Personal

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 14. Dezember 2017 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus dem vorläufigen Gemeinderatsprotokoll

 

 

 

TOP. 3.) Genehmigung des Dienstpostenplanes für die Marktgemeinde Riedau

 

 

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:

Der Dienstpostenplan wurde zuletzt vom Amt der OÖ. Landesregierung mit Schreiben vom 10.7.2017, GZ. IKD(Gem)-210307/55-2017-St, aufsichtsbehördlich genehmigt. Der Dienstpostenplan muss jedes Jahr mit beschlossen werden. Wir haben keine Änderung drinnen. Wir werden, wenn wir den Posten von Herrn Waldenberger nach besetzen eine Abänderung machen müssen, weil er noch einen Dienstposten-Alt hat.

 

 

GV. Windhager stellt die Frage, ob der Dienstposten von Herrn Waldenberger künftig VB GD 16.3. ist. Dies wird vom Bürgermeister bestätigt.

 

GV. Windhager: was ist mit dem Dienstposten GD 20.3., den Frau  P******* besetzt hatte?

Bgm. Schabetsberger: dieser ist derzeit unbesetzt, weil wir den Beschluss haben, über die Aktion 20.000 vom AMS jemanden zu beschäftigen.

 

GV. Windhager: dieser Posten wird auch nicht ausgeschrieben?

Bgm. Schabetsberger: nein, weil wir nicht Arbeitgeber sind, das wurde aber so im Gemeindevorstand vereinbart. Im Dienstpostenplan ist dieser Posten vorgesehen. Wenn wir ihn herausstreichen würden, könnten wir ihn nicht nachbesetzen. Er bleibt bestehen, sollte es mit der Aktion 20.000 nichts werden, können wir jederzeit diesen Posten besetzen.

 

GV. Windhager: scheint ein Lehrling im Dienstpostenplan auf?

Bgm. Schabetsberger: der muss genauso aufscheinen.

Die Amtsleiterin glaubt, dass Lehrlinge nicht im Dienstpostenplan enthalten sind, aber sie ist sich nicht sicher. In dieser Frage ist beim Land OÖ nachzufragen.

Bgm. Schabetsberger sagt, die Option eines Lehrlings wurde im Vorstand besprochen. Im Jänner wird dieses Thema nochmals beraten und wenn es möglich ist, könnte man ab Herbst einen Lehrling aufnehmen. Wenn notwendig, kann dann der Dienstpostenplan geändert werden.

 

GR. Schärfl: stimmt es, dass der Personalbeirat nichts zu sagen hat, dass die Personalentscheidung der Gemeindevorstand machen darf? Er vermisst, dass nach der Kündigung von Fr.  P******* mit den Bediensteten gesprochen wurde, der Personalbeirat hat nicht getagt. Er bekommt Bauchweh, denn er braucht eine fertige Person.

 

GV. Windhager: es hat geheißen, der Personalbeirat braucht dazu nicht gefragt werden.

Bgm. Schabetsberger: dies ist deshalb so, weil die Person aus der Aktion 20.000 nicht bei der Gemeinde angestellt ist.

 

GR. Schärfl: der GD 20.3. wurde nicht nachbesetzt. Warum brauchen wir das nicht?

Bgm. Schabetsberger: im Gemeindevorstand wurde beschlossen, dass wir von der Aktion 20.000 zusätzlich eine Person aufnehmen. Weil diese Person bei uns nicht angestellt ist, wird es auch nicht ausgeschrieben und wird der Personalbeirat mit keiner Ausschreibung beschäftigt. Wenn sich herausstellt, dass die Aktion 20.000 aufgehoben wird oder sonstige Gründe, dann müssen wir den Posten ausschreiben. Dann gibt es eine Personalbeiratssitzung.

 

GR. Schärfl hätte sich trotzdem gewünscht, dass der Personalbeirat zusammentritt, dass darüber geredet wurde. Es wurde alles „unter den Tisch gewischt", das ärgert ihn. Im Personalbeirat sind auch gescheite Leute, aber da darf niemand mitreden. Er weiß nicht wie es weitergeht.

 

GV. Windhager: er war der Meinung, dass der Personalbeirat sehr wohl diese Person vom AMS aussuchen kann, dass es ein Hearing und eine Auswahl gibt. Laut Information vom Bürgermeister sucht das AMS die Person aus, sie suchen die beste Person aus. Für ihn nicht.

 

GR Desch: es ist ein Posten für Bauamt und Standesamt ausgeschrieben. Sollte sich keiner bewerben, der den Anforderungen entspricht, werden die Schulungen und Kurse von der Gemeinde bezahlt?

Der Bürgermeister antwortet: wie üblich. Wenn jemand kommt, der die Ausbildung noch nicht hat, muss er auf Schulung gehen.

 

GR. Mitter: sein Erkenntnisstand zur Aktion 20.000 ist, dass die Person, die vom AMS kommt, nicht eine Person im Dienstpostenplan ersetzen darf. Er glaubt, wir müssten gleichzeitig eine Person für den Posten von Fr.  P******* suchen. Die Person aus der Aktion 20.000 wird von Bundesmitteln bezahlt, darf aber einen solchen Posten nicht ersetzen.

Bgm. Schabetsberger: es gab einen Beschluss im Gemeindevorstand, dass diese Vorgehensweise so gewählt wird. Die Person wird nicht als Ersatz für Fr.  P******* aufgenommen, sondern für die VRV neu. Im Frühjahr wird darüber gesprochen, ob wir einen Lehrling zusätzlich im Herbst aufnehmen.

 

GR. Mitter: wir können uns aber nicht erwarten, dass wir eine Person bekommen, die Fr.  P******* ersetzt.

Bgm. Schabetsberger: wir suchen eine kaufmännisch ausgebildete Person, einen Bürokaufmann oder eine Bürokauffrau. Dies sind die allgemeinen Voraussetzungen für diese Tätigkeit. Die Meldung wurde an das AMS gemacht und das AMS schickt uns jetzt Leute vorbei, die in diese Kriterien hineinfallen. Bis dato war noch keiner da. Es gibt vom AMS eine Liste, die aufliegt, es heißt aber nicht, dass alle kommen. Laut Auskunft vom AMS haben wir derzeit im Bezirk Schärding allgemein ca. 130 Personen die in diese Richtlinien hineinfallen. Das AMS weiß aber genau, dass von diese 130 Personen 60 Personen nicht vermittelbar sind, die sie auch nicht weitervermitteln. Wir müssen jetzt abwarten, angeblich soll es nächste Woche eine neue Regierung geben und lassen sie das Gesetz so, wie es derzeit ist, wird es abgeändert oder wird generell umgeworfen. Wir können erst reagieren, wenn es einen anderen Beschluss von der Bundesregierung gibt. Derzeit ist dieser Beschluss aufrecht, dass die Aktion 20.000 so in dieser Form abläuft.

 

GR. Dick: was ist, wenn Herr Schärfl für drei Monate ausfällt? Schön langsam geht uns das Personal aus.

Bgm. Schabetsberger: dann müssen wir uns kurzfristig jemanden suchen. Bis zu drei Monaten kann ich jemanden einstellen. In dieser Zeit muss man dann schauen dass wir jemanden bekommen. Auf der einen Seite wurde immer gesagt, wir haben zuviel Personal, jetzt haben wir zuwenig? Es wird sich alles zum Besten erfüllen lassen. Das Fr.  P******* aufgehört hat, das hat mehrere Gründe, welche er hier nicht erörtern will. Schauen wir, dass wir mit dem vorhandenen Personal so gut als möglich weiterarbeiten und das wir ein dementsprechend gutes Personal wieder bekommen.

 

GR. Schärfl hat Angst, dass wir zuwenig Personal haben. Wenn er ausfällt, dann steht das Meldeamt, Bauamt und Standesamt steht auch. Er berichtet von Eintragungen ins Gebäuderegister. EDV-technisch gesehen stehen wir sowieso.

Bürgermeister Schabetsberger glaubt, dass sich Herr Schärfl zu viele Sorgen macht.

 

GR. Schärfl sagt, er macht sich um sich Sorgen, um die Gemeinde nicht. Er lässt ich nicht „umbringen".

 

GV. Windhager hat zum Gemeindearbeiter die Frage, ob er schon den Führerschein hat. Dies wird vom Vorsitzenden verneint.

GV. Windhager: wie geht es nun weiter?

Bgm. Schabetsberger antwortet, er hat ihm eine Fristverlängerung gegeben.

 

GV. Windhager: wer teilt sich jetzt im Winter den Straßendienst auf? Die anderen zwei Gemeindearbeiter?

Bgm. Schabetsberger: alle drei Gemeindearbeiter, der Winterdienst bezieht sich nicht nur auf den Traktor. Er hat jetzt den Nachteil, er muss immer händisch räumen, weil er mit dem Traktor nicht fahren darf. Man kann sagen, das ist für ihn Strafe oder man kann sagen, dass ist nun einmal so. Wir haben drei Gemeindearbeiter, während der Woche sind alle drei anwesend, am Wochenende ist es so eingeteilt, dass zwei Gemeindearbeiter da sein müssen, einer für die händische Arbeit und einer zum Traktorfahren. Das wechselt jede Woche ab, da gibt es einen Plan.

 

GV. Windhager: diese Fristverlängerung hast du (Bürgermeister) ausgesprochen? Wie lange?

Der Vorsitzende antwortet, die Fristverlängerung ist zeitlich nicht begrenzt.

 

GR. Windhager: das heißt, Beschlüsse, die im Gemeindevorstand und im Personalbeirat gefasst wurden, werden nicht eingehalten?

Bgm. Schabetsberger: das ist nicht ganz richtig, denn auch schon früher wurden Beschlüsse gefasst, dass die Gemeindearbeiter zur Feuerwehr gehen müssen und wir können sie nicht zwingen dass sie dazu gehen.

 

GV. Windhager: das ist aber in der Ausschreibung gestanden. Du hast also die Fristverlängerung genehmigt gegen die Entscheidung des Gemeindevorstandes.

Bgm. Schabetsberger: nein, nicht gegen die Entscheidung des Vorstandes. Eine Fristverlängerung ist nicht gegen den Gemeindevorstand.

 

GV. Windhager: warum beschließen wir dann etwas?

Bgm. Schabetsberger: weil er es bis zu diesem Datum nicht geschafft hat, deshalb bekommt er eine Fristverlängerung. Derzeit ist die Fristverlängerung unbegrenzt.

 

GV. Windhager: wir haben also einen Mitarbeiter, der die Anforderungen nicht erfüllt. Die Ausschreibungskriterien, die der Personalbeirat und Gemeindevorstand festlegte, braucht man nicht einhalten, weil der Bürgermeister sie aufgehoben hat.

Bgm. Schabetsberger: nein

 

GR. Desch: es ist nicht aufgehoben, er muss die Prüfung machen.

Bgm. Schabetsberger: es wäre etwas anderes, wenn er sich weigern würde den Führerschein zu machen. Dann ist das ein Grund ihn auszusetzen. Er weigert sich nicht, er besteht die Prüfung nicht.

 

 

GR. Payrleitner: wir wissen, dass Herr Waldenberger Ende Jänner geht, eine Einschulung wäre wichtig. Warum schaut man nicht, dass wir jemanden sobald als möglich bekommen?

Bgm. Schabetsberger: die Ausschreibung läuft schon. Bei einer Pensionierung kann man vorausschauend ausschreiben, dass es auch noch eine Einschulung gibt. Wenn jemand kündigt hat man die Zeit nicht.

 

Vizebgm. Schmidseder: in diesem Punkt hälst du dich konkret daran, in einem anderen Punkt nicht, das ist für ihn unverständlich.

Bgm. Schabetsberger: er hält sich daran was ausgemacht wurde.

 

Vizebgm. Schmidseder: auch die Ablegung des Führerscheines wurde ausgemacht.

GR. Eichinger: was war die Befristung? Vom September weg?

GR. Desch: im Personalbeirat wurde darüber gesprochen, dass er den Führerschein noch machen muss. Was konkret im Gemeindevorstand ausgemacht wurde weiß er nicht.

Vizebgm. Ruhmanseder: er hat Hr. D******** gestern persönlich gefragt, wie oft er schon gefallen ist.

Diese Frage wird vom Bürgermeister beantwortet.

 

GR. Dick: die Leistung passt bei ihm auch nicht.

Bgm. Schabetsberger: dass kannst du nicht beurteilen. Er ist nicht als Facharbeiter eingestellt, sondern als Hilfsarbeiter.

 

GR. Dick: haben wir so viel Geld auf der Gemeinde, dass wir für den Winterdienst den Maschinenring Beschäftigen können? Das wir Geld verschleudern?

Bgm. Schabetsberger antwortet ihm auf diese Frage, ob er schon jemanden vom Maschinenring Winterdienstarbeiten erledigen gesehen hat.

 

Abschließend stellt der Bürgermeister den Antrag, den Dienstpostenplan, so wie bekanntgegeben, zu genehmigen. Er lässt mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:

der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Änderungshistorie:

08.01.2018 Erstversion

 

 

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