Beginn des TOP. 1.) stellt der Bürgermeister den Antrag, diesen Punkt unter Ausschluß der Öffentlichkeit zu behandeln.
Beschluß: Dieser Antrag findet einhellige Zustimmung.
Daraufhin werden die anwesenden Zuhörer und der Amtsleiter gebeten, den Sitzungssaal zu verlassen.
Nachdem dieser TOP. im Gemeinderat behandelt wurde, werden die
Zuhörer wieder in den Sitzungssaal gebeten.
TOP. 2.) Beschlußfassung über die Klagseinschränkung und
Klagsausdehnung bei der Finanzausgleichs-Verfassungs-
gerichtshofsklage.
Bürgermeister Wieser Otto erklärt, daß vom Gemeindebund ein Rundschreiben vorliegt, in dem mitgeteilt wird, daß für die Verfassungsgerichtshofklage bezüglich Finanzausgleich wiederum ein Beschluß erforderlich ist. Es geht um die Ausdehnung des Klagsbe- gehrens auf das Jahr 1990 und notfalls auf die weiteren Jahre und gleichzeitig um die Klagseinschränkung auf das Jahr 1989.
Über diese Angelegenheit wird beraten und GV. Murauer erklärt, daß die Marktgemeinde selbstverständlich bei diesem Klagsbegehren mit-
machen soll, da die Kosten, soweit ihm bekannt ist, vom Gemeindebund getragen werden.
GR. Weilhartner gibt bekannt, daß leider erst für das Jahr 1989 eine Änderung des FAG möglich ist und er hofft, daß für die kommenden Jahre die Änderung ebenfalls durchgeführt werden kann.
Der Vorsitzende stellt nach Beendigung der Debatte den Antrag, folgenden Beschluß zu fassen:
A) Die Marktgemeinde Riedau schränkt das Klagebegehren in der beim
Verfassungsgerichtshof anhängigen Klage wegen restlicher Er-
tragsanteile auf Grund der Verfassungswidrigkeit der Wiener
Randgemeindenregelung in 8 Abs. 3 vorletzter Satz Finanzaus-
gleichsgesetz 1989 beim Verfassungsgerichtshof auf das Jahr
1989 ein und dehnt gleichzeitig das Klagebegehren auf das Jahr
1990 und notfalls auf die weiteren Jahre aus; die Klagsbeträge
(samt Zinsen) für die Jahre 1989 und 1990 ergeben sich aus der
von den bevollmächtigten Rechtsanwälten an den Verfassungsge-
richtshof vorgelegten Aufstellung.
B) Die bisher mit der gegenständlichen Klagsführung bereits beauf-
tragten Rechtsanwälte
Dr. Alfred HASLINGER, Kroatengasse 7, 4040 Linz und
Dr. Josef WEIXELBAUM, Kaisergasse 17, 4o2o Linz
werden mit der weiteren Vertretung in der gegenständlichen
Angelegenheit im Sinne des Punktes A) bevollmächtigt.
C) Eine außergerichtliche Bereingigung der klagsgegenständlichen
Ansprüche im Hinblick auf das Verfassungsgerichtshof-Erkennt-
nis vom 27.6.1991, G 158-162/91, durch Verhandlungen der Fin-
anzausgleichspartner (Bund, Länder, Gemeindebund und Städte-
bund) ist für den Herbst dJ in Aussicht genommen.
Solange eine einvernehmliche Bereinigung der Ansprüche nicht
erfolgt, kann die gegenständliche Klage auf Leistung rest-
licher Ertragsanteile nicht zurückgenommen werden und es kann
auch kein Ruhen des Verfahrens vereinbart werden.
Beschluß: Der vom Bürgermeister beantragte Beschluß wird von
allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen und daher
einstimmig gefaßt.
TOP. 3.) Allfälliges.
GR. Gahleitner richtet auf Grund der in dieser Funktionsperiode letzten Gemeinderatssitzung den Dank an alle Fraktionen und Gemeinderatsmitglieder für die gute Zusammenarbeit. Er hofft, daß der Wahlkampf , so wie bisher, fair geführt wird, sodaß auch nach der Wahl die Gemeinderatsmitglieder wieder in guter Zusammenarbeit für das Wohl der Marktgemeinde tätig werden können.
GV. Murauer spricht ebenfalls den Dank für die gute Zusammenarbeit aus. Er bedankt sich nicht nur bei den Mitgliedern des Gemeinderates, sondern auch beim Bürgermeister und beim Amtsleiter.
Diesen Worten schließt sich auch GR. Weilhartner an und er hofft, daß auch in Zukunft eine gute Zusammenarbeit möglich sein wird.
Auch Bürgermeister Wieser bedankt sich bei allen Mitgliedern des Gemeinderates , beim Vizebürgermeister, bei den Fraktionsführern und beim Amtsleiter. Die gute sachliche Zusammenarbeit und die menschliche Gemeindepolitik wird von ihm in den Vordergrund gestellt.
GV. Wessely erwähnt, daß er bereits zum dritten Mal eine Legis- laturperiode beendet. Es wurde gute Arbeit zum Wohle der Gemeinde-
bevölkerung geleistet. Sein Dank gilt allen Fraktionsmitgliedern für die 18 Jahre, die er im Gemeinderat tätig war. Er erklärt, daß er aus gesundheitlichen Gründen ausscheiden muß.