Von:
wolfgang.ruech@simeng.at [mailto:wolfgang.ruech@simeng.at]
Gesendet: Freitag, 10. März 2017 18:48
An:
ernst.sperl@naturschutzbund.at;
Betreff: Quarzkiesgrube Taiskirchen Reschfeld Nord - LVWG Stellungnahme zur Beschwerde
Sehr geehrter Herr Sperl,
meine Beschwerde zur genehmigten Quarzkiesgrube Rescheld Nord wurde vom Landesverwaltungsgericht mit beiliegenden Schreiben abgewiesen. Vielleicht könnten Sie dieses Schreiben wieder auf Ihrer Homepage publizieren.
Wir werden dennoch darauf achten, dass
1. die Genehmigungsauflagen eingehalten werden, z.B.
- Betankung nur über einer Auffangwanne,
- keine Lagerung von Schmier- / Hydraulikölen,
- mindestens eine Beprobung des Trinkwassers vor und nach dem Abbau stattfindet,
- ausschließliche Lieferung des Schotters zur A8 auf Grund des öffentlichen Interesses erfolgt,
- der Abbau am 31.12.2017 endet,
- usw..
2. keine Ablagerung von fremden Bodenaushub stattfindet, welcher nicht durch ein eigenes Verfahren zur Bodenaushubdeponie genehmigt wurde. Ich sehe auf Grund der begrenzten Zeit die Schotterentnahme weniger kritisch als die Ablagerung von Bodenaushub. Beim Bodenaushub, sofern dieser kontaminiert/belastet sein würde, kommt es zu zeitverzögerten Auswaschungen und somit zur Grundwasserbelastung über Jahre bis Jahrzehnte.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Ruech