es wird die Frage gestellt, ob ein Versatz alleine genügen würde. Dies wird von DI. Altmann verneint. Das Problem liegt bei den Sichtverhältnissen. Wenn sie nun in die Kreuzung einfahren, müssen sie ziemlich weit in die Kreuzung einfahren. Das Problem liegt bei den Lkws.

 

Obmann GR. Ortner stellt abschließend fest, dass die optimale Lösung ein Kreisverkehr wäre. Die Kreuzung kann man aber natürlich auch anders gestalten.

 

Frau AL Gehmaier spricht die "Zone 30" in Schwaben an. Bei der Besichtigung der Siedlung wurde darüber gesprochen, dass die Gemeinde die Zone 30 zwar sofort aufstellen kann, aber bei der nächsten Überprüfung durch die BH Schärding muss die Tafel wieder entfernt werden, da sie nicht verordnet ist und außerdem noch die baulichen Maßnahmen fehlen.

 

DI. Pfeiffer: Das ist richtig. Vor allen Dingen aber, die Aufstellung bringt nichts. Nur das Taferl aufstellen ist eine Alibihandlung. Es fahren immer nur die Bewohner, die dort wohnen, nicht die "Auswärtigen" fahren zu schnell. Das ist überall der Fall.

 

Obmann GR. Ortner erkundigt sich, was zu den baulichen Maßnahmen zählt.

Erste Maßnahme wäre den Eingang zum Wohngebiet zu gestalten und die Kreuzung mit dem angesprochenen Linksversatz zu gestalten. Dies wird vom DI. Pfeiffer bejaht. Ob aber dann der Amtssachverständige dass auch so sieht, dass ist eine andere Frage.

 

Herr Marksteiner stellt die Frage, ob in Achleiten auch derartige Maßnahmen gesetzt werden könnten.

 

Obmann GR. Ortner und der Bürgermeister bedanken sich bei den Anwesenden für die gegebenen Anregungen.

 

 

TOP. 3.)    Allfälliges

 

Keine Wortmeldungen

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht. Es war eine lange aber sehr interessante Sitzung und es wird uns doch schon langsam bewusst, dass der Bahnhofsumbau mit allen Auswirkungen doch einiges kosten wird.

 

 

 

TOP. 13.)   Bericht des Bürgermeisters.

 

Im Bad gab es einen Chlorgasunfall. Grund dafür war die Vereisung einer Chlorgasflasche. Es ist aber kein Chlorgas ins Freie gelangt, da der Chlorgasraum gasdicht abgeschlossen ist. Weiters ist ein Gaswarngeräte angeschlossen, welches sofort Alarm gibt. Bademeister Stadler hat ihn sofort vom Chlorgasunfall informiert. Anschließend wurde die Fr. Feuerwehr informiert, die ihrerseits Gasalarm gegeben hat. Auch die Sirene wurde eingeschaltet. Interessant ist, dass die Bevölkerung überhaupt nicht auf den Gasvorfall bzw. auf die Sirene reagiert hat. Im Gegenteil, es gab sogar Schaulustige. Die Bevölkerung sollte daher über die verschiedenen Warnsignale der Sirene und die dazugehörigen Verhaltensmassnahmen informiert werden. Der gefährliche Stoffe-Zug der Feuerwehr St. Marienkirchen/Sch. ist anschließend angefordert worden. Der Kommandant dieses Zuges ist selbst Bademeister und wußte daher über Chlorgas Bescheid. Es wurde dabei auch festgestellt, dass keine Gefahr außerhalb des Chlorgasraumes bestand. Der Ablauf der ganzen Maßnahmen, die bei dem Chlorgasunfall gesetzt wurden, war auf jeden Fall absolut richtig. Er bedankt sich in diesem Zusammenhang bei der Fr. Feuerwehr und dem Badepersonal. Auch die Badegäste haben sich vorbildlich verhalten. Im Anschluss gab es sogar eine kriminalpolizeiliche Untersuchung im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Auch in den Medien wurde sehr ausführlich über den Gasunfall berichtet. Die Gasanlage wurde kurz vor dem Unfall überprüft und keine Mängel festgestellt.

 

Die Rot-Kreuz Dienststelle Riedau wird zu klein, berichtet der Bürgermeister. Es gibt seit ca. einem Jahr darüber ein Gespräch mit dem Bezirkshauptmann. In zwei bis drei Jahren werden für eine Erweiterung der Rot-Kreuz Dienststelle finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Die Rot-Kreuz Dienststelle in Schärding wurde neu gebaut und das alte Gebäude verkauft. Aus diesem Verkauf stehen noch finanzielle Mittel zur Verfügung. Der Bezirkshauptmann setzt sich nun dafür ein, dass diese noch überschüssigen finanziellen Mittel für Riedau vorgesehen werden. Es wäre nun soweit, dass vielleicht schon in diesem oder im nächsten Jahr ein Anbau bei der Rot-Kreuz Dienststelle durchgeführt werden kann. Die Gesamtbaukosten dafür belaufen sich auf ca. S 4 Mio. Davon entfällt auf die Mitgliedsgemeinden Riedau, Zell an der Pram, Dorf an der Pram, Raab und Altschwendt ein Betrag von S 2 Mio. Der Bezirkshauptmann wird sich bemühen, dass auch Bedarfszuweisungsmittel sofort zur Verfügung stehen. Diese werden anschließend vom Gemeindeanteil abgezogen. Während der Umbaumaßnahmen muss ein Ersatzquartier von Seiten der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden.

 

Betreffend des Wanderweges nach Stieredt gab es eine neuerliche Besprechung mit den beiden Grundbesitzer Leithner Erika und Humer Rosa. Es gab bereits einmal eine Besprechung und damals haben die Grundbesitzer erklärt, dass sie bereit sind Grundstücke für den Wanderweg zur Verfügung zu stellen. Bei der neuerlichen Besprechung hat sich herausgestellt, dass die Grundbesitzerin Humer Rosa derzeit nicht mehr bereit ist Grundstücke zur Verfügung zu stellen. Sie möchte nicht mehr, dass der Wanderweg vor ihrem Haus vorbeiführt, sondern er soll hinter dem Haus vorbeigeführt werden. Sie hat auch erwähnt, dass sie die bestehende Kapelle umdrehen möchte.

 

Es gibt einen Arbeitskreis für den OÖ. Verkehrsverbund und er ist vom Bezirk Schärding in diesem Arbeitskreis, erklärt der Bürgermeister. Es geht dabei über eine Fahrplangestaltung, die auf ÖBB und Busse abgestimmt ist. Die Planungen sind dahingehend schon sehr weit fortgeschritten. Riedau stellt in Zukunft einen ganz wichtigen Verkehrsknoten dar. Er hat den Fahrplan bereits gesehen. Ein Problem ist noch, wie die Schüler nach Schärding kommen. Sonst wird es so sein, dass jede Stunde ein Zug nach Linz oder nach Passau fährt. In Riedau werden zusätzlich Wendezüge stationiert (Zug fährt von Linz nach Riedau und wieder retour). Zusätzlich wird stündlich ein Bus von Raab nach Ried i.I. fahren und immer über Dorf an der Pram. Genau innerhalb von drei Minuten trifft sich der Zug und der Bus von Raab und Ried i.I. im Bahnhofsbereich Riedau. Mit Winterfahrplan 2002 wird diese Maßnahme umgesetzt. Diese Verkehrsplanung hat nichts mit dem Bahnhofsumbau zu tun. Ausgearbeitet wird dieses Konzept von der Schweizer Firma Metron und wird auch von der EU gefördert, weil auch der bayrische Staat betroffen ist. Es wurde auch über die Park & Ride Anlage gesprochen. Die bis jetzt geplanten Parkplätze sind sehr knapp bemessen. Anhand einer Overheadfolie wird darüber diskutiert.

 

Von LR. Hiesl wurden S 100.000,00 für den Güterweg Lechner genehmigt.

 

Von der LR. Ursula Haubner liegt ein Schreiben betreffend Klimaschutz in O.ö. vor. Am 22.09.2000 gibt es einen EU-weiten Aktionstag “mobil ohne eigenes Auto”.

 

Der Gemeindeausflug findet am 16. und 17.09.2000 gemeinsam mit den Gemeindebediensteten statt. Die Amtsleiterin bringt das geplante Programm zur Kenntnis.

 

Am Samstag, 24.06.2000 findet das Sonnenwendfeuer auf den Madlspergergründen statt. Der Bürgermeister gibt einen Überblick über die geplanten Aktivitäten und lädt alle Gemeinderäte dazu ein.

 

Der Bürgermeister bringt die Einladung der Volksschule Riedau für das Theater am 30.06.2000 zur Kenntnis.

 

Der Termin für den Tag der Alten und das Erntedankfest wurde auf Sonntag,
01. Oktober 2000 festgelegt.

 

 

 

TOP. 14.)   Allfälliges.

 

Frau GR. Ulrike Gumpoltsberger stellt die Frage, warum in Ottenedt eine Asphaltdecke aufgetragen wurde und für Schwabenbach "nur" eine Spritzdecke vorgesehen ist. Weiters würde sie sich wünschen, dass der Bürgermeister die Bürgernähe mehr forciert. Auch das Schreiben, welches an die Bewohner von Schwabenbach betreffend der Spritzdecke ergangen ist, wird von ihr kritisiert.

 

Der Bürgermeister erklärt dazu, dass das Schreiben als Information an die Bewohner zu sehen ist. Der Druck der Bewohner war dementsprechend groß und es haben bei ihm  viele Bewohner der Siedlung Schwabenbach betreffend der Strasse vorgesprochen. Auch im Gemeindevorstand wurde sehr ausführlich darüber diskutiert. Im Herbst 2000 ist die Planung der Strasse in Schwabenbach geplant, wo wieder jeder Anrainer die Möglichkeit haben wird seine Vorstellungen einzubringen.

Darüber wird noch sehr ausführlich diskutiert.

 

Frau GR. Anita Wolschlager erklärt, dass sie mit ihrem Mann das Freibad von 10:00 bis 17:00 Uhr fast täglich besucht hat. Sie mussten leider feststellen, dass das Angebot im Buffet für ein Mittagessen sehr spärlich ist. Es gab weder Toast, Würstel, Wurstsalat etc. Es wäre sicher sinnvoll wenn das Angebot dementsprechend erweitert werden würde.

 

Herr GR. Rudolf Hosner bedankt sich für die Aufstellung des Verkehrsspiegels in Vormarkt beim Grundstück Moritzhuber.

 

Frau GV. Anna Wolschlager erklärt, dass die WC-Spülung im Damen WC beim Sportplatz rinnt. Sie ersucht, dass dies behoben wird.

 

GV. Franz Schabetsberger ersucht nochmals die Mängel beim Haus Pomedt 21, Reiter, beheben zu lassen. Weiters gehört der Gehstreifen nach Pomedt erneuert. Den Hausbesitzern soll mitgeteilt werden, dass die Autos, welche derzeit auf dem Gehstreifen im Bereich der Allee abgestellt werden, künftig nicht mehr dort parken dürfen. Die Besitzer sollen dahingehend informiert werden. Auch ist die Frage aufgetaucht, wer die alten Plakate bei den Plakatständern entfernt.

 

Der Bürgermeister erklärt dazu, dass er mit dem Besitzer Reiter bereits mehrmals gesprochen hat. Dieser hat erklärt, dass er die Arbeiten fortführen wird. Die Besitzer entlang des Gehstreifens werden davon in Kenntnis gesetzt, ihre Autos in der Einfahrt abzustellen. Die alten Plakate bei den Plakatständern werden von der Gemeinde entfernt.

 

Frau GR. Anita Wolschlager erklärt, dass vor kurzer Zeit bei der Straßenlaterne gegenüber der Liegenschaft Riedau 70 ein Kabel herausragte.

Frau GV. Anna Wolschlager ersucht nochmals die Wohnungen in Riedau zu forcieren.

 

 

 


 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 27.04.2000 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 22.00 Uhr.

 

 

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                     (Vorsitzender)                                                             (Gemeinderat)

 

 

 

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                     (Schriftführer)                                                              (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: