Lfd.Nr.4 Jahr 1992

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 28. Jänner 1992.

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

Anwesende:

 

o1. Bürgermeister Wieser Otto als Vorsitzender

o2. Vizebgm. Wimmer Franz    14. GV. Wolschlager Anna

o3. GV. Gahleitner Peter     15. GR. Schabetsberger Franz

o4. GV. Ing.Demmelbauer Johann     16. GR. Hosner Rudolf

o5. GR. Aschauer Herbert     17. GR. Ortner Günter

o6. GR. Donnerbauer Johannes 18. GR. Leitner Johannes

o7. GR. Kopfberger Elfriede 19. GR. Weiretmaier Maria Anna

o8. GR. Stiglmayr Franz 2o. GV. Weilhartner Gottfried

o9. GR. Dick Hermann    21. GR. Hintermayr Ernst

1o. GR. Berghammer Gerhard   22. GR. Ruhmanseder Heinrich

11. GR. Schärfl Michael 23. GR. Böcklinger Herbert

12. GR. Reiterer Josef  24.

13. GV. Murauer Max     25.

 

 

Ersatzmitglieder:

GR. Köstlinger Franz          für       GR. Pointl Helmut

GR. Vorhauer Rudolf                für         GR. Kaufmann Josef

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. GUMPINGER Adolf.

Fachkundige Personen (§66 Abs. 2 OÖ. GemO.199o):

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 199o):

 

 

Es fehlen:

 

entschuldigt:                                  unentschuldigt:

GR. Pointl

GR. Kaufmann Josef

 

 

 

 

 

 

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 199o): Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.


Der Vorsitzende eröffnet um 2o.oo Uhr die Sitzung und stellt fest, daß

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

   einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnach-

   weisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht

   schriftlich am 22.01.1992 unter Bekanntgabe der Tagesordnung

   erfolgt ist;

   die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am

   gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist;

d) daß die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 16.12.

   1992 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Ge-

   meindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung

   zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift

   bis zum Sitzungsschluß Einwendungen eingebracht werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

 

Tagesordnung:

1. Voranschlag für das Finanzjahr 1992.

2. Änderung des Flächenwidmungsplanes.

3. Behandlung des Vertrages betreffend Planung, Oberleitung und

   örtliche Bauaufsicht für die Sanierung des Hallenbades und

   der Sauna.

4. Güterweg Stieredt; Interessentenbeitrag der Gemeinde.

5. ATSV-Kegelsportanlage; Beratung bezüglich Gewährung einer

   Förderung und Erstellung eines Finanzierungsplanes.

6. Bericht vom Obmann des Bauausschusses.

7. Bericht vom Obmann des Kulturausschusses.

8. Aufnahme eines Darlehens zur Sanierung des Hallenbades.

9. Ansuchen um Schikursunterstützung.

10. Erlaß des Amtes der OÖ. Landesregierung bezüglich Aufwertung

    eines Dienstpostens.

11. Allfälliges.


 

TOP. 1.) Voranschlag für das Finanzjahr 1992.

 

 

Der Entwurf des Voranschlages für das Finanzjahr 1992 wurde bereits mit den Fraktionsführern eingehend besprochen  ist er zwei Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen, erklärt Bürgermeister Wieser Otto. Es wurden in dieser Auflagezeit keine Einwände eingebracht. Im Voranschlag enthalten ist auch die Anhebung der Grundsteuer B von 420 v.H. auf 5oo v.H. Es werden nun vom Vorsitzenden die einzelnen Summen der Ausgaben und Einnahmen des ordentlichen und des außerordentlichen Haushaltes sowie die Hebesätze wie folgt bekanntgegeben:

 

Ordentlicher Voranschlag:

  Summe der Einnahmen              S 22,540.000,--

  Summe der Ausgaben               S 22,540.000,--

  Fehlbetrag                       S          0,--

 

Außerordentlicher Voranschlag

  Summe der Einnahmen              S 12,785.000,--

  Summe der Ausgaben               S 14,397.000,--

  Fehlbetrag                       S  1,612.000,--

 

Für Ausgaben, die im Voranschlag zwar vorgesehen sind, die aber den Betrag von S  225.400,-- übersteigen, ist im Sinne der Bestimmungen des § 81 Abs. 3 OÖ. GemO 1990 die Bewilligung des Gemeindevorstandes erforderlich. Die Hebesätze der Gemeindesteuern für das Finanzjahr 1992 werden wie folgt festgesetzt:

 

Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (A) ....................................... 5oo v.H.d.St.

Grundsteuer für Grundstücke (B) .................... 5oo v.H.d.St.

Gewerbesteuer nach Ertrag .......................... 172 v.H.d.St.

Lohnsummensteuer mit ...............................1000 v.H.d.St.

Gemeindegetränkesteuer (einschl.Bier) und

Abgabe für Speiseeis ..............................   10  v.H.d.E.

Lustbarkeitsabgabe (Kartenabgabe) .................   15  v.H.d.P.

Hundeabgabe mit ................................ S 100,- f. 1.Hund

                ................................ S 150,- f. w.Hund

                ................................ S  20,- f. Wachh.

Kanalbenützungsgebühr mit ...................... S 16,50 ab 1.1.92

Wasserbezugsgebühr mit ......................... S  7,30 ab 1.1.88

Müllabfuhrgebühr mit ........................... VO vom 27.11.1981

                                                       i.d.g.F.

 

Der Dienstpostenplan wird festgesetzt mit

 

1 Planstelle in Verwendungsgruppe C, Dienstklasse 1-5

1 Planstelle in Verwendungsgruppe C, Dienstklasse 1-4

1 Planstelle in Verwendungsgruppe P2, Dienstklasse 1-3

Vertragsbedienstete Entlohnungsschema I -2

Vertragsbedienstete Entlohnungsschema II - 11

 

Der Höchstbetrag für Kassenkredite, die im Finanzjahr 1992 zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Gemeindekasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird mit S 3,756.000,--   festgesetzt. In diesem Höchstbetrag sind S o,- Kassenkredite enthalten, die auf Grund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind. Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Voranschlages bestimmt sind, wird auf S 5,950.000,-- festgesetzt. Dieser Gesamtbetrag soll nach dem außerordentlichen Voranschlag für folgende Zwecke verwendet werden:

 

Hallenbadsanierung                S 2,350.000,--

Badsanierung, Zwischenkredit      S 2,900.000,--

Kanalbau                          S   700.000,--

 

 

Vom Bürgermeister werden die einzelnen Haushaltsstellen genau    erläutert und auch die größeren Ausgaben und Einnahmen bekanntgegeben. Im Amtsgebäude wird es notwendig sein einige Fenster auszutauschen sowie einen Kanzleiraum zu sanieren. In der Hauptschule ist ein Betrag vorgesehen, damit ein Geschirrspüler für die Lehrküche angekauft wird. Die EDV-Anlage für die Hauptschule wird noch zurückgestellt, da auch die Nachbargemeinden, die ja mit ihren Gastschulbeiträgen mitzahlen müssen, für das Jahr 1992 keine Mittel vorgesehen haben. Es wäre eventuell möglich, im Nachtragsvoranschlag diese Anschaffung nachzuholen. Beim Sportplatz wurden die Stromkosten reduziert, da hier bei der Verrechnung ein Fehler vorlag. Die Wasserversorgungs-

sowie die Kanalisationsanlage ist bei den Einnahmen und Ausgaben fast ausgeglichen. Für den Friedhof ist vorgesehen eine Vitrine sowie einen Wagen für den Erdtransport anzuschaffen. Bei den Ausgaben des Hallen- und Freibades sind bereits die Annuitäten des Zwischenkredites enthalten, dessen Aufnahme aber noch nicht sicher ist. Bei den Einnahmen der gemeindeeigenen Steuern wird von ihm erwähnt, daß die Gewerbesteuer ein Unsicherheitsfaktor ist. Bei den außerordentlichen Vorhaben, die von ihm genau erläutert werden, ist hauptsächlich der Abgang beim Kanalbau maßgebend. Der Schuldenstand lt. Voranschlag wird von ihm noch bekanntgegeben und auch die sich daraus ergebende pro-Kopf-Verschuldung. Der Bürgermeister bedankt sich bei den Fraktionsführern für die Mitwirkung bei der Budgetbesprechung.

 

Vom GV. Murauer wird erklärt, daß der Schuldenstand gegenüber dem Vorjahr niedriger ist und dies ist sehr erfreulich. Außer des Güterweges Stieredt sind im heurigen Jahr leider keine Straßensanierungen und Straßenneubauten möglich. Der Beitrag für den Sozialhilfeverband, der Krankenanstaltenbeitrag sowie der Beitrag zum Roten Kreuz ist sehr gestiegen. Die Landesumlage ist erfreulicherweise weniger geworden und auch der Ausgleichsbeitrag nach dem FAG wirkt sich positiv aus. Die Gewerbesteuereinnahmen, so wie sie vorgesehen sind, sind seiner Meinung nach zu hoch veranschlagt, wenn man die Zahlen mit dem Vorjahr vergleicht. Wichtig wäre noch, daß einige Ruhebänke Richtung Bahnhof  aufgestellt werden könnten und außerdem der Spielplatz in Pomedt saniert würde. Seine Fraktion wird die Zustimmung zu diesem Voranschlag geben.

 

Vom Bürgermeister wird dazu mitgeteilt, daß der Spielplatz in Pomedt saniert werden wird,  Straßenbauten sind in diesem Jahr aber nicht möglich. Im kommenden Jahr kann wieder überlegt werden, ob Neubauten möglich sind, es ist aber erforderlich, daß voher die Ausfinanzierung der Vorhaben erfolgt. Die Gewerbesteuer ist seiner Meinung nach nicht zu hoch angesetzt, es besteht zwar immer eine Unsicherheit, aber der Betrag ist gegenüber den Vorvorjahren doch angemessen.

 

Vizebgm. Franz Wimmer erklärt, daß dieser Tagesordnungspunkt, und zwar die Beschlußfassung über den Voranschlag 1992, sehr wichtig ist. Es wurde ja bereits vorher der Voranschlag behandelt und mit den Fraktionsführern durchbesprochen. Die Einnahmen und Ausgaben des Voranschlages 1992 sind sehr realistisch erstellt und Vizebgm. Franz Wimmer bedankt sich beim Bürgermeister und beim Amtsleiter für diese Arbeit. Er stellt nun den Antrag, den Voranschlag für das Finanzjahr 1992 in der vorliegenden Form genehmigen zu wollen und den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 5oo v.H. ab 1.1.1992 anzuheben.

 

Es wird vom GV. Weilhartner erklärt, daß der ordentliche Haushalt erfreulicherweise ausgeglichen ist, leider aber nicht der außerordentliche. Die Grundsteuer soll erhöht werden und dies bedeutet wiederum eine Belastung für die Gemeindebewohner und das findet er nicht gut. Für die Gemeinde bedeutet dies aber Mehreinnahmen. Die Beiträge wie Krankenanstaltenbeitrag, Beitrag zum Sozialhilfeverband usw. werden leider immer höher. Es ist besorgniserregend, daß gewisse Posten gewaltige Steigerungen aufweisen wie z.B. auch beim Hallenbad. Der außerordentliche Haushalt kann nicht ausgeglichen werden und außerdem ist vorgesehen ein Darlehen von über 2 Mio. Schilling aufzunehmen. Die Soll-Fehlbeträge von den Vorjahren müssen abgedeckt werden und es ist zu erwarten, daß bis 1993 keine Mittel mehr für andere Vorhaben zur Verfügung stehen. Im Gesamten wird vom GV. Weilhartner der Voranschlag für das Jahr 1992 als nicht sehr erfreulich bezeichnet. Die Zustimmung zu diesem Voranschlag wird ihm daher nicht sehr leicht fallen.

 

Es teilt dazu der Bürgermeister mit, daß die Fehlbeträge abgedeckt werden und daher nur noch Restbeträge übrigbleiben. Von ihm werden diese Restbeträge in den außerordentlichen Vorhaben genau erläutert. Dazu erklärt er noch, daß auch Landesmittel zur Abdeckung zur Verfügung stehen und daher die Gemeindebelastung nicht sehr hoch ist.

 

Bezüglich der hohen Beiträge, so glaubt GV. Murauer, muß sich der Gemeinderat auf jeden Fall Gedanken machen, da die Gemeindesteuern allgemein rückgängig sind.

 

Es wird abschließend über den Antrag von Vizebgm. Wimmer, den Voranschlag für das Finanzjahr 1992 in der vorliegenden Form mit Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 5oo v.H. ab 1.1.1992 genehmigen zu wollen, abgestimmt.

 

Beschluß: Es wird einstimmig dieser Beschluß angenommen und der

          Voranschlag für das Finanzjahr 1992 somit genehmigt.

 

 

 

TOP. 2.) Änderung des Flächenwidmungsplanes.

 

 

Es teilt der Vorsitzende mit, daß die Änderung des Flächenwidmungsplanes bereits einmal im Gemeinderat behandelt wurde und daher die Sachlage genau bekannt ist.  Die betroffenen Interessenten wurden nun  angeschrieben und ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Bis zur abgelaufenen Frist wurden keine Einwände von diesen Interessenten eingebracht. Es werden von ihm nun die einzelnen Punkt des Erhebungsblattes vorgetragen und besprochen. Das Ergebnis dieser Beratung wird im beiliegenden Erhebungsblatt festgehalten.   Abschließend wird nun vom GR. Stiglmayr der Antrag gestellt, die besprochene Änderung des Flächenwidmungsplanes und zwar die Liegenschaften mit den Parzellen Nr. 640 und 590 sowie Parzellen Nr. 756/3, 592 und 664, alle KG. Vormarkt-Riedau in gemischtes Bauland und die Fläche Parz. Nr.203/12, KG.Riedau (lt.Plan) als Dorfgebiet zu widmen,   genehmigen zu wollen.

 

Beschluß: Es wird dieser Antrag einstimmig angenommen und die

          Abänderungen im Flächenwidmungsplan genehmigt.

 

 

 

 

TOP. 3.) Behandlung des Vertrages betreffend Planung, Oberleitung 

         und örtliche Bauaufsicht für die Sanierung des Hallen-

         bades und der Sauna.

 

 

 

Für die Hallenbadsanierung ist es erforderlich einen Vertrag betreffend die Planung, die Oberleitung und örtliche Bauaufsicht mit dem zuständigen Architekten abzuschließen, erklärt der Vorsitzende. Ein Vertragsentwurf liegt  vor und wurde auch zur Überprüfung bereits beim Amt der OÖ. Landesregierung vorgelegt. Das Amt der OÖ. Landesregierung hat mitgeteilt, daß nur eine Änderung im Abschnitt VI Pkt. 3. bezüglich des Baukostenindexes vorzunehmen ist, ansonsten gibt es gegen die Genehmigung dieses Vertrages keine Einwände. Dieser angeführte Punkt wurde vom Architekt bereits berichtigt und es liegt nun der Vertrag zur Genehmigung vor.

 

Bereits im Jahre 1989 wurde ein Beschluß gefaßt, daß Architekt

Dipl.Ing. Gerhard Bauböck, Ried/I., die Planung für dieses Bauvorhaben übernehmen soll, wird vom GV. Murauer mitgeteilt. Aus diesem Grunde wird auch die Zustimmung zu diesem vorgelegten Vertrag gegeben. Leider muß festgestellt werden, daß bei einigen Bauvorhaben, bei denen Herr Architekt Bauböck die Planung und  Bauleitung über hatte, Fehler passiert sind. Aus diesem Grunde wird die SPÖ-Fraktion letztmals die Zustimmung geben, die Bauleitung an Architekt Bauböck zu übergeben. Es sind auch in der Hauptschule, im Clubgebäude und beim Hallenbad gravierende Fehler festgestellt worden.

 

Der Bürgermeister teilt dazu mit, daß bei dem Fehler am Clubgebäude und zwar das undichte Dach, noch nicht genau feststellbar ist, wer dafür verantwortlich gemacht werden kann. Er glaubt, daß die Bauleitung durch das genannte Architekturbüro vorteilhaft ist, da auch die Planung von diesem durchgeführt wurde. Es ist aber auch bewiesen, daß beim Hallenbad die Fehler nicht nur auf Grund der Planung passiert sind, sondern damals auch der Preis eine große Rolle gespielt hat.

 

Vom GV. Weilhartner wird auch die Meinung vertreten, daß keine weiteren Objekte mehr durch das Architekturbüro Bauböck geplant und die Bauaufsicht durchgeführt werden soll. Der Gemeinderatsbe-schluß für den Planungsauftrag wurde gefaßt und er wird daher auch die Zustimmung zu diesem Vertrag geben. Seinen Fraktionsmitgliedern ist aber die Entscheidung freigestellt.

 

Es werden noch einige Fragen bezüglich der Planung gestellt und zwar wird vom GR. Böcklinger erwähnt, ob es nicht günstig wäre, noch einen Fitnessraum mit einzuplanen.

Von GR. Hosner wird die Frage gestellt, ob die Saunakammer nicht noch vergrößert werden könnte. Dazu teilt der Bürgermeister mit, daß eine Erweiterung schwer möglich sein wird und es ist auch bekannt, daß die Fitnessräume in größeren Bädern wenig genützt werden. Die Saunakammer wurde so ausgelegt, daß sie für den durchschnittlichen Besucheranstrom genügend Platz bietet.

 

Es wird nun vom Vizebgm. Wimmer der Antrag gestellt, den vorliegenden Vertrag betreffend Bauleitung, Oberleitung und   örtliche Bauaufsicht für die Sanierung des Hallenbades und die Erweiterung der Sauna zu genehmigen und somit an das Architekturbüro Dipl.Ing. Bauböck, Ried/Innkreis, den Auftrag dazu erteilen.

 

Beschluß: Bei Abstimmung über diesen Antrag wird der Vertrag mit

          22 JA-Stimmen angenommen. 3 Gemeinderatsmitglieder

          stimmen dagegen (GR. Ruhmanseder, GR. Böcklinger, GR.

          Hintermayr).

 

 

 

TOP.4.) Güterweg Stieredt; Interessentenbeitrag der Gemeinde.

Vom Bürgermeister wird berichtet, daß für die Errichtung des Güterweges Stieredt auch einen Interessentenbeitrag zu leisten ist, da dieser Weg die Zufahrt zur Bauschuttdeponie ist. Berechnet wurde der Interessentenbeitrag so, daß auf die Marktgemeinde Riedau 2o % entfallen. Dies bedeutet, daß ein Gesamtbetrag von rund 50.000,- Schilling zu bezahlen sind. Für die Herstellung des Rohbaues wurden S 30.000,-- bereits bezahlt. Dieser Beitrag ist noch außerhalb des Gemeindebeitrages, der ja für einen Güterwegbau in Riedau     25 % beträgt, zu bezahlen.

Vom GR. Aschauer wird erklärt, daß der Betrieb der Bauschuttdeponie für die Gemeinde sehr wichtig ist.

Aus diesem Grunde ist es natürlich auch erforderlich, daß ein Interessentenbeitrag für den Güterweg, der ja dadurch mehr benützt wird, zu leisten ist. Es wird von ihm der Antrag gestellt, daß für den Güterwegbau Stieredt die Marktgemeinde Riedau als Interessentenbeitrag 2o % leistet.

 

Auch GV. Murauer ist dieser Meinung, daß die Gemeinde verpflichtet ist, als Anrainer ihren Beitrag zu leisten.

 

Es wird nach Beendigung der Debatte über den Antrag Aschauer abge-

stimmt.

 

Beschluß: Einstimmig wird der Interessentenbeitrag von 2o % für

          den Güterwegbau Stieredt genehmigt.

 

 

 


TOP. 5.) ATSV-Kegelsportanlage; Beratung bezüglich Gewährung einer

         Förderung und Erstellung eines Finanzierungsplanes.

 

 

Der Vorsitzende berichtet, daß der ATSV Riedau, Sektion Sportkegeln vor hat, die Kegelsportanlage beim Gasthaus Laufenböck zu erweitern. Es liegt ein Schreiben des Vereines vor, mit dem auch ein Finanzierungsplan vorgelegt  und gleichzeitig um einen Gemeindebeitrag von S 150.000,-- ersucht wird. Der Bürgermeister bringt dieses Ansuchen vollinhaltlich zur Kenntnis. Die Gesamtkosten für die Erweiterung dieser Kegelsportanlage und gleichzeitig der Einbau einer elektronischen Anlage wird mit 1,299.300,-- Schilling bekanntgegeben. Der Finanzierungsplan, wie er vom ATSV vorgeschlagen wird, lautet wie folgt:

 

                                   1992       1993       1994

OÖ.Landesregierung     350.000     150.000    150.000    50.000

Landessportbüro

 

OÖ.Landesregierung

Gemeindereferat        350.000     150.000    150.000    50.000

 

Marktgemeinde Riedau   150.000      50.000     50.000    50.000

 

ASKÖ Sportstättenfonds  70.000      20.000     25.000    25.000

 

Eigenleistungen u.     229.300     100.000    100.000    29.300

Eigenm.Hauseigentümer

 

Eigenleistungen und    150.000      50.000      50.000    50.000

Eigenmittel ATSV Riedau

 

Der Bürgermeister glaubt, daß die Erweiterung dieser Sportstätte sehr wichtig ist und es wurde auch bereits beim Gemeindereferat vorgesprochen und von diesem eine positive Zustimmung erteilt.

 

Vom GV. Weilhartner wird erklärt, daß die Erweiterung der Anlage

auch von ihm befürwortet wird und die Gemeinde auch einen Beitrag dazu leisten soll. Diese Sportstätte steht ja dann wiederum für alle Bewohner zur Verfügung und nicht nur für den ATSV.

 

Vom GR. Leitner wird erklärt, daß der Aufstieg des Vereines nur dann möglich ist, wenn vier Bahnen zur Verfügung stehen. Auch die Abwicklung von Meisterschaften kann nur mit einer solchen Bahn organisiert werden.

 

GR. Hintermayr erkundigt sich, ob mit dem Verein und dem Gastwirt diesbezüglich ein Vertrag besteht und der Bürgermeister erklärt, daß dies der Fall ist.

 

GV. Murauer erklärt, daß ein Miet- und Bestandsvertrag für zwanzig Jahre ausgearbeitet wurde und diese Anlage aber öffentlich zur Verfügung stehen bleibt. Er stellt den Antrag, den Finanzierungsplan, wie er vorgelegt wurde, sowie den Gemeindebeitrag von S 150.000,--, aufgeteilt auf die Jahre 1992, 1993 und 1994 genehmigen zu wollen.

 

Beschluß: Über diesen Antrag wird abgestimmt und dabei einhellige

          Zustimmung erzielt.

 

TOP. 6.) Bericht vom Obmann des Bauausschusses.

 

 

Der Obmann des Bauausschusses GR. Ortner gibt bekannt, daß die erste Bauausschußsitzung am 9.1.1992 stattgefunden hat. Es wurden dabei vier TOP behandelt. Als erstes wurde eine Prioritätenliste für Straßenbauten erarbeitet. Dabei wurde festgestellt, daß der Güterweg Stieredt fertiggestellt werden soll sowie die Errichtung des Wirtschaftsweges Hirschleiten eingeleitet werden könnte. Auch die Straße Richtung Kottbauer Anton bis zu den angrenzenden Wohnhäusern soll gebaut werden. Bezüglich Bereitstellung von Grundstücken zur Errichtung eines Mietwohnhauses wäre es wichtig, daß die Gemeinde das Grundstück an der Gemeindegrenze zu Zell/Pram der ISG übergibt. Auch für übrige oder weitere Wohnbauten wäre es notwendig, Grundstücke zu besitzen. Gedacht ist dabei, wie bereits bekannt ist, an das Grundstück der Besitzer Madlsperger und der Bauausschuß hat sich dahingehend ausgesprochen, daß die Gemeinde diesbezüglich weitere Verhandlungen aufnehmen soll. Beraten wurde auch über die Verwendung des alten Volksschulgebäudes. Da der Bauzustand bereits sehr schlecht ist wurde überlegt, ob nicht dem Besitzer laut Bauordnung Vorschreibungen gemacht werden sollen. Da dieses Gebäude aber nicht bewohnt ist, sind die rechtlichen Möglichkeiten nicht sehr groß. Außerdem sollen Vorschreibungen gut überlegt werden, da die Gemeinde ja auch Interesse bezüglich Errichtung einer Musikschule hat. Es wurde auch die Sanierung der Hauptschule und  des Hallenbades durchbesprochen. Vom Obmann wird noch mitgeteilt, daß bezüglich der Verwendung der Mittel aus dem Fremdenverkehrsverband im Bauausschuß die Aufstellung von zwei Ruhebänken entlang der Bahnhofstraße verlangt wurde. Vom GR. Hintermayr wurden auch Ermittlungen eingeholt, wie die Belieferung des neu geplanten Unimarktes erfolgen soll, ob hier keine Lärmbelästungen für die Anrainer entstehen. Auch die Erweiterung der Straßenbeleuchtung in Pomedt und zwar bei der Siedlungsstraße parallel zur Bundesstraße wurde besprochen.

 

Nachdem der Obmann des Bauausschusses seinen Bericht beendet hat, bedankt sich der Bürgermeister für diese Ausführungen und stellt anschließend fest, daß zu diesem Bericht keine Wortmeldungen vorliegen.

 

 

 

 

TOP. 7.) Bericht vom Obmann des Kulturausschusses.

 

 

Vom Obmann des Kulturausschusses GV. Gahleitner wird mitgeteilt, daß am 14.1.1992 die erste Kulturausschußsitzung stattgefunden hat. Im ersten TOP. wurde ein Veranstaltungskalender erstellt. Dazu sind auch die Obmänner der einzelnen Vereine eingeladen gewesen und diese haben sich auch an der Beratung dieses TOP. beteiligt. Es wurde vereinbart, daß der Kalender dann vom Gemeindeamt geschrieben und den Obmännern zugestellt wird. Auch der Aushang an der Amtstafel wurde vereinbart. Die Neuorganisation des "kleinen Kranzltages" wurde im zweiten TOP. behandelt. Dazu wurden auch die Gastwirte und die beteiligten Vereinsobmänner eingeladen. Als Ergebnis teilt der Obmann mit, daß im heurigen Jahr nochmals die Abhaltung des "kleinen Kranzltages" vorgenommen wird. Eine Änderung ist deshalb eingetreten, da dieser Kranzltag, der immer an einem Mittwoch stattgefunden hat, nun auf einen Freitag verschoben wird. Mit einem Rundschreiben soll die Bevölkerung informiert werden, welchen Sinn der "kleine Kranzltag" hat und gleichzeitig soll auch die Einladung dazu erfolgen. Über die Vorgangsweise des Kulturausschusses wurde ebenfalls beraten. Es wurde dann einhellig festgelegt, daß bei der nächsten Sitzung des Kulturausschusses die Musikschule behandelt wird. Dabei soll es im Besonderen um die Vorbereitung gehen und zwar welche Bereiche mit dem Bau der Musikschule abgedeckt werden könnten und welche Alternativen es dazu gibt. Es soll dabei auch der Bedarf für die Musikschule festgestellt werden.

 

Der Bürgermeister bedankt sich beim Obmann des Kulturausschusses für seinen Bericht und stellt fest, daß keine Wortmeldungen dazu vorliegen.

 

 

 

 

TOP. 8.) Aufnahme eines Darlehens zur Sanierung des Hallenbades.

 

 

Es ist ja bekannt, erklärt der Bürgermeister, daß für die Sanierung des Hallenbades und die Erweiterung der Sauna ein Darlehen in Höhe von 2,350.000,-- Schilling aufgenommen werden muß. Im Voranschlag ist diese Summe bereits enthalten. Aus diesem   Grunde wurden Anbote eingeholt und zwar von der Raiffeisenkasse Riedau, von der Sparkasse Riedau und von der Postsparkasse. Diese drei Anbote werden vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht und dabei festgestellt, daß die Konditionen ganz gleich sind und zwar mit einer Verzinsung von 8,75 dekursiv. Die Darlehensaufnahmen bei der Marktgemeinde Riedau sollen zumindest zwischen den ortsansässigen Kassen ausgeglichen werden. Der Bürgermeister ist daher der Meinung, daß dieses Darlehen von der Sparkasse aufgenommen werden soll. Es gibt dazu keine gegenteiligen Meinungen.

 

Abschließend wird von ihm der Antrag gestellt, ein Darlehen in Höhe von 2,350.000,-- Schilling von der Sparkasse Riedau aufzunehmen und den von ihm zur Kenntnis gebrachten Schuldschein genehmigen zu wollen. Dieser Schuldschein umfaßt die Punkte von 1.-13. und es wird dabei festgehalten, daß das Darlehen derzeit mit 8,75 % verzinst ist. Der Höchstsatz beträgt 10,75 % und die

Rückzahlung erfolgt halbjährlich und zwar jeweils am 1.1. und am 1.7. eines jeden Jahres. Die vom Tag der Zuzählung des Darlehens bis zum 31.12.1992 entfallenden Zinsen sind mit diesem Datum zu entrichten. Bei Überschreitung der Fälligkeitstermine werden Verzugszinsen in Höhe von 2 % verrechnet. Für die Sicherstellung des Darlehenskapitals samt Zinsen wird das Pfandrecht für die Liegenschaften der Marktgemeinde Riedau, EZ. Nr. 76, 120, 188 und 249 je KG. Riedau und EZ. Nr. 60 KG. Vormarkt-Riedau eingetragen.

Die Aufnahme dieses Darlehens ist abhängig von der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

 

Beschluß: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen

          und somit die Aufnahme des Darlehens von 2,350.000,- S

          bei der Sparkasse Riedau genehmigt.

 

 

 

TOP. 9.) Ansuchen um Schikursunterstützungen.

 

 

Der Vorsitzende gibt bekannt, daß zwei Ansuchen um Schikursunterstützung vorliegen. Diese zwei Ansuchen werden von ihm zur Kenntnis gebracht und zwar hat angesucht Frau Helga Hochhold, Riedau 25,  für ihre Tochter Silvia und die Ehegatten Walter und Maria Berger, Pomedt 70, für den Sohn Thomas und die Tochter Daniela. Er gibt bekannt, daß nach den Richtlinien, die vom Gemeinderat im Jahre 1990 aufgestellt wurden, die Schikursunterstützung für beide Antragsteller gewährt werden kann.

 

Nach Ende der Beratung wird vom GV. Gahleitner der Antrag gestellt, nach den vorliegenden Richtlinien den Unterstützungsbeitrag von je S 600,-- für zwei Kinder der Familie Berger und für ein Kind von Frau Hochhold genehmigen zu wollen.

 

Beschluß: Es wird dieser Beschluß einstimmig angenommen und somit

          die Schikursunterstützungen genehmigt.

 

 

Beim nächsten TOP. werden Personalangelegenheiten behandelt und der Bürgermeister ersucht daher die Zuhörer den Sitzungssaal zu verlassen, da dieser Punkt unter Ausschluß der Öffentlichkeit behandelt wird.

 

 

Nachdem der TOP. 10.) abgeschlossen ist, wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt und die Zuhörer wieder in den Sitzungssaal gebeten.

 

 

 

TOP. 11.)  Allfälliges.

 

 

 

Vom Bürgermeister wird mitgeteilt, daß der Bezirksabfallverband in Schärding die erste Sitzung abgehalten hat. Dieser Verband erhält eine eigene Geschäftsführung und es wird ab 1.Mai d.J. notwendig sein, daß auch eigene Räume dafür geschaffen bzw. gesucht werden. Es wurden dabei auch Standpunkte für eine eventuelle Deponie im Bezirk Schärding bekanntgegeben. Von 20 Standpunkten wurden als "besonders geeignet" drei hervorgehoben und zwar in den Gemeinden Raab, Andorf und Taufkirchen. Diese Standpunkte waren das Ergebnis von geologischen Untersuchungen des Amtes der OÖ. Landesregierung. Es ist aber vorgesehen, daß die Mülldeponie in Ort solange noch betrieben wird und auch noch für den Bezirk Schärding zur Verfügung steht wie möglich. Der Deponiebetreiber in Ort, Herr Gradinger, hat in der Zwischenzeit seiner Tochter diesen Betrieb übergeben und es werden Überlegungen angestellt, ob nicht eventuell  das Land diese Deponie übernehmen könnte. In Zukunft wird es jedenfalls so sein, daß die Gemeinden nicht mehr selbständig bezüglich Müllentsorgung handeln können, sondern daß alle Geschäfte und Angelegenheiten über den Verband abgewickelt werden müssen. Die Kosten werden sich natürlich dadurch erhöhen.

 

Weiters teilt der Bürgermeister mit, daß die Häuserchronik ziemlich teuer ist und zwar kosten ca. 50 Stück 25.000,- Schilling.

 

Vom GV. Weilhartner wird die Meinung vertreten, daß es eventuell günstiger wäre, wenn mehrere Bezirke zusammenarbeiten könnten und damit Kosten eingespart würden. Bei der letzten Sitzung, teilt Herr GV. Weilhartner mit, hat er die Anregung gebracht, in Pomedt einen weiteren Papierkontainer aufzustellen. Im Sitzungsprotokoll wurde dies leider nicht festgehalten und außerdem wurde im ÖVP-Mitteilungsblatt berichtet, daß diese Anregung vom Bürgermeister gekommen ist. Er glaubt, daß doch mehr bei der Wahrheit geblieben werden soll. Weiters ersucht er noch, daß die Einladungen zur Gemeinderatssitzung auch die FPÖ-Fraktionsmitglieder zu dem Zeitpunkt erhalten, als die anderen Gemeinderatsmitglieder. Es war nämlich der Fall, daß die ÖVP-Fraktion bereits die Fraktionssitzung durchführte und die FPÖ-Mitglieder die Einladung zur Gemeinderatssitzung noch nicht erhalten haben.

 

Der Bürgermeister teilt dazu mit, daß die Anregung bezüglich Aufstellung eines weiteren Kontainers tatsächlich vom GV.Weilhartner gekommen ist und dies wird auch im nächsten Protokoll der Gemeinderatssitzung festgehalten. Bezüglich Einladung wird berichtet, daß diese immer gleichzeitig hinausgehen, es war nur diesmal der Fall, daß die ÖVP-Fraktionsmitglieder am Abend in der Fraktionssitzung zur Gemeinde-ratssitzung eingeladen wurde und gleich am nächsten Tag wurden die übrigen Einladungen ausgetragen.

 

Vom GR. Schabetsberger wird die Frage gestellt, wann die Brücke beim Voglmeir in Vormarkt saniert wird. Weiters erkundigt er sich, warum die Mutterberatung nicht mehr abgehalten wird.

 

Der Bürgermeister gibt dazu bekannt, daß die Brücke von einem Sachverständigen des Amtes der OÖ. Landesregierung bereits begut-achtet wurde und dieser festgestellt hat, daß zwar eine Sanierung erfolgen soll, aber keinerlei Gefahren für die Brückenkonstruktion bestehen. Er ist der Meinung, daß bei der Sanierung der gesamten Vormarktstraße es sinnvoller ist auch die Brücke mit zu sanieren. Bezüglich der Mutterberatung wird sich der Sanitätsausschuß in nächster Zeit damit befassen.

 

Vom GR. Hosner wird die Frage gestellt, ob die Flutlichtanlage bei den Asphaltbahnen mit der Stromversorgung des Clubgebäudes zusammenhängt.  Der Bürgermeister hat nämlich beim Voranschlags-bericht mitgeteilt, daß dann, wenn für einige Zeit im Winter kein Stromverbrauch im Clubgebäude ist, die Stromkosten noch geringer gehalten werden können.

Über diese Angelegenheit wird beraten und es wurde nun festgestellt, daß hier ein Zusammenhang besteht und eine Trennung aber lt. Aussage von GR. Ing. Demmelbauer möglich wäre.

 

Das neue Auto der FFW Riedau konnte heute bei der Fa. Rosenbauer abgeholt werden, erklärt GR. Stiglmayr. Er bedankt sich bei den Fraktionsführern sowie beim Bürgermeister für die großzügige Unterstützung.

 

Die Einladungen zur Gemeinderatssitzung erfolgen immer zeitgerecht, erklärt GV. Murauer. Er erkundigt sich noch beim Bürgermeister, ob die Zuteilung der Geschäftsgruppen an die Vorstandsmitglieder nun noch schriftlich erfolgen wird.

Der Bürgermeister erklärt, daß dies noch der Fall sein wird.

 

Die Behandlung der Musikschule durch den Kulturausschuß wird vom GR. Donnerbauer  als sehr gut bezeichnet.

 

 


 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

 

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 16.12.1991          wurden keine  Einwendungen erhoben.

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um  22.10   Uhr.

 

 

 

 

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        (Vorsitzender)                       (Gemeinderat)

 

 

 

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       (Schriftführer)                       (Gemeinderat)

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiemit, daß gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

                                   Der Vorsitzende: