Von: Katharina Gehmaier
Gesendet: Donnerstag, 5. Oktober
2017 15:48
An: ***Gemeindevorstand***
Betreff: Info betreffend mail Sperl
Liebe Vorstandsmitglieder,
da ihr heute von Herrn Sperl ein mail bekommen habt, übermittle ich euch das Protokoll der ersten Gerichtsverhandlung in dieser Angelegenheit. Ich habe den Richter darauf hingewiesen, dass es zu einer Folgewirkung kommen kann, wenn jede Person die Möglichkeit hat, dass zu bestimmen, dass eine Lampe wegkommt. Wie soll dann eine ordentliche Straßenbeleuchtung noch möglich sein?
Zum mail von Herrn Sperl ist noch zu sagen, dass seitens von ihm nie das Ersuchen gekommen, eine zusätzliche Blende zu montieren. Derzeit vertrete ich die Auffassung, dass es eine eindeutige Rechtsauskunft geben soll, ob die Beleuchtung sein darf oder nicht. Ich habe Herrn Sperl darauf angesprochen, ob es ihm wirklich die € 2.750,- Wert sind, seine Antwort war: wahrscheinlich würde ich mich nachher ärgern, wenn ich es nicht probiert hätte. Mein Empfinden ist, es geht ihm nur darum, dass er Recht bekommt und dieses Spielchen werde ich nicht mitspielen.
Lg Bgm. Schabetsberger
Von:
Ernst Sperl <ernst.sperl@aon.at>
Gesendet: Donnerstag, 5. Oktober 2017 07:20
An: ***Gemeindevorstand***
Cc: Marktgemeindeamt Riedau
Betreff: Straßenbeleuchtung blendet auf Terrasse und Schlafzimmer
Hallo Gemeindevorstand!
Ende Juni 2017 wurde anstelle der alten Kandelaber-Leuchte eine neue LED Straßenlaterne aufgestellt. Die Lampe blendet nun direkt in unser Schlafzimmer und direkt auf die Sitzplätze auf der Terrasse.
Wir haben die direkt betroffenen Nachbarn (Krammel, Scheuringer/Jetzinger, Laner, Bachner) befragt, ob sie diese Straßenlaterne brauchen. Alle haben uns gegenüber erklärt, dass sie diese Lampe nicht brauchen. Wir empfinden es als Schikane, dass die Lampe trotzdem aufgestellt wurde und die Blendung nicht abgeschirmt wird.
Zu unserer gerichtlichen Klage gegen die direkte Blendung sind in Kürze 2.750 Euro Vorschuss für das Sachverständigengutachten fällig. Die Lampe blendfrei zu montieren oder abzuschirmen kostet einen Bruchteil davon.
Bitte stellt die Lampe dort auf, wo sie die Leute auch wollen. Dafür übernehmen wir die Kosten der wasserfesten Kabelverbindung zur nächsten Laterne und die bisher bezahlten Gerichtskosten von 300 Euro.
Freundliche Grüße
Anna und Ernst Sperl
Achleiten 139
A-4752 Riedau
+43 (0) 699 1047 3167
DVR 4017042