Benützungsgebühren

Turnhallen 

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 12. März 2015 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag) und dem vorläufigen Gemeinderatssitzungsprotokoll

 

 

TOP. 8.) Festlegung eines Benützungsentgeltes für den Turnsaal der Volksschule und den Pramtalsaal der Neuen Mittelschule

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt laut Amtsvortrag bekannt:

 

Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Schärding vom 30.1.2015 betreffend Nachforderung für die Regelung. Es wird um Stellungnahme bis 1.5.2015 ersucht.

 

Ergebnis Kulturausschuss:

Da der Euro 15 Erlass um 3 Euro erhöht wurde (€ 18,-) hat die Gemeinde nunmehr um ca. 6.000 Euro mehr zur Verfügung. Um den Vereinen nicht zuerst eine Förderung zu geben und dann im Zuge einer Hallengebühr diese wieder wegzunehmen, sollte bei der Kostenstelle (€ 18,-) eine jährliche Reserve von den voraussichtlichen Einnahmen für eine Hallengebühr (ca. 1.000,- bis 2.000,- Euro) gebildet werden.

 

Amtsleitung: Genaue Dienstanweisung für die Buchhaltung bezüglich der Kontierung erforderlich.

 

 

Die Bürgermeisterin

hat GR. Sperl ersucht, er soll mit der Amtsleitung bezüglich Kontierung in Kontakt treten.

 

 

GR. Sperl gibt folgende Stellungnahme ab:

 

Die Idee, dass man sagt, wir hätten 36.000,-, das ganze Geld brauchen wir nicht und so haben wir einen „Puffer“, den wir halten, diese Idee wurde vom Gemeindeprüfer so nicht gewünscht. Er schlägt eine Regelung so ähnlich wie bei der Kopienabrechnung vor. Auf der einen Seite wird der Aufwand für Vereine als Ausgabe gebucht und auf der anderen Seite als Ertrag aus Einnahmen wie z.B. Kopien und so ähnlich mit der nicht verrechneten Gebühr, so könnte man es auch für die Betriebskosten machen.

 

Als Vorschlag im Ausschuss können wir jenen Betrag von GR. Kopfberger nehmen mit € 1.300,-, mit dieser Art der Buchung und diesem Vorschlag wäre der Gemeindeprüfer einverstanden. Frau Weinhäupl von der Buchhaltung hat in seiner Anwesenheit mit dem Gemeindeprüfer telefoniert und deshalb kann er das so sagen.

 

Von der Höhe der Beträge her ist es schwierig und er schlägt vor, dass der genannte Betrag verwendet wird, außer es ist der Wunsch da, dass man tatsächlich etwas verrechnet für einzelne Benützer. Dann müsste man die Diskussion wieder von ganz vorne anfangen.

 

Was zum jetzigen Zeitpunkt von den Beträgen her ungut erscheint ist, dass die im Rahmen des € 18,- Erlasses zur Verfügung stehenden € 36.000,- auch die Beiträge an Leader beinhalten mit rund € 1.300,- und das nimmt uns wieder Spielraum weg. Die Kosten für Leader sind im Budget 2014 nicht im € 15,- Erlass drinnen, auch 2013 und 2012 nicht. 2015 ist das nun neu und es gab die Erhöhung von € 15,- auf € 18,-.

 

Laut Prüfungsbericht zum Budget 2015 werden diese € 18,- knapp eingehalten. Das heißt, was wir jetzt budgetiert haben ist aus Sicht des Prüfers praktisch verbraucht. Wir müssten irgendwo Reserven schaffen.

 

 

Die Bürgermeisterin

stellt den Antrag, dass dem Land diese Vorgehensweise mitgeteilt werden soll. Sie lässt mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:

einstimmige Annahme des Antrages.

 

Änderungshistorie:

04.04.2015 Erstversion

 

 

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