Lfd.Nr.6 Jahr 1992
VERHANDLUNGSSCHRIFT
Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 30. März 1992.
Tagungsort: Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.
Anwesende:
o1. Bürgermeister Wieser Otto als Vorsitzender
o2. Vizebgm. Wimmer Franz 14. GR. Leitner Johannes
o3 GV. Gahleitner Peter 15. GR. Weiretmaier Maria Anna
o4. GR. Donnerbauer Johannes 16. GV. Weilhartner Gottfried
o5. GR. Kopfberger Elfriede 17. GR. Hintermayr Ernst
o6. GR. Dick Hermann 18. GR. Ruhmanseder Heinrich
o7. GR. Berghammer Gerhard 19. GR. Böcklinger Herbert
o8. GR. Schärfl Michael 2o.
o9. GV. Murauer Maximilian 21.
1o. GV. Wolschlager Anna 22.
11. GR. Schabetsberger Franz 23.
12. GR. Hosner Rudolf 24.
13. GR. Ortner Günter 25.
Ersatzmitglieder:
GR. Köstlinger Franz für GV. Ing.Demmelbauer Johann
GR. Mag. Gramberger Gernot für GR. Pointl Helmut
GR. Ing. Riegel Walther für GR. Reiterer Josef
GR. Hauer Fritz für GR. Stiglmayr Franz
GR. Vorhauer Rudolf für GR. Kaufmann Josef
Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. GUMPINGER Adolf.
Fachkundige Personen (§66 Abs. 2 OÖ. GemO.199o):
Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 199o):
Es fehlen:
entschuldigt: unentschuldigt:
GV. Ing. Demmelbauer Johann GR. Aschauer Herbert
GR. Pointl Helmut
GR. Reiterer Josef
GR. Stiglmayr Franz
GR. Kaufmann Josef
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 199o): Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.
Der Vorsitzende eröffnet um 2o.oo Uhr die Sitzung und stellt fest, daß
a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -
einberufen wurde;
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnach-
weisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht
schriftlich am 29.1o.1991 unter Bekanntgabe der Tagesordnung
erfolgt ist;
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am
gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde;
c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist;
d) daß die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 3o.8..
1991 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Ge-
meindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung
zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift
bis zum Sitzungsschluß Einwendungen eingebracht werden können.
Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:
Der Vorsitzende teilt mit, welche Gemeinderatsmitglieder sich entschuldigt haben und welche Ersatzmitglieder erschienen sind.
Es ist erforderlich, daß zwei Ersatzmitglieder angelobt werden.
Nach Verlesung der Gelöbnisformel werden die Ersatzmitglieder Ing. Riegel und Hauer Fritz vom Bürgermeister angelobt.
Tagesordnung:
1. Prüfungsausschuß; Bericht des Obmannes.
2. Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 1991.
3. Bestellung eines Wassersaugers für das Hallen- und Freibad.
4. Bestellung eines Sprungbrettes für das Freibad.
5. Vergabe der Straßenbauarbeiten in Schwaben.
6. Baugrundstück in Schwaben; Beschlußfassung bezüglich
Rücknahme.
7. Wohnungsvergabe im Gemeindewohnhaus Pomedt 3.
8. Wohnungsvergabe einer LAWOG-Wohnung.
9. Änderung der Mehrzweckhallenordnung.
1o. Neuregelung der Getränkesteuer; Ausschreibung ab 1.1.1992.
11. Kindergarten Riedau; Festlegung eines Heizkostenzuschusses
für 1992.
12. Umweltausschuß; Bericht des Obmannes.
13. Beschlußfassung von Kreditüberschreitungen für
a) Ankauf eines Feuerwehrautos;
b) Überprüfung der Atemschutzgeräte der Freiwilligen
Feuerwehr Riedau;
c) Sanierung Hallenbad und Sauna.
14. Behandlung von Ansuchen um Gewährung von Beihilfen.
15. Allfälliges.
TOP. 1.) Prüfungsausschuß; Bericht des Obmannes.
Bürgermeister Wieser ersucht den Obmann des Prüfungsausschusses um seinen Bericht.
Herr GR. Schabetsberger teilt mit, daß am 5.3.1992 in der Sitzung des Prüfungsausschusses der Rechnungsabschluß für das Finanzjahr 1991 überprüft wurde. Dabei wurde einstimmig von einer rechnerischen Überprüfung Abstand genommen. Es wurden stichprobenartig einzelne Haushaltspositionen durchgesehen und zwar bei denen, wo größere Differenzen aufschienen.
Der Obmann gibt zu den einzelnen Summen nun Erklärungen ab:
Im ordentlichen Haushalt ist bei Instandhaltung des Gebäudes ein Unterschied zwischen Voranschlag und Rechnungsabschluß und weiters bei der Anschaffung der EDV-Anlage. Bei den laufenden Transfer-zahlungen ist der Unterschiedsbetrag von über S 20.000,-- sehr hoch, wobei hier die Kopien enthalten sind, die für die einzelnen Vereine gratis angefertigt werden. Die Kopienkosten betragen rund 14.5oo,-- Schilling, wobei ein Verein rund die Hälfte dieser Gratiskopien in Anspruch genommen hat. GR. Schabetsberger ist der Meinung, daß hier nicht so freizügig mit den Kopien umgegangen werden soll. Bei der Volksschule ist der Unterschiedsbetrag deshalb so hoch, da ein neuer Fußboden auf Grund von Schadstellen im Estrich angeschafft werden mußte. Der Unterschiedsbetrag bei der Straßenerhaltung ergibt sich aus der Lohnverrechnung der Arbeiter, die am Jahresanfang auf Grund der verschiedenen Einsätze nicht genau berechnet werden kann. Bei Erweiterung der Straßenbeleuchtung wurde die nicht vorgesehene Kabelverlegung in Schwaben verrechnet, daher die erhöhten Kosten.
Im außerordentlichen Haushalt sind bei den Straßenbauvorhaben größere Unterschiede zwischen Voranschlagsbetrag und Rechnungsab-schlußbetrag. Diese sind dadurch entstanden, da die Kostenschätzungen, welche für den Voranschlag verwendet wurden, zu nieder waren. Es wäre wünschenswert, daß die Kostenschätzungen immer genauer gemacht werden könnten, damit die Voranschlagssummen auch möglichst genau stimmen.
Der Obmann teilt mit, daß es erfreulich ist, daß der ordentliche Haushalt ausgeglichen werden konnte und der Abgang im außerordentlichen Haushalt nicht sehr hoch ist.
Es bedankt sich der Bürgermeister für diesen Bericht.
Er gibt bekannt, daß in Zukunft sicherlich weniger Kopien für die Vereine gemacht werden sollten. Es ist ja, wie in den vergangenen Jahren, vorgesehen, daß nur im Kulturjahr, und dazu ist ein Gemeinderatsbeschluß erforderlich, alle Kopien für die Vereine frei sind. Die Verrechnung der Lohnanteile für die Gemeindearbeiter kann immer erst am Jahresende genau erfolgen. Bei der Straßenbeleuchtung in Schwaben wurde durch diesen Straßenbau die Verlegung der Kabel mit einem Verteilerkasten unbedingt erforderlich. Die Unterschiedsbeträge beim Straßenbau im außerordentlichen Vorhaben wurden ja vom Gemeinderat beschlossen und daher war eine Berichtigung im Nachtragsvoranschlag lt. Prüfungsorgan des Amtes der OÖ. Landesregierung nicht erforderlich.
GV. Murauer vertritt auch die Meinung, daß für Vereine Gratiskopien zur Verfügung gestellt werden sollen, obwohl hier doch eine gewisse Grenze gesetzt werden muß. Bei den Straßenbauten wäre es erforderlich, daß die Firmen genauere Kostenschätzungen durchführen.
Vom GR. Ruhmanseder wird die Frage gestellt, welchen Anteil die Gemeinde bei der Fußbodenerneuerung in der Volksschule bezahlen mußte. Der Bürgermeister erklärt dazu, daß ein Kompromiß abgeschlossen wurde, in welchem die zuständige Firma die Estricherneuerung durchzuführen hatte, die Gemeinde aber den neuen Belag bezahlen mußte.
TOP. 2.) Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Finanz-
jahr 1991.
Es teilt der Bürgermeister mit, daß der Rechnungsabschluß im Entwurf vorliegt und bereits vom Prüfungsausschuß geprüft wurde. Der ordentliche Haushalt konnte ausgeglichen werden, es waren einige Einsparungen möglich, leider ist aber die Gewerbesteuer wieder nicht im vorgesehen Ausmaß eingegangen. Vor drei Jahren betrug die Gewerbesteuer noch rund 3 Mio. Schilling, jetzt nur 1,2 Mio. Schilling. Die Zuführungen mußten daher reduziert werden und im außerordentlichen Haushalt konnten die vorgesehenen Einnahmen nicht aufrecht erhalten werden. Es wrden von ihm die Gesamtsummen des ordentlichen und des außerordentlichen Haushaltes wie folgt bekanntgegeben.
Einnahmen ordentlichen Haushalt S 21,293.385,74
Ausgaben ordentlichen Haushalt S 21,293.385,74
Einnahmen außerord.Haushalt S 5,424.965,44
Ausgaben außerord. Haushalt S 6,376.463,46
Fehlbetrag S 951.498,02
Der Bürgermeister bringt auch den Schuldenstand zur Kenntnis:
Schulden (Ende des HHJahres 1991)
normalverzinslich S 2,581.813,93
niederverzinslich S 22,029.680,29
Inves.Darlehen RHV S 2,430.845,40
Inves.Darl.Wasser S 1,580.ooo,-- S 28,622.339,62
Der Rechnungsabschluß ist das Ergebnis der laufenden Beschlüsse während des gesamten Jahres.
GV. Murauer greift einige Punkte aus dem Rechnungsabschluß heraus. Der Pensionsbeitrag für ausgeschiedene Bürgermeister ist seiner Meinung nach sehr hoch; die Repräsentationsausgaben sind erfreulichweise wenig, die Verfügungsmittel wurden aber wieder überzogen; bei der Freiwilligen Feuerwehr sind ebenfalls weniger Ausgaben verzeichnet. Beim Sportplatz sind die Stromkosten noch sehr hoch, aber die Abrechnung ist lt. Auskunft vom Gemeindeamt noch nicht erfolgt. Bei der Förderung von Betrieben scheint bereits eine sehr hohe Summe auf und die SPÖ-Fraktion wäre jederzeit bereit, den Beschluß über eine ungewollt hohe Förderung eines Betriebes zu revidieren. Bei der Kläranlage sind die Betriebskosten sehr gestiegen, auch bei der Straßenbeleuchtung sind hohe Kosten entstanden. Eine Erhöhung der Ausgaben ist auch beim Hallenbad zu verzeichnen. Der Schuldenstand bewegt sich im noch annehmbaren Rahmen, erklärt GV. Murauer. Er ersucht, daß der Bericht über die Unterschiedsbeträge im Rechnungsabschluß in Zukunft vor Beschlußfassung erfolgen soll. Seine Fraktion wird die Zustimmung zu diesem Rechnungsabschluß geben. Bezüglich des Schuldenstandes wird vom GV.Murauer ein Ausspruch vom LR.Dr.Pühringer aus der Zeitung des Gemeindebundes wie folgt vorgelesen:
"Ohne das ich in das Parteipolitische gleiten möchte, erlaube ich mir festzustellen, daß eine Politik des Schuldenmachens auf Kosten kommender Generationen eine unheimliche Hypothek für die nächsten Generationen darstellt und kaum bewältigbar ist." Dies sollen wir uns alle zu Herzen nehmen, erklärt GV. Murauer.
Es teilt der Bürgermeister dazu mit, daß die Stromkosten beim Sportplatz sicherlich weniger werden, da eine Gutschrift zu erwarten ist. Die Auskunft der OKA, daß noch eine weitere Verringerung der Stromkosten möglich wäre, hat sich als falsch herausgestellt. Die Betriebskosten bei der Kläranlage haben sich hauptsächlich auf Grund der erhöhten Personalkosten vermehrt. Die Wirtschaftsförderung ist wider Erwarten hoch ausgegangen und es wird sicherlich notwendig sein, hier Richtsätze zu schaffen.
Die Abweichungen der Voranschlags- und Rechnungsabschlußsummen 1991 konnten bereits geklärt werden, teilt GV. Weilhartner mit. Der Abgang ist ziemlich hoch und es wäre notwendig, Einsparungen vorzunehmen. Mit Sorge stellt er fest, daß die Förderungen immer mehr werden und die Verfügbarkeit der freien Mittel immer weniger. Die Gewerbesteuer ist wieder sehr gering und auch die Getränkesteuer hat im vergangenen Jahr nicht die Summe erreicht, die vorgesehen war. Es sind sicherlich viele Unsicherheitsfaktoren enthalten. Der Beginn neuer Vorhaben wird nicht mehr so schnell möglich sein. Bei den Einnahmen wurde der Ansatz beim Verkauf des Heimatbuches zu hoch veranschlagt, dies wurde von ihm bereits bei Erstellung des Nachtragsvoranschlages erwähnt. Ansonsten gibt es gegen den Rechnungsabschluß 1991 keine Einwände.
Es ist richtig, erklärt der Bürgermeister, daß neue große Vorhaben sicherlich erst in den Jahren 1994/95 möglich sein werden. Die Getränkesteuer wird nicht weniger werden und die Schulden halten sich im Rahmen. Zum Einwand des GV. Murauer, daß Schulden nicht auf Kosten der nachfolgenden Generationen gemacht werden sollen, erklärt der Bürgermeister, daß es aber notwendig ist, Schulden zu machen. Sollte dies nämlich nicht der Fall sein, kann die Infrastruktur nicht im erforderlichen Ausmaß geschaffen werden. Er ist der Meinung, daß die Höhe der Schulden so gehalten werden muß, daß man sie immer im Griff hat und die niederverzinslichen Schulden keine große Belastung für die Gemeinde ist.
Vizebgm. Wimmer bedankt sich beim Bürgermeister und beim Amtsleiter für die Erstellung des Rechnungsabschlusses. Die Unterschiedsbeträge zwischen Voranschlag und Rechnungsabschluß sind nicht sehr hoch und zwar auf Grund der immer guten Einschätzung am Jahresbeginn. Er stellt abschließend den Antrag, den Rechnungsabschluß für das Finanzjahr 1991 mit den bereits angeführten Summen zu genehmigen .
Beschluß: Es wird dieser Antrag einstimmig angenommen und somit
ist der Rechnungsabschluß für das Finanzjahr 1991
genehmigt.
TOP. 3.) Bestellung eines Wassersaugers für das Hallen- und
Freibad.
Die Vorstandsmitglieder sind bereits informiert worden, daß die Anschaffung eines Wassersaugers notwendig ist. Der Bürgermeister erklärt, daß ursprünglich nur eine Firma die Lieferung von Wassersaugern in Österreich vorgenommen hat, in der Zwischenzeit ist aber eine weitere Type von Wassersauger auf den Markt gekommen. Dieser Wassersauger der Marke KERO von der Fa. Fuchs wurde bereits im Bad getestet. Es wurde dabei festgestellt, daß der Sauger wesentlich leichter ist und die gleiche Leistung erbringt.
Es liegen nun zwei Anbote vor: von Fa. Arcana, dieser Wassersauger kostet gesamt S 193.900,--, das zweite Anbot der Fa. Johann Fuchs, Marke Kero, kostet S 104.500,--.
Vom Bürgermeister wird der Antrag gestellt, den Wassersauger Marke Kero von der Fa. Johann Fuchs aus Steinerkirchen mit einem Gesamtpreis von S 104.500,-- anzukaufen. Er erklärt dazu noch, daß dieser Betrag auch in die Förderung mit hineingenommen wird.
Beschluß: Einstimmig wird dieser Antrag angenommen. Die Bestellung
des Wassersaugers lt. Antrag des Bürgermeisters ist
angenommen.
TOP. 4.) Bestellung eines Sprungbrettes für das Freibad
Es ist ja bekannt, erklärt der Bürgermeister, daß das zweite Sprungbrett im Freibad kaputt ist. Es ist daher unbedingt erforderlich, daß ein Sprungbrett, so wie bereits im Vorjahr, angekauft wird. Die Fa. Arcana hat ein Anbot für ein Stück Glasfibersprungbrett mit einem Nettopreis von S 46.990,- gelegt.
GV. Gahleitner erklärt, daß diese Anschaffung notwendig ist und er stellt daher den Antrag, das Glasfibersprungbrett mit einer Länge von 4,8o m von der Fa. Arcana aus Wien mit dem Nettopreis von S 46.990,-- zu bestellen.
Beschluß: Die Bestellung wird einstimmig genehmigt.
TOP. 5.) Vergabe der Straßenbauarbeiten in Schwaben.
Der Bürgermeister teilt mit, daß laut Gemeinderatsbeschluß der Bau von zwei Straßenstücken in Schwaben und Schwabenbach bereits genehmigt wurde. Es ist nun erforderlich, daß diese Straßenbauarbeiten vergeben werden. Es war vorgesehen, Preise der Firmen Alpine und Neulinger/Leidinger einzuholen. Die Fa. Neulinger/Leidinger hat nicht die geeigneten Geräte, um alleine einen Straßenbau durchzuführen. Von der Fa. Alpine wurde uns mitgeteilt, daß sie die Anbotspreise vom Vorjahr noch aufrecht erhalten wird.
Nun war es bereits notwendig, daß ein Straßenstück gebaut wird, ansonsten hätte der Grundbesitzer nicht mit dem Hausbau beginnen können. Die Fa. Alpine wurde mit dem Straßenbau beauftragt, wobei diese von der Fa. Neulinger/Leidinger Geräte verwendet hat.
Vizebgm. Franz Wimmer ist der Meinung, daß der Bau einer Zufahrtstraße Voraussetzung für die Errichtung eines Wohnhauses ist. Von ihm wird daher der Antrag gestellt, der Fa. Alpine diese Bauarbeiten zu übertragen, wobei die Kosten aus dem Anbot vom Vorjahr übernommen werden müssen.
GR. Ortner ist der Meinung, daß die Kostenschätzungen für Straßenbauten genauer durchgeführt werden sollen. Es müßte alles berücksichtigt werden, um nicht Kostenerhöhungen hinnehmen zu müssen.
Beschluß: Es wird abschließend über den Antrag von Vizebgm. Wimmer
abgestimmt und die Vergabe der Straßenbauarbeiten an die
Fa. Alpine einstimmig genehmigt.
TOP. 6.) Baugrundstück in Schwaben; Beschlußfassung bezüglich
Rücknahme.
Vom Vorsitzenden wird das Schreiben der Ehegatten Josef und Franziska Etzl, Zell an der Pram, vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Im Jahre 1983 haben die Ehegatten Etzl von der Marktgemeinde Riedau eine Bauparzelle in Schwaben gekauft. Sie wollen nun den Grund zurückgeben, da sich die Errichtung eines Wohnhauses durch ihren Sohn erübrigt hat. Der Kaufpreis betrug damals 101.550,-- Schilling, dazu kommt noch der Kanalanschluß mit S 19.000,-- und der Wasserleitungsanschluß mit S 15.000,--. Weiters wurde ein Interessentenbeitrag für den Straßenbau von S 6.568,25 bezahlt. Die Ehegatten Etzl mußten auch bereits die Grunderwerbssteuer von S 7.276,-- bezahlen. In diesem Schreiben wird von ihnen vorgeschlagen, zur Abdeckung der Kosten, welche ihnen beim Grundkauf entstanden sind, den Quadratmeterpreis um S 20,-- anzuheben.
Bürgermeister Wieser vertritt die Meinung, daß eine Rücknahme des Baugrundstückes durch die Gemeinde nicht gut ist. Seiner Meinung nach gibt es zwei Möglichkeiten:
Die zwei Grundnachbarn, die an diesem Grund Interesse hätten, sollen diesen Grund kaufen. Die Gemeinde könnte auf das Vorkaufsrecht verzichten und eventuell auch die Anschlußgebühren für Kanal und Wasser erlassen. Den Straßenbau-Interessentenbeitrag müßten diese Grundkäufer aber übernehmen.
Die zweite Möglichkeit wäre seiner Meinung nach, daß die Gemeinde auf die Rücknahme des Grundstückes verzichtet und der Grundbesitzer Etzl das Grundstück verkaufen kann. Erwähnt muß auch noch werden, daß bei diesen Grundstücken teilweise Müll zum Vorschein gekommen ist und die Entsorgung dieses Mülls von der Gemeinde durchgeführt wurde. Für die Gemeinde könnten dadurch natürlich auch wiederum Kosten entstehen.
Das Vorkaufsrecht ist für die Gemeinde nicht sehr gut, glaubt GR. Ortner. Es soll auf das Vorkaufsrecht verzichtet werden, damit dem Käufer das Grundstück zur freien Verfügung gestellt wird.
GV. Weilhartner erklärt, daß die Gemeinde keine Rückzahlung von Anschlußgebühren vornehmen soll. Der Verzicht auf das Vorkaufsrecht ist sicherlich besser.
Nach Beendigung dieser Beratung wird vom GR. Ortner der Antrag gestellt, auf das mit Kaufvertrag vom 23.12.1983 eingetragene Vorkaufsrecht für die Bauparzelle EZ. 94 KG. Vormarkt-Riedau, Parz.Nr. 639/5 zu verzichten.
Beschluß: Einstimmig wird die vorliegende Freilassungserklärung
genehmigt, wobei festgehalten wird, daß die gemeinde-
aufsichtsbehördeliche Genehmigung gem.§ 106 Abs. 1
lit. c der OÖ. GemO 1990 erforderlich ist und Dritten
gegenüber gem. § 106 Abs. 3 OÖ.GemO 1990 erst mit
dieser Genehmigung die Rechtswirksamkeit eintritt.
TOP. 7.) Wohnungsvergabe im Gemeindewohnhaus Pomedt 3.
Der Bürgermeister teilt mit, daß die Gemeindewohnung in Pomedt 3
von den Ehegatten ***anonymisiert*** gekündigt wurde. Mit 31.7.1992 wird die Wohnung frei und es liegen bereits mehrere Ansuchen vor. Im Kündigungsschreiben wird auch angeführt, welche Gegenstände abgelöst werden sollen und der Bürgermeister glaubt, daß dies sicherlich befürwortet wird, aber die Gemeinde hat keine Möglichkeit, dies zu regeln. Die acht vorliegenden Ansuchen um Zuteilung dieser Wohnung werden von ihm wie folgt zur Kenntnis gebracht:
1. ***anonymisiert***
8. ***anonymisiert***
GR. Ruhmanseder stellt die Frage, wie die Mitteilung beim Ansuchen ***anonymisiert*** bezüglich Familiengründung zu verstehen ist. Er stellt den Antrag auf geheime Abstimmung.
Frau GV. Wolschlager erklärt, daß durch das Ausziehen der Familie ***anonymisiert*** in das eigene Wohnhaus wiederum eine Wohnung frei wird und es daher sicherlich günstig wäre, der Mutter diese Wohnung zu übergeben. Frau GR. Wolschlager stellt den Antrag, an Frau ***anonymisiert***, die frei werdende Wohnung in Pomedt 3 zu vergeben.
Bürgermeister Wieser erwähnt, daß aus sozialen Gründen eigentlich zwei Ansuchen berücksichtigt werden müßten, da diese Familien bzw. Lebensgemeinschaften mit Kindern diese Wohnung dringend benötigen. Die Familie ***anonymisiert*** wurde bereits zweimal berücksichtigt und zwar bei Vergaben von Gemeindewohnungen. Der Bürgermeister stellt den Antrag, an die Antragsteller ***anonymisiert***, die Wohnung in Pomedt 3 zu vergeben.
Der Vorsitzende läßt nun über den Antrag von GR. Ruhmanseder, die Abstimmung geheim durchzuführen, abstimmen.
Beschluß: 5 Gemeinderatsmitglieder stimmen dafür, 19 Mitglieder
des Gemeinderates dagegen. Dieser Antrag ist somit
abgelehnt.
Über den Antrag von Frau Wolschlager, die Wohnung an ***anonymisiert*** zu vergeben, wird anschließend abgestimmt:
Beschluß: Die SPÖ-Fraktion sowie die FPÖ-Fraktion, insgesamt 12
Gemeinderäte, stimmen dafür und die 12 ÖVP-Gemeinderats-
mitglieder stimmen dagegen.
Nachdem keine Mehrheit zustande gekommen ist, gilt der Antrag als abgelehnt.
Anschließend wird über den Antrag des Bürgermeister, die Wohnung an ***anonymisiert*** zu vergeben, abgestimmt.
Beschluß: Die 12 Mitglieder der ÖVP-Fraktion stimmen dafür, die
8 Mitglieder der SPÖ-Fraktion und 4 Mitglieder der
FPÖ-Fraktion stimmen dagegen.
Nachdem es 12 JA- und 12 NEIN-Stimmen gibt, wurde wiederum keine Mehrheit erreicht. Der Antrag ist daher als abgelehnt zu beurteilen.
Vom GV. Murauer wird die Frage gestellt, ob bezüglich Ablöse der Wohnung vom einem Antragsteller bereits Aussagen vorliegen. Vom Bürgermeister wird dazu erklärt, daß dies nicht der Fall ist, er wird sich aber um diese Angelegenheit bemühen.
Abschließend erklärt der Vorsitzende, daß über die vorliegenden Anträge abgestimmt wurde und nachdem keine Mehrheit erreicht werden konnte, wird dieser TOP. auf die nächste Gemeinderatssitzung verschoben.
TOP. 8.) Wohnungsvergabe einer LAWOG-Wohnung.
Der Vorsitzende teilt mit, daß von der LAWOG-Verwaltung telefonisch mitgeteilt wurde, daß Frau ***anonymisiert*** in der Wohnung wohnt, bei der als Mieter noch immer Herr ***anonymisiert*** aufscheint. Es ist nun erforderlich, daß hier eine Regelung getroffen wird, damit mit dem tatsächlichen Mieter ein Vertrag abgeschlossen werden kann. Frau ***anonymisiert*** wohnt ja bereits seit Jahren im LAWOG-Wohnblock und es ist erforderlich, daß durch den Gemeinderat die Vergabe dieser Wohnung beschlossen wird. Es handelt sich hier also nur um eine Formsache, erklärt der Bürgermeister.
GR. Donnerbauer stellt den Antrag, diese Angelegenheit so zu regeln, daß es für die jetzige Bewohnerin annehmbar ist und er stellt daher den Antrag, an Frau ***anonymisiert*** die Lawog-Wohnung zu vergeben.
Beschluß: Es wird einstimmig dieser Antrag angenommen und die
Wohnung an Frau ***anonymisiert*** vergeben.
TOP. 9.) Änderung der Mehrzweckhallenordnung.
Der Vorsitzende teilt mit, daß bezüglich Benützung der Mehrzweckhalle eine neue Betriebskostenberechnung erforderlich ist. Die bisherige Vorgangsweise bei Berechnung der Benützungsgebühren für Veranstaltungen wurde so vorgenommen, daß der tatsächlich verbrauchte Strom etc., so gut dies nur möglich war, verrechnet wurde. Die Kosten des Stromverbrauches sind nach der neuen Tarifordnung der OKA für so einen kurzen Zeitraum nicht mehr möglich. Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, die Kostenberechnung laut dem Erlaß des Amtes der OÖ. Landesregierung vorzunehmen. Es wird von ihm nun ein Beispiel bekanntgegeben, wie dies nach der neuen Berechnung aussehen soll:
1.) Mehrzweckhalle 636 m2 ohne Küchenbenützung
2.) Mehrzweckhalle 636 m2 + 172 m2 mit Küchenbenützung
3.) Mehrzweckhalle 636 m2 + 151 m2 mit Garderobenbenützung
Kosten pro Stunde:
zu 1.) S 170,--
zu 2.) S 51,-- lt. Erlaß des Amtes der OÖ. Landesregierung
zu 3.) S 51,--
Zeit d.Veranstaltung Vorbereitung Gesamtzeit
1.) 20.00 - 22.00 Uhr 2 Std. 4 Std. x 170,-- = S 680,--
2.) 20.00 - 22.00 Uhr 2 Std. 4 Std. x 223,-- = S 892,--
3.) 20.00 - 03.00 Uhr 2 Std. 9 Std. x 272,-- = S 2.448,--
Es wird von ihm abschließend der Antrag gestellt, den ortsansässigen Vereinen die Betriebskosten in Form einer Förderung gutzuschreiben und als Hallenmiete einheitlich S 500,-- pro Veranstaltung und pro Tag zu verlangen. Für ortsfremde Vereine sind die Betriebskosten nach der neuen Berechnung plus einer Hallenmiete von S 1.000,-- zu bezahlen. Die Küchenbenützung wird mit der Verrechnung der Betriebskosten abgegolten.
Es erklärt GV. Murauer, daß nach der neuen Berechnung die Kosten für örtliche Vereine sehr hoch sein könnten, z.B. beim Wandertag. Er findet es daher sehr gut, daß die Betriebskosten von der Gemeinde übernommen werden.
Der Vorschlag, eine Ermäßigung von 50 % für die örtlichen Vereine zu genehmigen, wird vom GR. Ruhmanseder gemacht. Auch GV. Weilhartner ist dieser Meinung, da die Betriebskosten sehr hoch sind, wenn diese aber mit 50 % ermäßigt würden, könnte dies von den Vereinen getragen werden. Nach dem Vorschlag des Bürgermeisters ist dies natürlich wiederum eine zusätzliche Vereinsförderung, die Förderungen sind außerdem in Riedau bereits sehr hoch.
Der Bürgermeister erklärt, daß diese Regelung, so wie sie von ihm beantragt wurde, für alle Vereine und für alle Veranstaltungen gleich sein soll. Es soll kein Unterschied zwischen Ballveranstaltungen und kulturellen Veranstaltungen gemacht werden.
Beschluß: Es wird über den Antrag des Bürgermeister abgestimmt
und dabei einhellige Zustimmung erreicht.
TOP. 10.) Neuregelung der Getränkesteuer; Ausschreibung
ab 1.1.1992.
Der Bürgermeister erklärt, daß auf Grund der Neuregelung der Getränkesteuer nun auch eine Beschlußfassung bezüglich Getränkesteuerausschreibung notwendig ist. Die Neuregelung wird von ihm wie folgt zur Kenntnis gebracht:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Riedau hat in seiner Sitzung vom 30. März 1992 beschlossen:
Getränkesteuer-Ausschreibung ab 1.1.1992
1. Auf Grund und im Umfang des § 14 (2) iVm mit § 15 (3) Z. 2 Finanzausgleichsgesetz 1989 idF BGBl. 693/1991 und der weiteren einschlägigen Bestimmungen zur Getränkesteuer im Finanzausgleichs-Änderungsgesetz 1991, BGBl. 693/1991, wird ab 1.1.1992 die Getränkesteuer
a) bei Speiseeis und alkoholischen Getränken mit 10 vH des Ent-
geltes und
b) bei alkoholfreien Getränken mit 5 vH des Entgeltes ausge-
schrieben.
2. Dieser Beschluß des Gemeinderates über die Ausschreibung der Getränkesteuer gilt ab 1.1.1992; mit gleichen Zeitpunkt tritt der Beschluß des Gemeinderates vom 28. Jänner 1992 hinsichtlich der Ausschreibung der Getränkesteuer ab dem Jahre 1992 außer Kraft.
Vom GV. Murauer wird der Antrag gestellt, diese Getränkesteuer-ausschreibung, wie sie zur Kenntnis gebracht wurde, genehmigen zu wollen.
Beschluß: Es wird der Antrag einstimmig angenommen und die
Getränkesteuerregelung ab 1.1.1992 genehmigt.
TOP. 11.) Kindergarten Riedau; Festlegung eines Heizkostenschusses
für 1992.
Vom Bürgermeister wird das Ersuchen der Marienschwestern vom Orden Karmel vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Es wird darin festgehalten, daß für die bisherige Förderung und für das Wohlwollen der Gemeinde gegenüber des Kindergartens der Dank ausgesprochen wird. Die Bitte lautet, daß die Erhöhung des Zuschusses für die Heizkosten erwünscht wird. Auch für die Beschaffung von neuen Spielsachen wäre eine finanzielle Mithilfe der Gemeinde vorteilhaft.
Vom GV. Gahleitner wird erklärt, daß bei einem Gespräch mit der Generaloberin von Linz zwar keine Zusagen gemacht wurden, es wurde aber seitens des Kindergartens die Bitte vorgetragen, daß die Förderung mehr für den örtlichen Bedarf gemacht werden soll. Der Heizkostenzuschuß der Marktgemeinde Riedau geht direkt nach Linz und für den Riedauer Kindergarten stehen dadurch keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung. Vom GV. Gahleitner wird daher der Antrag gestellt, für Spielgeräte für den Riedauer Kindergarten ca. 5.000,-- Schilling zur Verfügung zu stellen. Der Heizkostenschuß für 1992 soll S 10.000,--, so wie bisher, betragen.
Frau GR. Weiretmaier glaubt, daß dies zu wenig ist, da die Gemeindekindergärten wesentlich teurer kommen. Auch GV. Weilhartner bestätigt dies und er ist dafür, daß die beantragte Förderung des Kindergartens genehmigt wird.
Vom Bürgermeister wird die Meinung vertreten, daß die Schwestern des Kindergartens der Gemeinde mitteilen sollen, welche Geräte sie benötigen können.
GV. Murauer erklärt, daß die SPÖ-Fraktion S 20.000,-- vorgeschlagen hätte. Sie sind aber auch mit dieser Regelung einverstanden und für 1993 könnte ja bereits im Voranschlag ein höherer Betrag berücksichtigt werden.
Es wird vom GR. Mag. Gramberger vorgeschlagen, daß der Turnverein auch Kosten für die Anschaffung von Spielgeräten übernehmen könnte. Seine Vorstellung wären ca. S 3.000,-- und er wird ein Gespräch mit den Schwestern führen.
Beschluß: Abschließend wird über den Antrag vom GV. Gahleitner,
für den Kindergarten einen Heizkostenbeitrag von
S 10.000,-- und für den Ankauf von Spielgeräten von
ca. S 5.000,-- zur Verfügung zu stellen, abgestimmt.
Einstimmig wird dieser Antrag angenommen.
TOP. 12.) Umweltausschuß; Bericht des Obmannes.
Es erklärt der Vorsitzende, daß dieser TOP. entfällt, da der Obmann bei dieser Sitzung entschuldigt ist.
TOP. 13.) Beschlußfassung von Kreditüberschreitungen für
a) Ankauf eines Feuerwehrautos
b) Überprüfung der Atemschutzgeräte der Freiwilligen
Feuerwehr
c) Sanierung Hallenbad und Sauna.
Es ist erforderlich, daß einige Kreditüberschreitungen gemacht werden und der Gemeinderat soll darüber entscheiden, erklärt der Vorsitzende. Diese notwendigen Kreditüberschreitungen werden vom Bürgermeister wie folgt bekanntgegeben:
a) Ankauf eines Feuerwehrautos:
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1992:
SOLL 1,472.350,60 (bereits fällig)
VA 840.000,--
Überschreitung 632.350,60
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Einnahmen: BZ und Land 250.000,--
Landesfeuerwehrk. 410.000,--
Gde o.H. 180.000,--
840.000,--
Dazu wird vom Bürgermeister erklärt, daß nur die Standartaus-rüstung vom Land Oberösterreich gefördert wird. Die übrigen Kosten sind von der Gemeinde zu tragen. Er bedankt sich beim Feuerkommandanten und seinem Stellvertreter, die durch eine Haussammlungsaktion einen großen Beitrag zum Ankauf dieses Feuerwehrautos beisteuern konnten.
Vizebgm. Franz Wimmer stellt den Antrag, die Kreditüberschreitungen für den Ankauf des Feuerwehrautos zu genehmigen.
Beschluß: Es wird dieser Antrag einstimmig angenommen und die
Überschreitung genehmigt.
b) Überprüfung der Atemschutzgeräte der Freiwilligen Feuerwehr:
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VA S 1.000,--
Überschreitung S 14.000,--
GR. Hosner erklärt, daß die Überprüfung der Atemschutzgeräte für die Freiwillige Feuerwehr alle sechs Jahre erforderlich ist. Diese Arbeiten wurden in Auftrag gegeben und er stellt daher den Antrag, die vom Bürgermeister bekanntgegebene Kreditüberschreitung genehmigen zu wollen.
Beschluß: Nachdem alle Gemeinderatsmitglieder diesem Antrag
zustimmen, wird diese Überschreitung genehmigt.
c) Sanierung Hallenbad und Sauna:
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Kreditüberschreitung von S 1,800.000,--
Bürgermeister Wieser teilt weiters mit, daß die Überschreitung bei der Hallenbadsanierung deshalb notwendig ist, da auf Grund der Ausschreibungen der Betrag von 1,8 Mio. Schilling gegenüber der bekannten Finanzierung überschritten wurde. Es ist zwar noch nicht erforderlich, daß zur Zeit die Überschreitung getätigt wird und die Aufnahme eines Zwischenkredites wird nach gegebener Zeit nochmals im Gemeinderat behandelt werden.
Er stellt den Antrag, diese Überschreitung für die Sanierung des Hallenbades genehmigen zu wollen.
Beschluß: Der Antrag wird mit den Stimmen der 12 ÖVP- und
4 FPÖ-Gemeinderatsmitglieder genehmigt. Die 8 Gemeinde-
ratsmitglieder der SPÖ stimmen dagegen.
GV. Murauer erklärt noch dazu, daß bei der letzten Sitzung die SPÖ die Vergaben nicht genehmigt hatte und daher auch bei dieser Überschreitung nicht zustimmen kann.
TOP. 14.) Behandlung von Ansuchen um Gewährung von Beihilfen.
Vom Bürgermeister werden fünf Ansuchen zur Kenntnis gebracht, mit denen um Gewährung von Subventionen angesucht wurde. Es handelt sich hier um folgende Ansuchen:
1. Sonnenzugskomitee, Wien
2. OÖ.Studentenwerk, Linz
3. Kuratorium für die Errichtung von Adolf Schärf-Studentenheimen,
Wien
4. Linzer Hochschulfonds
5. Caritas der Diözese Linz
GR. Ornter erklärt, daß es sicher um ortsfremde Organisationen handelt und bei dem Ansuchen der Caritas erklärt er, daß persönliche Spenden jederzeit möglich sind. Er stellt daher den Antrag, sämtliche Spendenansuchen abzulehenen.
Beschluß: Dieser Beschluß wird einstimmig angenommen und die vor-
liegenden Ansuchen daher abgelehnt.
TOP. 15.) Allfälliges.
Der Bürgermeister gibt bekannt, daß von der Bezirkshauptmannschaft Schärding ein Schreiben vorliegt, mit dem das sogenannte Bezirks-familiengespräch 1992 vorgestellt wird. Dabei soll zwischen Herrn Landeshauptmann Dr. Ratzenböck und den eingeladenen Teilnehmern ein reges Gespräch, eine offene Diskussion und Information über Problemfelder der Familien in unserem Bezirk erfolgen. Es ist damit auch der Wunsch verbunden, daß sowohl in der Vorbereitung, als auch im Anschluß an das Bezirksfamiliengespräch, daß am Freitag, 2.10. d.J. stattfindet, auf Bezirks- und Gemeindeebene spezifische und umfassende Impulse und Aktionen gesetzt werden können. Die Gemeinderatsmitglieder werden dahingehend informiert und das Motto heißt "Wo drückt Familien der Schuh" und dazu könnten die Menschen ihre Meinungen und Probleme sowie Vorschläge mitteilen.
Die Bundesministerin für Umwelt, Jugend und Familie Dkfm. Ruth Feldgrill-Zankel hat auf Grund der von der Marktgemeinde Riedau beschlossenen Resolution betreffend die Aktivitäten der Arbeitsgemeinschaft Verpackungsverwertung ein Antwortschreiben an die Gemeinde gerichtet. Vom Bürgermeister wird dieses Schreiben zur Kenntnis gebracht.
Auch von der Ärztekammer wurde bezüglich der Resolution für die Erhaltung der Hausapotheken ein Dankschreiben übermittelt, welches vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht wird.
Es wird abschließend vereinbart, daß die Fraktionsführer eine Kopie dieser Schreiben bekommen.
Als weitere Information wird vom Bürgermeister mitgeteilt, daß er beim Landesrat Hochmair vorgesprochen hat und dabei erfahren mußte, daß der ISG-Wohnblock für Eigentumswohnungen höchst- wahrscheinlich erst 1995 gebaut werden kann. Bezüglich der Mietwohnungen wäre es möglich, 1993 eine Förderung zu bekommen, es ist dazu aber erforderlich, daß mit der ISG die notwendigen Schritte erledigt werden.
Es wurde eine Krankenhilfekurs abgeschlossen, erklärt der Vorsitzende, und dabei die freiwillige Sozialdienstgruppe für Riedau gegründet. Das "Essen auf Rädern" wird höchst- wahrscheinlich ab 1.5.92 möglich sein. Es ist eine hauptberufliche Altenhelferin beschäftigt, die Mithilfe von Freiwilligen wäre natürlich und besonders am Wocheende notwendig.
Dazu erklärt Frau GR. Kopfberger, daß diese Gründung der freiwilligen Sozialdienstgruppe wiederholt werden soll, da manche Gemeindebürger, die ebenfalls Interesse daran zeigten, übergangen wurden. Ein Termin ist noch nicht bekannt, aber es wird sicherlich nach Ostern sein, wobei Vertreter des Roten Kreuzes von Schärding anwesend sein werden. Es ist dabei auch vorgesehen, einen Dienstplan zu erstellen.
Vom Bürgermeister wird noch mitgeteilt, daß für den Kanalbau, für das Löschfahrzeug der freiwilligen Feuerwehr sowie für die Erweiterung der Kegelbahnen vom Land O.Ö. BZ-Mittel genehmigt wurden.
Es erklärt Vizebgm. Franz Wimmer, daß eine Besprechung mit dem Bezirksstellenleiter des Roten Kreuzes, Herrn Bezirkshauptman HR.Dr. Kimberger, sowie mit Vertretern des Roten Kreuzes und der Gemeinden Dorf/Pram, Zell/Pram, Altschwendt, Raab und Riedau stattgefunden hat. Es wurde dabei festgestellt, daß die freiwilligen Mitarbeiter beim Roten Kreuz immer weniger werden und daher die Aufrechterhaltung des Betriebes bereits schwer geworden ist. Es soll daher mit Mundpropaganda und persönlichen Gesprächen eine Werbeaktion durchgeführt werden.
Der Sanitätsausschuß hat sich mit dieser Sache bereits befaßt und es wurden sämtliche Riedauer Bewohner anhand einer Liste durchbe-sprochen, ob eventuell eine Mithilfe beim Roten Kreuz möglich wäre. Es ist noch erforderlich, daß persönlich mit diesen Personen gesprochen wird. Er ersucht die Gemeinderatsmitglieder, dahingehend mit zu wirken.
Vom GR. Hosner wird mitgeteilt, daß das Straßenstück beim Betrieb Kottbauer Anton sehr schlecht ist. Der Bürgermeister erklärt dazu, daß ein Graderzug in Riedau ist und dieses Straßenstück auch mit saniert werden kann. Bei der weiteren Besprechung wurde vereinbart, daß auch die Zufahrt zum Wohnhaus Hosner in Schwaben mit saniert wird.
Es stellt GR. Hintermayr die Frage, wie die Regelung mit der Fa. Sommerbau erfolgt ist und wann die Kanalbauarbeiten wieder weitergeführt werden.
Zu dieser Frage teilt der Bürgermeister mit, daß bei einer Besprechung mit dem Masseverwalter vereinbart wurde, die Restarbeiten von einer anderen Firma durchführen zu lassen.
GV. Gahleitner gibt noch bekannt, daß GR. Aschauer diese Sitzung verabsäumt hat, da eine Verwechslung der Termine leider erfolgt ist.
Vom GR. Mag. Gramberger wird die Bitte ausgesprochen, daß der Wanderweg in der Kellerleiten wieder begehbar gemacht werden soll.
Weiters wird von ihm vorgeschlagen, daß für das Vereinszelt ein Boden geschaffen werden soll. Er stellt die Frage, wie das gemacht werden soll und ob dazu ein Ansuchen notwendig ist.
Der Bürgermeister erklärt dazu, daß eine Besprechung bereits mit dem Bauleiter geführt wurde, eine Pflasterung sicherlich aber zu teuer wäre. Es sind Vorstellungen vorhanden und zwar sollen die Vereine beim Land um finanzielle Mittel ansuchen; dann könnte mit den Vereinen und mit der Gemeinde die Durchführung dieser Bodenbefestigung besprochen werden. Bezüglich des Wanderweges in der Kellerleiten teilt er mit, daß hier bereits Besprechungen stattgefunden haben und er schlägt vor, daß sich der Bauausschuß um diese Angelegenheit kümmern soll.
Die Frage, wann in Riedau die gesamte Wasserversorgung an das LWU angeschlossen wird, wird vom GV. Murauer gestellt. Dazu erklärt der Bürgermeister, daß mit der Marktgemeinde Taiskirchen noch eine Klärung notwendig ist, bis Anfang April wurde ihnen aber ein Termin gesetzt, die Entscheidung muß bis dahin fallen. Der Anschluß an das LWU ist in diesem Jahr aber auf jeden Fall noch vorgesehen.
Beim Wasserhydranten in der Ortschaft Habach in der Nähe vom Anwesen Schroll ist kein Wasserdruck vorhanden, erklärt GR. Hosner.
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung
Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 18.02.1992 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 22.15 Uhr.
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(Vorsitzender) (Gemeinderat)
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(Schriftführer) (Gemeinderat)
Der Vorsitzende beurkundet hiemit, daß gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.
Der Vorsitzende: