Jahr 1991
VERHANDLUNGSSCHRIFT
Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 16. Dezember 1991.
Tagungsort: Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.
Anwesende:
o1. Bürgermeister Wieser Otto als Vorsitzender
o2. Vizebgm.Wimmer Franz 14. GV.Murauer Max
o3. GV.Gahleitner Peter 15. GV.Wolschlager Anna
o4. GV.Ing.Demmelbauer Johann 16. GR.Schabetsberger Franz
o5. GR.Aschauer Herbert 17. GR.Hosner Rudolf
o6. GR.Donnerbauer Johannes 18. GR.Ortner Günter
o7. GR.Kopfberger Elfriede 19. GR.Leitner Johannes
o8. GR.Stiglmayr Franz 2o. GR.Weiretmaier Maria Anna
o9. GR.Dick Hermann 21. GV.Weilhartner Gottfried
1o. GR.Berghammer Gerhard 22. GR.Hintermayr Ernst
11. GR.Pointl Helmut 23. GR.Ruhmanseder Heinrich
12. GR.Schärfl Michael 24. GR.Böcklinger Herbert
13. GR.Reiterer Josef 25.
Ersatzmitglieder:
GR. Vorhauer Rudolf für GR. Kaufmann Josef
Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. GUMPINGER Adolf.
Fachkundige Personen (66 Abs. 2 OÖ. GemO.199o):
Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen ( 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 199o):
Es fehlen:
entschuldigt: unentschuldigt:
GR.Kaufmann Josef
Der Schriftführer ( 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 199o): Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.
Der Vorsitzende eröffnet um 19.oo Uhr die Sitzung und stellt fest, daß
a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -
einberufen wurde;
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnach-
weisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht
schriftlich am 10.12.1991 unter Bekanntgabe der Tagesordnung
erfolgt ist;
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am
gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde;
c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist;
d) daß die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 28.11.
1991 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Ge-
meindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung
zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift
bis zum Sitzungsschluß Einwendungen eingebracht werden können.
Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:
Tagesordnung:
1. Änderung der Kanalgebührenordnung.
2. Behandlung des Ansuchens Dr. Dietmar Tiefenthaler bezüglich
Zustimmung zur Bestellung als Fleischuntersuchungs-Tierarzt.
3. Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.
4. Auftragserteilung für den Winterdienst und Festlegung von
Stundenvergütungen.
5. Heizkostenzuschuß für den Kindergarten.
6. Musikprobenraum; Beitrag zum Ankauf von Einrichtungs-
gegenständen.
7. Bestellung eines Kulturreferenten für die Marktgemeinde Riedau.
8. Behandlung von Ansuchen bezüglich Änderung des Flächen-
widmungsplanes.
9. Sicherstellung der Finanzierung von Abwasserentsorgungs- und
Wasserversorgungsanlagen durch Wasserwirtschaftsfonds.
1o.Behandlung der vorliegenden Ansuchen um Beihilfen.
11.Behandlung des Erlasses des Amtes der OÖ.Landesregierung bez.
Schulbeihilfenaktion für Kinder von Gemeindebediensteten.
12.Behandlung des Erlasses des Amtes der OÖ.Landesregierung bez.
dienst- und besoldungsrechtliche Maßnahmen im Bereich des
Gemeindedienstes.
13.Behandlung des Erlasses des Amtes der OÖ.Landesregierung bez.
Neuregelung der Wochendienstzeit von Beamten.
14.Behandlung des Erlasses des Amtes der OÖ.Landesregierung bez.
Neuregelung der Heizzulagen.
15.Allfälliges.
TOP. 1.) Änderung der Kanalgebührenordnung.
Bürgermeister Wieser Otto bringt den Erlaß des Amtes der OÖ. Landesregierung zur Kenntnis, in welchem die Erhöhung der Kanalbenützungsgebühr gefordert wird. Zur Zeit beträgt die Gebühr 13,5o S/m3 und sie soll nun auf S 15,--/m3 netto angehoben werden. Bereits im vergangem Jahr wurde die Gebühr um S 1,5o angehoben und der Erlaß sieht vor, daß auch noch in den nächsten Jahren und zwar
bis 1997 Erhöhungen erfolgen sollen. Im vergangem Jahr wurde der Beschluß gefaßt, daß die Erhöhung nur für ein Jahr genehmigt wird.
GV. Ing. Demmelbauer stellt die Frage, warum die Erhöhungen, so wie im Erlaß dargestellt, nicht gleich für alle Jahre genehmigt werden.
Dazu erklärt der Vorsitzende, daß diese Möglichkeit besteht, der Gemeinderat hat dies zu entscheiden.
GV. Murauer erklärt, daß Erhöhungen immer problematisch sind, aber die Notwendigkeit ist einfach gegeben. Er ist der Meinung, daß die Erhöhungen jährlich durchgeführt werden sollen, da nicht bekannt ist, welche Änderungen sich im Laufe eines Jahres ergeben.
GV. Weilhartner gibt bekannt, daß die Belastungen für die Familien
immer größer werden. Er glaubt, daß ein Signal gesetzt werden müßte und nicht immer den Forderungen des Landes entsprochen werden soll. Im WWF werden die Mittel zweckentfremdet verwendet und er hat kein Verständnis für diese Maßnahme. Er ist daher gegen die Erhöhung der Kanalbenützungsgebühren.
Kein Verständnis für die Meinung der FPÖ hat GV. Ing. Demmelbauer. Es liegen Berechnungen vor, welche aussagen, daß der Kubikmeterpreis 3o,- Schilling betragen müßte, um kostendeckend zu sein. Es kann also bei unseren Gebühren von S 15,- keine Rede von Gewinn sein. Es ist erforderlich, das Umweltbewußtsein zu fördern, daher ist auch die Gebührenerhöhung notwendig.
Erweiterungen im Kanalnetz sind nur möglich, wenn auch Förderungsmittel zur Verfügung gestellt werden, erklärt der Bürgermeister. Derartige Förderungsmittel werden aber nicht mehr flüssig gemacht, wenn die Gemeinde nicht die erforderlichen Gebühren einhebt.
Es kommen aber auf die Gemeinde noch größere Belastung zu, da gefordert wird, daß eine Überwachung des Kanalnetzes durchgeführt werden muß, was mit sehr hohen Kosten verbunden ist. Dazu wird der Einsatz von Fernsehüberwachungskameras sowie die planliche Darstellung durch einen Zivilingenieur vorgeschrieben.
GR. Hintermayr vertritt die Meinung, daß der Preis anders geregelt werden soll und zwar nach dem tatsächlichen Verbrauch.
Es ist nicht erfreulich, Erhöhungen zu beschließen, erklärt GV. Murauer, aber die Verantwortung muß vom Gemeinderat getragen werden. Für 1992 sind die WWF-Mittel wiederum gesichert, stellt er fest.
Nach Beendigung der Debatte wird vom Bürgermeister Wieser der Antrag gestellt, die Kanalgebührenordnung so abzuändern, daß der Kubikmeter Abwasser ab 1.1.1992 mit S 15,-- netto kostet.
Die Kanalbenützungsgebühr für Grundstücke, von denen nur Nieder-schlagsabwässer abgeleitet werden, beträgt ab 1.1.1992 für je angefangene 5oo m2 Grundfläche S 28o,- jährlich netto.
Beschluß: Der Antrag des Bürgermeisters, die geänderte Kanal-
gebührenordnung in der vorliegenden Form (lt.
Beilage) genehmigen zu wollen, wird von den Mitgliedern
der ÖVP und der SPÖ bewilligt. Die Mitglieder der FPÖ
stimmen dagegen.
Die Verordnung ist daher mit einem Abstimmungsergebnis
von 21 JA : 4 NEIN Stimmen angenommen.
TOP. 2.) Behandlung des Ansuchens Dr. Dietmar Tiefenthaler be-
züglich Zustimmung zur Bestellung als Fleischunter-
suchungs-Tierarzt.
Der Vorsitzende gibt bekannt, daß derzeit Herr Dr. Alois Tiefenthaler Fleischuntersuchungs-Tierarzt für die Marktgemeinde Riedau ist. Nachdem dieser ab 31.12.1991 seine Tätigkeit zurücklegt, hat sein Sohn, Herr Dr. Dietmar Tiefenthaler, beim Amt der OÖ.Landesregierung um die Bestellung zum Fleischuntersuchungs-Tierarzt angesucht. Der Bürgermeister bringt dieses Ansuchen zur Kenntnis, in welchem Herr Dr. Tiefenthaler gleichzeitig die Marktgemeinde Riedau um positive Unterstützung ersucht.
GR. Aschauer erklärt, daß die Fleischbeschautätigkeit notwendig ist und diese von Dr. Alois Tiefenthaler bisher ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Er ist der Meinung, daß Herr Dr. Dietmar Tiefenthaler als "Ortsansässiger" diese Arbeiten wieder durchführen soll und er stellt den Antrag, das Ansuchen des Dr. Dietmar Tiefenthaler, Riedau, Berg 9, positiv zu unterstützen.
Beschluß: Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen diesem Antrag zu.
Die Bestellung des Dr. Dietmar Tiefenthaler, Riedau,
Berg 9, zum Fleischuntersuchungs-Tierarzt für die
Marktgemeinde Riedau wird daher befürwortet.
TOP. 3.) Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.
Vom Vorsitzenden wird der Obmann des Prüfungsausschusses um seinen Bericht ersucht.
Der Obmann des Prüfungsausschusses, Herr GR. Schabetsberger, gibt bekannt, daß am 18.11.1991 die erste Sitzung des Prüfungsausschusses stattgefunden hat. Es wurde dabei eine Belegprüfung durchgeführt. Die Überprüfung erfolgte stichprobenartig und es wurden keine Unregelmäßigkeiten festge-stellt. Die Anweisungen und alle Unterlagen waren in Ordnung und vollständig vorhanden.
Der Bürgermeister bedankt sich für diesen Bericht.
TOP. 4.) Auftragserteilung für den Winterdienst und Festlegung
von Stundenvergütungen.
Nachdem Herr Kottbauer Anton auf Grund seiner Pensionierung die Schneeräumung und die Streuung nicht mehr durchführt, ist es erforderlich, eine neue Regelung zu treffen, erklärt der Bürgermeister. Es wurde bereits mit Herrn Brunner Max, Riedau, Bayrisch-Habach 1, mit Herrn Winklinger Georg, Riedau, Bayrisch-Habach 7, und mit Herrn Leidinger Eduard, Zell/Pram, bezüglich Winterdienst gesprochen. Herr Leidinger hat erklärt, daß er zwar die Streuung übernehmen könnte, die Schneeräumung aber nicht. Herr Brunner hat in den vergangenen Jahren gemeinsam mit Herrn Kottbauer die Schneeräumung durchgeführt und diese Arbeiten wurden von ihm mit dem Traktor zur vollsten Zufriedenheit erledigt. Herr Winklinger hat provisorisch bis jetzt die Streuung übernommen und auch diese Arbeiten wurden tadellos durchgeführt. Herr Winklinger und Herr Brunner haben bereits ihre Preisvorstellungen mitgeteilt, es wurden aber auch Preisvergleiche von den Nachbargemeinden eingeholt. Die beiden genannten Landwirte fordern für die Schneeräumung einen Stundenlohn von S 6oo,- und für die Streuung einen Stundenlohn von S 5oo,-. Der Vorsitzende gibt nun die Stundenlöhne, die von den Gemeinden Dorf/Pram, Zell/Pram und Altschwendt bezahlt werden, bekannt und er erklärt, daß die geforderten Stundenlöhne somit dem Durchschnitt entsprechen.
GR. Hosner ist der Meinung, daß in den Vorjahren die Räumung von Herrn Brunner sehr gut durchgeführt wurde und man hat auch bereits gesehen, daß Herr Winklinger die Streuung tadellos erledigt. Ein Problem ist nur, daß in Pomedt immer wieder PKWs am Straßenrand geparkt werden und somit die Räumung behindert wird. Der Preis für den Winterdienst, so glaubt GR. Hosner, ist angemessen und er stellte den Antrag, den Auftrag für die Schneeräumung an Herrn Brunner Max und Herrn Winklinger Georg und für die Streuung an Herrn Winklinger Georg alleine zu erteilen. Er beantragt ebenfalls, daß die Entlohnung für die Schneeräumung mit S 6oo,-- pro Stunde für die Streuung mit S 5oo,-- pro Stunde festgesetzt werden soll.
Auch GV. Weilhartner schließt sich dieser Meinung an, da die Preise angemessen sind und der Winterdienst von den Genannten ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.
Nach Beendigung der Debatte wird nun über den Antrag von GR. Hosner abgestimmt.
Beschluß: Einstimmig wird dieser Antrag angenommen. Der Auftrag
für die Durchführung des Winterdienstes ergeht somit
an die Herrn Brunner und Winklinger, mit der Entlohnung
von S 600,- pro Stunde für die Schneeräumung und S 500,-
pro Stunde für die Streuung.
TOP. 5.) Heizkostenzuschuß für den Kindergarten.
Es wird vom Bürgermeister berichtet, daß für den Kindergarten ein Heizkostenzuschuß von jährlich S 10.000,-- gewährt wurde. Es soll nun darüber beraten werden, ob dieser Betrag auch in diesem Jahr zur Verfügung gestellt wird.
Herr GR. Ing. Demmelbauer erklärt, daß eine Erhöhung der Heizkosten nicht eingetreten ist. Er stellt daher den Antrag, auch für das Jahr 1991 wiederum einen Heizkostenzuschuß von S 10.000,-
für den Kindergarten zur Verfügung zu stellen.
Frau GV. Wolschlager ist mit dieser Regelung einverstanden und
GV. Murauer erklärt, daß vom Kindergarten kein neuerlicher Antrag gestellt wurde und desshalb auch eine Erhöhung nicht notwendig ist.
Beschluß: Der Antrag wird einstimmig angenommen und der Heiz-
kostenzuschuß von S 10.000,-- für den Kindergarten
somit genehmigt.
TOP. 6.) Musikprobenraum; Beitrag zum Ankauf von Einrichtungs-
gegenständen.
Im Voranschlag für das Finanzjahr 1991 sind bereits Mittel für den Ankauf von Stühlen für den Musikprobenraum vorgesehen, erklärt Bürgermeister Wieser. Die Musikkapelle hat nun 45 Stühle angekauft und gleichzeitig beim Amt der OÖ.Landesregierung um eine Subvention angesucht. Die Gesamtkosten für diese Stühle betragen
62.445,- Schilling und es wurden 10.000,-- Schilling vom Amt der OÖ.Landesregierung gewährt. Die restlichen Kosten, die noch übrigbleiben, sollen nun von der Gemeinde als Beitrag für die Musik geleistet werden. Weiters wurde von der Vereinsführung mitgeteilt, daß es vorgesehen ist, im Musikprobenraum einen Küchenblock aufzustellen, damit die Möglichkeit zum Gläserwaschen und zum Aufbewahren gegeben ist. Ein Anbot der Tischlerei Weissenböck mit zwei verschiedenen Kostenvoranschlägen liegt vor und zwar mit 85.2oo,-- Schilling und mit 57.ooo,-- Schilling.
Bei Realisierung dieser Einrichtung ist ein Förderungsansuchen ja nochmals möglich, obwohl die Restkosten, die im Voranschlag noch enthalten sind, dafür verwendet werden können, erklärt der Bürgermeister.
GR. Stiglmayr ist der Meinung, daß die Musikkapelle ein sehr wichtiger Verein in unserem Ort ist und er befürwortet die Bezahlung der Restkosten für die Anschaffung der Sessel. Es wird von ihm nun der Antrag gestellt, für die Musikkapelle den Betrag von S 65.ooo,- für die Anschaffung der Sessel sowie als Förderung für die Anschaffung eines Küchenblocks zur Verfügung zu stellen.
Auch GR. Schabetsberger ist für die Zuverfügungstellung dieses Betrages an die Musikkapelle.
GV. Weilhartner teilt mit, daß er sich schon immer für die Unterstützung der Musikkapelle eingesetzt hat, da die Anschaffung von Instrumenten mit hohen Ausgaben verbunden ist und hinter der Aufrechterhaltung der Musik viel Arbeit und Fleiß steckt.
Abschließend wird über den Antrag von GR. Stiglmayr abgestimmt.
Beschluß: Einstimmig wird für die Musikkapelle der Betrag von S
65.ooo,-- genehmigt.
TOP. 7.) Bestellung eines Kulturreferenten für die Marktgemeinde
Riedau
Es ist erforderlich, für die Marktgemeinde Riedau einen Kulturreferenten zu nominieren, gibt Bürgermeister Wieser bekannt.
Der bisherige Referent OSR. Rudolf Klaffenböck hat in einem Schreiben mitgeteilt, daß er aus gesundheitlichen Gründen die Kulturreferentenstelle zurücklegt. Dieses Schreiben wird vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht.
Von der ÖVP-Fraktion liegt ein schriftlicher Antrag vor, in welchem beantragt wird, Herrn GV. Gahleitner Peter zum Kulturreferenten zu bestellen. Der Vorsitzende ist der Meinung, daß dies eine sehr günstige und ideale Kombination ist, da Herr Peter Gahleitner auch Obmann des Kulturausschusses ist.
Herr GV. Gahleitner gibt daraufhin bekannt, wie er sich seine Arbeit als Kulturreferent vorstellt. Das "Kultur" etwas kostet ist ihm klar, daher sollen die Förderungen auch beibehalten bleiben. Er glaubt, daß das Brauchtum wieder neu aufleben soll, so zum Beispiel der "kleine Kranzltag" und die Kulturtage sollen bereichert werden, wenn möglich mit Alternativangeboten wie Kabarets usw.
Die Vereinsförderung, glaubt er, ist neu zu überdenken, sodaß vielleicht direkte Förderungen angestrebt werden. Ein besonderes Anliegen wird ihm auch die Musikschule sein.
GR. Ruhmanseder stellt den Antrag, Herrn GR. Böcklinger Herbert zum Kulturreferenten zu bestellen.
Die Meinung, daß dieses Amt wieder ein "Schulmann", so wie in den früheren Jahren, innehaben soll, wird vom GV. Weilhartner vertreten. Er glaubt, daß es nicht gut ist, wenn der Kulturreferent sowie der Kulturausschußobmann in einer Hand vereinigt sind.
Dazu erklärt der Bürgermeister, daß es sicher zielführend ist, den Obmann des Kulturausschusses auch zum Kulturreferenten zu bestellen. Der Vorsitzende glaubt, daß natürlich auch GR. Böcklinger sowie mehrere Gemeinderäte für diesen Posten geeignet wären.
GR. Böcklinger erklärt, daß er sich, sollte er diesen Posten bekommen, sehr um das Kulturgeschehen in der Gemeinde bemühen wird.. Er ist ja bereits in mehreren Vereinen vertreten und er wird sich daher dieser Entscheidung stellen.
Vom GV. Weilhartner wird der Antrag gestellt, bei diesem TOP. eine
geheime Abstimmung durchzuführen.
Beschluß: Der Antrag bez. geheime Abstimmung wird von 4 Gemeinde-
räten (FPÖ) angenommen und 21 Gemeinderäte (ÖVP und SPÖ)
stimmen dagegen.
Der ggst. Antrag ist daher abgelehnt.
Abschließend wird über den Antrag der ÖVP-Fraktion, Herrn Gahleitner Peter zum Kulturreferenten zu bestellen, abgestimmt.
Beschluß: Dieser Antrag wird angenommen, da 21 Gemeinderats-
mitglieder (ÖVP und SPÖ) dafür stimmten und 4 Gemeinde-
ratsmitglieder (FPÖ) stimmten dagegen.
TOP. 8.) Behandlung von Ansuchen bezüglich Änderung des Flächen-
widmungsplanes.
Es wird vom Vorsitzenden mitgeteilt, daß bei der letzten Abänderung des Flächenwidmungsplanes übersehen wurde, die Liegenschaft des Herrn Kottbauer Anton und des Herrn Mayrhuber Josef in Schwaben in "gemischtes Baugebiet" zu widmen. Es handelt sich hier nämlich um einen Bestand, der irrtümlich als "Wohngebiet" im Flächenwidmungsplan aufgenommen wurde.
Außerdem ist ein Ansuchen von Frau Rosa Humer, Pomedt 1, vorhanden und sie ersucht um die Umwidmung einer Bauparzelle, direkt anschließend an das bestehende Wohngebiet. Diese Parzelle soll als Dorfgebiet gemidmet werden und sie ist verkehrsmäßig sowie mit Wasser und Strom voll aufgeschlossen.
GR. Ortner erklärt, daß der Flächenwidmungsplan normalerweise nur alle fünf Jahre abgeändert wird. Bei der letzten Abänderung für Herrn Raschhofer wurden von diesem die anfallenden Kosten übernommen und er stellt die Frage, ob auch Frau Humer die Kosten übernehmen wird.
Der Bürgermeister erklärt dazu, daß dies der Fall ist.
Herr Ortner stellt nun den Antrag, die vorliegenden Änderung des Flächenwidmungsplanes wie folgt genehmigen zu wollen:
In "gemischtes Bauland" soll gewidmet werden die Liegenschaft des Herrn Kottbauer Anton, Schwaben 4o, Parz.Nr. 64o KG. Vormarkt-Riedau und die Liegenschaft des Herrn Mayrhuber Josef, Riedau, Schwaben 29, Parz. Nr. 756/3, 592 und 464 KG. Vormarkt-Riedau. Bei diesen zwei Liegenschaften handelt es sich um eine Berichtigung nach dem tatsächlichen Bestand.
Weiters soll eine Parzelle für Frau Humer Rosa, Pomedt 1, gleich anschließend an die Bauparzelle 2o3/12, als Dorfgebiet genehmigt werden.
Der Bürgermeister teilt dazu mit, daß es richtig ist, daß alle fünf Jahre eine Änderung des Flächenwidmungsplanes durchgeführt
werden soll, es liegen auch noch andere Ansuchen vor, die aber nicht unter Zeitdruck stehen. Weiters wird von ihm berichtet, daß größere Flächen nicht mehr sehr leicht als Bauland gewidmet werden können, da die Aufschließung in den nächsten Jahren sicherlich aus finanziellen Gründen nicht mehr möglich sein wird.
Vom GV. Weilhartner wird die Berichtigung für gut geheißen und natürlich auch die Änderung der Parzelle für Frau Rosa Humer.
Abschließend wird über den Antrag des GR. Ortner abgestimmt.
Beschluß: Dieser Antrag erfährt einhellige Zustimmung.
TOP. 9.) Sicherstellung der Finanzierung von Abwasserentsorgungs-
und Wasserversorgungsanlagen durch den Wasserwirtschafts-
fonds.
Es ist sicherlich bekannt, erklärt Bürgermeister Wieser, daß bezüglich der Mittel des Wasserwirtschaftsfonds Unsicherheiten bestehen. Es ist zwar laut Meldungen für 1992 eine Sicherstellung der Mittel gegeben, aber für die Zukunft wäre es doch sehr wichtig, wenn die Förderungsmittel weiterhin zur Verfügung stehen könnten. Vom Landeshauptmann Dr. Ratzenböck liegt ein Schreiben vor, welches vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht wird. Es wird darin ersucht, daß der Gemeinderat beschließen soll, die Wasser-wirtschaftsfondsförderungen weiterhin gewährleisten zu wollen. Der Bürgermeister stellt nun folgenden Antrag:
Resolution
des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau
betreffend die Dotierung des Wasserwirt-
schaftsfonds durch den Bund
Im Zusammenhang mit der Konsolidierung des Bundesbudgets lehnt der Gemeinderat die Minderdotierung des Wasserwirtschaftsfonds ab.
Es muß sichergestellt bleiben, daß die wie bisher jährlich zur Verfügung stehenden Wasserwirtschaftsfondsmittel für den weiteren Ausbau und die Modernisierung notwendiger Abwasserentsorgungs- und
Versorgungseinrichtungen bereit stehen. Nur dadurch kann Sorge getragen werden, daß jene Gebiete, die erst jetzt an regionale oder zentrale Wasserver- oder -entsorgungsanlagen angeschlossen werden können, annähernd gleiche Finanzierungsbedingungen vorfinden, wie bei bereits errichteten Anlagen.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Zuge der Diskussion um eine Verlängerung des Wasserwirtschaftsfonds im Jahre 1992 und in den Folgejahren für den Fortbestand der finanziellen Dotierung des Wasserwirtschaftsfonds einzutreten und zu garantieren, daß die notwendigen finanziellen Mittel des Bundes zur Verfügung gestellt werden.
Die SPÖ-Fraktion wird die Zustimmung dazu geben, erklärt GV. Murauer, da die finanziellen Mittel aus dem WWF sehr notwendig sind, da ansonsten eine Ver- und Entsorgung in den Gemeinden nicht mehr möglich sein wird.
Auch GV. Weilhartner ist mit diesem Beschluß einverstanden und er erklärt, daß er bereits bei der letzten Sitzung einen Dringlichkeitsantrag einbringen wollte, er aber noch abgewartet hat.
Beschluß: Über den Antrag des Bürgermeisters wird abgestimmt und
er wird einstimmig genehmigt.
TOP. 10.) Behandlung der vorliegenden Ansuchen um Behilfen.
Es liegen wieder mehrere Ansuchen um Genehmigung von Beihilfen vor, erklärt der Bürgermeister. Diese Ansuchen werden von ihm wie folgt zur Kenntnis gebracht:
1. Aktion "Licht ins Dunkel", Spende
2. OÖ.Künstlerbund, Unterstützungsbeitrag
3. Ferienheim der OÖ.Gemeindebediensteten, Subvention für
die laufende Betriebsführung.
4. OÖ.Land- und Forstarbeiterbund, Unterstützung für Hilfs-
bedürftige
5. Österr. Blindenverband, Subvention aus Gemeindemittel
6. KOV, Vereinsförderung
7. Pferdesportverein, Vereinsförderung
8. Imkerverein Riedau-Zell/Pram, Vereinsförderung
9. Faschingsgilde, Vereinsförderung
Die Ansuchen der Riedauer Vereine werden vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht und darüber beraten..
Vom GV. Gahleitner wird erwähnt, daß die auswärtigen Antragsteller bisher abgelehnt wurden und er stellt daher den Antrag, die Ansuchen Nr. 1.-5. abzulehnen und dem; KOV eine Subvention von S 1.ooo,- zu gewähren. Für die Aktion "Licht ins Dunkel", glaubt GV. Gahleitner, sollen private Spenden gegeben werden.
Beschluß: Bei der Abstimmung über diesen Antrag wird einhellige
Zustimmung erzielt.
Es werden daher die Spendenansuchen
1. Aktion "Licht ins Dunkel", 2. OÖ.Künstlerbund,
3. Ferienheim der OÖ.Gemeindebediensteten, 4. OÖ.Land-
und Forstarbeiterbund, 5. Österr.Blindenverband
abgelehnt.
Der KOV erhält eine Beihilfe von S 1.000,--.
GV. Murauer ist der Meinung, daß der KOV dafür, daß er heuer nicht so viel Unterstützungsbeitrag erhält, nächstes Jahr eventuell
S 2.ooo,- bekommen sollte. Bezüglich Privatspenden erklärt er, daß die SPÖ-Fraktion bereits eine Summe für eine bedürftige Frau in Riedau gesammelt hat.
GV. Weilhartner glaubt, daß die ortsansässigen Vereine, so wie bisher, gefördert werden sollen und dem KOV auch 1.5oo,-- S zuge-standen wären.
Dazu gibt Bürgermeister Wieser bekannt, daß die frei verfügbaren Mittel für das heurige Jahr nicht mehr so hoch sind.
Frau GV. Wolschlager stellt nun den Antrag, dem Pferdesportverein eine Vereinsförderung von S 1.5oo,-- zur Verfügung zu stellen.
Beschluß: Dieser Antrag wird einstimmig angenommen und die
Förderung für den Pferdesportverein ist somit genehmigt.
Zum Ansuchen der Faschingsgilde wird vom GV. Murauer erklärt, daß wiederum verschiedene Bekleidungsstücke für die Mädchen notwendig sind. Es gibt natürlich auch noch andere Ausgaben und der Verein sorgt ja auch durch eigene Veranstaltungen für Einnahmen.
Vom GR. Aschauer wird erklärt, daß der Imkerverein Riedau-Zell/Pram sehr wichtige Tätigkeiten durchführt. Er glaubt, daß daher eine Förderung notwendig ist. Es wird von ihm der Antrag gestellt, dem Imkerverein Riedau-Zell/Pram eine Beihilfe von S 3.ooo,-- zur Verfügung zu stellen.
Beschluß: Nachdem alle Gemeinderatsmitglieder die Förderung dieses
Vereines befürworten, wird dieser Antrag vom GR.Aschauer
einstimmig genehmigt.
Die Förderung der Faschingsgilde wird ebenfalls von den anwesenden Gemeinderatsmitglieder befürwortet und Frau GV. Wolschlager stellt den Antrag, der Faschingsgilde eine Beihilfe von S 2.ooo,-- genehmigen zu wollen.
Beschluß: Es wird diese Förderung für die Faschingsgilde ein-
stimmig angenommen.
Bevor die übrigen TOP. behandelt werden, erklärt der Bürgermeister, daß es sich bei den nächsten vier Tagesordnungspunkten um Personalangelegenheiten handelt und er ersucht nun die Zuhörer den Sitzungssaal zu verlassen.
Die TOP. 11., 12., 13., und 14. werden unter Ausschluß der Öffent-lichkeit behandelt.
zu lfd.Nr. 3/1991
V e r h a n d l u n g s s c h r i f t
über die unter Ausschluß der Öffentlichkeit behandelte Angelegenheit des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 16.12.1991
TOP. 11. Behandlung des Erlasses des Amtes der OÖ.Landes-
regierung bez. Schulbeihilfenaktion für Kinder von
Gemeindebediensteten.
Es erklärt der Bürgermeister, daß ein Erlaß des Amtes der OÖ.Landesregierung vorliegt, mit dem die Schulbeihilfenaktion für Kinder von Gemeindebediensteten für das Schuljahr 1991/92 geregelt wird. Es ist ja jedes Jahr die Behandlung dieser Aktion notwendig. Im heurigen Jahr betrifft es nur einen Gemeindearbeiter mit drei Kindern. Geändert hat sich nur die Einkommensgrenze, ansonsten ist die Beihilfe gleich geblieben.
Vom GR. Berghammer wird erklärt, daß er dafür ist, daß die Gemeindebediensteten diese Aktion in Anspruch nehmen können und er stellt daher den Antrag, die Schulbeihilfenaktion für Gemeindebe-dienstete genehmigen zu wollen.
Vom GR. Ruhmanseder wird erklärt, daß er für diese Genehmigung ist, er glaubt aber, daß gegenüber anderen Bediensteten des Landes eine Ungerechtigkeit besteht.
Von Frau GV. Wolschlager wird diese Aktion ebenfalls befürwortet.
Beschluß: Einstimmig wird die Schulbeihilfenaktion für Kinder von
Gemeindebediensteten der Marktgemeinde Riedau für das
Schuljahr 1991/92 genehmigt.
zu lfd.Nr. 3/1991
V e r h a n d l u n g s s c h r i f t
über die unter Ausschluß der Öffentlichkeit behandelte Angelegenheit des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 16.12.1991.
zu TOP. 12.) Behandlung des Erlasses des Amtes der OÖ.Landes-
regierung bez. dienst- und besoldungsrechtlicher
Maßnahmen im Bereich des Gemeindedienstes.
Der Erlaß des Amtes der OÖ.Landesregierung über verschiedene dienst- und besoldungsrechtliche Maßnahmen im Bereich des Gemeindedienstes wird vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht. Er gibt dazu noch bekannt, daß es sich hier um Erschwerniszulagen wie z.B. für den Winterdienst handelt, welche aber zur Zeit bei der Gemeinde Riedau nicht zutreffen. Ein genereller Beschluß wäre aber notwendig, damit für die Zukunft diese Regelung auch für die Bediensteten der Marktgemeinde Riedau gelten.
Vom GR. Dick wird der Antrag gestellt, einen generellen Beschluß zu fassen, mit dem die dienst- und besoldungsrechtlichen Maßnahmen im Bereich des Gemeindedienstes genehmigt werden.
Auch GV. Murauer befürwortet dieses Antrag.
Beschluß: Der Antrag des GR. Dick wird einstimmig angenommen und
die Regelungen gemäß dem Erlaß des Amtes der OÖ.Landes-
regierung, Gem-33/124-1991-Pf vom 29.8.1991 genehmigt.
zu lfd.Nr. 3/1991
V e r h a n d l u n g s s c h r i f t
über die unter Ausschluß der Öffentlichkeit behandelte Angelegenheit des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 16.12.1991
zu TOP. 13.) Behandlung des Erlasses des Amtes der OÖ.Landes-
regierung bez. Neuregelung der Wochendienstzeit
von Beamten.
Der Erlaß des Amtes der OÖ.Landesregierung vom 29.8.1991 , Zl. Gem-81.162/14-1991-Pf (Herabsetzung der Wochendienstzeit der Beamten - neuerliche Erweiterung der Neuregelung), wird vom Bürgermeister Wieser zur Kenntnis gebracht. Zur Zeit besteht kein Bedarf bei den Bediensteten der Marktgemeinde Riedau, es wäre aber ein genereller Gemeinderatsbeschluß erforderlich, erklärt der Bürgermeister.
GR. Donnerbauer beantragt, die Neuregelung für die Herabsetzung der Wochendienstzeit der Beamten auch für die Bediensteten der Marktgemeinde Riedau, so wie dies bereits beim Amt der OÖ. Landes-regierung geregelt ist, zu genehmigen.
GV. Weilhartner ist ebenfalls für eine Gleichstellung der Bediensteten des Landes und der Gemeinde.
Beschluß: Es wird einstimmig der Antrag von GR. Donnerbauer ange-
nommen und der zitierte Erlaß des Amtes der OÖ.Landes-
regierung genehmigt.
zu lfd.Nr. 3/1991
V e r h a n d l u n g s s c h r i f t
über die unter Ausschluß der Öffentlichkeit behandelte Angelegenheit des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 16.12.1991
zu TOP. 14.) Behandlung des Erlasses des Amtes der OÖ.Landes-
regierung bez. Neuregelung der Heizzulage.
Die Heizzulage wird neu geregelt und zwar mit einem Erlaß des Amtes der OÖ.Landesregierung vom 26.9.1991, Zl. Gem-33/111-1991-Pf, erklärt der Bürgermeister.In der Heizperiode bekommt Schulwart Reisinger Ulrich bereits eine Zulage und es wird sich auch auf Grund dieser Neuregelung in der Höhe dieser Zulage nichts ändern, erklärt der Bürgermeister.
GR. Schärfl stellt den Antrag, die Neuregelung für die Heizzulage laut Erlaß des Amtes der OÖ.Landesregierung genehmigen zu wollen.
Beschluß: Es wird dieser Antrag vom GR. Schärfl einstimmig ange-
nommen und somit die Neuregelung der Heizzulage
genehmigt.
Bevor der TOP 15.) behandelt wird, werden die Zuhörer wieder in den Sitzungssaal gebeten und die Öffentlichkeit ist somit wieder hergestellt.
TOP. 15.) Allfälliges.
Vom Bürgermeister werden zwei Schreiben des Pferdesportvereines zur Kenntnis gebracht. Im ersten Schreiben bedankt sich der Verein für die Gewährung der Beihilfen. Im zweiten Schreiben werden die Gemeinderatsmitglieder zu einer Filmvorführung eingeladen.
GV. Murauer erkundigt sich, wer beim Winterdienst die Verant- wortung übernimmt. Dazu erklärt der Bürgermeister, daß die Ver-antwortung der Gemeinde überlassen ist, der Einsatz ist aber so geregelt, daß die zwei Beauftragten selbständig den Einsatz beginnen können und immer mit Absprache der Gemeinde den Winterdienst durchführen. Weiters wird vom GV. Murauer mitgeteilt, daß vom Gemeindereferat für die Sanierung des Hallenbades der Betrag von 1,2 Mio. Schilling zur Verfügung gestellt wurde.
Bürgermeister Wieser erklärt, daß neben den BZ-Mitteln auch die Landesmittel aus der Abt. Gewerbe und Sport in jeweils der gleichen Höhe zur Verfügung gestellt wurden.
GR. Ruhmanseder teilt mit, daß durch das Parken von PKWs in der Haberlstraße immer gefährliche Situationen entstehen. Es soll ge-trachtet werden, daß diese Situation verbessert wird.
Der Rollsplitt für das Streuen der Gehsteige soll von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden, erklärt GR. Hintermayr. Er glaubt, daß dies notwendig ist, da verschiedene Hausbesitzer nicht die Möglichkeit haben, sich Streumaterial zu besorgen. Der Bürgermeister teilt dazu mit, daß jenen Hausbesitzern, die bei der Gemeinde angefragt haben, immer dieser Splitt zur Verfügung gestellt wurde.
Es wurde darüber noch beraten und GR. Ortner glaubt, daß die Aufstellung von Streubehältern günstig wäre. Weiters wird von ihm die Frage gestellt, ob bei der Hallenbadsanierung zur Zeit die Finanzierung nach den geschätzten Kosten ausreichend ist. Er stellt weiters die Frage, ob es nicht günstig wäre, das Hallenbad mit einem Dach zu versehen.
Vom Bürgermeister wird dazu mitgeteilt, daß für das heurige Jahr mit den Kosten das Auslangen gefunden wird. Bezüglich Überdachung teilt er mit, daß im Hallenbad keine Probleme mit dem Flachdach bestehen, sondern nur in den Terrassenbereichen. Diese Terrassenbereiche werden aber im Zuge des Umbaues sowieso überdacht. Bezüglich der Behälter für Streumaterial werden Überlegungen angestellt.
Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, bringt Bürgermeister Wieser den Jahresbericht 1991 wie folgt zur Kenntnis:
Der Gemeinderat hat in 10 Sitzungen insgesamt 104 TOP. behandelt. Der Großteil dieser behandelten Angelegenheiten konnte einstimmig erledigt werden.
Der Gemeindevorstand hat 4 Sitzungen abgehalten, in denen 17 TOP. behandelt wurden.
Die Ausschüsse haben ihre Aufgabe wahrgenommen und der Bauaus-schuß ist in 2 Sitzungen, der Prüfungsausschuß in 3 Sitzungen, der Sanitätsausschuß in 2 Sitzungen und der Personalbeirat in 2 Sitzungen zur Beratungen und Beschlußfassungen zusammengetreten.
In unserem Standesamt wurden 12 Paare getraut und im Gemeindegebiet sind 28 Geburten und 14 Sterbefälle zu verzeichnen. Unsere Gemeinde hat einen Geburtenüberschuß von 14 Kindern.
Von der Wasserversorgungsanlage wurden in diesem Jahr 138.315 m3 Wasser verbraucht, wobei hier auch die von uns versorgten Gebiete der Gemeinde Dorf/Pram und Taiskirchen enthalten sind. Die Einnahmen aus diesem Wasserverbrauch betragen S 1,009.701,--. Bei der Kanalisationsanlage wurden 85.310 m3 Schmutzwässer entsorgt. Die Einnahmen daraus betragen rund S 1,266.862,--.
Im Gemeindegebiet Riedau sind 57 Hunde verzeichnet.
Von der Baubehörde wurden 4 Garagenneubauten, 7 Wohnhausneubauten, 1 Schwimmbecken, 6 Ölfeuerungsanlagen (im Gegensatz dazu 7 Gasan-lagen von der Bezirkshauptmannschaft), 1 Dachgeschoßausbau, 1 Gartenhütte, 1 Umwidmung, 1 Dachstuhlerneuerung, 1 Wirtschaftsgebäude, 2 Jauchegruben und 9 Kollaudierungen verhandelt, insgesamt also 25 Neubauten.
Die Gemeindebücherei besitzt zur Zeit 1.263 Bücher und dazu werden noch laufend ca. 100 Bücher von der Wanderbücherei zur Verfügung gestellt. Die Lesefreudigkeit ist zwar nicht sehr groß, es wurden aber doch 371 Bücher bis Ende November 1991 entliehen.
Die Gemeinde unterstützt laufend die örtlichen Vereine. Es wurden z.B. in diesem Jahr bereits 11.413 Kopien für Vereine und Vereinigungen angefertigt.
Bei der Auswertung der Volkszählung 1991 wurden für unsere Gemeinde 1902 Einwohner registriert. Der jetzige Einwohnerstand ist um 15 Personen gefallen und beträgt nun 1887 (Erstwohnsitze). Mit Zweitwohnsitz sind in Riedau 43 Personen gemeldet.
Die Volksschule Riedau besuchen 119 Schulkinder, die Hauptschule Riedau 198 Schüler, davon 84 aus Riedau, 78 aus Zell/Pram, 32 aus Dorf/Pram und 4 Schüler aus Taiskirchen. 167 Kinder nehmen an der Schülerausspeisung teil.
Einige Straßenstücke wurden neu gebaut bzw. staubfrei gemacht. Der Güterweg Stieredt wurde gebaut, die Sanierung des Hallenbades und der Sauna wurde begonnen, die Ortsbeleuchtung erweitert und unsere Vereine ausgiebig unterstützt.
Schuldenstand der Gemeinde:
Darlehen normalverzinslich S 3,142.813,93
Darlehen niederverzinslich S 21,468.680,29
" Anteil Dorf, Zell S 2,807.748,72
ohne Gde.Belastung-Invest.Darl. S 3,495.352,40
Abschließend bedankt sich Bürgermeister Wieser Otto bei allen Gemeinderatsmitgliedern, bei den Fraktionsführern und bei den Gemeindebediensteten für das abgelaufene Jahr. Von ihm wird die gute Zusammenarbeit hervorgehoben, da dadurch die Probleme für die Gemeinde miteinander bewältigt werden können. Mit den besten Weihnachts- und Neujahrswünschen schließt er diesen Bericht.
Die Fraktionsführer GV. Weilhartner, GV. Murauer und GV. Gahleitner sprechen allen den Dank für die gute Zusammenarbeit aus und wünschen für das kommende Weihnachtsfest und das neue Jahr das Allerbeste.
Gemeindesekretär Gumpinger bedankt sich beim Bürgermeister und den Gemeinderäten für das Verständnis bei den Anliegen für die Gemeindebediensten und wünscht ebenfalls das Beste zu den Weihnachtsfeiertagen und für das Jahr 1992.
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung
Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 28.11.1991 wurden keine Einwendungen erhoben.
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21.oo Uhr.
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(Vorsitzender) (Gemeinderat)
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(Schriftführer) (Gemeinderat)
Der Vorsitzende beurkundet hiemit, daß gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.
Der Vorsitzende: