Voranschlag 2017

Prüfbericht

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 15. Dezember 2016, erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag).

 

 

 

 

Es gab Änderungen gegenüber Bericht Vorprüfung Bezirkshauptmannschaft – da die Besprechung mit Fraktionsführer nach Übermittlung des Voranschlages an die Bezirkshauptmannschaft erfolgte;  deshalb jetzt andere Summen im ordentlichen Haushalt.

 

 

BERICHT

 

 

über die Vorprüfung des Voranschlages 2017 der Marktgemeinde Riedau

Ordentlicher Haushalt:  Einnahmen

                                             Ausgaben

                                                Abgang

3.695.000 Euro

3.768.300 Euro

- 73.300 Euro

BZ-Ausgleich o. H. (VASt. 2/940/8611)

0

 

Veranschlagung des Sollüberschusses bzw.

-abganges aus dem Vorjahr.

 

    0

 

1.    Bedeckungsvorschlag des Bgm.

       (Vorschlag zur Budgetverbesserung)

Noch kein Vorschlag im Entwurf des VA enthalten.

2.    Wesentliche Veränderungen zum Vorjahr:

 

2016

2017

+    günstiger

- ungünstiger

Ordentliches Haushaltsergebnis

- 124.700

- 73.300

+ 51.400

Einnahmen

 

 

 

Einnahmen Ertragsanteile (KZ11)

1.599.400

1.634.900

+ 35.500

Finanzzuweisung § 21 FAG

0

0

0

Strukturhilfe

0

0

0

Einnahmen Gemeindeabgaben (U920)

826.700

849.900

+ 23.200

Einnahmen Benützungsgebühren (KZ12)

582.600

608.400

+ 25.800

Einnahmen aus Leistungen (KZ 13)

180.100

183.300

+   3.200

Grundverkauf

0

 

 

Ausgaben

 

 

 

Personalausgaben inkl. Pensionen *

852.000

806.500

+ 45.500

Gebrauchs- u. Verbrauchsgüter *

190.900

187.400

+   3.500

Verwaltungs- u. Betriebsaufwand *

280.100

247.300

+ 32.800

Nettoaufwand Schuldendienst

65.600

63.400

+   2.200

Sozialhilfeverbandsumlage

526.400

550.600

-  24.200

Krankenanstaltenbeitrag abzgl. Rückz.

375.600

426.000

-  50.400

 

 

 

 

Liquiditätszuschuss Gemeinde-KG

---

---

---

 

*      lt. Sammelnachweis

  Personalausgaben 2016 inkl. Abfertigungen 2017 "übliches" Niveau

 

 

 

 

 

 

 

3.    Verwendung von zweckgebundenen Einnahmen

Einnahmen

IB

AB

Gesamt

Zuführungen

ao. H.

Zuführungen

Rücklage

Verbleib o. H.

Straßen

12.000

1.500

13.500

13.500

0

0

Wasser

29.000

500

29.500

21.000

500

8.000

Kanal

51.000

900

51.900

36.000

900

15.000

Gesamt

92.000

2.900

94.900

70.500

1.400

23.000

 

Verbleib o. H.= Investitionen = Anschlusskosten WVA, ABA

 

4.     Zuführungen an den ao. Haushalt

Anteilsbeträge ordentlicher Haushalt

Verwendung Vermögensveräußerungserlös

70.500 Euro

(nur I-Beiträge und Aufschließungsbeiträge)

    0

    0

5.    PG 0 Investitionen (max. 5.000 Euro)

 

   28.800 Euro, nach Abzug der I-Beiträge verbleibt                   

   Netto-Belastung v. 5.800 Euro

 

6.    PG 61 Instandhaltungen (Straßen z.T. ao. H.

Bedeckung durch Katastrophenfondsmittel

Durchschnitt PG 61 der letzten 5 Jahre (Vorjahresstreichungen berücksichtigen) bzw. lt. Konsolidierungsvereinbarung

  90.900 Euro (= Ø-Aufwand Bezirk SD)

  148.000 Euro

7.    Freiwillige Ausgaben ohne Sachzwang (18- Euro -Er­lass)

  Bislang innerhalb der Vorgaben

8.     Rücklagen (§ 14 Abs. 3; § 25 GemHKRO)

       Zuführungen / Entnahmen

Verwendung als innere Darlehen

       Verwendung zur Darlehenstilgung möglich?

Beginn 2017: € 309.100; Ende 2017: € 310.500

1.400 Euro / 0

nein

    nein

 

9.    Fremdfinanzierungen

(Überdeckung durch Annuitätenzuschüsse = Zuführung Rücklage (nur bei Ausgleichsgemeinden möglich) oder Sondertilgung Darlehen (bei Abgangsgemeinden)

 

Keine Überdeckung durch Finanzierungszuschüsse

 

 

10.  Öffentliche Einrichtungen


Gebühren mit VA beschließen (Hinweis 16.12.)

 

a)  WVA Mindestgebühr 1,50 Euro + 0,20 (netto)

b)  ABA Mindestgebühr  3,68 Euro + 0,20 (netto)

c)   Anschlussgebühr WVA 1.934 Euro (netto)

d)  Anschlussgebühr ABA  3.226 Euro (netto)

e)  Müllbeseitigung mind. Ausgabendeckung

 

 

 

Mindestgebühren wurden gemäß den Vorgaben für Abgangsgemeinden angepasst

 

Überschuss 100  Euro

 

11. Ergebnisse der Betriebe:
größere Veränderungen gegenüber VA 2016 

a. Kindergarten
b. Abfallbeseitigung
c. Wasserversorgung
d. Abwasserbeseitigung
e. Schulausspeisung                              
f. Krabbelstube
g. Freibad

 VA 2017  /  VA 2016

 

   - 149.100 / - 127.000

                0 / +        100

   -   30.900 / -    51.700

  + 121.400 / + 102.900

   -     4.300 / +        700

   -   45.500 / -    41.600

   -   88.300 / -    80.800

12. Feuerwehrausgaben im Bezirksschnitt ?

(Ausgaben inkl. Investitionen; ohne Darlehensrückz., Mieten für KG, Rücklagenbewegungen und Leasing für Immobilien abzüglich Einnahmen (Einwohner lt. Stichtag letzte GR-Wahl)

Ja, Schnitt liegt bei 17,60 Euro;

Lt. VA 2017 sind ca. 7,10 Euro veranschlagt

13. Weitere wesentliche Feststellungen

Repräsentationsausgaben (1,5 ‰ v. o. A.)

Verfügungsmittel (3 %o v. o. A.)

Globalbudgets

Verwaltungskostentangente

 

Max. zul. 5.700 Euro; veranschlagt 5.600 Euro

Max. zul. 11.300 Euro; veranschlagt 11.300 Euro

UA 163, 2110 und 2120

Ja, bei UA 813, 850 und 851

 

Außerordentlicher Haushalt:       Einnahmen

                                               Ausgaben

                                                   Saldo

361.100 Euro

361.100 Euro

           0 Euro

1.     Veranschlagung des Sollüberschusses bzw.

-abganges aus dem Vorvorjahr

   ---

2.     Bedeckung der Fehlbeträge

  ja

3.     Darlehensneuaufnahmen - Genehmigung

  keine Neuaufnahmen

4.     Neue Vorhaben

  Erweiterung Gewerbepark

 

Maastricht-Ergebnis:

  - 73.300 Euro

Mittelfristiger Finanzplan

   wird erstellt

Dienstpostenplan

    dieser hat der letztmalig aufsichtsbeh. gen.        

    Fassung zu entsprechen!

 

Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit

  keine

1.     vereinbarte Änderungen der veranschlagten Beträge

  0

 

 

Weitere Feststellungen:

Abgangsgemeinden haben alle im Voranschlagserlass 2017 enthaltenen Vorgaben strikt einzuhalten. Im Zusammenhang mit Benchmark Kommunal (BENKO) weisen wir darauf hin, dass alle Kontierungen auf Richtigkeit zu überprüfen sind.

Für den Betrieb des dreigruppigen Kindergartens wurde ein Abgang in Höhe von ca. 149.000 Euro präliminiert. Seit 2013 gibt es Höchstgrenzen für die Abgangsdeckung. Siehe dazu Landeserlass IKD(Gem)-400004/58-2013-Has/Re vom 26. September 2013.

 

Einsparpotential lt. Vorprüfung:  0 Euro

Voranschlag laut vorstehenden Punkten vorgeprüft am 6.12.2016

Vorprüfungsergebnis besprochen mit Buchhalterin während der Vorprüfung am 7.12.2016

Der Bericht wurde am 7.12.2016 der Gemeinde per E-Mail übermittelt und ist dem Gemeinderat in der Sitzung, in der der Voranschlag beschlossen werden soll, zur Kenntnis zu bringen.

 

Prüfer: Manfred Berger

 

Änderungshistorie:

15.12.2016 Erstversion

 

 

zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung 15.12.2016 

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