Straßenbau

Gewerbegebiet

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 16. März 2017, erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag) und dem vorläufigen Protokoll der Gemeinderatssitzung.

 

 

 

TOP. 3.)  Grundsatzbeschluss für den Neubau eines Straßenstückes im Gewerbegebiet

 

 

Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag)

 

Am 6.3.2017 wurde die Bauverhandlung für die Fa. PMG Mineralöl GmbH durchgeführt. Herr Putzinger möchte in den nächsten Wochen mit dem Bau der Hallen beginnen.

 

Die Marktgemeinde Riedau hat eine Baustraße herzustellen. Heute soll der Grundsatzbeschluss für dieses Straßenstück gefasst werden. Danach ist eine straßenrechtliche Verhandlung durchzuführen. Erst danach wird die Vergabe der Straßenbauarbeiten (Gemeindearbeiter?) erfolgen.

 

 

(bessere Auflösung durch Klick auf den Plan - 2 MB)

 

 

Die Behandlung im Gemeinderat

 

Der Bürgermeister

berichtet von der gewerberechtlichen und baurechtlichen Verhandlung für das Bauvorhaben der Fa. PMG Mineralöl GmbH. Es ist alles positiv ausgegangen. Wir müssen nun einen Grundsatzbeschluss fassen, dass wir die Verbindungsstraße zum nachfolgenden Grundstück errichten können. Erst mit diesem Grundsatzbeschluss können wir die Ausschreibungen durchführen.

 

GV. Arthofer

sagt, dass wird auch im Bauausschuss ein Thema werden, damit wir mit den Planungen beginnen können. Er stellt den Antrag für Grundsatzbeschluss für den Neubau eines Straßenstückes im Gewerbegebiet.

 

GR. Dick

möchte, dass so ausgeschrieben wird, dass Firmen, die nicht miteinander arbeiten, die Kostenvoranschläge bringen.

 

Bgm. Schabetsberger

antwortet, dass öffentlich ausgeschrieben wird. Jeder, der ein Angebot abgeben will, kann ein Angebot abgeben. Wenn GR. Dick konkret jemand kennt, so soll er ihn nennen, damit wir ihn anschreiben können. Wir schreiben mindestens drei Firmen an. Im Bauausschuss wird dann diskutiert, ob vier oder fünf Firmen angeschrieben werden.

 

Die Kosten werden sich zwischen € 70.000,- und € 100.000,- bewegen, je nachdem was wir tatsächlich brauchen. Erst wenn die genaue Planung von DI Oberlechner betreffend die Höhenangaben vorliegt, weiß man die Baukosten. Dies deshalb, weil dort muss auch Wasser und Kanal verlegt werden; man kann jetzt nicht sagen, die Firma muss 3 m oder 5 m tief baggern.

 

Nach dem Grundsatzbeschluss folgt die Planung durch Hr. DI Oberlechner, dann die Ausschreibung und dann der Vergabebeschluss.

 

In dieser Dimension kann hier die Gemeinde durch die Gemeindearbeiter fast nichts selbständig machen. Zeitlich ist der Bau der Straße mit der Baufirma abzustimmen.

 

GV. Windhager

stellt die Frage: muss zuerst die Straße gebaut sein, damit PMG bauen kann?

Bgm Schabetsberger:

die Arbeiten müssen „Hand in Hand" gehen, ausschlaggebend sind die Höhen. Während die Gemeinde plant und ausschreibt, kann die Firma das Erdreich abtragen. Bei der nächsten Sitzung wir dann der Straßenbau wieder drauf sein.

 

Vizebgm. Ruhmanseder:

wird der Graben nach unten verrohrt?

Bgm Schabetsberger:

nein, der Graben wird Richtung Pomedt verlegt, ansonsten ändert sich nichts.

 

GV. Windhager stellt die Frage, ob der Aufschließungsbeitrag von € 3,- bezahlt ist.

Bgm.Schabetsberger

antwortet, bevor er nicht bezahlt, bekommt er den Baubescheid nicht. Das heißt, bevor er nicht bezahlt erhält er nicht den Bescheid. Er hat gewartet „bis zum letzten Abdruck", damit er sieht, ob alles passt.

 

Den Bürgermeister wundert es, dass von der Gewerbebehörde wenig Vorschreibungen kamen.

Nachverhandelt wird noch die Heizungsanlage, denn er hat sich kurzfristig entschlossen auf eine Gasheizung umzusteigen. Dies wird ein eigenes Projekt.

Ein weiteres Projekt wird noch ein eigener Lagerraum für Frostschutzmittel für Scheibenwischanlagen sein. Diese Mittel haben eine eigene Gefahrenklasse und brauchen einen eigenen Lagerraum, der technisch anders ausgeführt werden muss. Es könnte auch sein, dass er dieses Projekt nicht macht, weil er mit diesem Produkt wenig Umsatz hat.

 

GR. Rosenberger:

die Bäume in der Birkenallee, sind sie im Eigentum der Gemeinde? Bleiben die Bäume erhalten?

Bgm Schabetsberger

antwortet, die Pomedter Straße darf nicht „angezapft" werden. Im oberen 50- Meter Bereich darf kein „Gewerbe" sein, da darf er nur Parkplätze machen. Er situiert dort seine Mitarbeiterparkplätze.

Ein Nachbar war bei der Verhandlung anwesend, auch im Namen anderer Nachbarn hat er den Wunsch geäußert, dass die Böschung mit Sträucher als Sichtschutz bepflanzt wird.

Abschließend lässt der Bürgermeister über den Antrag von GV. Arthofer mittels Handzeichen abstimmen.

 

 

Beschluss:

einstimmige Annahme des Antrages

 

 

Änderungshistorie:

20.03.2017 Erstversion

04.04.2017 Diskussion aus vorläufigem Protokoll 

 

zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung 16.03.2017 

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