Das Budget 2017 der Marktgemeinde Riedau

 

 

 

Voranschlag 2017 und Mittelfristiger Finanzplan (2013) bis 2021  

 

Ordentlicher Haushalt

Außerordentlicher Haushalt

 

Quelle: Öffentliche Auflage im Gemeindeamt und Mail von der Gemeinde am 29. November 2016

 

Hinweis: aufgrund der Voranschlagsbesprechung am 7.12.2016 wurden einzelne Zahlen im Ordentlichen Haushalt noch geringfügig geändert (Einnahmen erhöht um EUR 2.800 auf EUR 3.604.800, Ausgaben verringert um EUR 200 auf EUR 3.768.000)

 

Die Vorprüfung durch die Bezirkshauptmannschaft Schärding

Mail an die Fraktionsobleute am 9. Dezember 2016 

 

Der Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft Schärding

Mail an die Fraktionsobleute am 27. Jänner 2017 

 

Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag)

Mail an die Fraktionsobleute am 9. Dezember 2016 

 

 

Die Diskussion im Gemeinderat am 15.12.2016

 

Der Bürgermeister berichtet, dass seitens der Bezirkshauptmannschaft der Entwurf des Voranschlages in Ordnung ist. Mit den Fraktionsobleuten gab es eine Voranschlagsbesprechung. Er bittet um weitere Wortmeldungen.

 

Vizebgm. Mitter berichtet, dass es diese Voranschlagsbesprechung gab. Es sind Gebührenerhöhungen bezüglich Wasser und Kanal enthalten, die er nicht mittragen kann. Was ihnen außerdem nicht gefällt sind € 6.000,- für das Ekiz, die auch schon voriges Jahr bemängelt wurden. Ansonsten ist der Voranschlag in Ordnung.

 

GV. Windhager stellt den Antrag, dass es eine getrennte Abstimmung für den ordentlichen und außerordentlichen Voranschlag gibt, weil es in der ÖPV-Fraktion dazu unterschiedliche Meinungen gibt.

 

Der Bürgermeister stellt die Frage, ob der außerordentliche Haushalt gleich mitdiskutiert werden soll. Da dies bejaht wird, bringt der Bürgermeister die Summe des außerordentlichen Haushaltes zur Kenntnis. Die Fraktionen haben die „Abweichungen" erhalten.

 

Zur Frage von Vizebgm. Mitter: die Erhöhung der Grundgebühr ist jährlich nur € 3,-. Nach den Voranschlagsrichtlinien müssen wir die Kostendeckung in diesem Bereich machen, in einem eigenen Tagesordnungspunkt wird dies beraten.

 

Betreffend der Förderung in Höhe von € 6000,- für das EKIZ bekamen die Fraktionsführer eine Besucherliste mit den Veranstaltungen. Über 1300 Besuche gab es im Ekiz; dieser Bericht wird auch an das Land geschickt, weil die Veranstaltungen über das Land, die Kinder- und Jugendhilfe, laufen und das Land redet mit, welche Veranstaltungen genehmigt sind. Jede Veranstaltung muss einen ernsthaften Hintergrund haben. Insgesamt waren 633 Kinder bei den Kursen und es gab 4.210 Besucherkontakte. Er glaubt, dass diese € 6.000 gut investiertes Geld sind. Es gibt fast keine Eltern in Riedau, die diese Angebote nicht nützen. Denn es gibt ein entsprechendes Angebot, dass auch die Eltern brauchen.

 

Vizebgm. Windhager sagt, mit diesem Geld wird das Ekiz unterstützt. Es sind auch Asylanten einquartiert, dazu gibt es Einnahmen. Gegenüber dem Vorjahr gibt es bei der Aufstellung überhaupt keine Veränderung und er glaubt, dass diese Einnahmen „gegenzuverrechnen" sind. Es gibt diese zusätzlichen Einnahmen.

 

Der Bürgermeister antwortet, es betrifft hier zwei unterschiedliche Bereiche. Das Ekiz ist beim Verein Riki eingemietet. Sie zahlen Miete und Betriebskosten. Bei uns zahlen sie monatlich € 330,-- und € 100,- Betriebskosten, das ist aber nur ein Bruchteil der Betriebskosten. Laut Aufstellung der Familienakademie bräuchten wir € 10.600,- Förderung. So müssen nun Einsparungen in der gesamten Region Innviertel gemacht werden. In Summe gibt es sieben Eltern-Kind-Zentren und diese werden von der Familienakademie geführt. Die Kurse selbst müssen kostendeckend sein und der Kurs darf nur abgehalten werden, wenn es genügend Anmeldungen gibt. Die Asylantenfamilie ist im 1. Stock untergebracht und es gibt dazu sehr wohl Einnahmen. Wir müssen aber dort relativ hohe Ausgaben tätigen, das hat aber mit dem Ekiz nichts zu tun. Früher hatten wir auch nur den unteren Bereich. Anders ist nur, dass früher Sachen im Obergeschoss gelagert waren, die sind jetzt im Nebengebäude und Yoga findet jetzt im Kindergarten statt, damit es leichter administrierbar ist.

 

GR. Dick glaubt, dass die Miete weniger werden könnte, weil es jetzt Einnahmen durch die Asylanten gibt.

 

Bgm. Schabetsberger sagt dazu, das hat nichts mit dem Ekiz zu tun. Wir könnten diese Räume auch als Wohnung vermieten. Vergleichbare Eltern-Kind-Zentren zahlen € 700,- Miete.

 

GR. Dick spricht den Fußballverein an. Das betrifft über 100 Leute und die betreuen viele jungen Leute. Er weiß nicht wie hoch die Unterstützung des Fußballvereins ist.

 

Der Bürgermeister findet es nicht sinnvoll und richtig, dass man das vergleicht. Der Fußballverein hat eine laufende Vereinsförderung, Ekiz ist eine familienpolitische Maßnahme und fällt nicht unter den 18-Euro-Erlass, es ist mit dem Kindergarten gleichzusetzen.

 

GR. Dick bemängelt, dass alles sehr teuer ist – Ekiz, Kindergarten, Schulen usw.

 

Der Bürgermeister antwortet, wenn man selbst Kinder hat erkennt man den Stellwert. Er gibt eine Erklärung ab, dass dort ernsthafte Arbeit passiert.

 

GR. Ebner möchte folgendes ansprechen: im Ekiz gibt es nur Gespräche mit der Hebamme, es gibt keine Arztarbeit zum Mutter-Kind-Pass. Es entsteht eine Diskussion betreffend Mutterberatung.

 

Vizebgm. Ruhmanseder: die Erhöhung zu den Wasser- und Kanalgebühren ist laut Voranschlagserlass vorgeschrieben. Wir sind Abgangsgemeinde und müssen so handeln, Andorf reduziert heuer.

Zur angesprochenen € 6.000,- Förderung: er will wissen, warum es bei der Nachmittagsbetreuung der Volksschule zu einer solchen Erhöhung gekommen ist.

 

Bgm. Schabetsberger antwortet, wir haben eine zweite Gruppe und dazu haben wir Kinder mit besonderem Betreuungsbedarf. Jetzt sind die Zahlen drinnen, die wir bekommen. Im Normallfall müsste das Land alles bezahlen, jetzt sind wir in Verhandlungen, dass sie alles bezahlen. Im Normalfall kann die Nachmittagsbetreuung kein Defizit sein. Zur Erhöhung der Grundgebühr betont der Bürgermeister nochmals, dass es nur € 3,- im Jahr sind.

 

GR. Kopfberger stellt eine Frage zur Berechnung der Wassergebühren. Es ergab eine Erhöhung der Bezugsgebühr. Bringt die eine Erhöhung von € 2.300,--?

 

Der Bürgermeister antwortet, es betrifft nicht nur 800 Haushalte, sondern auch die angeschlossenen Firmen.

 

GR. Kopfberger stellt die weitere Frage, wieso es eine Änderung gegenüber dem Vorjahr um € 20.000,- gibt?

 

GR. Sperl sagt dazu, es sind zusätzliche Anschlussgebühren veranschlagt.

 

 

Das Abstimmungsergebnis

 

Ordentlicher Haushalt

18 Ja - SPÖ, FPÖ, Grüne, von der ÖVP Klugsberger, Schmidseder, Trilsam 

7 Stimmenthaltungen - Vizebgm. Mitter, GV. Windhager, GR. Kopfberger, GR. Kraft, GR. Tallier, GR. Payrleitner, GR. Ebner

(restliche ÖVP)

 

Außerordentlicher Haushalt

25 Ja

 

Änderungshistorie:

30.11.2016 Erstversion
07.12.2016 Hinweis Voranschlagsbesprechung

16.12.2016 Abstimmungsergebnis, Link zu Vorprüfbericht und Amtsvortrag

04.01.2017 Diskussion

05.02.2017 Prüfungsbericht

 

 

zur Gemeinderatsprotokolle-Übersichtsseite  

zur sperl.riedau.info

zur Grünen Gemeindegruppe Riedau

Impressum und Rückfragen