Lfd.Nr.2 Jahr 1991

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 28. November 1991.

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

Anwesende:

 

o1. Bürgermeister Wieser Otto als Vorsitzender

o2. GV. Gahleitner Peter     14. GR. Leitner Johannes

o3. GV. Ing. Demmelbauer Joh. 15. GR. Weiretmaier Maria

o4. GR. Aschauer Herbert     16. GV. Weilhartner Gottfried

o5. GR. Kopfberger Elfriede  17. GR. Hintermayr Ernst

o6. GR. Dick Hermann    18. GR. Ruhmanseder Heinrich

o7. GR. Berghammer Gerhard   19. GR. Böcklinger Herbert

o8. GR. Pointl Helmut   2o.

o9. GR. Reiterer Josef  21.

1o. GV. Murauer Maximilian   22.

11. GV. Wolschlager Anna     23.

12. GR. Schabetsberger Franz 24.

13. GR. Hosner Rudolf   25.

 

 

Ersatzmitglieder:

GR. Waldenberger Klaus       für         GR. Schärfl Michael

GR. Jebinger Josef                 für         Vizebgm. Wimmer Franz

GR. Köstlinger Franz         für         GR. Stiglmayr Franz

GR. Gumpinger Wolfgang       für         GR. Donnerbauer Johannes

GR. Vorhauer Rudolf                für         GR. Kaufmann Josef

GR. Kaufmann Christine       für         GR. Ortner Günter

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. GUMPINGER Adolf.

Fachkundige Personen (§66 Abs. 2 OÖ. GemO.199o):

---

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 199o):

---

 

Es fehlen:

 

entschuldigt:                                  unentschuldigt:

GR. Schärfl Michael

Vizebgm. Wimmer Franz

GR. Stiglmayr Franz

GR. Donnerbauer Johannes

GR. Kaufmann Josef

GR. Ortner Günter

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 199o): Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.


Der Vorsitzende eröffnet um 19.oo Uhr die Sitzung und stellt fest, daß

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

   einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnach-

   weisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht

   schriftlich am 18.11.1991 unter Bekanntgabe der Tagesordnung

   erfolgt ist;

   die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am

   gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist;

d) daß die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom o4.11.

   1991 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Ge-

   meindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung

   zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift

   bis zum Sitzungsschluß Einwendungen eingebracht werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

Der Bürgermeister begrüßt alle Anwesenden, die Gemeinderatsmitglieder, die Ersatzmitglieder und im Besonderen die Zuhörer.

 

Es wird von ihm mitgeteilt, daß einige Ersatzmitglieder noch nicht angelobt sind und es wird von ihm auch gleich die Angelobung vorgenommen. Die Ersatzmitglieder Waldenberger Klaus, Jebinger Josef, Köstlinger Franz, Gumpinger Wolfgang und Kaufmann Christine legen das Gelöbnis ab.

 

Die im Gemeinderat vertretenen Parteien haben schriftlich ihre Fraktionsführer bzw. Fraktionsführerstellvertreter mitgeteilt. Der Bürgermeister bringt diese drei Mitteilungen der ÖVP, SPÖ und der FPÖ-Fraktion zur Kenntnis. Die ÖVP-Fraktion gibt bekannt, daß Herr Gahleitner Peter als Fraktionsführer und Herr Bürgermeister Wieser Otto als Fraktionsführerstellvertreter nominiert wurden. Die SPÖ-Fraktion teilt mit, daß als Fraktionsführer Herr Max Murauer und als Stellvertreter Frau Anna Wolschlager bestellt wurden. Die FPÖ-Fraktion gibt bekannt, daß als Fraktionsführer Herr Weilhartner Gottfried und als Fraktionführer-Stellvertreter Herr Ernst Hintermayr nominiert wurden.


Tagesordnung:

 1. Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 1991.

 2. Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft Schärding; zur

    Kenntnisnahme.

 3. Erstellung eines Finanzierungsplanes zur Sanierung des

    Hallenbades (II. Bauabschnitt).

 4. Zusatzanbot für den Einbau einer Wasseraufbereitungsanlage

    im Hallen- und Freibad.

 5. Vergabe der Baumeisterarbeiten für den Umbau im Hallenbad

    Riedau.

 6. Freilassungserklärung für das Grundstück EZ 227 KG. Vormarkt-

    Riedau.

 7. Festsetzung des Verkaufspreises für das Heimatbuch Riedau.

 8. Behandlung eines Resolutionsentwurfes bezüglich "Ausstieg

    aus der Wegwerfgesellschaft".

 9. Behandlung eines Resolutionsentwurfes bezüglich "Änderung

    der Arzneimittelversorgung".

1o. Bestellung von Einrichtungsgegenständen für den Sitzungssaal.

11. Behandlung der Mitteilung von Fa. Kottbauer Anton be-

    züglich Vermietung der Lagerhalle.

12. Vergabe einer Wohnung im LAWOG-Wohnhaus Riedau 45.

13. Behandlung des Einspruches der Ehegatten Scheuringer, Riedau,

    Achleiten 145, gegen den Fahrbahnkostenbeitrag nach der BauO.

14. Behandlung des Förderungsansuchens Standler Hermine.

15. Vorstellung des Heimatbuches und Überreichung von Ehrungen;

    Besprechung zur Durchführung einer diesbezüglichen Ver-

    anstaltung.

16. Buffet im Hallenbad; Vereinbarung mit dem neuen Pächter.

17. Allfälliges.


TOP. 1.) Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 1991.

Es wird vom Bürgermeister mitgeteilt, daß der Nachtragsvoranschlag 1991 im Entwurf vorliegt und auch bereits kundgemacht wurde. Es sind keine Einwände dagegen eingebracht worden. Die Einnahmen des ordentlichen Haushaltes decken sich mit den Ausgaben und der ordentliche Haushalt ist daher mit der Summe von S 21,331.ooo,-- ausgeglichen. Beim außerordentlichen Haushalt betragen die Einnahmen S 4,958.ooo,-- und die Ausgaben S 6,o87.ooo,--. Es ergibt sich dadurch ein Fehlbetrag von S 1,129.ooo,--. Die einzelnen Haushaltsstellen des Nachtragsvoranschlages werden vom Bürgermeister genau erläutert. Im Besonderen wird von ihm darauf hingewiesen, daß die Gewerbesteuer sich wesentlich verringert hat und daher auch Zuführungen, wie sie vorgesehen gewesen wären, zum außerordentlichen Haushalt nicht mehr möglich waren. Beim außerordentlichen Haushalt haben sich große Veränderungen ergeben. Besonders wirkt sich aus, daß verschiedene Vorhaben nicht durchgeführt werden konnten wie z.B. der Neubau einer Aussegnungshalle, der Wasserleitungsbau sowie der Kanalbau wurde auch nicht mehr fertiggestellt. Bei der Hallenbadsanierung hat sich auf Grund der genehmigten Finanzierung durch das Land eine wesentliche Änderung ergeben. Bei den Straßenbauten sind zwar die Ausgaben ziemlich gleich geblieben, es konnte aber ein Ausgleich nicht mehr erzielt werden, da die Zuführungen fehlen. Bei diesem Nachtragsvoranschlag handelt es sich eigentlich um eine Zusammenfassung der Beschlüsse während des laufenden Jahres, erklärt der Vorsitzende.

 

Vom GV. Gahleitner wird erklärt, daß der Nachtragsvoranschlag ordnungsgemäß erstellt wurde und die notwendigen Gemeinderats- bzw. Vorstandsbeschlüsse ja während des Jahres bereits gefaßt wurden. Es wird von ihm daher der Antrag gestellt, den Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 1991 in der vorliegenden Form genehmigen zu wollen.

 

Es haben sich wesentliche Änderungen, im Besonderen beim außerordentlichen Haushalt, ergeben, erklärt GV. Weilhartner. Er glaubt, daß die Einnahmen bei der Chronik mit S 1oo.ooo,-- noch zu hoch gesteckt sind und diese wahrscheinlich nicht mehr zu realisieren sind. Beim Wasserleitungs- sowie beim Kanalbau, bei den Straßenbauten usw. haben sich Änderung ergeben. Erfreulich ist, daß die Ertragsanteile mehr wurden, hingegen ist die Gewerbesteuer maßgeblich gesunken. Er konnte aber feststellen, daß auch bei kleineren Ansätzen z.B. bei den Reinigungsausgaben usw. sich Erhöhung ergeben haben. Im Besonderen wird von ihm darauf hingewiesen, daß am Sportplatz die Düngemittelkosten sowie die Stromkosten sich wesentlich erhöht haben. Die Stromkosten sind in dieser Höhe nicht mehr akzeptabel, erklärt GV. Weilhartner. Er zieht einige Vergleiche über den Stromverbrauch vom Gemeindeamt, Schule usw. Er glaubt, daß sich die Gemeindevertretung überlegen soll, wie diese Kosten eventuell zu veringern sind. Auch die Wirtschaftsförderung hat sich wesentlich erhöht und die Zuführung zum außerordentlichen Haushalt konnten daher nicht mehr getätigt werden. Da es sich hier aber um Tatsachen handelt, wird er mit seiner Fraktion die Zustimmung zu diesem Nachtragsvoranschlag geben.

 

Der Bürgermeister berichtet dazu, daß seiner Meinung nach die Einnahmen für das Heimatbuch noch erreichbar sind, da es nun sofort an die Gemeinden ausgesandt wird. Außerdem ist das Interesse an diesem Buch sehr groß. Die Reinigungsmittel haben sich zwar erhöht, es können sich aber immer innerhalb von 2 Jahren Verschiebungen ergeben. Die Stromkosten beim Sportplatz haben sich aber auch auf Grund der Tarifänderung der OKA ergeben. Sicherlich sind neue Einrichtungen in diesem Gebäude und zwar die E-Heizung sowie große Boiller, die den Stromverbrauch dementsprechend erhöht haben. Es ist sicherlich notwendig, daß man sich darüber Gedanken macht und er hat auch bereits die OKA um eine Überprüfung gebeten. Beim außerordentlichen Haushalt konnten manchen Vorhaben nicht verwirklicht werden und auf Grund der Mindereinnahmen haben sich natürlich Abgänge ergeben. Diese finanziellen Lücken müssen selbstverständlich im Voranschlag 1992 geschlossen werden.

 

Es erklärt GV. Murauer, daß über den vorliegenden Nachtragsvoranschlag bereits sehr viel gesprochen wurde. Er muß aber doch erwähnen, daß die Steigerung der Stromkosten am Sportplatz bzw. bei der Sportkabine sehr hoch sind. Er glaubt, daß auch der Sportverein einen kleinen Beitrag dazu leisten könnte. Bei der Betriebsförderung wurden Beschlüsse gefaßt, die natürlich auch eingehalten werden müssen. Er glaubt aber doch, daß die Förderung für den Betrieb von Herrn Weissenböck Werner zu hoch wird und es sollte nochmals über diese Förderung beraten werden. In der damaligen Sitzung wurde von seiner Fraktion eine Begrenzung nach oben vorgeschlagen, die aber leider nicht beschlossen wurde. Wegen der Gleichbehandlung für alle geförderten Betriebe ist er der Meinung, daß dieser Gemeinderatsbeschluß von damals revidiert werden könnte und zwar bei einer der nächsten Sitzungen. Dies ist ein Vorschlag der SPÖ-Fraktion. Der Abgang im außerordentlichen Haushalt ist zwar nicht gering, aber er wird trotzdem die Zustimmung zu diesem vorliegenden Nachtragsvoranschlag 1991 geben.

 

Es erkundigt sich GR. Ruhmanseder, ob die Investitionskosten bei den geförderten Betrieben bekannt sind. Das der eine geförderte Betrieb sehr gut läuft ist nur zu begrüßen, da diese Einnahmen dann in Zukunft der Gemeinde zugute kommen werden.

 

Es wird über diese Betriebsförderungen noch beraten und von GV. Ing. Demmelbauer wird die Meinung vertreten, daß die versprochene Betriebsförderung nicht rückgängig gemacht werden kann, da dies für ein Unternehmen unmöglich ist.

 

Über den Antrag des GV. Gahleiter, den Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 1991 in der vorliegenden Form zu genehmigen, wird abgestimmt.

 

Beschluß:   Einhellige Zustimmung wird bei dieser Abstimmung er-

            zielt und der Nachtragsvoranschlag für das Jahr 1991

            somit genehmigt.

 

 

 

TOP. 2.) Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft Schärding; zur

         Kenntnisnahme.

Der Vorsitzende gibt bekannt, daß eine Kassenprüfung sowie eine Überprüfung des Rechnungsabschlusses für das Rechnungsjahr 199o durch ein Prüforgan der Bezirkshauptmannschaft Schärding am 21.1o.1991 durchgeführt wurde. Der Punkt 1.) dieses Prüfberichtes wird von ihm vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldungen.

 

 

 

TOP. 3.) Erstellung eines Finanzierungsplanes zur Sanierung des

         Hallenbades (II. Bauabschnitt).

Es teilt der Vorsitzende mit, daß vom Amt der OÖ. Landesregierung nun die Mitteilung eingelangt ist, daß die Finanzierung für die Sanierung des Hallenbades genehmigt ist. Zur Beantragung der genehmigten Bedarfszuweisungsmittel ist es erforderlich, einen Finanzierungsplan nach dem Schema des Amtes der OÖ. Landesregierung zu genehmigen. Der vorliegende Finanzierungsplan wird vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht und zwar wie folgt:

 

Finanzierungsplan für die Sanierung des Hallenbades:

                       1991         1992         1993        zus.       Gesamt

Rücklagen

Anteilsbetr. o.H.       46o          5oo          5oo                   1,46o

Interessentenbeitr.

Vermögensveräußerung

Darl.(Förderungsdarl.)

Darlehen (Bank)         5oo          5oo          5oo                   1,5oo

Sonstige Mittel

Bundeszuschuß rd.       94o                                               94o

Landeszuschuß (Sportf)  6oo          6oo          6oo       1,8oo

Bedarfszuweisung      1,2oo        1,2oo        1,2oo       3,6oo       7,2oo

LZ - Abt. Gewerbe       6oo          6oo          6oo       1,8oo

SUMME:                4,3oo        3,4oo        3,4oo                  11,1oo

Der Bürgermeister erklärt, daß diese Badsanierung vom Amt der OÖ. Landesregierung sehr großzügig gefördert wird.

 

Er stellt den Antrag, den zur Kenntnis gebrachten Finanzierungsplan genehmigen zu wollen.

 

Die Zusicherung der finanziellen Unterstützung ist ja bereits gegeben, erklärt GV. Murauer und erkundigt sich noch, ob die Bundesmittel auch bereits genehmigt sind. In der Finanzierung 1991 konnten leider Mittel aus dem ordentlichen Haushalt nicht zugeführt werden. Er wird für diesen Finanzierungsplan aber seine Zustimmung erteilen.

 

Auch vom GV. Weilhartner wird die Genehmigung des Finanzierungsplanes befürwortet.

 

Abschließend wird über den Antrag des Bürgermeisters, diesen Finanzierungsplan zu genehmigen, abgestimmt.

 

Beschluß:   Mit einhelliger Zustimmung wird der gegenständliche

            Finanzierungsplan genehmigt.

 

 

TOP. 4.) Zusatzanbot für den Einbau der Wasseraufbereitungsanlage

         im Hallen- und Freibad.

Die Vergabe der Wasseraufbereitungsanlage ist ja bereits in einer letzten Sitzungen erfolgt, erklärt der Bürgermeister. Bei den Arbeiten für die Erneuerung dieser Anlage hat sich herausgestellt, daß noch einige weitere Maßnahmen notwendig sind. Es ist z.B. erforderlich geworden, daß der Plattenwärmetauscher für die Wassererwärmung erneuert werden mußte. Die Firma Atzwanger, die den Auftrag bereits erhalten hat, hat nun ein Zusatzanbot für diese Anlage gelegt. Dieses Anbot wurde bereits vom Architekten überprüft und die Mehrkosten betragen S 51.286,--.

 

Es wird vom Bürgermeister Wieser der Antrag gestellt, dieses Zusatzanbot genehmigen zu wollen und den Auftrag an die Firma Atzwanger zu erteilen.

 

Beschluß:   Es wird dieser Antrag einstimmig angenommen und an die

            Firma Atzwanger der Auftrag für die zusätzlichen Ar-

            beiten mit einem Aufwand von S 51.286,-- erteilt.

 

 

 

TOP. 5.) Vergabe der Baumeisterarbeiten für den Umbau im Hallenbad

Im Zuge der Arbeiten im Filterraum, erklärt der Bürgermeister, wurde es notwendig, verschiedene Baumeisterarbeiten durchführen zu lassen. Da diese Arbeiten aber in einem größeren Umfang notwendig wurden, wurde eine beschränkte Ausschreibung für die Baumeisterarbeiten durchgeführt. Es wurden insgesamt 5 Firmen angeschrieben, die dann auch Anbote gelegt haben. Am 16.1o.1991 ist die Anboteröffnung erfolgt. Die Anbotsteller sowie die Anbotssummen werden vom Bürgermeister wie folgt bekanntgegeben:

 

1. Firma Duswald, 472o Neumarkt                      S  71o.o6o,--

2. Firma Kirchberger & Leiner, Riedau                S  634.49o,--

3. Firma Alpine, Taufkirchen/Pram                    S  641.o2o,--

4. Firma Ornetsmüller, Sigharting                    S  68o.o4o,--

5. Firma Waizenauer, Taufkirchen                     S  655.o79,--

Als Billigstbieter geht die Firma Kirchberger aus Riedau hervor und zwar mit einer Summe von S 634.49o,--.

 

Vom GR. Pointl wird mitgeteilt, daß es erfreulich ist, daß eine heimische Firma als Billigstbieter hervorgeht. Er stellt daher den Antrag, der Fa. Kirchberger & Leiner, 4752 Riedau, Wildhag 6, die Baumeisterarbeiten für den Filterraum im Hallen- und Freibad mit einer Nettosumme S 634.49o,-- zu vergeben.

 

Auch GV. Weilhartner ist für die Vergabe dieser Arbeiten und er erkundigt sich noch, ob die Zusatzkosten, die von der Firma Kirchberger noch angeführt wurden und zwar für Transporterschwernisse, nicht anerkannt werden. Der Bürgermeister erklärt, daß dies nicht der Fall ist.

 

Nach Beendigung der Debatte wird über den Antrag von GR. Pointl abgestimmt.

 

Beschluß:   Einstimmig werden die Baumeisterarbeiten für den

            Filterraum des Hallen- und Freibades an die Firma

            Kirchberger & Leiner mit der genannten Summe ver-

            geben.

 

 

 

TOP. 6.) Freilassungserklärung für das Grundstück EZ 227 KG.

         Vormarkt/Riedau.

Vom Bürgermeister Wieser wird erklärt, daß Herr Dipl.Ing. Scherzer Johann an Herrn Walter Luksch in Riedau ein Grundstück mit dem Ausmaß von 337 m2 verkaufen will. Wenn diesem Grundkauf zugestimmt werden soll, ist es erforderlich auf das Wiederkaufs- und Vorkaufsrecht der Marktgemeinde Riedau mit einer Freilassungserklärung zu verzichten. Die im Entwurf vorliegende Freilassungserklärung wird vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht:

 

Freilassungserklärung:

 

In EZ 227 KG. Vormarkt/Riedau haftet in COZ. 3 auf Grund des Kaufvertrages vom o6.o9.1973 das Wiederkaufs- und Vorkaufsrecht im Sinne der Bestimmungen des Vertragspunktes VII. zugunsten der Marktgemeinde Riedau aus.

Mit Kaufvertrag vom 19.o9.1991 hat Herr Dipl.Ing. Johann Scherzer, geb. 16.o1.1936, Unternehmer, 4752 Riedau, Vormarkt 46, aus dem Gutsbestand der ihm allein gehörigen Liegenschaft EZ. 227 KG. Vormarkt/Riedau laut Lageplan des Dipl.Ing. Franz Strauss vom 26.o8.1991, GZ. 3o9, die mit "1" bezeichnete Teilfläche aus dem Grundstück 631/1 Wiese im ermittelten Ausmaße von 337 m2 zum vereinbarten Kaufpreis von S 5.625,--, in Worten: Schillinge fünftausendsechshundertfünfundzwanzig, an Herrn Walter Luksch, geb. 31.1o.1941, Unternehmer, 4752 Riedau, Schwaben 93, verkauft und sich zur Lastenfreistellung verpflichtet.

Die Marktgemeinde Riedau, 4752 Riedau, willigt ausdrücklich ein in die lastenfreie Abschreibung der mit "1" bezeichneten Teilfläche aus dem Grundstück 631/1 Wiese von der Stammliegenschaft EZ. 227 KG. Vormarkt/Riedau, ohne ihr ferneres Einvernehmen, jedoch nicht auf ihre Kosten.

 

Vom GR. Reiterer wird erklärt, daß das Grundstück in der Nähe des Ringofenteiches für die Gemeinde nicht interessant ist und er stellt daher den Antrag, die Freilassungserklärung genehmigen zu wollen und damit auf das Wiederkaufs- und Vorkaufsrecht zu verzichten.

 

Beschluß:   Bei der Abstimmung über diesen Antrag wird einhellige

            Zustimmung erzielt und die Freilassungserklärung so-

            mit genehmigt.

 

 

TOP. 7.) Festsetzung des Verkaufspreises für das Heimatbuch Riedau

Wie bereits bekannt, erklärt der Bürgermeister, ist das Heimatbuch für Riedau nun fertiggestellt. Ein Exemplar wird von ihm vorgezeigt und es ist nun erforderlich einen Verkaufspreis festzulegen. Es ist eine Stückzahl von 68o Heimatbüchern vorhanden und es sind folgende Kosten angefallen:

 

68o Stück Heimatbücher wurden zum Bruttopreis von

                                         S   312.943,-- geliefert.

Pauschalentschädigung für Herrn

OSR. Kislinger                           S    15.ooo,--

 

                                         S   327.943,--

 

zu erwartende Beihilfe des Landes        S -  3o.ooo,--

 

          Gesamtpreis:                   S   297.943,--

                                         ==============

 

Von ihm werden noch folgende Berechnungsbeispiele bekanntgegeben:

 

S 297.943,-- : 68o Stück =  S 438,-- Stückpreis

Restkosten  S  1o3,--

 

Beispiele:

Einzelpreis S 4oo,-- x St. 68o = S 272.ooo,--  Restk.  S 26.ooo,--

Einzelpreis S 35o,-- x St. 68o = S 238.ooo,--  Restk.  S 6o.ooo,--

Einzelpreis S 3oo,-- x St. 68o = S 2o4.ooo,--  Restk.  S 94.ooo,--

Es wird vom GV. Weilhartner die Meinung vertreten, daß der errechnete Verkaufspreis von S 438,-- zu hoch ist. Die Kultur muß eben gefördert werden und es ist daher notwendig auch für die Erstellung dieses Heimatbuches einen Beitrag zu leisten. Von ihm wird der Vorschlag gemacht, daß der Einzelpreis S 3oo,-- betragen soll, wobei dies ein Subskriptionspreis sein soll. Nach dem 31.o3.1992 soll für das Buch dann ein Preis von S 35o,-- verlangt werden.

 

Das Heimatbuch ist sehr gut geworden, erklärt GV. Murauer und daher soll auch der Preis dementsprechend gestaltet sein. Er glaubt, daß die erste Variante die Richtige wäre. Bei der Berechnung soll aber der Pauschalbetrag von OSR. Kislinger von S 15.ooo,-- herausgenommen und der Preis so neu errechnet werden. Es würde dann ein Preis von S 416,-- pro Stück herauskommen und er glaubt, dies wäre auch gerechtfertigt. Die finanzielle Lage der Gemeinde ist auch nicht so gut, daß dieses Buch mit einem großen Betrag gefördert werden kann.

 

Es würde damit der Gemeinde und auch dem Autor kein guter Dienst erwiesen werden, glaubt GV. Weilhartner, wenn der Preis so hoch ist. Der Sinn und Zweck soll der sein, daß das Buch auch verkauft werden kann.

 

Von Bürgermeister Wieser wird erklärt, daß der Preis nicht entscheidend sein soll. Die Wertigkeit des Buches ist aber sicherlich gegeben und durch einen Billigpreis wäre dies nur eine Abwertung. Interessenten gibt es sicherlich genug und der Wert soll auch entscheidend sein. Er macht den Vorschlag, daß das Buch einen Preis von S 39o,-- erhalten soll.

 

Bei der anschließenden Beratung wird noch GR. Böcklinger die Meinung vertreten, daß das Buch ja verkauft werden soll und der Sinn nicht darin liegt, daß das Buch unverkauft bleibt. Vom GR. Reiterer wird die Meinung vertreten, daß es viele Interessenten gibt die auswärts von Riedau sind und auch Gewerbebetriebe die eventuell einen größeren Ankauf tätigen könnten.

 

Nach Beendigung der längeren Beratung wird vom GV. Murauer erklärt, daß es genügend Kaufinteressen gibt und er stellt den Antrag, daß Buch mit einem Einzelpreis von S 41o,-- zur verkaufen.

 

Beschluß:   Über diesen Antrag wird abgestimmt und dabei folgendes

            Ergebnis erzielt: Die 13 ÖVP-Gemeinderatsmitglieder

            sowie die 8 SPÖ-Gemeinderatsmitglieder stimmen diesem

            Antrag zu und die 4 FPÖ-Gemeinderatsmitglieder stimmen

            dagegen. Der Buchpreis für das Heimatbuch ist somit

            mit 21 JA gegenüber 4 NEIN-Stimmen angenommen.

 

 


TOP. 8.) Behandlung eines Resolutionsentwurfes bezüglich "Aus-

         stieg aus der Wegwerfgesellschaft".

Der Bürgermeister gibt bekannt, daß der Verband Österreichischer Umweltberatungsstellen eine Resolution vorgelegt hat, mit der für den raschen Ausstieg aus der Wegwerfgesellschaft geworben wird. Diese Resolution, die im Entwurf vorliegt, wird von ihm vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Vorgelegt soll diese Resolution werden an die Umweltministerin Dkfm. Feldgrill-Zankel und Minister Dr. Schüssel. (siehe Beilage "A" zur Niederschrift).

 

Der Text dieser Resolution, erklärt GV. Ing. Demmelbauer, ist vorgegeben und sehr allgemein gehalten. Es soll aber in Richtung Abfallvermeidung etwas unternommen werden und daher wird von ihm diese Resolution begrüßt. Es soll nicht so sein, daß in punkto Abfallwirtschaft es gewinnträchtigte Unternehmen gibt. Er stellt daher den Antrag diese Resolution, die im Entwurf vorliegt, genehmigen zu wollen.

 

Auch GV. Weilhartner begrüßt diese Initiative zur Vermeidung von Abfällen.

 

Von GR. Hosner wird erklärt, daß die Bevölkerung zwar an der Abfallvermeidung Interesse hat, aber bei der Trennung des Mülls z.B. bei den Glaskontainern sehr wenig Sorgfalt an den Tag legt. Diese Resolution wird von ihm begrüßt.

 

Beschluß:   Bei der Abstimmung über den Antrag von GR. Ing.

            Demmelbauer wird die vorliegende Resolution ein-

            stimmig genehmigt.

 

 

TOP. 9.) Behandlung eines Resolutionsentwurfes bezüglich "Än-

         derung der Arzneimittelversorung".

Der Vorsitzende erklärt, daß laut Presseaussendungen zwischen der Ärztekammer und dem Ministerium bezüglich Änderung der Arzmittelversorung eine Einigung erzielt wurde. Er gibt daher bekannt, dieser Tagesordnungspunkt von dieser Sitzung abgesetzt bzw. zurückgestellt wird.

 

 


TOP. 1o.) Bestellung von Einrichtungsgegenständen für den

          Sitzungssaal.

Wie ja bereits bekannt, erklärt der Bürgermeister, ist es notwendig für den Sitzungssaal neue Einrichtungsgegenstände anzukaufen. Aus diesem Grunde wurden von 4 Firmen Anbote eingeholt. Es handelt sich um die Firmen Briglauer Günter, Riedau, Wildhag 3o, Weissenböck Norbert, Riedau 26, Hofinger Manfred, Riedau, Vormarkt 4o, Firma Hali, Linz. Vom Vorsitzenden werden die Anbotssummen wie folgt bekanntgegeben:

 

Firma Briglauer Günter............................. S   1o9.286,--

Firma Weissenböck Norbert.......................... S   115.6o8,48

Firma Hofinger Manfred............................. S   135.45o,--

Firma Hali......................................... S   134.544,75

Es handelt sich dabei um die Lieferung von Stühlen bei denen Sitz- und Rücklehnen gepolstert sind sowie um geeignete Tische. Auch ein fahrbarer Tisch für einen eventuellen Overheadprojektor ist darin enthalten. Die Ausführung soll in Buche natur sein.

 

Von GR. Pointl wird mitgeteilt, daß es zu begrüßen ist, daß eine Riedauer Firma als Billigstbieter aufscheint. Er stellt daher den Antrag der Firma Briglauer Günter, 4752 Riedau, Wildhag 3o, den Auftrag für die Lieferung dieser Einrichtungsgegenstände zu erteilen. Die Auftragssumme beträgt brutto S 1o9.286,--.

 

Die Auftragserteilung an die ortsansässige Firma Briglauer Günter wird auch von GV. Weilhartner und von GR. Schabetsberger begrüßt.

 

Beschluß:   Bei der Abstimmung über diesen Antrag von GR. Pointl

            wird einstimmig die Vergabe an die Firma Briglauer

            mit der genannten Auftragssumme erteilt.

 

 

 

TOP. 11.) Behandlung der Mitteilung von der Firma Anton Kottbauer

          bezüglich Vermietung der Lagerhalle

Von der Firma Anton Kottbauer, Riedau, wurde die Vermietung der Lagerhalle angeboten. Der Bürgermeister bringt dieses Schreiben vollinhaltlich zur Kenntnis. Die Halle hat ein Ausmaß von 1o x 16 m und eine Raumhöhe von 3,8o m. Es sind Sanitäreinrichtungen im Gebäude vorhanden und außerdem stehen Kleinmaschinen und Werkzeuge zur Verfügung. Vorhanden ist außerdem im Hof ein Fahrzeugwaschplatz einschließlich Dampfstrahler.

 

Es erklärt GR. Jebinger, daß die Vermietung einer solchen Lagerhalle für die Gemeinde Vorteile bringen soll. Der Standort dieser Halle ist aber vom Ortsbereich zu weit entfernt und daher für die Abwicklung der Arbeiten, die durch die Gemeindearbeiter notwendig sind, nicht gut. Auch durch das Vorhandensein eines Traktors, der teilweise und im Sommer sogar sehr oft auch für Mäharbeiten in der Sportanlage und im Freibad verwendet wird, ist die Mobilität der Gemeindearbeiter nicht mehr gegeben. Aus den angeführten Gründen wird von ihm der Antrag gestellt, daß die Halle für die Marktgemeinde Riedau nicht geeignet ist und daher nicht gemietet werden soll.

 

GV. Murauer erklärt, daß die finanzielle Lage der Gemeinde nicht gut ist und daher der Zeitpunkt für den Bau eines Bauhofes nicht voraussehbar sein kann. In dieser Halle von Herrn Kottbauer wäre alles vorhanden und auch für die Sammlung von getrenntem Müll geeignet. Es wurde von ihm diese Halle besichtigt und es wäre für die Gemeinde ein großer Vorteil diese Halle zu mieten. Er schlägt daher vor, daß im Bau- sowie im Umweltausschuß diese Angelegenheit nochmals eingehend beraten werden soll.

 

Von GR. Hintermayr wird erklärt, daß die Halle geeignet wäre und bezüglich Preis noch Verhandlung mit dem Besitzer geführt werden sollen.

 

Es erklärt der Bürgermeister, daß die Halle zu klein ist, da seiner Meinung nach nicht einmal diese Gegenstände, die zur Zeit im Lagerraum Pleikner gelagert sind, Platz finden würden. Es wäre daher notwendig 2 Hallen zu mieten und den Preis dafür zu zahlen. Er glaubt, daß es günstiger ist einen Bauhof zu bauen, da mit Landesförderungen zu rechnen ist. Da laut Besitzer auch andere Interessenten an dieser Halle interessiert sind, wird Herr Kottbauer bei der Vermietung keine Schwierigkeiten haben.

 

Vom GV. Weilhartner wird die Halle als sehr gut bezeichnet, entscheidend ist aber doch, ob genügend Platz vorhanden ist. Wenn dies nicht der Fall ist, dann ist die Situation als schwierig zu bezeichnen.

 

Die Frage ist die, wann ein Bauhof gebaut werden soll, erklärt GV. Murauer und ob Förderungen in den nächsten Jahren dazu möglich sind. Bei dieser Halle wäre natürlich alles beisammen und dadurch eine günstige Lösung.

 

Nach Beendigung der Beratungen wird über den Antrag Jebinger, daß diese Halle nicht geeignet ist, abgestimmt.

 

Beschluß:   Die ÖVP Mitglieder sowie 3 FPÖ Mitglieder (Weil-

            hartner, Hintermayr, Böcklinger) stimmen diesem

            Antrag zu und lehnen daher eine Mietung dieser

            Halle ab. Die SPÖ Mitglieder sowie GR. Ruhmanseder

            stimmen gegen diesen Antrag.

 

 

 

TOP. 12.) Vergabe einer Wohnung im LAWOG-Wohnhaus Riedau 45.

Die LAWOG hat mitgeteilt, daß eine Wohnung zu vermieten ist. Dieses Schreiben wird vom Bürgermeister vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Er erklärt, daß drei Antragsteller vorhanden sind und zwar ***anonymisiert***. Er gibt dazu bekannt, daß alle 3 Bewerber für diese Wohnung in Frage kommen würden und daher eine Entscheidung wieder schwierig ist.

 

Vom GR. Böcklinger wird der Antrag gestellt, daß an ***anonymisiert*** diese Wohnung vermietet werden soll. Er erklärt dazu, daß die Antragstellerin nur einen Raum zur Verfügung hat, den sie mit ihrer Tochter bewohnt. Als Starthilfe wäre dies sicher eine geeignete Wohnung für sie. Die beiden anderen Antragsteller, glaubt er, wären ebenfalls würdig diese Wohnung zu erhalten, aber es ist eben nur für einen Antragsteller möglich.

 

Frau GV. Wolschlager erklärt, daß die Wohnverhältnisse von ***anonymisiert*** sehr schlecht sind und sie auch bereits drei Mal abgelehnt wurde. Sie stellt daher den Antrag, die genannte Wohnung an ***anonymisiert*** zu vergeben. Auch GR. Berghammer Gerhard stellt den Antrag, diese Wohnung an ***anonymisiert*** zu vergeben.

 

Es erkundigt sich GR. Ruhmanseder, wie die Familiengründung zu bewerten ist. Er stellt den Antrag die Abstimmung geheim mit Stimmzettel durchführen zu wollen. Der Vorsitzende erklärt, daß nun eine Abstimmung erfolgt und zwar über den Antrag, ob geheim mit Stimmzettel abgestimmt werden soll.


Beschluß:   Der Antrag wird angenommen, da 12 ÖVP-Mitglieder und

            die FPÖ-Mitglieder mit JA abstimmen. Die SPÖ-Mit-

            glieder sowie das ÖVP-Mitglied Gahleitner stimmen

            dagegen.

 

Nun wird über den Antrag von GR. Böcklinger, die Wohnung an ***anonymisiert*** zu vergeben, mit Stimmzettel abgestimmt.

Die Auszählung der Stimmzettel ergab folgendes Ergebnis:

1 leerer Stimmzettel, 8 JA-Stimmen und 17 NEIN-Stimmen. Der Antrag von GR. Böcklinger wurde somit abgelehnt.

 

Anschließend wird über den Antrag von GV. Wolschlager, die Wohnung an ***anonymisiert*** zu vergeben, abgestimmt.

Das Auszählungsergebnis war folgendes:

2o JA-Stimmen, 5 NEIN-Stimmen.

 

Die Vergabe dieser LAWOG-Wohnung an ***anonymisiert*** ist somit genehmigt.

 

 

 

TOP. 13.) Behandlung des Einspruches der Ehegatten Scheuringer,

          Riedau, Achleiten 145, gegen den Fahrbahnkostenbeitrag

          nach der OÖ. BauO.

Bürgermeister Wieser Otto gibt bekannt, daß die Ehegatten Scheuringer Herbert und Christine, Riedau, Achleiten 145, gegen den Bescheid der Vorschreibung von Anliegerbeiträgen Einspruch erhoben hat. Dieser Einspruch wurde zeitgerecht geltend gemacht und betrifft die Höhe des vorgeschriebenen Betrages. Die Ehegatten Scheuringer führten in ihrer Berufung an, daß bei der Berechnung des Fahrbahnkostenbeitrages ihrer Meinung ein Drittel der Baufläche nicht berücksichtigt werden soll. Diese Fläche wurde von ihnen mit Jungbäumen angepflanzt und diese dienen auch als Lärmschutz für die Siedlung. Der Bürgermeister ist der Meinung, daß Ausnahmen immer schwierig sind und daher dies gut zu überlegen wäre.

 

GV. Murauer ist für eine Gleichbehandlung aller Bauwerber und da das Grundstück zur Gänze Baugrund ist, ist der Betrag auch zu bezahlen. Er stellt daher den Antrag, die Berufung der Ehegatten Scheuringer Herbert und Christine abzulehnen.

 

GV. Weilhartner erkundigt sich, ob diese Fläche zur Gänze Baugrund ist und dies wird vom Bürgermeister bejaht. Er stellt den Antrag, daß in dieser Angelegenheit geheim abgestimmt werden soll.

 

Frau Kopfberger erklärt, daß die Ablehnung dieses Einspruches gerechtferigt ist.

 

Bürgermeister Wieser erklärt, daß nun über den Antrag von GV. Weilhartner, in dieser Angelegenheit geheim abzustimmen, entschieden werden soll.

 

Beschluß:   Die Abstimmung ergab, daß vier Gemeinderatsmitglieder

            diesem Antrag zustimmen und 21 Gemeinderatsmitglieder

            dagegen stimmen. Eine geheime Abstimmung erfolgt daher

            nicht.

 

Nun wird über den Antrag von GV. Murauer, die Berufung der Ehegatten Scheuringer abzulehnen, abgestimmt.

 

Beschluß:   Mit einstimmiger Annahme dieses Antrages wird der Ein-

            spruch der genannten Grundbesitzer abgelehnt. Bürger-

            meister Wieser erklärte sich für befangen.

 

 

 

TOP. 14.) Behandlung des Förderungsansuchens Standler Hermine.

Frau Hermine Standler und Herr Paul Eder, 4752 Riedau, Ottenedt 19, haben ein Ansuchen bezüglich Förderung einer Solarheizungs- und Warmwasseraufbereitungsanlage eingereicht. Sie erklären, daß sie durch diese umweltschonende Anlage Ausgaben von insgesamt S 147.ooo,-- haben und ersuchen um eine Förderung, wie sie bereits auch von anderen Gemeinden gewährt werden. Das beiliegende Schreiben der Firma Solar GesmbH. wird vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht, indem erklärt wird, daß teilweise eine Förderung von S 5oo,-- pro Quadratmeter Kollektorfläche zur Verfügung gestellt wird. Solche Anlagen werden durch einen Landeszuschuß gefördert.

 

Vom GV. Ing. Demmelbauer wird erklärt, daß solche Anlagen für den Umweltschutz sehr geeignet sind und sie werden auch vom Land gut gefördert. Er ist aber auch der Meinung, daß Einzelpersonen für den Umweltschutz etwas tun können, ohne das gleichzeitig die Öffentlichkeit mitbezahlen muß. Außer dieser Überlegung stellt er den Antrag, daß das Ansuchen von Frau Standler Hermine und Herrn Paul Eder abgelehnt wird, da durch eine solche Heizanlage auch Kosten durch den Betreiber gespart werden können.

 

Von Herrn GR. Hintermayr wird erklärt, daß eine Förderung zwar gewährt werden könnte, er glaubt aber, daß vorher mit der Gemeinde als Baubehörde Kontakt aufgenommen werden soll. Die Aufstellung dieser Kollektoren ist nämlich von der Gestaltung her nicht sehr schön.

 

Es gibt ja bereits mehrere Solaranlage, erklärt GR. Schabetsberger und er glaubt daher, daß die Förderung mit dem angeführten Quadratmeterpreis zu hoch wäre. Die Installation ist zwar zu begrüßen, aber die finanzielle Belastung für die Gemeinde wäre nicht mehr vertretbar.

 

Im Grunde ist eine Förderung zu begrüßen, aber nur dann, wenn die Gemeinde bereits vorher Einfluß auf die Errichtung dieser Anlage nehmen kann. Dieser Antrag ist daher auch seiner Meinung nach abzulehnen.

 

Es wird abschließend über den Antrag von GV. Ing. Demmelbauer, das gegenständliche Ansuchen abzulehnen, abgestimmt.

 

Beschluß:   Einstimmig wird der Antrag angenommen und das

            Förderungsansuchen abgelehnt.

 

 

 

TOP. 15.) Vorstellung des Heimatbuches und Überreichung von

          Ehrungen; Besprechung zur Durchführung einer dies-

          bezüglichen Veranstaltung.

Die Vorstellung des Heimatbuches sowie die Überreichung der Ehrungen soll am 13.12.1991 um 19.oo Uhr im großen Pfarrsaal stattfinden, gibt Bürgermeister Wieser bekannt. Dieser Termin wurde mit Herrn Dr. Ferschmann vereinbart, der ansonsten keinen freien Termin mehr hat. Die Feier soll so ablaufen, daß mit einem Musikstück begonnen wird, anschließend die Begrüßungsansprache durch ihn erfolgt, eventuell eine Lesung durch Frau Hermine Standler, anschließend die Vorstellung des Heimatbuches, ein Musikstück, eventuell wieder eine Lesung, die Verleihung der Auszeichnungen, allgemeine Ansprachen und als Abschluß wiederum ein Musikstück. Als Ehrengäste wären vorgesehen die Ehrenringträger, Ehrenbürger Dir. Kümmerle sowie die Kulturkruginhaber Kalchgruber und Preinfalk, Herr Bezirksschulinspektor Schrattenecker, der Bezirkshauptmann, Herr Dr. Mooseder, Herr Dr. Wageneder, die Gemeinderatsmitglieder, Gruppeninspektor Hatzmann und die Presse. Anschließend ist die Einladung zu einem Abendessen für die geladenen Ehrengäste vorgesehen.

 

Die Gemeinderatsmitglieder sind mit diesem Vorschlag einverstanden, nur GR. Hosner erklärt, daß der 13.12.1991 ein ungeeigneter Zeitpunkt ist, da zu diesem Zeitpunkt die Weihnachtsfeier des Roten-Kreuzes stattfindet.

 

Auch GV. Weilhartner ist dieser Termin nicht gelegen.

 

Nach der Beratung wird vom Bürgermeister erklärt, daß er versucht mit dem Roten-Kreuz Kontakt aufzunehmen, ob diese Weihnachtsfeier eventuell verschoben werden kann. Wenn das nicht der Fall sein soll, dann wird diese Feier auf 18.oo Uhr vorverlegt.

 

 

 

TOP. 16.) Buffet im Hallenbad; Vereinbarung mit dem neuen Pächter.

Der Pachtvertrag über die Verpachtung des Buffets im Hallenbad ist abgelaufen, erklärt Bürgermeister Wieser. Herr Autzinger Rudolf hat erklärt, daß er an einer Weiterpachtung nicht mehr interessiert ist. Auf Grund dieser Tatsache wurde an alle Gastbetriebe im Ort diese Buffetverpachtung ausgeschrieben. Interesse hat nur der Gastwirt Laufenböck Johann gezeigt. Da mit Beginn des Herbstbetriebes im Hallenbad auch der Buffetbetrieb notwendig wurde, wurde mit einer Notanordnung des Bürgermeisters die Verpachtung vorläufig an Herrn Laufenböck Johann vorgenommen. Mit einer Niederschrift, die vom Bürgermeister vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht wird, wurde das Buffet an den Gastwirt Johann Laufenböck so vergeben, daß bis zur Erstellung eines neuen Vertrages der Vertragsinhalt des abgelaufen Vertrages vollinhaltlich Geltung hat. Ein neuer Vertrag soll dann erstellt werden, wenn der Umbau des Hallenbades und der Sauna fertiggestellt ist.

 

Es erklärt GV. Murauer, daß er mit dieser Regelung einverstanden ist und bei Fertigstellung natürlich auch der Gastwirt Laufenböck berücksichtigt werden muß. Die SPÖ wird dazu ihre Zustimmung erteilen.

 

Von ihm wird daher der Antrag gestellt, die Regelung, laut vorliegender Niederschrift (laut Beilage "B"), genehmigen zu wollen, damit der Buffetbetrieb aufrecht erhalten bleiben kann.

 

GV. Weilhartner erklärt, daß er auch mit der Verpachtung an den Gastwirt Laufenböck einverstanden ist und er auch mit ihm bereits gesprochen hat. Der Vertrag mit der Brauerei, der noch nicht ausgelaufen ist, muß noch geklärt werden. Der Abschluß eines neuen Vertrages ist ja dann später zu behandeln.

 

Vom GR. Hintermayr wird vorgeschlagen, daß beim Umbau die Mitsprache des Wirtes ermöglicht werden soll.

 

Der Bürgermeister erklärt, daß der vorliegende Plan bereits mit ihm besprochen wurde und durch diesen Umbau wesentliche Verbesserungen für den Gastwirt eintreten werden. Im neuen Pachtvertrag müßten auch Änderungen eintreten, die zu einem späteren Zeitpunkt beraten werden.

 

Abschließend wird über den Antrag von GV. Murauer, die in der Niederschrift festgehaltenen Regelungen genehmigen zu wollen, abgestimmt.

 

Beschluß:  Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen dem Antrag von GV.

           Murauer zu und die Verpachtung des Buffets im Hallen-

           bad und in der Sauna an die Gastwirtsehegatten Johann

           und Marianne Laufenböck, Riedau 98, ist somit ge-

           nehmigt.

 

 

 

TOP. 17.) Allfälliges.

Der Vorsitzende gibt bekannt, daß die Firma Glas aus Münzkirchen den Gemeinderat zu einer Betriebsbesichtigung eingeladen hat. Er stellt nun die Frage, ob heuer noch ein Termin möglich sein wird. Allgemein wird die Meinung vertreten, daß es Terminschwierigkeiten geben wird und daher diese Einladung dankend auf nächstes Jahr zurückgewiesen werden soll.

 

Weiters wird vom Vorsitzenden mitgeteilt, daß für die ausgeschiedenen Gemeinderatsmitglieder über die Bezirkshauptmannschaft Schärding Landesauszeichnungen beantragt wurden. Die Bezirkshauptmannschaft Schärding hat nun diese Ansuchen mit der Begründung zurückgesandt, daß an ausgeschiedene Gemeinderatsmitglieder eine Auszeichnung des Landes nicht mehr möglich ist.

 

Von GR. Berghammer wird erklärt, daß die hohen Stromkosten in der Sportanlage auf verschiedene Kriterien zurückzuführen sind. Die Brausen wurden verbessert und es sind auch mehr trainierende Sportler, als in den vergangen Jahren. Der Betrieb hat sich wesentlich vergrößert und auch die Miteinbeziehung von auswärtigen Mitglieder ist unbedingt erforderlich. Der Sportverein tätigt aber auch verschiedene Ankäufe in den heimischen Betrieben, die auch nicht zu unterschätzen sind.

 

Von GR. Hintermayr sowie auch von GR. Weilhartner wird erklärt, daß sie nichts gegen den SVR haben. Sie wollen nur, daß diese hohen Kosten durchleuchtet werden, um Einsparungen eventuell möglich machen zu können.

 

Der Bürgermeister erklärt dazu, daß er bereits bei der OKA eine Überprüfung beantragt hat.

 

Bei der neugebauten Straße in Schwaben vom Annegg Richtung Güterweg Bernetsedt soll eine freiwillige 3o km/h Tafel aufgestellt werden, ersucht GV. Murauer. Weiters wird von ihm der Wunsch geäußert, daß der Sitzungsbeginn in Zukunft wieder um 2o.oo Uhr sein soll, da ansonsten mehrere Gemeinderatsmitglieder nicht zeitgerecht erscheinen können. Bezüglich der Angelegenheit Sportverein erklärt GV. Murauer, daß sich der Gemeinderat äußern muß, wenn solche Erhöhung aufscheinen.

 

In Pomedt wäre es notwendig, erklärt GV. Weilhartner, daß ein weiterer Altpapierkontainer aufgestellt wird, da dieser zu rasch überfüllt ist.

 

Dazu erklärt der Bürgermeister, daß das Verkehrszeichen "freiwillige 3o km/h" bereits bestellt wurde. Weiters wird der Sitzungsbeginn wieder auf 2o.oo Uhr festgesetzt und ein weiterer Papierkontainer wird für die Siedlung Pomedt bestellt werden.

 

 

 


Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

 

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom o4.11.1991    wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21.2o Uhr.

 

 

 

 

...............................    ...............................

        (Vorsitzender)                       (Gemeinderat)

 

 

 

...............................    ...............................

       (Schriftführer)                       (Gemeinderat)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiemit, daß gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

                                     Der Vorsitzende: