Kurzparkzone am Marktplatz Riedau

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 12. März 2015 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag) und den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung

 

TOP. 5.) Einführung einer Kurzparkzonenregelung im Marktbereich; Genehmigung einer Verordnung

 

Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag)

aus Mail der Gemeinde am 5. März 2015

 

Die Diskussion im Gemeinderat  

Fr. Bürgermeisterin Scheuringer
glaubt, dass es in den Fraktionen in Vorbereitung zu diesem TOP. heiße Debatten gegeben hat. Sie bittet nun um Wortmeldungen, was wir uns künftig für den Marktplatz vorstellen.

 

GV. Ortner

sagt, im Bauausschuss wurde es beraten, aber durch die Rücksprache bei verschiedenen Stellen wurde alles sehr kompliziert und die Situation ist nun anders, er ist von der ursprünglichen Version nicht mehr begeistert. Die Ausgabe der Bewohnerparkkarten, auch für die Gewerbetreibenden und ev. deren Mitarbeiter, erscheint problematisch.

 

Es ist vielleicht doch besser, wenn nur der Parkstreifen von Buchegger bis Markl durchgehend als Kurzparkzone ausgeschildert wird, alles andere soll bleiben wie es ist. Auch seine Fraktion ist der Meinung, dass es einfacher wäre, wenn nur dieser Parkstreifen eine Kurzparkzone mit 60 Minuten (wenn man zum Bäcker und Fleischhauer geht und vielleicht gleichzeitig auch auf die Bank) erhält.

 

GV Windhager

berichtet, auch seine Fraktion hat dies sehr genau beraten. Das Parken von Autzinger bis Gemeindeamt ist sehr problematisch. Man macht entweder eine Gesamtlösung – der gesamte Marktbereich wird Kurzparkzone, oder eine Teillösung. Ein Bewohner würde vielleicht die Parkuhr nur nachstellen. Er glaubt, dass die Kurzparkzone vor dem Gemeindeamt belassen werden soll. Angefangen hat es eigentlich damit, dass die Fleischhauerei Moser zwei Parkplätze bekommen möchte. In der Stadt muss man relativ weit gehen, damit man zum Geschäft kommt. Bei uns glaubt man, dass man mit der Kurzparkzone genau vor dem Geschäft Moser stehen bleiben kann. Aber das wird auch bei uns nicht immer möglich sein. Also seiner Meinung nach soll die Kurzparkzone vor dem Gemeindeamt bleiben, der Behindertenparkplatz ist auch eingerichtet.

 

GR. Eichinger

sagt, vor der Gemeinde soll die Kurzparkzone sein und es soll am neuen Platz nicht durchgefahren werden. Der Fa. Schwarzmüller sagen, dass die Arbeitnehmer vom Badparkplatz abgeholt werden.

 

GV. Schabetsberger:

wenn wir nur auf einer Straßenseite eine Kurzparkzone verordnen, dann brauchen wir keine Bewohnerparkkarten ausgeben. Die Bediensteten der Geschäfte dürfen dann nicht auf diesem Kurzparkzonenstreifen stehen. Es wäre das Ziel, dass die Kunden einen Kurzparkplatz haben und die Dauerparker, die Angestellten, einen anderen Parkplatz suchen. Er würde keinesfalls Bewohnerparkkarten ausgeben.

 

GV. Ortner sagt, derzeit fehlen einige Parkplätze, weil es die Baustelle Autzinger gibt; dann werden wieder Parkplätze frei. Vor der Gemeinde soll die Verordnungstafel wieder aufgestellt werden. Wenn schon markiert wird, vor dem Aufgang zum Kindergarten und bei der Auffahrt Laufenböck ein großes X machen.

 

GR. Humer:

wenn die Bewohner keine Karte bekommen, werden diese bei der Kirche vorne als Dauerparker stehen.

 

GV. Ortner

antwortet, derzeit parken dort Bediensteten des Kindergartens und der Krabbelstube. Er selbst hat schon gesehen, dass Kunden weiterfahren, wenn sie vor dem Geschäft Moser keinen Parkplatz bekommen.

 

GV. Ruhmanseder

sagt, Ausgangspunkt war Moser und Buchegger. Für ihn würde es zum Einkaufen reichen, wenn man dort ein Parkverbot erlässt und Ladetätigkeit mit 20 Minuten genehmigt. Eine Kurzparkzone mit 2 Stunden bringt den Geschäften nichts. Egal was beschlossen wird, es gehört kontrolliert. Es wird sicherlich zu wenig Parkplätze für die Bewohner des neuen Hauses Autzinger geben, das Problem dort wird sicherlich größer und nicht kleiner.

 

GR. Schärfl

sagt, er schaut jeden Tag beim Fenster raus, es gibt genug Parkplätze. Es gefällt ihm die Kurzparkzone bei den Geschäften, auch vor dem Gemeindeamt; neben dem Behindertenparkplatz könnte man vier Parkplätze noch als Kurzparkzone verordnen, das wäre eine gute Lösung.

 

GR. Hargassner:

bei der Gemeinde die bestehende Kurzparkzone und eine Kurzparkzone seitlich verordnen findet er gut. Beim Wohnhaus Markl können künftig die Bewohner auf dem neuen Parkplatz stehen. Man soll mit jenen Bewohnern sprechen, die eine Zufahrt haben, z.B. die Mieter von Moser oder die Besitzer vom ehemaligen Fernhuberhaus, die könnten hinten stehen, aber es ist bequemer vorne zu parken. Seiner Meinung nach muss nicht der gesamte Streifen als Kurzparkzone verordnet werden.

 

GV. Windhager

gefällt es gut, was GV. Ruhmanseder sagte; es ist zielführend ein Parkverbot von Moser und Buchegger mit einer Haltemöglichkeit von 20 Minuten einzuführen. In jeder Firma muss der Arbeitnehmer ein paar Schritte gehen, auch die Mitarbeiter von Moser oder Buchegger sollen nicht genau vor dem Geschäft parken. Dies soll man der Geschäftsleitung sagen, ebenso den Mitarbeitern des Kindergartens. Diese Lösung wäre erstrebenswert.

 

Auch GV. Arthofer

gefällt das gut. Was ist, wenn auch Geschäft Markl und die Kassen ein Parkverbot mit Haltemöglichkeit wollen? Machen wir das dann dort auch? Darum meint seine Fraktion nur 60 oder 30 Minuten, das würde die Frequenz erhöhen. In Grieskirchen ist 15 Minuten gratis parken, 15 Minuten sind Toleranz. Das ist sicherlich ausreichend.

 

GR. Berghammer:

was ist wenn ich einen Banktermin habe und länger als 30 Minuten brauche?

 

GR. Eichinger

antwortet, das weiß man im Vorhinein und kann woanders parken.

 

BgmIn Scheuringer:

sie möchte den Punkt jetzt vertagen, bei der nächsten GR- Sitzung soll eine neue Verordnung beschlossen werden. Es gibt aber noch weitere Wortmeldungen.

 

GR. Sperl

trauert der Lösung nach, wenn der gesamte Marktplatz keine Kurzparkzone wird. Wir haben den Marktplatz nicht umgebaut, damit ein großer Parkplatz draus wird. Jede Parkbeschränkung auf der Nordseite bewirkt, dass am Marktplatz mehr geparkt wird. Sein Wunsch ist nicht durchzubringen, ihm gefällt am besten der Vorschlag mit Halten an bestimmten Punkten erlauben, Parken aber nicht, und das vor den Geschäften. Das hat den Vorteil, dass man nicht unbedingt Tafeln braucht, das kann man mit Markierung machen. Eine gelbe Markierung sagt, man darf nur „Halten“ aber nicht „Parken“. Dann haben wir keinen Schilderwald. Er glaubt eher nicht, dass jedes Geschäft zwei Parkplätze braucht, er wäre dafür, dass jeweils nur ein Parkplatz so gekennzeichnet wird.

 

GV. Arthofer

möchte, dass mit Schwarzmüller geredet wird, dass diese Personen außerhalb des Marktplatzes parken.

 

GV. Ortner

glaubt, dass diese bereits beim ehemaligen Busparkplatz Richtung Freibad parken.

 

Bürgermeisterin Scheuringer

möchte, dass der Bauausschuss die nun gesammelten Argumente bespricht.

 

GR. Hargassner

stellt zur Diskussion: was macht ein Gast vom Kebap, wenn er am Abend das Auto stehen lässt und erst am Morgen um 09.00 Uhr das Auto abholt, weil er Urlaub hat?

 

Es folgt eine allgemeine Diskussion.

 

GR. Kopfberger

sagt, man muss berücksichtigen, wenn man z.B. bei Sparkasse stehen bleibt, man geht dann auch zu Moser und Buchegger, da kommt man mit 10 Minuten nicht aus. Da kommt man mit dem Halteverbot nicht durch, da müsste man das Auto umstellen. Als Gedanke – will man das im Ort haben? Es soll mehr Frequenz geben.

 

GV. Schabetsberger:

das könnte man ganz leicht abstellen: Parken verboten, „außer für die Dauer des Einkaufs“. Dann ist es egal, ob er dann eine Stunde auf dem Parkplatz steht.

 

GV. Ortner:

wie will man das der Polizei beweisen, wenn ich auf dem Auto einen Strafzettel habe und die Polizei ist nicht mehr da, wie erkläre ich dann, dass ich nur einkaufen war?

 

GR. Schärfl:

für die Leute ist eine Kurzparkzone mit 30 Minuten verständlich. Nur Parkverbot ohne Halten verstehen die Leute nicht. Auch die gelbe Linie kennen sie nicht.

 

 

Nach 28 Minuten Diskussion vertagt die Bürgermeisterin diesen Tagesordnungspunkt; der Bauausschuss wird neu beraten und in der nächsten Sitzung wird die neue Verordnung beschlossen.

 

Änderungshistorie:

13.03.2015 Erstversion

04.04.2015 Diskussion

 

 

zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung 12. März 2015

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zur Grünen Gemeindegruppe Riedau

Impressum und Rückfragen

 

 

 

Die Sitzungsvorbereitung - Amtsvortrag

Sitzung des Bauausschusses am 2.12.2014

Nach Abschluss der Diskussion einigt man sich auf folgende Punkte für die Einführung einer Kurzparkzonenregelung:

Bereich der Kurzparkzone:

·          Einfahrt Dammstraße L 513 bis nach Einfahrt bestehende ISG Wohnblöcke,

·          GH Autzinger, Innstyle, Anfang Gebäude Innstyle

·          Betreubares Wohnen, Schmiedgasse,

·          Denk Haus gegenüber Lignorma, nach Parkplätze Pfarrhof, mit Pfarrer reden

 

Zeit 08.00 bis 19.00 Uhr (07-19 Uhr Vorschlag Sperl). Nur Werktags. (Samstag ist bis 12.00 Uhr ein Werktag).

 

Parkzeit 2 Stunden (GR. Ernst Sperl für 3 Stunden)

 

Dauerparkkarten für jene Anrainer die keine Möglichkeiten haben, ihr Fahrzeug auf eigenen Grund und Boden abzustellen. Pro Wohneinheit 1 Parkkarte, wobei vorgegeben wird, wo die Dauerparker ihre Fahrzeuge abstellen dürfen. Ausgenommen ist der Parkplatz vor dem Gemeindeamt. Hier dürfen die Besitzer einer Dauerparkkarte ihre Fahrzeuge Werktags in der Zeit von 8-19 Uhr nicht abstellen.

 

Betreffend Öffnung Straße Bereich vor der Kirche wird diskutiert und abschließend festgelegt, dass zuerst die Wirksamkeit der Kurzparkzonenregelung abgewartet werden soll.

 

Der Obmann stellt den Antrag, die Kurzparkzonenregelung wie oben beschrieben in Riedau einzuführen.

 

Beschluss:                       

Alle Mitglieder stimmen dem Antrag zu. Die Abstimmung erfolgt durch heben der Hand.

 

 

 

 

 

 

 

 

Weiterer Aktenvermerk: Bei Erstellung einer Kurzparkzone ist zu beachten:

Gespräch mit Stadtamt Schärding:

 

Bei der Erstellung der Verordnung ganz genau beachten, wo die Kurzparkzone beginnt und wie es in der Verordnung steht. In Schärding wurde die Verordnung durch den Einspruch eines Anrainers, der mit der Kurzparkzone unzufrieden war, durch den Landesverwaltungsgerichtshof aufgehoben, weil die Kurzparkzone 1-2 Meter zu weit vorne kundgemacht war. Den Beginn ganz genau festlegen, z.B. 6 m aber der Grundgrenze von der Parzelle XXX.

 

Gespräch mit Kommandanten Polizei Riedau:

·         Seiner Meinung nach unbedingt Parkplätze markieren

 

·         Nochmals einen Vertreter vom Land holen und ganz genau mit diesem Vertreter durchgehen, wo darf man parken und wo nicht – einzeln beschildern

 

·         Es gibt Bereiche, da ist die Kurzparkzonenverordnung „nicht wirksam“, weil dort darf man nicht parken, weil die Straße zu eng ist: es müssen zwei PKW fahren können (trifft zu bei Gemeindeamt bis Autzinger /Innstyle, Dammstraße, gegenüber betreubarem Wohnen…)

 

·         Aufpassen bei der Bewohnerparkkarte: immer nur begrenzt gültig, darauf steht das Kennzeichen und der Halter des Autos, eigene Verordnung erforderlich, Landesverwaltungsgerichtshofentscheid liegt vor, weil auch Gewerbetreibende eine solche Karte bekommen müssen.

 

Weitere Fagen:

·         Hendlmann/Fischverkäufer

 

·         z.B. Autzinger Kennzeichnung Beginn und Ende immer auf der rechten Fahrbahnseite – also beim Gehsteig – Schneeräumung mit Kommunalfahrzeug noch möglich (Durchfahrt?)

 

·         Anzahl der Bewohnerparkkarten und Geschäftskarten besprechen

 

·         Andere Straßenmarkierungen z.B. Zufahrt Laufenböck

 

 

 

Mail an OAR.Krenner mit folgenden Fragen:

Hr. Dr. Bart hat mich an Sie bezüglich Vorprüfung einer Kurzparkzonen-Verordnung verwiesen. Die Marktgemeinde Riedau hat 2014 den Marktplatz neu gestaltet und überlegt jetzt im gesamten Marktbereich eine Kurzparkzone einzuführen. Parkplätze sind nicht markiert. Arbeiterkammer, Wirtschafts- und Landwirtschaftskammer werden um Stellungnahme gebeten.

 

Mit dieser Verordnung soll erreicht werden, dass „Dauerparker“ nicht mehr am Marktplatz parken dürfen. Weiters hat der Bauausschuss festgelegt, dass pro Wohneinheit eine Bewohnerparkkarte ausgestellt wird. Meine Frage dazu: passt die ausgearbeitete Kurzparkzonen-Verordnung?

Ist es richtig, dass die Kundmachung (Verkehrszeichen) unmittelbar neben der blauen Markierung auf der rechten Straßenseite anzubringen ist (Überlegung wegen Winterdienst und bessere Sicht)?

Ist in einer eigenen Verordnung zu regeln, dass pro Wohneinheit nur eine Bewohnerparkkarte ausgestellt wird? Oder reicht ein einfacher Gemeinderatsbeschluss? Ist das überhaupt rechtlich so möglich? Laus Auskunft der Polizeiinspektion müssen auch für Gewerbetreibende derartige Karten ausgestellt werden, falls darum angesucht wird.

 

 

 

 

 

Arbeiterkammer Schärding, Landwirtschaftskammer OÖ. Bezirksbauernkammer Schärding  und Wirtschaftskammer OÖ Bezirksstelle Schärding wurden mit Schreiben vom 20.1.2015 um Stellungnahme gebeten, es ist keine Stellungnahme eingelangt.

 

Entwurf Verordnung Kurzparkzone:

Zahl: 640-2015-Ge

 

V E R O R D N U N G

 

Gemäß § 43 Abs. 1 lit. B) Ziff. 1 i.V. m. § 94 d Ziff. 4a, StVO 1960 i.d.g.F. sowie § 40 Abs. 2 Ziff. 4 und § 43 Abs. 1 OÖ. GemO 1990 i.d.g.F. werden mit Beschluss des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom ………………. Nachstehende unbefristete Verkehrsanordnungen getroffen:

§ 1

Für den Bereich ab

*Einfahrt Dammstraße von L513 kommend  über den Marktplatz bis nach Einfahrt    

   bestehende ISG-Wohnblöcke

*Einfahrt Marktplatz Gasthaus Autzinger/ Friseur Innstyle, Anfang Gebäude Innstyle bis

  zur Kreuzung beim Gemeindeamt/Dammstraße

*Einfahrt Marktplatz  Kreuzung  Betreubares Wohnen/Schmiedgasse bis zur Kreuzung

  Dammstraße  und

*Einfahrt Mühlgasse Haus Denk gegenüber Lignorama bis Kreuzung Marktplatz.

 

Es wird eine Kurzparkzone für die Zeit von Montag bis Freitag von 08.00 bis 19.00 Uhr und an Samstagen von 08.00 – 12.00 Uhr  (ausgenommen Sonn- und Feiertage) mit einer Parkdauer von 2 Stunden  (120 Minuten) festgelegt.

 

§ 2

 

Der örtliche Geltungsbereich der unter § 1 angeführten Verkehrsmaßnahme ergibt sich aus dem Lageplan des Marktgemeindeamtes Riedau vom ….. und bildet dieser einen wesentlichen Bestandteil der Verordnung.

§ 3

 

Die Kundmachung der Verordnung der Kurzparkzone erfolgt gemäß § 44 StVO 1960 i.d.g.F durch das Anbringen der Vorschriftszeichen gemäß § 52 Ziff. 13 d und e (jeweils Anfang und Ende) StVO 1960 i.d.g.F. bzw. den laut § 1 verordneten Zusatztafeln und tritt mit deren Anbringung in Kraft.

 

Alle für diesen Bereich bisher erlassenen Verordnungen bezüglich Kurzparkzone verlieren durch das Inkrafttreten dieser Verordnung ihre Wirkung.

 

Die Bürgermeisterin:

 

 

 

 

Bewohner im Kurzparkzonenbereich:

 

**** Die Liste stand den Fraktionen zur Verfügung und wird aus Datenschutzgründen hier nicht veröffentlicht.

 

Es stehen derzeit 71 Parkplätze + 5 Parkplätze (Gemeindeamt hinten) zur Verfügung + die „nicht genehmigten“ Parkplätze (z.B. Moser bis Buchegger, Wesentslintner bis Innstyle, Kriegerdenkmal etc.).

 

Ein Verordnungsmuster für Berechtigungskarten konnte AL noch nicht „finden“.