Betriebsförderung
Fa. fruittech GmbH

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 7. Juli 2016 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung und dem vorläufigen Sitzungsprotokoll.

 

TOP. 8.) Genehmigung einer Betriebsförderung für die Fa. friuttech GmbH

 

Die Sitzungsvorbereitung

 

Die Fa. fruittech GmbH, Stefan Grubmaier (GF/CEO), Riedau, Schwaben 93, hat mit Ansuchen vom 22.6.2016 um Genehmigung einer Betriebsförderungsförderung in Form einer Investitionsförderung ersucht. Es wurden Kopien von 70 Rechnungen in Höhe von € 50.380,- vorgelegt.

 

Fa. fruittech GmbH – Entwicklung und Bau von Maschinen für Lebensmittel; Produzenten; Handel mit Maschinen für Versorgungsbetriebe. „Wir sind spezialisiert auf die Planung, die Entwicklung und den Bau von Maschinen und Anlagen für die Lebensmittelbranche. Besonders Augenmerk legen wir in den Bereich der Saft-, Nektar und Wein Produzenten."

 

Kommunalsteuer: 2015: 0,--

2016: Mai € 52,--

 

Richtlinien der Marktgemeinde Riedau - Investitionsförderung:

http://riedau.info/gr20000620.htm#top08

 

 

 

 

Die Diskussion im Gemeindrat

 

GR. Rosenberger stellt folgende Frage an den Bürgermeister:

wie stellst du sicher, dass die Firma in Riedau bleibt? Beide Firmeninhaber sind aus Taiskirchen. Wir genehmigen nun einen Betrag von € 1.450,-, der ihnen laut Richtlinien auch zusteht. Haben wir eine andere Möglichkeit der Förderung? Derzeit haben wir das Risiko, wenn sie nächstes Jahr wegziehen, dass wir ihnen diesen Betrag bezahlt haben?

 

Der Vorsitzende

berichtet dazu, dass man sich laut den geltenden Richtlinien eine Kommunalsteuer- oder Investitionsförderung aussuchen kann. Die Firma hat über € 50.000,- in den Betrieb investiert. Wir müssten die Richtlinien abändern, derzeit kann die Firma wählen, wir haben das Risiko, wenn sie wegziehen.

Damals, bei Erstellung der Richtlinien wurde überlegt: es gibt Firmen, die haben keine Beschäftigten aber hohe Investitionskosten, warum soll diese Firma keine Förderung erhalten? In Summe bekommt jede Firma den gleichen Betrag. Es ist alles ganz stark zu hinterfragen, weil die Förderung auf den € 18,- Erlass angerechnet wird.

 

GR. Dick stellt die Frage, wie viele Angestellte die Fa. fruitech hat.

 

Das kann der Bürgermeister so nicht beantworten. Er weiß, dass die Firma zwei Gesellschafter hat. Heuer haben wir einmal eine Kommunalsteuer in geringem Ausmaß überwiesen bekommen.

 

GR. Dick würde eine Förderung nur in Form der Kommunalsteuer machen. Er selbst zahlt € 70,- Kommunalsteuer, da er seine Freundin geringfügig angestellt hat. Diese Firma hat im Mai € 50,- bezahlt und diese Firma gehört ihnen zu dritt. Er weiß sicherlich von vier Personen im Betrieb. Ihm kommt die überwiesene Kommunalsteuer wenig vor.

 

Bgm. Schabetsberger

antwortet, es geht um die Lohnsumme. Wir haben nur im Nachhinein die Möglichkeit zu kontrollieren. Kontrolliert wird von der Finanz, wir sind bei der Prüfung dabei und bekommen eine Meldung vom Finanzamt, ob alles richtig abgerechnet ist. Er kann sich nicht vorstellen, dass die Krankenkasse ihre Beiträge nicht einhebt. Die Krankenkasse kontrolliert lückenlos, das ist garantiert. Wenn sie selbständig sind und arbeiten in der Firma mit, fällt keine Kommunalsteuer an.

 

GR. Dick möchte es geregelt haben, dass der Förderungsbetrag nur in Form der Kommunalsteuer- Gutschrift bekommen, bis der Betrag aufgebraucht ist.

 

Der Bürgermeister antwortet, da müssen wir, wie gesagt, die Richtlinien ändern. Die jetzigen Richtlinien ermöglichen das Wählen zwischen Kommunalsteuer- und Investitionsförderung. Wenn neue Richtlinien beschlossen sind, dann gelten diese beim nächsten Ansuchen. Jetzt müssen wir uns an die geltenden Richtlinien halten.

 

Auch GR Humer

stellt die Höhe der Kommunalsteuerförderung zur Diskussion. Wenn jemand wenig Beschäftigte hat, soll er weniger Kommunalsteuerförderung erhalten

 

 

Beschluss

EUR 1.450,- einstimmig genehmigt

 

 

Änderungshistorie:

08.07.2016 Erstversion

29.07.2016 Diskussion aus vorläufigem Protokoll

 

 

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