Lfd.Nr. 22 Jahr 2006

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

über die öffentliche 22. Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am
29. Juni  2006.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

 

Anwesende:

 

01. Vizebgm. Peter Gahleitner als Vorsitzender

02. GV. Berta Scheuringer                              15. GR. Kurt Kemetsmüller

03. GR. DI Franz Mitter                                  16. GR. Karin Eichinger

04. GR. Walter Köstlinger                               17. GR. Erwin Wolschlager

05. GR. Wolfgang Kraft                                  18. GR. Ernst Hintermayr

06. GR Franz Wimmer                                    19.

07. GR. Ing. Alois Steinmetz                           20.

08. GR. Gerhard Payrleitner                            21.

09. GR. Richard Ebner                                    22.

10. GV. Franz Schabetsberger                        23.

11. GV. Günter Ortner                                   24.

12. GV. Anita Wolschlager                              25.

13. GR. Doris Krestl                                      

14. GR. Franz Arthofer                                  

 

 

 

Ersatzmitglieder:

GR. Gerhard Berghammer     für               Bgm. Ing. Johann Demmelbauer

GR. Reinhard Windhager      für               GV. Hermann Kraft

GR. Norbert Gumpinger        für               GR. Monika Tallier

GR. Karl Wagneder             für               GR. Heinrich Ruhmanseder

GR. Elisabeth Obernhumer    für               GR. Rudolf Hosner

GR. Brigitte Schabetsberger für              GR. Andreas Schroll

GR. Adolf Zallinger              für               GR. Klaus Ortner

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina

 

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                              unentschuldigt:

Bgm. Ing. Johann Demmelbauer

GV. Hermann Kraft

GR. Monika Tallier

GR. Heinrich Ruhmanseder

GR. Rudolf Hosner

GR. Andreas Schroll

GR. Klaus Ortner

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  Katharina Gehmaier

 


Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a)       die Sitzung vom - Bürgermeister, Vizebürgermeister - einberufen wurde;

b)       die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 19.06.2006

unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

öffentlich kundgemacht wurde;

c)       die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d)       dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 18.05.2006 bis zur heutigen

Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer ist verhindert, deshalb übernimmt Vizebgm. Gahleitner den Vorsitz.

GV. Franz Schabetsberger und GR. Ernst Hintermayr unterschreiben das Sitzungsprotokoll.

 

2 Dringlichkeitsanträge werden eingebracht:

 

1)     Vom Bürgermeister der Marktgemeinde Riedau:

Sanierung der Hauptschule und der Mehrzweckhalle; Bestellungen bzw. Auftragsvergaben.

 

Beschluss:  Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgte mittels Handzeichen.

 

2)     Von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion:

Verkehrsberuhigung Bahnhofsstraße Riedau.

Der Bürgermeister der Marktgemeinde Riedau wird beauftragt, bei den zuständigen Dienststellen der Bezirkshauptmannschaft Schärding und beim Amt der OÖ. Landesregierung zu erwirken, dass im Bereich der Bahnhofstraße Riedau (Ortsgrenze Zell/Pram bis zur Kirchberger Kreuzung) verkehrsberuhigende Maßnahmen gesetzt werden.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgte mittels Handzeichen.

 

 

Zur Bürgerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

 

Tagesordnung

  1. Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.
  2. Grundsatzbeschluss für den Beitritt der Marktgemeinde Riedau zum Leader-Projekt.
  3. Aufhebung des Bebauungsplanes für Ottenedt.
  4. Sanierung der Hauptschule; Genehmigung einer Vereinbarung nach dem Pflichtschulorganisationsgesetz  über Schulerhaltungs- bzw. Gastschulbeiträge.
  5. Erhöhung des Kindergartenentgelts für das neue Kindergartenjahr.
  6. Änderung der Abfallgebühren.
  7. Behandlung eines Ansuchens um Gewährung einer Gemeindeförderung für eine Beheizungsanlage mit Biomasse.
  8. Weiterbestellung einer Koordinatorin für die Bediensteten der Marktgemeinde Riedau.
  9. Genehmigung des Frauenförderprogrammes für die Marktgemeinde Riedau.
  10. Öffentliche Ausschreibung nach dem Bundesvergabegesetz durch das Programm V-Opti; Genehmigung neuer allgemeiner Geschäftsbedingungen.
  11. Bericht vom Arbeitskreis Hallenbad.
  12. Weiterführung des Hallenbades; Auftragserteilung für notwendigen Bestellungen bzw. Reparaturarbeiten.
  13. Dringlichkeitsantrag: Sanierung der Hauptschule und Mehrzweckhalle; Bestellungen und Auftragsvergaben.
  14. Dringlichkeitsantrag: Verkehrsberuhigung Bahnhofstraße Riedau
  15. Bericht des Bürgermeisters.

       14. Allfälliges


 

TOP. 1. ) Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.

 

Der Vorsitzende ersucht Frau Brigitte Schabetsberger in Vertretung von Herrn Ortner um Ihren Bericht. Sitzung des Prüfungsausschusses am 19. Juni 2006:

Frau GV. Schabetsberger berichtet:

 

Punkt 1: Überprüfung der Belege des 1.Halbjahres

Die Ordner mit den Belegen des 1. Halbjahres wurden von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses durchgesehen. Es wurden keine Beanstandungen festgestellt. Der Obmann und die Mitglieder des Prüfungsausschusses stellen die ordnungsgemäße Verbuchung der Belege fest.

 

Punkt 2 (Überprüfung der Ausgaben für Bokimobil)  wurde abgesetzt und für die nächste Sitzung vorgetragen

 

Unter Allfälliges gab es keine Wortmeldungen.

 

Vizebgm. Peter Gahleitner bedankt sich für den Bericht.

 

 

 

TOP. 2.) Grundsatzbeschluss für den Beitritt der Marktgemeinde Riedau zum Leader-Projekt.

 

 

Vizebürgermeister Gahleitner gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Am 29. Mai 2006 hat in Andorf eine Informationsveranstaltung für „Leader Pramtal“ stattgefunden. Eingeladen waren alle Bürgermeister und interessierte Gemeinderatsmitglieder.

 

Geht davon aus, dass die Fraktion informiert sind. Grundsatzbeschluss nicht Leader sondern nur die Bereitschaft bekundet, dass diese Steuerungsgruppe der Bürgermeister aktiv werden kann. 50 Cent pro Einwohner, einmaliger Betrag um Unkosten decken zu können. Es besteht nachher immer noch die Möglichkeit nach diesem regionalen Entwicklungsplan. Stellt Antrag Vize.

 

Das Leader-Programm bietet als Förderprogramm für die Entwicklung der ländlichen Wirtschaft eine interessante Chance für alle Akteure der Region. Im Rahmen einer Besprechung der Arge Pramtal Süd wurde das Thema Leader eingehend behandelt und die Mehrzahl der 14 Gemeinden haben sich grundsätzlich für eine Bewerbung als Leader-Region ausgesprochen. Diese Region umfasst vorläufig 22 Gemeinden. Es wurde für die Vorbereitung einer möglichen Leader-Region Pramtal eine Steuerungsgruppe gebildet, die sich aus folgenden Personen zusammensetzt: Bgm. Franz Angerer, Schärding, Bgm. Peter Pichler, Andorf, Bgm. Johann Weiretmüller, Taiskirchen, Brigitte Dieplinger, Regionalmanagement OÖ Geschäftsstelle Innviertel-Hausruck.

 

Übersicht Gemeinden:

Schärding, St. Florian, Taufkirchen, Diersbach, Sigharting, Eggerding, Mayrhof, Andorf, Raab, Zell an der Pram, Taiskirchen, Dorf an der Pram, Pram, Lambrechten, Altshwendt, Brunnenthal, Enzenkirchen, Rainbach, Riedau, St. Marienkirchen, St. Willibald, Suben = 43.020 Einwohner

 

Leader muss auch in der Periode 2007-2013 wieder über Lokale Aktionsgruppen in abgegrenzten Leader Regionen umgesetzt werden. Die Anerkennung einer Region wird wieder über ein Auswahlverfahren erfolgen, wobei die Ausschreibung durch das BMLFUW erfolgt. Als Voraussetzung für das Auswahlverfahren müssen die künftigen Leader Regionen wieder jeweils einen Regionalen Entwicklungsplan für ihre Region erarbeiten, der ausgewogen alle Lebensbereiche umfassen muss. Weiters müssen die beteiligten Gemeinden wieder die erforderlichen Eigenmittel zur Kofinanzierung der LAG-Managements aufbringen.

Vorgangsweise:

·         Region festlegen

·         Strategie erarbeiten

·         Bewerbung einreichen

·         LAG Management installieren

·         Projekte ausarbeiten

·         Förderanträge stellen

·         Projekte umsetzen

 

Förderbar sind:

Entwicklungsstrategien

Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft

Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt und der Landschaft

Maßnahmen zur Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum

Diversifizierung und Neuausrichtung der ländlichen Wirtschaft

Interterritoriale und transnationale Kooperation

LAG-Management, Erwerb von Fachwissen, Umsetzungskosten

 

Vizebgm. Gahleitner stellt folgenden Antrag:

- Die Marktgemeinde Riedau hat grundsätzlich Interesse an der Beteiligung an einer Leader-Region und erklärt ihre Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit bei Erarbeitung des Regionalen Entwicklungsplanes für die Leader-Region Pramtal.

- Der Gemeinderat legitimiert die Steuerungsgruppe (Bgm. Franz Angerer, Bgm. Peter Pichler, Bgm. Johann Weirethmüller) die Marktgemeinde Riedau bei den Vorbereitungsarbeiten zu vertreten.

- Die Marktgemeinde Riedau stellt einen einmaligen Betrag von € 0,50 pro Einwohner (Einzahlung des Betrages an die Gemeinde Andorf) zur Erarbeitung des Regionalen Entwicklungsplanes durch ein externes Planungsbüro zur Verfügung.

 

Nachdem es dazu keine Wortmeldungen gibt, lässt der Vorsitzende über seinen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:  Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

TOP. 3.) Aufhebung des Bebauungsplanes für Ottenedt.

 

 

Vizebgm. Gahleitner gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Seit dem Jahr 1984/85 besteht für einen Teilbereich der Ortschaft Ottenedt ein Bebauungsplan (Nr. 4). Dieser Bebauungsplan entspricht nicht mehr der heutigen Bauweise (Dachneigung, Südausrichtung, Dachformen, Bebauungsgrenzen). Aufgrund der Neuvermessung des Holzingerbaches haben sich auch die Grundstücksgrenzen verändert und dadurch stimmen die Baufluchtlinien nicht mehr. 

Die Grundbesitzer Lang und Bauer haben nun ein Grundstück verkauft (Hofinger Marianne und Stadler Alois), die Errichtung eines Wohnhauses ist beabsichtigt.

 

GV. Ortner  sieht die Aufhebung des Bebauungsplanes Ottenedt mit „gemischten Gefühlen“. Eine Abänderung der Höhe und Grenzen wären günstig, die  Baufluchtlinien sollen eingehalten werden.

Nachdem geklärt ist, dass die Baufluchtlinien aber nach der OÖ. BauO einzuhalten sind, stellt GV.  Ortner den Antrag, den bestehenden Bebauungsplan Ottenedt zur Gänze aufzuheben.

 

Beschluss:  Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgte mittels Handzeichen.

 

 

 

TOP. 4.) Sanierung der Hauptschule; Genehmigung einer Vereinbarung nach dem Pflichtschulorganisationsgesetz  über Schulerhaltungs- bzw. Gastschulbeiträge.

 

Vizebgm. Gahleitner gibt den Sachverhalt bekannt:

Bereits in der Sitzung vom 6.4.2006 wurden mit Gemeinden (Diersbach, Dorf/Pram, Grieskirchen, Andorf und Eggerding) Vereinbarungen geschlossen. Es liegt nun die Vereinbarung mit der Stadtgemeinde Schärding vor.  Da die Endabrechnung für die Schulsanierung noch nicht fertig ist, haben noch einige Gemeinden die Vereinbarung noch nicht beschlossen. Der Termin für die Fertigstellung der Endabrechnung wurde nun mit 10.7.2006 fixiert.

 

Vizebgm. Gahleitner stellt folgenden Antrag:

Genehmigung der Vereinbarung gem. §§ 50 und 51 des OÖ: Pflichtschulorganisationsgesetz 1992 (OÖ POG 1992) betreffend die Entrichtung von Schulerhaltungsbeiträgen bzw. Gastschulbeiträgen mit der Stadtgemeinde Schärding.

 

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt der Vorsitzende über seinen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:  Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 5.) Erhöhung des Kindergartenentgelts für das neue Kindergartenjahr.

 

 

Vizebgm. Gahleitner gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Derzeitiger Elternbeitrag:

monatlich pro Kindergartenplatz € 57,-- für den Ganztagsbesuch

monatlich pro Kindergartenplatz € 51,-- für den Halbtagsbesuch.

Dieser Betrag ist 10mal pro Kindergartenjahr mittels Abbuchungsauftrag zu entrichten.

 

Es wurde mit Frau Krenn von der Caritas besprochen, dass es ab dem kommenden Kindergartenjahr eine geringfügige Erhöhung geben sollte:

monatlich pro Ganztagskindergarten € 58,50

monatlich pro Halbtagskindergarten € 52,50

dies entspricht eine Erhöhung von rund 2,5 %

 

Anmeldungen für das kommende Kindergartenjahr:

Höchstzahl für alle drei Gruppen: 69 Kinder (pro Gruppe 23 Kinder)

ab Herbst sind 61 Kinder angemeldet, ab Jänner 5 Kinder;  nur 3 Plätze sind zur zeit frei, wobei es aber Anfragen gibt einer Mutter aus Raab und eine Anmeldung ab März;  erfahrungsgemäß gibt es auch immer wieder Anmeldungen von Ausländerkindern. Der Kindergarten ist also „voll belegt“.

 

Vizebgm. Gahleitner stellt folgenden Antrag:

Erhöhung der Kindergartengebühr von € 57,-- auf € 58,50 für Ganztagskindergarten und Erhöhung

von € 51,-- auf € 52,50 für Halbtagskindergarten.

 

GV. Schabetsberger glaubt, eine Erhöhung  wäre nicht unbedingt notwendig.

Im Budget sind € 60.000,-- veranschlagt, im letzten  Kindergartenjahr wurde gut wirtschaftet. Aber aufgrund der angespannten finanziellen Lage wird auch er einer geringfügigen Erhöhung zustimmen.

 

Vizebgm. Gahleitner lässt abschließend über seinen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:  Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.

 

 

 

TOP. 6.) Änderung der Abfallgebühren.

 

Der Vorsitzende ersucht  GR Köstlinger um seinen Bericht.

 

GR. Walter Köstlinger teilt zu diesem Punkt folgendes mit:

Sitzung des Umweltausschusses vom 9.5.2006:

Im Pkt. 5  erfolgt die Beratung betreffend Anhebung der Abfallgebühren ab 01.07.2006.

Kalkulation nach dem Rechnungsabschluss 2005

Erhöhung um 5 % lt. Prüfer für Abfallgebühren

GR Ortner sah es als Beratung und wie im GR abgestimmt wird, lässt er offen.

Die Höhe der Anhebung konnte nicht einsstimmig erzielt werden, das Beratungsergebnis hat keine Einigung ergeben. Dem GR wird kein konkreter Vorschlag gemacht.

Die Anhebung über die Müllgebühren wurde sicherlich in den einzelnen Fraktionen besprochen.

 

Den Fraktionsführern wurde vom Gemeindeamt ein Vorschlag für eine 5 %ige Erhöhung zur Beratung in den Fraktionssitzungen übermittelt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bisherige Gebühren:                                                                                              ca 5 % Erhöhung

 

§ 2

Höhe der Gebühren

 

Die Abfallgebühr besteht aus der Grundgebühr und Mengengebühr:

 

I. Die GRUNDGEBÜHR beträgt jährlich:

                                                                                                               

         1.) für Haushalte:                                                            

         a) pro Haushalt                                                                €        31,-- 32,60

         b) pro nicht bewohnten Hausobjekt (Kleinhausbauten)             €        31,-- 32,60

 

         2.) für Anstalten, Betriebe, gewerbliche Objekte, öffentliche Einrichtungen und

         sonstige Arbeitsstellen:

         a) pro 90-Liter Restabfall-Behälter                                                 € 15,50 16,30

             zusätzlich pro 10 Mitarbeiter eine Erhöhung um € 15,25 16,30

         b) pro 800 Liter Restabfall-Container                                              € 15,50 16,30

             zusätzlich pro 10 Mitarbeiter eine Erhöhung um € 15,25 16,30

         c) für Gaststätten je 30 Sitzplätze                                                          € 15,50 16,30

 

 

II. Die MENGENGEBÜHR beträgt für Haushalte, nicht bewohnte Hausobjekte   

    (Kleinhausbauten), für Anstalten, Betriebe, gewerbliche  Objekte, öffentliche  

    Einrichtungen und sonstige Arbeitsstellen:

 

 

1.) für die RESTABFALL-ABFUHR je Abfuhr

         a) pro 90-Liter Restabfall-Behälter                                                €   3,60 3,80

         b) pro 800-Liter Restabfall-Container                                             € 37,70 39,60

         c) je 60-Liter Abfallsack                                                              €   2,80 2,95

         d) je Wertmarke für einen 90-Liter Restabfall-Behälter                       €   3,60 3,80

         e) je Wertmarke für einen 800-Liter Restabfall-Container          € 37,70 39,60

 

2.) für die Anlieferung zur KOMPOSTIERUNG bei einer Jahresmenge von mehr als 5 m3

    die darüberliegende Menge:

a) Grün- bzw. geschredderter Baum- und Strauchschnitt pro m3         €   8,23

b) von unzerkleinertem Baum- und Strauchschnitt pro m3                  € 12,62

 

3.) für die BIOABFALL-ABFUHR (Küchenabfälle)

         Pauschalgebühr pro Jahr                                                              € 8,00

 

GR. Walter Köstlinger stellt den Antrag um Erhöhung der Abfallgebühren um ca. 5 %.

 

Vizebgm. Gahleitner bedankt sich bei GR. Köstlinger und den Mitgliedern für die Arbeit im Umweltausschuss.

 

GR. Hintermayr betont, er ist mit der Arbeit des Bezirksabfallverbandes nicht zufrieden und er stellt die Arbeit des BAV in Frage. Man müsste anderen Anbieter nehmen, Ausschreiben vornehmen,, vielleicht wäre dann alles billiger.

 

GR. Köstlinger erklärt die  Anlieferung des Abfalles nach Wels.

 

GV. Schabetsberger berichtet dazu, in der letzten Sitzung wurde dieser Punkt abgesetzt und ihm ist bewusst,  jede Änderung ist unangenehm. Er istim BAV vertreten und er weiß was dort geredet wird. Der BAV und somit die Gemeinden haben gut verhandelt. Auf längere Sicht geht der Bezirksabfallverband  den richtigen Weg, denn es  wird vernünftig gearbeitet. Er hofft, dass es bei dieser Erhöhung bleibt. Einer Erhöhung im nächsten Jahr wird er nicht mehr zustimmen.  

 

Abschließend lässt der Vorsitzende über den Antrag von GR. Köstlinger mittels Handzeichen abstimmen.

Beschluss:  Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

TOP. 7.) Behandlung eines Ansuchens um Gewährung einer Gemeindeförderung für eine Beheizungsanlage mit Biomasse.

 

Der Vorsitzende gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Es liegt ein Ansuchen von Herrn Michael Gruber-Eichberger, Riedau, Habach 9, betreffend  Gewährung einer Gemeindeförderung für eine Beheizungsanlage mit Biomasse vor.

 

Landesförderung in Höhe von € 2.640,--

Bezahlte Rechnung liegt vor.

 

Förderungsrichtlinie der Gemeinde:

Gemeindeförderung 25 % der Landesförderung, höchsten € 363,36

Landesförderung € 2.640,--, davon 25 % = € 660,--, höchstens aber € 363,36

 

GR. Köstlinger Walter stellt den Antrag, Herrn Michael Gruber-Eichberger eine Förderung der Gemeinde in Höhe von € 363,36 zu genehmigen.

 

GR. Hintermayr stellt die Frage, er hat gehört,  Doppelförderung gibt es nicht.

 

Darauf antwortet die Amtsleiterin, dass erst gestern dies beim Bürgermeistertag in Linz von den Landesreferenten Ackerl und Stockinger angesprochen wurde. Die Gemeinde darf bis zu  15,--  Euro pro Einwohner und Jahr an Förderungen ausgeben. Was die Gemeinde fördert, liegt im Ermessen der Gemeinde. Aber dieser Höchstbetrag darf keinesfalls überschritten werden.

 

Abschließend lässt der Bürgermeister über den Antrag von GR. Köstlinger mittels Handzeichen abstimmen.

Beschluss:  Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 8.) Weiterbestellung einer Koordinatorin für die Bediensteten der Marktgemeinde Riedau.

 

Der Vorsitzende gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Erlass des Amtes der OÖ. Landesregierung, Abt. Gemeinden, vom 2.6.2006, Zl. Gem-021585/203-2006-Si/Pl:

Gemäß § 30 Abs. 1 iVm § 39 Abs. 2 des am 1.1.2000 in Kraft getretenen OÖ. Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz, LGBl. 63/1999, wären vom Gemeinderat in Gemeinden, die fünf oder mehr Dienstnehmerinnen beschäftigten, innerhalb von 6 Monaten (also bis 30.6.2000) erstmalig für die im § 1 Abs. 1 genannten Bediensteten eine Koordinatorin zu bestellen. Außerdem hatte der Gemeinderat gem. § 34 Abs. 1 iVm § 39 Abs. 3 OÖ.G-GBG erstmalig mit Wirkung 1.7.2000 ein Frauenförderprogramm zu beschließen.

Da die im § 30 Abs. 2 OÖ.G-GBG für die Koordinatorin festgelegte sechsjährige Funktionsdauer bzw. das gem. § 34 Abs. 2 leg.cit. erstellte Frauenförderprogramm mit Ende Juni 2006 abläuft, wird der Gemeinderat ab 1.7.2006 sowohl eine Koordinatorin für eine sechsjährige Funktionsdauer zu bestellen bzw. ein neues Frauenförderprogramm für einen Zeitraum von 6 Jahren zu erstellen und fortzuschreiben haben.

 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 31.8.2000 Frau Silvia Tiefenthaler zur Koordinatorin bestellt.

Die Tätigkeit der Koordinatorin ist ein unbesoldetes Ehren amt, das neben den Berufspflichten und möglichst ohne Beeinträchtigung des Dienstbetriebes auszuüben ist. Die Koordinatorin darf in Ausübung ihrer Tätigkeit nicht beschränkt werden und aus diesem Grund nicht benachteiligt werden. Aus dieser Tätigkeit darf ihr bei der Dienstbeurteilung und in der dienstlichen Laufbahn kein Nachteil erwachsen.

 

Vizebgm. Gahleiter stellt den Antrag auf  Weiterbestellung von Frau Silvia Tiefenthaler als Koordinatorin für die Bediensteten der Marktgemeinde Riedau.

 

Es gibt dazu keine weiteren Wortmeldungen. Der Bürgermeister lässt über seinen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.

 

 

Beschluss:  Der Antrag wird einstimmig angenommen.  

 

 

 

 

TOP. 9.) Genehmigung des Frauenförderprogramms für die Marktgemeinde Riedau.

 

 

Der Vorsitzende bringt den Sachverhalt zur Kenntnis:

 

Der Erlass des Amtes der OÖ. Landesregierung vom 2.6.2006 wurde bereits zur Kenntnis gebracht.

Es ist ab wiederum 1.7.2006 ein Frauenförderprogramm zu beschließen.

 

Der Gemeinderat hat am 25.1.2001 ein Frauenförderprogramm der Gemeinde Riedau für die Jahre 2000 bis 2006 beschlossen. Dieses soll wie folgt übernommen werden:

 

FRAUENFÖRDERPROGRAMM

 

Auf Grund des § 34 des Oö. Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes (Oö. G-GBG), LGBl. Nr. 63/1999, wird nachstehendes Frauenförderprogramm erlassen:

 

Frauenförderprogramm der Gemeinde Riedau für die Jahre 2006 bis 2012

 

 

 

1. Abschnitt

 

Grundsätze

 

§1

Bekenntnis zur Frauenförderung

 

Die Gemeinde Riedau bekennt sich zu den im Oö. Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz verankerten Zielsetzungen und deren aktiver Umsetzung im Rahmen des vorliegenden Frauenförderprogramms.

 

 

§ 2

Ziele des Frauenförderprogramms

 

 (1) Durch die Umsetzung des Frauenförderprogramms soll der Anteil der weiblichen Bediensteten an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten der Gemeinde Riedau in den Verwendungs- und Entlohnungsgruppen sowie Funktionen, in denen eine Unterrepräsentation gegeben ist, mittel- bis langfristig jenem der männlichen Bediensteten angeglichen werden. Dies gilt nicht für Bereiche, in denen ein bestimmtes Geschlecht eine unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung einer Tätigkeit darstellt.

In den Bereichen, in denen schon ein ausgewogenes Verhältnis oder eine Überrepräsentation von Frauen gegeben ist, soll die Umsetzung des Förderprogramms eine künftige Unterrepräsentation verhindern.

 

(2) Mit dem Programm soll bestehenden Benachteiligungen von Frauen in Bezug auf das Dienstverhältnis entgegengewirkt werden. In diesem Zusammenhang ist auch das Bewusstsein der Gleichwertigkeit der Leistungen von Frauen und Männern unter allen Bediensteten sowie das berufliche Selbstbewusstsein der Mitarbeiterinnen zu fördern.

 

(3) Durch die Ermöglichung einer leichteren Vereinbarkeit von Beruf und Familie soll der berufliche Aufstieg von Frauen gefördert werden und insgesamt auf eine positive Einstellung zur Berufstätigkeit von Frauen bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingewirkt werden.

 

 

(4) Alle Maßnahmen, die sich direkt oder indirekt auf die Stellung der weiblichen Bediensteten der Gemeinde auswirken, sind unter Bedachtnahme auf die angeführten Ziele zu treffen. Die Dringlichkeit der beruflichen Frauenförderung richtet sich primär nach dem Ausmaß der in den einzelnen Verwendungs- und Entlohnungsgruppen sowie Funktionen herrschenden Unterrepräsentation.

 

 

§ 3

Verpflichtung zur Umsetzung

 

Vertreterinnen und Vertreter der Dienstgeberin, deren Tätigkeitsfeld sich auf personelle, finanzielle, organisatorische oder sonstige Bereiche erstreckt, die von den Zielen des Frauenförderprogramms unmittelbar oder mittelbar betroffen sind, haben sich bei der Ausübung ihrer Pflichten an diesen Zielen und den zu ihrer Erreichung notwendigen Maßnahmen zu orientieren. Zu berücksichtigen sind diese vor allem im Rahmen fachlich erforderlicher Organisationsänderungen sowie in den Bereichen der Personalplanung und -entwicklung, wobei die entsprechenden Entscheidungen auf eine transparente und nachvollziehbare Art und Weise zu treffen sind.

 

 

2. Abschnitt

 

Fördermaßnahmen

 

 

§ 4

Ausschreibung freier Planstellen

 

(1) Bei der Ausschreibung von Planstellen in Verwendungs- und Entlohnungsgruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, ist auf die bevorzugte Aufnahme von Frauen unter der Voraussetzung der entsprechenden Qualifikation hinzuweisen.

 

(2) In den Ausschreibungstext sind sämtliche für den zu besetzenden Dienstposten maßgeblichen Qualifikationserfordernisse aufzunehmen, um eine objektive Entscheidungsgrundlage für das Personalauswahlverfahren zu gewährleisten. Ausschreibungen sind jedenfalls geschlechtsneutral zu verfassen, es sei denn, dass ein bestimmtes Geschlecht eine unabdingbare Voraussetzung für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit darstellt.

 

(3) Die Ausschreibung von Dienstposten ist den Gemeindebediensteten gesondert bekannt zu geben.

 

 

§ 5

Aufnahmegespräche

 

Frauendiskriminierende Fragestellungen im Zuge von Aufnahmegesprächen haben zu unterbleiben (z.B. Familienplanung). Die Beurteilung der Eignung von Bewerberinnen hat sich ausschließlich an sachlichen Kriterien zu orientieren. Es dürfen keine Bewertungskriterien herangezogen werden, die sich an einem diskriminierenden rollenspezifischen Verständnis der Geschlechter orientieren.

 

 

§ 6

Aufnahme in den Gemeindedienst und beruflicher Aufstieg

 

(1) Bei der Besetzung von Dienstposten in jenen Verwendungs- und Entlohnungsgruppen, in denen Frauen unterdurchschnittlich repräsentiert sind, hat bis zur Erreichung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen weiblichen und männlichen Dienstnehmern eine bevorzugte Aufnahme und Beförderung von Frauen stattzufinden, soweit diese fachlich nicht geringer qualifiziert sind als der beste männliche Mitbewerber. Dies gilt nicht für jene Bereiche, in denen ein bestimmtes Geschlecht eine unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung einer Tätigkeit darstellt.

 

(2) Für die Beurteilung, welche(r) von mehreren BewerberInnen die beste Eignung für die Besetzung eines Dienstpostens aufweist, ist ausschließlich auf die auf den rechtlichen Grundlagen, dem Ausschreibungstext und dem jeweiligen Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes basierenden Erfordernisse Bedacht zu nehmen.

 

(3) Verantwortungsvolle Tätigkeiten, Aufgaben oder Aufgabenteile (neue Tätigkeiten, Vertretungsaufgaben usw.), aus denen höherwertige Verwendungen oder Dienstpostenbewertungen abgeleitet werden können, sind im Rahmen des Frauenförderprogramms bevorzugt weiblichen Bediensteten anzubieten.

 

(4) Seitens der Vorgesetzten sind geeignete Mitarbeiterinnen zur Übernahme von Führungspositionen zu motivieren bzw. geeignete Mitarbeiterinnen durch Übertragung von Aufgaben in Eigenverantwortung zu fördern.

 

 

§ 7

Dienstliche Stellung

 

(1) Bei der Zuweisung der dienstlichen Aufgaben an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist darauf zu achten, dass diese auf der Basis von Qualifikation und Fähigkeiten und jedenfalls unabhängig vom jeweiligen Geschlecht zu erfolgen hat.

 

(2) In Dienstbeschreibungen, Eignungsabwägungen sowie bei der Beschreibung der einzelnen Arbeitsplätze sind Beurteilungskriterien, aus denen sich unabhängig von sachlichen Gesichtspunkten nachteilige Auswirkungen für Frauen ergeben, unzulässig.

 

 

§ 8

Aus- und Weiterbildung

 

(1) Als ein Mittel zur Erhöhung des Frauenanteils in jenen Verwendungs- und Entlohnungsgruppen sowie Funktionen, in denen eine Unterrepräsentation gegeben ist, dient die besondere Berücksichtigung der Anmeldungen weiblicher Bediensteter zur Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Bei Vorliegen gleicher Voraussetzungen sind in jenen Fällen, in denen die Anzahl der Bewerber die zur Verfügung stehenden Plätze übersteigt, Bewerbungen von Frauen bevorzugt zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck hat eine rechtzeitige Information der Mitarbeiterinnen über angebotene Veranstaltungen zu erfolgen, um ihnen eine entsprechende Zeiteinteilung zu ermöglichen. Überdies sollten diese Veranstaltungen im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach Möglichkeit in der Normalarbeitszeit stattfinden.

 

(2) In den Mitarbeitergesprächen sind den weiblichen Bediensteten von ihren jeweiligen Vorgesetzten die vorhandenen Möglichkeiten zum Besuch von Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen zum Zweck ihrer beruflichen Weiterentwicklung aufzuzeigen und diese zur Teilnahme zu ermutigen.

 

(3)  Die jeweiligen Vorgesetzten haben dafür zu sorgen, dass alle weiblichen Bediensteten, einschließlich der Teilzeitbeschäftigten, auch während einer gesetzlich vorgesehenen Abwesenheit vom Dienst bzw. Dienstort über Veranstaltungen der berufsbegleitenden Fortbildung informiert werden. Sie haben interessierten Bediensteten die Teilnahme an Fortbildungs- und Schulungsseminaren (auf freiwilliger Basis, ohne Anspruch auf Bezüge und Reisegebühren) zu ermöglichen. Gleiches gilt für im Hinblick auf die Karriereplanung  und –förderung wesentliche Veranstaltungen.

 

(4) Bei der Durchführung amtsinterner Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen ist auf die Sorgepflichten von teilnehmenden Bediensteten, soweit möglich, Rücksicht zu nehmen. Diese ist daher möglichst langfristig zu planen und frühzeitig bekannt zu geben.

 

(5) Durch geeignete Maßnahmen ist dafür Sorge zu tragen, dass für die Dauer der Abwesenheit von Bediensteten aufgrund von Bildungsveranstaltungen der geregelte Dienstbetrieb aufrechterhalten wird.

 

 

§ 9

Teilzeitarbeit

 

(1) Sofern dies mit der Aufrechterhaltung eines geordneten Dienstbetriebes vereinbar ist, ist von der Dienstgeberin eine angestrebte Teilzeitarbeit zuzulassen.

 

(2) Durch die Inanspruchnahme der Teilzeitbeschäftigung darf für die Bedienstete keinerlei berufliche Benachteiligung entstehen.

 

 

§ 10

Karenzurlaub und Wiedereinstieg

 

(1) Bedienstete im Karenzurlaub sollen die Möglichkeit haben, sich während der Dauer ihrer Abwesenheit über wesentliche Angelegenheiten aus dem Bereich ihrer Dienststelle, wie Organisationsänderungen, Tätigkeitsänderungen oder Ausschreibungen zu informieren. Zu diesem Zweck ist ihnen auf freiwilliger Basis die Teilnahme an Dienstbesprechungen, internen Veranstaltungen usw. zu gestatten. Sie sind über diese Möglichkeit rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. Vor dem Wiedereinstieg sind die Bediensteten von der Personalabteilung zu einem Gespräch über ihre künftige Verwendung einzuladen.

 

(2) Sollte eine Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz nicht möglich sein, so ist nach Maßgabe der dienstlichen Erfordernisse eine einvernehmliche Lösung für die künftige Verwendung zwischen der Bediensteten, dem Vorgesetzten und der Personalabteilung herbeizuführen.

 

(3) Für weibliche Bedienstete soll im unbezahlten Karenzurlaub eine tage- oder wochenweise Beschäftigungsmöglichkeit als Urlaubs- oder Krankheitsvertretung möglich sein, um den Wiedereinstieg zu erleichtern.

 

 

§ 11

Sprachliche Gleichstellung

 

In sämtlichen an einen allgemeinen Adressatenkreis gerichteten Schriftstücken sind Personenbezeichnungen in geschlechtsneutraler Form zu verwenden.

 

 

§ 12

Koordinatorin und Gleichbehandlungsbeauftragte

 

(1)                Der(n) mit den Agenden der Gleichbehandlung und Frauenförderung befassten Koordinatorin(nen) ist bei der Ausübung dieser Tätigkeit die nötige Unterstützung und Kooperation zukommen zu lassen. Dazu zählt insbesondere auch die Ermöglichung der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen aus dem Bereich der Gleichbehandlung und Frauenförderung sowie an Besprechungen mit der Gleichbehandlungsbeauftragten. Weiters sind der(n) Koordinatorin(nen) alle für Gleichbehandlungs- und Frauenförderungsagenden relevanten Rechtsvorschriften und Informationen zugänglich zu machen. Ihr(Ihnen) kommt auch ein Recht zur Stellungnahme hinsichtlich von Personalfragen allgemeiner Natur, von denen weibliche Bedienstete betroffen sind, zu.

 

(2) Der(n) Koordinatorin(nen) darf/dürfen aus ihrer Funktion keine wie immer gearteten Nachteile in beruflicher Hinsicht entstehen.

 

(3) Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist bei der Lösung ihrer Aufgaben, insbesondere bei der Verfassung des Gleichbehandlungsberichtes, nach Möglichkeit durch die Koordinatorin(nen) zu unterstützen.

 

§ 13

Informationspflicht

 

Die Dienstgeberin hat für eine Information der Bediensteten hinsichtlich der durch das Frauenförderprogramm verfolgten Ziele und der zu ihrer Erreichung zu setzenden Maßnahmen zu sorgen. Zu diesem Zweck ist das jeweils aktuelle Frauenförderprogramm in der Personalabteilung zur Einsicht aufzulegen. Diese Informationspflicht gilt auch bei der Begründung neuer Dienstverhältnisse. Ziel dieser Information ist die Erhöhung des beruflichen Selbstbewusstseins der Mitarbeiterinnen.

 

 

§ 14

Berichtspflicht

 

Im Abstand von jeweils drei Jahren ist durch Ermittlung des Frauenanteils in den einzelnen Verwendungs- und Entlohnungsgruppen die Umsetzung der zur Erreichung der Ziele des Frauenförderprogramms getroffenen Maßnahmen zu überprüfen und erforderlichenfalls eine Anpassung an aktuelle Entwicklungen vorzunehmen. Auf der Grundlage dieser Überprüfung hat seitens der Personalabteilung innerhalb von drei Monaten nach dem Erhebungsstichtag ein Bericht über die seit der letzten Erhebung stattgefundenen Änderungen an die Amtsleitung zu erfolgen. Konnten in einem Bereich Fördermaßnahmen nicht umgesetzt werden, sind die hindernden Umstände in diesem Bericht darzulegen. Der nächste Erhebungsstichtag ist der 1. Jänner 2003.

 

 

§ 15

Zielvorgabe

 

Als generelle Leitlinie wird die Aufrechterhaltung des ausgewogenen Verhältnisses an weiblichen und männlichen Bediensteten in allen Verwendungs- und Entlohnungsgruppen sowie Funktionen angestrebt.

 

 

§ 16

Inkrafttreten

 

Dieses Programm tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.

 

 

Der Bürgermeister:

 

 

 

Anlage zum Frauenförderprogramm der Gemeinde Riedau

 

Anteil der weiblichen Bediensteten an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten der Gemeinde  Riedau

 

Gemeindebedienstete – Stand: 01.07.2000

Verwendungs-, Entlohnungsgruppe

Gesamt

Männlich

Weiblich

davon Teilzeit

davon dzt. Unbesetzt

Frauenanteil in Prozent

B

1

 

1

 

 

100

C

1

1

 

 

 

0

GD 16

1

 

1

 

 

100

c

1

1

 

 

 

0

GD 18

1

 

1

1

 

100

d

2

1

 

 

1

0

p2

1

1

 

 

 

0

p3

4

2

2

2

 

50

GD 19

2

2

 

 

 

0

p4

 

 

 

 

 

 

GD 21

2

2

 

 

 

0

p5

6

 

6

6

 

100

GD 25

4

 

4

4

 

100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lehrlinge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

GESAMT

26

10

15

7

1

 

 

 

Legende:

 

Insgesamt liegt der Frauenanteil, gemessen an der Summe der bei der Gemeinde  Riedau dauerhaft beschäftigten Bediensteten, bei ca. 60 Prozent.

In den Verwendungsgruppen  B  und C (entspr. GDs)  sowie in den Entlohnungsgruppen a und b liegt der Frauenanteil bei 66,6 Prozent.

In der Entlohnungsgruppen c und d (entspr.GDs)  ist der Frauenanteil mit 21,6 Prozent.

Der geringe Frauenanteil in den Gruppen p2 bis p4 erklärt sich durch das einerseits im handwerklichen Bereich angesiedelte Tätigkeitsfeld, andererseits durch die teilweise große körperliche Beanspruchung im Rahmen der ausgeübten Tätigkeiten.

 

*) entsprechend dem Dienstposten- und Stellenplan in der Gemeinde

 

Es stellt der Vorsitzende den Antrag auf Genehmigung des zur Kenntnis gebrachten Frauenförderprogrammes für die Jahre 2006-2012.

 

Dazu gibt es keine weiteren Wortmeldungen. Vizebgm. Gahleitner lässt mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

TOP. 10.) Öffentliche Ausschreibung nach dem Bundesvergabegesetz durch das Programm V-Opti; Genehmigung neuer allgemeiner Geschäftsbedingungen.

 

Vizebgm. Gahleitner gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Bundesvergabegesetz 2006:

Mit 30.4.2004 traten neue EG-Richtlinien zur öffentlichen Beschaffung in Kraft, welche bis längstens 31.1.2006 umsetzen waren. Zwei statt bisher vier Richtlinien gelten für Beschaffungen im klassischen Bereich und für die sogenannten Sektorenauftraggeber. Der österreichische Gesetzgeber hat sich entschlossen, die Umsetzung dieser neuen EU-Richtlinien zum Anlass zu nehmen, ein neues Bundesvergabegesetz (BVergG 2006) zu beschließen, um Mängel des alten Gesetzes auszubessern.

Neuordnung des Vergaberechtes:

Neue EU-Vergaberichtlinien für öffentlichen Bereich und Sektorenbereich.

Bundesvergabegesetz: seit 1.2.2006 in Kraft, komplette Neufassung, größerer Umfang durch Wegfall der Verweise, setzt Richtlinien um, berücksichtigt der aktuelle EuGH-Judikatur.

 

Der Gemeinde steht für öffentliche Ausschreibungen das Programm V-Opti zur Verfügung.

Es liegt nun eine aktualisierte Version der AGB 2006 vor, welche vom Gemeinderat zu beschließen sind.

Zuletzt wurden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Sitzung des Gemeinderates am 9.9.2004 Genehmigt. Die AGB umfassen 59 Seiten.

 

Vizebgm. Gahleitner ersucht die Amtsleiterin die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erläutern.

AL Gehmaier gibt einen kurzen Überblick über den Inhalt der Geschäftsbedingungen bzw. über die Neuerungen gegenüber der im Jahr 2004 beschlossenen AGB:

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis:

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis:

Das Angebot

1.                               Allgemeines zum Angebot

2.                               Erfordernisse des Angebotes

3.                               Alternativangebote und Abänderungsangebote*)

4.                               Berichtigung einer Ausschreibung und Angebotsänderung bzw. Rücktritt des Bieters während    

                    der Angebotsfrist

5.                               Übernahme des Angebotes

6.                               Vergütung von Angeboten und Verwertung*) von Ausarbeitungen

7.                               Prüfung und Ausscheidung von Angeboten

8.                               Angebotsbindung

 

Auftragsabwicklung

1.                               Zuschlag und Leistungsvertrag

2.                               Subunternehmer

3.                               Ausführungsunterlagen

4.                               Ausführung der Leistung

5.                               Ausführungsfristen

6.                               Änderung der Leistung

7.                               Gefahr und Haftung

8.                               Übernahme der Leistung

9.                               Sicherstellungen

10.                           Abrechnung und Rechnungslegung

11.                           Rechnungsprüfung und Zahlung

 

Leistungsstörungen und Schadenersatzrecht

1.                               Vertragsstrafe (Pönale)

2.                               Verzug

3.                               Rücktritt vom Vertrag

4.                               Gewährleistung und Garantie

5.                               Schadenersatz

6.                               Gerichtsstand

 

Stand 3.1.2006:

IV. Anlage

Begriffsbestimmungen: *)

Nr. 1-27

 

*Kursiv = Änderungen gegenüber 2004

 

Es stellt Vizebgm. Gahleitner den Antrag , die zur Kenntnis gebrachten AGB 2006 vollinhaltlich zu genehmigen.  Nachdem es dazu keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt der Vorsitzende mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird  einstimmig angenommen.

 

 

 

 

TOP. 11.) Bericht vom Arbeitskreis Hallenbad.

 

Der Vorsitzende ersucht GV. Schabetsberger um den Bericht.

 

GV. Schabetsberger erklärt, dass er stellvertretend für GR. Ruhmanseder den Bericht erstattet. Der

Arbeitskreis Hallenbad hat sich wieder getroffen und es wurden wichtig Punkte erarbeitet, damit  im Herbst das Hallenbad wieder ordnungsgemäß weitergeführt werden kann.

 

Wichtig ist, dass Werbemaßnahmen gesetzt werden, damit jeder weiß, dass das Hallenbad weitergeführt wird. Eine Statistik zeigt bei den Solarien auf, dass der Verkauf der Chips vor Jahren besser war. Die Solarien müssen auf dem neuesten Stand sein, neue Geräte sind anzukaufen.

Die Statistik ist rückläufig. Also müssten die Solarien ausgetauscht und dann stärker beworben werden. Der Arbeitskreis hat Preise über neue Solarien eingeholt, eventuell könnte der Ankauf mittels Leasing finanziert werden.

Die Saunagäste wünschen sich eine Infrarotkabine. Diese wäre bautechnisch möglich, eine  Begehung hat gezeigt, dass sie im Bereich des Ruheraumes unterzubringen wäre.

 

GR. Mitter erscheint zur Sitzung.

 

Eine Infrarotkabine  wäre ein guter Anreiz für neue Gäste.

Diverse Reparaturarbeiten sollen gemacht werden wie kleine bauliche Maßnahmen, Fliesen auswechseln, färbeln, Abdeckungen montieren, neue Böden werden gebraucht. Es sind also ganz normale Instandhaltungsarbeiten. Mittelfristige Maßnahmen sind geplant, zwei kompetente Mitglieder des Arbeitskreises haben erklärt, durch geringe Umbaumaßnahmen könnte einer Verbesserung erzielt werden. GV. Schabetsberger  will aber darüber noch nichts öffentlich sagen, erst wenn eine mittelfristige Sanierung fix ist. Jedenfalls wäre dann das Bad attraktiver.

 

Vizebgm. Gahleitner bedankt sich für den Bericht.

 

 

 

TOP. 12.) Weiterführung des Hallenbades; Auftragserteilung für notwendigen Bestellungen bzw. Reparaturarbeiten.

 

Der Vorsitzende ersucht GV. Schabetsberger um den Bericht.

 

Schade dass der Bürgermeister heute nicht anwesend ist, gestern haben er und der Bürgermeister noch ein Gespräch darüber gesprochen. Der Bürgermeister hat ihm noch nicht gesagt, welches Ergebnis bei der Vorsprache beim Land erzielt wurde, er wartet den offiziellen Brief noch ab. Der Bürgermeister will, dass dieser Bericht auch LR Ackerl unterschrieben wird. Er hat gestern ein Gespräch mit LR Ackerl geführt. Er soll dem Bürgermeister von LR Ackerl einen schönen Gruß ausrichten. Der Bürgermeister  soll darüber nachdenken, ob  es sinnvoll ist  ohne die anderen Fraktionen zum Gemeinderefenten zu fahren, wenn er genau weiß, dass er in der eigenen Gemeinde keine Mehrheit hat. LR. Ackerl hat sich den Bericht schon angeschaut und er wird ihn in dieser Form nicht zu unterschreiben. LR Ackerl hat morgen selbst einen Gesprächstermin mit LR Stockinger, bei welchem Wünsche oder Anregungen oder sonstige Sachen zum Bericht besprochen werden.

 

Aus diesem Grund ersucht GV. Schabetsberger  diesen TOP. 12 zu vertagen. Wir werden entweder in den nächsten Wochen eine neue Sitzung einberufen oder, wenn der Gemeinderat damit einverstanden ist,  die Fraktionsobmänner über die  notwendigen Bestellungen und Reparaturarbeiten  entscheiden lassen.

 

Auch Vizebgm. ist für diese Vorgehensweise, ebenso die FPÖ-Fraktion.

 

GR. Wagneder stellt die Frage, ob die Solarien auch außerhalb des Hallenbades aufgestellt werden könnten. Es gibt Besucher des Solariums, die das Hallenbad selbst nicht benützen wollen.

 

GV. Schabetsberger antwortet, dies wurde sehr wohl angedacht, geht aber bereits in den mittelfristigen Teil. Eine Schülerkabine kann dafür verwenden werden, allerdings ist  belüftungstechnisch etwas zu machen, jetzt für Herbst ist es noch nicht durchführbar. Zu bedenken ist, die Kinder brauchen genügend Platz zum Umziehen.

 

GR. Wagneder betont, er ist für die Weiterführung des Hallenbades und für die Übertragung der Bestellungen an die Fraktionsführer.

 

Der Vizebürgermeister lässt abschließend darüber abstimmen, dass dieser TOP. vertragt wird und gleichzeitig  wichtige Bestellungen und Reparaturarbeiten die Fraktionsführer entscheiden.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgte mittels Handzeichen.

 

 

 

 

Dringlichkeitsantrag 1 – Sanierung der Hauptschule und der Mehrzweckhalle; Bestellungen bzw. Auftragsvergaben.

 

Vizebgm. Gahleitner gibt dazu folgenden Bericht:

 

Es wurde für die Endabrechnung Sanierung der Hauptschule der Stichtag per 10. Juli 2006 festgelegt – bis dahin müssen alle Rechnungen eingetroffen sein. Ab 11.7. wird die Endabrechnung fertiggestellt und dem Land Oberösterreicht vorgelegt.

 

Restliche  erforderliche Anschaffungen:

Vorhänge für den Ausspeisungsraum:

Angebot Fa. Mühlböck, Preis netto € 465,25

 

Handkehrmaschine für die Sportanlagen und Vorplatzbereich Hauptschule:

Fa. Fischbauer, Preis netto € 468,--

 

außerschulische Maßnahme: Kasten für Faschingsgilde

Angebot Fa. Danninger, Preis € netto 1.620,--

 

Am 15.12.2005 hat der Gemeinderat den Beschluss gefasst, für die Ausstattung der Vereinsküche Geschirr (100 Stk. Teller flach, 100 Stk. Teller  tief, 100 Dessertteller, Essbesteck je 100 Stk. Messer, Gabel, Löffel, 50 Stk. Kaffeetassen und Untertassen, 50 Stk. Kaffeelöffel und Kuchengabel) anzuschaffen. Eine Ausgabe in Höhe von € 700,-- wurde genehmigt.

Der Umweltausschuss hat angeregt, je 150 Stk. Teller anzukaufen. Die Ausgabenshöhe beläuft sich nun auf €  1.500,--.

 

GV. Ortner betont, der Musikverein wurde bei diesem Bauvorhaben sehr verwöhnt. Er ist der Meinung, dass auch die Faschingsgilde einen zusätzlichen Kasten erhalten soll.

GV. Ortner stellt den Antrag auf  Genehmigung der bekanntgegebenen Anschaffungen bzw.  Erhöhung der Ausgabe für den Ankauf des Geschirrs.

 

Beschluss: Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.

 

 

 

 

Dringlichkeitsantrag 2 – Verkehrsberuhigung Bahnhofstraße Riedau.

 

 

Vizebürgermeister Gahleitner bringt den  Antrag der ÖVP-Fraktion vollinhaltlich zur Kenntnis:

 

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Riedau möge beschließen:

Der Bürgermeister der Marktgemeinde Riedau wird beauftragt, bei den zuständigen Dienststellen der Bezirkshauptmannschaft Schärding und beim Amt der OÖ. Landesregierung zu erwirken, dass im Bereich der Bahnhofstraße Riedau (Ortsgrenze Zell/Pram bis zur Kirchberger Kreuzung) verkehrsberuhigende Maßnahmen gesetzt werden.

Das Verkehrsaufkommen in der Bahnhofstraße ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen und hat nunmehr ein unzumutbares Ausmaß erreicht. Eine im November durchgeführte Verkehrszählung des Landes OÖ. ergab ein durchschnittliches Verkehrsaufkommen von 2200 Fahrzeugen pro Tag – der Spitzenwert liegt jedoch bei knall 3000 (!) Fahrzeugen an Freitagen. Diese hohen Werte wurden erreicht, obwohl für Riedau eine Umfahrung besteht, die zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht gesperrt war!

Ein derart hohes Verkehrsaufkommen gefährdet massiv die Gesundheit der Kinder, Fußgeher und Radfahrer. Das Befahren der Straße mit dem Rad oder das Überqueren der Straße ist mittlerweile gerade für ältere Verkehrsteilnehmer und Kinder mit einem hohen Risiko verbunden. Zu berücksichtigen ist auch die Gesundheitsgefährdung der Anrainer, die ständig den Abgasen und dem Feinstaub ausgesetzt sind (Atemwegserkrankungen, Allergien!).

Die Lärmbelästigung ist bis ins Unerträgliche gestiegen. Die Anrainer sind Tag und Nacht dem Verkehrslärm ausgesetzt. Eine ungestörte Nachtruhe ist nicht mehr gegeben, da auch nachts LKWs fahren und PKWs die erlaubte Geschwindigkeit nicht einhalten.

Es ist völlig unverständlich, warum im Ortsgebiet die Polizei erst ab einer Geschwindigkeit von 65 km/h (!!) einschreiten darf!? Eine höhere Geschwindigkeit verursacht einen höheren Schallpegel, der wiederum als störend und belästigend empfunden wird und langfristig zu einer Gesundheitsschädigung führt.

Der hohe Anteil an LKWs, die zum Teil erhöhte Geschwindigkeit der Fahrzeuge, sowie das Befahren von aus der Fahrbahn herausragenden Kanaldeckeln führen zu großen Erschütterungen, die bereits zu Schäden (Sprüngen, Rissen) an den Fassaden, Steinböden und Wänden der angrenzenden Häuser geführt haben!

Das Leben an der Bahnhofstraße entbehrt mittlerweile jeder Lebensqualität!!!

8 Unterschriften

 

GR. Erwin Wolschlager stellt die Frage, warum der Bürgermeister es nicht ohne Dringlichkeitsantrag machen kann.

Darauf antwortet Vizebgm. Gahleitner, die Wirkung ist eine andere.

 

Gv. Ortner bemerkt, der Bauausschuss hat schon öfters bezüglich dieser Straße diskutiert und Maßnahmen ausgearbeitet, leider wurde nichts davon umgesetzt. Er stellt die Frage, an was bei diesem Dringlichkeitsantrag gedacht ist, welche baulichen Maßnahmen gemacht werden sollen, z.B. Bäume setzen.

Vizebgm. Gahleitner glaubt, dadurch sollen die zuständigen Stellen mehr Druck spüren. Welche baulichen Maßnahmen das sein können muss die Behörde entscheiden.

 

GV. Ortner antwortet darauf, verkehrsberuhigende Maßnahmen wurden bereits im Gemeinderat beschlossen. Das Vorhaben wurde im Bauausschuss ausdiskutiert. Es wird sich nichts ändern.

 

Vizebürgermeister Gahleitner hofft, dass sich etwas ändert.

 

GR. Wimmer glaubt, damit setzt man ein Zeichen für die Anrainer, dass man mit der Meinung der Behörde nicht einverstanden ist. Die Anrainer wehren sich. In anderen Gemeinden werden auch verkehrsberuhigende Maßnahmen an Landesstraßen gebaut. Mit dieser Aktion soll nochmals darauf hingewiesen werden, dass man damit nicht verstanden ist. Dieser Beharrungsbeschluss soll gefasst werden. Ob es etwas bringt wissen wir alle nicht.

 

GV. Schabetsberger ersucht die Amtsleiterin herauszusuchen, welchen Beschluss der Gemeinderat damals gefasst hat. Außerdem glaubt er, dass dieser Antrag viel zu spät kommt, das Projekt dürfen wir jetzt nicht verzögern.

 

Vizebgm. Gahleitner bringt diesen TOP vollinhaltlich zur Kenntnis (Beschilderung, Verengung Kreuzung).

 

GV. Schabetsberger glaubt aufgrund der Verlesung des Protokolles, dass die Angelegenheit eindeutig ist. Es darf keinen Baustopp geben.

 

Vizebgm. Gahleitner betont, dieser Dringlichkeitsantrag liegt vor. Eindringlich bitten er in dieser Sache Einstimmigkeit zu zeigen als Zeichen gegenüber den Behörden.

 

GR. Wimmer stellt die Frage,  was können diese Briefe an die Behörden schon kosten? Es ist zumindest eine Anregung. Vielleicht können noch andere Aktionen gesetzt werden.

 

GV. Schabetsberger stellt nochmals die Frage, ob das Projekt nun verschoben oder genauso wie geplant abläuft.

 

Der Vorsitzende antwortet, der Baubeginn  wird nicht verschoben. Die Experten sollen noch einmal kommen.

 

GR. Wagneder ist dafür, dass alle Bürger in unserer Gemeinde ein lebenswertes Leben führen können sollen. Es ist ihm klar, dass es immer wieder Sachen geben wird, welche nicht machbar sind. Aber warum sollen wir ihnen nicht nocheinmal die Chance geben und den Einspruch machen. Vielleicht ergeben  sich aus Sicht des Landes neue Möglichkeiten, aber nur ist dies schnell zu machen und es muss gewährleistet sein, dass nicht nächstes Jahr wieder umgebaut wird.

 

Grundsätzlich ist auch GV. Ortner dafür, er hat sich schon oft Gedanken darüber gemacht. Vielleicht gibt es doch ein Umdenken.  Jetzt kommt  auch die Abbiegespur, aber es musste zuerst etwas passieren.  

 

GR. Berghammer  war früher auch bei einer Sitzung dabei. Damals wurde beschlossen Maßnahmen zu setzen, wenn Grundeigentümer dazu ihren Grund hergeben. Daran ist es aber gescheitert.

 

GR . Hintermayr findet das alles traurig. Es waren genug Landesräte da, z.B. bei der Spatenstichfeier. Hätte man diese  ansprechen können? Jede Fraktion kocht immer ihr eigenes „Süppchen“, dies findet er schlimm.

 

GR. Steinmetz stellt fest, ein  gültiger Gemeinderatsbeschluss vorliegt. Jetzt soll nur nochmals nachgehackt werden.  

 

GR. Erwin Wolschlager findet dies alles als eine Fleißaufgabe.

 

Abschließend lässt der Vorsitzende über den Antrag der ÖVP-Fraktion mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:  24 JA-Stimmen, GR. Zallinger stimmt dagegen.

 

 

 

TOP. 13.) Bericht des Bürgermeisters.

 

 

Fahrt zur Vorstellung Maturaprojekte  Hallenbad nach Treffling. Die Teilnehmerliste ist bereits durchgegeben wurden.

 

Der heurige Ausflug führt ins Zillertal, auch hier wurde die Teilnehmerliste im Gemeinderat durchgegeben.

 

Der Tag der älteren Gemeindebürger ist verschoben auf 08.10.2006 wegen des Ausfluges der Musikkapelle.

 

 

 

 

TOP. 14.) Allfälliges

 

GR. Erwin Wolschlager ersucht, anlässlich der Straßensanierung angrenzend an seine Liegenschaft bei der Kreuzung Löger eine Laterne vorzusehen.

 

GR. Wagneder schlägt vor, dass die Projekte  Hallenbad auch in Riedau vorgestellt werden.

 

GV. Schabetsberger erklärt, zuerst schauen wir uns einmal an was herausgekommen ist. Deshalb sollen auch Personen außerhalb des Gemeinderates, also Mitglieder des Arbeitskreises,  mitfahren dürfen. Der Bürgermeister muss das genehmigen.

Ein weiterer Punkt ist für ihn der Vandalismus während der heurigen „Stiernacht“. Diese Nacht hatte heuer mit  Brauchtum nichts mehr zu tun. Er schlägt vor, nächstes Jahr ca. 3 Wochen vor Pfingsten  in den Schule darüber zu diskutieren bzw. in Gemeindezeitung auf das Brauchtum  hinweisen.

 

Vizebgm. Gahleitner erklärt, auch er hat bereits bei der Gemeinde deponiert, für nächsten Jahr einen Artikel in die Gemeindezeitung zu geben. Die Aufklärung in der  Schule ist tolle Idee, die Polizei ist sowieso unterwegs.

 

.

 

 

 




 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 18.05.2006 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20.55  Uhr.

 

 

 

 

.......................................................                       ........................................................

                     (Vorsitzender)                                                           (Gemeinderat)

 

 

 

................................................                 ..................................................

                     (Schriftführer)                                                            (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: