Lfd.Nr. 24 Jahr 2006

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

über die öffentliche 24. Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am
28. September 2006.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

 

Anwesende:

 

01. Bgm. Ing. Johann Demmelbauer  als Vorsitzender

02. Vizebgm. Peter Gahleitner                         15. GR. Rudolf Hosner

03. GV. Berta Scheuringer                              16. GR. Klaus Ortner

04. GV. Hermann Kraft                                   17. GR. Franz Arthofer

05. GR. Walter Köstlinger                               18. GR. Kurt Kemetsmüller

06. GR. Wolfgang Kraft                                  19. GR. Andreas Schroll

07. GR. Monika Tallier                                    20. GR. Karin Eichinger  

08. GR. Franz Wimmer                                   21. GR. Erwin Wolschlager

09. GR. Ing. Alois Steinmetz                           22. GR. Heinrich Ruhmanseder

10. GR. Gerhard Payrleitner                            23.

11. GR. Richard Ebner                                    24.

12. GV. Franz Schabetsberger                        25.

13. GV. Günter Ortner                                  

14. GV. Anita Wolschlager                             

                                                           

 

 

 

Ersatzmitglieder:

GR. Brigitte Heinzl                       für      GR. Ernst Hintermayr

GR. Elisabeth Obernhumer             für      GR. Doris Krestel

GR. Norbert Gumpinger                 für      GR.     DI Franz Mitter      

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina

 

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                                              unentschuldigt:

GR. Ernst Hintermayr

GR. Doris Krestel

GR. DI Franz Mitter

 

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  Klaus Waldenberger, MPA

 


Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a)       die Sitzung vom - Bürgermeister, Vizebürgermeister - einberufen wurde;

b)       die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 19.09.2006

unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

öffentlich kundgemacht wurde;

c)       die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d)       dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 17.08.2006 bis zur heutigen

Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

     Der Bürgermeister bringt seinen Dringlichkeitsantrag zur Kenntnis:

Dringlichkeitsantrag: Behandlung der Stellungnahmen zum Flächenwidmungsplanabänderungsverfahren sowie Änderung des ÖEK.

 

Beschluss:       Die Annahme des Dringlichkeitsantrages wird einstimmig beschlossen.

Die Abstimmung erfolgt durch heben der Hand.

 

 

 

Zur Bürgerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

 

Tagesordnung:

 

1.      Behandlung der Stellungnahme zum Prüfbericht der Bezirkshauptmannschaft Schärding

2.      Grundsatzbeschluss für die Schließung des Hallenbades Riedau

3.      Nachwahl von Mitgliedern in Ausschüsse.

4.      Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses

5.      Vergabe der Wohnungen im Wohnblock Betreubares Wohnen und Genehmigung von Verträgen

6.      Auftragserteilung für Verkehrskonzept für die Marktgemeinde Riedau

7.      Grundsatzbeschluss für den Verkauf eines Grundstückes an den Verein Holz- und Werkzeugmuseum

8.      Grundsatzbeschluss für den Verkauf eines Teilgrundstückes an Herrn Erich Schönleitner und Frau Gertrude Biedner.

9.      Grundsatzbeschluss für den Verkauf eines Teilgrundstückes an Frau Tanja Mitterhauser.

10.   Vergabe eines Darlehens für die Finanzierung der Wohnhaussanierung Pomedt 3

11.   Genehmigung neuer Energielieferverträge für die Marktgemeinde Riedau

12.   Behandlung von Ansuchen um Gewährung einer Gemeindeförderung für den Einbau einer Solaranlage.

DA: 13.Behandlung der Stellungnahmen zum Flächenwidmungsplanabänderungsverfahren

     sowie Änderung des ÖEK.

13.   Bericht des Bürgermeisters.

14.   Allfälliges.

 

 


TOP. 1.) Behandlung der Stellungnahme zum Prüfbericht der Bezirkshauptmannschaft Schärding

 

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt wie nachstehend:

 

Die Gemeinde hat innerhalb von drei Monaten ab Zustellung des Prüfberichtes Punkt für Punkt entsprechend der Gliederung der Zusammenfassung des Prüfberichtes Stellung zu nehmen und dem Amt der OÖ. Landesregierung  diesen Bericht samt Auszug aus der Verhandlungsschrift über die Gemeinderatsitzung im Wege der Bezirkshauptmannschaft Schärding vorzulegen.

 

Der Bürgermeister bringt folgende Stellungnahme zum Prüfbericht wie folgt zur Kenntnis und erklärt, dass in den nächsten Sitzungen diesbezügliche Beschlüsse zu fassen sind.

 

 

Stellungnahme  zum Prüfbericht der Bezirkshauptmannschaft Schärding über die Einschau in die Gebarung der Marktgemeinde Riedau

 

 

Öffentliche Einrichtungen

 

Wasserversorgung:

Die Marktgemeinde Riedau hat daher dringenden Handlungsbedarf im Bezug auf Sanierung der veralteten Anlage. Ein abschnittsweiser Austausch des Rohrsystems wird unumgänglich sein.

 

Es ist der Marktgemeinde Riedau bekannt, dass das Rohrsystem schadhaft ist. Aufgrund der angespannten finanziellen Lage wurde aber bisher ein Austausch nicht durchgeführt. Es werden aber laufend von den Gemeindearbeitern nächtliche Überprüfungen mit der Fa. Hofer u.Weratschnig durchgeführt. Auftretende Wasserrohrbrüche werden sofort behoben. Auch hat die Marktgemeinde selbst im heurigen Frühjahr ein Gerät zur Ortung von Wasserverlusten angekauft.

Es liegen Aufzeichnungen des LWU vor, nachdem im Dezember 2005 der konstante nächtliche Verbrauch bei 10 m3/h lag, die Aufzeichnungen vom August belegen, dass nun ein konstanter nächtlicher Verbrauch von 5m3/h vorliegt.

Wenn es die finanzielle Situation erlaubt, erfolgt  in den nächsten Jahren der Austausch des schadhaften Rohrsystems. So erfolgt bei künftigen Straßenprojekten (Sanierungen) auch die Sanierung der Wasserleitung.

 

 

Eine Anpassung der Gebühr mit 1.1.2007 auf  € 1,00 halten wir für notwendig. Künftig ist den betrieblichen Ausgaben der Wasserversorgung auch eine Verwaltungskostentangente in Form einer Vergütung hinzuzurechnen.

 

Eine Anhebung der Zählergebühr auf € 1,-- ab 1.1.2007 wird in einer der nächsten Sitzungen erfolgen.

Verwaltungskostentangente: in den Gebührenkalkulationen des Landes ist eine derartige Tangente bereits enthalten, sie wurde aber bisher in der Buchhaltung lediglich für Bauhofkosten (Arbeiter) dargestellt. Im Jahr 2006 ist sie lt. Kalkulation mit € 10.000,-- veranschlagt.

 

 

Abfallbeseitigung:

Im Hinblick auf den Fehlbetrag 2005 wird vorgeschlagen, alle Gebührensätze der Abfallgebührenordnung noch im laufenden Jahr um mindestens 5 % anzuheben. Jedenfalls ist auch unter Berücksichtigung einer Verwaltungskostentangente die volle Kostendeckung sicherzustellen.

 

Die Anhebung der Gebührensätze erfolgte bereits in der Sitzung des Gemeinderates vom 29.6.2006.

Verwaltungskostentangente: in den Gebührenkalkulationen des BAV ist eine derartige Tangente bereits enthalten, sie wurde aber bisher in der Buchhaltung lediglich für Bauhofkosten (Arbeiter) dargestellt. Im Jahr 2005 ist sie lt. Kalkulation mit € 738,-- veranschlagt.

 

 

Caritas Kindergarten:

Die mit Beginn des bevorstehenden Kindergartenjahres vorgesehene Anhebung der Tarife um 2,5 % (Indexanpassung) erachten wir als unzureichend. Mit der Caritas sind daher Gespräche bezüglich der Anhebung der Elternbeiträge aufzunehmen, wobei eine Anhebung von € 51 auf € 55 (Halbtag) und von € 57 auf € 60 (Ganztag) mit Beginn des Kindergartenjahres 2006/07 als vertretbar und im Hinblick auf den 2004 eingeführten OÖ. Kinderbetreuungsbonus auch als zumutbar erachtet werden.

 

Auf der Homepage des Amtes der OÖ. Landesregierung ist bereits der Entwurf des Landesgesetzes über die Kinderbetreuung veröffentlicht (Kinderbetreuungsgesetz 2007). Abschnitt 6 dieses Gesetzes beinhaltet einheitliche Elternbeiträge für Oberösterreich. Da in absehbarer Zeit dieses Gesetz in Kraft treten wird – und die Elternbeiträge liegen voraussichtlich über den geforderten Beträgen  – wird dies abgewartet. Den Eltern kann nicht zugemutet werden, dass in einem Kindergartenjahr es eine zweimalige Erhöhung gibt.

 

Die zusätzlichen Fördermaßnahme der Gemeinde ist daher einzustellen.

Wie oben erwähnt wird das Inkrafttreten des Kinderbetreuungsgesetzes 2007 abgewartet; es ist zu erwarten, dass in diesem Gesetz  eine soziale Staffelung berücksichtigt ist. Sollte dies der Fall sein, wird die Gemeinde die zusätzliche Fördermaßnahme sofort einstellen. 

 

 

Freizeitzentrum:

Im Sinne der gebotenen Wirtschaftlichkeit ist daher die Weiterführung des Hallenbades nicht mehr vertretbar.

 

Auch der Saunabereich bedarf, so eine dauerhafte Weiterführung betriebswirtschaftliche vertretbar sein soll, einer Modernisierung. Jedenfalls ist die Aufrechterhaltung des Sommerbetriebes (2 Tage/Woche) angesichts der im Vergleich zum Winterbetrieb geringen Auslastung gänzlich überdenken.

 

Unabhängig von der Entscheidung über die Weiterführung oder Schließung des Hallenbades sollte der hohe Personaleinsatz im Freibad kritisch hinterfragt werden.

 

Bezüglich der Weiterführung des Badebuffets sollten grundsätzlich Überlegungen dahingehend angestellt werden, den Betrieb bzw. Besuch vom Badebetrieb durch bauliche Maßnahmen gänzlich abzukoppeln, um dadurch einen ganzjährigen Gastronomiebetrieb und somit auch eine Belebung des Bäderbereichs zu ermöglichen.

Die anteiligen Heizkosten wurden vom Pächter bislang nicht ersetzt und sind daher im Zuge einer Neugestaltung des Pachtvertrages in die Betriebskostenvorschreibung aufzunehmen. Auch der Pachtzins wäre auf eine neue Bemessungsgrundlage zu stellen.

 

Auf Anordnung des Bürgermeisters erfolgt keine Öffnung des Hallenbades im Oktober 2006.

Der nächste Punkt der Tagesordnung dieser Gemeinderatssitzung behandelt die Schließung des Hallenbades Riedau. Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 12.9.2006 Personal des Hallenbades gekündigt. Für das Freibad wird künftig ein Bademeister und eine Reinigungskraft, welche auch Tätigkeiten der Badeaufsicht durchführen wird, zur Verfügung stehen.

Mit dem Pächter des Buffets wird bis zur Eröffnung des Freibades ein neuer Pachtvertrag abgeschlossen.

 

 

Schülerausspeisung:

Da privatrechtliche Entgelte aber grundsätzlich kostendeckend festzusetzen sind, sind die Essensbeiträge mit Beginn des Schuljahres 2006/07 neuerlich anzuheben, für Kinder um € 0,15 und für Erwachsene um € 0,20.

 

In der nächsten Sitzung des Gemeinderates wird über eine Erhöhung der Essensbeiträge ab 1.1.2007 beraten und ein Beschluss herbeigeführt.

 

 

Friedhof und Aufbahrungshalle:

Es wird angeregt, mit der örtlichen Pfarrgemeinde Gespräche über eine eventuelle Übernahme des Friedhofs und dessen Verwaltung zu führen. Außerdem sollte versucht werden, die Bestattung vollständig einem privaten Bestattungsunternehmen zu übertragen.

 

Mit Schreiben vom 24.8.2006 wurde der Pfarrgemeinderat für Gespräche zur Übernahme des Friedhofes eingeladen. Eine Rückmeldung ist zur Zeit noch nicht erfolgt. Sollte sich herausstellen, dass die Pfarre den Friedhof nicht übernimmt, wird mit einem privaten Bestattungsunternehmen bezüglich der gänzlichen Durchführung der Bestattung gesprochen.

 

Da die Gemeinde nicht in der Lage ist, die Mittel für eine gänzliche Sanierung aufzubringen, sollte die Gemeinde bemüht sein, hiefür öffentliche Fördergelder und allenfalls auch Zuschüsse der Diözese Linz zu erwirken.

 

Die Marktgemeinde Riedau hat mit Schreiben vom 17.8.2006 beim Amt der OÖ. Landesregierung, Abt. Sanitäts- und Veterinärrecht, um finanzielle Mittel für die Sanierung der Friedhofsmauer ersucht. Sollte sich herausstellen, dass die Pfarre den Friedhof nicht übernimmt, wird auch ein Ansuchen an die Diözese Linz gestellt.

 

Personal

Der Geschäftsverteilungsplan, in dem die Aufgabengebiete des Verwaltungspersonals detailliert umschrieben sind, wurde zuletzt im Jahre 2004 aktualisiert und bedarf in Teilbereichen einer neuerlichen Anpassung.

 

Der Geschäftsverteilungsplan wird in den nächsten Monaten angepasst.

 

Schuldenbelastung

 

Kassenkredit:

Wir verwiesen darauf, dass nachträgliche Zinsverhandlungen oder Zinsabsprachen grundsätzlich auch bei Darlehensvergaben unzulässig sind.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass vom Gemeindeamt keine nachträglichen Zinsverhandlungen durchgeführt wurden. Ob sich die Kassen untereinander absprechen kann nicht beurteilt werden.

 

Rücklagen

 

Im Hinblick auf den im Jahre 2006 zu erwartenden Haushaltsabgang ist auch die „Pensionsrücklage für den Bürgermeister“ und jene für die Schülerausspeisung in den allgemeinen Haushalt rückzuführen.

 

Die Pensionsrücklage für den Bürgermeister wurde am 14.6.2006 und die Rücklage für die Schülerausspeisung wurde am 19.9.2006 aufgelöst und in den allgemeinen Haushalt rückgeführt.

 

Vermögensverwaltung

 

Anlässlich einer Neuvergabe der Schulwartwohnung sollte darauf Bedacht genommen werden, einen marktkonformen Mietzins festzusetzen.

Im Zusammenhang mit der Wertsicherung wird bei Neuabschlüssen von Mietverträgen grundsätzlich auch angeraten, im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung von jährlichen Indexanpassungen abzusehen und eine Schwankungsgrenze von 5 % bis maximal 10 % vorzusehen.

Ein Verwaltungskostenbeitrag gem. § 22 MRG wird nur einem Teil der Mieter angelastet, sollte in Hinkunft jedoch bei sämtlichen Mietverhältnissen in Rechnung gestellt werden.

 

Die Schulwartwohnung ist zur Zeit frei und muss teilweise saniert werden. Da der neue Schulwart die Wohnung nicht bezieht, hat der neue Mieter einen marktkonformen Mietzins zu bezahlen.

 

Da nur 10 Wohnungen in den Gemeindehäusern vermieten werden, ist der Aufwand für die jährliche Indexanpassung nicht so hoch, vor allem auch deshalb, weil für alle Verträge ein Indexstichtag gilt. Eine Umstellung wird für nicht notwendig erachtet. Es bestehen sehr alte Mietverträge, welche aber aus unserer Sicht nicht abgeändert werden können.  Bei diesen kann auch der Verwaltungskostenbeitrag nicht verrechnet werden (unterliegen besonderen Mietrechtsschutz).

 

 

Sportplatz und Vereinsgebäude:

Wenn auch auf Miet- bzw. Pachteinnahmen verzichtet wird, so halten wir es doch für zumutbar, zumindest die Betriebskosten an den Sportverein zu überwälzen.

 

Es ist beabsichtigt, mit Vertretern des Sportvereines Gespräche zu führen und  eine Vereinbarung über die Bezahlung der Betriebskosten, ähnlich wie in den Nachbargemeinden,  zu schließen.

 

 

Musikheim:

Aufgrund des beachtlichen Investitionsvolumens und der derzeitigen Budgetlage halten wir die Festsetzung einer angemessenen Miete sowie die Vorschreibung der anfallenden Betriebskosten jedenfalls für zumutbar. Der Gemeinderat wird sich daher diesbezüglich sowie hinsichtlich der zu tragenden Instandhaltungskosten im Rahmen der Gestaltung eines Mietvertrages ehestens zu befassen haben.

 

Es ist beabsichtigt, mit Vertretern des Musikvereines Gespräche zur führen und eine Vereinbarung über die Betriebskosten zu schließen. Ebenso wird die Neufassung eines Mietvertrages  beraten.

 

 

 

Gemeindevertretung

 

Gemeindeinterne Prüfungen:

Die Tätigkeit des Prüfungsausschuss sollte intensiviert und sich auf eine größere Anzahl von Prüfungsfeldern ausgedehnt werden.

 

Der Prüfungsausschuss wird künftig mehr Sitzungen mit ausgedehnten Prüfungsfeldern abhalten.

 

Organe der Gemeinde, Geschäftsführung:

Bei gegebenen Anlässen könnte auch der für sie in der entsprechenden Arbeitsplatzbeschreibung vorgesehenen Vertreter zur Protokollführung herangezogen werden.

Die Verhandlungsschriften sind überdies eher umfangreich dokumentiert und könnten sich auf den wesentlichsten Beratungsverlauf beschränken.

 

Es wird künftig der zuständige Mitarbeiter lt. Arbeitsplatzbeschreibung die Protokollführung übernehmen.

Aus Sicht der Gemeindevertreter ist die umfangreiche Dokumentation in den Sitzungsprotokollen wichtig. Eine Einschränkung bei der Sachverhaltsdarstellung sowie bei den Wortmeldungen soll es auch künftig nicht geben.

Auch bei den Ausschussitzungen soll künftig ein Gemeindebediensteter die Schriftführung übernehmen, da er zusätzlich auch immer beratend mitwirkt.

 

 

Gebahrungsdarstellung und –abwicklung

 

Reiserechnungen

Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen wären als Reisekosten nur die Kosten des in Anspruch genommenen Massenbeförderungsmittels zu ersetzen. Bei Fahrten mit dem eigenen PKW gebührt eine Vergütung von 0,11 Euro je Kilometer.

 

Künftig wird bei Aus- und Fortbildungsveranstaltungen PKW-Kosten mit € 0,11 vergütet.

 

Bestellwesen:

Wir verweisen auf die Möglichkeit, dass der Gemeinderat für bestimmte Einrichtungen der Gemeinde im Rahmen des Voranschlages Globalbudgets, die eine Kreditbewirtschaftung in Eigenverantwortung vorsehen, festsetzen kann.

 

Ob die Volks- und Hauptschule sowie Feuerwehr künftig ein Globalbudget erhalten soll, wird in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen beraten.

 

Bauhof

 

Die Aufgabenbereiche im Bauhofbereich sollten daher einer kritischen Betrachtung unterzogen werden.

 

Es ist beabsichtigt, mit der Gemeinde Zell an der Pram einen gemeinsamen Bauhof zu errichten. Anlässlich dieser Gemeindekooperation soll es eine Analyse im Bauhofsbereich – voraussichtlich mit Unterstützung der Gemdat – geben. Diese Analyse steht dann nicht nur als Grundlage für den Bauhof zur Verfügung, diese „kritische Betrachtung“ wird auch zur Verbesserung im Einsatzbereich der Gemeindearbeiter herangezogen.

 

Versicherungen

 

Die Gemeinde wird daher eine neuerliche Überprüfung durch ein unabhängiges Versicherungsbüro zu veranlassen haben.

Grundsätzlich soll auch überdacht werden, ob die Versicherung für das Freizeitzentrum im Hinblick auf die mögliche Schließung des Hallenbades im bisherigen Umfang überhaupt aufrechterhalten werden soll.

Da bis jetzt vor Abschluss von Versicherungsverträgen entsprechende Ausschreibungen unterblieben sind, wird darauf hingewiesen, dass solche zum Zwecke der Erzielung marktkonformer Prämien in Zukunft auch in diesem Bereich durchzuführen sind.

 

In einer der nächsten Gemeinderatssitzung wird ein unabhängigen Versicherungsbüro mit dieser Aufgabe (alle Versicherungen der Gemeinde) beauftragt.

Zur Zeit besteht für das Freizeitzentrum nur die Haftpflichtversicherung (6.500,--). Da das Gebäude auch Anlagen für das Freibad beinhaltet, ist eine möglich Kürzung der Haftpflichtversicherung mit dem Vertreter des unabhängigen Versicherungsbüros zu besprechen.

 

 

Abgaben, Steuern

 

Hundeabgabe

Die Abgabe ist mit 1.1.2007 auf mindestens € 15 je Hund anzuheben.

 

Anlässlich der Festsetzung der Steuern und Abgaben für das Jahr 2007 wird auch die Erhöhung der Hundeabgabe berücksichtigt.

 

Vorhaben, Auftragsvergaben

 

Allgemeines:

Vorrangiges Ziel wird für die Marktgemeinde die Ausfinanzierung der laufenden Vorhaben sein.

Auch die Realisierung kleinerer Straßenbauvorhaben, für die keine ausreichenden Deckungsmittel in Aussicht gestellt sind, ist vorerst gänzlich zurückzustellen.

Soweit die Neuerrichtung eines Bauhofes gemeinsam mit der Gemeinde Zell/Pr. in ferner Zukunft beabsichtigt ist, wäre das Vorhaben auch in die mittelfristige Investitionsplanung aufzunehmen.

 

Anlässlich einer Vorsprache bei Herrn Landesrat Dr. Stockinger wurde von ihm in Aussicht gestellt, dass er  für die Ausfinanzierung der laufenden Vorhaben eine finanzielle Beihilfe in Höhe von rund  € 540.000,-- zur Verfügung stellt, wenn seinen Forderungen (Schließung Hallenbad, Darlehensoptimierung, Erhöhung Wasser- und Kanalgebühren) entsprochen wird. Auch die Bereitschaft des Landes OÖ., neue Projekte mitzufinanzieren, wurde von ihm zugesichert.

Die Errichtung eines gemeinsamen Bauhofes wird in den nächsten MFP aufgenommen.

 

 

Sanierung und Erweiterung der Volks- und Hauptschule:

Die Marktgemeinde sollte daher nach der endgültigen Vorlage der Gesamtabrechnung um eine entsprechende Aufstockung der Fördermittel bemüht sein, um den im Leasingwege zu finanzierenden Kostenanteil, der derzeit aus steuerlichen Gründen mit mindestens 25 % festgelegt ist, nicht übergebührlich erhöhen zu müssen.

 

Eine mündliche Zusage von LR. Stockinger liegt vor (€ 100.000,-)

 

Errichtung Musikschule

Zur gänzlichen Ausfinanzierung wird sich die Marktgemeinde um die Lukrierung weiterer Fördermittel bemühen müssen.

 

Eine mündliche  Zusage von LR. Stockinger liegt vor (€ 150.000,--)

 

Bahnhofsumbau:

c) Lärmschutz

Der durch Anteilsbeträge zu finanzierende Restbetrag von rd. € 14.000 könnte durch den beim Baulos „Gehsteigverbreiterung“ verbleibenden Überschuss ersetzt werden.

 

Diese Umbuchung wird von der Amtskasse vorgenommen.

 

d) Gehsteigverbreiterung, Brückenbau

Durch eine überhöhte Inanspruchnahme des Darlehens ist ein Finanzierungsüberschuss von rd. € 16.500  zu erwarten, der für das vorerwähnte Baulos herangezogen werden könnte.

 

Diese Umbuchung wird von der Amtskasse vorgenommen.

 

RHV-Kläranlage

Der Überschuss von € 35.897,13 könnte zur Finanzierung eines anderweitigen ao. Vorhabens herangezogen werden.

 

Es ist nicht sinnvoll, dies für ein anderes ao. Vorhaben zu verwenden (Zusagen Abdeckung LR. Stockinger). Da sehr hohe Annuitätenzahlungen für das Vorhaben Kläranlagenbau 2006 anfallen, erscheint  es der Marktgemeinde Riedau sinnvoller, den Überschuss für die Abdeckung einer Rückzahlungsrate vorzusehen.

 

Schlussbemerkungen

 

Wir schlagen daher vor, in den kommenden Jahren eine rigorose Sparpolitik unter Beachtung der Wirtschaftlichkeits- und Zweckmäßigkeitsgrundsätze in sämtlichen Gebarungsbereichen zu führen .  Das Kostenbewusstsein sollte gerade bei jenen Leistungen ernstgenommen werden, die nicht in den Kernbereich der öffentlichen Verwaltung fallen.

 

Der Marktgemeinde Riedau ist sich der ernsten finanziellen Lage bewusst. Durch eine Sparpolitik in den nächsten Jahren kann aber der Abgang sicherlich verringert werden. Es wurden von den Prüfern einige Möglichkeiten aufgezeigt, den Abgang im ordentlichen Haushalt zu reduzieren.

Bekanntlich ist die Marktgemeinde durch Darlehens- und Leasingrückzahlungen der Großprojekte in diese Situation gekommen. Die Vertreter der Marktgemeinde werden versuchen, mit Unterstützung des Landes Oberösterreich die Situation so zu verbessern, dass in absehbarer Zeit die Gemeinde wieder selbständig budgetieren kann.

 

Bürgermeister ersucht um Kenntnisnahme der Stellungnahme und um Wortmeldungen dazu.

 

GR. Ruhmanseder sagt, für ihn gibt es einige „schwammige“ Punkte. Es interessieren ihn, wann die Gespräche mit den Vereinen stattfinden sollen, ebenso wie die Formulierung lautet. Es soll ein genauer Zeitrahmen gesetzt werden und im Protokoll vermerkt sein.

 

Bgm. Ing. Demmelbauer: Vor Erstellung des Budgets 2007 werden die Gespräche geführt, denn dies muss im Budget berücksichtigt werden. Zuerst wird es von ihm Gespräche mit den Fraktionsführern geben, damit eine gemeinsame Linie für die Vorgangsweise im Gespräch mit Vereinen gefunden wird. Dann wird es das gemeinsame Gespräch mit den Vereinsobmännern geben. Im Prüfbericht wird vermerkt alt Termin vorgemerkt: vor Erstellung des Budgets 2007.

 

 

 

TOP. 2.) Grundsatzbeschluss für die Schließung des Hallenbades Riedau

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer:  Dieser Punkt wurde sehr ausführlich im Prüfbericht behandelt und es wurde darüber diskutiert. Er muss sich der Gemeindeaufsicht beugen. Er muss leider den Antrag stellen, das Hallenbad zu schließen.

 

Beschluss:       Die Gemeinderatsmitglieder der ÖVP und der FPÖ Fraktion stimmen diesem

Antrag zu. Die SPÖ-Fraktion stimmt dagegen. Die Abstimmung erfolgt durch heben

der Hand.

 


GR. Heinrich Ruhmanseder:  Es wurde ihn Linz verhandelt um den Hallenbadbetrieb weiter führen zu könne. Leider nicht mit allen Stimmen der Marktgemeinde sondern nur mit der Stimme der ÖVP. Aber es gilt: lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Er appelliert, dass in Zukunft wieder bei Projekten mit einer Stimme gesprochen werden soll und gemeinsame Vorsprachen bei Vertretern der Landesregierung erfolgen.

 

 

 

TOP. 3.) Nachwahl von Mitgliedern in Ausschüsse.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer:  Es handelt sich um eine Fraktionswahl der ÖVP und von ihm wird der ÖVP - Wahlvorschlag wie folgt zur Kenntnis gebracht:

 

Ausscheiden von Frau GR. Diana Dick wegen Wohnortwechsel.

 

Fraktionswahl der ÖVP

 

Gemäß § 33 OÖ. GemO 1990 i.d.g.F. sollen seitens der ÖVP-Fraktion folgende Mitglieder des Gemeinderates in Ausschüsse gewählt werden:

 

Prüfungsausschuss:

Erstzmitglied:

GR. Franz Wimmer für ausgeschiedenes GR-Mitglied Diana Dick

 

Umweltausschuss:

Mitglied

GR. DI Franz Mitter für ausgeschiedenes GR-Mitglied Diana Dick

 

Familienausschuss:

Mitglied

GR. Reinhard Windhager für ausgeschiedenes GR-Mitglied Diana Dick

 

Wohnungsausschuss:

Ersatzmitglied:

GR. Walter Köstlinger für ausgeschiedenes GR-Mitglied Diana Dick

 

Umweltausschuss:

Ersatzmitglied:

GR. Reinhard Windhager für ausgeschiedenes GR-Mitglied Fritz Raschhofer   (Ablehnung zur Berufung GR und Ersatzmitglied vom 29.5.2006).

 

Beschluss:       Alle ÖVP Gemeinderatsmitglieder stimmen diesem Antrag zu. Die Abstimmung erfolgt

                        durch heben der Hand.

 

 

 

TOP. 4.) Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses

 

Obmann Franz Schabetsberger bringt das Protokoll der letzten Sitzung wie folgt zur Kenntnis:

 

Sitzung des Wohnungsausschusses am Dienstag, 26. September 2006 um 18.30 Uhr

 

TOP. 1.)         Vergabe der Mietwohnungen im BETREUBAREN ISG-Wohnblock in

                        4752 Riedau, Marktplatz 84/85;

                        VERGABEVORSCHLAG FÜR DEN GEMEINDERAT

 

Wohnungsausschussobmann GV. Franz Schabetsberger begrüßt alle Mitglieder des Wohnungsausschusses, Frau Amtsleiterin Katharina Gehmaier und die Geschäftsleiterin des Österr. Roten Kreuzes Schärding, Frau Andrea Bauschmied.

Er erklärt, dass vor den Wohnungsvergaben noch folgende Verträge zur Kenntnis gebracht werden:

 

1.     Vertrag über die Grundleistungen des Betreubaren Wohnen;

abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde Riedau und dem jeweiligem Mieter.

 

2.     Betreuungsleistungsvertrag – Betreubares Wohnen;

abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde Riedau und dem Roten Kreuz, Landesverband Oö.

 

Frau Amtsleiterin liest die beiden Verträge vor und die Geschäftsleiterin Frau Andrea Bauschmied gibt bekannt, wie die Betreuung vor sich geht.

z.B.: Die Mieter müssen die Rufhilfe (€ 18,17 monatlich) und Betreuung (€ 45,33 monatlich) immer zahlen, auch wenn man eine solche Leistung nicht benötigt.

Die Betreuungsperson muss eine qualifizierte Ausbildung zur AltenfachbetreuerIn haben.

Foldende Frauen aus Riedau haben z.B. die Ausbildung zur Altenfachbetreuerin (Voitleithner Margarete, Leitner Elfriede, Sinzinger Anna …). Die Betreuung wird 5 Stunden pro Woche betragen; das ergibt 20 Stunden im Monat. Jeder Mieter wird insgesamt 2 Stunden im Monat betreut.

GR. Und Feuerwehrkommandant Gerhard Payrleitner fragt ob Rauchmelder in den Wohnungen installiert sind. Frau Bauschmied erklärt, dass sich nur am Gang Rauchmelder befinden. Ein Brandschutzplan müsste von der ISG Ried im Innkreis erstellt werden.

Weiters teilt Frau Bauschmied mit, dass die Altenfachbetreuerin nur einen Schlüssel für den Hauseingang besitzt und auf keinen Fall für die jeweiligen Wohnungen. Für die jeweilige Betreuung muss sie bei der Wohnungstür läuten. Im Falle einer Meldung durch die Rufhilfe, gibt es einen Zentralschlüssel im Safe des Roten Kreuzes.

Die Geschäftsleiterin des Roten Kreuzes teilt mit, dass die Marktgemeinde Riedau den Mietern nochmals erklären soll, dass das Betreubare Wohnen kein Altersheim ist wo rund um die Uhr eine Betreuung ist und dass die Rufhilfe und Betreuung bezahlt werden muss.

Frau Amtsleiterin teilt den Termin für die Schlüsselübergabe für 24.10.2006 um 18:00 Uhr beim Betreubaren Wohnhaus in Riedau mit.

Wohnungsausschussobmann GV. Franz Schabetsberger möchte gerne, dass die ISG (Herr Hechinger) den Vertrag über die Grundleistungen gleichzeitig mit dem Mietvertrag des jeweiligen Mieters unterfertigen lässt.

 

Nun zu den Wohnungsvergaben im Betreubaren Wohnblock in Riedau

Der Obmann gibt bekannt, dass im Oktober 2006 die 10 Betreubaren ISG-Wohnungen fertig werden.

Es liegen 11 Ansuchen für diese Wohnungen vor.

 

***anonymisiert***

 

Es werden die vorliegenden Ansuchen durchbesprochen und die Punkte nach dem Vergabesystem des Landes Oö. für Betreubares Wohnen vergeben.

 

Herrn ***anonymisiert*** wurde durch dem betreffenden Grund- und Hausverkauf eine Wohnung im Betreubarem Wohnblock zugesichert.

Von der ISG Ried im Innkreis kam die Bitte, den Wunsch von ***anonymisiert*** zu berücksichtigen, für ihn die Wohnung Nr. 5 im Erdgeschoß zu reservieren.

 

 

***anonymisiert***

 

 

Obmann GV. Franz Schabetsberger stellt den Antrag, dem Gemeinderat vorzuschlagen, die freien

Betreubaren ISG-Mitwohnungen an folgende Mieter zu vergeben:

 

***anonymisiert***

 

Es gibt keinen Ersatz.

Die eine freie Wohnung (OG. Nr. 10) wird mit den noch übrigen und bis dahin allfälligen neuen Ansuchen in einer nächsten Sitzung Ende Oktober vergeben.

 

Beschluss:   Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

TOP. 2.)         Allfälliges

 

GV. Franz Schabetsberger fragt Frau Bauschmied, ob wir sie zu jeder Wohnungsausschusssitzung bezüglich Wohnungsvergabe (Empfehlung mobiler Dienste) einladen sollen.

Die Geschäftsleiterin des Roten Kreuzes Schärding sagt, dass sie erst einmal von einer Gemeinde bezüglich Wohnungsvergabe eingeladen wurde. Es genügt in Zukunft, dass die Gemeinde eine Stellungnahme bezüglich Empfehlung der mobilen Dienste vom Roten Kreuz Schärding einholt.

 

Der Bürgermeister bedankt s sich für den Bericht und für die Arbeit im Wohnungsausschuss.

 

 

 

TOP. 5.) Vergabe der Wohnungen im Wohnblock Betreubares Wohnen und Genehmigung von Verträgen

 

Obmann Franz Schabetsberger bringt den Vergabevorschlag des Wohnungsausschusses wie folgt zur Kenntnis und stellt den Antrag diesen zu genehmigen.

 

***anonymisiert***

 

Es gibt keinen Ersatz.

Die eine freie Wohnung (OG. Nr. 10) wird mit den noch übrigen und bis dahin allfälligen neuen Ansuchen in einer nächsten Sitzung Ende Oktober vergeben.

 

 

Weiters werden die beiden Verträge wie folgt zur Kenntnis gebracht:

 

Schreiben der Sozialabteilung vom 4.4.2006:

Bezüglich des Betreuungsvertrages wurde seitens der Sozialabteilung der beiliegende Mustervertrag ausgearbeitet, welcher einen Vertragsabschluss zwischen der Gemeinde und den Mieter/innen vorsieht. Wir ersuchen um Retournierung des das Projekt in Ihrer Gemeinde angepassten Vertrages.

 

Mustervertrag, angepasst an die Marktgemeinde Riedau:

 

VERTRAG

ÜBER DIE GRUNDLEISTUNGEN

DES BETREUBAREN WOHNENS

 

 

abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde Riedau

            Marktplatz 32/33, 4752 Riedau

            vertreten durch Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer

 

im Folgenden kurz Anbieterin genannt, einerseits und Herrn/Frau

            ………………………………………..

            ………………………………………..

im Folgenden kurz Vertragspartner/in genannt, andererseits wie folgt:

 

 

I.        Feststellungen

.

1.     Es wird festgestellt, dass es sich bei der Wohnanlage in der Marktgemeinde Riedau auf dem Grundstück Nummer .86 KG. Riedau , um Betreubare Wohnungen gemäß § 12 Abs. 3 OÖ. SHG 1998 handelt.

 

2.     Der/die Vertragspartner/in hat mit dem Vermieter dieser Wohnanlage, der Innviertler Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Goethestraße 29, 4910 Ried im Innkreis (kurz ISG) im folgenden kurz Vermieter/in genannt, einen Mietvertrag über die in der vertragsgegenständlichen Wohnanlage gelegenen Wohnung Nr. ….. im …. Stock abgeschlossen.

 

3.     In der seniorengerecht errichteten vertragsgegenständlichen Wohnung wird der/die Vertragspartner/in seinen/ihren Haushalt, seine/ihre wirtschaftlichen Belange und sein/ihr Leben nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen selbständig führen. Es wird festgestellt, dass die Leistungen im Rahmen des Betreubaren Wohnens nicht der Betreuung, Pflege oder ärztlichen Versorgung eines Alten- und Pflegeheimes entsprechen.

 

II.      Verhältnis des Vertrages über die Grundleistungen des Betreubaren Wohnens zum Mietvertrag:

 

1.     Der Mietvertrag im Sinne des Punktes I/2 stellt eine untrennbare Einheit mit dem gegenständlichen Vertrag über die Grundleistungen des Betreubaren Wohnens dar.

 

2.     Dieser Vertrag über die Grundleistungen des Betreubaren Wohnens ist daher hinsichtlich der Dauer und des Bestandes von der Dauer und vom Bestand des Mietvertrages abhängig.

 

 

3.     Das Zustandekommen dieses Vertrages über die Grundleistungen des Betreubaren Wohnens setzt den rechtswirksamen Bestand des Mietvertrages voraus. Die Beendigung des Mietverhältnisses zieht die Beendigung dieses Vertrages über die Grundleistungen des Betreubaren Wohnens nach sich.

 

4.     Das im Rahmen dieses Vertrages über die Grundleistungen des Betreubaren Wohnens vereinbarte Entgelt ist (in Folge der Einheit mit dem Mietvertrag) jedenfalls, d.h. insbesondere auch im Fall der Auflösung dieses Vertrages, bis zur Räumung und ordnungsgemäßen Übergabe der Wohnung durch den/die Vertragspartner/in zu bezahlen.

 

III.    Leistungen

 

1.     Grundleistungen:

Die Anbieterin verpflichtet sich, für die nachstehend angeführten Leistungen vorzusorgen bzw. diese durchzuführen. Der/die Vertragspartner/in akzeptiert die Grundleistungen als verpflichtenden Bestandteil des Betreubaren Wohnens.

 

a.     Rufhilfe, mit welcher der/die Vertragspartner/in rund um die Uhr (Montag bis Sonntag) den Rufhilfebetreiber erreichen kann. Der/die Vertragspartner/in hat dafür zu sorgen, dass in der Wohnung ein Telefonanschluss (Festnetzanschluss) bzw. die erforderlichen technischen Vorkehrungen für den Betrieb des Rufhilfegerätes zur Verfügung stehen.

b.     Leistungen  der Ansprechperson:

-        Anwesenheit im Gebäude im Ausmaß von 2 Stunden pro Monat und Wohnung

-        regelmäßige Kontaktaufnahme zum/zur Vertragspartner/in (nach Vereinbarung  - mindestens 1 x wöchentlich):

·        nach Befinden und Bedürfnissen erkundigen

·        erforderlichenfalls Hilfestellung bei kleineren Alltagsverrichtungen (Post, o.ä.)

·        erforderlichenfalls Hilfestellung bei der Bedienung des Rufhilfegerätes

-        Organisation von regelmäßigen Treffen (1 Nachmittag/Monat)

-        Organisation von Freizeitangeboten, auch gemeinsam mit anderen Senior/innen und/oder anderen Organisationen

-        Information über Angebote für Senior/innen (Veranstaltungen, Reisen, Hilfsmittel, …)

-        Auf Anfrage bzw. nach Rücksprache mit der Mieterin/dem Mieter Vermittlung von Mobilen Diensten (MBH, HKP, sonstige Besuchsdienste, …)

-        Auf Anfrage bzw. nach Rücksprache mit der Mieterin/dem Mieter Kontaktaufnahme mit der Ärztin/dem Arzt

-        Durchführung bzw. Organisation von Krankenbesuchen

-        Auf Anfrage bzw. nach Rücksprache mit der Mieterin/dem Mieter Vermittlung von Hilfe bei Wohnungsangelegenheiten

-        Führung personenbezogener Tätigkeitsnachweise

 

2.     Wahlleistungen:

Es wird ausdrücklich festgehalten, dass sonstige Hilfsmaßnahmen, wie etwa pflegerische oder hausärztliche Tätigkeiten, Maßnahmen der Mobilen Betreuung und Hilfe sowie Handreichungen in der Haushaltsführung, etc. im Leistungsangebot dieses Vertrages nicht enthalten sind.

 

3.     Durch diese Leistungen, die speziell auf die Bedürfnisse älterer Personen abgestimmt sind, soll dem/der Vertragspartner/in ermöglicht werden, bei Altersgebrechlichkeit, Behinderung, vorübergehender Krankheit oder anderen vorübergehenden Einschränkungen in der Wohnung zu bleiben. Dabei soll dem/der Vertragspartner/in die notwendige Unterstützung und individuelle Hilfestellung für ein größtmögliches Maß an selbständiger Lebensführung und Mobilität gegeben werden.

 

IV.   Betreten der Wohnung, Schlüssel

 

1.     Der/die Klient/in ermöglichst den Bediensteten des Österreichischen Roten Kreuzes, Landesverband Oberösterreich,  im Rahmen der Erbringung der vereinbarten Leistungen nach Anmeldung und darüber hinaus bei Gefahr in Verzug die Wohnung jederzeit betreten zu können. Dazu hat der/die Vertragspartner/in die erforderlichen Schlüssel auszuhändigen bzw. erreichbar zu verwahren.

 

2.     Diese Schlüssel dürfen im Rahmen der Erbringung der vereinbarten Leistungen sowie bei Gefahr in Verzug benützt werden. Im Falle eines durch den Bediensteten des Roten Kreuzes, Landesverband Oberösterreich,  zu vertretenden Verlustes sind auf Verlangen der Vertragspartner / des Vertragspartners die Schlösser und Schlüssel auf Kosten des Roten Kreuzes auszuwechseln.

 

V.     Entgelte

 

1.     Das Entgelt für die Leistungen im Sinne des Punktes III setzt sich aus dem Entgelt für die Rufhilfe und dem Entgelt für die Leistungen der Ansprechperson zusammen. Ausdrücklich festgehalten wird, dass diese Entgelte auch ohne Inanspruchnahme einer Leistung (also auch im Falle der Nichtbenützung der Wohnung durch den/die Vertragspartner/in) zu entrichten sind.

 

2.     Für die Rufhilfe im Sinne des Punkte III/1/1 hat der/die Vertragspartner/in pro Monat die jeweils gültige Gebühr für die Teilnahme an der Rufhilfe des Österreichischen Roten Kreuzes, Landesverband Oberösterreich  in Höhe von derzeit €  18,17 für Alleinstehende und 22,17  für (Ehe)Paare (jeweils inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer) – soweit der (Ehe)Partner die Rufhilfe in Anspruch nimmt – zu leisten.

 

3.     Für die Leistungen der Ansprechperson ist vom/von der Vertragspartner/in pro Monat ein kostendeckender Betrag nach den Richtlinien des Landes Oberösterreich in Höhe von € 45,33 zu bezahlen. Das zu entrichtende Entgelt wird maximal einmal jährlich angepasst.

 

4.     Die Entgelte für die Rufhilfe und für die Leistungen der Ansprechperson werden von der ISG im Rahmen der monatlichen Vorschreibung eingehoben und sind bis längstens am 8. jeden Monats zu begleichen. Die ISG wird die gehobenen Beträge unentgeltlich an das Rote Kreuz weiterleiten.

 

5.     Entgelte für die Inanspruchnahme von Wahlleistungen (wie z.B. Mobile Betreuung und Hilfe, Hauskrankenpflege oder sonstige persönliche Hilfen im Sinne des § 12 OÖ. SHG 1998) sind gesondert entsprechend dem Ausmaß der Inanspruchnahme und unabhängig von dem in diesem Vertrag vereinbarten Entgelt zu leisten.

 

VI.   Beendigung des Vertragsverhältnisses

 

1.     Die Anbieterin ist berechtigt, dieses Vertragsverhältnis und damit auch das diesem Vertrag zugrunde liegenden Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn

 

a)    der/die Vertragspartner/in mit der Zahlung von Entgelten im Sinne des Punktes V. ganz oder teilweise trotz eingeschriebener Mahnung und Ablauf einer zumindest 30tägigen Nachfrist im Rückstand ist; oder

b)    der/die Vertragspartner/in im Sinne des Punktes I/3 nicht mehr in der Lage ist, sein/ihre Leben oder seine/ihren Haushalt selbständig zu führen oder eine Pflege und Betreuung in einem Alten- und Pflegeheim notwendig und geboten erscheint; oder

c)     der/die Vertragspartner/in von den Gemeinschaftsräumen und Gemeinschaftsflächen erheblich nachteiligen Gebrauch macht und der Anbieterin aus sonst bestimmten Gründen eine Betreuung des Vertragspartners/der Vertragspartnerin nicht mehr zumutbar ist; oder

d)    der/die Vertragspartner/in die zugewiesene Wohnung nicht innerhalb von drei Monaten nach Abschluss dieses Vertrages über die Grundleistungen des Betreubaren Wohnens nachweislich regelmäßig bewohnt.

 

2.     Bei Ableben des Vertragspartners/der Vertragspartnerin können – unbeschadet der Vereinbarungen im Mietvertrag – eintrittsberechtigte Personen nur dann einen weiteren Vertrag über die Grundleistungen des Betreubaren Wohnens mit der Anbieterin abschließen, wenn sie selbst der Zielgruppe für Betreubares Wohnen entsprechen. Im Fall des Punkt V.2. kann der (Ehe)Partner nur dann im Vertragsverhältnis verbleiben, wenn er auch die Rufhilfe für sich in Anspruch nimmt.

 

VII. Leistungserbringung durch Dritte, Datenschutz

 

1.     Die Anbieterin ist berechtigt, ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte, wie z.B. Rufhilfebetreiber, Freie Wohlfahrtsträger, … zu übertragen.

2.     Der/die Vertragspartner/in ist damit einverstanden, dass die Anbieterin seine/ihre persönlichen Daten EDV-mäßig speichert und verwertet.

 

3.     Der/die Vertragspartner/in verpflichtet sich, Änderungen der persönlichen Daten unverzüglich der Anbieterin mitzuteilen.

 

VIII.           Schlussbestimmungen

 

1.     Dieser Vertrag wird in zwei Ausfertigungen errichtet, wobei eine Ausfertigung der/die Vertragspartner/in und die Anbieterin die andere Ausfertigung erhält. Zugleich erhält der/die Vertragspartner/in eine Ausfertigung des Konzeptes über Betreubares Wohnen der Marktgemeinde Riedau.

 

 

2.     Die mit der Errichtung dieses Vertrages verbundenen Kosten trägt die Anbieterin, sämtliche übrige Kosten und Gebühren aller Art trägt der/die Vertragspartner/in.

 

3.     Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Diese müssen ausdrücklich als Vertragsänderung oder Vertragsergänzung bezeichnet werden. Auch das Abgehen von diesem Schiftlichkeitsgebot bedarf der Schriftform.

 

4.     Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, für diesen Fall eine gültige Vereinbarung abzuschließen, die dem ursprünglichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt und der ungültigen Bestimmungen gleichwertig ist.

 

5.     Die Vertragsparteien vereinbaren hiermit für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag die Zuständigkeit des Gerichtsstandes Schärding.

 

 

Die Bestimmungen des Vertrages wurden mit dem/der Vertragspartner/in erörtert. Der/die Vertragspartner/in erklärt, dass er/sie diesen Vertrag gelesen und verstanden hat.

 

 

Riedau, am ……………………….

 

Der/die Vertragspartner/in: (bei Paaren beide)              Für die Anbieterin:

 

 

…………………………………………..          ………………………………….

 

 

Betreuungsvertrag mit dem den Roten Kreuz:

 

BETREUUNGSLEISTUNGSVERTRAG – BETREUBARES WOHNEN

 

Abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde Riedau, 4752 Riedau, Marktplatz 32/33, vertreten durch den gezeichneten Bürgermeister, und dem Österreichischen Roten Kreuz, Landesverband Oberösterreich.

 

I.         Vertragsgegenstand:

 

Das Rote Kreuz, Landesverband Oberösterreich, verpflichtet sich, in der Wohnanlage „Betreubares Wohnen Riedau, 4752 Riedau, Marktplatz 84/85“, die in diesem Vertrag angeführten Betreuungsleistungen im Bereich der sozialen Dienste für die Mieter/innen der Anlage zu erbringen, soweit diese tatsächlich in der Eigenschaft als Mieter/in der Betreubaren Wohnungen aufscheinen, mit Hauptwohnsitz gemeldet und sich regelmäßig dort aufhalten.

 

Das Rote Kreuz, Landesverband Oberösterreich, ist nicht zur Einbringung einer Betreuungsleistung gegenüber Besuchern oder sonstigen Personen, die sich in o.a. Wohnanlage aus anderen als den bereits beschriebenen Gründen aufhalten, verpflichtet.

 

Der Betreuungsvertrag orientiert sich an den jeweils gültigen Richtlinien des Landes Oberösterreich für das „Betreubare Wohnen“.

 

II.       Vertragliche Leistungen:

 

1)      Notruf-System (Rufhilfe):

Installierung von Rufhilfe des Roten Kreuzes, Landesverband Oberösterreich, gemäß den Vorgaben dieses Dienstes (laut Teilnahmebedingungen für die Rufhilfe des Roten Kreuzes, Landesverband Oberösterreich).

 

2)      Soziale Betreuung: Ziel der sozialen Betreuung ist es, dem Mieter die notwendige Unterstützung und individuelle Hilfestellung für ein größtmögliches Maß an selbständiger Lebensführung und Mobilität zu geben. Die soziale Betreuung orientiert sich an den jeweils gültigen Richtlinien des Landes Oberösterreich und umfasst insbesondere folgende Leistungen:

 

* Regelmäßige Anwesenheit einer Ansprechperson:

Mindestens 2 x wöchentlich steht eine vom Roten Kreuz beauftragte Ansprechperson den Mietern zur Verfügung. Hiezu wird eine fixe Sprechstunde eingerichtet.

* Das zeitliche Gesamtausmaß der Betreuung beträgt monatlich 2 Stunden pro Wohnung    

  und ist als Zeitrahmen für die Betreuung der Hausgemeinschaft zu sehen.

* Vermittlung sozialer und mobiler Dienste (Hauskrankenpflege, Essen auf Rädern, etc.)

* Betreuung der Wohnung bei Abwesenheit des Mieters.

* Förderung der Hausgemeinschaft und Organisation von Freizeitgestaltungsmöglichkeiten.

 

Sonstige Hilfsmaßnahmen, wie etwa pflegerische oder hausärztliche Tätigkeiten, Maßnahmen der Mobilen Betreuung und Hilfe sowie Handreichungen in der Haushaltsführung etc. sind im Betreuungsumfang des Notruf-Systems als auch in der sozialen Betreuung nicht enthalten, ebenso fällt die Erbringung konkreter Dienstleistungen der verschiedenen Mobilen Dienste (Mobile Betreuung und Hilfe, Hauskrankenpflege, etc.) nicht in den Aufgabenbereich der Ansprechperson, wird aber von dieser gerne vermittelt und organisiert. Die Verrechnung dieser Dienstleistungen erfolgt mit den jeweiligen Anbietern zu den jeweils gültigen Tarifen.

 

Der Mieter hat die Möglichkeit, die vom Roten Kreuz beauftragte Ansprechperson zu den Anwesenheitszeiten in sozialen Belangen in Anspruch zu nehmen sowie alle hausinternen als auch externen Gemeinschaftsangebote wahrzunehmen.

 

Unabhängig vom Abschluss dieses Betreuungsvertrages wird einvernehmlich festgestellt, dass die Mieter ihren Haushalt und ihr Leben selbständig führen. Die Leistungen im Rahmen dieses Betreuungsvertrages ersetzen nicht die Betreuung, Pflege oder ärztliche Versorgung eines Alten- und Pflegeheimes.

 

Über die in diesem Punkt beschriebenen Leistungen ist vom Betreuungspersonal des Roten Kreuzes, Landesverband Oberösterreich, regelmäßig Bericht zu führen und der Marktgemeinde Riedau auf Verlangen vorzuweisen.

 

III.      Finanzierung:

 

Für die unter Punkt II (Vertragliche Leistungen 1. Rufhilfe) angeführten Leistungen erhält das Rote Kreuz, Landesverband Oberösterreich, pro Monat die jeweils gültige Gebühr für die Teilnahme an der Rufhilfe Oberösterreich des Roten Kreuzes derzeit für Alleinstehende  € 18,17 und für (Ehe)Paare € 22,17 inkl. 10 % USt. laut Teilnahmebedingungen für die Rufhilfe) überwiesen.

 

Für die unter Punkt II (Vertragliche Leistungen 2. Wohnbetreuung) angeführten Leistungen erhält das Rote Kreuz, Landesverband Oberösterreich, monatlich einen Betrag von € 45,33 pro Wohnung. Dieser Betrag ist wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 2000 und unterliegt einer Anpassung, sowie der Verbraucherpreisindex sich um 5 Prozentpunkte gegenüber dem Ausgangswert / letzten Anpassungswert verändert. Ausgangswert für diesen Vertrag ist der Verbraucherpreisindex zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

 

Die Kosten werden gemäß Vereinbarung mit der ISG als Vermieterin von dieser kostenneutral für die Mieter/innen und das Rote Kreuz, Landesverband Oberösterreich, eingehoben und dem Roten Kreuz, Landesverband Oberösterreich, überwiesen.

 

Die Leistungen werden mit Beendigung des Betreuungsvertrages eingestellt. Die Abgeltung ist für jenes Monat zu bezahlen, in welchem die letzten Leistungen angefallen sind.

 

IV.    Qualifikation der eingesetzten Personen:

 

Das Rote Kreuz, Landesverband Oberösterreich, verpflichtet sich, für die unter Punkt II/2 vereinbarten Leistungen nur solche Personen einzusetzen, welche eine qualifizierte Ausbildung zum/r Altenfachbetreuer/in oder ein dieser gleichwertigen Ausbildung vorweisen können. Über die Gleichwertigkeit der Ausbildung hat im Anlassfall zwischen den Vertragspartner Einvernehmen zu bestehen.

 

V.      Infrastruktur:

 

Mit der vorhandenen Infrastruktur wird das Auslangen gefunden. Die Marktgemeinde Riedau stellt keine weitere Infrastruktur (Gemeinschaftsraum, Büro, Telefon, etc.) zur Verfügung.

 

VI.    Beendigung:

 

Dieser Betreuungsleistungsvertrag tritt mit Übergabe der Wohnungen in Kraft und wird zunächst auf die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen. Er verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht von einer der vertragsschließenden Parteien unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Ende der zweijährigen Befristung schriftlich gekündigt wird. In der Folge kann der Vertrag unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist schriftlich zum Jahresende gekündigt werden.

 

Riedau, am …..

 

Für das Österreichische Rote Kreuz                                          Für die Marktgemeinde Riedau:

Landesverband Oberösterreich:

 

 

Beschluss:       Die Wohnungsvergaben und die beiden Verträge werden einstimmig genehmigt.

                        Die Abstimmung erfolgt durch heben der Hand.

 

 

 

TOP. 6.) Auftragserteilung für Verkehrskonzept für die Marktgemeinde Riedau

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer: Es liegen zwei Angebote über ein Verkehrskonzept für die Marktgemeinde Riedau vor. Der Gemeindevorstand hat jeweils mit einem Vertreter über das Angebot diskutiert.

 

Angebot DI Dr. Krückl & Partner ZT-GmbH für Bauingenieurwesen

Vorstellung in der Sitzung des Gemeindevorstandes vom 17.8.2006:

 

Angebot vom 29.5.2006

Leistungen für das Erstellen des Verkehrskonzeptes, zwischen folgenden Konzepten ist zu unterscheiden:

Verkehrskonzept für den Kfz-Verkehr                                             70 %

Verkehrskonzept für den öffentl. Personennahverkehr (ÖPNV)      5 %

Verkehrskonzept für den Radverkehr                                              15 %

Verkehrskonzept für den Fußgängerverkehr                                       5 %

Verkehrskonzept für den ruhenden Verkehr                                      15 %

Arbeitsaufwand                                                                          100 %

 

Der Honorarvorschlag sieht vor, den KFz-Verkehr in den Vordergrund zu stellen, wobei flankierende Betrachtungen für alle anderen Verkehrsteilnehmer so gut wie möglich berücksichtigt werden können.

 

A)     Allgemeines

A1) räumliche Abgrenzung

B)     Tarifansätze

C)     Honorarvorschlag

     C1) Verkehrs- und Strukturerhebung; Begehungen

     C2) Analyse des Verkehrsgeschehens

     C3) Darstellung möglicher Varianten zur Verbesserung des Rad- und Fußwegenetzes

     C4) Maßnahmen bzw. Vorschläge zur Führung des Verkehrs im unter- und    

           übergeordneten Straßennetz

     C5) Besprechungen und Teilnahme an Verhandlungen

C6) Liefern und Ausfertigungen des Projektes

 

Kostenzusammenstellung:    mit Rad- Fußweg                         ohne Rad-Fußweg

Nettohonorar aus Punkt 1)  €        2.592,--                          2.073,60 (80 %)

                                      2)       €        4.860,--                          4.860,-- (100 %)

                                      3)       €        4.050,--                          ----

                                      4)       €        5.832,--                          4.665,60 (80 %)

                                      5.1.)   €        1.620,--                          1.620,-- (100 %)

                                      5.2.)   €        1.458,--                          1.458,-- (100 %)

                                      6)       €        je nach Bedarf                                              

                   Gesamtsumme netto €        20.412,--                         14.677,20

                   20 % MWSt             €        4.082,40                           2.935,44

                   brutto gesamt         €        24.494,40                        17.612,64

 

abzüglich -7,5 % Behördenrabatt            

bzw. 3 % Skonto bei Bezahlung innerhalb 7 Tagen

 

Gesamtpreis                             €   24.494,40

-7,5 % Behördenrabatt               €    -1.837,08

                                                           €   22.657,32

 -3 % Skonto                            €   21.977,60

 

 

Angebot DI Joachim Kleiner, Zivilingenieur  für Bauwesen, Wels

Vorstellung in der Sitzung des Gemeindevorstandes vom 12.9.2006:

 

Angebot Verkehrskonzept Riedau vom 10.10.2005 betreffend:

 

  1. Planungsgebiet und –zeitraum
  2. Planungsziele des Verkehrskonzeptes
  3. Leistungskatalog

3.1.           Analyse allgemein

3.2.           Analyse Verkehr

bez. fließendem, ruhenden, öffentlichen Verkehr, Fuß- und Radverkehr

3.3.           Prognose

3.4.           Verkehrskonzept generell, Ortszentrum, Wohngebiet e, Wegenetz MIV,

          Wegenetz Rad-Fußverkehr, Öffentlicher Verkehr, Infrastrukturverbesserungen,

          Durchführung und Kosten der Maßnahmen

3.5.           Umfang der Planungsarbeiten

3.6.           Unterscheidung „Maßnahmen und Strategien“ vs. „Details“

3.7.           Öffentlichkeitsarbeit

1. Sitzung kleiner Kreis, 1. Bürgerversammlung, 2. Sitzung kleiner Kreis, 2. Bürgerversammlung, 3. Sitzung kleiner Kreis, 3. Bürgerversammlung, öffentliche Planauflage, 4. Sitzung kleiner Kreis, 4. Bürgerversammlung

3.8.           Leistungen der Auftraggebergemeinde

  1. Honorare, Rechnungsstellung, Bindungsfrist

4.1.           Leistungspaket „generelles Verkehrskonzept“

4.2.           Leistungspaket „Details“

4.3.           Teilzahlungstermine

4.4.           Bindungsfrist, Preisstellung

4.5.           Teilleistungen

  1. weitergehende Betreuung durch unser Büro

 

4.1. Leistungspaket „generelles Verkehrskonzept“:

 

Verkehrs- und Strukturerhebungen                             €   625,--

Analyse des Verkehrsgeschehens                               € 3.750,--

Prognose des Verkehrsgeschehens                              € 2.500,--

Konzepterarbeitung                                                  € 2.750,--

Lieferung bericht und Pläne                                       € 1.250,--

Öffentlichkeitsarbeit                                                 € 3.600,--

generelles Verkehrskonzept Nettopreis                                 € 14.475,--

20 % MWSt                                                            €   2.895,--

zivilrecht. Preis                                                                € 17.370,--

 

Preisbasis bis Ende März; Preisanpassung entsprechend der Entwicklung des von der Bundeskammer der Architekten verordneten Basiswerte.

 

4.2. Leistungspaket „Details“

Die Bestellung von zusätzlichen Details wie beschrieben wird mit € 750,-- excl. Ust je angefangene 100 m Planungslänge verrechnet, Mindestlänge je Einzelauftrag: 200 m

 

4.3. Teilzahlungstermine:

         1. Sitzung kleiner Kreis                 15 %

         2. Sitzung kleiner Kreis                 35 %

         3. Sitzung kleiner Kreis                 35 %

         4. Bürgerversammlung                  15 %

Die Verkehrszählung ist im Angebot nicht enthalten:

Es wird mit Herrn DI Kleiner vereinbart: 4 Stunden mit 10-12 Personen, geschätzte Gesamtkosten € 4.000,-- für die Marktgemeinde Riedau gibt es daher zusätzliche Kosten von € 2.000,-- incl. MWSt.

Für das Jahr 2006 werden, sollte er den Auftrag erhalten, 50 % der Kosten fällig (Nachtragsvoranschlag).

 

Kostenzusammenstellung:

lt. Angebot                                           € 17.370,--

+ Verkehrszählung                                €  2.000,--

                                                           € 19.370,--

mündlich wurden 3 % Skonto in Aussicht gestellt           € 18.788,90

 

Beschlussvorschlag: keine Vorgabe, Entscheidung im Gemeinderat

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer:  Sinn und Zweck der Verkehrsplanung ist eine Richtungsvorgabe für die Marktgemeinde Riedau. Dieses Thema wurde auch heute im Zuge der Flächenwidmungsplanung besprochen und zwar betreffend eine Verkehrsplanung im Bereich der Billa Kreuzung.

 

GR. Günter Ortner:  Er war bei beiden Vorstellungen dabei. Vom Konzept her, gefällt im das Projekt von Herrn DI Kleiner besser. Dieser bindet die Bevölkerung ein. Der Geltungsbereich liegt bei 20 Jahren. Vom Angebot her ist das Projekt Kleiner umfangreicher und auch noch günstiger. Er stellt daher den Antrag, die Planung eines Verkehrskonzeptes an das Büro DI Kleiner zu vergeben.

 

GR. Heinrich Ruhmanseder:  Er war bei beiden Vorstellungen nicht dabei. Die Erstellung eines Verkehrskonzeptes findet er zum jetzigen Zeitpunkt für überflüssig. Man hätte sich bereits früher damit auseinandersetzen können und zwar intern ohne ein externes Büro damit zu beauftragen.

 

GR. Günter Ortner: Dieses Konzept beinhaltet jede Art von Verkehr, den fließenden, den ruhenden etc. Innerhalb des Gemeinderates hätten wir das nicht zustande gebracht.

 

Beschluss:       Die ÖVP und SPÖ-Gemeinderäte stimmen dem Antrag zu. Die FPÖ-Gemeinderäte

stimmen dagegen. Der Auftrag zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes wird an das Büro

DI Kleiner mit einer Auftragssumme von € 18.788,90 vergeben. Die Abstimmung erfolgt

durch heben der Hand.

 

 

 


TOP. 7.) Grundsatzbeschluss für den Verkauf eines Grundstückes an die Firma Leitz GmbH. & Co.KG., 4752 Riedau, Leitzstraße 80.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer: Herr Komm.Rat. Ing. Hermann Haslauer zieht sich mehr aus der Firma zurück. Er möchte seinem Nachfolger das Holzmuseum in geordnetem Zustand übergeben. Deshalb möchte er das derzeit gepachtete Grundstück für das Holzmuesum von der Marktgemeinde Riedau kaufen. Das Vor- und Wiederkaufsrecht verbleibt bei der Gemeinde. Dies wird im Kaufvertrag verankert.

 

Der Gemeindevorstand hat in mehreren Sitzungen über den Verkauf des Grundstückes Nr. 1 KG. Riedau im Ausmaß von 395 m2 beraten.

 

Mit 29.10.1998 hat der Gemeinderat einen Pachtvertrag, abgeschlossen mit dem Verein Holz- und Werkzeugmuseum, abgeschlossen. Der Vertrag wurde auf unbestimmte Zeit eingegangen, seitens der Verpächterin ist der Pachtvertrag bis 31.12.2094 unkündbar. (Bemerkung: im Pachtvertrag lautet das Grundstück Nr. 1 noch auf 685 m2; Laut Vermessungsplan DI Rabanser vom 12.2.1998 wurden  mehrere Grundtausche durchgeführt. Es erfolgte ein flächengleicher Tausch Gemeinde-Zigmund, ein Teil des Grundstückes wurde von der Gemeinde von einer EZ in eine andere EZ getauscht (Straßengrund). Es verbleiben nun 395 m2.

 

Der Fa. Leitz, als Besitzerin des Museums, wird nun das Grundstück Nr. 1 KG. Riedau von der Marktgemeinde Riedau zum Kauf angeboten. Allerdings ist im Kaufvertrag für die Marktgemeinde Riedau das Vor- und Wiederkaufsrecht einzutragen, damit das Grundstück nicht zuerst an Dritte weitergegeben werden kann.

 

Der Bürgermeister schlägt als Verhandlungsbasis einen Quadratmeterpeis von € 15,- vor.

 

685 m2 x € 15,-- = € 10.275,--

Kosten für Vertragserstellung und Eintragungsgebühren auf Kosten der Fa. Leitz.

 

Der Bürgermeister stellt abschließend den Antrag, dass Grundstück Parz.Nr. 1, KG Riedau, im Ausmaß von 685 m2 zum Preis von € 15/m2 an die Firma Leitz zu veräußern.

 

Auch GR. Günter Ortner ist für diesen Verkauf.

 

Beschluss:       Alle Gemeinderäte stimmen dem Antrag zu. Die Abstimmung erfolgt durch heben

                        der Hand.

 

 

 

TOP. 8.) Grundsatzbeschluss für den Verkauf eines Teilgrundstückes an Herrn Erich Schönleitner und Frau Gertrude Biedner.

 

Der Vorsitzende bringt das Ansuchen von Herrn Erich Schönleitner und Frau Gertrude Biedner vollinhaltich zur Kenntnis. Beim Verkauf soll der gleiche Grundverkaufspreis gelten wie bei der Firma Leitz.

 

Ansuchen von Herrn Erich Schönleitner und Frau Gertrude Biedner, Riedau, Schulplatz 68 vom 29.5.2006:

Wir ersuchen um Überlassung der im beiliegenden Lageplan ausgewiesenen Teilfläche von ca 50 m2 aus der öffentlichen Wegparzelle 810/2 KG. Riedau zum ortsüblichen Preis für solche Teilflächen von € 5,--/m2. Diese Teilfläche grenzt unmittelbar an unsere Liegenschaft an und wird dieser öffentliche Weg seit Jahren nicht mehr genützt.

Mit der Bitte um positive Erledigung zeichnet

hochachtungsvoll

Schönleitner Erich

 

Es handelt sich dabei um das sogenannte „Sommergrubergassl“. Bevor der Verkauf stattfindet, muss das ggst. Teilgrundstück – öffentliches  Gut aufgelassen werden. Dazu ist ein Gemeinderatsbeschluss notwendig. Der Verkaufspreis soll wie bei der Firma Leitz € 15,-/m2 betragen. Sämtliche Nebenkosten trägt der Käufer.

 

Vizebürgermeister Peter Gahleitner stellt den Antrag, das betreffende Grundstück zum Preis von € 15,-/m2 an Herrn Erich Schönleitner und Frau Gertrude Biedner zu veräußern.

 

 

GV. Franz Schabetsberger:  Das Wegerecht, falls vorhanden, übernimmt Herr Erich Schönleitner und Frau Gertrude Biedner. Der Verkaufspreis ist seiner Meinung zu hoch, da es sich um Restgrundstück handelt, und sollte daher max. € 10,-/m2 betragen.

 

Vizebürgermeister Peter Gahleitner:  Könnte sich diesen Quadratmeterpreis als Kompromiss vorstellen. Er ändert daher seinen Antrag auf € 10,-/m2 ab.

 

GR. Ing. Alois Steinmetz plädiert dafür, alle gleich zu behandeln.

 

Darüber wird diskutiert und anschließend über den Antrag abgestimmt.

 

 

Beschluss:       Alle Gemeinderäte stimmen dem Antrag zu. Das betreffend Grundstück wird zum

                        Preis von € 10,-/m2 an Herrn Erich Schönleitner und Getrude Biedner verkäußert

                        und das öffentliche Gut in diesem Bereich aufgelassen. Die Kosten für die

                        Vertragserstellung trägt der Käufer. Die Abstimmung erfolgt durch heben der

                        Hand.

 

 

 

TOP. 9.) Grundsatzbeschluss für den Verkauf eines Teilgrundstückes an Frau Tanja Mitterhauser.

 

Der Vorsitzende bringt das Ansuchen von Frau Tanja Mitterhaus zur Kenntnis:

 

Aufgrund der Baumaßnahmen beim Haus Klosterstraße 54 ersucht Frau Tanja Mitterhauser um den Grundverkauf von 3 m2 aus dem öffentlichen Gut.

 

Ansuchen vom 4.8.2006:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Auf Grund der Baumaßnahme beim Haus Klosterstraße 54 ersuche ich um Überlassung eines Teilgrundstückes aus dem öffentlichen Gut im Ausmaß von ca. 2 m2. Wegen der verwinkelten Grundsituation ist es sonst nicht möglich einen ästhetischen Abschluss der Hausmauer zu gestalten. Ich bitte deshalb um positive Zustimmung für die Grundübergabe.

Mit freundlichen Grüßen!

T. Mitterhauser

 

Auf der Südseite der Liegenschaft Klosterstraße 54 soll ein Vordach entstehen. Dieses Vordach soll rechtwinkelig ausgeführt werden, damit es optisch besser wirkt. Der Gehweg bleibt in einer Breite von 1 m erhalten. Im Zuge der geplanten Außengestaltung erfährt dieser öffentliche Platz eine wesentliche Verbesserung.

 

Laut Vermessungsplan DI Reifeltshammer sind es 3 m2.

Sämtliche Kosten hat die Käuferin zu tragen (Eintragung gem. § 13 LiegTeilG möglich).

 

Vizebürgermeister Peter Gahleitner:  Es handelt sich dabei um eine Teilfläche von 3 m2 und diese soll zu den gleichen Konditionen wie beim Grundverkauf Schönleitner verkauft werden. Er stellt den Antrag das betreffende Teilgrundstück im Ausmaß von 3 m2 um € 10,-/m2 an Frau Tanja Mitterhaus zu veräußern.

 

GV. Franz Schabetsberger:  Die bestehende Restfläche des öffentliches Weges muss erhalten bleiben

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer: Der bestehende öffentliche Weg bleibt erhalten.

 

Beschluss:       Alle Gemeinderäte stimmen dem Antrag zu. Der Grundverkauf von € 10,-/m2 an Frau

                        Tanja Mitterhauser wird genehmigt. Die Abstimmung erfolgt durch heben der Hand.

 

 

 


TOP. 10.) Vergabe eines Darlehens für die Finanzierung der Wohnhaussanierung Pomedt 3

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer: Die Gemeinde hat im Jahr 2005 eine Zusicherung für die Aufnahme eines Darlehens für die Sanierung des Gemeindewohnhauses Pomedt 3 in Höhe von € 7.300,-- erhalten. Nachdem 2005 bekannt war, dass zwei weitere Wohnungen zu sanieren sind, wurde das Darlehen noch nicht aufgenommen bzw. es war noch die „Ausgliederung“ des Gemeindewohnhauses erforderlich.

Seitens des Gemeinderates wurde der Beschluss gefasst, die gemeindeeigenen Wohnhäuser auszugliedern, damit sich diese nicht maastrichtschädigend auswirken. Die Satzungen wurden dem Land OÖ zur Genehmigung vorgelegt. Der zuständige Beamtes des Amtes der OÖ. Landesregierung glaubt, dass die Gemeinde die Genehmigung für die Aufnahme des Darlehens erhalten wird, wenn die Ausgliederung erfolgte.

Es wurde am 28.7. an die Abt. Wohnbauförderung die Frage gestellt, ob für die weiteren Sanierung (Wohnung Heinzl und Paireder) ein seperates Ansuchen gestellt werden soll oder ob die Zusicherung aufgestockt werden kann. Herr Grünseis hat dazu erklärt, dass es nun neue Richtlinien gibt. Es ist jedenfalls ein Energieausweis vorzulegen. Dem hs. Amt ist bekannt, dass dieses Wohnhaus die Richtlinien des Energieausweises nicht erreichen wird. Zusätzliche Wärmedämm-Maßnahmen sind nicht zur Zeit nicht geplant.

Deshalb wurde nur das bisher bewilligte Darlehen in Höhe von € 7.300,-- ausgeschrieben.

 

Angebotseröffnung vom 28.8.2006

 

                                               Fixzinssatz       Euribor             SMR                Anmerkung Spesen

Allg. Sparkasse            -                       -                                   3,5 % je.aktuell   Überz.Zins. 6 %

                                                                                              Förderz.S.WBF   0,5 % Bearb.Geb.einm.

 

Raiba Riedau                -                             3,56 %  Zu-            3,77 % -0,20 %

                                                                schlag 0,25 %          3,57 %                         -          -

 

PSK                             -                             4,16 %                   4,29 %                         -           -

                                                                1 % Aufschlag         Aufschlag 0,59 

 

 

Es wurde von der Sparkasse ein Tilgungsplan angefordert, von der Raiba lag er bereits vor.

Bei Wohnbaudarlehen erhält der Darlehensnehmer 1/4 der Annuität als Zuschuss.

 

Sparkasse Riedau

Zinssatz SMR 3,5 % dekursiv

Raten: Kapitalrückzahlung anfänglich nieder, dann ansteigend  (1. Rate 187,73  letzte Rate 311,93)

Summe der Tilgung:                           9.526,43 (davon 2189 Zinsen)

       abzüglich Annuitätenzuschuss     -2.381,70  (30 x 79,39)

       tatsächlicher Rückzahlungsbetrag  7.144,80

zusätzlich 0,5 % Bearbeitungsgebühr

 

Raiba Riedau

Zinssatz SMR 3,57 % dekursiv 

Raten: Kapitalrückzahlung gleichbleiben (Rate  a 243,33)

Summe der Tilgung:                          9.343,75

         abzüglich Annuitätenzuschuss   -2337,27  (für jede Rate 1/4 Zuschuss)

         tatsächlicher Rückzahlungsbetr. 7.006,48

 

Die unterschiedlichen Kapitalrückzahlungen wirken sich trotz des höheren Zinssatzes für die Raiba positiv aus.

Billigstbieter ist also die Raiba Riedau.

 

GR. Heinrich Ruhmanseder: Was soll mit diesem minimalen Betrag saniert werden. Wie schaut es mit Dach, Trockenlegung etc. aus?

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer:  Wir müssen mittelfristig sehen, wie wir sanieren können. Die Trockenlegung wäre unbedingt notwendig. Das Stiegenhaus wurde bereits saniert (ausgemalt).

 

GV. Berta Scheuringer stellt den Antrag, dass Darlehen bei der Raiffeisenbank Riedau zu den genannten Konditionen aufzunehmen.

 

GV. Erwin Wolschlager glaubt nicht, dass die Raiffeisenbank Billigstbieter ist.

 

Beschluss:       Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen dem Antrag zu. Die Abstimmung erfolgt durch heben

                        der Hand.

 

 

 

TOP. 11.) Genehmigung neuer Energielieferverträge für die Marktgemeinde Riedau

 

Vom Vorsitzenden werden die neuen Energielieferverträge vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht.

 

Es gibt zwei Änderungen. Durch die Schließung des Hallenbades ist eine Einsparung möglich. Weiters bekommen wir einen neuen Messpunkt für die Beleuchtung Park & Ride Anlage und für Heizung beim öffentlichen WC. Dazu wird ein neuer Energieliefervertrag vorgelegt.

 

Schreiben der Energie AG vom 28.6.2006:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Sie haben am 10.6.2003 mit unserem Unternehmen einen bis 30.9.2006 gültigen Energieliefervertrag mit einem damals sehr niedrigen Energiepreis abgeschlossen.

In der Zwischenzeit sind die aktuellen Marktpreise stark gestiegen und der mit Ihnen seinerzeit vereinbarte Energiepreis liegt erheblich unter den derzeitigen Marktpreisen. Da die vertraglichen Lieferpreise wegen des Preisunterschiedes nicht kostendeckend sind, ist es uns aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, das mit Ihnen bestehende Vertragsverhältnis über die ursprüngliche Vertragslaufzeit hinaus zu verlängern.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Sie aus diesem Grund fristgerecht mit heutigem Tag informieren, dass das gegenständliche Vertragsverhältnis am 30.9.2006 endet.

Selbstverständlich werden wir uns weiterhin um Ihr Vertrauen im Sinne der bisher guten Partnerschaft mit Ihnen bemühen. Herr Wolfgang Eschlböck, Ihr persönlicher Berater Businesskunden, wird in den nächsten Tagen mit einem neuen, marktkonformen Angebot auf Sie zukommen.

Sollten Sie sich trotzdem dazu entschließen, kein weiteren Vertragsverhältnis mehr einzugehen, werden wir Siw zu einem Basisangebot ohne Rabatt weiter versorgen.

Die Energie AG steht für eine kompetente und persönliche Beratung. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen für die Beratung in allen Belangen der Stromversorgung aus einer Hand gerne vor Ort zur Verfügung. Wir hoffen, dass wir auch mit Ihnen auf dieser Basis eine Weiterführung der guten parterschaftlichen Beziehungen erreichen können.

Freundliche Grüße

Energie AG Oberösterreich

 

Am 28. August 2006 gab es dann einen Gesprächstermin mit Herrn Eschlböck von der Energie AG. Die Marktgemeinde Riedau hat mehrere Verträge mit der Energie AG, nur zwei Verträge sind abzuändern:

 

Vertrag Nr.                    Bezeichnung

1973171                       Hochbehälter Berg

1973254                       Leichenhalle

1973627                       Straßenbeleuchtung Ort                        Änderung erforderlich

1973635                       Hauptschule

1974542                       Allg. Bel. Riedau 86

1974799                       Amtshaus Marktplatz 32/33

1988104                       Allg.Bel. Pomedt 3

1988138                       Str. Bel. Pomedt

1988492                       Feuerwehrdepot

2986297                       Volksschule

3011053                       Bauhütte

3480308                       Str. Beleuchtung Gemeindeamt

3695517                       Str. Beleuchung Achleiten

4451654                       Regenrückhaltebecken

4987699                       Str.Beleuchtung Schwaben

5410436                       Schulküche

6688766                       Kanalpumpwerk

7197379                       Str. Beleuchtung Schwabenbach

8157695                       Musikschule

8157760                       Bauhof

10000798                     Hallen- und Freibad                                           Änderung erforderlich

20065704                     WL-Drucksteigerungsanlage

 

Es sind also nur je eine Änderung für den Vertrag Straßenbeleuchtung Ort und Hallen- und Freibad erforderlich.

 

Marktpreise = Energiepreise steigen oder fallen; der Marktpreis ist ein  Inklusivpreis -  Netz- und Energie all inclusive, muss daher immer angepasst werden.  Messpreis = nur Messpreis, wird jedes Jahr angepasst von Kommission.

 

Straßenbeleuchtung:

Jahresgesamtkosten neu           € 2.284,-- zuzüglich MWSt und Steuern /Differenzkosten € 280,---, 14 %

Es sind Vierteilstundmessungen und die alten Preise von diesen Messungen stimmen mit den neuen Messpreisen nicht mehr überein.

 

Hallenbad:

Es sind Vierteilstundmessungen und die alten Preise von diesen Messungen stimmen mit den neuen Messpreisen nicht mehr überein. Eine Änderung wäre auch ohne die Schließung des Hallenbades erforderlich geworden. Die Schließung wurde aber kurzfristig bekanntgegeben und ist nun im neuen Vertrag enthalten.

Jahresgesamtkosten

bisher                                       € 22.262,- zuzüglich MWSt und Steuern

mit Hallenbad wären es € 28.976,-- zuzüglich MWSt und Steuern

                                                           Differenzkosten 6.714,--,  30,2 %

nun Freibad alleine                    € 19.473,-- zuzüglich MWSt und Steuern

                                                           Differenzkosten -2.789,--,  -12,5 % (Differenz 9.503,-- mit HB)

 

Beschlussvorschlag: Genehmigung neuer Verträge mit der Energie AG

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag die vorliegenden Verträge zu genehmigen.

 

GR. Heinrich Ruhmanseder plädiert dafür auch mit anderen Energielieferanten zu verhandeln und Gegenangebote einzuholen. Vielleicht kann man ja auch Nachverhandeln.  

 

Auch GV. Erwin Wolschlager und GR. Walter Köstlinger schließen sich dieser Meinung an.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer: Das Leitungsnetz bleibt trotzdem bei der Energie AG.

 

Vizebürgermeister Peter Gahleitner: Darüber kann man nachdenken. Die Verträge sollen trotzdem heute beschlossen werden. Man kann  aus dem Vertrag auch aussteigen. Es handelt sich um  Einjahresverträge. Der Rabatt beträgt 12,5 % bei einer Bindung für 12 Monate. Er stellt den Antrag, die Verträge zu genehmigen.

 

Beschluss:       Die ÖVP und SPÖ Gemeinderäte stimmen für diesen Antrag. Die FPÖ Gemeinderäte

                        dagegen. Die Abstimmung erfolgt durch heben der Hand.

 

 

 


TOP. 12.) Behandlung von Ansuchen um Gewährung einer Gemeindeförderung für den Einbau einer Solaranlage

 

Der Bürgermeister bringt das vorliegende Ansuchen vollinhaltlich zur Kenntnis:

 

Förderungswerber: Ludwig Reisecker, Riedau, Achleiten 164

Zusicherung des Amtes der OÖ. Landesregierung W-092381H vom 14.7.2006 € 1.470,--

bezahlte Rechnung Fa. Rudi Muckenhumer, Eggering, € 3.559,20

 

Förderungsrichtlinien der Gemeinde vom 27.4.2000:

Gemeindeförderung 25 % der Landesförderung, höchstens € 545,05

 

Landesförderung € 1.470,--, davon 25 % 367,50

 

Gemeindeförderung: € 367,50

 

GR. Walter Köstlinger stellt den Antrag, dass vorliegende Ansuchen zu genehmigen.

 

Beschluss:       Alle Gemeinderäte stimmen dem Antrag zu. Die Abstimmung erfolgt durch

                        heben der Hand.

 

 

 

TOP 12.a) Abänderung Flächenwidmungsplan sowie des Örtlichen Entwicklungskonzeptes; Behandlung der eingelangten Stellungnahmen.

 

AKTENVERMERK

 

Behandlung der Stellungnahmen zum Flächenwidmungsplanabänderungsverfahren 5/2006 sowie zur Abänderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 2006.

 

Stellungnahme des Regionsbeauftragten für Natur- und Landschaftsschutz:

 

Bedenken gegen die ÖEK Erweiterung Birkenallee:

 

In dieser Angelegenheit fand am 28.09.2006 eine Besprechung am Marktgemeindeamt Riedau statt.

 

Anwesende:            DI Werschnig, Amt der Oö. Landesregierung

                            DI Altmann, Büro Lassy

                            Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer

                            AL Katharina Gehmaier

                            Klaus Waldenberger, MPA

 

Die Einwände seitens des Naturschutzes wurden ausführlich dargelegt und anschließend folgendes Ergebnis erzielt:

Gegen die Erweiterung im Flächenwidmungsplan bestehen keine Einwände. Die ÖEK Erweiterung wurde diskutiert und dabei festgelegt, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Rampenverbindung zur bestehenden Unterführung angedacht werden sollte (für den Radverkehr bzw. für Fußgänger). Aus lärmtechnischer Sicht sollte eine Aufschüttung zur L 513 erfolgen.

Diese Vorschläge sollen bei der Erstellung des Verkehrskonzeptes für diesen Bereich (Billa-Kreuzung etc. – Kreuzungsbereich entschärfen). einfließen und überdacht werden.

Die in der Stellungnahme vorgeschlagene Entwicklung in Richtung der Siedlung Pomedt ist auf Grund des Verkehrsaufkommens auf der B 137 bzw. der geplanten Erweiterung des Gewerbegebietes nicht sinnvoll.

 

 

Erweiterung Dorfgebiet in Schwaben (Köstlinger):

 

Von Seitens des Landes wurde vorgeschlagen, die Parzellen nur einzeilig anzuordnen.

 

Darüber wurde ausführlich diskutiert und die Möglichkeiten aufgezeigt. Der Wendehammer bzw. Umkehrplatz ist aus Gründen der kommunalen Erschließung zu überdenken. Vorgeschlagen wurde, dass bei einem Verkauf der beiden unteren Bauparzellen die landwirtschaftlichen Restflächen diesen beiden Grundkäufern mitzuveräußern sind. Dadurch würde sich die Aufschließungsstraße reduzieren. Dies soll dem Grundbesitzer vorgeschlagen werden.

 

 

Militärkommando OÖ.                                      kein Einwand

Agrarbezirksbehörde OÖ.                                           Überlegungen / kein Einwand

Wirtschaftskammer OÖ.                                            kein Einwand

Bezirkshauptmannschaft Schärding, Forst                    kein Einwand

 

 

Schönbauer Brigitta

 

Umwidmung der Parzelle 1326, KG. Riedau, Ortschaft Berg

 

Diese Angelegenheit wurde bereits mehrmals in den Bauausschusssitzungen sowie im Gemeinderat behandelt. Auch die fachliche Beurteilung des Architekturbüros Lassy ist negativ und auch in Vorgesprächen mit dem Amt der Oö. Landesregierung wurde diese Neuwidmung nicht befürwortet.

 

Die Grundstücksbesitzerin hat nun dazu eine Stellungnahme abgegeben. Sie verweist darin auf die im Nahbereich der Parzelle 1326 bereits vorhandene Infrastruktur und das dadurch die anfallenden Kosten für die Erweiterung für Wasser und Kanal sich in Grenzen halten bzw. in einem überschaubaren Zeitraum wieder lukriert werden können.

Wenn nicht zur Gänze sollte daher zumindest ein Teil der Parzelle als Bauland gewidmet werden.

Durch eine maßvolle Bebauung und einer entsprechenden gärtnerischen Gestaltung wäre ein fachlich vertretbarer Eingriff in das Landschaftsbild möglich.

 

Stellungnahmen werden zu Kenntnis genommen. Das Ansuchen von Frau Brigitta Schönbauer kann nicht berücksicht werden.

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Stellungnahmen zur Kenntnis zu nehmen.

 

GR. Günter Ortner: Es wurde immer festgelegt, dass vor Erschließung bzw. Bebauung der Birkenalle zuerst der Kreuzungsbereich entschärft werden muss.

 

GR. Heinrich Ruhmanseder: Ungeklärt ist nach wie vor die Finanzierung der Aufschließungskosten. Es gibt dazu noch keine Zusagen. Man macht den Grundbesitzern falsche Hoffnungen und er möchte wissen, was die Erschließung dieser neuen Siedlungsgebiete kostet.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass bereits eine Kostenschätzung vorliegt.

 

GV. Franz Schabetsberger: Es gibt einen Gemeinderatsbeschluss in dem eine Prioritätenreihung festgelegt wurde. Zuerst soll der Bereich Pomedt und anschließend der Bereich Birkenalle erschlossen werden. Die Kosten der Erschließung Birkenalle belaufen sich auf € 273.000,-. Zuerst muss das Verkehrsproblem gelöst werden. Vorher darf nicht gebaut werden. Dieser Kreuzungsbereich ist am Limit.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer:  Dann dürfte Pomedt auch nicht erschlossen bzw. bebaut werden. Der  Kreuzungsbereich betrifft beide Gebiete.

 

GR. Ing. Steinmetz:  Der Verkehrsplaner soll dringlich damit befasst werden. Die Umwidmung Schönbauer in Berg wäre seiner Meinung nach möglich.

 

Beschluss:       Die ÖVP und SPÖ Gemeinderäte stimmen der Kenntnisnahme zu. Das Verfahren

                        kann daher weiterverfolgt werden. Die FPÖ Gemeinderäte enthalten sich der Stimme

                        und stimmen somit dagegen.

 

 

 

TOP. 13.) Bericht des Bürgermeisters.

 

Der Bürgermeister bringt folgendes zur Kenntnis:

 

BZ Mittel für die Errichtung des Linksabbiegers zugesichert.

Einladung LR Ackerl, Informationsveranstaltung Integrationsleitbild.

ISG Mitteilung, Wohnbau Zellerstraße erst 2009.

Eröffnung ÖBB am 10.11.2006, 10.00 Uhr, ersucht um Teilnahme, Einladung ergeht noch.

Betreubares Wohnen, 24.10.2006 um 18.00 Uhr, Einladung ergeht noch.

 

 

 

TOP. 14.) Allfälliges.

 

GR. Heinrich Ruhmanseder möchte wissen, ob wirklich jeder Haushalt einen Papiercontainer bekommt.

 

GR. Walter Köstlinger gibt dazu bekannt, dass dies noch nicht entschieden ist und in der nächsten BAV Sitzung besprochen wird.

 

GR. Franz Arthofer ersucht die Tore in Schwabenbach zu reparieren.

 

GR. Heinrich Ruhmanseder ist dafür, dass sich alle Fraktionen über eine Nachnutzung des leeren Hallenbadgebäudes Gedanken machen und man gemeinsam an einer Lösung arbeiten sollte.

 

GV. Franz Schabetsberger ersucht den Vizebürgermeister um richtige Angaben in der ÖVP Zeitung. Der Gemeinde stehen durch die Schließung des Hallenbades keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung.

 

GV. Hermann Kraft erklärt, dass er mit 01.10.2006 aus dem Gemeinderat und dem Gemeindevorstand ausscheidet. Er legt seine Mandate nieder. Er war 40 Jahre in der Politik tätig. Während dieser Zeit hat sich in Riedau viel verändert und er gibt einen kurzen Überblick über sein politisches Wirken und vor allem darüber, wie sich Riedau in dieser Zeit positiv verändert hat. Das oberste Ziel von allen Fraktionen sollte sein, und nach danach hat er auch immer gelebt und gearbeitet, nicht nur in Riedau zu wohnen, sondern gerne in Riedau zu Hause zu sein. Die Erfolge von Riedau sind entstanden, weil man miteinander ausgekommen ist, sich gegenseitigen respektiert und die Meinung des anderen ernst genommen hat. Er bedankt sich beim gesamten Gemeinderat für die Zusammenarbeit und wünscht allen und vor allem Riedau das Beste.

 

Vizebürgermeister Peter Gahleitner bedankt sich in Namen seiner Fraktion bei Herrn Kraft die Zusammenarbeit und geleistete Arbeit.

 

Bürgermeiser Ing. Demmelbauer bedankt sich ebenfalls und er wünscht ihm für seine neue Aufgabe alles Gute.

 

Für Herrn GV. Franz Schabetsberger kommt diese Entscheidung sehr überraschend. Er bedankt sich bei ihm für die Zusammenarbeit, die trotz mancher Wortgefechte sachlich war.

 

GR. Heinrich Ruhmanseder schließt sich dem Dank an. Herr Hermann Kraft ist sicher der erfahrenste Politiker in dieser Runde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 17.08.2006 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21.20  Uhr.

 

 

 

 

.......................................................                       ........................................................

                     (Vorsitzender)                                                           (Gemeinderat)

 

 

 

................................................                 ..................................................

                     (Schriftführer)                                                            (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: