Lfd.Nr. 19 Jahr 2006

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

über die öffentliche 20. Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am
06. April  2006.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

 

Anwesende:

 

01. Bgm. Ing. Johann Demmelbauer  als Vorsitzender

02. Vizebgm. Peter Gahleitner                         15. GR. Rudolf Hosner

03. GV. Berta Scheuringer                              16. GR. Klaus Ortner

04. GV. Hermann Kraft                                   17. GR. Franz Arthofer

05. GR. Diana Dick                                        18. GR. Kurt Kemetsmüller

06. GR. DI Franz Mitter                                  19. GR. Karin Eichinger

07. GR. Walter Köstlinger                               20. GR. Erwin Wolschlager

08. GR. Monika Tallier                                    21. GR. Heinrich Ruhmanseder

09. GR. Franz Wimmer                                   22. GR. Ernst Hintermayr

10. GR. Ing. Alois Steinmetz                           23.

11. GR. Gerhard Payrleitner                            24.

12. GV. Franz Schabetsberger                        25.

13. GV. Günter Ortner                                  

14. GV. Anita Wolschlager                             

 

 

 

Ersatzmitglieder:

GR. Norbert Gumpinger                 für GR. Wolfgang Kraft

GR. Brigitte Schabetsberger          für GR. Andreas Schroll

GR. Adolf Zallinger                       für GR. Doris Krestl                     

GR.                                           für GR.         

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina

 

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                              unentschuldigt:

GR. Wolfgang Kraft

GR. Andreas Schroll

GR. Doris Krestl

 

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  AL Katharina Gehmaier
Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a) die Sitzung vom - Bürgermeister, Vizebürgermeister -

    einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 28.03.2006

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 15.12.2005 bis zur heutigen     

     Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-

    gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen

    diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht

    werden können.

 

GV. Franz Schabetsberger und GR. Heinrich Ruhmanseder unterschreiben das Sitzungsprotokoll.

 

Der Bürgermeister bringt den Dringlichkeitsantrag  „Abänderung Bebauung Schwabenbach“ zur Kenntnis

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen (Handzeichen).

 

 

 

 

Tagesordnung

  1. Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.
  2. Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 2005.
  3. Änderung der Wassergebührenordnung.
  4. Änderung der Kanalgebührenordnung.
  5. Eröffnungsfeier des Schul- und Veranstaltungszentrums; Genehmigung eines Budgets für anfallende Ausgaben.
  6. Sanierung der Hauptschule; Genehmigung von Vereinbarungen nach dem Pflichtschulorganisationsgesetz über Schulerhaltungs- bzw. Gastschulbeiträge.
  7. Genehmigung einer Löschungserklärung für die EZ. 315 KG. Riedau (Preinfalk).
  8. Bericht des Obmannes des Bauausschusses.
  9. ÖBB-Bahnhofsumbau; Grundsatzbeschluss über die Sanierung der Zeller- und Bahnhofstraße; Verkehrsberuhigungsmaßnahmen Kreuzung Pramtalstraße mit Gemeindestraße Bahnhofstraße.
  10. Genehmigung einer Verordnung betreffend Einreihung von Straßen als Güterweg.
  11. Gründung des Wegeerhaltungsverbandes Innviertel; Genehmigung von Satzungen.
  12. Investitionsdarlehen der Gemeinde; Genehmigung der Verlängerung der Rückzahlungskonditionen.
  13. Genehmigung einer Beitrittserklärung der Marktgemeinde Riedau zur Rahmenvereinbarung über den Austausch von Geodaten zwischen Land Oberösterreich und dem OÖ. Gemeindebund.
  14. Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.
  15. Vergabe einer LAWOG-Wohnung sowie einer ISG-Wohnung im Wohnblock Wildhag 41.
  16. Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.
  17. Bericht des Obmannes des Personalbeirates.
  18. Bericht des Bürgermeisters.
  19. Allfälliges.

TOP. 1.)  Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.

 

Der Obmann bittet den Obmann des Prüfungsausschusses um den Bericht.

Obmann Klaus Ortner gibt den Bericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses am Montag, 3. April 2006

TOP. 1. behandelte den Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 2005:

 

Wesentlichste  Daten des Rechnungsabschlusses:

Ordentlicher Haushalt

      Einnahmen                   2,850.583,16

      Ausgaben                     2,833.461,69

      Überschuss                       17.121,47

 

Außerordentlicher Haushalt

      Einnahmen                   1,619.168,48  

      Ausgaben                     1,827.439,62

 

      Soll-Abgang                     -208.271,14 (von Buchhaltung errechnet)

      (Gesamtdeckung aller Vorhaben)

 

      Soll-Abgang lfd.Jahr                  466.957,04

      Soll-Überschuss lfd.Jahr            258.685,90

      (außerord.Haushalt Einzeldeckungsprinzip der einzelnen Vorhaben, daher bei laufenden Vorhaben

       bis Endabrechnung Überschüsse möglich)

 

      Differenz = Gesamtdeckung      -208.271,14

        

Zuführungen Gruppe 9:

 

Wasser € 17.709,21  // Umverlegung Wasserleitungen 2004

Straße € 10.904,80 //  Schwaben € 8.934,30, Aufschließungsstraße L 513 € 1.970,50

Kanal  € 31.868,32 //  wasserbaul. Maßnahmen Umlegung Kanal ÖBB

 

Der Überschuss des ordentlichen Haushaltes darf nicht mehr zugeführt werden, weil 2006 ist Riedau Abgangsgemeinde. Er wird im Rechnungsabschluss 2006 übernommen und verringert damit den künftigen Abgang.

 

Die Abweichungen wurden im Rechnungsabschluss Seite 111-125 begründet

 

Von der Buchhaltung wurden Kopien der Abweichungen vorgelegt und von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses überprüft.

 

Nach Überprüfung und Klärung von Zweifelsfragen wurde der Rechnungsabschluss vom Prüfungsausschuss für in Ordnung befunden, und mit der Empfehlung der Genehmigung an den Gemeinderat verwiesen.

 

TOP. 2. Allfälliges:

Der Obmann hat den Prüfbericht betreffend den Voranschlag 2006 verlesen, dieser wird von den Mitgliedern zur Kenntnis genommen

Vom Obmann wird als Termin für die nächste Sitzung Mo, 19.06.2006, 20:00 Uhr vorgeschlagen

 

Tagesordnung:

Überprüfung der Belege des 1. HJ

Überpüfung Reparaturkosten Bokimobil 2006

Allfälliges

 

Der Bürgermeister bedankt sich beim Obmann für den Bericht.

 

 

 

 

 

 

 

TOP. 2.) Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 2005.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer gibt die wesentlichsten  Daten des Rechnungsabschlusses bekannt:

 

Der Rechnungsabschluss wurde vom Prüfungsausschuss in der Sitzung am 3.4.2006 geprüft.

 

Ordentlicher Haushalt

      Einnahmen                   2,850.583,16

      Ausgaben                     2,833.461,69

      Überschuss                       17.121,47

 

Außerordentlicher Haushalt

      Einnahmen                   1,619.168,48  

      Ausgaben                     1,827.439,62

 

      Soll-Abgang                    -208.271,14 (von Buchhaltung errechnet)

      (Gesamtdeckung aller Vorhaben)

 

      Soll-Abgang lfd.Jahr                  466.957,04

      Soll-Überschuss lfd.Jahr            258.685,90

      (außerord.Haushalt Einzeldeckungsprinzip der einzelnen Vorhaben, daher bei laufenden Vorhaben

       bis Endabrechnung Überschüsse möglich)

 

      Differenz = Gesamtdeckung      -208.271,14

         

 

Zuführungen Gruppe 9:

 

Wasser € 17.709,21  // Umverlegung Wasserleitungen 2004

Straße € 10.904,80 //  Schwaben € 8.934,30, Aufschließungsstraße L 513 € 1.970,50

Kanal  € 31.868,32 //  wasserbaul. Maßnahmen Umlegung Kanal ÖBB

 

Der Überschuss des ordentlichen Haushaltes darf nicht mehr zugeführt werden, weil 2006 ist Riedau Abgangsgemeinde. Er wird im Rechnungsabschluss 2006 übernommen und verringert damit den künftigen Abgang.

 

Die Abweichungen wurden im Rechnungsabschluss Seite 111-125 begründet.

Der Bürgermeister bittet um Wortmeldungen.

 

Vizebgm. Gahleitner stellt den Antrag, den Rechnungsabschluss in der vorliegenden Form zu genehmigen.

 

GR. Ruhmanseder stellt die Frage, ob durch den Abgang im ao. Haushalt sich der Schuldenstand erhöht. Dies wird vom Bürgermeister bejaht. Der Bürgermeister betont aber, dass im heurigen Jahr Bedarfszuweisungsmittel kommen. Die Gemeinde hat ja Kosten vorfinanziert.

 

GV. Schabetsberger stellt fest, der Rechnungsabschluss  ist ein IST-Stand.  Er hat ihn durchgeschaut und er weist darauf hin, dass im Freibad- und Hallenbadbereich enorm hohe Kosten durch den Maschinenring-Bademeister verursacht wurden. So etwas kann sich die Gemeinde künftig nicht mehr  leisten. Wir müssen diesbezüglich andere Lösung suchen, sollte diese Situation wieder eintreten. Er wird die Zustimmung zum Rechnungsabschluss 2005  erteilen.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer antwortet, dass ihm bezüglich des Personaleinsatzes im Hallenbad die Hände gebunden waren und er möchte nicht jetzt in der Öffentlichkeit  Personalangelegenheiten beraten. Der Dienstpostplan war besetzt. Ein Dienstnehmer war lange Zeit im Krankenstand und deshalb konnte er niemand zusätzlich einstellen. Er gibt aber GV. Schabetsberger recht, dass es viel Geld gekostet hat.

 

Abschließend lässt er über den Antrag des Vizebürgermeisters Gahleitner per Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

 

 

TOP. 3.) Änderung der Wassergebührenordnung.

 

 

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Zur Zeit erfolgt die Prüfung der Gemeinde durch die Landesregierung. Er ersucht die Amtsleiterin die Situation zu erklären.

 

Der Prüfbericht zum Voranschlag 2006 vom 16.3.2006, Zl. Gem60-1-16-2006-Be, lautet:

Voraussetzung zur Konsolidierung der Gemeindefinanzen  ist jedenfalls die Festsetzung kostendeckender bzw. angemessener Gebühren. In diesem Zusammenhang darf daran erinnert werden, dass Abgangsgemeinden die Wasser- und Kanalbenützungsgebühren um 20 Cent über den Mindestrichtsätzen festzusetzen haben. Bereits für 2006 wären die erforderlichen Gebührenanpassungen zu beschließen gewesen. Die aufsichtsbehördlichen Vorgaben sind daher ehestens im laufenden Jahr umzusetzen.

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 15.12.2005 wurde die Einführung der Grundgebühr genehmigt.

 

Die Mitglieder des Umweltausschusses schlugen dem Gemeinderat (Sitzung vom 29.11.2005) folgende Wassergebühren vor, bei welchen die aufsichtsbehördlichen Vorgaben  gewahrt bleiben:

Erhöhung                                                                                                              Vergleich 1.1.2006

                                                                                                                           excl.     /incl. USt

Wasser-Grundgebühr   € 18,182  pro  Haushalt     (€ 20,- inkl.USt)                            18,182  / 20,--

Wasser-Mengengebühr  €  1,30  pro m3                (€ 1,43 inkl.USt)                            1,15    / 1,265

Anhebung Wasser-Grundgebühr per 01.01.2007 auf EUR 40,00

 

Aktuelle  Gebührenkalkulation für den Voranschlag 2006, vom März 2006, laut dieser ist folgende Erhöhung erforderlich:

Wasser-Grundgebühr bleibt gleich mit € 18,182 (20,--)

Wasser-Mengengebühr € 1,21 excl.USt  (= es fehlen 6 Cent von € 1,15), Rest auf € 1,35 errechnet sich aus der  Grundgebühr

 

Bei der Fraktionsbesprechung zu dieser Sitzung wurden von GV. Schabetsberger, GR. Ruhmanseder und ihm folgender Beschlussvorschlag erarbeitet.

 

Mengengebühr ab 1.7. auf die im Erlass des Amtes der OÖ. Landesregierung  genannten Gebühr, d. i. € 1,15 excl. MWSt; diese Gebühr wurde bereits beschlossen und  kann gleich bleiben.

Erhöhung Mengengebühr  auf die Summen lt. Erlass:            ab 1.1.2007 auf € 1,20

                                                                                        ab 1.1.2008 auf € 1,25

                                                                                        ab 1.1.2009 auf € 1,30

                                                                                        ab 1.1.2010 auf € 1,35

zusätzlich Erhöhung der Grundgebühr ab 1.1.2007 auf € 25,-- jährlich,  das sind die geforderten 20 Cent über der Mindestgebühr. § 4 der Wassergebührenordnung soll dahingehend geändert werden.

 

GR. Köstlinger Walter betont,  man hat sich damals auf ein sehr gutes und zukunftsweisendes Projekt geeinigt. Leider wurde in der Dezembersitzung die Diskussion kurzfristig abgebrochen und es wurde ein anders lautender Beschluss herbeigeführt. Nun ist die Erhöhung der Gebühren wieder auf der Tagesordnung. Wenn man weiter nachgerechnet stellt man fest, wir kommen auch mit diesen Summen nicht aus und wir haben laut mittelfristigem Plan weiter zu erhöhen.

 

GV. Schabetsberger  möchte über beide Erhöhungen, Wasserbezugsgebühr und Kanalbenützungsgebühr,  gleichzeitig diskutieren. Auch Bgm. Ing. Demmelbauer  und die anderen Gemeinderatsmitgliedern sind dafür.

GV. Schabetsberger sagt, weil ihn GR.  Köstlinger persönlich angesprochen hat: er möchte klarstellen, damals  wäre es eine Erhöhung um 16,5 % gewesen. Im Dezember war dann die  Erhöhung  3,95 %, heute erhöhen wir nochmals um 5,6%. Das ist der riesige Unterschied. Um genau das ist es damals gegangen, der Bevölkerung kann man das nicht zumuten.

 

Nach Beendigung der Diskussion stellt der Bürgermeister folgenden Antrag:

Mengengebühr in der derzeitigen Höhe von  € 1,15 excl. MWSt kann gleich bleiben.

Erhöhung Mengengebühr  auf die Summen lt. Erlass:            ab 1.1.2007 auf € 1,20

                                                                                        ab 1.1.2008 auf € 1,25

                                                                                        ab 1.1.2009 auf € 1,30

                                                                                        ab 1.1.2010 auf € 1,35

Erhöhung der Grundgebühr ab 1.1.2007 auf € 25,-- jährlich,  das sind die geforderten 20 Cent über der Mindestgebühr § 4 der Wassergebührenordnung. Die Verordnung soll neu überarbeiten und § 4 dementsprechend abgeändert werden.

 

 

Der Bürgermeister lässt über seinen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird von 24 Gemeinderatsmitgliedern angenommen, GR. Köstlinger Walter

                   stimmt dagegen.

 

 

 

 

 

TOP. 4.) Änderung der Kanalgebührenordnung.

 

Nachdem die Angelegenheit bereits beim vorhergehenden Punkt beraten wurde, gibt der Bürgermeister die für die Änderung der Kanalgebühren maßgebliche Situation bekannt:

 

Prüfbericht zum Voranschlag 2006 vom 16.3.2006, Zl. Gem60-1-16-2006-Be:

Voraussetzung zur Konsolidierung der Gemeindefinanzen  ist jedenfalls die Festsetzung kostendeckender bzw. angemessener Gebühren. In diesem Zusammenhang darf daran erinnert werden, dass Abgangsgemeinden die Wasser- und Kanalbenützungsgebühren um 20 Cent über den Mindestrichtsätzen festzusetzen haben. Bereits für 2006 wären die erforderlichen Gebührenanpassungen zu beschließen gewesen. Die aufsichtsbehördlichen Vorgaben sind daher ehestens im laufenden Jahr umzusetzen.

Die Mitglieder des Umweltausschusses schlugen dem Gemeinderat (Sitzung vom 29.11.2005) folgende Wassergebühren vor, bei welchen die aufsichtsbehördlichen Vorgaben  gewahrt bleiben:

 

Erhöhung                                                                                                  Vergleich 1.1.2006

                                                                                                                           excl.     /incl. USt

Kanal-Grundgebühr   € 18,182  pro  Haushalt     (€ 20,- inkl.USt)                               18,182  / 20,--

Kanal-Mengengebühr  €  2,86  pro m3                (€ 3,15 inkl.USt)                               2,65    /  2,915

Anhebung Kanal-Grundgebühr per 01.01.2007 auf EUR 40,00

 

Aktuelle  Gebührenkalkulation für den Voranschlag 2006, vom März 2006, laut dieser ist folgende Erhöhung erforderlich:

Kanal-Grundgebühr bleibt gleich mit € 18,182 (20,--)

Kanal-Mengengebühr € 2,84 excl.USt  (= es fehlen 19 Cent von 2,65), Rest auf € 3,-- errechnet sich aus der  Grundgebühr

 

Bei der Fraktionsbesprechung zu dieser Sitzung wurde, wie schon berichtet,  von GV. Schabetsberger, GR. Ruhmanseder und ihm ein Beschlussvorschlag erarbeitet.

                    

Der Bürgermeister stellt folgenden Antrag:

Erhöhung der Mengengebühr ab 1.7.2006 auf die im Erlass des Amtes der OÖ. Landesregierung  genannten Gebühr von derzeit € 2,65 auf  € 2,80  excl. MWSt .

Erhöhung Mengengebühr  ab 1.1.2007 auf € 2,95

                                         ab 1.1.2008 auf € 3,10

                                         ab 1.1.2009 auf € 3,25

                                         ab 1.1.2010 auf € 3,40

Erhöhung der Grundgebühr ab 1.1.2007 auf € 25,-- jährlich,  das sind die geforderten 20 Cent über der Mindestgebühr. Die Verordnung soll neu überarbeiten und § 4 dementsprechend abgeändert werden.

 

Der Bürgermeister lässt über seinen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: 24 Gemeinderatsmitglieder stimmen dafür, GR.  Köstlinger Walter stimmt dagegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

TOP. 5.) Eröffnungsfeier des Schul- und Veranstaltungszentrums; Genehmigung eines Budgets für anfallende Ausgaben.

 

Der Vorsitzende gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Der Termin für die Eröffnung des Schul- und Veranstaltungszentrums ist der  14. Juni 2006, 14.00 Uhr, Eröffnung durch Frau Landtagspräsidentin Angela Orthner.

Es hat bereits drei Besprechungen über diese Eröffnungsfeier gegeben und zwar mit Dir. Werner und Dir. Ingrid Zarbl als Leiter der Volks- und Hauptschule, Manfred Wimmer als Obmann der Musikkapelle, Dir. Manfred Pichler als Leiter der Musikschule, Manuela Auer für den Elternverein, Amtsleiterin Gehmaier und den Bürgermeister.

Es ist folgende Bewirtung vorgesehen: für die Schüler Würstl, für alle Gäste belegte Brote.

Es werden also rund 300 Paar Würstl und  für 300 Gäste belegte Brote benötigt.

Für die belegten Brote könnte die Familie Griesmayr, Dorf/Pram, die Lebensmittel liefern, sie werden rund € 800,-- kosten (für 1200 belegte Brote)

 

300 Paar Würstl: Griesmayr kostet 1 kg Frankfurter € 6,90, bei Fleischhauerei im Unimarkt  1 kg €  Feichtinger 6,99, Landhof 3,90  300 Paar = ca. 40 kg = € 156,- oder € 280,--.

 

Kaffee und Kuchen werden verkauft;  1 Getränk für jeden Schüler gratis; Getränke für Ehrengäste gratis;

 

Der Vorsitzende stellt folgenden Antrag: Genehmigung eines Pauschalbetrages von  in Höhe von € 2.000,-- für Bewirtung – Essen und Getränke.

 

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt der Bürgermeister über seinen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

 

 

TOP. 6.) Sanierung der Hauptschule; Genehmigung von Vereinbarungen nach dem Pflichtschulorganisationsgesetz über Schulerhaltungs- bzw. Gastschulbeiträge.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Im Einvernehmen mit der Abt. Bildung, Jugend und Sport hat die Abt. Gemeinden im Zusammenhang mit geförderten Pflichtschulbauten die Umlegung der Schulerhaltungsbeiträge /Gastschulbeiträge gem. Erlass vom 18.7.2005, Zl. Gem-310002/248-2005-Wa/Mt/Pl neu geregelt.

Nach § 1 Abs. 2 des Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes, BGBl. Nr. 163/1955 i.d.g.F. BGBl. 1 Nr. 135/1998, obliegt die Errichtung, Erhaltung und Auflassung der öffentlichen Pflichtschulen den gesetzlichen Schulerhaltern, also den Gemeinden. Gesetzlicher Schulerhalter einer öffentlichen Hauptschule ist jene Gemeinde, in deren Gebiet die Schule ihren Sitz hat.

Zusammenfassend wird in diesem Erlass gesagt, dass die Kosten für die Generalsanierung als Folgekosten (Maßnahmen der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit) unter den umlegbaren laufenden Schulerhaltungsaufwand fallen. Hingegen fallen die Kosten für die Schaffung zusätzlicher Räumlichkeiten unter den nicht umlegbaren Bau- und Einrichtungsaufwand.  Die Finanzierungsart als solche bleibt dabei außer Acht. Bei der Ausgabenteilung ist von der tatsächlichen Belastung, das sind die Gemeindeausgaben abzüglich bereits gestellter Fördermittel auszugehen. Wenn dieser von der Gemeinde aufzubringende Restbetrag ganz oder teilweise mittels Darlehensaufnahme oder Leasing finanziert wird, können grundsätzlich die hiefür angefallenen Annuitäten und Leasingraten nicht auf die Schulsprengelgemeinden umgelegt werden, wohl aber die finanzierten Kosten.

Dieser Erhaltungsaufwand ist für den Förderzeitraum lt. genehmigtem Finanzierungsplan in gleichen Jahresbeträgen von der Gemeinde der betroffenen Gemeinde umzulegen. Die Umlegung der Beträge hat im Sinne des § 51 POG 202 auf Grund einer jährlich zu ermittelnden Kopfquote zu erfolgen, die zusätzlich zu den Beiträgen für den laufenden Schulerhaltungsaufwand vorzuschreiben ist.

Gegen eine Streckung des Umlegungszeitraumes, etwa angepasst an die Leasingfinanzierung, besteht aus Sicht des Amtes der OÖ. Landesregierung kein Einwand.

 

Auf Anfrage des Marktgemeindeamtes wurde von Frau Dr. Wabitsch-Peraus  mitgeteilt, dass die anfallende MWSt auch auf die Gemeinden umgelegt werden kann.

 

Aufgrund dieses Erlasses wurden vom Gemeindeamt die betroffenen Gemeinden informiert und der vom Amt der OÖ. Landesregierung vorgelegte Vereinbarungsentwurf übermittelt:

 

VEREINBARUNG

 

 

gemäß §§ 50 und 51 des OÖ. Pflichtschulorganisationsgesetzes 1992 (OÖ. POG 1992)

betreffend die Entrichtung von Schulerhaltungsbeiträgen bzw. Gastschulbeiträgen

 

Präambel

 

Ergänzend zu den Beiträgen zum laufenden Schulerhaltungsaufwand wird für die Umlegung der Sanierungskosten für die öffentliche Hauptschule der Marktgemeinde Riedau  zwischen

der Marktgemeinde Riedau und der Gemeinde …………………………………………………………….…

folgende Vereinbarung abgeschlossen:

 

1.

 

Die Marktgemeinde Riedau ist Erhalterin der öffentlichen Hauptschule auf der Liegenschaft Riedau 134 EZ 536 KG. Riedau.

 

2.

Die Marktgemeinde Riedau hat an dieser Schule Sanierungsmaßnahmen durchgeführt (siehe Anhang).

 

3.

 

Die Kosten für diese Sanierungsmaßnahmen sind im Sinne des § 50 des OÖ. Pflichtschulorganisationsgesetzes 1992 dem laufenden Schulerhaltungsaufwand zuzuordnen und anteilsmäßig auf die betreffenden Gemeinden umzulegen.

Die Schaffung zusätzlicher Räumlichkeiten fällt nicht unter den umlegbaren laufenden Schulerhaltungsaufwand.

 

4.

 

Die Höhe der Schulerhaltungsbeiträge (Gastschulbeiträge) wird wie folgt festgesetzt:

 

Zunächst ist von den Gesamtinvestitionskosten der tatsächliche Erhaltungsaufwand für die Sanierungsmaßnahmen in einem fixen Prozentsatz zu ermitteln. Sodann sind von den Gesamtinvestitionskosten die zugesagten Förderungsmittel (BZ und LZ) in Abzug zu bringen. Vom verbleibenden Restbetrag ist dann aufgrund des festgestellten Prozentsatzes der tatsächliche Erhaltungsaufwand für die Sanierungsmaßnahmen zu ermitteln. Dieser Erhaltungsaufwand ist für den Förderzeitraum lt. genehmigtem Finanzierungsplan in den Jahren 2005 bis 2010 in gleichen Jahresbeträgen von der Marktgemeinde Riedau auf die betroffenen Gemeinden umzulegen (vereinbarungsgemäß erfolgt für 2005 die Differenz-Vorschreibung). Die Umlegung dieser Beträge hat im Sinne des § 51 POG 2002 auf Grund einer jährlich zu ermittelnden Kopfquote zu erfolgen, die zusätzlich zu den Beiträgen für den laufenden Schulerhaltungsaufwand vorzuschreiben ist.

 

5.

 

Alle Parteien verzichten hiermit ausdrücklich darauf, die Vereinbarung aus welchen Gründen auch immer anzufechten. Sollten einzelne Punkte oder Teile der Vereinbarung nichtig, ungültig oder fehlend sein, berührt dies die Gültigkeit der Vereinbarung nicht. Es sind vielmehr die nichtigen, ungültigen oder fehlenden Punkte durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die den Intentionen der Parteien möglichst nahe kommen.

 

6.

 

Diese Vereinbarung wird in zwei Ausfertigungen erstellt und wurde

 

durch den Gemeinderat der Marktgemeinde Riedau am ……

durch den Gemeinderat der Gemeinde …………………………………….. am

beschlossen.

 

 

Riedau, am                                          ………………………………, am

 

Der Bürgermeister:                                Der Bürgermeister:

 

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Diersbach Gemeinde Dorf an der Pram, Eggerding und Andorf  haben die vorgelegte Vereinbarung bereits beschlossen und sollen auch vom hs. Gemeinderat genehmigt werden. Weiters liegt ein Schreiben der Gemeinde Grieskirchen vor, dass die Vereinbarung in der April-Sitzung beschlossen werden soll.

 

Eine Gemeinde, Taufkirchen/Trattnach, will nicht zahlen, die bekommen die normale Vorschreibung lt. 2005.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer stellt den Antrag um Genehmigung der Vereinbarungen mit den Gemeinden Diersbach, Dorf/Pram, Grieskirchen, Andorf und Eggerding

Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen.

 

 

Beschluss: Der Beschluss wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 7.) Genehmigung einer Löschungserklärung für die EZ. 315 KG. Riedau (Preinfalk).

 

Der Vorsitzende gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Es liegt von Herrn Dr. Manfred Wild folgendes Schreiben vor:

Ob der Liegenschaft EZ 315 Grundbuch 48129 Riedau (Eigentümer Ernst und Erna Preinfalk) ist in CLNr. 2a das Wiederkaufsrecht gem. Pkt. 6 des Kaufvertrages vom 22.2.1963 für Ihre Marktgemeinde einverleibt. Gemäß den Bestimmungen des Punktes „VI.“ des Kaufvertrages vom 22.2.1963 diente das zugunsten Ihrer Marktgemeinde vereinbarte Wiederkaufsrecht der Besicherung der von den Käufern gegenüber Ihrer Marktgemeinde eingegangenen Verpflichtung zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Kaufgrundstück. Um dieses Wiederkaufsrecht nunmehr im Grundbuch als gegenstandslose Eintragung löschen zu können, womit ich vom jetzigen Liegenschaftseigentümer beauftragt wurde, benötige ich zum Zwecke der Vorlage beim Bezirksgericht Schärding eine entsprechende Bestätigung.

 

Bestätigung:

Es wird hiemit bestätigt, dass auf dem Grundstück 202/17, EZ. 315 Grundbuch 48129 Riedau (bücherliche Eigentümer: Preinfalk Ernst und Preinfalk Erna), das Wohnhaus Pomedt 36, errichtet wurde, wodurch das bei obiger Liegenschaft auf Grund des Kaufvertrages vom 22.2.1963 zugunsten der Marktgemeinde Riedau zur Besicherung der Verpflichtung der Erbauung eines Wohnhauses begründete Wiederkaufsrecht gegenstandslos geworden ist.

 

Der Bürgermeister stellt folgenden Antrag:  Genehmigung der Löschung des Wiederkaufsrechtes.

Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

 

TOP. 8.) Bericht des Obmannes des Bauausschusses.

 

Der Bürgermeister bittet den Obmann um den Bericht.

Obmann GV. Ortner berichtet, dass die Sitzung des Bauausschusses am Montag, 3. April 2006 stattgefunden hat.

 

Pkt. 1. behandelte die Verkehrsberuhigung Kreuzung Pramtal Straße mit Gemeindestraße Bahnhofstraße:

 

Vor ein paar Wochen fand eine Versammlung der Anrainer (Bahnhofstraße) statt und es wurde festgestellt, dass den Bewohnern die Maßnahmen zur Beruhigung des Verkehrs zu wenig sind. Sie wollen um die Hälfte weniger Verkehr.Den Verkehr um die Hälfte zu vermindern, können wir ihnen nicht erfüllen, sagt der Obmann. Wir müssen Beruhigungsmaßnahmen setzten. Machbar wäre der Minikreisverkehr und eine gleichrangige Kreuzung (Rechtsregel).

GR. Ing. Steinmetz war gegen eine gleichrangige Kreuzung, denn dies wäre eine unfallträchtige Sache.

GR. Praschl war auch der Meinung, dass es Probleme geben wird mit einer gleichrangigen Kreuzung. Die Autofahrer, die von Riedau Richtung Bahnhof fahren, sind es gewohnt durchzufahren, weil es eine Gerade ist. Bei einer gleichrangigen Kreuzung hat aber der von Zell Kommende Vorrang (Unfallgefahr).

Der Obmann teilte mit, dass die Unvernunft mancher Verkehrsteilnehmer zu groß ist. Er schlug vor, dass eine Ausschilderung mit Vorwegweisern (z.B. die Autos die von Ried im Innkreis Richtung Zell und Raab fahren, sollen die B137 benutzen) angebracht wird, damit man die Durchfahrer wegbringt.

Für Riedau sollte es nur zum Bahnhof und zur Fa. Leitz beschildert sein.

GR. Wimmer erzählte, dass viele Lastwagen, die von Zell kommen und nach Taiskirchen müssen, in Riedau durchfahren anstatt auf die B137 einzubiegen. Es fahren an einem Tag ca. 2.000 Fahrzeuge auf der Bahnhofstraße durch.

Die Straße enger machen ist die einzige Möglichkeit den Verkehr zu beruhigen (im Winter durch den vielen Schnee auf den Seiten sind die Autofahrer langsam gefahren).

GR. Praschl war auch der Meinung, dass von Ried nach Raab nicht durch den Ort gefahren werden sollte. Das Problem ist der Durchzugsverkehr.

Obmann GV. Ortner schlug vor: Gesicherter Fußgängerübergang (Strasser Otmar gibt nichts her durch eine frühere Benachteiligung). Zurückrucken beim Blumenbeet Wölfleder; es ist links und rechts ein Gehsteig; man könnte sich den Gehsteig auf der Seite Schlecker sparen und den breiteren Gehsteig Seite Seidl besser nutzen. Man sollte diesen schöneren Gehsteig (Seidl) den Fußgängern anbieten.

GR. Ing Steinmetz sagte, dass die meisten Fußgänger im Bereich Unimarkt über die Straße gehen.

Eine Beschilderung mit Vorwegweisern findet er gut. Die Anrainer wollen keine Veränderung an der Straße.

Bürgermeister Ing. Demmelbauer erwähnte, dass die Schleppkurve von der Feuerwehr/Einsatzzentrums-Ausfahrt nicht möglich ist, wenn ein Fahrbahnteiler kommt. Ein Wunsch wäre Bäume entlang der Straße zu pflanzen, weil dies optisch den Verkehr beruhigen würde. Wir müssen einen Verkehrstechniker herbringen. Wir können ohne Verkehrstechniker im Bauausschuss diese Änderungen nicht einfach so machen.

GV. Ortner war der Meinung, wenn man einen Fahrbahnteiler macht, sind die Autos bei der Kreuzung nicht mehr so schnell unterwegs. Bezüglich Einbahn bei der Fa. Leitz: diese müssen wir belassen auf besonderen Wunsch der Fa. Leitz (KommRat Ing. Haslauer).

GR. Wimmer fand, dass die Bahnhofstraße nicht so attraktiv sein sollte; dafür sollten andere Straßen attraktiver gemacht werden, damit die Bahnhofstraße entlastet würde.

Der Obmann hat im Ausschuss abstimmen lassen:

Abstimmung: Rechtsregel 1 JA und 5 NEIN

Die Mehrheit im Ausschuss war also der Meinung lassen wie es ist und dazu die Vorwegweiser aufstellen.

 

Der Obmann regte an, bezüglich Fußgänger messen wir noch aus, ob ein Fahrbahnteiler zwischen Wölfleder und Seidl möglich ist. Über den Fahrbahnteiler sollten dann auch die Fußgänger wechseln.

Der Bürgermeister regte an, den Radius bei der Wölflederseite kleiner zu machen, damit der Trichter verkleinert wird. Die Fahrer von Richtung Riedau nach Zell müssten dann weit in die Kreuzung hineinfahren.

Für GR. Wimmer wäre es denkbar auf der rechten Straßenseite optisch eine Verschwenkung zu machen und Bäume zu setzen.

Der Bürgermeister erwähnte, dass auf dieser Seite die Gefahr von zuviel Schatten durch die Bäume wird.

Abschließend erklärte Obmann GV. Ortner, dass wir noch einmal mit einem Verkehrstechniker reden über die Vorschläge des Bauausschusses.

 

·                     Beschilderung (Vorwegweiser) fix vorsehen

·                     Bei Kreuzung Trichter verengen (Richtung Zell / Wölfleder)

·                     Fußgänger – Fahrbahnteiler planen und wenn es geht auch durchführen

·                     2 Tempobremsen Richtung Bahnhof (rechts Bäume / Ausbuchtung)

 

 

Pkt. 2 der Ausschusssitzung betraf die  Übernahme der Straßennamen inkl. der Nummerierung; Beratung:

 

Der Obmann erklärte, dass dieser Tagesordnungspunkt bei der Gemeinderatssitzung im Dezember zurückgestellt wurde. Es ist vorgesehen, dass wie bereits mehrmals besprochen, Straßennamen in den Ortschaften Riedau, Vormarkt und Wildhag eingeführt werden. Dazumal hätte die Gemeinde für jedes Haus eine eigene Hausnummerntafel mit der jeweiligen Straßenbezeichnung anfertigen lassen müssen. Durch die sehr hohe Kostenschätzung wurde dieses Vorhaben bei Seite gelegt.

In der Zwischenzeit sind sämtliche Straßenzüge mit Hinweisschildern der neuen Straßenbezeichnungen bereits angebracht worden. Es ist auch nicht mehr vorgeschrieben, dass jedes Haus die Straßenbezeichnung auf der Hausnummerntafel mitführen muss.

Durch diese Hinweisschilder kam es zu einer stark verbesserten Orientierung.

90 % der Bevölkerung schreiben ohnehin schon lange die neuen Straßenbezeichnungen. Nur offiziell (Meldeamt, Behörden usw.) wurden diese neuen Straßenbezeichnungen noch nicht übernommen.

Es gibt immer wieder Probleme mit Behörden weil die Adressen nicht übereinstimmen.

 

Durch die Einführung des GWR (Gebäude- und Wohnungsregisters) bei allen Gemeinden, ist es daher dringend notwendig, diese neuen Straßennamen gleich mit einzubringen und ins Meldeamt zu übernehmen. Diese Daten sind auch wichtig für die Steuerbuchhaltung.

Folgende Straßenbezeichnungen werden folgend festgelegt:

 

Anhand des Beamers erklärt der Obmann die genaue Situation:

 

Marktplatz

Gemeindeamtsgebäude bis Autzinger

Huber (Friseur) bis Wesentslintner

Zeitler bis Gintenreiter

Fellner bis Gemeindewohnhaus

Betreubares Wohnen, Schuster bis Pfarrhof, Kirche

ISG, Trafik bis Fleischhauerei Moser

 

Dammstraße

Dick bis Hosner

Mayr, Perndorfer bis Pöchersdorfer

Weissenböck bis Trilsam

 

Am Dammbach

Unimarkt, Huemer, Kopfberger, Windhager, Kaltenbrunner, Ecker

 

Klosterstraße

Aigner bis Hufnagl

Dobler bis Schönbauer

Hölzl

 

Haberlstraße

Markl Leopold bis Mayrhuber Walter

Lagerhalle, Hofpointner

Seifried, Schwabeneder, Demmelbauer

Vormayr Helga bis Schroll Anton

 

Schmiedgasse

Schestauber, Kino, Wagner, Wagner, Krempl, Krempl

Bauhof, Rollerskateplatz

 

Mühlgasse

Holzmuseum, Zigmund bis neue Häuser (Praschl)

Steiner, Polak, Floß, Mitterbauer, Stögmüller

 

Vormarktstraße

Schauer, Heinzl, Gumpoltsberger, Enzlmüller

Griesböck, Brunner, Aspermaier, Grafendorfer, Herrmann

Pirnleithner Erni bis Leitz (Ziegler)

Raschhofer, Unger, Kaltenböck, Tüchler, Baumgartner, Hackenbuchner, Kara (Fürk), Voglmeir

 

Bahnhofstraße

Köglbauer/Hargassner bis Auto Wölfleder

Hallen- u. Freibad

Bachinger/Ortner bis Leiner Justine

Wiesmayr, ÖBB

Moritzhuber, Salan, Mazany, Wendt

Stöckl, Buchinger bis Seidl

Pointl bis Ornetsmüller

Zahntechnik, Brandl, Bahnwirt

 

Leitzstraße

Firma Leitz

Leitz/Wohnhäuser

Vogelsberger, Weger, Ratschan, Humer

Lang Theresia, Betriebsfeuerwehr

Hintermayr, Reisinger

Motorenwickelei Demmelbauer

 

Zellerstraße

Niemetz bis Himsl, Tomandl

Stöckl Nr. 33, ISG bis Wohnhaus Pilka Hildegard

 

Johann Raaberstraße

Antlinger bis Hosner

Hauer, Spreitzer, Siala

Voglmeir, Arnitz

Ebner, Daxl,, Einsatzzentrum

 

Pittnerstraße

Cantas (Fernhuber), Wolschlager, Wolschlager, Klaffenböck

ISG, LAWOG bis Estl

Jäger, Markl Nr. 35, Dobler, Vesely

 

Schulplatz

Krupa

Volksschule und Hauptschule

Kümmerle

Leithner, Gollnböck, Hofpointner

Biedner (Schönleitner), Cevik, Cevik (Schneebauer)

 

Birkenallee

Reischl, Lisberger, Tomandl,

Bangerl, Lenglachner

Billa

 

Zu Achleiten kommt noch

Loch Stefanie (hat Hauseingang auf Seite Achleiten)

Wagneder Renate u. Karl (hat Hauseingang auf Seite Achleiten)

 

Holzingerbach ist Grenze zu Ottenedt

 

Salan, Mazany, Wendt wird Bahnhofstraße.

Moritzhuber wird auch Bahnhofstraße und sollte eine neue Hausnummer 24 bekommen, da die alte Nr. 19 bereits Leiner Zäzilia hat.

Birkenalle ist nur straßenseitig und endet vor Pomedt.

Würde südlich Billa ein neues Siedlungsgebiet entstehen, sollte für dieses neue Gebiet später ein neuer Name eingeführt werden.

 

Alle anwesenden Mitglieder des Bauausschusses stimmten diesen neuen Straßennamen und dieser Einteilung zu. Die Hausnummern sollen  nicht geändert werden (außer Moritzhuber).

 

GV. Ortner ersucht den Bürgermeister, dass die Einführung der Straßenbezeichnungen in die nächste Sitzung des Gemeinderates aufgenommen wird.

 

Pkt. 3. Allfälliges:

Obmann GV. Ortner berichtete, dass der Wohnblock „Betreubares Wohnen“ laut ISG im November 2006 fertig wird. Er berichtete von der Aussengestaltung. Weiters wird die Marktplatzgestaltung laut Stöckl-Plan durchgeführt. Beim Haupteingang werden wiederum die Granitnockerl gelegt. Den Gehsteig auf Seite dieses Hauses soll es künftig nicht mehr geben, weil die ebenerdigen Wohnungen einen Balkon haben und es ist nicht gut, wenn die Passanten in diese Balkone einsehen würden. Laut dem Plan von Herrn Stöckl sind dort Schrägparkplätze mit Bäume geplant.

Dringend notwendig werden auch die Reparaturen der Asphaltaufbrüche vom Winter am oberen Marktplatz, Haberlstraße und Pittnerstraße.

Bezüglich der Frostschäden, sie sind  heuer nicht so schlimm in der Ortsdurchfahrt, aber dafür andere Straßenstücke. GR.  Praschl berichtete von der Ortschaft Schwabenbach, der  Schotterrasen macht den  Bewohnern Probleme. Vielleicht gibt es da eine andere Lösung.

 

Bgm Ing. Demmelbauer bedankt sich für den Bericht. Der Punkt bezüglich der Straßenbezeichnungen wurde im Dezember  abgesetzt, weil GV. Schabetsberger eine durchgehende Nummerierung wollte. Er war auch bei der Bauausschusssitzung. Der Straßenbau Bahnhofstraße soll bald begonnen werden. Er wird sich bemühen einen vernünftigen Fußgängerübergang zu erreichen. Bisher gab es dazu vom Land dreimal  ein NEIN, außer dort, wo der Grundanrainer Strasser das Grundstück hat,  aber der will keinen Grund hergeben. Er wird sich aber nochmals darum bemühen. Auch  wird es nun gleich Gespräche mit der  Straßenmeisterei geben. Speziell den Anrainern soll,  soweit es geht,  mit den Wünschen entgegengekommen werden.

 

GR. Wimmer berichtet nochmals, die Bahnhofstraße soll schmäler werden und sie soll nicht mehr so attraktiv sein wie bisher. Ansonsten wird der Verkehr nicht weniger. Das Beispiel war der heurige Winter, durch die Schneemengen war eine Verkehrsberuhigung möglich.  

 

Bgm Ing. Demmelbauer sagt dazu, auch der Mittelstrich soll künftig nicht mehr sein, da soll mit der Straßenmeisterei gesprochen werden. Auch bezüglich der Breite der Straße soll nochmals mit dem Straßenmeister gesprochen werden. Diese Straße ist eine Bezirksstraße im Rang einer Landesstraße, um die korrekte Bezeichnung zu sagen.

 

GR. Hintermayr bemängelt, dass die Hausnummereinteilung bleiben soll  wie vorher, auch gibt es kein Verkehrskonzept.   Wegen der Verkehrsberuhigung sagt er, die Beschilderung der Verkehrsumleitung wäre wichtig. Man will zwar den Verkehr umleiten, aber die Beschilderung für die Fa. Leitz gibt es.

Bgm Ing. Demmelbauer sagt zu,  er wird sich um ein Gespräch mit der Fa. Leitz bemühen. Die Fa. Leitz hat bei der Bezirkshauptmannschaft Schärding um Genehmigung für die Aufstellung dieser Hinweistafeln angesucht.

 

 

 

TOP. 9.) ÖBB-Bahnhofsumbau; Grundsatzbeschluss über die Sanierung der Zeller- und Bahnhofstraße; Verkehrsberuhigungsmaßnahmen Kreuzung Pramtalstraße mit Gemeindestraße Bahnhofstraße.

 

Der Bürgermeister gibt folgenden Bericht:

Es geht darum, dass die Zeller- bzw. Bahnhofstraße saniert wird und dass auch das Budget zur Verfügung steht, die Sanierung muss heuer gemacht werden. Anfang Oktober wird der Bahnhof eröffnet und da muss alles fertig sein.

 Beschlussvorschlag des Bauausschusses:

·                     Beschilderung (Vorwegweiser) fix vorsehen

·                     Bei Kreuzung Trichter verengen (Richtung Zell / Wölfleder)

·                     Fußgänger – Fahrbahnteiler planen und wenn es geht auch durchführen

·                     2 Tempobremsen Richtung Bahnhof (rechts Bäume / Ausbuchtung)

Er übergibt das Wort an den Obmann des Bauausschusses GV. Ortner.

 

GV. Ortner stellt den Antrag die Sanierung gemeinsam mit Land Oberösterreich in Angriff nehmen. Die Kreuzung soll entsprechend mit gestalten werden.

 

GR. Zallinger gibt zu bedenken, der  Fahrbahnteiler beim Schlecker ist gut zu überlegen, denn  wie kann ein LKW zum Schlecker dann Waren liefern?

Der Bürgermeister antwortet,  dass dies sicherlich berücksichtigt wird, die Geschäfte müssen beliefert werden können. Genauso wichtig ist, dass auch für die Fußgeher ein guter Übergang geschaffen wird.

 

GV. Schabetsberger betont bezüglich des  Budgets, es darf der Gemeinde nichts kosten.

 

Es antwortet Bürgermeister Ing. Demmelbauer, die Sanierung der Straße selbst kostet uns nichts, der Gehsteig verursacht Kosten. Der ÖBB ist es egal, ob der Gehsteig schön ist oder nicht. Die Abgrenzung der Kosten ist die  Außenkante Gehsteig. Diese Sache wurde geklärt.

 

GR. Steinmetz stellt die Frage, wann ist die Sanierung der  Bahnhofstraße geplant. Derzeit sind große Schlaglöcher, diese sollen möglichst bald beseitigt werden.

Der Bürgermeister kann den Termin der Sanierung nicht sagen, er wird aber mit dem Straßenmeister reden. Er bringt auch zur Kenntnis, dass die Brücke der L513 saniert wird. Die Brückensanierung und der Bau der Park- und Rideanlage wird sich geringfügig überschneiden.

 

GV. Kraft spricht die Eröffnung des Bahnhofumbau an und fragt nach, ob zu diesem Zeitpunkt der Bahnsteigtunnel immer noch vom Grundwasser überflutet ist.   

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass die Eröffnung Anfang Oktober geplant ist.

 

Abschließend lässt der Bürgermeister über den Antrag von GR. Ortner bzw. dem Beschlussvorschlag des Bauausschusses mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der  Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 10 .) Genehmigung einer Verordnung betreffend Einreihung von Straßen als Güterweg.

 

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:

 

TOP. 11. behandelt die Gründung des Wegeerhaltungsverbandes Innviertel bzw. die Genehmigung von Satzungen.

Diese Angelegenheit wurde bereits in einer Bürgermeisterkonferenz vorgestellt und Herr Roland Pichler sowie Herr Mayr von der Güterwegmeisterei haben beim Marktgemeindeamt vorgesprochen.

 

Es wurde darüber gesprochen, dass Straßen, welche bisher als Gemeindestraßen eingereiht sind, als Güterwege verordnet werden könnten und somit mit aufgenommen werden könnten.

 

Bisherige gibt es in Riedau folgende Güterwege:

 

Berg                       Haupttrasse                                                                             0,631

Bernetsedet            Haupttrasse                                                                             1,500

Friedwagn               Haupttrasse      Zufahrt Richter                                                  0,465

Habach                  Haupttrasse      Zufahrt Bangerl, Schroll, Zeitler, Gruber   0,584

Habach                  Haupttrasse (Zell/Pram-Altschwendt)                                         0,143

Hirschleiten            Haupttrasse                                                                             0,477

Lechner                  Haupttrasse                                                                             0,077

Schwaben              Haupttrasse      Zufahrt Mayrhuber                                             0,361

Schwaben              Haupttrasse (Hausnummer 1-3)                                                 0,384

Stieredt                  Haupttrasse                                                                             0,405

Wildhag                  Haupttrasse                                                                             0,115

Pomedt                  (Zufahrt Pomedt 1)                                                                   0,400

 

 

Als Güterweg sollen nun verordnet werden lt. Lageplan:

1) Güterweg Sumeredt 380 lfm

2) Güterweg Gebetsedt 630 lfm

3) Güterweg Mayr-Hinterhof 270 lfm

4) Güterweg Bayrisch-Habach  2.400 lfm

5) Güterweg Winklinger       100 lfm 

 

Folgender Entwurf einer Verordnung wurde vorbereitet und wird nun zur Beschlussfassung vorgelegt:

 

Verordnung

 

des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 06.04.2006 betreffend die Einreihung einer Straße in die Straßengattung „Güterwege“.

 

Auf Grund der Bestimmungen des § 8 Abs. 2, Z. 1-3, und § 11 Abs. 1 und 4 des O.Ö. Straßengesetzes 1991; LGBl. Nr. 84 i.d.g.F., in Verbindung mit dem „ 40 Abs. 2 Z. 4 und § 43 Abs. 1 der O.Ö. GemO 1990, LGBl. Nr. 91/1990 i.d.g.F., wird verordnet:

 

§ 1

 

Dieser Verordnung liegt der Planauszug des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen vom .., Maßstab 1:15000 zugrunde. Der Plan liegt bei der Marktgemeinde Riedau auf und kann während der Amtstunden von jedermann eingesehen werden.

 

§ 2

 

Die im Plan rot dargestellte bestehenden Straßen mit der bisherigen Bezeichnung

 „1) Gemeindestraße Sumeredt mit einer Länge von 380 lfm

2) Gemeindestraße Gebetsedt mit einer Länge von  630 lm

3) Gemeindestraße Mayr-Hinterhof mit einer Länge von 270 lfm

4) Gemeindestraße Bayrisch-Habach mit einer Länge von 2400 lfm

5) Gemeindestraße Winklinger mit einer Länge von 100 lfm„

 

wird in die Straßengattung Güterweg (gem. § 8 Abs. 2 Z. 2) eingereiht.

 

§ 3

 

Mit der Einreihung der Straße in die Straßengattung „Güterwege“ wird jene bestehende öffentliche Straße, die Bestandteil des Güterweges ist, als Gemeindestraße aufgelassen.

 

§ 4

 

Diese Verordnung wird gemäß § 94 der O.Ö. GemO 1990 i.d.g.F. durch zwei Wochen kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.

 

 

GV. Ortner stellt die Frage, ob die Habacher Gemeindestraße nicht schon immer ein Güterweg ist, weil ihm ist erinnerlich, als der Hochbehälter des LWU gebaut wurde, das LWU Vorschriften gemacht hat.

 

Der Bürgermeister kann sich daran nicht erinnern, jedenfalls ist die Straße nach Wagneredt eine Gemeindestraße. Es stellt Bürgermeister Ing. Demmelbauer  den Antrag, die im Entwurf erstellte Verordnung vollinhaltlich zu genehmigen. Er lässt mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

TOP. 11.) Gründung des Wegeerhaltungsverbandes Innviertel; Genehmigung von Satzungen.

 

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:

Es bestehen in Oberösterreich bereits drei Güterwegerhaltungsverbände (Eisenwurzen, Oberes Mühlviertel und Unteres Mühlviertel). Nunmehr ist geplant, das restliche Oberösterreich noch in dieser Legislaturperiode ebenfalls in Güterwegerhaltungsverbände einzubringen. Geplant sind dabei die Verbände Braunau-Salzkammergut, Hausruckviertel und Innviertel (Innviertel Bezirke Ried und Schärding, 66 Gemeinden mit rund 1200 km)

 

Organe des Verbandes:

Verbandsversammlung – Obmann  und Obmannstellvertreter – Verbandsvorstand mit 9 Mitgliedern nach politischer Zusammensetzung der letzten Gemeinderatswahl und Prüfungsausschuss mit mind. 3 Mitgliedern – Geschäftsführer und Stellvertreter – Kassenleiter. Die Stimmen der Vertreter in der Verbandsversammlung werden gewichtet: bis 20 km 1 Stimme, bis 40 km 2 Stimmen, ab 40 km 3 Stimmen.

 

Aufgaben des Verbandes:

Instandhaltung (ohne Winterdienst und Gründflächenpflege)

Instandsetzung und

Sanierung von Katastrophenschäden

 

Instandhaltung ist Bankette abziehen, Wartung der Entwässerungsanlagen, Fahrbahnsanierungen, Freihaltung des Lichtprofiles und Tragfähigkeitsmessungen mit visueller Schadensaufnahme (also alle Arbeiten, welche die Tragfähigkeit nicht unmittelbar beeinflussen)

 

Instandsetzung ist Unterbauverstärkungen, Stabilisierung, bituminöse Tragdeckschichten und Brückensanierungen

 

Katastrophenschäden, die Beseitigung von auftretenden Katastrophenschäden.

 

Schadensbeurteilung: visuelle Begutachtung – messtechnische Untersuchung:

visuelle Begutachtung: Längsrisse-Netzrisse-Ausmagerungen-Spurrinnen-Verformungen: Dringlichkeitsreichung

            Rutschungen und Schlaglöcher: Sofortmaßnahmen

            Bankettschäden und Entwässerungsschäden: turnusmäßige Wartung

 

            messtechnische Untersuchung:

            LK I: Verbindungs- oder Durchzugsstraßen

            LK II: Hofzufahrten mit Milchtransporten

            LK III: einfache Zufahrten

Ermittlung der Tragfähigkeit in den einzelnen Schichten des Straßenkörpers (Decke, un-gebundene Tragschichte, Unterbau, Untergrund)

 

WEV Innviertel – Finanzierung:

Landesmittel aus dem Baureferat, Instandhaltung und Instandsetzung                             € 1,740.000,--

BZ-Mittel aus dem Gemeindereferat, Instandsetzung                                                      €    500.000,--

Gemeindemittel Instandhaltung und Instandsetzung                                                       €    714.000,--

                                                           Gesamtmittel                € 2,954.000,--

 

Finanzierungsmodell – Instandhaltung:

Instandhaltungskosten € 1,920.000,-- (1.600,- €/km):       Landesbeitrag € 1,223.000,-- ( 1.019,- €/km)

                                                                                  Gemeindeleistung € 697.000,--- (581,-- €/km)

 

Finanzierungsmodell – Instandsetzung:

Instandsetzungskosten € 1,034.000,--:

                                   Landesbeitrag WEV 50 % € 517.000,--

                                   Gemeindeleistung    50 % € 517.000,--  - BZ-Mittel € 500.00,--

 

 

           

 

Vorgansweise für die Gründung des WEV Innviertel:

 

 

künftige Kosten für die Gemeinde Riedau:

Güterwege alt 5,142 km,

Güterwege neu 4,180 km (Pomedt 400 m, Sumeredt 380 m, Gebetsedet 630 m, Mayr-Hinterhof 270 m, Bayrisch-Habach 2400 m, Winklinger 100 m)

Gesamtlänge 9,322 x € 581,-- = € 5.416,--

 

 

Folgende Vereinbarung wurde im Entwurf erstellt und ist nun vom Gemeinderat zu beschließen:

 

 

 

VEREINBARUNG

 

 

der Gemeinden des politischen Bezirkes Schärding und Ried im Innkreis über die Gründung, eines freiwilligen Gemeindeverbands im Sinne des O.ö. Gemeindeverbändegesetzes, LGBl. Nr. 113/2002, für die Erhaltung des ländlichen Wegenetzes, im folgenden kurz Wegeerhaltungsverband Innviertel, zu bilden.

 

 

SATZUNG

 

§ 1

Aufgaben, Zweck und Mittelaufbringung

(1) Der Wegeerhaltungsverband Innviertel hat die  Aufgabe, die Erhaltung des ländlichen Wegenetzes außerhalb des verbauten Gebietes sicherzustellen. Das ländliche Wegenetz außerhalb des verbauten Gebietes in diesem Sinne umfasst:

 

a)   Güterwege nach dem O.ö. Straßengesetz 1991, LGBl. Nr. 84 i.d.g.F., die unter der Bauleitung der Unterabteilung Güterwege des  Amtes der o.ö. Landesregierung, der Landwirtschaftskammer für Oberösterreich oder der Agrarbezirksbehörde zur Hoferschließung errichtet wurden (§ 8 Abs. 2 Z. 2 O.ö. Straßengesetz 1991);

 

(2) Der Obmann des Wegeerhaltungsverbandes Innviertel hat die im Abs. 1 lit. a angeführten Wege innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der diese Vereinbarung genehmigt wird, in einem Verzeichnis festzuhalten und den verbandsangehörigen Gemeinden bekannt zu geben.

 

(3) Zusätzlich zu den nach Abs. 2 im Verzeichnis angeführten Wegen haben die verbandsangehörigen Gemeinden jährlich die außerhalb des verbauten Gebietes jeweils fertig-gestellten bzw. verordneten weiteren Güterwege im Sinne des Abs. 1 in den Wegeerhaltungsverband Innviertel einzubringen und zwar mit dem Stichtag 1. November für das nachfolgende Kalenderjahr. Das im  Abs. 2 angeführte Verzeichnis ist jedes Jahr fortzuschreiben.

 

(4) Der Wegeerhaltungsverband hat den Zweck, die Instandsetzung und Instandhaltung des Wegenetzes nach Abs. 1 sicherzustellen und für die Aufbringung der für diese Erhaltungsmaßnahmen notwendigen Mittel, mit Ausnahme der öffentlichen Förderungen, zu sorgen.

 

 

 (5) Die verbandsangehörigen Gemeinden verpflichten sich, für die Instandhaltung ihres in den Wegeerhaltungsverband eingebrachten Wegenetzes nach Abs. 1 und 2 jährlich pro angefangenen Kilometer € 581,00- als Vorauszahlung aufzubringen. 50 v.H. dieses Betrages sind bis 31. März und die restlichen 50 v.H. bis 30. September eines jeden Kalenderjahres auf das Konto des Wegeerhaltungsverbandes Innviertel einzuzahlen.

 

(6) Die durch öffentliche Förderungen oder sonstige Einnahmen nicht gedeckten Kosten im Bereich der Erhaltung trägt der Wegeerhaltungsverband. Die von den verbandsangehörigen Gemeinden geleisteten Vorauszahlungen werden am Ende eines jeden Kalenderjahres abgerechnet. Kann mit dem Betrag von 581,00 pro angefangenen Kilometer nicht das Auslangen gefunden werden, entscheidet über eine Erhöhung des Kostenersatzes die Verbandsversammlung.

 

(7) Kommt eine Gemeinde ihrer Zahlungsverpflichtung nach Abs. 5 oder 6 nicht nach, so entscheidet über die Zahlungspflicht die o.ö. Landesregierung nach den näheren Bestimmungen des § 10  Abs. 4 O.ö. Gemeindeverbändegesetz.

 

(8) Es ist auch eine Aufgabe des Wegeerhaltungsverban- des, für die Aufbringung der Mittel zur Beseitigung von Katastrophenschäden zu sorgen, soweit hiefür die Mittel nach dem Katastrophenfondsgesetz 1986, BGBl. Nr. 396, nicht ausreichen.

 

 

§ 2

Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft beruht auf einem freiwilligen Zusammenschluss der Gemeinden. Die diesbezügliche Vereinbarung der Gemeinden über die Bildung des Wegeerhaltungsverbandes Innviertel bedarf der übereinstimmenden Beschlüsse der Gemeinderäte und überdies der Genehmigung der  Aufsichtsbehörde.

 

(2) Verfügt eine der in der Vereinbarung angeführten Gemeinden über keinen Weg im Sinne des § 1 Abs. 1, so kann diese Gemeinde trotzdem dem Wegeerhaltungsverband Innviertel beitreten, hat aber erst eine Zahlungsverpflichtung, wenn ein Weg im Sinne des § 1 Abs. 1 in der betreffenden Gemeinde fertiggestellt und in den Wegeerhaltungsverband eingebracht wird (§ 1 Abs. 3).

 

 

§ 3

Aus- und Beitritt

(1) Der  Austritt einer Gemeinde aus dem Wegeerhaltungsverband Innviertel bedarf eines Beschlusses des Gemeinderates und darf nur aus wichtigen, insbesondere wirtschaftlichen Gründen und nur dann erfolgen, wenn dieser Gemeinde eine weitere Verbandszugehörigkeit nicht zugemutet werden kann.

 

(2) Die Austrittserklärung ist bei der Geschäftsstelle des Wegeerhaltungsverbandes Innviertel einzubringen und bedarf der Genehmigung der  Aufsichtsbehörde gemäß § 5  Abs. 3 O.ö. Gemeindeverbändegesetz.

 

(3) Im Falle des  Austritts einer Gemeinde hat die Verbandsversammlung mit Ende des Monats, welcher dem Monat der Wirksamkeit des Austritts folgt, einen Rechnungsabschluss herzustellen und die Kostenanteile der austretenden Gemeinde zu bestimmen.

 

(4) Die verbleibenden verbandsangehörigen Gemeinden haben unverzüglich eine den geänderten Verhältnissen angepasste Satzung zu beschließen und diese der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

 

(5) Jede sonstige Änderung der Vereinbarung, insbesondere auch der Beitritt von Gemeinden, bedarf der über-einstimmenden Gemeinderatsbeschlüsse der verbands-angehörigen Gemeinden und der Genehmigung der  Aufsichtsbehörde gemäß § 5 Abs. 3 O.ö. Gemeindeverbändegesetz.

 

 

§ 4

Auflösung

(1) Die  Auflösung des Wegeerhaltungsverbandes Innviertel kann durch übereinstimmende Beschlüsse der Gemeinderäte der verbandsangehörigen Gemeinden erfolgen.

 

(2) Die Auflösung des Wegeerhaltungsverbandes Innviertel bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde und wird mit dem Inkrafttreten der Verordnung der Aufsichtsbehörde wirksam.

 

(3) Im Falle der Auflösung des Wegeerhaltungsverbandes Innviertel sind allenfalls bestehende Dienstverhältnisse unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen aufzulösen.

 

(4) Das Vermögen des Wegeerhaltungsverbandes Innviertel ist zur Abdeckung der Verbindlichkeiten heranzuziehen. Das verbleibende Vermögen ist nach dem Verhältnis der Kilometeranzahl der von den einzelnen Gemeinden in den Wegeerhaltungsverband Innvierteleingebrachten Wege im Sinne des § 1 Abs. 1 aufzuteilen. Ebenso haben die verbandsangehörigen Gemeinden nicht gedeckte Kosten und allfällige Ruhe- und Versorgungsgenüsse zu tragen.

 

 

§ 5

Rechte der Mitglieder

Die verbandsangehörigen Gemeinden haben insbesondere folgende Rechte:

 

1.   das Recht auf Wegeerhaltung nach Maßgabe des jährlichen Wegeerhaltungsprogramms;

2.   das aktive und passive Wahlrecht der Vertreter in der Verbandsversammlung auszuüben;

3.   das Recht, in der Verbandsversammlung des Wegeerhaltungsverbandes Innviertelim Rahmen ihres Wirkungsbereiches Anträge zu stellen und an der Beschlussfassung teilzunehmen.

 

 

§ 6

Organe des Verbandes

Organe des Wegeerhaltungsverbandes Innviertel sind:

1.   die Verbandsversammlung;

2.   der Verbandsvorstand;

3.   der Obmann;

4.    der Prüfungsausschuss.

 

§ 7

Die Verbandsversammlung

(1) Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der Gemeinden, die Mitglieder des Wegeerhaltungsverbandes Innviertelsind. Jede verbandsangehörige Gemeinde entsendet einen Vertreter. Es können nur Mitglieder der Gemeinderäte der verbandsangehörigen Gemeinden in die Verbandsversammlung als Vertreter gewählt werden. § 33  Abs. 2 O.ö. Sozialhilfegesetz sowie § 33 Abs. 5 O.ö. Gemeindeordnung 1990 gelten sinngemäß. § 33 Abs. 3 O.ö. Sozialhilfegesetz ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass den nachträglich zu wählenden Vertretern in der Verbandsversammlung lediglich beratende Stimme zukommt. Die Stimmenanzahl der Gemeinden richtet sich nach der Gesamtlänge der von jeder Gemeinde in den Wegeerhaltungsverband Innvierteleingebrachten Wege und beträgt je Gemeinde

 

 

 

von 0 bis 20 km:                  1 Stimme

             bis 40 km:                  2 Stimmen

            über 40 km:                3 Stimmen.

(2) Der Verbandsversammlung sind vorbehalten:

 

1.   die Wahl und die  Abberufung des Obmannes, der(s) Obmannstellvertreter(s) und der übrigen Mitglieder des Verbandsvorstandes;

2.   die Beschlussfassung über Anträge an die verbandsangehörigen Gemeinden betreffend eine Änderung der Vereinbarung, insbesondere betreffend den Beitritt einer Gemeinde sowie die Auflösung des Wegeerhaltungsverbandes Innviertel;

3.   die Beschlussfassung über den Voranschlag und das jährliche Wegeerhaltungsprogramm und den Rechnungsabschluss;

4.   die Bestellung von Ausschüssen;

5.   die Beschlussfassung über den Kostenersatz (§ 1 Abs.6);

6.   die Beschlussfassung über den Dienstpostenplan.

 

 

§ 8

Verbandsvorstand

(1) Der Verbandsvorstand besteht aus dem Obmann, dem Obmannstellvertreter und aus sieben übrigen Mitgliedern.  Der Verbandsvorstand ist von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte zu wählen. Für die Wahl des Obmannes, des Obmannstellvertreters und der übrigen Mitglieder des Verbandsvorstandes gelten die Bestimmungen der O.ö. Gemeindeordnung 1990 über die Wahl des Bürgermeisters durch den Gemeinderat, der Vizebürgermeister und der übrigen Mitglieder des Gemeindevorstandes sinngemäß.

 

(2) Dem Verbandsvorstand obliegt:

 

1.   die Vorberatung der in die Zuständigkeit der Verbandsversammlung fallenden Angelegenheiten;

2.   die Bestellung des Geschäftsführers und die Beschlussfassung in allen das Personal des Wegeerhaltungsverbandes Innviertel betreffenden Angelegenheiten;

3.   die Besorgung aller übrigen  Aufgaben des Wegeerhaltungsverbandes, die nicht ausdrücklich einem anderen Organ des Wegeerhaltungsverbandes Innviertel vorbehalten sind.

 

(3) Die Funktionsperiode des Verbandsvorstandes beginnt mit der Neuwahl seiner Mitglieder und endet mit der Neuwahl des neuen Verbandsvorstandes, die spätestens innerhalb von sechs Monaten nach jeder allgemeinen Gemeinderatswahl vorzunehmen ist. Bis zur Übernahme des Vorsitzes durch den neugewählten Obmann hat die Sitzung der Verbandsversammlung, in der die Neuwahl stattfindet, das an Jahren älteste anwesende Mitglied der Verbandsversammlung zu leiten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der §§ 30, 31 und 32 der O.ö. Gemeindeordnung 1990 sinngemäß.

 

§ 9

Der Obmann

(1) Dem Obmann obliegt:

 

1.   die Vertretung des Wegeerhaltungsverbandes Innviertel nach außen;

2.   die Einberufung und Leitung der Sitzungen der Verbandsversammlung und des Verbandsvorstandes;

3.   die Durchführung der Beschlüsse der Verbandsversammlung und des Verbandsvorstandes;

4.   die Einsetzung des Geschäftsführers für die laufende Geschäftsführung des Wegeerhaltungsverbandes  Innviertel als Träger von Privatrechten, insbesondere auch die  Ausschreibung und Vergabe von Lieferungen und Leistungen sowie die Erhaltungsmaßnahmen;

5.   die Leitung der Geschäftsstelle als deren Vorstand.

 

 (2) Der Obmann wird im Falle seiner Verhinderung in  dieser Funktion vom Obmannstellvertreter vertreten. § 36 Abs. 2 der O.ö. Gemeindeordnung 1990 gilt sinngemäß.

 

§ 10

Der Prüfungsausschuss

(1) Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Verbandsversammlung hat die Anzahl der Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Prüfungsausschusses festzusetzen und die Mitglieder (Ersatzmitglieder) aus ihrer Mitte zu wählen. Jeder wahlwerbenden Partei, die in der  Verbandsversammlung vertreten ist, steht das Recht zu, mindestens durch ein Mitglied im Prüfungsausschuss vertreten zu sein. Die Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Prüfungsausschusses dürfen dem Verbandsvorstand nicht angehören.

 

(2) Der Prüfungsausschuss wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden (dessen Stellvertreter), sofern nicht die Verbandsversammlung selbst den Vorsitzenden (dessen Stellvertreter) gewählt hat.

 

(3) Der Prüfungsausschuss hat die Aufgabe festzustellen, ob die Gebarung des Wegeerhaltungsverbandes Innviertel sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig sowie in Übereinstimmung mit dem Voranschlag geführt wird, ob sie den Gesetzen und sonstigen Vorschriften entspricht und ob richtig verrechnet wird. Der Prüfungsausschuss hat sich auch von der Richtigkeit der Kassenführung und der Führung der Vermögens- und Schuldenrechnung sowie des Verzeichnisses des Eigentums zu überzeugen. Diese Gebarungsprüfung ist nicht nur an Hand des Rechnungsabschlusses, sondern auch im Laufe des Haushaltsjahres, und zwar wenigstens halb-jährlich, vorzunehmen. Über das Ergebnis der Prüfung hat der Prüfungsausschuss der Verbandsversammlung nach Anhörung des Obmannes jeweils einen schriftlichen, mit den entsprechenden Anträgen versehenen Bericht zu erstatten. Vor der Vorlage des Berichtes ist dem Obmann des Wegeerhaltungsverbandes InnviertelGelegenheit zu einer schriftlichen Äußerung, die gegebenenfalls dem Bericht anzuschließen ist, zu geben.

 

§ 11

Sitz und Geschäftsstelle

Sitz und Geschäftsstelle des Wegeerhaltungsverbandes Innviertel ist das Straßenmeistereigebäude in Münzkirchen, 4792 Münzkirchen, Eisenbirn 16.

 

 

§ 12

Unterfertigung von Urkunden

Urkunden über Rechtsgeschäfte des Wegeerhaltungsverbandes Innviertel sind, soweit es sich nicht um Angelegenheiten der laufenden Verwaltung handelt, vom Obmann zu unterfertigen.

 

 

§ 13

Entschädigungen

(1) Der Obmann und der Obmannstellvertreter des Wegeerhaltungsverbandes Innviertel haben nach Maßgabe der Art und des Ausmaßes der ihnen obliegenden Aufgaben und des mit  ihrer Tätigkeit verbundenen Aufwandes Anspruch auf angemessene Aufwandsentschädigung.

 

(2)  Alle Mitglieder der Verbandsversammlung (des Verbandsvorstandes) haben Anspruch auf Ersatz der notwendigen Reise(Fahrt)auslagen sowie der Aufenthaltskosten.

 

(3) Die Höhe der Aufwandsentschädigung (Abs. 1) und der Ersetze (Abs. 2) sind durch Verordnung der o.ö. Landesregierung festzusetzen.

 

 

§ 14

Haushaltsführung

Für die Vermögensgebarung und die Haushaltsführung  des Wegeerhaltungsverbandes Innviertel gelten die Bestimmungen  des IV. und V. Hauptstückes der O.ö. Gemeindeordnung 1990.

§ 15

Aufsicht über den Wegeerhaltungsverband

Innviertel

 

Die Geschäftsführung und Gebarung des Wegeerhaltungsverbandes Innviertel unterliegen der  Aufsicht der o.ö. Landesregierung. Für die Aufsicht gelten die Bestimmungen des   VII. Hauptstückes der O.ö. Gemeindeordnung 1990.

 

 

§ 16

Haftung

Durch die Übernahme der Erhaltung und der Kosten der unter § 1 Abs. a) und b) genannten Straßen durch den Wegeerhaltungsverband Innviertel wird der § 1319a ABGB nicht berührt. Die Haftung für den jeweiligen ordnungsgemäßen Wegzustand verbleibt bei den Gemeinden.

 

 

§ 17

Entscheidung in Streitfällen

Die o.ö. Landesregierung hat auf Antrag des Wegeerhaltungsverbandes Innviertel oder einer verbandsangehörigen Gemeinde über Streitigkeiten aus dem Verbandsverhältnis zu entscheiden.

 

 

§ 18

Mitteilungspflicht

Die verbandsangehörigen Gemeinden sind verpflichtet, dem Wegeerhaltungsverband Innviertel alle für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Mitteilungen zu machen.

 

 

§ 19

Geschäftsführung der Organe des Wegeerhaltungs-

verbandes

 

(1) Für die Geschäftsführung der Organe des Wegeerhaltungsverbandes Innviertel gelten, soweit im O.ö. Gemeindeverbändegesetz nichts anderes bestimmt wird, die Bestimmungen der O.ö. Gemeindeordnung 1990 über die Geschäftsführung der Gemeindeorgane sinngemäß.

 

(2) Darüber hinaus ist die o.ö. Landesregierung von der Einberufung einer Sitzung der Verbandsversammlung mindestens fünf  Tage vorher zu verständigen. Jeder verbandsangehörigen Gemeinde ist längstens binnen sechs Wochen nach einer Sitzung der Verbandsversammlung eine Ausfertigung der Niederschrift über die betreffende Sitzung zu übermitteln.

 

 

Als Vertreter der Gemeinde soll der Bürgermeister entsenden werden. Der Bürgermeister betont nochmals, dass voraussichtlich jährlich ein Betrag in Höhe rund  von € 5.500,- fällig wird, das Geld bleibt aber in der Gemeinde. Die Straße nach Wagneredt ist bereits sehr reparaturbedürftig.

 

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, stellt der Bürgermeister den Antrag auf Genehmigung der Vereinbarung (Vertreter der Gemeinde Riedau: der Bürgermeister).  Er lässt über seinen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.

 

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 12.) Investitionsdarlehen der Gemeinde; Genehmigung der Verlängerung der Rückzahlungskonditionen.

 

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:

Es betrifft die Darlehen an Gemeinden zum Bau von Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen und zwar die Änderung der Rückzahlungskonditionen.

Erlass des Amtes der OÖ. Landesregierung, Abt. Gemeinden, Zl. Gem-300030/175-2006-Sec/Pü vom 7.2.2006:

Die OÖ. Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 23.1.2006 unter Gem-3000/175-2006-Sec beschlossen, den tilgungsfreien Zeitraum der gewährten Zeitraum der gewährten Investitionsdarlehen, welche seit dem Jahre 1981 an Gemeinden, Wasserverbände, Wassergenossenschaften und Firmen für Siedlungswasserbauten (also Wasserver- und Abwasserentsorgungsanlagen) gewährt wurden, bis 31.12.2010 zu verlängern.

Im Wege der Bezirkshauptmannschaften ist der Abt. eine Protokollabschrift jener Gemeinderatssitzung zu übermitteln, in welcher den Gemeinderatsmitgliedern dieser Erlass vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht wurde.

 

Der Bürgermeister bittet um Wortmeldungen.

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, stellt der Bürgermeister den Antrag, die vom Land vorgeschlagene Verlängerung bis 2010 zu genehmigen. Er lässt mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 13.) Genehmigung einer Beitrittserklärung der Marktgemeinde Riedau zur Rahmenvereinbarung über den Austausch von Geodaten zwischen Land Oberösterreich und dem OÖ. Gemeindebund.

 

Der Bürgermeister ersucht die Amtsleiterin um Bekanntgabe des Sachverhaltes:

 

Es ist nun möglich, dass Geodaten zwischen Gemeinde und Land Oberösterreich kostenlos und unbürokratisch ausgetauscht werden. LH Dr. Pühringer sowie die Gemeindereferenten Josef Ackerl und LR Dr. Josef Stockinger haben sich bereit erklärt, die jährlichen Aufwendungen von ca. € 100.000,-- für dieses Projekt zu übernehmen. Dem steht ein einmaliger pauschaler Verwaltungskostenbeitrag der Gemeinden von € 300,-- gegenüber. Allein die demnächst verfügbaren neuen Orthofotos des Landes Oberösterreich sind für jede Gemeinde ein Vielfaches dieses Betrages werden.

Die Rahmenvereinbarung samt Beilagen soll im Gemeinderat beschlossen werden.

Nach Überweisung des Verwaltungskostenbeitrages durch die Gemeinde tritt die Vereinbarung in Kraft und der Austausch der betreffenden Geodaten – wie im Anhang 2 beschrieben – beginnt.

Der Gemeinde hat ein weiteres Info erhalten:

Keine Gemeinde ist aufgrund des Beitritts zur Vereinbarung  verpflichtet weitere GIS Daten zu erstellen oder anzuschaffen. Die Vereinbarung legt eindeutig den aktuellen Bestand an elektronisch verfügbaren Daten zugrunde.

 

 

Beitrittserklärung

der Marktgemeinde Riedau zur Rahmenvereinbarung über den Austausch von Geodaten zwischen Land Oberösterreich und dem OÖ. Gemeindebund

 

Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom …

I.

tritt die Marktgemeinde Riedau der Rahmenvereinbarung über den Austausch von Geodaten zwischen Land Oberösterreich und dem OÖ. Gemeindebund bei.

 

II.

stimmt die Marktgemeinde Riedau schon jetzt der direkten und kostenlosen Übermittlung von geokodierten Adressen der Marktgemeinde Riedau sus GWR Online an das Amt der OÖ. Landesregierung, Abt. Geoinformationen und Liegenschaft – Referat Doris, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, Fax 0732-7720-212888, E-Mail geodaten.geol.post@ooe.gv.at gem. § 7 Abs. 3 Adressregisterverordnung BGBl. II Nr. 218/2005 ausdrücklich zu.

 

III.

wird als Ansprechpartner der Marktgemeinde Riedau

Herr Klaus Waldenberger

Tel. 07764/8255

E-mail klaus.waldenberger@riedau.ooe.gv.at

namhaft gemacht.

 

IV.

verpflichtet sich die Marktgemeinde Riedau den einmaligen pauschalen Verwaltungskostenbeitrag von € 300,-- binnen eines Monats auf das Konto bei der Oberbank, BLZ 15000, Kt.Nr. 404555500, Verwendungszweck „Rahmenvereinbarung Geodatenaustausch“ zu überweisen.

 

 

Der Bürgermeister ersucht um Wortmeldungen.

 

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Genehmigung der Beitrittserklärung und lässt mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

TOP. 14.) Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.

 

Der Bürgermeister bittet den Obmann des Wohnungsausschusses GV. Schabetsberger um den Bericht.

 

GV. Schabetsberger berichtet, dass eine Sitzung des Wohnungsausschusses am Dienstag, 4. April 2006 stattgefunden hat. Es gab 4 Tagesordnungspunkte.

 

Es ging darum, eine Lawog-Wohnung in Riedau 45  und die ISG-Wohnung in Wildhag 41 zu vergeben, ebenso wurden Richtlinien für Betreubares Wohnen überarbeitet.

Für die Lawog-Wohnung gab es 4 Ansuchen; Größe der Wohnung ist 84,17 m2; mittels Punktevergabe wurde folgender Vergabevorschlag erarbeitet: 1. Vergabe an Frau ***anonymisiert*** , Ersatz ist Familie ***anonymisiert***.

Für die Wohnung Nr. 7 im ISG-Wohnblock Wildhag 41 gibt es zwei Ansuchen, diese Wohnungsvergabe soll aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit vergeben werden.

Pkt. 3 betraf die Überarbeitung der derzeitigen gültigen Richtlinien für die Vergabe der Wohnungen im Wohnblock Betreubares Wohnen. Damals, als wir das Punktesystem erarbeitet haben, haben wir vom Land das Schreiben erhalten, dass die Richtlinien so passen, aber sobald die neuen Richtlinien vom Land vorliegen, müssen diese übernommen werden. Der Wohnungsausschuss schlägt nun dem Gemeinderat vor,  diese neuen Richtlinien zur Kenntnis nehmen. Dann, wenn es besonders strittige Fälle gibt oder Punktegleichheit herrscht, wird zur genaueren Berurteilung unser eigenes System zusätzlich Verwendung finden. In erster Linie zählt also das Vergabesystem vom Land, für stritte Fälle ist dann unser System zuständig.

Unter Pkt. Allfälliges gab es keine Wortmeldungen.

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht.

 

GV. Schabetsberger stellt den Antrag,  dass dieser TOP. unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet.

Der Bürgermeister lässt darüber mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Der Bürgermeister ersucht, die Öffentlichkeit den Sitzungssaal zu verlassen.

 

 

 

 

 

 

TOP. 15.) Vergabe einer LAWOG-Wohnung sowie einer ISG-Wohnung im Wohnblock Wildhag 41.

 

Der Bürgermeister erteilt dem Obmann des Wohnungsausschusses das Wort.

 

Der Obmann bringt den Vergabevorschlag des Wohnungsausschusses zur Kenntnis:

Vergabe der LAWOG-Wohnung in Riedau 45, Wohnung Nr. 5:

Vergabe an ***anonymisiert*** .

Ersatz ist Herr ***anonymisiert*** .

.

Vergabevorschlag für die ISG-Wohnung Wildhag 41, Wohnung Nr. 7:

Vergabe an ***anonymisiert*** ,

Ersatz ist Herr Avci Siho. In den Fraktionen ist über die ***anonymisiert*** sicherlich gesprochen worden. Er will nun zur  keine  zusätzlichen genaueren Angaben machen. Wichtig ist, dass auch nach der Sitzung absolutes Stillschweigen darüber herrscht.

 

Anschließend lässt der Bürgermeister einzeln über die  Vergabevorschläge abstimmen.

 

Lawog-Wohnung: 1. ***anonymisiert*** , Ersatz ***anonymisiert***

Beschluss: Der Antrag wird  einstimmig angenommen. Die Abstimmung mittels Handzeichen

 

ISG-Wohnung: 1. ***anonymisiert*** , Ersatz ***anonymisiert***

Beschluss: 24 JA-Stimmen, 1 Gegenstimme von ***anonymisiert***

 

Die Abstimmungen erfolgten mittels Handzeichen.

 

 

 

Die Öffentlichkeit wird wieder hergestellt.

 

 

 

 

TOP. 16.) Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.

 

Der Bürgermeister bittet den Obmann des Kulturausschusses GR. Erwin Wolschlager um den Bericht.

 

Der Kulturausschuss hat sich in zwei Sitzungen betreffend 1. Mai – Marktfest/Maibaumfest beraten. Es wurde festgelegt, dass das Marktfest mit der Maibaumfeier zusammengelegt wird.

Es wurde in der ersten Sitzung über Grundsätzliches gesprochen, zur zweiten Sitzung wurden auch die Vereine geladen. Die Vereine haben sich bereit erklärt mitzuarbeiten.

Das Konzept sieht folgendermaßen aus: der Maibaum wird bei Schönwetter händisch aufgestellt um 14.00 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt wird auch schon die Musikkapelle anwesend sein. Eine Volkstanzgruppe wird organisiert. Dann gibt es weiters eine Hüpfburg, Kinder schminken, eventuell kurzfristig kann auch ein Maibaumkraxler engagiert werden. Er will dazu aber nicht mehr sagen, denn das entscheidet sich relativ kurzfristig. Es wird auch eine Tombola geben, es soll sich das ganze selbst finanzieren.

 

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht.

 

 

TOP. 17.) Bericht des Obmannes des Personalbeirates.

 

Der Personalbeirat hat in zwei Sitzungen getagt. In einer Sitzung ging es um die Besetzung des Schulwartpostens. Es wurde bereits Herr Ebner Richard als Schulwart vom Gemeindevorstand aufgenommen. In dieser Sitzung wurde auch festgelegt, dass ein Bademeisterposten vergeben wird und für das Hallen- und Freibad drei Reinigungskräfte aufgenommen werden. Auch über die künftige Besetzung der Reinigungsposten in der Volks- und Hauptschule wurde gesprochen.

Beim Schulwartposten wurden fünf Personen zu einem Gespräch eingeladen. Der Personalbeirat hat sich für Herrn Ebner entschieden und diesen Vorschlag dem Gemeindevorstand unterbreitet.

In der zweiten Sitzung am 23.3.2006 ging es dann um die Besetzung des Bademeisterpostens. Es wurde Herr Thomas Pointecker als Kopfing vorgeschlagen. Er ist gelernter Elektriker und zur Zeit Kinovorführer in Raab und er machte einen sehr guten Eindruck. Auch hat er Interesse gezeigt an der frei werdenden Schulwartwohnung.

Auch wurden die Reinigungskräfte für das Bad ausgewählt und zwar  Hermine Pointner, Renate Wiesbauer und Birgit Feichtner. Für die Besetzung des Kassierpostens im Freibad wurden auch drei Riedauer Bewerberinnen ausgewählt und zwar Kristina Schneebauer, Evelyn Manhartsberger und Dominique Reiter.

Weiters gab es eine Dienstbeendigung wegen Krankheit von mehr als einem Jahr. Aufgrund des § 181 Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 wurde das Dienstverhältnis aufgelöst mit dem Bediensteten Franz Entholzer.

 

 

 

 

Dringlichkeitsantrag:  Änderung Bebauung Schwabenbach

 

Der Bürgermeister bringt den Sachverhalt bekannt.

Es betrifft die Parzelle 746/58 in der Ortschaft Schwabenbach, angrenzend an die Liegenschaft Allmannsberger.  Die Fa. Leitz hat mitgeteilt, dass diese Parzelle schwer verkäuflich ist, da die Stromleitung darüber geht. Deshalb möchte die Fa. Leitz diese Parzelle aufteilen. Die angrenzenden Nachbarn haben Interesse an einer Vergrößerung ihrer Parzelle und zwar die Besitzer der Parzellen 746/55 und 746/57.

Es wurde auch vereinbart, dass Wasser- und Kanalanschlussgebühren bezahlt werden müssen aufgrund der Grundflächen. Natürlich verliert die Gemeinde Anschlussgebühren, weil kein Haus darauf errichtet wird. Anhand eines Planes wird die Situation erklärt.

 

GV. Schabetsberger stellt die Frage, ob es sich um eine Einzelumwidmung handelt. Dies wird vom Bürgermeister bestätigt. Es handelt sich dabei um eine Abänderung des Bebauungsplanes und dies hat der Gemeinderat zu genehmigen.

 

Bgm. Ing. Demmelbauer stellt den Antrag, dass dies genehmigt wird. Er lässt mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird  einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 18.) Bericht des Bürgermeisters.

 

Der Bürgermeister bringt zur Kenntnis, dass er schriftlich  angesucht hat, dass für die Bahnhofstraße während der Sanierungsarbeiter der Brücke auf der L513 ein 30 km/h-Beschränkung verordnet wird.

Auch  hat er angesucht – und  bereits die Genehmigung erhalten - dass bei der Aufschließungsstraße auf der L513 Hinweistafeln für die Ortschaften Schwaben und Schwabenbach aufgestellt werden. Die Gemeinde muss die Tafeln ankaufen, die Straßenmeisterei stellt sie auf.

 

Am 27. 4. gibt es eine Informationsveranstaltung für alle Interessenten des betreubaren Wohnens.

 

Der Vorsitzende bringt einen Brief des Bezirksfeuerwehrkommandos zur Kenntnis, in welchem der Dank an Feuerwehrkollegen für freiwilligen Stundeneinsatz beim Wintereinsatz ausgesprochen wird.

 

Es wurden Bedarfszuweisungsmittel  für den Bau der Aufschließungsstraße zur  L 513 für das heurige Jahr in Höhe von € 90.000,- genehmigt. Ebenso Landesmittel in Höhe von € 6.000,-- für Straßenbau Gemeindestraße  (voriges Jahr Straßenbau in Schwaben).

 

Am Montag wurde dem Bürgermeister eine Unterschriftenliste überreicht und zwar betreffend die  Schließung des Hallenbades Riedau. Überreicht wurde sie ihm von GV Schabetsberger und GR. Ruhmanseder. Der Vorsitzende bringt den Gemeinderatsmitgliedern eine Aufschlüsselung der Unterschriften aus den einzelnen Gemeinden zur Kenntnis. Er stellt an GR. Ruhmanseder die Frage, ob er zum Arbeitskreis etwas berichten kann.

 

GR. Ruhmanseder  erklärt sich bereit, über den Arbeitskreis zu berichten. Es haben bereits zwei Sitzungen stattgefunden. Die erste Sitzung war im Gasthaus Laufenböck, die zweite Sitzung hat im Hallenbad stattgefunden. Diese beiden Sitzungen haben mit allen Interessenten stattgefunden, aus diesen Interessenten  den Interessenten, die sich gemeldet haben, daraus ist ein kleineres Gremium zu bilden, die dann konzentrierter arbeiten.  Ein paar Personen möchte er persönlich noch zusätzlich einladen. Er hat mit Bademeister Harald Entholzer ein Gespräch geführt bezüglich der notwendigen Arbeiten, damit das Hallenbad im Herbst wieder aufgesperrt werden kann. Diese Arbeiten wurden in einer Liste zusammengefasst, die Liste beinhaltet aber auch mittelfristige Arbeiten. Viele diese Arbeiten können auch Gemeindearbeiter erledigen bzw. können angeschafft werden. Er glaubt, das Budget ist dementsprechend  da. Er stellt noch folgendes fest: der Bürgermeister hat gesagt, es sind nur die Personalkosten bei Schließung drinnen, sondern es waren die vollen Personalkosten im Voranschlag drinnen für den ganz normalen Weiterbetrieb des Hallenbades. Die nächste Sitzung findet am Dienstag 18.4. im Gasthaus  Laufenböck statt. Er hat Kontakt aufgenommen mit ähnlichen Hallenbädern, speziell von der Gemeinde Spital am Phyrn wird er Unterlagen bekommen. Werbemaßnahmen sind noch zu setzen, damit mehr Einnahmen von Hallenbad und Sauna hereinkommen.

 

 

TOP. 19.) Allfälliges.

 

GR. Steinmetz möchte, dass der Verkehr, der sich aus der Umleitung wegen der Brücksanierung ergibt, aufgeteilt wird. All jene, die von Ried kommen und nach Zell fahren, sollen über Schwaben umgeleitet werden.

Dazu teilt der Bürgermeister mit, es gibt eine Verordnung, dass der Schwerverkehr großräumig umgeleitet wird. Die Einheimischen werden es schnell mitkriegen und über Schwaben und die Tankstelle Bachner fahren. Auch beim Bundesbahnumbau hatten wir diese Probleme. Es wurde dem Bürgermeister versprochen, dass Reservezeiten drinnen sind.  Bei Schlechtwetter dauert es die volle Bauzeit, wenn die Witterung passt, wird die Bauzeit sicherlich einige Wochen kürzer sein. Die Umleitungen legt nicht die Gemeinde fest, sondern ausschließlich die Bezirkshauptmannschaft. Die Gemeinde hat sich bemüht da mitreden, was ursprünglich auch zugesagt wurde. Aber dann ist ohne vorherige Begehung der Bescheid eingetroffen.

 

GR. Ruhmanseder möchte zu einigen Punkten noch Stellung nehmen. Erstens zum Bericht von GR. Köstlinger betreffend die  Wasser- und Kanalgebühren, dass die FPÖ bzw. er bei der Beschlussfassung „umgefallen“ ist. Er ist sicherlich nicht umgefallen, er ist immer dafür gewesen, wenn eine Grundgebühr eingeführt wird, dass diese möglichst nieder gehalten wird. Sollte die Grundgebühr nochmals erhöht werden, da wird er sicherlich nicht zustimmen. Sie ist sozial nicht gestaffelt und es gibt in anderen Gemeinden andere Systeme.  Er sieht nicht ein wenn in einem Haus zweimal die Grundgebühr zu bezahlen ist. Er ist sich bewusst, dass es kein absolut gerechtes System gibt. Der zweite Punkt betrifft GV. Ortner und den Bauausschuss, es betrifft die Hausnummerierung. Es ist von ihm sicherlich nicht falsch verstanden worden. Zur Zeit ist es in  Riedau sehr schwer etwas zu finden und er ist nach wie vor dafür, dass wir eine vollständige Durchnummerierung machen. Vielleicht kann die Gemeinde die Kosten erheben die dazu notwendig sind. Drittes freut es ihn, dass die Gemeinde zum Wegeerhaltungsverband beigetreten ist. Man sieht, es geht regional etwas weiter und aus diesem Grund spricht er den Bürgermeister als erste Ansprechsperson an: wenn das Land etwas will und anschafft, warum sollte es daher nicht möglich, das Hallenbad überregional zu erhalten.

 

GR Erwin Wolschlager möchte, dass angefangen wird, auf den  Madpslpergergründen mit einem Spielplatz zu beginnen. Es soll nachgefragt werden, ob dies möglich ist.

Der Bürgermeister antwortet, das erste wird sein, wenn der Frühling kommt werden die Geräte bei der Rollerskatebahn begutachtet.

Weiters bemängtelt GR. Erwin Wolschalger die Schimmelflecken im 1. Stock des Gemeindewohnhaus Pomedt 3.

Bgm. Ing. Demmelbauer antwortet, ihm ist dies bewusst, es wird wahrscheinlich das ganze Dach zu sanieren. Jedes Jahr ist eine gewisse Summe für Sanierungen veranschlagt. Voriges Jahr wurde mehr investiert, da zwei Wohnungen frei wurden. Er lässt es aber nicht außer Acht, die Situation wurde bereits mit dem Gemeindearbeiter Wölfleder begutachtet.

 

GV. Ortner kennt auch die Situation und er glaubt, es ist nicht das Dach alleine, auch das Stiegenhaus gehört sanieren, ebenso gehört beim Keller außen aufgegraben und isoliert. Der Bürgermeister antwortet, er kennt das Gemeindewohnhaus, er kann aber nicht versprechen, was nicht im Budget veranschlagt ist.

 

GR. Schabetsberger Brigitte berichtet, der Prüfungsausschuss hat anlässlich der Prüfung des  Rechnungsabschlusses festgestellt, dass es hohe Wasserverluste gibt. Die Gemeindearbeiter haben diese Wasserverluste gesucht. Es wurde aber festgestellt, dass sich die  Aufwendungen relativ rasch  amortisieren, wenn man „die Löcher stopft“. Sie schlägt vor ein Gerät anzuschaffen, mit welchem man bei Nacht die Wasseraustritte orten kann.

Bürgermeister Ing. Demmelbauer erklärt, es ist bereits angedacht das Gerät anzuschaffen.  Große Rohrbrüche kann man mit diesem Gerät finden. Die vielen kleinen Wasseraustritt, die wir wirklich haben, findet man aber nicht. Die Amtsleiterin berichtet, dass Gerät ist sogar schon angekauft.

 

GV. Franz Schabetsberger hat das Ersuchen um Aufstellung eines Verkehrsspiegel beim der Kurve Leitzparkplatz betreffend der Ausfahrt Humer. Da einige alte Spiegel entfernt wurden ist nun sicherlich ein alter frei, die Ausfahrt von Herrn Humer ist sehr gefährlich.

Der Bürgermeister antwortet, hier es geht hier ausschließlich um die Privateinfahrt Humer.  Für private Einfahrten ist es sehr  schwierig, denn dann müsste die Gemeinde noch 30 Stück aufstellen. Wenn es verkehrsmäßig einen Sinn macht dann ist er dafür. Er hat dort ein anderes Problem und zwar, dass dort der Zaun extrem weit vorschaut. Der Bürgermeister macht das Angebot, Herr Humer  bekommt einen Spiegel, wenn er den Zaun an die Grundgrenze zurückschneidet.

Dies wird vom GR. Hintermayr bestätigt. Wenn entlang der Leitzstraße Autos parken kann man auch dem Gehsteig nicht mehr gehen. Auch in Pomedt gibt es solche Situationen, er ist dafür, dass geschlossen alle Hausbesitzer darauf hingewiesen werden.

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass es diesbezüglich viele einzelne Gespräche gibt, es soll nicht jeder einzelne Fall im Gemeinderat besprochen werden.

 

Weiters spricht GV. Schabetsberger an, dass der Sauger für das  Freibad angekauft werden soll, weil zwei Stunden des Bademeisters täglich arbeiten würden sich gleich abzahlen.

Darauf antwortet der Bürgermeister, die Amtsleiterin hat bereits Kontakt mit einer Firma aufgenommen,  ein Vertreter wird  das Angebot schicken. Der Sauger kostet rund €  10.000,--. Er muss aber zuerst beim Land rückfragen ob es geht und wenn es geht, werden wir kaufen.

GV. Schabetsberger antwortet, es handelt sich dabei um einen Ersatzkauf und bei einem Ersatzkauf braucht man nicht fragen.  

 

 




 

 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 03.11.2005 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21.35  Uhr.

 

 

 

 

.......................................................    ........................................................

                     (Vorsitzender)                                                     (Gemeinderat)

 

 

 

................................................   ..................................................

                     (Schriftführer)                                                     (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: