Wohnungsvergaben

Gemeinderat 24.9.2015

Marktgemeinde Riedau

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 24. September 2015 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag), dem vorläufigen Gemeinderatsprotokoll und den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung

 

TOP. 4) Vergabe von ISG- und LAWOG-Wohnungen

 

Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag) - Vergabevorschlag des Wohnungsausschusses:

 

Vergabe einer Mietwohnung im ISG-Wohnblock in 4752 Riedau, Pittnerstraße 25, Wohnung Nr. 6 im 1. Obergeschoß, (1Kinderzimmer); Nutzflächenausmaß 82,74 m² 

An Frau A**** HATICE zu vergeben. Ersatz gibt es keinen.

 

Vergabe einer Mietwohnung im ISG-Wohnblock in 4752 Riedau, Zellerstraße 44, Wohnung Nr. 3 im Erdgeschoß, (1 Kinderzimmer); Nutzflächenausmaß 78,95 m²

An Herrn S********** Gerhard; Ersatz: H******** Simon und E***** Andrea,

 

Vergabe einer Mietwohnung im LAWOG-Wohnblock in 4752 Riedau, Pittnerstraße 45, Wohnung Nr.1 im Erdgeschoß, (1Kinderzimmer); Nutzflächenausmaß 79,42 m²

An Herrn K********** Christian; Ersatz: H******** Anna

 

Vergabe einer Mietwohnung im LAWOG-Wohnblock in 4752 Riedau, Pittnerstraße 45, Wohnung Nr.3 im Erdgeschoß, (kein Kinderzimmer); Nutzflächenausmaß 43,38 m²

An Herrn K****  Kevin; Ersatz V******  Christoph

 

Vergabe der ISG-WOHNUNG Nr. 14 in der Zellerstraße 40 an die an die Ehegatten S****** BRIGITTE und CHRISTIAN

 

Vergabe der ISG-WOHNUNG Nr. 6 in der Zellerstraße 44 Herrn M******* THOMAS und Frau Mag. S**** BRIGITTE zu vergeben. Ersatz wäre Herr H***** Simon und Frau E***** Andrea.

 

 

Antrag von Franz Schabetsberger (Obmann Wohnungsausschuss)

Vergabe der Wohnungen nach Vorschlag des Wohnungsausschusses

 

Es waren alle Vergabevorschläge einstimmig, es hat nur bei einem Vergabevorschlag vom beratenden Mitglied GR. Sperl eine Einwendung gegeben. Er ist nicht stimmberechtigt.

 

Damals haben wir die Verpflichtung aufgenommen, damit die Wohnungen zeitgerecht vergeben werden können, wenn alle stimmberechtigten und nicht stimmberechtigten Mitglieder dafür sind, dass der Beschluss im Nachhinein im Gemeinderat nachgeholt wird, aber es darf nicht nach außen getragen werden.

 

Bei der letzten Wohnung hatten wir den Fall, dass es zwar einstimmig war, aber GR. Sperl war dagegen. Die Vergabe macht der Wohnungsausschuss, diese Meldung, wer die Wohnung bekommt, darf nicht nach draußen gegeben werden, weil offiziell wird es erst heute beschlossen.

 

Wenn Frau A***** also erfahren hat, dass die Grünen wollen, dass sie die Wohnung erhält, die anderen Fraktionen aber nicht, so hat dies ein Mitglied des Ausschusses oder ein Mitglied mit beratender Stimme nach außen getragen. Dies ist in keiner Weise entschuldbar.

 

Wir könnten ihm rechtliche Konsequenzen androhen, aber davon hält er nichts. Er sagt ihm nur seine persönliche Meinung: er findet es schade, dass ein gewählter Mandatar sich über wichtige demokratische Dinge aus persönlichen Gründen hinwegsetzt.

 

Dafür muss er sich schämen, denn er macht damit für die Riedauer Bevölkerung nichts Positives. Der Ausschuss hat eine halbe Stunde darüber diskutiert. Es ging nicht darum, dass Frau A***** einen ausländischen Namen hat, es wurde eindeutig gesagt, was die Hintergründe sind. Da dies eine öffentliche Sitzung ist, kann man es hier nicht sagen, darum gibt es geheime Sitzungen.

 

Zwischenruf Sperl

mit Vorschlag: schließen wir die Öffentlichkeit aus!

 

Schabetsberger

Es weiß jeder, um was es gegangen ist. Da brauchen wir die Öffentlichkeit nicht ausschließen.

GR. Sperl könnte in der (öffentlichen) Sitzung sagen, er ist nicht mit dem Vorschlag einverstanden, aber zu dieser Person hingehen und ihr sagen, was gesprochen wurde, das ist ein grober Vertrauensbruch.

 

Die Bürgermeisterin

berichtet nochmals vom Telefongespräch mit Frau A*****, sie hatte gar nichts gewusst zu diesem Sachverhalt. Am 7.9. war die Sitzung, den Anruf erhielt sie am 11.9.

 

GR. Schärfl

stellt fest, dass „das mit dem türkischen Namen" nur vom GR. Sperl kommt, die anderen haben darüber nicht gesprochen. Das hat GR. Sperl erfunden, darüber wurde nicht beraten.

 

 

Gegenantrag Ernst Sperl, Grüne

Die ISG-Wohnung Nr. 6 in der Zellerstraße 44 wird vergeben an A***** Ayse und Tamer Aistersheim. Ersatz ist Herr M********* THOMAS und Frau Mag. S******** BRIGITTE.

Die übrigen Wohnungen werden nach dem Vorschlag des Wohnungsausschusses vergeben.

 

Begründung: Im Wohnungsausschuss wurde mir Einstimmigkeit aufgezwungen, wenn die Wohnung vor dem Gemeinderatsbeschluss bezogen werden soll. Wenn länger keine Gemeinderatssitzung ist, entsteht ein Schaden, weil die Wohnungen bis dahin leer stehen.

 

Bei der Wohnungsausschussitzung am 7. September habe ich trotzdem vom Vetorecht Gebrauch gemacht, weil der Wohnungsausschuss die vom Gemeinderat beschlossenen Richtlinien für die Wohnungsvergabe groß missachtet hat.

 

Für berücksichtigungswürdige Gründe (Arbeitsplatz, Vereinsleben, familiäre Beziehungen) sind bis zu 15 Punkte zu vergeben. Die Eltern von Frau A***** wohnen in Riedau. Frau A***** möchte wieder nach Riedau ziehen, damit sie für ihr Kind wen zum Aufpassen hat. Für mich wäre das Grund genug, 15 Punkte zu vergeben. Der Wohnungsausschuss hat dafür null Punkte vergeben.

 

Mit diesen 15 Punkte für „familiäre Beziehungen" hat sie fast doppelt so viele Punkte wie der vom Wohnungsausschuss Erstgereihte.

 

Ich habe in der Vergangenheit kleine Punkte-Abweichungen bei der Wohnungsvergabe mit getragen, wenn sie mir ausreichend begründet waren.

 

Frau A***** und auch die anderen Wohnungswerber waren mir nicht bekannt. Auch die übrigen Wohnungsausschussmitglieder kannten Frau A***** nicht. Ich habe daher die Eltern von Frau A***** in ihrem Haus in Riedau besucht, damit sie mir ein Gespräch mit ihrer Tochter vermitteln. Das war dann im Cafe Buchegger. Frau A***** begrüßte mich mit Innviertler Dialekt. Ich informierte sie, dass ich bei der heutigen Sitzung den Antrag stellen werde, ihr die Wohnung zu geben. Dafür ist es besser, wenn auch andere Gemeinderäte Frau A***** kennen und ich habe ihr empfohlen, auf der ÖVP Wahlwerbeveranstaltung am nächsten Samstag-Vormittag mit Gemeinderäten zu reden und damit die Ängste abzubauen. Frau A***** ist in Riedau in die Volksschule und Hauptschule gegangen und hat in Deutsch maturiert. Es ist ihr nicht verständlich, dass allein der Name bzw. die Eltern Hindernis sein sollten, eine Wohnung in Riedau zu bekommen.

 

GV. Schabetsberger:

er muss dazu eine Stellung nehmen. Es gibt eine Vereinbarung wie der Wohnungsausschuss arbeitet; die Richtlinien für die Vergabe von Wohnungen wurden im Gemeinderat einstimmig beschlossen. Die Punktevergabe hat in der Öffentlichkeit nichts verloren.

 

Wir diskutieren im Wohnungsausschuss, das Punktesystem ist ein Richtwert, damit wir eine grobe Struktur aufbauen können. Der Hintergrund für die abweichende Punktevergabe ist nicht der ausländische Namen, GR. Sperl weiß genau, was da besprochen wurde. Er will sich nicht wiederholen, aber so auf den Richtlinien „herumtreten" wie GR. Sperl, das findet er persönlich verwerflich. Wir haben jahrelang gut zusammen gearbeitet. Bei der Diskussion findet man immer eine Grundlage, die für jeden tragbar ist. Dass er jetzt als beratendes Mitglied so einen Wirbel macht, das findet er schäbig. Jeder Ausschuss bemüht sich das Beste für Riedau zu machen, nur du willst deine eigene Meinung stur durchbringen. Du bist weder kompromissfähig noch kompromissbereit.

 

GR. Sperl:

wenn ich das wahlkampfmäßig hätte verwenden wollen, dann hätte ich eine Presseaussendung gemacht.

 

GV. Schabetsberger:

ich habe nichts vom Wahlkampf gesagt. Nur weil du glaubst, du hast recht, jetzt sagst du es so, wie du es dir denkst.

 

GR. Sperl

antwortet, er hat das Recht einen Gegenantrag zu stellen.

 

GV Schabetsberger

bestätigt, dass er einen Gegenantrag stellen kann, aber er darf nicht vorher mit den Leuten darüber sprechen. Du kannst nicht zu den Leuten sagen, als Grüner wäre ich dafür und die anderen sind dagegen.

 

GR. Sperl

sagt, er hat nicht gesagt, dass die anderen dagegen sind.

 

Bürgermeisterin Scheuringer

beendet die Diskussion mit der Feststellen, das ist die letzte Sitzung in dieser Periode und leider haben wir nun dieses Thema. Sie hat des öfteren mit GR. Sperl über verschiedenste Themen gesprochen. GR. Sperl müsste alles in der Gesamtheit sehen und nicht immer das persönliche in den Vordergrund rücken. Wie oft hat sie ihm gesagt, er soll von seiner starren Linien abweichen und kompromissbereit sein. Für sie ist es eine Enttäuschung.

 

Abschließend lässt sie mittels Handzeichen über den Gegenantrag von GR. Sperl abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis Gegenantrag Sperl

1 Ja - Ernst Sperl, Grüne

24 Nein

 

Abstimmungsergebnis Antrag Schabetsberger (Obmann Wohnungsausschuss)

24 Ja

1 Nein - Ernst Sperl, Grüne

 

 

 

 

Wer ist für Wohnungsvergaben zuständig:

 

Der Gemeinderat.

 

Es war in Riedau aber "bei Einstimmigkeit" im Wohnungsausschuss üblich, mit dem Bezug der Wohnung nicht bis zur nächsten  Gemeinderatssitzung zu warten.

Siehe Gemeinderatsprotokoll 8. Juli 2010, TOP 9 - Bericht aus dem Wohnungsausschuss

http://riedau.info/gr20100708.htm#top9

 

Das Beschlussrecht auch formell an den Wohnungsausschuss zu übertragen, ist dem Grünen Gemeinderat Ernst Sperl nicht gelungen.

 

 

Sind Ausschüsse geheim?

 

Ausschussergebnisse sind nicht vertraulich. Die Mitteilung an die Wohnungswerberin, dass der Ausschuss die Wohnung an wen anderen vergeben will, ist demnach kein Geheimnisbruch.

 

Der Gesetzestext dazu:

§ 53 Abs. 3 Oö. Gemeindeordnung gültig bis 22.10.2015:

(3) Beratungen in nicht öffentlichen Sitzungen sind ... vertraulich; .... Nicht vertraulich sind ... das Abstimmungsergebnis und der Inhalt eines Beschlusses ...

 

künftig sind Ausschussberatungen grundsätzlich nicht mehr geheim:

§ 53 Abs. 3 Oö. Gemeindeordnung gültig ab 23.10.2015:

„(3) Bei Beratungen in nicht öffentlichen Sitzungen kann ausnahmsweise zur Wahrung schutzwürdiger Interessen beschlossen werden, dass und inwieweit Verhandlungen und gefasste Beschlüsse über den Grundrechtsschutzbereich des § 1 Datenschutzgesetz 2000 hinaus vertraulich sind. Zu einem solchen Beschluss ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.“

 

Diese im Kapitel Gemeinderat angeführten Texte gelten aufgrund § 55 Abs. 7 Oö. Gemeindeordnung auch für die Ausschüsse.

 

 

Änderungshistorie:

25.09.2015 Erstversion

30.09.2015 Zuständigkeit  

13.10.2015 Diskussion aus vorläufigem Protokoll

13.10.2015 Gesetzestext zu Geheimhaltung

05.07.2017 anonymisiert

 

 

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