Pflegeregress

Resolution

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 16. November 2017 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung, dem vorläufigen Protokoll und den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung

 

 

 

TOP. 2.) Genehmigung einer Resolution betreffend Abschaffung des Pflegeregresses.

 

 

Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag)

 

Die Gemeinden können die Folgekosten der Abschaffung des Pflegeregresses nicht tragen. Es wurde daher eine Kampagne gestartet, in der Gemeinden Resolutionen beschließen.

Der Bund hat die Regressmöglichkeit abgeschafft. Diese Kosten dürften weit höher als jene 100 Millionen Euro liegen, die als Refundierung pro Jahr vorgesehen sind.

Der Präsident des OÖ. Gemeindebund Hingsamer sagt, die Kosten wurden massiv unterschätzt. Er rechnet alleine zumindest mit 71 Millionen Euro in Oberösterreich, statt der veranschlagten 25 Millionen Euro.

  

RESOLUTION  

Die Abschaffung des Pflegeregresses ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit und verhindert eine Quasi-Enteignung im Falle einer Pflegebedürftigkeit. Die wichtigste sozialpolitische Maßnahme der jüngsten Vergangenheit könnte durch bevorstehende Mehrkosten für die Gemeinden in Frage gestellt werden. Der Gemeinderat der Marktgemeinde Riedau fordert die österreichische Bundesregierung auf, die den Gemeinden entstehenden Mehrausgaben durch die Abschaffung des Pflegeregresses, durch konkrete Gegenfinanzierungsmaßnahmen abzugelten.

 

Begründung:
Es kann nicht angehen, dass die Finanzierung einer sozialpolitischen Errungenschaft wie die Abschaffung des Pflegeregresses auf dem Rücken der Gemeinden abgeladen wird. Konkrete Gegenfinanzierungsmaßnahmen (z.B.: eine zweckgebundene Erbschaftssteuer für Erbsummen über 1 Mio. Euro) sind maßgebliche Bestandteile eines zukunftsfähigen soliden Finanzierungsmodells.

 

Gemeinderat der Marktgemeinde Riedau 

Riedau am



 

Die Diskussion im Gemeinderat

 

GR. Kopfberger: das Thema ist höchst aktuell, auch die Landesregierung hält sich an den Bund, damit beim Land nichts hängen bleibt, genauso geht es uns Gemeinden. Soweit er sich informiert hat gibt es auch einen Resolutionstext vom Gemeindebund. In unseren Unterlagen ist in der Begründung ein, er nennt es mal so, ein parteipolitischer Zusatz dazugekommen betreffend der Gegenfinanzierung. Er macht den Vorschlag, dass wir den neutralen Vorschlag vom Gemeindebund beschließen.

Bgm. Schabetsberger antwortet, die von ihm vorgelegte Resolution ist die offizielle Formulierung vom Gemeindevertreterverband und nicht vom Gemeindebund. Es steht im Verhältnis fast alles gleich drinnen, in der Begründung steht seitens des Gemeindevertreterverbandes drinnen, wo wir das Geld herbekommen könnten.

 

GR. Kopfberger berichtet, dass auch im Entwurf vom Gemeindebund eine Formulierung drinnen ist. Das ist aber eine allgemein gehaltene Formulierung, die andere Formulierung zielt aus Sicht der SPÖ Richtung Erbschaftssteuer usw.

Der Bürgermeister sagt, der Bund hat die Finanzierung zu beschließen und wenn GR. Kopfberger glaubt, das ist politisch, die ÖVP vertritt die Linie, dass es über eine Versicherung gemacht wird. Das wird von ihnen so nicht vertreten, also ist sie auch nicht unpolitisch.

 

GR. Rosenberger schlägt vor, streichen wir den Passus in der Klammer heraus.

 

 

In der anschließenden Diskussion wird dies von allen Gemeinderäten für gut befunden.

 

GR. Kopfberger stellt die Frage, richten wir die Resolution direkt an den Bund?

Bgm. Schabetsberger: nein, sie geht an das Land und die schicken die Resolutionen gesammelt an Bund weiter.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Resolution, so wie sie jetzt besprochen wurde mit der Streichung der Begründung zu beschließen. Er lässt mittels Handzeichen abstimmen.

 

 

Das Ergebnis

 

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Änderungshistorie:

25.11.2017 Erstversion

05.12.2017 Diskussion aus vorläufigem Gemeinderatsprotokoll

 

 

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