Darlehen Kanalsanierung 

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 23. Mai 2019 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung, dem vorläufigen Protokoll und den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung.

 

TOP 3. Genehmigung eines Darlehens für die Kanalsanierung Bauabschnitt 2019.

 

 

 

Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag):

 

 

Am 19.4.2019 wurden drei Banken zur Abgabe eines Angebotes für die Sanierung des Kanales, Bauabschnitt 2019, eingeladen. Vorgaben dazu: 

 

 

Darlehenshöhe € 700.000,--

 

Laufzeit 33 Jahre

 

Die Auszahlung soll je nach Anforderung des erforderlichen Darlehensbetrages erfolgen (je nach Rechnungslegung der Firma). 

 

Beginn der Rückzahlung mit Jahresbeginn 2020

 

Da es weitere Bauabschnitte gibt, teilen sie uns bitte mit, ob „Aufstockungen“ des Darlehens in den folgenden zwei Jahren (ev. 1,1 Mio Euro) möglich wären. 

 

Die Marktgemeinde ersucht um Legung eines Angebotes mit Euribor-Aufschlag und auch mit Festzinssatz (für die Gemeinde über 33 Jahre besser kalkulierbar). Bitte jeweils einen Tilgungsplan beilegen. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Auswertung der Tilgungspläne ergab folgendes Ergebnis:
 

Raiffeisenbank:
Aufstockung ist nicht möglich, nur durch Neuvergabe eines Darlehens.
Fixverzinsung wird nicht angeboten
Euribor: Mindestzinssatz 0,89 %
Keine Gebühr und keine Spesen
Tilgungsplan I: 65 Raten á 12.365, 1 Rate mit 12.314,01 Summe: Kosten für Darlehen 816.039,01
Tilgungsplan II: 131 Raten á 6.177, 1 Rate mit 6.056,18 Summe: Kosten für Darlehen 815.243,18
 

Sparkasse:
Aufstockung ja, vorbehaltlich der Zustimmung unserer Gremien
Fixverzinsung wird nicht angeboten
Euribor bei 3-Monate Zuschlag 0,990 %
Bei 6-Monate Zuschlag 0,900 %
Tilgungsplan mit 0,900 %: 66 Raten mit 10.606,06 + Zinsen Summe für Kosten Darlehen 804.405,00
Tilgungsplan mit 0,990 %: 66 Raten mit 10.606,06 + Zinsen Summe für Kosten Darlehen 814.845,54
 

Bank Austria:
Abänderung: 25 Jahre
Fixverzinsung mit 1,42 % auf die gesamte Laufzeit
Euribor jeweils mit 0,45 % Zuschlag
Tilgungsplan Fixverzinsung 1,42 %: Summe für Kosten Darlehen 25 Jahre 829.900, 61
Tilgungsplan 6 Monats-Euribor 0,45 %: Summe für Kosten Darlehen 25 Jahre 740.176, 14
Tilgungsplan 3 Monats-Euribor 0,45 %: Summe für Kosten Darlehen 25 Jahre 740.572,27
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Die Bank Austria wurde darauf hingewiesen, dass sie ein Angebot mit 25 Jahre Laufzeit abgegeben haben. Ihre Antwort war, dass das bei den übrigen Gemeinden „so üblich ist“. Sie wurden davon informiert, dass die Gemeinde ein weiteres Angebot für 33 Jahre benötigt, da bekannt ist, dass ein weiteres Darlehen in Höhe von rund 1 Mio Euro aufgenommen werden muss und die Tilgungen für die nächsten Jahre auch finanzierbar sein müssen. Deshalb ist am 15.5.19 von der Bank Austria folgendes Angebot eingelangt:
Tilgungsplan Fixverzinsung 1,42 %: Summe für Kosten Darlehen 33 Jahre 875.068,02
Tilgungsplan 6 Monats-Euribor 0,45 %: Summe für Kosten Darlehen 33 Jahre 753.521,64
Tilgungsplan 3 Monats-Euribor 0,45 %: Summe für Kosten Darlehen 33 Jahre 753.917,75
Jährliche Belastung der Gemeinde im Jahr 2021:
 

 

 

Bei 33 Jahren 6-Monats Euribor bestes Angebot Bank Austria:
11.438,- + 11.438,- + 1.564,70 + 1.516,85 = 25.957,55
 

Bei 33 Jahren Fixverzinsung Angebot Bank Austria:
13.321,37 + 13.321,37 + 4.850,99 + 4.790,85 = 36.284,58
 

Bei 25 Jahren 6-Monats Euribor bestes Angebot Bank Austria:
14.830,95 + 14.830,95 + 1.549,07 + 1.493,77 = 32.704,74
 

Bei 25 Jahren Fixverzinsung Angebot Bank Austria:
16.680,85 + 16.680,85 + 4.803,12 + 4.718,78 = 42.883,60
 

Angebot Sparkasse 33 Jahre 6-Monats Euribor:
13.728,48 + 13.629,58 = 27.358,06
 

Artikel in der auf der Kommunalnet-Seite: Fixe versus variable Finanzierungsstrukturen:
Das Zinsniveau ist auf einem historischen Tiefstand. Davon profitieren aktuell Österreichs Kommunen. Sie haben den Großteil ihrer Verschuldungen variabel verzinst. Die Aufwendungen für Kredite sind bei dieser Variante geringer als bei fixen Zinssätzen, vor allem in Niedrigzinsphasen. Ziehen die Kapitalmärkte jedoch wieder an – wovon langfristig auszugehen ist – legen auch die Kreditkosten entsprechend zu. Wollen sich die Kommunen gegen steigende Zinsen absichern und langfristige Planungssicherheit haben, empfiehlt daher ein Blick auf fixe Finanzstrukturen.
Banken schlagen bei variablen Darlehen zwar noch einen Aufschlag auf den Euribor-Satz, trotzdem sind Kredite mit variablem Zinssatz im Moment verhältnismäßig preiswert. Dafür bleibt aber die Planungssicherheit auf der Strecke, was insbesondere bei langfristigen Finanzierungen ein gesamtwirtschaftliches Risiko darstellt. Denn irgendwann werden die Zinsen wieder steigen und der Euribor nach oben gehen. Schlimmstenfalls müssen Kommunen innerhalb kurzer zeit eine bis zu doppelt so hohe Monatsbelastung verkraften können. Bei Fixzins-Krediten lässt sich dieses Risiko minimieren. Kommunen, die jetzt einen Kredit mit fixen Zinsen abschließen, zahlen zwar zunächst einen Wert, der über dem variablen Zinssatz liegt, dafür sicher sie sich aber langfristig das historische tiefe Zinsniveau. Der Rückzahlungsverlauf ist fix und damit planbar.

 

 

 

Die Behandlung im Gemeinderat:

 

Dazu gibt der Bürgermeister noch folgenden Sachverhalt bekannt:
Die Aufnahme eines Darlehens wurde ausgeschrieben, Angebote sind dann eingetroffen von der Raiba, Sparkasse und Bank Austria; derzeit gibt es auch noch Rücklagen in Höhe von € 180.000. Nun arbeiten wir mit diesen beiden Beträgen soweit wir kommen und dann reden wir über ein neues Darlehen.

Wir müssen nun festlegen, ob wir ein Darlehen mit Fixverzinsung oder mit Euribor aufnehmen. Bei so langen Laufzeiten ist Fixverzinsung besser, da es besser planbar ist. Die Fixverzinsung ist zwar zum jetzigen Zeitpunkt teurer, die Gesamtsumme beläuft sich auf € 875.000, bei der Variante Euribor auf € 753.000. Wir wissen nicht wie sich die Zinsen entwickeln. Er würde eine Fixverzinsung vorschlagen, weil wir bekommen 33 Jahre einen Zinssatz von 1,42 %, auch wenn die Zinsen auf 5 oder 6 % steigen werden. Über die Jahresraten wird beraten.


Ernst Sperl ist der Meinung, dass wir jedenfalls eine Fixverzinsung machen sollen. Die Laufzeit spielt eine Rolle. Auf die ganze Laufzeit gerechnet kommt uns die Fixverzinsung um 120.000 Euro teurer, dafür haben wir aber kein Risiko.

Das Risiko ist so, wenn das Zinsniveau auf 5 % hinaufgeht, was wir alle schon erlebt haben, dann machen die Zinsen nicht mehr 170.000 Euro wie beim Fixzinssatz aus, sondern 700.000 Euro an Zinsen.

Bei 8 % an Zinsen liegen wir bei 1,3 Mio Euro. Dieses Risiko sollen wir unseren Enkeln nicht zumuten.
 

Vizebgm. Desch sagt, er kann sich auch nur für eine Fixverzinsung aussprechen, weil das andere ist zu riskant.
 

GV. Mitter: Die Laufzeit beträgt 33 Jahre?
Bgm. Schabetsberger: Ja, wir haben Angebote für 25 und 33 Jahre.
 

Vizebgm. Schmidseder: seine Fraktion ist ebenfalls zum Entschluss gekommen, dass es eine Fixverzinsung werden soll, so geht man dem Risiko aus dem Weg.
 

GR. Dick sagt, die bekannt gegebenen Summen können nicht stimmen, wenn er die jährliche Summe multipliziert.
Bgm. Schabetsberger antwortet ihm, es wechseln die Summen jährlich. Bei den Tilgungsplänen kann man dies genau ablesen, der Tilgungsplan ist ausschlaggebend.
Vizebm. Desch ersucht, dass den Fraktionsführern der Tilgungsplan Fixverzinsung auf 33 Jahre gemailt wird.
 

Vizebgm. Schmidseder will wissen, ob die Gemeinde vorzeitig zurückzahlen kann.
Der Bürgermeister gibt dazu bekannt, dass es möglich ist, aber etwas kostet.
Die Amtsleiterin berichtet vom Gespräch mit der Bank Austria:
Bei der Euribor-Variante: gegen 1-monatiges Aviso kostenfrei möglich:
Bei der Fixzinsvereinbarung …. sind Sie verpflichtet, uns jene Kosten zu ersetzen, die sich aus der vorzeitigen Rückführung des Darlehenskapitals für uns ergeben
ER Sperl: wenn das Zinsniveau steigt, z.B. auf 5 %, werden wir nie zurückzahlen; wenn das Zinsniveau fällt, dann haben wir die Differenz auf die 33 Jahre zu bezahlen. Eine Rückzahlung ist nie sinnvoll.
 

Der Bürgermeister berichtet ergänzend, wir brauchen noch mehrere Kredite und bei diesen kann man dann schauen, welche Variante man nimmt.
GR. Humer möchte betonen, dass wir die Summen auch zurückzuzahlen haben.
 

GR. Ruhmanseder: Sollen wir nicht gleich die ganze Summe mit 2 Mio Euro aufnehmen? Wir könnten immer nur den Teil beanspruchen, der laut Bauabschnitt erforderlich ist.
Bgm. Schabetsberger: Wir wissen nicht, was zu erwarten ist. Es ist so gemeint: Wir haben nun einen Rahmen von € 700.000,-, wenn dieser ausgeschöpft ist, ist es aus.
GR. Ruhmanseder: Bei einer höheren Darlehenssumme bekommen wir vielleicht noch bessere Konditionen?
Bgm. Schabetsberger: Wir brauchen noch rund 1,5 Mio Euro Darlehen, da können wir probieren, dass wir diese Summe auf einmal machen. Wir sehen erst bei der kommenden Ausschreibung die Preise, wie viel können wir wirklich mit dem ersten Darlehen sanieren?
Vizebgm. Desch: Können wir nicht bis zur nächsten Sitzung damit warten?
Bgm. Schabetsberger: Wir können nicht mit dem Projekt beginnen, wenn die Finanzierung nicht garantiert ist. Der Zeitplan ist so, dass nach der Sitzung im Juni/Juli die Ausschreibung erfolgt. Wir können kein Projekt starten ohne Finanzierung, da hätten wir ein Problem mit dem Land.
 

 

Ernst Sperl: Zur Frage, brauchen wir das Darlehen jetzt überhaupt?

Die Gemeinde hat im Durchschnitt € 400.000,-- Guthaben auf der Bank und wir haben 1 Mio Kassenkredit, zusammen also 1,4 Mio Euro flüssig.

Das können wir natürlich nicht zur Gänze verbrauchen, weil wir für den laufenden Betrieb € 700.000,- Reserven haben sollen. Aber die Guthaben in Höhe von € 400.000,- würde er jedenfalls „verbraten“, bevor ein Darlehen aufgenommen wird.

 

Ihm hat es als Bankprüfer immer gefallen, wenn die Gemeinden große Guthaben hatten, fast keine Zinsen dafür bekommen haben und andererseits Kredit mit normalen Zinsen hatten. Ein besseres Geschäft gibt es für eine Bank nicht. Jetzt machen wir dasselbe.

 

Bis Ende des Jahres ist noch so, dass die Budgetbelastung in Höher der Rückzahlungen für das jeweilige Projekt war, z.B. für das Projekt Kanal. Ab 1.1.2020 ist es anders, da wird die Budgetbelastung nicht mehr danach gerechnet, was wir Rückzahlungen leisten, sondern nach der Abschreibung, die für diesen Kanal gerechnet wird. Das heißt, die Belastung des Budgets 2020 und die nächsten fünfzig Jahre, je nach Abschreibungsdauer des Kanales, ist völlig unabhängig davon wie wir es finanzieren.

 

Wir können die Finanzierung so wählen, wie man es üblicherweise in der Wirtschaft auch macht. Daher glaubt er nicht, dass wir auf 33 Jahre Kredite aufnehmen sollen.

Er möchte warten, € 550.000,- werden planmäßig bis 30.6.2020 verbaut, dieses Geld brauchen wir gar nicht, das können wir über den Kassenkredit bzw. Guthaben finanzieren.

 

Wenn ich € 700.000,- Darlehen ein Jahr später habe, dann sind das € 10.000 pro Jahr Zinsen eingespart.

 

Das Fixzinsdarlehen ist von Konditionen sehr gut. Die Bank darf dieses Zinsrisiko auch nicht selbst übernehmen, sie muss sich absichern, indem sie Einlagen oder Refinanzierungskredite auch mit diesen Fristen und Zinssätze hat. Daher glaubt er eher nicht, dass die Bank akzeptiert, dass wir das Darlehen erst im Juni 2020 ausnutzen.

 

 

Der Bürgermeister sieht das nicht so. Es stimmt, wir verbrauchen zuerst unsere Rücklagen. Wir haben Kapital auf der Bank liegen, aber das ändert sich monatlich, wir haben auch große Zahlungen mit € 60.000,- und er will nicht, dass wir damit dem Kassenkredit eine langfristige Sache abdecken.
Das Guthaben auf dem Konto variiert stark. In der Praxis ist zu beachten: was ist, wenn ein Großereignis eintritt und es passiert etwas? Dann kann ich nicht zur Bank sagen: jetzt möchte ich den damals angebotenen Kredit haben. Gerade im Kanal- und Wasserbereich macht man alles langfristig, damit es planbar ist. Auch für den RHV laufen Kredite und wir kennen genau die Raten für jedes Jahr. In den nächsten Jahren werden noch viele Sache kommen, die viel Geld kosten, z.B. Feuerwehr. Beim Kanal würde er sagen, das ist kalkulierbar, ein gutes Angebot und wir wissen, wann sind wir mit den Rückzahlungen fertig.


Sperl: Wie viel Reserven brauchen wir?
Bgm. Schabetsberger: Wir verbrauchen zuerst die Rücklage und dann die Summe des Darlehens. Die Firma bekommt den Auftrag und kann dann arbeiten. Wenn eine Rechnung hereinkommt, wird das Geld angefordert.
Sperl: Für ihn ist die Frage, wie viel Reserve brauchen wir? Wir haben über € 1 Mio Kassenkredit, der war heuer mit Sicherheit noch nie ausgenutzt, war im Vorjahr NULL ausgenutzt und war im Jahr 2016 nie ausgenutzt.

Und auf der Bank haben wir € 400.000,- Guthaben zusätzlich …


Bgm. Schabetsberger: aber nicht immer.

Sperl: das ist jetzt blöd drüber zu diskutieren, weil ich die Unterlagen dazu nicht bekommen habe (siehe Aufsichtsbeschwerde).

 

 

 

Bgm. Schabetsberbger: Das ist ein langfristiges Projekt und das ist auch langfristig zu finanzieren.
 

Sperl sagt, mit der neuen Buchhaltungsverordnung ist das nicht mehr sinnvoll. Wenn ich das Darlehen jetzt nicht brauche, dann nehme ich es auch jetzt nicht. So wie es heutzutage ein Häuslbauer macht.

 


GR. Payrleitner: Bekommen wir dazu vom Land eine Förderung?
Bgm. Schabetsberger: Wir bekommen bestimmte Bereiche der Sanierung gefördert, ausschlaggebend dazu ist das Alter des Kanales. Das Büro DI Oberlechner macht den Förderantrag. Wir reden aber von einer Förderung im Minimalbereich. Das Land überprüft das ganz genau.


GV. Arthofer: Auch beim Kassenkredit haben wir Zinsen zu bezahlen.
 

Vizebgm. Desch möchte, dass wir mehr Darlehen aufnehmen. Müssen wir heute wegen des Zeitplanes eine Entscheidung treffen?
Dies wird vom Vorsitzenden bejaht.
 

GR. Humer ist der Meinung, dass wir jetzt einmal die Kosten anschauen, wie es läuft, beim nächsten Darlehen kann dann wieder entschieden werden.
 

Vizebgm. Desch stellt den Antrag dass bei der Bank Austria ein Darlehen in Höhe von € 700.000, Laufzeit 33 Jahre, mit einem Fixzinssatz von 1,42 % aufgenommen wird.
 

Beschluss: 24 JA-Stimmen, 1 Stimmenthaltung von Ernst Sperl.

 

 

Änderungshistorie:

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