Flächenwidmung

Bauland in Pomedt

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 19. Mai 2016 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung und dem vorläufigen Gemeinderatsprotokoll.

 

TOP. 5.) Grundsatzbeschluss betreffend einer Einzelumwidmung des Flächenwidmungsplanes in Pomedt (Tischler).

 

Die Sitzungsvorbereitung

 

Antrag des Grundbesitzers und Lageplan

Erhebungsblatt zur Verständigung des Amtes der Oö, Landesregierung

 

 

 

Die Diskussion im Gemeinderat

 

Es liegt ein weiteres Ansuchen um Einzelumwidmung vor. Herr Florian Tischler möchte das Grundstück 186/4 im Ausmaß von 3.512 m2 in Bauland umwidmen. Das Grundstück war bereits 1982 als Bauland ausgewiesen. Eine Aufteilung in 3 Parzellen ist vorgesehen.

 

Dazu gibt es eine Anregung, dass ein Weg gemacht wird und zwar in Richtung Wald in einer Breite von 1,5 Meter. Diese Anregung können wir gerne aufnehmen. Der Grundbesitzer soll ersucht werden diesen Grund abzutreten, vorschreiben können wir ihm die Abtretung nicht. Wenn nachgewiesen werden könnte, dass dort ein „öffentlicher Weg" ist und schon gegangen wurde, dann wäre es leichter.

 

(Zuhörer) Sperl

sagt, bei der Umwidmung kann man natürlich sagen, es sind Flächen für einen Weg abzutreten, ansonsten widmen wir nicht um.

 

Vizebgm. Mitter

sagt, schon damals hat die Familie einen Grund für Kinderspielplatz hergeben müssen. Er hat diesen Grund schon einmal rückgewidmet und nun soll er nochmals ein Weg abtreten?

 

GR. Humer

bemerkt, dass er auch den Straßengrund bereits abgetreten hat.

 

Bgm. Schabetsberger antwortet, es wird schwierig werden, dass die Umwidmung genehmigt wird, da das Grundstück sehr nahe am Wald liegt. Wir können nun den Grundsatzbeschluss fassen, aber die Stellungnahme der Abteilung Forst wird seiner Meinung nach entscheidend.

 

 

Beschluss:

 

einstimmig

 

 

 

Änderungshistorie:

25.05.2016 Erstversion

 

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