Von: Ernst Sperl [mailto:ernst.sperl@aon.at]
Gesendet: Montag, 19. März 2018 11:22
An: bh-gm.post@ooe.gv.at
Cc: Naturschutzbund OÖ
 

Betreff: Umweltinformationsbegehren zu Habicht- und Bussard Zwangsabschüsse Laakirchen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

im Rahmen der Umweltinformationsrechte ersuche ich zum

 

Bescheid vom 4.10.2017, Geschäftszeichen: Agrar01 – 122 - 2017, BHGMJagd-2017-398751/3-SAM,

Anordnung eines Zwangsabschusses von Hühnerhabichten + Bussarden im Gebiet der Genossenschaftsjagd Laakirchen

 

um Auskunft bzw. Zusendung der Unterlagen per Mail:

 

·         Die Eingabe vom 4.10.2017 der Jagdgesellschaft Laakirchen.

 

·         Die Stellungnahme des Bezirksjagdbeirates Gmunden.

 

·         Die Stellungnahme des Amtstierarztes.

 

·         Die Stellungnahme des Forsttechnischen Sachverständigen. 

 

·         Gibt es Unterlagen über die „Anhörung des Jagdausschusses“ (§ 49 Abs. 2 Oö. Jagdgesetz) bzw. wie die  „Abstimmung mit dem Jagdausschuss Laakirchen“ erfolgte? Wenn ja, senden Sie mir diese Unterlage. 

 

·         Gibt es Unterlagen über den „günstigen Erhaltungszustand“ der Tierart Habicht im nördlichen Teil des Bezirkes Gmunden? Wenn ja, senden Sie mir diese Unterlage.

 

·         Gibt es Unterlagen, wie der Nutzen des Habichtes für die landwirtschaftlichen Kulturen bewertet wurde, insbesondere durch die Verdrängung von Krähen(1)? Wenn ja, senden Sie mir diese Unterlage.

 

·         Gibt es Unterlagen, wie der Nutzen des Bussards für die landwirtschaftlichen Kulturen bewertet wurde, insbesondere durch die Vertilgung von Wühlmäusen(2)? Wenn ja, senden Sie mir diese Unterlage.

 

·         Gibt es Unterlagen, wie hoch der Anteil der von Habichten verursachten Schäden ist im Verhältnis zu den von Bussarden verursachten Schäden? Wenn ja, senden Sie mir diese Unterlagen.

 

·         Gibt es Unterlagen, ob die geschädigten Betriebe in der Auslauffläche über ausreichend Unterschlupfmöglichkeiten zum Schutz vor Raubtieren verfügen(3)? Wenn ja, senden Sie mir diese Unterlagen.

 

Wenn weitere Entscheidungsgrundlagen für den Zwangsabschussbescheid vorliegen, senden Sie mir auch diese.

 

Soweit Ihnen die Unterlagen nicht elektronisch verfügbar sind bin ich gerne bereit, sie selber in Gmunden zu fotografieren.

 

Freundliche Grüße

Ernst Sperl

Fachbeirat, Schwerpunkt Umweltinformation im

| naturschutzbund | Oberösterreich

Achleiten 139

A-4752 Riedau

+43 (0) 699 1047 3167

DVR 4017042
https://sperl.riedau.info/sperl.html#Ernst

 

 

Fußnoten

(1)    Der Oö. Jäger Nr. 147 Juni 2015 Seiten 20 - 26

(2)    Der Bauer Nr. 18 vom 30.4.2014 Seite 13 und Nr. 49 vom 7.12.2016 Seite 31 

(3)    Tierhaltungsverordnung Anlage 6, Kapitel 4.5.2.: Auslauffläche muss über Unterschlupfmöglichkeiten zum Schutz ... vor Raubtieren ... verfügen