Von: Bernhard Rosenberger

Gesendet: Freitag, 24. Juni 2016 14:16

 

An: Payrleitner Gerhard

 

Cc: Schmidseder Johann; Arthofer Franz; Desch Michael; Dick Christian; michael schaerfl; Eichinger Karin; Ruhmanseder Heinrich; Schabetsberger Franz; Jäger Elisabeth; Tallier Monika; Windhager Reinhard; katharina gehmaier; ernst.sperl@gruene.at

 

 

Betreff: Wohnungsausschusssitzung /// Änderung der Vergaberichtlinien

 

Hallo Gerhard!

 

Prinzipiell verstehe ich deinen Wunsch nach Änderung der Vergaberichtlinien um einer Art "Ghettobildung" vorzubeugen. Ich halte es aber dennoch für keine gute Idee, dies schriftlich zu formulieren und in unseren offiziellen Vergaberichtlinien festzuhalten. Wenn wir da etwas bezüglich weniger Punkte bei ausländischen Kindern reinschreiben (wenn auch versteckter formuliert) verstossen wir mMn gegen das Gleichbehandlungsgesetz.

 

Ich zitiere dazu mal die Gleichbehandlungsanwaltschaft:

"Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet es, Wohnraum in diskriminierender Weise zu inserieren oder durch Dritte inserieren zu lassen. Demnach sind beispielsweise Formulierungen in Wohnungsinseraten wie »keine Ausländer/innen«, »nur Österreicher/innen« oder »keine Kinder«, unzulässig."

Quelle: http://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.at/DocView.axd?CobId=52538

 

Wir inserieren zwar die Wohnungen nicht mit einem Text, dennoch sind die Vergaberichtlinien unserer Gemeinde ganz offiziell auf der Homepage unter www.riedau.at/downloads/20040513_aktuelle_vergaberichtlinien.pdf abrufbar. Daher glaube ich nicht, dass dies rechtlich in Ordnung wäre.

 

Ich persönlich bin der Meinung, dass unsere Richtlinien auch jetzt schon genug Spielraum lassen, um im Falle von "unbequemen" Wohnungswerbern trotzdem eine für alle passende Lösung zu finden. Daher halte ich deren Änderung für unnötig und eben auch rechtlich bedenklich.

 

Gruß und schönes Wochenende,

Bernhard