Pachtvertrag Arthofer

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 22. Mai 2014 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus dem Amtsvortrag (Sitzungsvorbereitung) und dem Sitzungsprotokoll 

 

TOP. 4.) Abänderung des Pachtvertrages mit Familie Arthofer, Riedau, Schwabenbach 52.

Bestehender Pachtvertrag:

Gemeinderatsprotokoll 5. Mai 2007

 

Der Pachtvertrag soll auf Wunsch von Herrn/Frau Arthofer in folgenden Punkten abgeändert werden:

 

I.

Die Marktgemeinde Riedau verpachtet und übergibt an Herr Franz Arthofer und Frau Silke Arthofer und diese pachten und übernehmen von der Erstgenannten die nachbezeichnete der Marktgemeinde eigentümlich gehörigen Fläche, nämlich ein Teilgrundstück aus der Parzelle 746/65 KG. Vormarkt-Riedau im Ausmaß von 248 m2 (lt. beiliegendem Plan) ein Teilgrundstück aus der Parzelle 746/7 KR. Vormarkt-Riedau im Ausmaß von 216 m2 auf die Dauer von drei Jahren, beginnend mit 23.5.2014. Die Pachtdauer verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn dieser Vertrag nicht spätestens am 31.Dezember des laufenden Jahres gekündigt wird. Das Kündigungsrecht steht jedem der Vertragsschließenden zu.

 

II.

Der Pachtzins beträgt jährlich € 1,-- (in Worten Euro ein). Der Pachtzins ist erstmals bei Vertragsabschluss, ansonsten jährlich im vorhinein bis spätestens 30. Jänner jeden Jahres bei der Gemeindekasse zu erlegen. Wird der Pachtzins nicht rechtzeitig erlegt, so ist die Verpächterin berechtigt, diesen Vertrag für aufgelöst zu erklären und über den Pachtgegenstand frei zu verfügen.

Die öffentlichen Abgaben wie Grundsteuer, Landwirtschaftskammerumlage, Beitrag zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung, sind im Pachtzins mit inbegriffen.

 

 

Frau Bürgermeisterin

sagt, zuerst war angedacht, die Änderung auch auf die Dauer von 10 Jahren zu vereinbaren; der ursprüngliche Vertrag wurde 2007 erstellt und 2017 sind die 10 Jahre vollendet. Dann wurde aber überlegt, die Änderung nur für drei Jahre (endet somit 2017) zu schreiben und weiters wie bisher die Verlängerung um ein weiteres Jahr, sollte nicht vorher gekündigt werden.

 

Die Bürgermeisterin stellt den Antrag, die bekannt gegebenen Änderungen ab 23.5.2o14 mit dem zusätzlichen Grundstücksteil auf 3 Jahre und dann Verlängerung jeweils um 1 Jahr zu genehmigen.

 

Abstimmungsergebnis:

23 Ja

2 Enthaltungen wegen Befangenheit - Arthofer jun. und Arthofer sen.

 

 

Änderungshistorie:

08.06.2014 Erstversion

28.06.2014 Diskussion aus nicht genehmigtem Protokoll übernommen

 

 

zur Gemeinderatsprotokolle-Übersichtsseite  

zur sperl.riedau.info

zur Grünen Gemeindegruppe Riedau

Impressum und Rückfragen