Friedhofgebühren

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 22. Mai 2014 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus dem Amtsvortrag (Sitzungsvorbereitung) und dem vorläufigen Protokoll der Gemeinderatssitzung

 

TOP. 5.) Änderung der Friedhofsgebührenordnung.

Auszug aus der Stellungnahme der Marktgemeinde Riedau vom 13.3.2014 zum Prüfbericht:

 

Friedhof und Aufbahrungshalle

 

Da sich die Gebarung des Friedhofs bzw. der Aufbahrungshalle defizitär darstellt und die zuletzt vorgenommene Gebührenanpassung bereits weit zurückliegt, ist aus betriebswirt-schaftlicher Sicht sowie im Hinblick auf das zwischenzeitlich allgemein deutlich gestiegene Preisniveau die Benützungsgebühr bis spätestens Jahresbeginn 2014 auf € 60 je Sterbefall anzuheben.

 

Der Beschluss wird in einer künftigen Sitzung des Gemeinderates erfolgen.

 

Bitte beachten: z.B. Einzelgrab Reihe € 120,- für 10 Jahre, das sind pro Jahr € 12,--!

Bei Sterbefällen ist die 10jährige Grabgebühr zu entrichten (Ruhezeit der Leiche oder Urne), danach werden die Gebühren alle 5 Jahre vorgeschrieben.

 

 

GV. Windhager

stellt den Antrag auf Genehmigung der vorgeschlagenen neuen Gebührensätze; seine weiteren Überlegung gehen in Richtung einer automatischen Anpassung mittels Index.

 

GV. Ruhmanseder

sagt, es muss leider erhöht werden. Ihm wurde mitgeteilt, wenn die Halle nicht benutzt wird, warum zahlt man dann auch eine Gebühr?

 

Die Amtsleiterin

antwortet: Ja, das steht auch so in der Verordnung (§5); bei einer Beerdigung oder auch Urnenbeisetzung werden Kränze, Blumengestecke udgl. in der Leichenhalle bis zur Beerdigung aufbewahrt (Reinigung). In der warmen Jahreszeit wird zusätzlich die Klimaanlage für die Blumen eingeschaltet .

 

GV. Schabetsberger

hat in seiner Fraktion den Vorschlag besprochen. Für eine Indexanpassung ist er nicht, denn damit erhöhen sich die Gebühren sehr rasch. Eine Überarbeitung der Gebühren nach Notwendigkeit erscheint ihm sinnvoller.

 

Die Bürgermeisterin

lässt über den Antrag von GV. Windhager, die vorgeschlagenen neuen Gebührensätze zu genehmigen, abstimmen. Die Indexanpassung ist nicht vorgesehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

25 Ja

 

 

Änderungshistorie:

08.06.2014 Erstversion

28.06.2014 Diskussion aus vorläufigem Protokoll übernommen

 

 

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