Lfd.Nr. 11 Jahr 2004

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

über die öffentliche 11. Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am
18. November 2004.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

 

Anwesende:

 

01. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer als Vorsitzender

02. Vizebgm. Peter Gahleitner                         15. GR. Doris Krestel

03. GV. Berta Scheuringer                              16. GR. Franz Arthofer

04. GV. Hermann Kraft                                   17. GR. Kurt Kemetsmüller

05. GR. Diana Dick                                        18. GR. Karin Eichinger

06. GR. DI Franz Mitter                                  19. GR. Heinrich Ruhmanseder

07. GR. Wolfgang Kraft                                  20.

08. GR. Franz Wimmer                                   21.

09. GR. Gerhard Payrleitner                            22.

10. GV. Franz Schabetsberger                        23.

11. GV. Günter Ortner                                   24.

12. GV. Anita Wolschlager                              25.

13. GR. Rudolf Hosner                                   

14. GR. Klaus Ortner                                    

 

 

 

Ersatzmitglieder:

GR. Brigitte Heinzl              für               GR. Ernst Hintermayr

GR. Richard Ebner              für               GR. Monika Tallier

GR. Josef Hummer              für               GR. Ing. Alois Steinmetz

GR. Walter Mitter               für               GR. Walter Köstlinger

GR. Sabine Kammerer          für               GR. Andreas Schroll

GR. Adolf Zallinger              für               Gr. Erwin Wolschlager

 

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina

 

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                      unentschuldigt:

GR. Ernst Hintermayr

GR. Monika Tallier

GR. Ing. Alois Steinmetz

GR. Walter Köstlinger

GR. Andreas Schroll

GR. Erwin Wolschlager

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  ***anonymisiert***
Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a) die Sitzung vom - Bürgermeister, Vizebürgermeister -

    einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 09.11.2004

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 14.10.2004 bis zur heutigen     

     Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-

    gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen

    diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht

    werden können.

 

GV. Franz Schabetsberger und GR. Heinrich Ruhmanseder unterschreiben das Sitzungsprotokoll.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

Angelobung des Gemeinderatsmitgliedes Reinhard Windhager.

 

 

Tagesordnung:

 

 

  1. Projekt ÖBB Bahnhofsumbau; Grundsatzbeschluss und Genehmigung der Vergabe der Arbeiten für die Umlegung des Holzingerbach.
  2. Berichterstattung des Bürgermeisters über den Bau der Kläranlage des RHV Mittleres Pramtal.
  3. Darlehensvertrag betreffend Finanzierung der Projekte im Zuge des ÖBB-Bahnhofumbaues; Genehmigung der Urkunde.
  4. Gründerzentrum und regionales Standortmarketing für die Pramtal Süd Region.
  5. HTL Innviertel-Nord; Genehmigung des Unterstützungsbeitrages.
  6. Versteigerung der Liegenschaft Riedau 128; Beratung und Beschlussfassung über die finanzielle Höhe eines Steigerungsgebotes.
  7. Berichterstattung des Bürgermeisters über die derzeitige Budgetsituation 2004.
  8. Ansuchen um Gewährung einer Gemeindeförderung für den Einbau einer  Solarförderung.
  9. Betreubares Wohnen in Riedau; Genehmigung des geänderten Konzeptes.
  10. Genehmigung des Mietvertrages mit Herrn ***anonymisiert*** betreffend eine Wohnung im Gemeindewohnhaus Pomedt 3.
  11. Genehmigung einer Verordnungsermächtigung für § 90 Bewilligungen für den Bürgermeister.
  12. Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.
  13. Beratung und Beschlussfassung über neue Tarife für die Solarien.
  14. Bericht des Bürgermeisters.
  15. Allfälliges.

 

 

 

 

 

Vor Beginn der Tagesordnung wird wieder eine Bürgerfragestunde abgehalten. Nachdem es keine Wortmeldungen dazu gibt, wird mit der Tagesordnung zur Gemeinderatssitzung fortgefahren.

 

 

 

 

 


TOP. 1.) Projekt ÖBB Bahnhofsumbau; Grundsatzbeschluss und Genehmigung der Vergabe der Arbeiten für die Umlegung des Holzingerbach.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer teilt mit, dass die Umlegung des Holzingerbaches in verschiedene Abschnitte eingeteilt ist. Teuerster Abschnitt ist die Verrohrung. Es gab betreffend einer finanziellen Förderungen auch ein Gespräch mit LH-Stv. Anschober. Die Arbeiten müssen noch vergeben werden bzw. der Beschluss ist nachzuholen.

Billigstbieter ist die Fa. Angerlehner mit Baukosten von ca. € 65.000,--. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichen Massen. Kosten lt. Angebot vom 1.3.2004

 

Die Arbeiten umfassen:

*                               Verrohrung DN1000 99 m incl. Erdarbeiten

*                               Einlaufbauwerk Stahlbeton

*                               Straßenwiederherstellung Asphalt Pramtalstraße

*                               50 % der Allgemeinkosten (restliche 50 % für die bereits beauftragte Kanalumlegung)

Hinsichtlich der Bauüberwachung bzw. –prüfung erklärt der Vorsitzende, dass diese durch die Gemeinde täglich, bzw. zwei bis dreiwöchentlich durch das Büro Oberlechner und König erfolgt.

Die ÖBB hat bis Mittwoch, 27.10.2004, 08.00 Uhr, eine Entscheidung der Gemeinde benötigt, welche Firma die Bauarbeiten durchführen wird. Daher war vorab mit den Fraktionsführern abzuklären, ob die Fa. Angerlehner den Auftrag erhält.

Ein zweites Angebot wurde von der Fa. Alpine eingeholt, Kosten € 64.741,81.

 

Die Angelegenheit wurde mehrfach mit Büro Oberlechner beraten, und dabei kam man zu folgendem Ergebnis: Die Angebote können nicht verglichen werden (unterschiedliche Positionen). Zwei Firmen können dort nicht gleichzeitig arbeiten. Fa. Angerlehner hat als Bestbieter bei den Ausschreibungen den Auftrag von der ÖBB bekommen. Die Gemeinde hat bei den verschiedenen Vorhaben versucht, nochmals bessere Preise zu erreichen, z.B. Verlegung der Wasserleitung. Nur in diesem Fall ist dies wegen der Koordination nicht möglich gewesen.

 

Die Ausgestaltung des Holzingerbaches wird in Zusammenarbeit mit dem Gewässerbezirk Grieskirchen erfolgen. Laut Auskunft von Herrn Mag. Kiebler erfolgen aber keine Zusagen, solange nicht die wasserrechtliche Verhandlung abgeschlossen ist und eine Genehmigung vorliegt (Termin am 29.11.).

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer stellt den Antrag, die Umlegung des Holzingerbaches an den Billigstbieter, Firma Angerlehner, zu den Preisen lt. Angebot vom 1.3.2004 zu vergeben.

 

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

Sodann lässt der Bürgermeister per Handzeichen über seinen Antrag abstimmen.

Beschluss:   Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 


TOP. 2.) Berichterstattung des Bürgermeisters über den Bau der Kläranlage des RHV Mittleres Pramtal.

 

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass am 21.10.2004 eine Mitgliederversammlung des Reinhaltungsverbandes in Zell/Pram mit Spatenstichfeier statt fand. Der Bau der Kläranlage wurde bereits vergeben.

 

Weiters teilt er den Anwesenden mit, dass der RHV hinsichtlich der Kosten genau in der Kostenschätzung liegt, wenn keine zusätzlichen Mehrkosten mehr anfallen. Anschließend gibt der Bürgermeister die Anbieter bekannt:

 

Reihungsliste vor Prüfung der Angebote:

 

 

 

berücksichtigter

 

 

 

Bieter

Nachlass

Summe netto

teurer als 1.

1.

Porr Technobau und Umwelt, Linz

--

2.837.793,12

0 %

2.

Alpine-Mayreder – Bortenschlager, Taufkirchen, Hohenzell

--

2.899.892,48

2,19 %

3.

C. Peters, Linz

--

2.952.005,82

4,02 %

4.

Angerlehner, Pucking, Alternative

--

3.035.514,14

6,97 %

5.

Angerlehner, Pucking, Hauptangebot

--

3.038.450,01

7,07 %

6.

GTB – GmbH, Salzburg

1 %

3.463.309,12

22,04 %

 

Die Arbeiten wurden also an den Billigstbieter, die Fa. Porr Technobau und Umwelt, Linz vergeben.

 

GR. Heinrich Ruhmanseder möchte, dass mit der Firma Porr Kontakt aufgenommen wird, um beim Bau heimische Firmen einzubinden.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer erläutert, dass heimische Unternehmen so gut es geht eingebunden werden.

 

GV. Schabetsberger teilt mit, dass die Angebotssumme mit der Kostenschätzung nicht übereinstimmt, die Angebotssumme ist höher als die Kostenschätzung. Da aber ein „finanzieller Polster“ vorgesehen wurde, hat man diesen nun schon teilweise aufgebraucht und die Gesamtkosten werden zur Zeit noch nicht überschritten.

 

Der Bürgermeister bringt zur Kenntis, dass aufgrund der durchgeführten Angebotsprüfung  folgender Vergabevorschlag erstattet wurde:
Erd-, Bau-, Professionisten- und Rohrverlegungsarbeiten für die Abwasserbeseitigung RHV Mittleres Pramtal im Rahmen des Bauabschnittes 3
für die Herstellung der Verbandskläranlage Mittleres Pramtal, einschließlich Zulaufkanal, Kläranlagenablaufkanal, Trinkwasseranschluss etc., sowie diverse Abbrucharbeiten bzw. Adaptierungsarbeiten an der derzeitigen Verbandskläranlage an die Firma Porr Technologie und Umwelt AG, Niederlassung Oberösterreich, Pummererstraße 17, 4020 Linz,

 

           zum richtig befundenen Angebotspreis von            €  2.837.793,12

           20 % MWSt.                                                   €     567.558,62

           Angebotspreis                                                 €  3.405.351,74

 

 

 

 

 

 

 

TOP. 3.) Darlehensvertrag betreffend Finanzierung der Projekte im Zuge des ÖBB-Bahnhofumbaues; Genehmigung der Urkunde.

 

Der Vorsitzende erwähnt, dass diese Darlehensaufnahme bereits im Gemeinderat am 13.5.2004 in der Höhe von € 635.000,-- beschlossen wurde. Die Urkunde darüber wurde erstellt und der Darlehensvertrag ist vollinhaltlich dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen und zu genehmigen, erklärt der Bürgermeister.


Der Darlehensvertrag wird mittels Beamer vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht:








Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer stellt den Antrag, die Darlehensurkunde  zu genehmigen und stellt den Darlehensvertrag zur Diskussion.

 

Nachdem es keine Wortmeldungen gibt, lässt der Bürgermeister über seinen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Es wird der Antrag einstimmig angenommen.

 

 

TOP. 4.) Gründerzentrum und regionales Standortmarketing für die Pramtal Süd Region.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt, dass am 4.11.2004 in Riedau eine erweiterte Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Pramtal Süd stattgefunden hat. Es wurde die Idee und das Grundkonzept für ein Gründerzentrum und regionales Standortmarketing Pramtal Süd Region vorgestellt:

 

 

Die Pramtal Süd Region

 

Die 14 Gemeinden Altschwendt, Andorf, Diersbach, Dorf an der Pram, Eggerding, Enzenkirchen, Lambrechten, Mayrhof, Raab, Riedau, St. Willibald, Sigharting, Taiskirchen und Zell an der Pram haben sich zur Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen, um für wesentliche regionale Aufgabenstellungen gemeinsam Lösungen zu finden und daraus resultierende interkommunale Projekte umzusetzen.

 

Durch die Region Pramtal Süd verläuft eine der Hauptentwicklungsachsen des Innviertels, wenn auch vielleicht nicht die wichtigste. Aber die Strecke Schärding-Andorf-Riedau-Neumarkt spielt mit der Bahnverbindung Linz-Wels-Passau und der

B 137 für die Standortentwicklung eine wesentliche Rolle.

 

Immerhin konnte die Pramtal Süd Region eine Steigerung der Beschäftigten in den letzten 10 Jahren von rund 20 % erreichen; dieser Wert wurde wesentlich von der dynamischen Entwicklung der größten Gemeinde in der Region, nämlich Andorf, erreicht werden, wo der Beschäftigtenzuwachs fast 60 % erreichte. Die Statistik zeigt, dass auch die Anzahl der Arbeitsstätten in der Region zugenommen haben. 13,56 % von 1991 bis 2001. Da liegt die Region weit vor Ried-Umgebung (vgl. Regionalwirtschaftliches Entwicklungskonzept Innviertel-Hausruck, Mai 2003).

 

Diese Prozentangaben verschleiern allerdings den Umstand, dass die absolute Anzahl von Gewerbebetrieben in der Pramtal Süd Region wesentlich geringer als in anderen Regionen ist. So gibt es hier 342 Gewerbe-, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe, während es in Ried-Umgebung 543 und im Mattigtal 608 Betriebe sind. Industriebetriebe kann die Region Pramtal Süd nur 20 aufweisen, während des im Mattigtal 56 und im Landl-Grieskirchen immerhin 39 sind (vgl. Regionalwirtschaftliches Entwicklungskonzept Innviertel-Hausruck, Mai 2003).

 

Für eine weitere dynamische Wirtschaftsentwicklung gibt es in der Region Hemmnisse, die sukzessive abgebaut werden müssen. Dazu zählen die Verbesserung der Stromversorgung, der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, die Forcierung arbeitsmarktgerechter Ausbildung und die Gestaltung des unternehmerischen Umfeldes.

 

Die Arbeitsgemeinschaft Pramtal Süd setzt in ihrem Arbeitsprogramm Schwerpunkte Bereichen Standortsicherung, Infrastruktur, Energieversorgung, Betriebsansiedlung sowie Freizeit und Kultur im Pramtal. Ziel der interkommunalen Zusammenarbeit in der Pramtal Süd Region ist die Erhaltung und nachhaltige Sicherung der Lebensqualität für die in der Region lebende Bevölkerung.

 

 

 

Die Pramtal Süd Region setzt neue Impulse für die
wirtschaftliche Entwicklung

 

Der Arbeitskreis Betriebsansiedlung hat sich in Zusammenarbeit mit der oö. Technologie und Marketing-Gesellschaft (TMG), der Wirtschaftskammer Schärding und dem Regionalmanagement Innviertel-Hausruck intensiv mit der wirtschaftlichen Entwicklung der Region auseinandergesetzt.

 

Die erfolgte Analyse und Bewertung von Betriebsbaugebieten und die Auswahl eines geeigneten Standortes für ein gewerbliches Gründerzentrum sollen nun in 2 große interkommunale Projekte einfließen, die im Idealfall von der gesamten Region getragen werden:

 

Ø      Regionales Standortmarketing auf der Basis der Analyse der bestehenden Betriebsbaugebiete

Ø      Gründerzentrum Pramtal Süd Region

 

 

Was kann mit diesen beiden Projekten für die Pramtal Süd Region erreicht werden:

 

ü      Stärkung des Standortes Pramtal Süd Region

ü      Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region, in der Nähe der Wohngemeinde

ü      Analyse und Bewertung der bestehenden, gewidmeten Betriebsbaugebiete aller Gemeinden (ist zum Teil durch TMG bereits erfolgt)

ü      Auf der Basis dieser Bewertung soll – je nach Möglichkeiten der Standortgemeinde – die Qualität der Betriebsbaugebiete hinsichtlich Verfügbarkeit und Ausstattung verbessert werden

ü      Alle zur Verfügung stehenden Standorte können in das regionale Standortmarketing aufgenommen werden

ü      Jede Gemeinde kann seine Standorte in das Projekt einbringen

ü      Jede Gemeinde kann auf das Angebot der Gesamtregion zugreifen und damit bei Anfragen guten Service bieten

ü      Kaum eine Gemeinde in der Pramtal Süd Region könnte sich die Errichtung eines Gründerzentrums leisten – alle 14 Gemeinden zusammen können das Eigenkapital leichter aufbringen

ü      Interkommunale Projekte sind attraktiv und werden durch das Land OÖ stark forciert

ü      Das Regionale Gründerzentrum ist für alle JungunternehmerInnen in der Gesamtregion und wird als solches beworben werden – eine Auslastung kann daher leicht erreicht werden

ü      Ein regionales Gründerzentrum wird über die Region hinaus wahrgenommen – es ist auch ein Prestigeprojekt und hebt damit den ideellen Wert der Pramtal Süd Region

ü      Mit regionaler Öffentlichkeitsarbeit für beide Projekte kann die Bevölkerung aller 14 Gemeinden erreicht werden

 

 

 

Ein Modell für das Gründerzentrum Pramtal Süd Region

 

 

Grundidee

 

Die Grundidee eines Gründerzentrums liegt darin, jungen Unternehmen einen möglichst unkomplizierten, flexiblen und preisgünstigen Start zu ermöglichen. Das junge Unternehmen kann sich auf sein eigentliches Geschäftsfeld konzentrieren und muss sich nicht um die Errichtung von Produktionshallen und Büros kümmern. Durch die Einmietung in einem Gründerzentrum fällt die Belastung durch hohe Investitionskosten und Kreditraten weg, das Ausmaß der benötigten Produktions- oder Werkflächen kann flexibel gestaltet und erweitert werden und ebenso ist die fixe Bindung an einen Standort noch nicht gegeben. Das Umfeld – arbeiten unter gleichgesinnten JungunternehmerInnen – kann interessante und wichtige Synergieeffekte haben.

 

Das Gründerzentrum soll aber auch keine Investition der Gemeinden sein, um Mieteinahmen für das Gemeindebudget zu erhalten, sondern um einen Impuls für die wirtschaftliche Entwicklung in der Region zu setzen. Die Mieteinnahmen werden für die Kreditabdeckung, die Geschäftsführung (z. B. Werkvertrag) und den laufenden Betrieb benötigt. Erst langfristig kann man mit einem bescheidenen Rückfluss an die Gemeinden durch die Kommunalsteuer rechnen.

 

 

Standort

 

Nach einem objektiven Verfahren gemeinsam mit der TMG, der Wirtschaftskammer Schärding und dem Regionalmanagement Innviertel-Hausruck wurde eindeutig das Betriebsbaugebiet Moarhof in Raab als der geeigneter Standort ausgewählt. Fakten, die für diesen Standort sprechen:

 

-          Lage in der Mitte der Pramtal Süd Region

-          Gute Nahversorgung in Raab (klassische Nahversorger, aber auch Rechtsanwälte, Banken, Steuerberater, Buchhalter)

-          Ausreichende Stromversorgung

-          Keine potentiellen Nutzungskonflikte mit Anwohnern, weil Areal deutlich getrennt von Siedlungen

-          Gemeinde Raab bringt das Gründstück für Gründerzentrum in die Trägergesellschaft ein

-          Infrastruktur (Straßenanbindung, Stromversorgung, Wasser, Kanal, Breitband-Internet) vorhanden oder preisgünstig herstellbar

-          Ausreichend Flächen für Ausweitung verfügbar

 

 

 

 

 

 

 

Flächenbedarf

 

Vorbehaltlich der Detailplanung kann man von einem Flächenbedarf von rund
5.000 m2 bei Baubeginn ausgehen. Es sollen in erster Linie Hallen errichtet werden – Räumlichkeiten für reine Büroarbeit sind leichter in Region bereit zu stellen – die in Modulbauweise bei Bedarf erweitert werden können. Daher ist vorzusorgen, dass im Umfeld noch weitere Flächen zur Verfügung stehen.

 

 

Modulbauweise für Produktionshallen

 

 

Schwerpunkt auf Produktions- und Werkhallen in einfachster und Kosten sparender Bauweise; Flexibilität in der Gestaltung für die MieterInnen.

 

 

 

Büros und allgemeine Räumlichkeiten

Bürogebäude – in einfacher und Kosten sparender Bauart – sind räumlich von den Produktionshallen getrennt, um Nutzungskonflikte (Lärm, Geruch) zu vermeiden. Das Bürogebäude soll möglichst kompakt sein und wenig allgemeine Räumlichkeiten haben, um Mietkosten auf das Wesentliche reduzieren zu können.

 

 

 

 

Mietmodell

 

Die Mietpreise sollen merklich unter dem regionalen Preisniveau liegen – zum Beispiel 20 % -, es soll ja ein Anreiz zur Unternehmensgründung geschaffen werden.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten und Finanzierung

des Gründerzentrums Pramtal Süd Region

 

Inklusive Aufwand für Planung und Öffentlichkeitsarbeit sowie Standortmarketing und vorbehaltlich der Detailplanung ist mit Gesamtkosten von rund € 800.000,- netto zu rechnen.

 

Mindestens die Hälfte dieses Betrages (angenommen € 400.000,-) soll aus Eigenmitteln der Gemeinden, Förderungen und privaten Beteiligungen aufgebracht werden. Der Rest muss durch langfristige Kredite abgedeckt werden.

 

Für die Errichtung und Bewirtschaftung des Gründerzentrums und für die Abwicklung der Standortmarketingaktivitäten muss eine Trägerorganisation gegründet werden, zum Beispiel eine GmbH.

 

Die Gemeinden erbringen ihre Gesellschaftseinlage nach einem bestimmten zu definierenden Aufteilungsschlüssel (Vorschläge siehe unten) ein, diese Einlage kann auf mehrere Jahre (2005, 2006 aufgeteilt werden. In welcher Höhe Fördermittel für das Projekt fließen können, kann erst nach Vorlage eines genauen Konzeptes mit Bauplan und Wirtschaftlichkeitsrechnung geklärt werden.

 

 

 

 

Mögliche Rechtsformen der interkommunalen Trägerorganisation
für das Gründerzentrum Pramtal Süd Region

 

 

 

Gemeindeverband

Körperschaft öffentlichen Rechtes

GmbH

Körperschaft des Privatrechtes

 

Vorteile

§    kostengünstigere Gründung und Führung

§    Vertrautheit der Gemeinden mit dem Instrument „Zweckverband“

 

§    Begrenzung der Haftung auf das Stammkapital

§    mehr Flexibilität in der laufenden Abwicklung

§    Hereinnahme privater Partner ist möglich

§    Handhabung des Vergaberechtes unter Umständen leichter

 

Nachteile

§    geringere Flexibilität als die GmbH; stark personenabhängig

§    Hereinnahme privater Partner ist nicht möglich

§    höhere Kosten in der Führung

§    Geschäftsführer erforderlich

§    Körperschaftssteuerpflicht

 

Organe

§    Verbandsversammlung

§    Verbandsvorstand

§    Obmann

Bestellung eines Geschäftsführers ist sinnvoll.

§    Generalversammlung

§    Aufsichtsrat / Beirat

§    Geschäftsführer

 

Empfehlung

 

Sowohl die GmbH als auch der Gemeindeverband sind eigene Rechtspersönlichkeiten mit eigenem Vermögen, Organen und eigenem Haushalt.

Analog zur Verbandsversammlung (z.B. 2-3 Vertreter pro beteiligter Gemeinde) ist auch in der Generalversammlung der GmbH (= Versammlung der Gesellschafter) eine breitere Vertretung der Gemeinden (z.B. auch 2-3 Personen pro Gesellschafter = Gemeinde) denkbar und frei wählbar.

Im Vergleich zum Gemeindeverband bietet für die Errichtung und das Betreiben eines Gründerzentrums die GmbH einige Vorteile:

§         die größere Flexibilität in der laufenden Abwicklung

§         die Möglichkeit der Hereinnahme privater Partner (z.B. Banken) in die Gesellschaft

§         Handhabung des Vergaberechtes unter Umständen leichter

 

 

Auch die oberösterreichischen Technologiezentren sind als GmbH organisiert, an denen zum Teil neben privaten Partnern mehrere Gemeinden beteiligt sind.

 

Die Empfehlung lautet daher, eine GmbH als Trägerorganisation für das Gründerzentrum zu gründen.

 

Erst nach der Entscheidung, ob das Gründerzentrum errichtet wird, soll ein Rechtsanwalt beauftragt werden, ein detailliertes Vertragswerk auszuarbeiten.

 

 

 

Beteiligungsschlüssel und Kommunalsteueraufteilung

 

 

Durch die Beteiligung mehrerer Gemeinden als Gesellschafter in der Trägerorganisation soll das Gründerzentrum leichter finanzierbar werden. D.h. die Gemeinden teilen sich die Kosten und die Erträge. Der Aufteilungsschlüssel - nach bestimmten Kriterien festgelegt – bestimmt den Anteil jeder Gemeinde an der Finanzierung und im Gegenzug den Anteil an den Kommunalsteuereinnahmen.

 

Allerdings ist der Rückfluss aus Kommunalsteuereinnahmen eine langfristig zu betrachtende Einnahme für die Gemeinden.

 

 

Annahmen für die Tabelle Beteiligungsschlüssel

 

Die Gesamtkosten des Projektes werden mit € 800.000,- netto angenommen. Mindestens die Hälfte davon soll an Eigenmittel (€ 400.000,-) zur Verfügung stehen, die weiteren € 400.000,- sollen durch einen langfristigen Kredit abgedeckt werden.

 

Die Gemeinde Raab kann das ausgewählte Grundstück im Ausmaß von ca. 5.000 m² als Gesellschaftsanteil einbringen. Der Wert beträgt ca. € 40.000,- (5000 m² à € 8,-). Außerdem kann Raab als Standortgemeinde Barmittel von € 60.000,- in die zu gründende Trägergesellschaft einbringen.

 

Nach ersten Finanzierungsgesprächen mit den zuständigen Landesräten Stockinger und Sigl, können nach Vorlage eines entsprechenden Konzeptes BZ-Mittel in einer Größenordnung von € 100.000,- und Fördermittel aus dem Wirtschaftsressort von € 60.000,- bereitgestellt werden.

 

Die aus der Region aufzubringenden Eigenmittel werden nach zu definierenden Kriterien auf die beteiligten Gemeinden der Pramtal Süd Region aufgeteilt.  Als Kriterien bieten sich Anteile gemäß der Einwohner einer Gemeinde oder die Anzahl der Unternehmensgründungen in den vergangenen 3 Jahren in den einzelnen Gemeinden (Potenzial für Interessenten am Gründerzentrum) an.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mögliche Modelle für Beteiligungsschlüssel der Gemeinden
als Diskussionsgrundlage:

 

1  EUR 400.000,- Annahme für Eigenkapital / Stammeinlage der Gemeinden in der GmbH

 

Schätzung des Kommunalsteueraufkommens

 

Das Kommunalsteueraufkommen beträgt jährlich 3 % der Bruttolohnsumme. Geht man von einem Betrag von rund € 700,- bis 1.000,- an Kommunalsteuer pro beschäftigter Person und Jahr aus, so sind das bei 10 Beschäftigten im Gründerzentrum € 7.000,- bis 10.000,- pro Jahr (für eine Gemeinde mit einem Anteil von 15 % sind das € 1.050,- bis € 1.500,- an Einnahmen pro Jahr).

 

 

Aufteilung der Kommunalsteuer

 

Die Aufteilung der Kommunalsteuer wird nach dem Anteil der Beteiligung in der Trägergesellschaft erfolgen. Nach derzeitigem Wissensstand, gibt es in der Pramtal Süd Region einige sog. Abgangsgemeinden. Für diese Gemeinden kann der Anteil durch BZ-Mittel abgedeckt werden, die wie oben ausgeführt in Summe mit einem Betrag von ca. € 100.000,- limitiert sind. Andere Gemeinden sind in der Lage „echte Eigenmittel einzubringen.

 

Um diesen unterschiedlichen Voraussetzungen Rechnung zu tragen, wird vorgeschlagen, dass die anfallende Kommunalsteuer in 2 Etappen erfolgen soll: zuerst anteilig an die Gemeinden verteilen, die „echte Eigenmittel“ eingebracht haben – und zwar solange, bis die Höhe der eingebrachten Eigenmittel zurückgeflossen sind. Danach werden die Kommunalsteueranteile nach der Höhe der Beteiligung an der Trägergesellschaft aller Gemeinden aufgeteilt.

 

Entsprechend dem Gründerzentrum nicht oder nur bedingt verrechnetem Aufwand (z.B. für Reparaturen, Reinigung, Winterdienst, Grünraumpflege, …) könnte sich für einzelne Gemeinden, die dafür aufkommen oder ihr Personal einsetzen, ein Bonus an den Kommunalsteuereinnahmen zugestanden werden.

 

 

Zeitplan

 

-          Erweiterte Mitgliederversammlung 4. November 2004 – Information für Bürgermeister und Gemeinderäte als Grundlage für die Gemeinderatssitzungen mit Impulsreferat von Ambros Pree

-          Gemeinderatsbeschlüsse November/Dezember 2004 über Beteiligung der Gemeinde am Gründerzentrum und am regionalen Standortmarketing: Grundsatzbeschluss und Budgetansatz für 2005 und 2006

-          Ende Jänner 2005: Mitgliederversammlung (ggf. Auftrag an Arbeitskreis für Detailplanung und Vorbereitung der Gründung einer Trägergesellschaft)

-          Ab März 2005 Detailplanung (Projektmanagement, Vertragswerk, Bauplanung) für Gründerzentrum und Vorbereitung des regionalen Standortmarketings

-          Sommer 2005 (frühestens) Baubeginn Gründerzentrum

 

 

 

Gemeinderatsbeschlüsse

 

In allen Pramtal-Süd-Gemeinden sollte in den Gemeinderatssitzungen im November/Dezember 2004 das Projekt Gründerzentrum grundsätzlich diskutiert werden und Grundsatzbeschlüsse zu folgenden Punkten gefasst werden:

 

-          Die Gemeinde beteiligt sich grundsätzlich an der noch zu gründenden Trägergesellschaft für das Pramtal-Süd-Günderzentrum.

-          Der vorgelegte Finanzierungsplan (Tabelle der Gemeindeanteile) wird als Vorschlag beschlossen.

-          Für die Jahre 2005 und 2006 wird gemäß dem Vorschlag ein Budgetansatz vorgenommen.

 

Die Ergebnisse der Beschlussfassungen in den Gemeinderäten sollen
bis 10. Jänner 2004 an die Geschäftsstelle des Regionalmanagements gemeldet werden (
brigitte.dieplinger@innsalz.at ).

 

 

GV. Franz Schabetsberger erklärt den Anwesenden, dass sie bemüht waren, den Standort Riedau so lukrativ als möglich zu repräsentieren, jedoch konnte Riedau mit den Grundstückspreisen der Marktgemeinde Raab nicht mithalten. Mit dem Land Oö. gibt es eine Vereinbarung, dass für Abgangsgemeinden nächstes Jahr eine spezielle Regelung berücksichtigt wird.


Im Frühjahr soll mit der Planung begonnen werden und im Herbst wäre schon der Baubeginn vorgesehen. Falls eine Gemeinde nicht teilnehmen möchte, kann deren Anteil eine andere Gemeinde deren Anteil übernehmen, erhält aber dann auch den Anteil der Kommunalsteuer.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer stellt den Antrag, die grundsätzliche Teilnahme an diesem Gründerzentrum zu genehmigen. Da es keine Wortmeldungen mehr gibt, lässt der Vorsitzende über seinen Antrag abstimmen.

 

Beschluss:   Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

TOP. 5.) HTL Innviertel-Nord; Genehmigung des Unterstützungsbeitrages.

 

Der Bürgermeister teilt mit, dass der Trägerverein HTL Innviertel-Nord wiederum um den jährlichen Unterstützungsbeitrag angesucht hat. In einer Bürgermeisterkonferenz wurde eine Erhöhung von 0,40 auf 0,50 beschlossen.

 

Riedau: 2013 Einwohner x € 0,50  = € 1.006,50

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer stellt den Antrag, den Unterstützungsbeitrag für die HTL Innviertel-Nord wie vorgebracht zu genehmigen. Anschließend lässt er per Handzeichen über seinen Antrag abstimmen, nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

TOP. 6.) Versteigerung der Liegenschaft Riedau 128; Beratung und Beschlussfassung über die finanzielle Höhe eines Steigerungsgebotes.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer bringt wie folgt vor:

Am 6.9.2004 ist es zu einem Gespräch mit Frau A**** Michaela, Tochter von Frau Gerlinde A****, und ihrem Rechtsanwalt Dr. Birek gekommen. Sie bietet dem Gemeinderat lt. Schreiben von Herrn Dr. Birekt folgendes an:

 

1.                  Frau A**** zahlt der Gemeinde einen Betrag von € 15.000,-- brutto als Entschädigung für die aufgewendeten Abbruchkosten der Fa. Katzlberger und die anfallenden Kosten im Versteigerungsverfahren zu 2 E 4108/03 m.

2.                  Im Gegenzug erklärt sich die Gemeinde bereit, den Fehlbetrag und die noch offenen Kosten im Versteigerungsverfahren 2 E 4108/03 m des BG Schärding gegenüber der BH Schärding bzw. dem Land Oberösterreich zu bezahlen und hält diesbezüglich A**** schad- und klaglos. Durch die Bezahlung des Fehlbetrages bezüglich der Abbruchkosten und der noch offenen Kosten im Versteigerungsverfahren wird sich das Land Oberösterreich bzw. die BH Schärding verpflichten, eine Löschungsquittung auszustellen und das Versteigerungsverfahren gemäß § 39 EO einzustellen.

 

Zur Rechtfertigung des Ablösepreises in Höhe von € 15.000,- erlaube ich mir Nachstehendes festzuhalten: Auf Grund des Gutachtens von Ing. Leitner wurde die Liegenschaft mit einem Betrag von ca. € 20.000,-- geschätzt, dies entspricht dem Verkehrswert. Die Schätzung von Ing. Leitner ist insofern fehlerhaft, als die Abbruchkosten in Abzug gebracht worden sind. Für den Fall einer Wiederversteigerung müsste eine neuerliche Schätzung erfolgen, wobei festgehalten wird, dass nach den Angaben der Marktgemeinde Riedau der Verkehrswert zwischen € 23,00 und € 26,00 liegt und so könnte bei einer abermaligen Schätzung mittels Einwendungen der Verkehrswert der Liegenschaft herabgesetzt werden. Nichts desto trotz wird vorerst von einem Verkehrswert von € 20.000,-- ausgegangen. Bei einem allfälligen Versteigerungsverfahren wäre der Ausrufpreis somit € 10.000,00 und ist es erfahrungsgemäß so, dass Zuschläge bei 70-75 % des Schätzwertes erfolgen. Dies entspricht genau den
€ 15.000,--. Weiters wird darauf hingewiesen, dass inzwischen erhebliche Kosten im Versteigerungsverfahren aufgelaufen sind und so kämen bei einer Weiterversteigerung die Kosten der Fortsetzung, eine neuerliche Schätzung des Gutachters Ing. Leitner zuzüglich allfälliger Einwendungen hinzu, die erfahrungsgemäß mit mindestens € 1.500,00 geschätzt werden müssten. Diese Kosten wären im Ergebnis ebenfalls von der Marktgemeinde Riedau als Antragsteller zu bezahlen. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, ist es im Versteigerungsverfahren so, dass nach dem Rangprinzip befriedigt wird, dies bedeutet, dass zuerst die Kosten und dann die Forderungen befriedigt werden. Im vorliegenden Fall ist es so, dass die Marktgemeinde Riedau als Antragsteller für die nicht gedeckten Entsorgungskosten gegenüber der BH Schärding zu haften hat.

 

Aus all diesen Gründen bin ich daher im Ergebnis der Ansicht, dass mit der Bezahlung von
€ 15.000,00 für alle Beteiligten ein schneller und unbürokratischer Weg zur Bereinigung der leidigen Angelegenheit gegeben wäre.

 

Die Tochter von Frau A***** will also das Grundstück behalten, aber nur € 15.000,- bezahlen. Den Rest soll die Gemeinde bezahlen. Außerdem ist bekannt, dass sie von den Verursachern des Brandes Geld einfordern wird. Tatsache ist, dass die Marktgemeinde alle diejenigen Kosten übernehmen muss, die Frau A**** nicht bezahlen kann und zwar die Abbruchskosten, Gerichtskosten usw. Der Gemeinde steht es aber frei, die Angelegenheit zur Versteigerung kommen zu lassen.

 

Der Bürgermeister stellt bei der letzten Gemeindevorstandssitzung am 7.10.2004 den Antrag, das Angebot von Frau A****Michaela nicht anzunehmen und es zu einer Versteigerung kommen zu lassen. Von allen Vorstandsmitgliedern wurde dieser Antrag angenommen. Abschließend wurde noch festgelegt, dass in der Novembersitzung der Gemeinderat jenen Betrag fixieren soll, wie hoch der Bürgermeister das Grundstück für die Gemeinde Riedau steigern darf.

 

Aufgrund dieser Mitteilung an die Bezirkshauptmannschaft wurde von dieser am 12.10.2004 beim Bezirksgericht Schärding die Weiterführung des Versteigerungsverfahrens des Grundstückes beantragt. Mag. Reiter des GB. Schärding teilte tel. mit, dass der Versteigerungsbeschluss an Fr. Gerlinde A*** zugestellt werden muss, wobei jedoch das Schreiben dieses Beschlusses aufgrund der prekären Personallage nicht sofort geschehen wird. Mit einer Versteigerung in diesem Jahr ist sicherlich nicht mehr zu rechnen, eher im späten Winter/Frühjahr 2005.

 

Bisher angefallene Kosten bei der Bezirkshauptmannschaft Schärding:

2.5.2003       Exekutionsantrag – Pauschalgebühr                                      €     190,--

2.5.2003       Exekutionsantrag – Grundbuchseintragung                    €     242,--

14.08.2003    Zwangsversteigerung – Pauschalgebühr                               €     190,--

22.12.2003    Sachverständigengebühr                                                   €     886,--

06.08.2004    Fa. Katzlberger Abbruch und Abtransport                              € 20.160,--

08.09.2004    Fa. Neulinger & Leidinger Industriemüllentsorgung Edtstadler     €   1.024,--

Gesamtbetrag                                                                     € 22.692,--

 

GR. Ruhmanseder möchte wissen was ist, wenn es keinen Bieter gibt.

Der Bürgermeister erklärt dazu, dass dann das Grundstück zum Billigstpreis angekauft wird.

Anschließend stellt der Vorsitzende den Antrag, dass er als Vertreter der Marktgemeinde Riedau bis zu einer Summe von € 23.000,–, bei Bedarf im Höchstfall aber bis €  25.000,-,  mitsteigern darf.

 

Da es keine Wortmeldungen mehr gibt, lässt er über seinen Antrag abstimmen.

 

Beschluss:   Der Antrag wird einstimmig per Handzeichen angenommen.

 

 

 

 

 

TOP. 7.) Berichterstattung des Bürgermeisters über die derzeitige Budgetsituation 2004.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer schildert den anwesenden Gemeinderatsmitgliedern die derzeitige Budgetsituation.

Abgang von € -12.800,--, das sind 0,62 %

Ausgaben € 2,696.800,--

Einnahmen € 2,684.000,--

Anschlussgebühren für Wasser, Kanal und Straßen 2004

Wasser ca. 11.000,--

Kanal ca. 16.000,--

Straße 2.800,--

 

Weiters erklärt er, dass er einen Ausgabenstopp angeordnet hat, da es so aussah, als würde die Marktgemeinde Riedau heuer eine Abgangsgemeinde werden. Es werden aber noch Einnahmen aus Wasser, Kanal und Verkehrsflächenbeiträgen erzielt, so kann wahrscheinlich der ordentliche Haushalt  ausgeglichen werden.

 

 

TOP. 8.) Ansuchen um Gewährung einer Gemeindeförderung für den Einbau einer  Solarförderung.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass ein Ansuchen von Günter und Anna Sinzinger, Riedau, Schwaben 16, um Gewährung einer Gemeindeförderung für den Einbau einer Solaranlage vorliegt. Die Förderungsrichtlinien werden von den Ehegatten Sinzinger erfüllt.

 

Förderungsrichtlinien lt. Gemeinderatsbeschluss vom 27.4.2000:

Gemeindeförderung 25 % der Landesförderung, höchstens ATS 7.500,--, entspricht € 545,05

Nachweis der Landesförderung, Vorlage von bezahlten Rechnungen

 

Landesförderung € 2.200,--

25 % = € 550,--

Gemeindeförderung € 545,05

Bezahlte Rechnung liegt vor.

 

Vizebürgermeister Peter Gahleitner stellt den Antrag, das Ansuchen in der vorliegenden Art zu genehmigen.

 

GV. Heinrich Ruhmanseder möchte wissen, wie weit das Budget in diesem Bereich schon ausgeschöpft wurde.

 

Dazu erklärt die Amtsleiterin dass pro Jahr zwei  oder drei Ansuchen eintreffen. Anschließend lässt Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer über den Antrag des Vizebürgermeisters abstimmen. Die Abstimmung erfolgt per Handzeichen.

 

Beschluss:   Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

TOP. 9.) Betreubares Wohnen in Riedau; Genehmigung des geänderten Konzeptes.

 

Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Sachverhalt und anschließendes Konzept wie folgt vor:

 

Frau Böhm hat mit Schreiben vom 12.10.2004 einige offene Fragen aufgeworfen, welche in Absprache mit dem Roten Kreuz Bezirksstelle Schärding bzw. ISG Ried im Innkreis geklärt wurden.

Da das Konzept abgeändert werden soll, ist es neuerlich im Gemeinderat zu genehmigen.

Es betrifft folgende Änderungen (blau gekennzeichnet):

 

K O N Z E P T

 

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Riedau hat in der Sitzung vom 24.06.2004 und 18.11.2004 nachfolgendes Konzept genehmigt. In diesem Konzept wird beschrieben, wie das Projekt „Betreubares Wohnen“ in Riedau funktionieren soll.

 

Genaue Wohnungsanzahl:

10 Wohnungen

 

Betreuungsorganisation und Bauträger:

Betreuungsorganisation ist das Österreichische Rote Kreuz, Landesverband Oberösterreich, Bezirksstelle Schärding (Ansprechperson Frau Bauschmied).

Bauträger: Innviertler Gemeinnützige Wohnungs- & Siedlungsgenossenschaft reg.Gen.m.b.H., 4910 Ried im Innkreis, Goethestraße 29.

 

Lage des Grundstückes. Das Grundstück muss zentral gelegen sein. Einrichtungen des täglichen Bedarfes wie z.B. Lebensmittelgeschäft, Bank, Post, Frisör,… sollten in einem Umkreis von 300 m liegen:

 

Nach eingehender Prüfung der vorhandenen Grundstücke bzw. Liegenschaften hat der Gemeinderat am 01.04.2004 den Beschluss gefasst, die Liegenschaft des Herrn Kottbauer Ernst, Parz. Nr. , KG., Riedau, als Standort festzulegen. Dieser Standort wurde aufgrund seiner besonderen Lage ausgewählt:

Der nächste Friseur ist 10 m entfernt; Post, Gemeindeamt, Banken, Gasthäuser, Bäckereien, Fleischhauerei und Trafik  liegen im 200 m-Bereich. Das nächste Lebensmittelgeschäft ist 300 m entfernt (Fußwege).

Ein Lageplan liegt bei.

Wer wird Eigentümer und Vermieter der Betreubaren Wohnungen?

Eigentümer und Vermieter ist die Innviertler Gemeinnützige Wohnungs- & Siedlungsgenossenschaft reg.Gen.m.b.H., 4910 Ried im Innkreis, Goethestraße 29.

 

Ansprechperson

Eine Ansprechperson mit der beruflichen Qualifikation des/r Altenfachbetreuers/in sollte 2 Stunden pro Monat und Wohnung anwesend sein, um sich um die Innenbeziehungen unter den Mieter/innen zu kümmern, um Mobile Dienste zu informieren und bei Bedarf ausreichende fachliche Betreuung und Hilfe zu leisten bzw. diese zeit- und fachgerecht in die Wege zu leiten. Die genaue Tätigkeit der Ansprechpersonen sind anzugeben:

Mit dem Roten Kreuz ist vereinbart, dass die Ansprechperson ein/e Altenfachbetreuer/in sein wird. Diese Ansprechperson kann aber zur Zeit noch nicht namentlich genannt werden. Die Ansprechperson wird 2 Stunden pro Monat und Wohnung anwesend sein.

Vorgesehene Tätigkeiten sind

Ø       Hilfestellung bei der Entwicklung und Gestaltung der Hausgemeinschaft.

Organisation diverser Aktivitäten wie z.B. Angebot von Kaffeerunden, Gesprächskreisen, Festen, Ausflügen, Fahrten zu Theatervorstellungen oder anderen kulturellen Veranstaltungen, begleitete Reisen zum Selbstkostenpreis.

 

 

Ø       Krankenbesuche

Bei Krankenhausaufenthalt würde das Rote Kreuz auf Wunsch den Mieter im Krankenhaus aufsuchen, um mit ihm alle notwendigen Fragen für die Zeit während und nach dem Krankenhausaufenthalt zu klären und die notwendigen Hilfen zu organisieren.

 

Ø       Vermittlung eines Alten- und Pflegeheimes.

Bei länger andauernder und schwerer  Pflegebedürftigkeit Hilfe bei der Vermittlung eines Alten- und Pflegeheimes.

 

Ø       Beratung und Hilfe bei Alltagsproblemen und –fragen.

Das Rote Kreuz kann nicht für sich in Anspruch nehmen, in allen Fragen des täglichen Lebens eine qualifizierte Beratung zu gewährleisten. Es sichert aber dem Bewohner im Bedarfsfall eine Vermittlung von qualifizierter Fachberatung zu (z.B. in Pensionsangelegenheiten, Schuldnerberatung, Eheberatung, Suchtberatung, Rechtsberatung, Steuerberatung).

 

 

Ø       Wohnraumanpassung

Fachliche Beratung und Unterstützung in Fragen der Wohnraumanpassung, Vermittlung bzw. Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln (z.B. Krankenbetten, Rollstühle, orthopäd. Hilfsmittel).

 

 

Ø       Hilfe zur Alltagsbewältigung

Vermittlung aller notwendigen Hilfen zur Alltagsbewältigung im Bereich der Pflege, wie Fußpflege, Krankengymnastik, Ergotherapie, Wäscheversorgung, Näharbeiten, Wohnungsreinigung etc.) Unterstützung bei der Suche nach Betätigungsfeldern, in denen die Bewohner entsprechend ihrer Fähigkeiten tätig werden möchten.

 

 

Ø       Hilfestellung in Behördenangelegenheiten

Bei Bedarf schnelle Unterstützung und Betreuung in allen Behördenangelegenheiten und Hilfe beim allgemeinen Schriftverkehr.

 

 

 

Notruf

Betreubare Wohnungen müssen über eine rund um die Uhr (Montag bis Sonntag) besetzte Notrufanlage verfügen. Diese Notrufanlage sollte idealerweise mit einem professionellen Anbieter mobiler Dienste verbunden sein. Welche Kosten fallen für die Bereitstellung der Notrufanlage für die Mieter/innen an?

Seitens des Roten Kreuzes wird gefordert, dass jede Wohnung mit einem Festnetzanschluss für Telefon (PD3) und einem danebenliegenden Steckdose ausgestattet wird. Somit ist die Rufhilfe grundsätzlich gesichert. Im Betreuungsvertrag ist festgehalten, dass für die Mieter folgende Kosten anfallen: pro Mieter/in € 18,17, für Ehepaare € 22,17 inkl. 10 % USt.

 

Betreuungszuschlag

Welche zusätzlichen Kosten aufgrund der Betreuung entstehen für die Mieter/innen dieser Betreubaren Wohnungen und welche Grundleistungen sind damit pauschal abgegolten?

Für die unter Punkt II Vertragliche Leistungen 2. Wohnbetreuung angeführten Leistungen des Betreuungsvertrages erhält das Rote Kreuz, Landesverband Oberösterreich, monatlich einen Beitrag von €  63,50 pro Wohnung/Monat überwiesen. Dieser Betrag ist wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 2000 und unterliegt einer Anpassung soweit der Verbraucherpreisindex sich um 5 Prozentpunkte gegenüber dem Ausgangswert/letzte Anpassungswert verändert. Ausgangswert für diesen Vertrag ist ein Verbraucherpreisindex zum Beginn des Betreuungsvertrages.

 

Welche Wahlleistungen (gesondert zu bezahlen) stehen den Mieter/innen zur Verfügung?

Die Wahlleistungen beinhalten im einzelnen:

 

1.1.                    Mobile Hilfe und Betreuung

 

Ø       Hilfen beim An- und Auskleiden

Ø       Hilfen bei Morgen- und Abendtoilette (Körperpflege und Hilfe bei Inkontinenz)

Ø       Hilfen bei der Lagerung

Ø       Hilfen bei der Mobilisation

Ø       Hilfen bei der Nahrungsaufnahme

Ø       Hilfen beim Verlassen der Wohnung

Ø       Wohnungsreinigung

Ø       Tierpflege

Ø       Einkaufshilfen

Ø       Wäschedienste

 

 

1.2.                    Hauskrankenpflege

 

Ø       Krankenpflege und –betreuung nach Krankheiten bzw. Krankenhausaufenthalten in enger

Ø       Zusammenarbeit mit dem Hausarzt.

Ø       Darin sind z.B. folgende Teilleistungen enthalten:

Ø       Verbände – Verbandswechsel,

Ø       Katheterpflege –wechsel,

Ø       Blutdruckkontrollen,

Ø       physikalische Therapien,

Ø       Medikamentenüberwachung,

Ø       Sondenernährung,

 

 

1.3.                    Essen auf Rädern

 

Ø       Hierbei wird täglich ein  warmer Mittagstisch überbracht.

 

 

1.4.                    Besuchs- und Begleitdienste

 

Ø       Dieser Dienst kann für Einkäufe, Arztbesuche, Spaziergänge, Behördenbesuche etc. in Anspruch genommen werden.

 

 

1.5.                    Bewegung zum Wohlfühlen – Bewegung bis ins Alter

 

Ø       Durch das Angebot „Bewegung zum Wohlfühlen – Bewegung bis ins Alter“ wird das Gesundheitsverhalten unserer Senioren in der Gruppe mit Gleichgesinnten geweckt und gestärkt ( z.B. Seniorengymnastik, Seniorentanz etc.)

 

In den Mietverträgen müssen konkrete Bestimmungen enthalten sein, dass die allfällige Ausübung von Eintrittsrechten, die mit der Zielsetzung dieser besonders geförderten Wohnungen (Verringerung der Nachfrage nach Alten- und Pflegeheimplätzen durch leicht bis mittelschwer hilfs- und betreuungsbedürftige Personen) im Widerspruch stehen, einen Kündigungsgrund darstellen. Wir ersuchen um Übersendung eines Muster-Mietvertrages.

Diese Bestimmungen wurden im Pkt. IV. Verwendungszweck den Muster-Mietvertrag der ISG aufgenommen. Dem Konzept liegt ein Muster-Mietvertrag bei. „Der Vertragsgegenstand darf ausschließlich für Wohnzwecke im Sinne der Widmung als „Betreubares Wohnen“ verwendet werden. Jede widmungswidrige Verwendung ist untersagt und wird ausdrücklich als Kündigungsgrund im Sinne des § 30 /2 Ziffer 13 des Mietrechtsgesetzes vereinbart.“

 

Wer übernimmt eine ev. Ausfallshaftung? Sollten Wohnungen leer stehen, dürfen Miete, Betriebskosten und Betreuungszuschlag nicht den übrigen Mieter/innen angelastet werden.

Es wird vertraglich festgelegt, dass die ISG Ried i.I. für die ersten drei Monate eine Ausfallshaftung übernimmt. Darüber hinaus wird die Kosten die Marktgemeinde Riedau tragen.

 

Wer hat das Vergaberecht der Wohnungen und nach welchen genauen Kriterien wird bei der einmaligen und auch bei folgenden Wohnungsvergaben dafür gesorgt, dass die Wohnungen nur an zielgruppenangehörige Personen vermietet werden? Die künftige Ansprechperson muss bei der Vergabe der Wohnungen miteinbezogen werden. Ein System, welches eine nachvollziehbare Vergabe der Betreubaren Wohnungen gewährleistet, ist von der Marktgemeinde Riedau zu entwickeln.

Auf Wunsch der Gemeinde wird das Vergaberecht für die Wohnungen der Marktgemeinde Riedau übertragen. Es besteht bereits ein Wohnungsausschuss, welcher für die Vergabe Betreubarer Wohnungen eigene Richtlinien erarbeiten wird. Dabei wird er sicherlich die vom Land Oberösterreich festgelegte Zielgruppe bzw. Vergabekriterien berücksichtigen:

Zielgruppe sind Personen, die ohne das Angebot einer „Betreubaren Wohnung“ möglicherweise einen Heimplatz in Anspruch nehmen würden oder müssten. Das sind im besonderen:

Ältere Menschen (über 70jährige) oder

Menschen mit leichtem bis mittlerem Pflegebedarf (Pflegegeldbezug, Rollstuhlfahrer) oder

60jährige und älter mit schlechter Wohnsituation (kein Lift, schlechte Heizung, entlegene Lage) oder

ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung, die über Empfehlung der mobilen Dienste aufgrund einer besonderen sozialen Situation vorgeschlagen werden.


Die künftige Ansprechperson wird diesem Ausschuss als beratende Person zur Seite stehen.

 

Sie teilen uns mit, dass im Gegenzug für die Bereitstellung der Liegenschaft Riedau 84/85 durch Herrn Kottbauer Ernst die Vergabe einer Betreubaren Wohnung auf Lebenszeit geplant ist. Wir ersuchen dazu um Mitteilung des Grundstückwertes, des Alters und des Pflegebedarfes von Herrn Kottbauer sowie des Berechnungsmodells zur Finanzierung der Miete und der Betriebskosten.

Mit Herrn Kottbauer wird vereinbart, dass er für die Liegenschaft € 15.000,-- erhält. Dieser Erlös wird für eine Mietenvorauszahlung verwendet. Die  Mietenvorauszahlung wird sich jeweils um die monatlich zu entrichtende Miete vermindern, wobei Betriebskosten hiervon nicht betroffen sind. Herr Kottbauer erhält also die Wohnung nicht auf Lebenszeit, das Alter und der Pflegebedarf sind grundsätzlich nicht entscheidend.  Dem Konzept liegt ein diesbezüglicher AV vom 4.12.2003 bei. Herr Kottbauer ist  63 Jahre alt und schwer sehbehindert.

Die ISG Ried wird diese Vereinbarung vertraglich festlegen, wenn die Genehmigung für den Bau der Betreubaren Wohnungen  durch das Land vorliegt.

 

Wie Ihnen bereits Herr Landesrat Ackerl mit Schreiben vom 22.1.2004 mitgeteilt hat, muss geprüft werden, inwieweit für dieses Projekt durch den Abbruch des bestehenden Objektes Riedau 84/85 zusätzliche Kostenbelastungen gegenüber einem Projekt auf einem unbebauten Grundstück entstehen würden. Wir ersuchen dazu um Vorlage entsprechender Unterlagen. Es wird darauf hingewiesen, dass Abbruchskosten nur insofern mitgefördert werden können, als sie in den maximalen förderbaren Baukosten Platz finden (siehe unten).

Dem Konzept liegt ein Aktenvermerk vom 26.4.2004 der ISG Ried i.I. bei. Die ISG Ried i.I. beabsichtigt die Abbruchskosten im Rahmen des Limitsatzes der Wohnbauförderung des Landes O.Ö. für Betreubares Wohnen in Höhe von € 1.431,-- in den Baukosten unterzubringen.

 

Das zur Anwendung kommende Konzept ist inhaltlich und kostenmäßig mit den SHV Schärding und der Sozialabteilung abzustimmen. Eine ausreichende Versorgung mit mobilen Diensten soll vom SHV gewährleistet werden. Danach soll das Konzept im Gemeinderat beschlossen werden.

Das Konzept wurde in Abstimmung mit dem SHV Schärding erstellt. Ggst. Konzept wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 24.06.2004 beschlossen.

 

Zur weiteren Prüfung ist ein Muster des Betreuungsvertrages, der mit den Mieter/innen abgeschlossen werden soll, vorzulegen. Dieser vertrag soll die für die Mieter/innen wesentlichen Inhalte des Konzeptes enthalten.

Ein Muster des Betreuungsvertrages des Roten Kreuzes wird zur gefälligen Kenntnisnahme beigelegt.

 

Bauliche Erfordernisse:

1.           Die Sonderförderung für Betreubares Wohnen ist eine Neubauförderung. Es werden daher grundsätzlich nur Neubauten gefördert. Bei Umbauten benötigen wir eine schriftliche Zustimmung von der Abteilung Wohnbauförderung, dass der Umbau als Neubau angesehen werden kann. Weiters müssen Herr LR Ackerl und Herr LR Dr. Keplinger dem Vorhaben zustimmen.

Es handelt sich in Riedau  um einen Neubau.

2.            Es wird um Klarstellung ersucht, ob im gleichen Baukörper neben den Betreubaren Wohnungen allenfalls auch normale Mietwohnungen oder sonstige Einrichtungen verschiedenster Art errichtet werden soll. Aus dem beiliegenden Plan ist ersichtlich, dass die Betreubaren Wohnungen einen eigenen Wohnkörper darstellen und keine normalen Mietwohnungen oder sonstigen Einrichtungen verschiedenster Art errichtet werden.

3.            Unmittelbar neben den geplanten Wohnungen dürfen sich keine normal geförderten Wohnungen mit der selben Wohnfläche befinden. Die Marktgemeinde Riedau bestätigt, dass sich neben der geplanten Anlage keine Wohnungen mit derselben Wohnfläche befinden.

4.           Die Wohnflächen der Betreubaren Wohnungen müssen genau 50 m2 betragen. Abweichungen, wenn sie technisch unbedingt notwendig sind, dürfen lediglich +/-3 % betragen. Loggien, Balkone und Terrassen zählen nicht zu den vorgegebenen 50 m2.

Die Wohnungen weisen eine Wohnnutzfläche zwischen 51,10 m2 und 51,22 m2 auf. Loggien, Balkone und Terrassen sind in diese Nutzfläche nicht hineingerechnet.

5.           Die Grundkonzeption dieser Wohnungen und des gesamten Gebäudes hat behindertengerecht / barrierefrei zu erfolgen. Dies betrifft insbesondere den bodenbündig verfliesten Sanitär- und Nassraum. Schwellen, wenn sie nicht vermeidbar sind, dürfen max. 2 cm betragen.

Die Grundkonzeption dieser Wohnungen und des gesamten Gebäudes ist behindertengerecht / barrierefrei. Dies betrifft insbesonders die Sanitär- und Nassräume. Schwellen werden max. 2 cm betragen.

6.           Die Duschfläche muss mindestens 170 cm x 100 m betragen. Der Duschvorhang sollte innerhalb dieses Bereiches hängen, damit das Wasser, das sich darin verfängt, ungehindert ablaufen kann.

Die Duschflächen betragen lt. Plan 170 cm. Der Duschvorhang wird innerhalb dieses Bereiches hängen, damit das Wasser ungehindert ablaufen kann.

7.           Die Nassraumtür muss nach außen aufschlagen.

Die Nassraumtür wird so montiert, dass sie nach außen aufschlägt.

8.           Im Badezimmer oder in der Küche ist ein Waschmaschinenanschluss vorzusehen.

Laut beiliegendem Plan ist in allen Küchen ein Waschmaschinenanschluss vorhanden.

9.           Wohn- und Schlafräume sind getrennt vorzusehen. Schlafräume sind grundsätzlich für zwei Personen zu planen.

Die Schlafräume sind grundsätzlich so geplant, dass für zwei Personen Betten aufgestellt werden können.

10.      Innerhalb der Wohnungen ist nach § 20 Abs. 6 OÖ.,  

Bautechnikgesetz  ein Raum für Abstellzwecke vorzusehen. Bei Betreubarem Wohnen wird von der Abteilung Wohnbauförderung aufgrund möglicher  Rollstuhlfahrer ein Abstellschrank mit 80 cm Tiefe empfohlen.

Dieser Abstellschrank mit einer Tiefe von 80 cm ist im Plan vormerkt.

11.      Die lichten Türdurchgangsbreiten innerhalb der Wohnungen und im Keller müssen 85 cm betragen (Eingangstüre 90 cm).

Die lichten Türdurchgangsbreiten betragen 85 cm innerhalb der Wohnungen und 90 cm im Eingangsbereich.

12.      In jedem Raum, auch bei Loggien und Balkonen, nur nicht unbedingt im Abstellraum, muss nach Einrechnung der Möblierung eine Rollstuhl-Wendung möglich sein. Wendekreise von 150 cm sind einzurechnen.

In jedem Raum und auch bei Loggien und Balkonen ist nach Einrechnen der Möblierung dieser Rollstuhl-Wendekreis von 150 cm gegeben.

13.      Die Gänge im allgemeinen Teil des Gebäudes (auch im Keller) müssen eine Mindestbreite von 150 cm aufweisen. Der Bereich vor dem Lift muss eine Rollstuhlwendung von 150 cm Durchmesser zulassen.

Alle Gänge werden eine Mindestbreite von 150 cm aufweisen. Der Bereich vor dem Lift lässt eine Rollstuhlwendung von 150 cm Durchmesser zu.

14.        Sofern ein Objekt für Betreubares Wohnen mehr als eingeschossig errichtet wird, ist auch dann ein Aufzug vorzusehen, wenn er nach baurechtlichen Vorschriften nicht zwingend vorgeschrieben ist.

 

Es wird jedenfalls ein Aufzug vorgesehen.

 

Die baulichen Erfordernisse und Empfehlungen wurde von der ISG Ried i.I. bei der Planung der Betreubaren Wohnungen zur Gänze berücksichtigt.

 

Weiters erklärt der Vorsitzende, dass das Konzept bereits in Linz bei der Sozialabteilung eingereicht wurde, es jedoch in der Zwischenzeit Abänderungen gegeben hat, die auch in der Bürgermeisterakademie bekannt gegeben wurde.

 

GV. Schabetsberger möchte wissen, wie weit man das Konzept noch abändern könne, weil dieses derzeit für einen Betroffenen nicht sehr angenehm sei.

 

Dazu erklärt der Bürgermeister, dass es Vorgaben von der Sozialabteilung gibt, und man darum auf eine solche Summe kommt.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer stellt den Antrag, das abgeänderte Konzept wie vorgebracht,  zu genehmigen und lässt per Handzeichen über seinen Antrag abstimmen.

 

Beschluss:   Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

 

TOP. 10.) Genehmigung des Mietvertrages mit Herrn ***anonymisiert*** betreffend eine Wohnung im Gemeindewohnhaus Pomedt 3.

 

Der Bürgermeister bringt den im Entwurf erstellten Mietvertrag vollinhaltlich zur Kenntnis:

M I E T V E R T R A G

 

abgeschlossen am unten festgesetzten Tag zwischen der Marktgemeinde Riedau  als Vermieter einerseits, in der Folge kurz Vermieter genannt, und Herrn ***anonymisiert*** , geboren  11. Mai 1980, als Mieter andererseits, in der Folge kurz Mieter genannt, wie folgt:

 

I.

Die Marktgemeinde Riedau vermietet und der Mieter mietet die im Hause Pomedt  Nr. 3 im Obergeschoß linksseitig gelegene Wohnung mit einem Flächenausmaß von 49,45 m2, bestehend aus 1 Vorraum, 1 Küche, 1 Wohnzimmer, 1 Schlafzimmer, 1 Speis, 1 Bad . Verbunden mit diesem Mietrecht wird dem Mieter zur Benützung ein eigener abschließbarer Kellerraum, zu zweit mit einer Nebenpartei ein Kellervorraum und das Mitbenutzungsrecht des Dachbodens, der Waschküche und des Hausgartens nach Maßgabe der Hausordnung eingeräumt.

 

II.

Der Mieter wird das vertragsgegenständliche Mietobjekt ausschließlich für Wohnzwecke verwenden. Jede andere Verwendung, jede bauliche Maßnahme und jede Installationsmaßnahme, welcher Art und welchen Umfanges auch immer, bedarf vor Inangriffnahme der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.

 

III.

 (1) Für das unter Punkt I. dieses Mietvertrages näher bezeichnete Mietobjekt wird zwischen den Vertragsparteien ein monatlicher Hauptmietzins im Sinne des § 15(1)Zi.1 MRG im Betrag von € 112,25  (Euro einhundertzwölf 25/100) vereinbart.

Zu diesem Hauptmietzins ist die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe  (mit derzeit 10%) gem. § 15 (2) MRG zu entrichten. Der Hauptmietzins einschließlich Umsatzsteuer ist am 15. eines Monats im vorhinein porto- und spesenfrei auf das Konto der Marktgemeinde Riedau, Nr. 13300-000729 bei der Sparkasse OÖ, Gst. Riedau zu überweisen.

 

 (2) Als Mietzinsnebenkosten sind gem. § 15(1)Zi.2-4  MRG die auf den gegenständlichen Mietgegenstand entfallenden Betriebskosten und laufenden öffentlichen Abgaben im Sinne der §§ 21 bis 25 MRG. anteilsmäßig neben dem Hauptmietzins zu entrichten; der Mieter stimmt dem Abschluß einer Sturmschaden-,Glasbruch- und Wasserleitungsschadenversicherung für das gegenständliche Haus im Sinne des § 21 (1) Zi.6 MRG. zu und anerkennt diese Versicherungskosten als Betriebskosten. Die Mietzinsnebenkosten sind gemäß § 17 MRG. auf Grund der Jahresabrechnung des Vorjahres in monatlichen Pauschalbeträgen gleichzeitig mit dem Hauptmietzins am 15. eines Monats im vorhinein auf das bereits angegebene Konto der Marktgemeinde Riedau zu bezahlen. Die Jahresrechnung der Mietzinsnebenkosten erfolgt jährlich im nachhinein bis zum 30.Juni eines jeden Jahres. Für den Fall, daß die Bildung von Rücklagen im Sinne des § 45 MRG notwendig ist bzw. zur Durchführung von Erhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten ein Darlehen aufgenommen wird, sind diese Kosten vom Mieter anteilsmäßig zusätzlich zum Hauptmietzins in monatlichen Teilzahlungen zu leisten.

 

 (3) Weiters ist der auf den Mietgegenstand entfallende Anteil für besondere Aufwendungen im Sinne des § 15 (3) und § 24 MRG  zu entrichten.

 

 (4) Die Kosten für die Beheizung des Mietobjektes, die Kosten für den Bezug von elektrischer Energie, von Gas, die Telefongebühren udgl. bzw. die Kosten für die Reinigung des Mietobjektes hat der Mieter aus eigenem zu tragen.

 

 (5) Der Hauptmietzins nach Abs. 1 ist wertgesichert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex I 1958 oder ein an seine Stelle tretender Index.

 

Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat März 2004 verlautbarte VPI mit 113,0 Pkt.

 

Wertanpassung erfolgt dergestalt, daß die jeweils für den Monat März eines jeden Jahres verlautbarten Indexzahlen zueinander in Relation gesetzt werden, wobei die jeweils zuletzt verlautbarte Indexzahl die Grundlage für die Berechnung der Wertbeständigkeit bildet.

Der Hauptmietzins ist zur Anpassung an die aufgezeigte Indexentwicklung entsprechend jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres zu ändern.

 

 (6) Zum Zwecke der Gebührenbemessung werden die vom Mieter zu leistenden Mietzinsnebenkosten einvernehmlich mit derzeit € 50,-- (EURO fünfzig) inklusive Umsatzsteuer monatlich festgestellt.

 

(7) Die Vertragsparteien stellen einvernehmlich fest, daß der vereinbarte Hauptmietzins als angemessen gilt.

 

IV.

Das vertragsgegenständliche Mietverhältnis beginnt am 01. Dezember 2004 und wird unbefristet abgeschlossen. Beide Vertragsteile können den Vertrag schriftlich kündigen, und zwar zum Monatsletzten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Kündigung hat auf Grund der derzeit geltenden Bestimmungen zu erfolgen. Eine einvernehmliche Lösung des Mietverhältnisses ist dessen ungeachtet jederzeit möglich. Die Vertragsparteien sind aber auch berechtigt, das gegenständliche Mietverhältnis aus Gründen der §§ 1117 und 1118 ABGB zu lösen.

 

V.

Der Mieter hat die vertragsgegenständliche Wohnung in einem ordentlichen und gebrauchsfähigen Zustand übernommen. Der Vermieter übernimmt jedoch keine Gewähr für eine bestimmte Größe und sonstige bestimmte Eigenschaft des Mietobjektes.

 

VI.

Der Mieter verpflichtet sich, das vertragsgegenständliche Mietobjekt sowie alle in diesem Mietobjekt enthaltenen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, die in einer diesem Vertrag angeschlossen Inventarliste aufgezählt und beschrieben sind und der mietenden Partei kostenlos zur Benützung überlassen wurden, in einem guten und brauchbarem Zustand zu erhalten, besonders zu schonen bzw. zu pflegen und alle wie immer geartete Schäden, welche durch Zufall oder sonstwie entstehen, unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen.

 

Schäden, die durch natürliche Abnützung an der Wohnung sowie an den Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen entstehen, hat der Mieter auf seine Kosten zu beheben bzw. zu ersetzen.

Der Vermieter verpflichtet sich, Erhaltungsarbeiten im Umfang des § 3 MRG. in notwendigem Ausmaß durchzuführen.

 

VII.

Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist das gegenständliche Mietobjekt und die zum Gebrauche überlassenen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in ordentlichem, brauchbarem und vollständigem Zustand zurückzugeben. Die vom Mieter getätigten Investitionen, welcher Art auch immer, gehen, soweit sie nicht ohne Verletzung der Substanz des Mietobjektes entfernt werden können und zwischen den Vertragsparteien keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden, ohne Kostenersatz in das Eigentum des Vermieters über.

Abhanden gekommene oder nicht mehr brauchbare Einrichtungsgegenstände und Ausstattungsgegenstände sind durch neue Gegenstände auf Kosten des Mieters zu ersetzen.

 

VIII.

Aus zeitweiligen Störungen der Zuleitung von Wasser, Strom sowie der Kanalisation udgl. kann der Mieter keine Rechtsfolgen gegen den Vermieter ableiten.

 

IX.

Der Vermieter ist berechtigt, Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Mietobjektes oder zur Abwendung von Gefahren notwendig werden, auch ohne Zustimmung des Mieters vorzunehmen. In diesem Zusammenhang ist der Vermieter berechtigt, das Mietobjekt selbst oder durch einen Bevollmächtigten zu angemessener Zeit und gegen vorherige Ankündigung zu Kontrollzwecken zu betreten.

 

X.

Das Halten von Hunden und Kleintieren jeder Art ist in den Mieträumen verboten.

 

XI.

An die vorhandene Gemeinschaftsantenne ist anzuschließen.

 

XII.

Eine Weitervermietung ist verboten. Eine Untervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Diese kann aus wichtigen Gründen die Untervermietung untersagen.

 

XIII.

Die Hausordnung hat der Mieter zur Kenntnis genommen und verspricht die gewissenhafte Erfüllung derselben und erklärt sich einer etwaigen künftigen Neuregelung der Hausordnung durch den Vermieter einverstanden.

 

XIV.

Die mit diesem Vertrag verbundenen Steuern, Kosten, Gebühren, Abgaben udgl. trägt der Mieter allein und aus eigenem.

 

XV.

Dieser Mietvertrag wird in zwei Gleichschriften ausgefertigt, von denen eine der Vermieter und eine der Mieter erhält.

 

XVI.

Der vorliegende Mietvertrag wurde vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am ……. genehmigt.

 

 

Riedau, am

 

Der Mieter                                                    Der Vermieter:

 

                                                                 

 

 

                                                                  (Bürgermeister)

 

                                                                                                                         

 

 

 

Inventarliste zu Punkt VI. dieses Vertrages:

 

1.Bewegliche Ausstattungs- u.Einrichtungsgebenstände:

         1 Stück  90 l Mülltonne  (verzinkt)

         2 Haustürschlüssel, 3 Wohnungschlüssel,

        

2. Fest verbundene Ausstattungs- u.Einrichtungs-

    gegenstände:

         1 Keramikwaschbecken mit Armatur.

         1 Keramiktoilette mit Spüle

         1 Dusche mit Duschkabine

         1 Elektroboiler

 

Der Bürgermeister erklärt, dass die Wohnung an Herrn ***anonymisiert*** vergeben wurde, und der Mietvertrag müsse im Gemeinderat noch beschlossen werden. Sodann stellt der Vorsitzende den Antrag, den Mietvertrag wie vorgebracht zu genehmigen und lässt per Handzeichen über seinen Antrag abstimmen.

 

Beschluss:   Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

TOP. 11.) Genehmigung einer Verordnungsermächtigung für § 90 Bewilligungen für den Bürgermeister.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass gem. § 43 Abs. 2 OÖ. Gem0 der Gemeinderat befugt ist, einzelne in seine Zuständigkeit fallende Angelegenheiten der örtlichen Straßenpolizei mit Verordnung ganz oder zum Teil dem Bürgermeister zu übertragen, sofern dies im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit gelegen ist. Lt. Bürgermeisterschulung muss die Verordnung in den Gemeinderat gehen um eventuelle Haftungsprobleme auszuschalten.

 

Für Riedau soll eine teilweise Übertragung erfolgen und zwar lt. der im Entwurf erstellten Verordnung:

 

Verordnung

des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 18.11.2004, mit der einzelne in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallende Angelegenheiten der örtlichen Straßenpolizei auf den Bürgermeister übertragen werden.

Aufgrund des § 43 (2) der O.Ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. 91/1990 i.d.g.F., wird verordnet:

§ 1

 

Die nachfolgenden in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallenden Angelegenheiten der örtlichen Straßenpolizei werden im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit in die Zuständigkeit des Bürgermeisters übertragen:

 

1.      die Bewilligung von Arbeiten (§ 90 StVO 1960) einschließlich der Erlassung der durch die Arbeiten erforderlichen Verkehrsverbote und Verkehrsbeschränkungen

2.      Hinweise auf Gefahren und sonstige verkehrswichtige Umstände, unbeschadet des diesbezüglichen Rechtes des Straßenerhalters nach § 98 Abs. 3 StVO 1960

 

§ 2

 

Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.

 

Zur Erläuterung

§ 90-Bewilligung: „Arbeiten (=Bauarbeiten) auf oder neben der Straße“:

Wird durch Arbeiten auf oder neben der Straße der Straßenverkehr beeinträchtigt, so ist hiefür unbeschadet sonstiger Rechtsvorschriften eine Bewilligung der Behörde erforderlich. Die Bewilligung ist auf Antrag des Bauführers zu erteilen, wenn die Beeinträchtigung  nicht wesentlich ist oder wenn es möglich ist, dafür die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs in anderer Weise zu sorgen.

 

§ 98 Abs. 3: „Besondere Rechte und Pflichten des Straßenerhalters“: Der Straßenerhalter darf auch ohne behördlichen Auftrag Einrichtungen zur Regelung Sicherung des Verkehrs anbringen; dies gilt jedoch nicht für die in § 44 Abs. 1 genannten Straßenverkehrszeichen. Er ist jedoch verpflichtet, die von ihm selbständig angebrachten Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs zu entfernen, wenn es die Behörde verlangt. Die Behörde hat ein solches Verlangen zu stellen, wenn es die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs erfordert oder wenn die angebrachten Einrichtungen unrichtig sind.

 

Der Vizebürgermeister stellt den Antrag, die Verordnungsermächtigung wie vorgebracht zu genehmigen.

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, lässt der Vorsitzende über den Antrag des Vizebürgermeisters abstimmen.

 

Beschluss:   Der Antrag wird einstimmig per Handzeichen genehmigt.

 

 

TOP. 12.) Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.

 

Der Bürgermeister bittet GR. Ortner, Stellvertretend für den Obmann des Kulturausschusses Erwin Wolschlager, um den Bericht über die Sitzung des Kulturausschusses vom 15.11.2004.

 

Pkt. 1. behandelte die außerordentlichen Vereinsförderungen. Es wurden einzelne Förderungen festgelegt, der Obmannstellvertreter möchte nun aber die einzelnen Förderungssummen, welche vorgeschlagen werden, nicht zur Kenntnis bringen. Der Gemeindevorstand wird darüber entscheiden.

 

Pkt. 2 betraf die Beratung und Neufestsetzung der Preise für die Solarien.

Obmann Erwin Wolschlager teilte mit, dass auf Grund der erhöhten Solarienpreise die Einnahmen in diesem Bereich gegenüber dem Vorjahr drastisch gesunken sind. Aus diesem Anlass möchte er die Solarienpreise von € 8 wieder auf € 6 herabsetzen.

Alle Ausschussmitglieder sind mit diesem Vorschlag einverstanden.

 

zu Pkt. 3. Allfälliges gab es keine Wortmeldungen.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer bedankt sich für den Bericht.

 

 

TOP. 13.) Beratung und Beschlussfassung über neue Tarife für die Solarien.

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Solarienpreise von € 8,- auf € 6,- lt. Vorschlag des Kulturausschusses herabzusetzen. Da es keine Wortmeldungen mehr gibt, lässt er über seinen Antrag per Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:   Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

TOP. 14.) Bericht des Bürgermeisters.

 

Der Bürgermeister teilt mit, dass er bereits Briefe über den Zustand der Straße im Bereich Schwaben/Schwabenbach bekommen hat. Wie bereits in der Gemeindezeitung publik gemacht, wird diese Straße 2mal in der Woche gereinigt. Südlich der Schwabenbachbrücke ist die Gemeinde und nördlich der Brücke die Firma Angerlehner für Erhaltungsarbeiten zuständig. Weiters erklärt er, dass der Schwerverkehr künftig weniger wird.

 

Vom Land Oö. wurde bekanntgegeben, dass die Einsprüche gegen die Vorschreibung von Wasser- und Kanalanschlussgebühren für Schwimmbecken abgewiesen wurden.

 

Es gab eine Besprechung mit DI Adler um eventuelle Förderungen für Wasserleitungseinbauten beim Bahnumbau. Das LWU (Landeswasserversorgungsunternehmen) soll sich mit einem Kostenbeitrag von € 5.000,- beteiligen. Mit betroffen bei der Versorgungsleitung sind auch die Gemeinden Dorf an der Pram und Taiskirchen im Innkreis.

 

Es fand auch eine Besprechung mit den Landwirten Brunner über die heurige Schneeräumung statt, in der der Räumungsplan beraten wurde. Miteinbezogen in die Verständigung der Landwirte bei Einsätzen wird auch  der Gendarmerieposten Riedau.

 

Da es betreffend der Hundehaltung laufend Probleme gibt, teilt der Bürgermeister mit, dass es von Seiten der Gemeinde Bemühungen gibt, diese einzustellen.

 

Hinsichtlich der Besprechung betreffend des Musikproberaumes teilt der Vorsitzende mit, dass von Seiten der Musiker einige gute Ideen kamen, die der Architekt noch ausarbeiten wird und mit diesem Konzept wird man dann in den Schulbauausschuss gehen.

 

Bürgermeister  Ing. Demmelbauer erklärt weiters, dass Herr Entholzer Franz wahrscheinlich in Pension gehen wird, und es muss daher für die Überbrückungszeit eine Aushilfskraft (Maschinenring) eingestellt werden.

 

Betreffend den Beschwerden über die Schneegitter bei der Billakreuzung gab es mit der Straßenmeisterei ein Gespräch, wobei herauskam, dass diese jetzt auf Leitplankenhöhe gesetzt wurden.

 

 

TOP. 15.) Allfälliges.

 

GR. Karin Eichinger stellt die Frage, wann bei der L513 eine Linksabbiegespur errichtet wird.

 

Vizebürgermeister Gahleitner erklärt, dass der Bürgermeister von Taiskirchen beim Land Oö. einen Termin bekommen hat und diesem schließt sich auch die Gemeinde Riedau an. Anschließend wird dann bei Herrn LH-Stv. Haider um eine Förderung angesucht.

 

GV. Hermann Kraft teilt mit, dass er in den Medien gehört habe, dass in Oberösterreich 36 Postämter geschlossen werden. Er ist der Meinung, dass Gefahr im Verzug besteht und sich der Gemeinderat der Marktgemeinde Riedau dazu zu Wort melden sollte.

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Riedau möge einstimmig beschließen, die Generalpostdirektion aufzufordern, das Postamt Riedau nicht in seine Schließungsüberlegungen mit einzubeziehen, um weiterhin unseren Bürgern dieses Service in vollem Umfang zu gewährleisten.

Der Vizebürgermeister stellt den Antrag, diesen Tagesordnungspunkt außerhalb der Geschäftsordnung zu beschließen.

Da es keine Wortmeldungen mehr gibt, lässt der Bürgermeister über den Antrag des Vizebürgermeisters per Handzeichen abstimmen.

Beschluss:   Antrag wird einstimmig beschlossen.

 

GV. Schabetsberger möchte dass in der nächsten Gemeindezeitung darauf verwiesen wird, dass Fahrzeuge in der eigenen Hauszufahrt abgestellt werden müssen.

 

Weiters ist er der Meinung, dass von Seiten der ÖVP einige Dinge verabsäumt wurden. Er erklärt, dass die Straße in Wildhag, Richtung Gemeinde Zell an der Pram, leicht mitgemacht werden hätte können. Der derzeitige Zustand der Aufschließungsstraße zur L 513 sowie die anderen befahrenen Straßen in diesem Bereich ist nicht sehr gut. Wenn die Aufschließungsstraße bereits asphaltiert wäre, hätte man den Schmutz auf den Straßen vermeiden können. Gegen das Argument, dass die Straße nicht asphaltiert werden kann, da durch die Bauarbeiten LKW`s den Asphalt beschädigen würden, dementiert GV. Schabetsberger, da die Straße bei der Park&Ride Anlage auch asphaltiert wurde, und diese noch keine Gebrechen aufweist. Somit möchte er, dass mit der Asphaltierung im Frühjahr begonnen wird.

 

GR. Arthofer teilt mit, dass die 50 km/h Beschränkung bei der Aufschließungsstraße nicht eingehalten wird. Er möchte gerne, dass das Geschwindigkeitsmessgerät in diesem Bereich aufgestellt wird.

 

 

 


 

 

 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 14.10.2004 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:20 Uhr.

 

 

 

 

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                     (Vorsitzender)                                                     (Gemeinderat)

 

 

 

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                     (Schriftführer)                                                     (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: