Kindergarten

Tarifanpassung

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 7. Juli 2016 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung und den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung.

 

TOP. 7.) Änderung der Tarifordnung für den Pfarrcaritas-Kindergarten Riedau ab 2016/17.

 

Die Sitzungsvorbereitung

 

Aufgrund des Erlasses des Amtes der OÖ. Landesregierung auch Änderung der Tarife für den Kindergarten (wenn es zutrifft) -

Beschlussvorschlag:

 

Tarifordnung – Kindergarten Riedau

gültig für das Arbeitsjahr 2016/2017

Nach § 3 (3a) des OÖ Kinderbetreuungsgesetzes ist der Besuch von Kindertageseinrichtungen für Kinder die ihren Hauptwohnsitz in OÖ haben, ab dem vollendeten 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt grundsätzlich beitragsfrei.

Lt. OÖ Elternbeitragsverordnung 2011 werden Rechtsträger ermächtigt, folgende Kostenbeiträge einzuheben: Derzeit gibt es keine Teuerungen!

1. Die Kosten für den Bustransport von monatlich 9,80 (bisher 8,00) €. Diese werden über die Gemeinde abgerechnet.

2. Material-/Werkbeitrag 6,- € monatlich (10x jährlich). Dieser wird 2 x jährlich bar im Kindergarten eingesammelt.

Für Veranstaltungen wird ein zusätzlicher Betrag eingehoben.

Eine Rückerstattung dieser Beiträge, wenn das Kind durch Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen die Kindertageseinrichtung nicht besuchen kann, ist nicht möglich.

3. Die Kosten für das Mittagessen betragen 2,50 € tgl., wenn Sie Ihr Kind für die ganze Woche anmelden. Bei einer Anmeldung für einzelne Tage betragen die Kosten 2,80 € tgl.

An Tagen, an denen das Altersheim kocht, sind es 2,60 Euro.

Die Anmeldung hierfür ist per Bedarfserhebungsbogen oder persönlich bei der Leiterin möglich. Der Beitrag hierfür wird per SEPA- Lastschrift eingehoben.

Lt. § 3 der Elternbeitragsverordnung 2011 des Oö Kinderbetreuungsgesetzes in der geltenden Fassung werden die Rechtsträger ermächtigt, einen angemessenen Kostenbeitrag einzuheben, wenn der beitragsfreie Besuch der Kindertageseinrichtung ohne Rechtfertigungsgrund nicht regelmäßig entsprechend der Anmeldung erfolgt.

Die Höhe dieses Betrages wird mit 100,- € / monatlich festgelegt.

 

 

 

Beschluss

einstimmig bewilligt ohne Diskussion 

 

 

 

 

Änderungshistorie:

08.07.2016 Erstversion

 

 

zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung 7.7.2016 

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