Lfd.Nr. 21 Jahr 2006

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

über die öffentliche 21. Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am
18. Mai  2006.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

 

Anwesende:

 

01. Bgm. Ing. Johann Demmelbauer  als Vorsitzender

02. Vizebgm. Peter Gahleitner                         15. GR. Franz Arthofer

03. GR. DI Franz Mitter                                  16. GR. Karin Eichinger

04. GR. Walter Köstlinger                               17. GR. Erwin Wolschlager

05. GR. Wolfgang Kraft                                  18. GR. Heinrich Ruhmanseder

06. GR. Monika Tallier                                    19.

07. GR. Franz Wimmer                                   20.

08. GR. Ing. Alois Steinmetz                           21.

09. GR. Gerhard Payrleitner                            22.

10. GV. Franz Schabetsberger                        23.

11. GV. Günter Ortner                                   24.

12. GV. Anita Wolschlager                              25.

13. GR. Rudolf Hosner                                   

14. GR. Klaus Ortner                                    

 

 

 

Ersatzmitglieder:

GR. Andreas Praschl           für               GV. Berta Scheuringer

GR. Norbert Gumpinger        für               GV. Hermann Kraft

GR. Richard Ebner              für               GR. Diana Dick

GR. Brigitte Heinzl              für               GR. Ernst Hintermayr

GR. Obernhuber Elisabeth    für               GR. Doris Krestl

GR. Brigitte Schabetsberger für               GR. Kurt Kemetsmüller

GR. Adolf Zallinger              für               GR. Andreas Schroll

Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina

 

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

Gemeindebeamter Klaus Waldenberger

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                              unentschuldigt:

GV. Berta Scheuringer

GV. Hermann Kraf

GR. Diana Dick

GR. Ernst Hintermayr

GR. Doris Krestl

GR. Kurt Kemetsmüller

GR. Andreas Schroll

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  Gehmaier Katharina

 


Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a)       die Sitzung vom - Bürgermeister, Vizebürgermeister - einberufen wurde;

b)       die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 09.05.2006

unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

öffentlich kundgemacht wurde;

c)       die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d)       dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 06.04.2006 bis zur heutigen

Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.

 

 

GV. Franz Schabetsberger und GR. Heinrich Ruhmanseder unterschreiben das Sitzungsprotokoll.

 

Es erfolgt die Angelobung von GR. Andreas Praschl.

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung setzt der Bürgermeister TOP 8.) Änderung der Abfallgebühren ab.

 

Zur Bürgerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

 

 

Tagesordnung

 

  1. Gesamtüberarbeitung des Flächenwidmungsplanes sowie der Einzelabänderungen des ÖEK.
  2. Bestellungen bzw. Auftragserteilungen für die Sanierung der Hauptschule.
  3. Genehmigung für den Verkauf eines Grundstückes der Marktgemeinde Riedau der KG. Breitenried.
  4. Grundsatzbeschluss für die Übernahme der neuen Kennzeichnung von Verkehrsflächen und Gebäuden im Gemeindegebiet.
  5. Verordnung des Gemeinderates über die Gewerbeausübung in Gastgärten.
  6. Übernahme des Vergabesystems des Landes Oberösterreich für Betreubares Wohnen.
  7. Bericht des Obmannes des Umweltausschusses
  8. Änderung der Abfallgebühren.
  9. Genehmigung von Satzungen für die Einrichtung der Wohngebäude als Betrieb mit marktbestimmter Tätigkeit der Marktgemeinde Riedau.
  10. Bericht des Obmannes des Familienausschusses.
  11. Bericht des Bürgermeisters.
  12. Allfälliges.

 

 

 


TOP. 1.)  Gesamtüberarbeitung des Flächenwidmungsplanes sowie der Einzelabänderungen des ÖEK.

 

 

Der Bürgermeister ersucht den Gemeindebeamten Klaus Waldenberger um den Bericht.

 

Herr Waldenberger stellt den anwesenden Gemeinderatsmitgliedern mittels Beamer jene Flächen vor, welche eine Abänderung erfahren sollen. Er gibt dazu genaue Erläuterungen. Außerdem stellt er das Konzept über die Abänderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes vor. Die Fraktionsführer haben bereits vor der Sitzung dazu die notwendigen Unterlagen erhalten.

 

Siehe Anhang – Überarbeitung Flächenwidmungplan Nr. 5 – Bericht Architekturbüro Lassy v.16.5.2006

 

Kurze Zusammenfassung:

 

22 Abänderungen des Flächenwidmungsplanes:

Erweiterung des Siedlungsgebietes in Pomedt (Tischler, Humer)

13 Bauparzellen  (Tischler 1. Stufe 9, Humer 4 Bauparzellen, Restfläche im ÖIK), Kinderspielplatz extra

Erweiterung Siedlungsgebiet Birkenallee (Ornetsmüller)

13.100 m2

Erweiterung Paulusberger, Schwaben

7 Bauparzellen (ev. andere Parzellierung)

Bereich Köstlinger, Schwaben                                                                          

4 Bauparzellen

Grundstück Greisberger, Schwaben

teilweise positiv, Umwidmung von 3.300 m2

Grundstück Schwarz, Schwaben

1 Parzelle

Anpassungen an bestehende Nutzungen (z.B. Museum Lignorama, Kleingartenanlage ÖBB-Wohnhäuser)

Widmung von Grünzügen und Schutzzonen entlang der Bäche

Hochwasserereignisse

Widmung neuer Verkehrsflächen (z.B. Aufschließungsstraße)

 

Keine Widmung:

Grundstück Haslinger, Schwaben

Eine Erweiterung soll erst dann erfolgen, wenn die bereits vorhandenen Gebiete bzw. Baulandflächen einer Nutzung zugeführt wurden.

Grundstück Geissler

Umwidmung Sonderausweisung im Grünland (Sternchen) soll nicht durchgeführt werden.

Bestehende Landwirtschaft, daher rechtlich keine Möglichkeit für Umwidmung in Gebäude im Grünland.  

Grundstück Ottenedt 13 (Rothböck Anton)

Kein detaillierter Antrag, daher keine Änderung

Grundstück Schönbauer, Berg

problematischer Höhenbereich (Kuppenbereich soll von Bebauung freigehalten werden), daher keine Umwidmung

Grundstück Voglsberger, Habach

Keine Umwidmung lt. Gutachten DI Lassy

 

Ansuchen Wieser Anneliese und Zigmund Sonja wurden zurückgezogen.

 

Der Bürgermeister bedankt sich bei Herrn Waldenberger für den Bericht.

 

Es stellt der Bürgermeister den Antrag auf Abänderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 5 und zwar so, wie es den Gemeinderatsmitgliedern vorgestellt wurde, allerdings vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeindereferenten, da dieser die Zustimmung für die Finanzierung der Aufschließungskosten Pomedt und Birkenallee geben muss. Zusätzlich Genehmigung des zur Kenntnis gebrachten örtlichen Entwicklungskonzeptes.

 

Gemeindevorstand Ortner Günter begrüßt die Abänderung des Flächenwidmungsplanes. Auf Grund der angespannten finanziellen Lage ist die Aufschließung der betreffenden Siedlungsgebiete fraglich. Vor allem die beiden größeren Gebiete Pomedt und Birkenallee bedeuten für die Gemeinde einen erheblichen finanziellen Aufwand. Sollte es daher nicht möglich sein, beide Gebiete gleichzeitig aufzuschließen, sollte die Reihenfolge der Antragstellung herangezogen werden, was bedeutet, dass zuerst die Siedlung Pomedt erschlossen wird.

 

Es betont nochmals Bürgermeister Ing. Demmelbauer, dass die Gemeinde für die Finanzierung der Aufschließung mittels Kanal und Wasser ein Kredit aufzunehmen ist.

 

GV. Ruhmanseder ist für eine Prioritätenliste, zuerst Aufschließung der neuen Flächen in Pomedt, und schließt sich den Ausführungen von Gemeinderat Ortner an.

 

GV. Ortner betont nochmals, dass die Vorhaben  gleichwertig behandelt werden sollen. Es ist jedoch dabei zu berücksichtigen, dass sich die betroffenen Grundstücksbesitzer in Pomedt bereits erklärt haben, einen Kostenbeitrag für die Verkabelung der 30 KV Leitung zu leisten.

 

GV. Köstlinger will wissen, mit welchen Mittel die öffentliche Hand Parzellen erschließt.

 

GR. Ruhmanseder weißt auf die bevorstehenden Verkehrsprobleme hin. Er stellt die Einbindung in die Landesstraße zur Diskussion. Ohne diese Lösung kann er sich eine Zustimmung nicht vorstellen.

 

Der Vorsitzende erklärt, beim Verkauf einzelnen Parzellen ist die Situation nicht akut. Es ist den Gemeinderatsmitgliedern bekannt, dass ein Verkehrskonzept für das ganze Gemeindegebiet beschlossen werden soll. Er will  ein Gegenangebot zum Angebot von DI Kleiner einholen. Auch dieser Planer soll sich einem Gremium vorstellen und dann soll eine Entscheidung getroffen werden. Er hat erfahren, dass Herr DI Kleiner  für die Erstellung eines Verkehrskonzeptes nicht der beste Planer ist.

 

GR. Ruhmanseder betont,  es soll  auch um finanzielle Mittel  angesucht werden. Die LKWs stellen eine Gefahrenquelle dar. Wenn die Situation vorher nicht geklärt ist, stimmt er einer Widmung nicht zu.

 

GV. Schabetsberger sagt, es gibt zwei gravierende Unterschiede, die Flächenwidmung und die notwendige Erschließung. Heute geht es um die Abänderung des Flächenwidmungsplanes. Die Parzellierung bzw. Erschließung der betreffenden Gebiete ist ein eigenes Thema. Fakt ist, die Gemeinde hat heuer einen Abgang von mehr als 600.000 Euro zu verzeichnen. Für die Erschließung der Neuwidmungsgebiete ist ein Betrag von mind. € 1.000.000,- zu veranschlagen.

Er ersucht den Bürgermeister um Mitteilung, ob es sich beim Vorsprachetermin bei Herrn Landesrat Dr. Stockinger um einen Gemeindetermin oder um einen ÖVP-Termin handelt.

 

Der Bürgermeister erklärt dazu, dass er den Vorwurf zu wenig zu agieren aufgegriffen, und daher um einen Vorsprachetermin bei Herrn LR. Dr. Stockinger hat. Diesen Termin nimmt er als Bürgermeister war, und das Ergebnis wird er anschließend dem Gemeindevorstand präsentieren.

 

Der Bürgermeister lässt abschließend über seinen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird von 22 Gemeinderatsmitgliedern angenommen. GR. Köstlinger stimmt dagegen. GR. Ruhmanseder und GR. Heinzl enthalten sich der Stimme. Der Antrag ist somit angenommen.

 

 

 

 

TOP. 2.) Bestellungen bzw. Auftragserteilungen für die Sanierung der Hauptschule.

 

Der Vorsitzende bringt den Sachverhalt zur Kenntnis:

 

a) Trakt Hauptschule, Verstärkung des Dachstuhles, Kosten Material € 500,--

Schreiben Architekt DI Bauböck vom 30.3.2006: Die Dachkonstruktion wurde gemeinsam mit dem Objektstatiker DI Weilhartner besichtigt. Von diesem wird zur Ableitung zusätzlichen Belastungen in die Massivdecke das unterfüttern der Dachträger an den Knottenpunkten mit Holzbrettern ensprechender Stärke vorgeschlagen. Der Abstand von Binderunterkante zur Massivdecke bzw. den aufgelegten Heraklithplatten beträgt von 1 cm bis ca. 8 cm. Bei der Unterfütterung kann ein Zwischenraum von ca. 0,5 bis 1 cm offen bleiben, die Lastableitung in die Massivdecke wird erst nach entsprechender Durchbiegung des Binders wirksam. Diese Leistung besteht fast ausschließlich aus Arbeitsleistung und kann auch in Eigenleistung der Gemeinde ausgeführt werden. Die Kosten können in Höhe von ca. netto € 500,-- angenommen werden.

 

b) Rasenmäher für Hauptschule

Angebot Fa. Wölfleder € 775,-- netto; Der Rasenmäher soll bei einer heimischen Firma angekauft werden, damit jederzeit Ersatzteile angekauft werden können.

 

 

c) Fahrbares Gerüst für Reinigungs- und Wartungsarbeiten im Schulgelände

     Angebot Fa. Josef Steiner € 1.995,- netto

Schreiben Architekt DI Bauböck vom 30.3.2006: Für Reinigungs- und Wartungsarbeiten im Schulgelände erscheint es sinnvoll, eine fahrbare Gerüsteinheit aus Alu-Bestandteilen anzuschaffen. Speziell sind davon Arbeiten in der Mehrzweckhalle (Dekoration, Montage und Einstellen von Scheinwerfer, Reinigungsarbeiten) sowie an hohen Fassaden und den fest verglasten Fensterelementen im Bereich der Turnhalle und des Stiegenhauses betroffen. Dafür geeignet ist z.B. die Gerüsteinheit C-106 (Hauptkatalog Josef Steiner, A-3251 Purgstall, www.josefsteiner.at) mit einer Arbeitshöhe von 8,60 m (oberste Standhöhe 6,75 m). Die Länge der Gerüsteinheit beträgt 1,90 m, Breite 0,85 m, für die Halle kann das Gerüst auf eine Gerüsthöhe von 5,65m = Arbeitshöhe 6,50 m aufgebaut werden. Es empfiehlt sich, zwei Garnituren Fahrrollen für den Innen- bzw. Außenbereich anzuschaffen. Das Gesamtgewicht der Gerüsteinheit beträgt ca. 170 kg, der Einheiten für den Hallenbereich ca. 118 kg. Der Katalogpreis für die Gerüsteinheit C-106 beträgt netto € 1.815,--, für die zweite Garnitur Fahrrollen € 90,--, somit gesamt netto € 1.995,--.

neuer Preis wegen Rollen

 

d) Reinigungsmaschine Angebot

            Angebot Fa. Walter Fischbauer, Natternbach

            1 Nass-Reinigungsmaschine für die Mehrzweckhalle                   € 3.546,--

            + Zusatzgeräte  2 Batterien                                                       €    572,40

                                     1 Einbauladegerät                                                €    608,40

                                      1 Bürste                                                                €      88,20

 

 

            Angebot Fa. Walter Fischbauer, Natternbach

            1 Teppich-Reinigungsgeräte (trocken-Pulverreinigung)                  € 1.782,--

 

Es wurden noch Gegenangebote von der Fa. Guem-Kärcher, Pasching, Fa. Gruber, Linz und Fa. Stangl, Straßwalchen eingeholt, diese Geräte sind aber mit den anderen Geräten nicht vergleichbar. Der Schulwart hat erklärt, dass das Gerät  der Fa. Fischbauer am besten geeignet ist. Die Fa. Stangl hat dasselbe Gerät angeboten, ist aber um € 800,-- teurer.

 

e) Rasen anlegen Eigenleistung Maschine von Fa. Edtl

 Gesamtkosten  für alle Arbeiten werden mit € 2.500,-- festgelegt.

 

f) Brandschutzplan

Angebot Architekturbüro Bauböck vom 9.5.2006  Preis € 2.250,- excl. MWSt

 

 

g) Sitzgelegenheit Schulen

Sitzgelegenheit Schulhof ca. 1300,-- Material, dann von HS selbst gemacht.

            Sitzgelegenheit Schulhof VS ca.1.300,--, dann von HS gemacht, (Lack u.Schrauben von

             Elternverein)

 

h) Furthner Bilderleisten

Kosten werden auf € 840,-- geschätzt.

 

 

 

i)                     Elektro Wartungen künftig jährlich  bzw 3 jährig – Angebot kommt

Angebote wurden eingeholt von Fa. Demmelbauer, VA-Tech Elin EBG und Fa. Zach.

 Fa. Zach hat nur Überprüfung der RWA-Anlage angeboten.

 

Vorschlag Architekturbüro Bauböck:

Notlicht und Blitzschutzanlage: Fa. Demmelbauer, Riedau                      € 500,-- netto

RWA-Anlage Rauch-Wärme-Abzug-Technik, Fa. Zach, Pasching € 249,80 netto

 

 

Es stellt Vizebürgermeister Peter Gahleitner den Antrag, die zur Kenntnis gebrachten Bestellungen bzw. Auftragserteilungen zu genehmigen.

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt der Bürgermeister lässt über diesen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

 

 

 

TOP. 3.) Genehmigung für den Verkauf eines Grundstückes der Marktgemeinde Riedau der KG. Breitenried.

 

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Bekanntlich besitzt die Marktgemeinde Riedau in der Gemeinde Taiskirchen, Ortschaft Petersham, ein Grundstück. Auf diesem Grundstück befindet sich die Quelle und der Brunnen der alten Wasserversorgungsanlage. Vor gut zehn Jahren hat sich die Gemeinde Riedau entschlossen, das gesamte Gemeindegebiet mit LWU-Wasser zu versorgen. Aus diesem Grund sind die Quelle und der Brunnen entbehrlich geworden. Laut Wasserrechtsbescheid hätte diese Anlage zurückgebaut werden müssen. Die Marktgemeinde Riedau hat eine weitere Möglichkeit gesucht und zwar die Übergabe der Anlage an die benachbarten Landwirte, welche den „immerwährenden Bezug“ von Freimengen an Wasser (auch LWU-Wasser) einforderten. Die Übergabe an die Landwirte Hattinger und Zechmeister ist nun erfolgt.

 

Das Grundstück der Marktgemeinde Riedau in der Gemeinde Taiskirchen ist nun nicht mehr von Bedeutung.

Es ist eine jährliche Grundsteuer von € 29,80 an die Gemeinde Taiskirchen fällt.

Das Ausmaß der Parzelle Nr. 2450 beträgt 2.202 m2.

 

Am 6.3.2006 erfolgte im Marktgemeindeamt Taiskirchen i.I. eine Besprechung bezüglich Grundverkauf. Dabei gab es folgendes Besprechungsergebnis: Die Marktgemeinde Taiskirchen wird für 400 m2 einen Quadratmeterpreis von € 2,-- bezahlen. Der Grundbesitzer Günter Zechmeister, Petersham 1, wird für 1.800 m2 einen Quadratmeterpreis von € 1,-- bezahlen.

 

Für 400 m2 an die Gemeinde Taiskirchen ist kein Kaufvertrag erforderlich – nach § 15 LTeilG.

Für 1800 m2 an Familie Zechmeister: Auskunft Gde. Taiskirchen am 28.3.2006: das Rechtsgeschäft und die grundbücherliche Eintragung Gemeinde-Zechmeister wird im Zuge der Aarondierung (Flächentausch) durch die Agrarbezirksbehörde abgewickelt, für die Gemeinde Riedau entstehen keine Kosten.

 

 

Es stellt der Bürgermeister folgenden Antrag: Genehmigung des Verkaufes des Grundstückes an die Gemeinde Taiskirchen zum Preis von € 2,-- pro Quadratmeter, an Herrn Zechmeister € 1,-- pro Quadratmeter.

 

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt der Bürgermeister über seinen Antrag mittels Handzeichen abstimmen:

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

 

 

TOP. 4.) Grundsatzbeschluss für die Übernahme der neuen Kennzeichnung von Verkehrsflächen und Gebäuden im Gemeindegebiet.

 

 

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Es gab in den letzten Jahren immer wieder Anfragen der Statistik Austria und anderen Behörden, so z.B. Standesamt Ried i.I.,  bezüglich der Kennzeichnung von Gebäuden in der Marktgemeinde Riedau:

Grund dafür ist, dass die Bewohner sowohl die Ortschaftsbezeichnung als auch die Straßenbezeichnung führen können. Ein Beispiel: Anlässlich der Geburt eines Kindes hat das Standesamt Ried i.I. nachgefragt, wo nun die Mutter wirklich wohnt: in Vormarkt 54 oder in der Leitzstraße 54. Seitens des Gemeindeamtes wurde bekanntgegeben, dass Vormarkt 54 richtig ist, aber auch Leitzsstraße. Meldezettel werden bisher vom Gemeindeamt auf die bisherige Adresse ausgestellt.

Von der Statistik  Austria gibt es das Gebäuderegister GWR online. Jedes Objekt einer Gemeinde ist verzeichnet (Volkszählung 2001) und muss einer Ortschaft oder Straßenbezeichnung zugeordnet sein. Im Meldeamt läuft das ZMR (zentrales Melderegister). Änderungen  müssen künftig mit der Statistik Austria abgesprochen werden, da es ansonsten zu Konfikten kommt. 

Es wurde mit der Statistik Austria Kontakt aufgenommen, ob sie für die Marktgemeinde die Änderungen durchführen würden. Dies wurde zugesagt.

Für die Bewohner bzw. Firmenbesitzer bedeutet dies allerdings möglicherweise eine Änderung der Anschrift

Er hat sich bisher gegen die Kennzeichnung der Verkehrsflächen ausgesprochen, weil z.B. die Firmen neue Adresse bekommen. Er ersucht den anwesenden Mitarbeiter des Bauamtes Klaus Waldenberger, die Situation kurz zu berichten.

 

Es handelt sich lediglich um eine Bereinigung aus den 90iger Jahren. Damals gab es bereits einen diesbezüglichen Gemeinderatsbeschluss. Kosten für die Bevölkerung: von der Bezirkshauptmannschaft  wird ein Mitarbeiter kommen und die Zulassungsscheine und Waffenbesitzkarte werden gratis umgeschrieben. Auch für die Änderung im Firmenbuch entstehen keine Kosten.

 

Der Bauausschuss hat in der Sitzung vom 3.4.2006 die Angelegenheit beraten und folgende Änderungen als Vorschlag an den Gemeinderat beschlossen:

 

 

Die Straßenbezeichnungen werden folgend festgelegt:

 

Marktplatz

Gemeindeamtsgebäude bis Autzinger

Huber (Friseur) bis Wesentslintner

Zeitler bis Gintenreiter

Fellner bis Gemeindewohnhaus

Betreubares Wohnen, Schuster bis Pfarrhof, Kirche

ISG, Trafik bis Fleischhauerei Moser

 

Dammstraße

Dick bis Hosner

Mayr, Perndorfer bis Pöchersdorfer

Weissenböck bis Trilsam

 

Am Dammbach

Unimarkt, Huemer, Kopfberger, Windhager, Kaltenbrunner, Ecker

 

Klosterstraße

Aigner bis Hufnagl

Dobler bis Schönbauer

Hölzl

 

Haberlstraße

Markl Leopold bis Mayrhuber Walter

Lagerhalle, Hofpointner

Seifried, Schwabeneder, Demmelbauer

Vormayr Helga bis Schroll Anton

 

Schmiedgasse

Schestauber, Kino, Wagner, Wagner, Krempl, Krempl

Bauhof, Rollerskateplatz

 

Mühlgasse

Holzmuseum, Zigmund bis neue Häuser (Praschl)

Steiner, Polak, Floß, Mitterbauer, Stögmüller

 

Vormarktstraße

Schauer, Heinzl, Gumpoltsberger, Enzlmüller

Griesböck, Brunner, Aspermaier, Grafendorfer, Herrmann

Pirnleithner Erni bis Leitz (Ziegler)

Raschhofer, Unger, Kaltenböck, Tüchler, Baumgartner, Hackenbuchner, Kara (Fürk), Voglmeir

 

Bahnhofstraße

Köglbauer/Hargassner bis Auto Wölfleder

Hallen- u. Freibad

Bachinger/Ortner bis Leiner Justine

Wiesmayr, ÖBB

Moritzhuber, Salan, Mazany, Wendt

Stöckl, Buchinger bis Seidl

Pointl bis Ornetsmüller

Zahntechnik, Brandl, Bahnwirt

 

Leitzstraße

Firma Leitz

Leitz/Wohnhäuser

Vogelsberger, Weger, Ratschan, Humer

Lang Theresia, Betriebsfeuerwehr

Hintermayr, Reisinger

Motorenwickelei Demmelbauer

 

Zellerstraße

Niemetz bis Himsl, Tomandl

Stöckl Nr. 33, ISG bis Wohnhaus Pilka Hildegard

 

Johann Raaberstraße

Antlinger bis Hosner

Hauer, Spreitzer, Siala

Voglmeir, Arnitz

Ebner, Daxl,, Einsatzzentrum

 

Pittnerstraße

Cantas (Fernhuber), Wolschlager, Wolschlager, Klaffenböck

ISG, LAWOG bis Estl

Jäger, Markl Nr. 35, Dobler, Vesely

 

Schulplatz

Krupa

Volksschule und Hauptschule

Kümmerle

Leithner, Gollnböck, Hofpointner

Biedner (Schönleitner), Cevik, Cevik (Schneebauer)

 

Birkenallee

Reischl, Lisberger, Tomandl,

Bangerl, Lenglachner

Billa

 

Zu Achleiten kommt noch

Loch Stefanie (hat Hauseingang auf Seite Achleiten)

Wagneder Renate u. Karl (hat Hauseingang auf Seite Achleiten)

 

Der Holzingerbach ist Grenze zur Ortschaft Ottenedt.

 

Die Liegenschaften lang (Frau Salan), Mazany und  Wendt erhalten künftig die  Bezeichnung  Bahnhofstraße.

Die Liegenschaft Moritzhuber erhält auch die Straßenbezeichnung Bahnhofstraße  und sollte eine neue Hausnummer 24 bekommen, da die alte Nr. 19 bereits Leiner Zäzilia hat.

 

Die Birkenalle ist nur straßenseitig und endet vor Pomedt.

Würde südlich der Billa ein neues Siedlungsgebiet entstehen, sollte für dieses neue Gebiet später ein neuer Name eingeführt werden.

 

 

GR. Ruhmanseder erklärt, er gibt dazu keine Zustimmung, da sich grundsätzlich die Hausnummer nicht ändern

 

GV. Ortner berichtet, dass aber trotzdem die Übersicht  gewahrt bleibt. Es kann dies auch ohne Abänderung der Hausnummern beschlossen werden. Er stellt Antrag auf Genehmigung der zur Kenntnis gebrachten Änderungen.

 

Der Bürgermeister lässt über den Antrag von GV. Ortner mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:  23 Gemeinderatsmitglieder stimmen für diesen Antrag GR Ruhmanseder und Gr. Heinzl stimmen dagegen. Der Antrag ist somit angenommen. Die Änderungen treten mit 1.7.2006 in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

TOP. 5.) Verordnung des Gemeinderates über die Gewerbeausübung in Gastgärten.

 

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Aufgrund eines Verfassungsgerichtshoferkenntnisses und einer daraus bedingten Neufassung des § 112 Gewerbeordnung ist nun die Gemeinde anstelle des Landeshauptmannes für die Festlegung von abweichenden Sperrzeiten für Gastgärten zuständig.

Nach Auskunft der Gewerbeabteilung beim Amt der OÖ. Landesregierung hat die nunmehr außer Kraft getretene Landeshauptmannverordnung insgesamt 278 Gemeinden erfasst.

Bei 15 dieser insgesamt bisher 278 Gemeinden hat die betreffende Landeshauptmannverordnung jedoch nicht wie bei den übrigen für das gesamte Gemeindegebiet, sondern nur für ganz bestimmte Teile des Gemeindegebietes gegolten.

 

In Riedau soll dies wieder Verordnung wieder nur für bestimmte Teile des Gemeindegebietes gelten.

 

 

 
V E R O R D N U N G

 

 

des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 18.05.2006, mit der die Gewerbeausübung in Gastgärten im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Riedau geregelt wird.

Aufgrund § 112 Abs. 3 dritter Satz Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl. 194/1994 idF BGBl I 134/2005 iVm Art 118 Abs. 2 B-VG und § 43 Abs. 1 OÖ. Gemeindeordnung 1990, LGBl. 91/1990 wird verordnet

 

§ 1

 

(1)   In der Zeit vom 01. Mai bis 30. September dürfen in den nachfolgend näher beschriebenen Gebieten der Marktgemeinde Riedau Gastgärten, die sich auf öffentlichem Grund befinden oder an öffentlichen Verkehrsflächen angrenzen, jedenfalls von 08:00 Uhr bis 24:00 Uhr betreiben werden, wenn sie ausschließlich der Verabreichung von Speisen und dem Ausschank von Getränken dienen, lautes Sprechen, Singen und Musizieren in ihnen vom Gastgewerbetreibenden untersagt ist und auf dieses Verbot hinweisende Anschläge dauerhaft und von allen Zugängen zum Gastgarten deutlich erkennbar angebracht sind.

(2)   Die Regelung des Abs. 1 umfasst jene Gastgärten: 

Liegenschaft Bahnhfostraße 22 Grdst.Nr. .1/3, KG. Vormarkt Riedau (Mitter)

»         Liegenschaft Marktplatz 34 Grdst.Nr. .34, KG. Riedau (Autzinger )

»         Liegenschaft Marktplatz 98 Grdst.Nr. 58/1, KG. Riedau (Laufenböck)

»         Liegenschaft Marktplatz 94 Grdst.Nr. 830/1 und 830/2, KG. Riedau (Cristaudo)

»         Liegenschaft Marktplatz 8 (Plauscherl) für Grdst. Nr. 810/6 (öffentliches Gut) KG. Riedau

»         Liegenschaft Marktplatz 8 (Salih) für Grdst. Nr. 810/6 (Öffent.Gut) KG. Riedau

 

 

§ 2

 

Obiger Lageplan gemäß § 1 bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung.

 

§ 3

 

Diese Verordnung wird gemäß § 94 (3) OÖ. Gemeindeordnung 1990, LGBl. 91/1990 idgF, durch zweiwöchigen Anschlag an der Gemeindeamtstafel kundgemacht und tritt mit Ablauf des der Kundmachungsfrist folgenden Tages in Kraft.

 

 

 

Vizebürgermeister Gahleitner stellt fest, dass es sich bei dieser Verordnung um einen reinen Formalakt handelt. Bisher hatte der Landeshauptmann die Verordnung erstellt, jetzt hat dies die Gemeinde zu erledigen, die Zeiten haben sicht aber nicht geändert. Er stellt Antrag auf Genehmigung der zur Kenntnis gebrachten Verordnung.

 

Der Bürgermeister lässt über diesen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird von 24 Gemeinderatsmitgliedern angenommen, GR. Mitter Franz stimmt dagegen. Der Antrag ist somit angenommen.

 

 

 

TOP. 6.) Übernahme des Vergabesystems des Landes Oberösterreich für „Betreubares Wohnen“.

 

Es ersucht der Bürgermeister GV Schabetsberger, Obmann des Wohnungsausschusses, um den Bericht.

 

GV. Schabetsberger berichtet, dass bereits in der letzten Sitzung des Wohnungsausschusses darüber beraten wurde:

Pkt. 3 betraf die Überarbeitung der derzeitigen gültigen Richtlinien für die Vergabe der Wohnungen im Wohnblock Betreubares Wohnen. Damals, als die Mitglieder des Wohnungsausschusses das Punktesystem erarbeitet haben, haben wir vom Land das Schreiben erhalten, dass die Richtlinien so passen, aber sobald die neuen Richtlinien vom Land vorliegen, müssen diese übernommen werden.

Der Wohnungsausschuss schlug dem Gemeinderat vor, diese neuen Richtlinien vom Land OÖ. zur Gänze für unsere Gemeinde zu übernehmen.

Dann, wenn es besonders strittige Fälle gibt oder Punktegleichheit herrscht, wird zur genaueren Berurteilung unser eigenes System zusätzlich Verwendung finden. In erster Linie zählt also das Vergabesystem vom Land, für strittige Fälle ist dann unser System zuständig.

 

GV. Schabetsberger stellt den Antrag auf Übernahme des Vergabesystems des Landes Oberösterreich für „Betreubares Wohnen“.

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht und lässt über den Antrag von GV. Schabetsberger abstimmen

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

TOP. 7.) Bericht des Obmannes des Umweltausschusses.

 

Der Bürgermeister bittet den Obmann des Umweltausschusses, Herrn GR. Köstlinger, um den Bericht.

 

Herr GR. Köstlinger berichtet, dass am 9.5.2006 eine Sitzung des Umweltausschusses stattgefunden hat.

 

Pkt. 1 behandelte die Umstellung des Systems der Altpapiercontainer.

Er stellte die neue Variante der Papiersammlung vor. Jeder Haushalt würde eine 240 l Plastiktonne bekommen. Diese wird dann in einem 8 Wochen Intervall entleert. Der Bürger kann selbst entscheiden, ob er die Tonne will oder nicht. Wenn aber auf Tonnen umgestellt wird, gibt es keine öffentliche Papiersammelstelle mehr. Es wird für beide Varianten (Containerplatz und Papiertonnen) eine europaweite Ausschreibung des BAV geben. Bei diesem neuen System würden für den Haushalt keine neuen Kosten entstehen lt Köstlinger Walter. Die Papiertonnen werden gratis zugestellt.

Bei den Wohnblöcken bleiben die Behälter wie gehabt. Da wird nicht auf Einzelpapiertonnen umgestellt.

In der allgemeinen Diskussion ging es dann hauptsächlich um die Kosten. Es wurde daran gezweifelt,

das sich die Kosten durch eine Hausabholung nicht erhöhen. Lt. Bericht des Obmannes kommt unterm Strich dasselbe heraus, wie bei Containerplatz.

GR Ortner glaubte, dass das Handling der Tonnen ein Problem wird. Und zwar für ältere Personen wenn die Tonne voll ist .

Bei Zustimmung für Tonnen, muss ein Schreiben verfasst werden. Bürger müssen informiert werden.

Wenn die Tonnen eingeführt werden, gibt es keinen öffentlichen Standplatz.

Die Abstimmung ergab, dass man sich  einstimmig für Papiertonnen aussprach.

 

Pkt. 2 betraf den  Abfallbericht des Bezirksabfallverbandes.

Es wurden schriftliche Ausfertigungen verteilt, speziell im Bereich Papiermengen wurde näher auf die Statistik eingangen.

 

Pkt. 3 behandelte die  Verlängerung der Windelaktion.

Der Obmann gab bekannt, dass der Beschluss über die Verlängerung der Windelaktion erneuert werden muss. Solange die Aktion vom Land oder Verband weitergeführt wird, beteiligt sich die Gemeinde mit

40,-- Euro.

Aufteilung der Kosten für die Windelaktion:

Landesbeitrag         voll 40,--            halb 20,--

BAV-Beitrag           voll 15,--            halb   7,50

Gemeindebeitrag  voll 40,--          halb 20,--

Fachhandel             voll 22,.--           halb 11,--

Beschluss: Verlängerung der Windelaktion wurde einstimmig angenommen.

 

 

Pkt. 4 betraf den  Geschirrankauf für Pramtalsaal.

Es stellt sich die Frage - Einweg– oder Mehrweggeschirr?

Es gab eine Vorstellung der Geschirrboxen von Köstlinger. Vorteil: Geschirr kann auch außerhalb des Pramtalsaales genommen werden. Das Geschirr soll eventuell mit den Vereinen gemeinsam gekauft werden.

Anbieter: Fa Rechberger

Boxen zu 50 Stk. Für Essbesteck - Verband

100 Stk. Ca. 1000,-- Euro

Wie wird das Geschirr eingesetzt? Für große Veranstaltungen wie Feuerwehrfest soll Geschirrmobil genommen werden. Für Feste bis 200 Personen wäre die Ausstattung optimal.

In den nächsten Tagen bekommen wir ein Angebot für das Geschirr lt. KÖ.

Für Ausleihen des Geschirrs für Vereine eher gering halten. Eventuell auch für Privatpersonen für Feiern zur Verfügung stellen. Auch Reservergeschirr bestellen.

Einstimmig-Mehrweggeschirr – Stückzahl 150 je Teile, alle Ausschussmitglieder sprechen sich für den Ankauf dieser Geschirrboxen aus

 

Im Pkt. 5  erfolgt die Beratung betreffend Anhebung der Abfallgebühren ab 01.07.2006.

Kalkulation nach dem Rechnungsabschluss 2005

Erhöhung um 5 % lt. Prüfer für Abfallgebühren

GR Ortner –schmerzhaft  Erhöhung von jedem Cent

GR Ortner sieht es als Beratung und wie im GR abgestimmt wird, lässt er offen.

 

Die Höhe der Anhebung konnte nicht einsstimmig erzielt werden, das Beratungsergebnis hat keine Einigung ergeben. Dem GR wird kein konkreter Vorschlag gemacht.

Die Anhebung über die Müllgebühren wurde sicherlich in den einzelnen Fraktionen besprochen.

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht

 

 

TOP. 8.) Änderung der Abfallgebühren.

 

Dieser Punkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung abgesetzt.

 

 

 

TOP. 9.) Genehmigung von Satzungen für die Errichtung der Wohngebäude als Betrieb mit marktbestimmter Tätigkeit der Marktgemeinde Riedau..

 

Der Bürgermeister bringt den Sachverhalt zur Kenntnis:

 

In den Jahren 2004 und 2005 wurden insgesamt drei Wohnungen im Gemeindewohnhaus Pomedt 3 saniert. Es wurde ein Ansuchen um Aufnahme eines Darlehens beim Amt der OÖ. Landesregierung gestellt. Dazu kann die Gemeinde Annuitätenzuschüsse bekommen. Eine „Ausgliederung“ unserer Wohnhäuser ist erforderlich.

 

Laut den Maastricht-Kriterien müssen Betriebe, die von öffentlicher Hand geführt werden und mindestens 50 % Deckungsquote haben, ausgegliedert werden. Es handelt sich dabei um eine rein budgetäre Umschichtung. Die Gemeinde Riedau erreicht die Deckungsquote (mehr als 100 %, weil normalerweise mehr Einnahmen als Ausgaben).

 

Die Gemeinde kann nun ein Darlehen für die erfolgten Sanierungsmaßnahmen aufnehmen, allerdings darf das Darlehen nicht maastrichtschädigend sein, dadurch wird die Ausgliederung notwendig.

Bisher ausgegliederte Betriebe der Marktgemeinde Riedau: Wasser- und Abwasserwirtschaft.

 

Als nächster Schritt wird sein, für den Heizungseinbau bei Wohnung Paireder  wiederum beim Land Oberösterreich um  Wohnbauförderungsmittel anzusuchen. Danach wird über den genehmigten Betrag ein Darlehen ausgeschrieben und im Gemeinderat genehmigt.

 

Auskunft aus dem Jahr 1997: Betriebsleiter ist der Bürgermeister

 

Der Bürgermeister berichtet, dass vom Gemeinderat bereits vor Jahren die Wasser- und Kanalisationsanlagen ausgegliedert wurden.

 

 

 

Satzung

 

für die Einrichtung der Wohngebäude als Betrieb mit marktbestimmter Tätigkeit der Marktgemeinde Riedau.

 

 

Der Gemeinderat hat am 18.05.2006 mit Wirkung vom 01.01.2006 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

Betrieb mit marktbestimmter Tätigkeit

 

  1. Die Errichtung und Verwaltung von Wohn- und Geschäftsgebäuden wird als Betrieb mit marktbestimmter Tätigkeit im Sinne des ESVG 1995 eingerichtet und nach den für die Gemeinden geltenden Vorschriften und nach dieser Satzung geführt.
  2. Der Betrieb mit marktbestimmter Tätigkeit ist nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit sowie nach den jeweils für diesen Betrieb geltenden gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen zu führen. Der Betrieb stellt Gemeindevermögen dar und gehört zum Gemeindeeigentum. Das Gemeindevermögen ist in seinem Gesamtwert tunlichst ungeschmälert zu erhalten.
  3. Mehrere Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit können organisatorisch zu einem Betrieb zusammengefasst werden. Die einzelnen Betriebe sind aber im Voranschlag und Rechnungsabschluss in den entsprechenden Unterabschnitten des Ansatzverzeichnisses der VRV darzustellen.

 

§ 2

Aufgaben und Ziele

 

Die Aufgabe dieses Betriebes ist die Erbringung der im § 1 festgelegten Leistungen mit dem Ziel, durch die in dieser Satzung festgelegten organisatorischen Maßnahmen 4eine auf Wirtschaftlichkeit und Kostendeckung ausgerichtete Betriebsführung anzustreben.

 

§ 3

Organe

 

Die Verwaltung des Betriebes obliegt folgenden Organen:

  1. dem Gemeinderat;
  2. dem Gemeindevorstand;
  3. dem Bürgermeister;
  4. dem Betriebsleiter.

 

§ 4

Der Gemeinderat

 

Dem Gemeinderat obliegen nach § 43 Abs. 1 GemO. 1990 idF der GemO-Novelle 2002 alle in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde fallende Angelegenheiten, soweit sie nicht ausdrücklich anderen Organen der Gemeinde vorbehalten sind. Bezüglich der Verwaltung des Betriebes obliegt dem Gemeinderat insbesondere:

 

  1. die Einrichtung des Betriebes mit marktbestimmter Tätigkeit oder dessen Auflassung;
  2. die Erlassung der Satzung und die Änderung der Satzung;
  3. der Erwerb und die Veräußerung von Anlagegütern, sofern nicht die Zuständigkeit eines anderen Organes der Gemeinde gegeben ist;
  4. die Beschlussfassung über den Voranschlag;
  5. die Prüfung und Erlassung der Gebührenordnung(en);
  6. die Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss.

 

§ 5

Der Gemeindevorstand

 

Dem Gemeindevorstand obliegen die nach § 56 GemO. 1990 idF der GemO-Novelle 2002  zugewiesenen Aufgaben.

§ 6

Der Bürgermeister

 

Dem Bürgermeister obliegen die nach § 58 GemO. 1990 idF der GemO-Novelle 2002  zugewiesenen Aufgaben.

Bezüglich der Verwaltung des Betriebes obliegt dem Bürgermeister insbesondere:

  1. die Bestellung eines Gemeindebediensteten zum Betriebsleiter; dieser ist dem Bürgermeister unmittelbar unterstellt;
  2. die Abberufung des Betriebsleiters;
  3. die Aufsicht über den gesamten Betrieb;
  4. die Vertretung des Betriebes nach außen (vg. § 7 Z.4)

 

§ 7

Der Betriebsleiter

 

Dem Betriebsleiter obliegen:

  1. die selbstständige und verantwortliche Führung des Betriebes, wobei die Zuständigkeiten des Gemeinderates, des Gemeindevorstandes und des Bürgermeisters zu beachten sind;
  2. die Planung und Durchführung aller Maßnahmen, die zur Erreichung der in der Satzung festgelegten Ziele hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Kostendeckung erforderlich sind, im Rahmen der Beschlüsse der zuständigen Gemeindeorgane;
  3. die regelmäßige sowie im Anlassfall erforderliche Berichterstattung an den Bürgermeister in Angelegenheiten des Betriebes;
  4. die Vertretung des Betriebes nach außen, wenn er vom Bürgermeister hiezu bevollmächtigt wird (vgl. § 6 Z. 4);
  5. die Erstellung der für den Voranschlag und Rechnungsabschluss erforderlichen Unterlagen des Betriebes (alllenfalls Untervoranschlag), weiters der Gebührenkalkulation, der Vermögens- und Schuldenrechnung und der Kosten- und Leistungsrechnung sowie deren rechtzeitige Vorlage an den Bürgermeister;
  6. die Erstellung von Berichten über die wirtschaftliche und technische Entwicklung (z.B. Qualitätsindikatoren) des Betriebes an den Bürgermeister.

 

§ 8

Kostendeckung

 

Bei der Führung des Betriebes ist Kostendeckung anzustreben, wobei der betriebswirtschaftliche Kostenbegriff anzuwenden ist. Wird eine Kostendeckung nicht erreicht, so muss der Grad der Kostendeckung durch entsprechende Maßnahmen im Bereich der Auslastung, der Gebühren-(Entgelt-)Gestaltung und durch Einflussnahme auf die entstehenden Kosten schrittweise gesteigert werden.

 

§ 9

Rechnungswesen

 

Für das Rechnungswesen (Voranschlag bzw. Untervoranschlag, Rechnungsabschluss, Kalkulation, Kosten- und Leistungsrechnung) gelten die Bestimmungen der O.ö. GemO. 1990 idF der Gemeindeordnungs-Novelle 2002, der VRV bzw. der GemHKRO.

 

§ 10

Genehmigungspflicht

 

Diese Satzung bedarf der aufsichtsbehördlichen Genehmigung gemäß § 69 Abs. 2 GemO. 1990 idF der GemO-Novelle 2002 und wird gemäß § 106 Abs. 3 GemO. 1990 idF der GemO-Novelle 2002 Dritten gegenüber erst mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung rechtswirksam.

 

                                                                             

GR. Steinmetz stellt bezüglich des Wohnhauses Pomedt 3 die Frage, wann die Schimmelflecken beseitigt werden Eine Sanierung des Kellers wäre erforderlich.

 

GR. Ruhmanseder sagt, auch das Dach des Wohnhauses Pomedt 3 ist zu sanieren. Weiters stellt er die Frage, ob das Wohnhaus der Familie Entholzer – neben dem Gemeindewohnhaus Pomedt 3 – die Hausnummer  2 erhalten könnte. Seines Wissen nach ist diese Nummer frei, durch diese Maßnahme wäre eine korrekte Durchnummerierung der Ortschaft Pomedt gegeben.

 

GV. Ortner stellt den Antrag auf Genehmigung der Ausgliederung der Gemeindewohnhäuser und somit auf Genehmigung der zur Kenntnis gebrachten Satzungen. Außerdem stellt er zur Diskussion den Keller des Gemeindewohnhauses Pomedt 3 außen zu drainagieren.

 

Abschließend lässt der Bürgermeister über den Antrag von GV. Ortner mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

 

 

 

TOP. 10 .) Bericht des Obmannes des Familienausschusses.

 

Der Bürgermeister bittet den Obmann des Familienausschusses GR. Mitter um den Bericht.

 

GR. Mitter teilt mit: Die Sitzung des Familienausschusses hat am 20.4.2006 stattgefunden.

 

 

Pkt. 1: Nachmittagsbetreuung für Schulkinder.

 

Gemäß § 8lit. J SchOG muss eine Schule ab dem Schuljahr 2006/07 bereits ab 15 zur Tagesbetreuung angemeldeten Schüler als „ganztägige Schule“ angeboten werden, wenn die örtlichen (räumlichen) Voraussetzungen gegeben sind. Es fehlen zur Zeit aber noch die Ausführungsgesetze.

Die Tagesbetreuung besteht aus folgenden Bereichen:

-                      gegenstandsbezogene Lernzeit und/oder

-                      individuelle Lernzeit sowie jedenfalls

-                      Freizeit (einschließlich Verpflegung)

Die Tagesbetreuung ist bis mindestens 16.00 Uhr und bis maximal 18.00 Uhr anzubieten. Die Festlegung erfolgt durch den Schulerhalter in Absprache mit der Schule.

Der Bund trägt die Kosten für den Personalaufwand für die gegenstandsbezogene und die individuelle Lernzeit im Ausmaß von 5 vollwertigen Lehrerwochenstunden. Dabei gelten Stunden der gegenstandsbezogenen Lernzeit als „vollwertige“ Stunden und Stunden der individuellen Lernzeit als „halbwertige“ Stunden. Für den Freizeitbereich des Betreuungsteiles wird vom Bund kein Kostenersatz geleistet.

Bürgermeister Ing. Demmelbauer gab dazu folgende Erklärung ab:  vollwertige Stunden:  wie Nachhilfeunterricht, das Kind kann an einen Lehrer Fragen stellen;  halbwertig Stunden: ein Lehrer ist zwar anwesend, man darf ihm aber keine Fragen stellen, es ist die Zeit für Hausaufgaben. Freizeit: es nicht unbedingt Pädagoge da, aber es muss jemand anwesend sein, z.B. eine ausgebildete Kindergärtnerin.

Weiters brachte der Bürgermeister zur Kenntnis, dass diesbezüglich bereits eine Sitzung des Familienausschusses abgesagt wurde, da es zu wenig Information gegeben hat. Er hat den Bezirkshauptmann informiert, daraufhin hat dieser eine Bürgermeisterkonferenz einberufen, in welcher der genaue Ablauf bekannt gegeben wurde.

Die von den Eltern zu tragenden Kosten werden sich bei einer 5-tägigen Betreuung auf ungefähr € 80,-- pro Monat belaufen, wobei € 80,-- die Untergrenze ist.  Dieser Betrag wird sich bei Inanspruchnahme einer tageweisen Betreuung vermindern.

Von der Volks- und Hauptschule wurden die Schreiben per 27.3.2006 an die Schüler ausgegeben.

Abgabetermin: 31.3.2006

Rückmeldungen:

Betreuungsbedarf Hauptschule Schuljahr 2006/07   … 7 Meldungen

Betreuungsbedarf Volksschule Schuljahr 2006/07 …… 9 Meldungen

Pro Schule braucht man 15 angemeldete Kinder, man darf Volks- und Hauptschule nicht gemeinsam abhalten, erklärte der Bürgermeister.  Für das kommende Schuljahr kommt es also nicht zustande.  Der Bürgermeister hat mit seinem Schwager, dem Bezirksschulinspektor vom Bezirk Ried i.I., diesbezüglich gesprochen. In Schärding z.B. wurde diese Aktion als „Schulversuch“ um € 25,-- angeboten, allerdings müssen nun auch diese Schulen € 80,-- verlangen. Es ist auch wichtig zu sagen, dass die Schüler dann in die Betreuung gehen müssen, man kann nicht sagen, heute gehe ich und morgen nicht. Auch die Lehrer dazu zu motivieren ist nicht leicht. Er würde vorschlagen nun abzuwarten, wie sich die Situation weiter entwickelt.

Dem Gemeindebund ist klar, dass die angeführten Beträge für die eine oder andere Familie eine große Herausforderung bedeutet. Der Gemeindebund muss aber auf diese Größenordnung bestehen, da durch den derzeitigen Elternbeitrag nur 15 % der Kosten abgedeckt werden bei € 80.

In der folgenden Diskussion wurde über die tägliche oder wöchentliche  Anmeldung und die Anwesenheitspflicht gesprochen. Ebenso über die Anwesenheit von Lehrern dieser Schule oder arbeitsloser Lehrer.

Eine andere Möglichkeit wäre ein Hort, da könnte man Kinder verschiedenen Alters zusammengeben, aber auch da kommen zu wenig Kinder zusammen.

Der Bürgermeister schlug vor, über den Elternverein Informationen hinauszugeben. Dieser sollte die Eltern davon informieren. Momentan ist die Anzahl der Kinder an den Schulinspektor bekannt gegeben worden, aber das heißt nicht, dass es zu Schulbeginn vielleicht doch eine Möglichkeit einer Betreuung gibt. Der Bürgermeister wird sich bemühen mit dem Inspektor nochmals zu sprechen.

 

GR. Mitter stellt also fest, dass noch einige Fragen offen sind. Im Juni soll es eine weitere Sitzung geben. Ob es im kommenden Schuljahr eine Nachmittagsbetreuung geben wird muss man erst sehen. Ihm ist auch der Elternbeitrag in Höhe von € 80,-- viel zu hoch.

 

Im Pkt. 2: Allfälliges wurde festgelegt, dass bei der nächsten Sitzung die Spielplätze besichtigt werden, die Sitzung wird in zwei Monaten stattfinden.

 

GV. Wolschlager Anita stellt die Frage, ob  nur an Schultagen oder auch an schulfreien Tagen Nachmittagsbetreuung angeboten wird.

GR. Mitter erklärt, dass dies nur für Schultage zutrifft.

 

Es berichtet der Bürgermeister, dass ihm bekannt ist, dass gestern der Elternverein eine diesbezügliche Sitzung abgehalten hat, er weiß aber noch kein Ergebnis.

 

Der Vorsitzende bedankt sich für den Bericht.

 

 

 

TOP. 11.) Bericht des Bürgermeisters.

 

Der Bürgermeister berichtet von der Kündigung des Bademeisters Entholzer Harald per 31.05.2006. Er hat daraufhin bereits mit dem vom Gemeindevorstand nachnominierten Bademeister gesprochen, dieser wird diesen Posten übernehmen, allerdings  muss Herr Hölzl-Loher noch mit seinem bisherigen Dienstnehmer sprechen. Er hofft zum 01.06. den Dienst antreten zu können. Herr Entholzer Harald hat seinen letzten Arbeitstag am 30.6.2006, da er aber so viel Urlaub hat, wird er ab sofort nicht mehr arbeiten.

  

Es liegt ein Schreiben von Landeshauptmann Dr. Pühringer für eine finanzielle Landesförderung in Höhe von € 50.000,-- für  die Erweiterung und Sanierung des Mehrzwecksaales zum Zwecke der Landesmusikschule  vor.

 

Alle Gemeinderatsmitglieder hat eine Einladung für die „Leaderveranstaltung“ am  29.05.2006 in Andorf erhalten. Es soll versucht werden, durch diese Vereinigung der Gemeinde EU-Gelder zu bekommen.

 

Zeitungen berichten  über die Unfälle auf der L 513. Es  wird in nächster Zeit ein Gespräch mit Landesrat Stockinger geben, es wird versucht, dass er dazu einen finanziellen Beitrag leistet.

 

Der Vorsitzende berichtet, er hat um eine Geschwindigkeitsbeschränkung in der Bahnhofstraße für den zeitraum der Sperrung der Brücke über die Pram auf der L513 angesucht. Dieses Ansuchen wurde aber abgelehnt.

 

 

 

 

TOP. 12.) Allfälliges.

 

GR. Steinmetz betont, das Maibaum- bzw. Marktfest ist sehr gut gelungen. Frau Mitterhauser Tanja hat viel dazu beigetragen und ihm fehlt, dass ihr dafür keine Anerkennung ausgesprochen wurde. Wenn sich Personen sozusagen „einbinden“ soll das auch anerkannt geben.

Darauf antwortet der Bürgermeister, er wird mittels Brief Frau Mitterhauser danken. Viele haben ihren Beitrag dazu geleistet. Frau Mitterhauser organisierte die Ausstellung und die Gaukler, aber auch andere Vereine und Mitglieder haben mitgewirkt.

 

GV. Schabetsberger bemängelt die Umleitung der Brückensperre. Es ist ihm ein Anliegen,  dass das derzeitige Umleitungssystem abgeändert wird. Viele LKS fahren in die Ortschaft Pomedt, weil die Beschilderung sehr schlecht ist. Der Bürgermeister soll mit Nachdruck auf eine Änderung beharren.

 

Der Bürgermeister gibt ihm recht. Er erklärt nochmals, er hat nur durch Zufall erfahren, dass die Brücke gesperrt wird. Er hat den zuständigen Beamten der Bezirkshauptmannschaft ersucht, wenn die Umleitungen verhandelt werden, dass er ein Mitspracherecht hat. Es kam aber zu keiner Verhandlung, der Bescheid ist beim Gemeindeamt eingetroffen. Der Verkehrsverantwortliche hat auf seinen Anruf dann geantwortet, die Angelegenheit war so gut vorbereitet,  dass er die Gemeinde dazu nicht mehr gebraucht hat. Er wird aber den Bezirkshauptmann diesbezüglich ansprechen.

 

GR. Hosner bemängelt, dass es bei bezüglich der Abbiegespur noch keine positive Entscheidung gibt.

 

Bürgermeister  Ing. Demmelbauer erklärt, dass er beim Gemeindereferenten vorsprechen wird und versucht, gemeinsam mit der Gemeinde Taiskirchen  einen finanziellen Anteil zu bekommen. Der Verkehrsfachmann ist nach vor der Meinung, dass die Sichtweiten passen, auch wenn diese Unfälle passiert sind.

 

GR. Eichinger erklärt, dass das Überqueren der Bahnhofstraße beim Bahnhof im Bereich der Kreuzung Leiner für Fußgänger sehr gefährlich ist.

 

Der Bürgermeister betont, dort kommt ein Schutzweg. In einem Mmonat ist die Park- und Rideanlage großteils fertig. Wenn die Prambrücke saniert ist, dann wird die Bahnhofstraße saniert und im Bereich des Kastanienbaumes wird ein Schutzweg errichtet.  

 

GV. Ortner bemängelt, dass der Postautobus  nach wie vor auf dem Parkplatz beim Bahnhof steht  

Außerdem funktioniert die Maibaumbeleuchtung nicht.

 

GR.Wolschlager stellt die Frage, ob das alte Feuerwehrhaus abgetragen werden soll.

 

Es antwortet der Bürgermeister, er hat mit seinem Bürgermeisterkollegen aus Zell/Pram gesprochen, es ist vorgesehen, einen gemeinsamen Bauhof zu errichten. Das Wesentliche kommt in die Quelle-Halle, daskleinere Inventar in den Bauhof der Musikschule. Wenn es zum Bau des Bauhofes kommen sollte, dann wird das alte Feuerwehrdepot abgetragen. Die Familie Zigmund möchte das Grundstück kaufen.

 

GR. Wolschlager stellt die Frage, ob heuer beim Gemeindewohnhaus Pomedt 3 Sanierungsmaßnahmen gesetzt werden?

Dazu erklärt der Bürgermeister, dass dies nur im bescheidenen Ausmaß möglich sei. (Dachbodenisolierung)

 

GR. Wolschlager erklärt, dass schon vor drei Jahren über die Linksabbiegespur bei der L 513 diskutiert wurde.

Bezüglich Marktfest möchte er sich noch bei allen Beteiligten bedanken und er betont, dass das Marktfest gemeinsam mit Frau Mitterhauser organisiert worden ist. Weiters teilt er mit, dass seine Dankesschreiben nicht versandt worden sind. Er war der Meinung, dass die Politik herausgehalten werden soll.

Für nächstes Jahr soll eine Checkliste betreffend Maibaum erstellt werden.

 

GR. Ruhmanseder ist ebenfalls der Meinung, dass das Maibaumfest ein tolles Fest war, und möchte für nächstes Jahr eine fixe Verankerung für den Maibaum.

 

Der Bürgermeister bringt das Schreiben von Frau Diana Dick zur Kenntnis. Sie scheidet aufgrund des Wohnungswechsels aus dem Gemeinderat aus.

 

GV. Schabetsberger bedankt sich im Namen der SPÖ-Fraktion bei Frau Dick Diana für die gute Zusammenarbeit.

 


 

 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 06.04.2006 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21.35  Uhr.

 

 

 

 

.......................................................    ........................................................

                     (Vorsitzender)                                                     (Gemeinderat)

 

 

 

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                     (Schriftführer)                                                     (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: