Lfd.Nr.8 Jahr 1992
VERHANDLUNGSSCHRIFT
Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 10. Juni 1992.
Tagungsort: Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.
Anwesende:
o1. Bürgermeister Wieser Otto als Vorsitzender
o2. Vizebgm. Wimmer Franz 14. GR. Kaufmann Josef
o3. GV. Gahleitner Peter 15. GR. Schabetsberger Franz
o4. GV. Ing.Demmelbauer Johann 16. GR. Hosner Rudolf
o5. GR. Aschauer Herbert 17. GR. Ortner Günter
o6. GR. Donnerbauer Johannes 18. GR. Leitner Johannes
o7. GR. Kopfberger Elfriede 19. GR. Weiretmaier Maria Anna
o8. GR. Stiglmayr Franz 2o. GV. Weilhartner Gottfried
o9. GR. Dick Hermann 21. GR. Hintermayr Ernst
1o. GR. Berghammer Gerhard 22. GR. Ruhmanseder Heinrich
11. GR. Schärfl Michael 23. GR. Böcklinger Herbert
12. GV. Murauer Max 24.
13. GV. Wolschlager Anna 25.
Ersatzmitglieder:
GR. Köstlinger Franz für GR. Reiterer Josef
GR. Ing. Riegel Walther für GR. Pointl Helmut
Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. GUMPINGER Adolf.
Fachkundige Personen (66 Abs. 2 OÖ. GemO.199o):
Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen ( 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 199o):
Es fehlen:
entschuldigt: unentschuldigt:
GR. Reiterer Josef
GR. Pointl Helmut
Der Schriftführer ( 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 199o): Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.
Der Vorsitzende eröffnet um 2o.oo Uhr die Sitzung und stellt fest, daß
a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -
einberufen wurde;
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnach-
weisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht
schriftlich am 2.6.1992 unter Bekanntgabe der Tagesordnung
erfolgt ist;
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am
gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde;
c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist;
d) daß die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 28.4.
1992 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Ge-
meindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung
zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift
bis zum Sitzungsschluß Einwendungen eingebracht werden können.
Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:
GR.Kaufmann Josef ist noch nicht angelobt. Nach Verlesung der Gelöbnisformel wird GR. Kaufmann vom Bürgermeister angelobt.
Tagesordnung:
1. Verordnung gemäß 3 Abs. 5 des Meldegesetzes 1991.
2. Statikervertrag für die Badsanierung.
3. Vertrag Projektierung Heizungs- Lüftungs- und Sanitär-
anlagen für die Badsanierung.
4. Vertrag Projektierung Elektroinstallation für die Badsanierung
5. Vergabe der Spenglerarbeiten im Freibad.
6. Finanzierungsplan für die Hallenbadsanierung.
7. Kanalbau; Vergabe der Baumeisterarbeiten für das
Gebiet Ottenedt und Schwaben.
8. Vergabe der Asphaltierungsarbeiten für den Güterweg Stieredt.
9. Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.
10. Bericht des Obmannes des Umweltausschusses.
11. Änderung der Müllabfuhrordnung.
12. Änderung der Müllabfuhrgebührenordnung.
13. Straßenbaukosten; Festsetzung der Interessentenbeiträge
Berg und Vormarkt.
14. Facharbeiterzulage; genereller Gemeinderatsbeschluß.
15. Beförderungsrichtlinien für Gemeindebeamte.
16. Verwendungszulage und Aufwandsentschädigung für den leitenden
Gemeindebeamten.
17. Ehrung verdienter Gemeindebürger.
18. Allfälliges.
Vor der Sitzung des Gemeinderates wurde um 19.00 Uhr von den Gemeinderatsmitgliedern die Baustelle der Sanierung des Hallenbades und der Sauna besichtigt. Bürgermeister Wieser gab dazu Erklärungen ab.
TOP. 1.) Verordnung gemäß 3 Abs. 5 des Meldegesetzes 1991.
Der Vorsitzende teilt mit, daß auf Grund des Meldegesetzes 1991 die Erlassung einer Verordnung erforderlich ist. Diese Verordnung wird vom Bürgermeister wie folgt zur Kenntnis gebracht:
Verordnung
des Bürgermeisters der Marktgemeinde Riedau betreffend die polizeiliche Anmeldung durch Übergabe nur eines Meldezettels.
Auf Grund des 3 Abs. 5 des Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, wird für den Bereich der Marktgemeinde Riedau verordnet:
1 (1) Die polizeiliche Anmeldung hat durch Übergabe eines
ausgefüllten Meldezettels unter gleichzeitiger
Vorlage amtlicher Urkunden, aus denen Namen, Geburtsdatum,
Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Unterkunftnehmers
hervorgehen, bei Fremden überdies die Daten des Reise-
dokumentes, zu erfolgen.
(2) Die Meldebehörde hat dem Meldepflichtigen zwei von ihr
ausgefertigten Meldezettel auszufolgen, die die Meldedaten
enthalten und mit dem Anmeldevermerk versehen sind.
2 Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1992 in Kraft.
Das Muster eines Meldezettels wird den Gemeinderatsmitgliedern vorgezeigt.
Es wird nach Beendigung der Debatte vom Bürgermeister der Antrag gestellt, die vorliegende Verordnung genehmigen zu wollen.
Beschluß: Einhellige Zustimmung wird über diesen Antrag erzielt.
TOP. 2.) Statikervertrag für die Badsanierung.
Vom Bürgermeister wird mitgeteilt, daß ein Vertrag betreffend statische und konstruktive Bearbeitung für Bauvorhaben der OÖ. Gemeinden und zwar für den Hallenbadumbau vorliegt. Es ist notwendig, daß ein Vertrag mit dem Statiker abgeschlossen wird. Die Gebühren richten sich nach dem allgemeinen Teil der Gebührenordnung der Ziviltechniker und die Kosten werden sich lt. Vertrag auf S 164.052,-- belaufen. Dieser Vertrag mit dem Ziviltechniker Dipl.Ing. Helmut Schiebel wird vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht.
Vom GV. Murauer wird die Meinung vertreten, daß die Vorlage dieses Vertrages sehr spät ist, da die Hallenbadsanierung ja bereits in vollem Gange ist. Er ist daher mit der Genehmigung dieses Vertrages nicht einverstanden.
Vom Bürgermeister wird dazu noch erklärt, daß diese Verträge nicht früher vorgelegt wurden und daher eine Beschlußfassung noch nicht möglich war. Die Kosten sind aber bereits in der Kostenaufstellung und Berechnung des Architekten vorhanden.
Nach Beendigung der Beratung wird vom Bürgermeister Wieser der Antrag gestellt, den Vertrag für die Hallenbadsanierung mit Herrn Dipl.Ing. Helmut Schiebel (lt. Beilage) aus Linz in der vorliegenden Form genehmigen zu wollen. Die Kosten sind mit S 164.052,-- festgelegt.
Beschluß: Dieser Statikervertrag wird genehmigt, da die 13 Mit-
glieder der ÖVP-Fraktion sowie die 4 Mitglieder der
FPÖ-Fraktion diesem Antrag zustimmen.
Die 8 Mitglieder der SPÖ-Fraktion stimmen dagegen.
TOP. 3.) Vertrag Projektierung Heizungs- Lüftungs- und Sanitär-
anlagen für die Badsanierung.
Bei der Hallenbadsanierung ist für die Projektierung Bauüberwachung und Revision für die heizungs-, lüftungs- und sanitärtechnischen Anlagen der Abschluß eines Vertrages bzw. eines Anbotes erforderlich. Es liegt vom Planungsbüro Ing. Priesner, Linz, ein Anbot vor und dieses Anbot wird vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht. Der Arbeitsumfang, die Leistungen, das Planungshonorar, Überwachung der projektmäßigen Ausführung und die Rechnungsprüfung sowie die Nebenkosten werden in diesem Anbot genau festgelegt. Dem Leistungsumfang entsprechend werden die Kosten für die Planung mit S 120.012,55, für die Überwachung der Ausführung und für die Rechnungsprüfung ein Betrag von S 56,146,23 und als Nebenkosten ein Betrag von S 12.000,--, alle Summen ohne MWSt, festgelegt. Grundlage für dieses Anbot sind die Honorarrichtlinien für die technischen Büros aus dem Jahre 1984.
Vom GV. Murauer wird erklärt, daß für die Leistungen ja bereits Kosten angefallen sind und die Vertragserstellung daher seiner Meinung nach zu spät ist.
Der Bürgermeister erklärt dazu, daß diese Kosten ja in der Gesamtplanung enthalten sind und auch in der Kostenschätzung des Architekten. Er stellt daher den Antrag, dem Planungsbüro Ing. Priesner aus Linz, Lindengasse 1, den Auftrag für die Projektierung, Bauüberwachung und Revision für die heizungs-, lüftungs- und sanitärtechnischen Anlagen für die Sanierung des Hallenbades und der Sauna den Auftrag zu erteilen. Die Gesamtkosten für diesen Auftrag betragen S 188.000,--.
Beschluß: Bei Abstimmung über diesen Antrag stimmen die Mitglieder
der ÖVP-Fraktion (13) und der FPÖ-Fraktion (4) zu und
der Antrag ist somit angenommen.
Die 8 Mitglieder der SPÖ-Fraktion stimmen dagegen.
TOP. 4.) Vertrag Projektierung Elektroinstallation für die
Badsanierung.
Der Vorsitzende gibt bekannt, daß für den Umbau und die Sanierung des Hallenbades auch die Projekterstellung für die Elektroinstallation erforderlich ist. Das technische Büro Ing. Otto Breg aus Braunau hat ein Anbot vorgelegt, in welchem die Kosten für die Projekterstellung der Ausschreibung sowie der Überprüfung festgehalten sind. Es handelt sich hier um eine Summe von 60.375,-- Schilling netto. Dieses Anbot wird vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht.
Die späte Vorlage dieses Anbotes wird vom GV. Murauer bemängelt. Er glaubt, daß bereits zu Beginn der Sanierungsarbeiten für das Hallenbad und der Sauna die Anbotlegung erforderlich gewesen wäre.
Der Bürgermeister erklärt, daß eine Beschlußfassung nicht früher möglich war, da das Anbot so spät eingelangt ist. Die Kosten dafür sind aber bereits in der Gesamtkostenschätzung enthalten. Er stellt abschließend den Antrag, die Projektierung und Überwachung der Elektroinstallation für die Sanierung des Hallenbades und der Sauna an das Technische Büro Ing. Otto Breck, Braunau, mit der genannten Auftragssumme zu erteilen.
Beschluß: Die Genehmigung erfolgt mit Zustimmung der 13 ÖVP-Ge-
meinderatsmitglieder sowie der 4 FPÖ-Gemeinderatsmit-
glieder. Dagegen stimmen die 8 SPÖ-Gemeinde-
ratsmitglieder.
TOP. 5.) Vergabe der Spenglerarbeiten im Freibad.
Die Dächer der Kabinengebäude mußten unbedingt einer Reparatur unterzogen werden, erklärt der Bürgermeister. Bei der Besichtigung ist davon ausgegangen worden, daß dazu ein Kostenaufwand von ca. S 40.000,-- erforderlich sein wird. Nachdem die Reparatur durchgeführt wurde und dabei noch verschiedene Mängel festgestellt wurden, so mußten z.B. die Außenbleche ausgetauscht werden, sind die Kosten natürlich auch angestiegen. Die vorliegende Rechnung weist nun eine Gesamtsumme von netto S 133.164,13 auf. Den Auftrag für diese Reparaturarbeiten hat die Fa. Markl, Riedau, erhalten. Es handelt sich hier um eine Reparatur, die aber bei den Gesamtsanierungskosten nicht enthalten sind. Eine Einbeziehung dieser Arbeiten und auch dieser Kosten wäre sicher günstig, erklärt der Bürgermeister.
GR. Stiglmayr erklärt, daß Sanierungen immer schwierig sind und bei Durchführung dieser Arbeiten neue und erhöhte Reparaturkosten anfallen können. Es wird von ihm daher der Antrag gestellt, der Fa. Markl, Dachdecker und Spenglerei in Riedau, den Auftrag für diese Reparaturarbeit zu erteilen.
Dazu wird vom GV. Murauer erklärt, daß kein Anbot vorhanden ist, die Arbeiten bereits durchgeführt wurden und lt. bereits vorliegender Rechnung die Kosten sehr hoch sind. Diese Vorgangsweise kann von ihm nicht akzeptiert werden.
Vom Bürgermeister Wieser wird dazu erklärt, daß er unter Zeitdruck gestanden ist, eine Unterbrechung der Arbeiten sicherlich teurer gekommen wäre und auch für den Ablauf der weiteren Arbeiten sich ungünstig ausgewirkt hätte. Bei der Besichtigung konnten die tatsächlich notwendigen Arbeiten und damit auch die Höhe der Kosten noch nicht festgestellt werden.
Bei der letzten Begehung glaubt GR. Ortner, hätte man bereits diese Schäden feststellen können.
Frau GV. Wolschlager erkundigt sich, warum die Arbeiten nicht früher durchgeführt wurden, um das Freibad zeitgerecht öffnen zu können. Dazu erklärt der Bürgermeister, daß eine frühere Fertigstellung auf Grund des umfangreichen Sanierungsprogrammes nicht möglich war.
Es ist nicht günstig, daß kein Anbot für diese Arbeiten vorliegt, erklärt GV. Weilhartner, auch die Vorgangsweise ist nicht zu begrüßen. Eine Information über diese notwendigen Arbeiten wäre unbedingt notwendig gewesen.
Die durchgeführten Arbeiten von der Fa. Markl, erklärt GV. Murauer, werden ja nicht in Frage gestellt, aber die Vorlage eines Anbotes wäre doch unbedingt notwendig gewesen.
Beschluß: Bei der abschließenden Abstimmung über den Antrag von
GR. Stiglmayr, die Reparaturarbeiten für die Kabinen-
dächer an die Fa. Markl zu vergeben, wird folgendes Ab-
stimmungsergebnis erzielt:
Die Mitglieder der ÖVP-Fraktion (13) sowie der FPÖ-
Fraktion (4) stimmen dafür, der Antrag ist somit ange-
nommen. Die 8 anwesenden Mitglieder der SPÖ-Fraktion
stimmen dagegen.
TOP. 6.) Finanzierungsplan für die Hallenbadsanierung.
Für die Sanierung des Hallenbades wurde vom Amt der OÖ. Landesregierung, Abteilung Gemeinden, ein Finanzierungsvorschlag vorgelegt. Bürgermeister Wieser Otto erklärt, daß es erforderlich ist, daß der Gemeinderat einen neuen Finanzierungsplan beschließt. Die Summen für diesen bereits vorbereiteten Finanzierungsplan wurden vom Land übernommen, obwohl die Einhaltung der Jahressummen aus dem ordentlichen Haushalt nicht gewährleistet ist. Dazu wird die Aufnahme eines Darlehens notwendig sein. Um die bereits genehmigten Landesmittel zu bekommen, ist es aber erforderlich, diesen Finanzierungsplan des Landes zu übernehmen und mit Gemeinderatsbeschluß zu genehmigen. Er hat bereits bei LR. Pühringer sowie beim Sportdirektor Hartl vorgesprochen, um zur Ausfinanzierung noch weitere Landesmittel zu bekommen. Der Bürgermeister glaubt, daß dies sicher möglich sein wird, obwohl er noch keinerlei Zusagen, aber auch keine Absagen, erhalten hat. Der vorliegende Finanzierungsplan wird von ihm wie folgt zur Kenntnis gebracht:
Finanzierungsplan
für die Sanierung des Hallenbades (II. Bauabschnitt)
Förderungsmittel: 1990/91 1992 1993 1994 Gesamt
Anteilsbetr.o.H. 382 600 818 660 2,460
Darlehen (Bank) 1,000 500 1,500
Bundeszuschuß 200 200 540 940
Landeszusch.Sportref. 600 775 600 1,975
Bedarfszuweisung 1,200 1,550 1,200 3,950 7,900
LZ Abt. Gewerbe 600 775 600 1,975
Summe: 2,982 4,900 4,258 660 12,800
Die Einhaltung der Summen im Finanzierungsplan ist sicherlich nicht möglich und zwar z.B. die Summen des ordentlichen Haushaltes, erklärt GV. Murauer. Bereits in den Vorjahren und auch in diesem Jahr sind die im Finanzierungsplan vorgesehenen Mittel des ordentlichen Haushaltes nicht vorhanden. Auf Grund dieser unsicheren Finanzierung kann er die Zustimmung zu diesem Finanzierungsplan nicht geben.
Es erklärt dazu der Bürgermeister, daß die Aufnahme eines Darlehens seitens der Gemeinde vorgesehen ist und weiters durch Zwischenfinanzierungen die Mittel sicher zur Verfügung stehen werden. Die Genehmigung dieses Finanzierungsplanes ist aber notwendig, wie dies ja bereits von anderen Bauvorhaben bekannt ist, damit die Landesmittel beantragt werden können. Auf die Frage von GV. Murauer, ob seitens des Bundes bereits eine Zusage vorliegt, wird dies vom Bürgermeister verneint. Er glaubt aber sicher, daß die vom Land eingetragenen Mittel auch vom Bund genehmigt werden.
Damit die Landesmittel in Anspruch genommen werden können, erklärt GV. Weilhartner, ist die Beschließung dieses Finanzierungsplanes erforderlich. Bei der vom Land vorgeschlagenen Finanzierung für die Hallenbadsanierung steigt die Gemeinde sicherlich nicht schlecht aus.
Es wird abschließend vom Bürgermeister der Antrag gestellt, den vorliegenden Finanzierungsplan ohne Abänderung genehmigen zu wollen.
Beschluß: Genehmigt wird dieser Finanzierungsplan mit den
13 Stimmen der ÖVP-Gemeinderatsmitglieder und den
4 Stimmen der FPÖ-Gemeinderatsmitglieder. Die 8
Gemeinderatsmitglieder der SPÖ-Fraktion stimmen dagegen.
TOP. 7.) Kanalbau; Vergabe der Baumeisterarbeiten für das
Gebiet Ottenedt und Schwaben.
Wie bereits bekannt ist, hat die Fa. Sommer Bau mit Ende des Jahres 1991 den Konkurs angemeldet. Diese Firma hat von der Gemeinde Riedau den Auftrag zur Fertigstellung der Kanalisation BA 02 erhalten. Auf Grund dieser Tatsache ist am 27.5.1992 im Gemeindeamt Riedau eine Besprechung durchgeführt worden, bei der der Masseverwalter der Fa. Sommer Bau, Herr Dr. Hofmaninger, Vertreter der Fa. Held & Francke Mag. Ludwig und Ing. Lammerhuber sowie Herr Ing. Steinacher, als Bauleiter der Gemeinde Riedau Herr Dipl.Ing. Wolfgang König, Bürgermeister Wieser und Amtsleiter Gumpinger anwesend waren. Die Fa. Held & Francke hat sich bereit erklärt, die Fa. Sommer Bau und sowie auch ihre Aufträge zu übernehmen. Verhandelt wurde dabei über die weitere Abwicklung zur Fertigstellung des begonnenen Bauvorhabens. Die Fa. Held & Francke hat sich dabei bereit erklärt, die Restarbeiten, welche noch durchzuführen sind, zu erledigen und weiters den zusätzlichen Auftrag für das Gebiet Schwaben und Ottenedt mit den Anbotpreisen der Fa. Sommer Bau zu übernehmen. Schwierigkeiten ergaben sich bei der Haftungsübernahme. Der Masseverwalter war bereit die Haftung nur bis zu einer Summe von S 600.000,-- zu übernehmen. Sollten weitere Mängelbehebungen notwendig werden, müßte die Gemeinde Riedau diese Kosten übernehmen. Lt. Aussage des Bauleiters Dipl.Ing. König sind aber die Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt worden und es ist nicht zu erwarten, daß Schäden festgestellt werden. Wäre diese gesamte Vereinbarung nicht möglich gewesen, könnte das Bauvorhaben sicherlich nicht mehr abgeschlossen werden. Für die Kanalisation in Ottenedt und Schwaben sowie einiger Hausanschlüsse in einem Umfang von rund 1,5 Mio Schilling ist nun ein seperater Auftrag der Marktgemeinde Riedau an die Fa. Held & Francke erforderlich.
GR. Ortner erklärt, daß zwar die Haftungsübernahme für die Gemeinde nicht sehr gut ist, aber mit dem Verhandlungsergebnis kann man zufrieden sein. Er stellt daher den Antrag, an die Fa. Held & Francke den Auftrag für die Errichtung der Kanalisation incl. Hausanschlüsse für das Gebiet Schwaben und Ottenedt mit einer Gesamtsumme von ca. 1,5 Mio. Schilling zuzüglich MWSt zu erteilen.
Beschluß: Dieser Antrag wird einstimmig angenommen und der Auftrag
an die Fa. Held & Francke somit genehmigt. Die Ab-
rechnung dieses Bauvorhabens erfolgt nach dem Anbot der
Fa. Sommer Bau.
TOP. 8.) Vergabe der Asphaltierungsarbeiten für den Güterweg
Stieredt.
Der Bürgermeister gibt bekannt, daß am 12. Mai 1992 im Marktgemeindeamt Riedau die Anboteröffnung bezüglich Lieferung und Einbau von Heißmischgut am Güterweg Stieredt erfolgte.
In Vertretung der Abteilung Güterwege vom Amt der OÖ. Landesregierung war Herr RR. Paulischin anwesend. Als Billigst-bieter ging die Fa. Alpine aus Taufkirchen/Pram mit einer Anbotssumme von S 295.200,-- hervor. Angeboten haben folgende Firmen mit den Anbotssummen:
Fa. Swietelsky, Linz S 300.960,--
Fa. Hoffmann KG. S 296.640,--
Fa. Teerag-Asdag, Linz S 310.080,--
Fa. Stuag, Linz S 302.400,--
Fa. Alpine, Taufkirchen S 295.200,--
Fa. Leithäusl, Ried S 301.440,--
Der Bürgermeister gibt bekannt, daß diese Arbeiten bereits durchgeführt wurden und der Auftrag an die Fa. Alpine wurde von den Vertretern der Güterwegabteilung bzw. der Güterwegmeisterei Münzkirchen erteilt. Er wurde zwar telefonisch davon verständigt, aber eine Beschlußfassung war in dieser kurzen Zeit nicht mehr möglich.
GR. Donnerbauer stellt den Antrag, der Billigstbieterfirma Alpine aus Taufkirchen/Pram den Auftrag zur Asphaltierung des Güterweges Stieredt mit einer Summe von S 295.200,-- zu übertragen.
GR. Ortner ist der Meinung, daß die Asphaltierung zwar notwendig und auch vorgesehen war, die Ausschreibung hätte aber eventuell früher durchgeführt werden können. Dazu erklärt der Bürgermeister, daß die Ausschreibung nicht von der Gemeinde, sondern von der Güterwegabteilung des Amtes der OÖ. Landesregierung organisiert wurde.
GV. Gahleitner ist der Meinung, daß die Vorgangsweise des Bürgermeisters sicherlich richtig war und er stellt die Frage, wie sonst dieses Bauvorhaben hätte geregelt werden sollen.
Es gibt GV. Murauer bekannt, daß er von dieser vorgezogenen Arbeit verständigt wurde und er auch die Zustimmung dazu gegeben hat.
GV. Ing. Demmelbauer vertritt die Meinung, daß die Zivilcourage des Bürgermeisters, so wie in diesem Fall, sicherlich gut ist, wenn sie auch nicht immer dem Gesetz entspricht.
Beschluß: Am Ende dieser Beratung wird über den Antrag von
GR. Donnerbauer abgestimmt und die Asphaltierungs-
arbeiten für den Güterweg Stieredt an die Fa. Alpine,
Taufkirchen, einstimmig vergeben.
TOP. 9.) Bericht des Obmann des Prüfungsausschusses.
Der Obmann des Prüfungsausschusses GR. Schabetsberger teilt mit, daß am 23. April 1992 im Gemeindeamt eine Ausschußsitzung des Prüfungsausschusses erfolgte. Überprüft wurden alle Abrechnungen für die Mehrzweckhallenbenützung ab 1.1.1991 bis zum Tag der Prüfung. Es wurde dabei festgestellt, daß alle Vorschreibungen ordnungsgemäß bezahlt wurden. Weiters wurden die Kassenkredite überprüft und dabei festgestellt, daß dieser Kredit um rund 915.000,- Schilling überzogen war. Vom Gemeindesekretär wurde dazu mitgeteilt, daß diese Überziehung rechtlich nicht richtig ist, für die Gemeinde ergibt sich aber daraus kein finanzieller Nachteil. Weiters wurde dem Ausschuß mitgeteilt, daß die Überziehung größtenteils durch die Vorfinanzierung der bereits zugesagten Landesmittel entsteht. In dieser Sitzung wurde auch noch festgelegt, daß in Zukunft nach Möglichkeit die Prüfungsausschußsitzungen an einem Montag um 16.00 Uhr stattfinden werden.
Bürgermeister Wieser bedankt sich beim Obmann für diesen Bericht.
TOP. 10.) Bericht des Obmannes des Umweltausschusses.
GV. Ing. Demmelbauer gibt als Obmann des Ausschusses für örtliche Umweltfragen einen Bericht.
Er teilt mit, daß am 3.6.1992 eine Sitzung stattgefunden hat. Einziger TOP. war die Beratung und Vorbereitung der Änderung der Müllabfuhrordnung und der Müllabfuhrgebührenordnung. Als Ziel wird angestrebt, den Gemeindebürgern die Möglichkeit zum Sparen und zum Mülltrennen zu geben. Man soll ihnen daher die Möglichkeit geben, daß sie die 14tägige oder die vierwöchentliche Abfuhr in Anspruch nehmen können. Auf Wunsch einiger Gemeindebewohner wurde dies in Erwägung gezogen und es soll ihnen nun die Möglichkeit der Auswahl gegeben werden. In der Sitzung wurden zwei Varianten besprochen.
1. Durch Wertmarken werden alle Mülltonnen gekennzeichnet, damit die Abfuhr je nach Belieben der Hausbesitzer durchgeführt werden kann.
2. Es soll die 14tägige und die vierwöchentliche Abfuhr mit verschiedenen Kennzeichnungen der Mülltonnen reguliert werden.
Bei der ersten Variante wurde später erst durchgerechnet, welcher Verwaltungsaufwand sich dadurch ergeben würde und diese wurde daher fallengelassen. Bei der zweiten Variante ist es möglich, daß die Hausbesitzer, die zur Zeit die 14tägige Müllabfuhr in Anspruch nehmen müssen, auf vierwöchentlich umsteigen können. Eine Meldung beim Gemeindeamt ist aber erforderlich. Es wird ihnen aber auch die Möglichkeit gegeben, daß sie dann, wenn sie mit der vierwöchentlichen Abfuhr nicht das Auslangen finden, durch den Kauf von Wertmarken beim Gemeindeamt auch die Mülltonne bei der vierzehntägigen Abfuhr entleeren lassen können. Der Ankauf der Müllsäcke bleibt nach wie vor aufrecht.
Bezüglich der Kosten wird von ihm mitgeteilt, daß die Müllagerungskosten bereits mit 1.1.1992 erhöht wurden, die Kosten des ersten halben Jahres soll aber, so die Meinung des Umweltaus-schusses, von der Gemeinde getragen werden. Ab Juli 1992 müssen diese Kosten aber dann auf die Gebühr aufgeschlagen werden. Die Neuregelung soll nun als Versuch bis Ende des Jahres 1992 durchgeführt werden. Die Kosten würden sich auch erhöhen, da verschiedene Gebühren und die höheren Kosten der Müllablagerung mit eingerechnet werden müssen. Die erhöhten Gebühren würden so ausschauen, daß pro abgeführte
90 l Mülltonne S 30,-- + S 2,-- Abfallbehandlungsbeitrag
800 l Kontainer S 310,-- + S 20,-- Abfallbehandlungsbeitrag
1 Müllsack S 24,-- + S 1,-- Abfallbehandlungsbeitrag
eingehoben werden müßte.
Wenn mehrere Hausbesitzer von der zwei- auf die vierwöchige Abfuhr umsteigen, entstehen der Gemeinde mehr Kosten, da der Mülltransport die gleichen Kosten verursacht. Diese Kosten müßte bis Ende des Jahres die Gemeinde tragen. Für die Zukunft ist das so zu sehen, daß dann, wenn ca. 25 % der Hausbesitzer von diesem Angebot von zwei- auf vierwöchentliche Abfuhr Gebrauch machen, um
S 5,-- teurer werden müßte. Bis Ende des Jahres wird dann das Ergebnis dieses Versuches bekannt gegeben und man kann die Müllabfuhrgebühren und auch die Müllabfuhrordnung danach ausrichten.
GV. Ing. Demmelbauer bedankt sich bei allen Mitgliedern für die sehr konstruktive Mitarbeit.
Unter TOP. Allfälligem wurde von GR. Hintermayr die Frage gestellt, ob das Unkrautspritzen von Gemeindearbeitern überhaupt notwendig ist. GV. Murauer gab bekannt, daß in Pomedt 21 der Garten verwildert ist und er schlägt vor, daß dieser von den Gemeindearbeitern gemäht wird und GR. Donnerbauer teilte mit, daß in Ottenedt bei der Liegenschaft Kroiß bereits wieder Müllablagerungen vorhanden sind und auch Müllverbrennung durchgeführt wird.
Bürgermeister Wieser bedankt sich für diesen Bericht und für die geleistete Arbeit. Er ist auch der Meinung, daß die Durchführung der Müllabfuhr, so wie sie jetzt vorgeschlagen wurde, mit sehr wenig Aufwand verbunden ist. Nach Ablauf des halben Jahres wird eine Neuregelung mit den Erkenntnissen, welche in diesem halben Jahr erworben werden, notwendig sein.
GR. Hintermayr stellt die Frage, ob die Sperrmüllabfuhr nun ein- oder zweimal jährlich durchgeführt werden soll. Bei der Umweltausschußsitzung wurde eine einmalige Sperrmüllabfuhr als für ausreichend bezeichnet. Die Entsorgung bei den Altstoffsammelzentren ist ja gegeben und daher wäre sicherlich die einmalige Sperrmüllabfuhr jährlich genügend.
Über den Bericht wird noch weiters beraten und GV. Murauer erklärt, daß die nun angestrebte Regelung der Müllabfuhr auch für die Bewohner sehr gut sein wird.
Auch GV. Weilhartner begrüßt diese Regelung, er bemängelt aber, daß dies für die Großfamilien wiederum mehr Kosten bedeuten wird.
Vom GV. Gahleitner wird die Frage gestellt, was mit den Umweltsündern geschehen soll. Er glaubt, daß es für das Gemeindeamt wichtig wäre zu wissen, ob Anzeigen erfolgen sollen oder welche Regelung da möglich ist.
Vom GR. Böcklinger wird erklärt, daß Riedau sehr viel Müll entsorgt und er glaubt, daß Aktionen gestartet werden sollen, um die Bewohner aufzuklären, wie Müll vermieden werden kann.
Vom GV. Ing. Demmelbauer wird die Meinung vertreten, daß die Entsorgung in Riedau sehr gut ist und daher auch die Müllmengen dementsprechend hoch sind.
Der Bürgermeister erklärt, daß die Gemeinde Riedau als Markt einen größeren Ortskern hat und daher auch mehr Müll anfällt. Bei anderen Gemeinden, die mehr landwirtschaftliche Gebiete haben, wird der Müll in nicht solchen Mengen anfallen. Die Sammelaktion der Aktionsgruppe Pfau ist leider nicht zustande gekommen, erklärt GV. Ing. Demmelbauer, obwohl dies eine gute Sache gewesen wäre.
TOP. 11.) Änderung der Müllabfuhrordnung.
Der Vorsitzende teilt mit, daß die Müllabfuhrordnung jetzt nicht abgeändert werden muß, da eine Neuregelung erst am Beginn des Jahres 1993 vorgesehen ist. Es soll lediglich beschlossen werden, daß im Gebiet der 14tägigen Abfuhr es auch möglich ist, die vierwöchentliche zu beantragen.
GV. Ing. Demmelbauer erklärt, daß die Vorgangsweise bereits ausreichend erklärt wurde (siehe Punkt. 10 Bericht des Obmann des Umweltausschusses) und er stellt den Antrag, die vierwöchentliche Abfuhr den Gemeindebewohnern freizustellen.
Beschluß: Es wird dieser Antrag einstimmig angenommen.
TOP. 12.) Änderung der Müllabfuhrgebührenordnung.
Es gibt der Bürgermeister bekannt, daß die Müllabfuhrgebühren ab 1.7.1992 auf Grund von Erhöhungen der Müllablagerung und der Einhebung des Abfallbehandlungsbetrages die Müllabfuhrgebühren erhöht werden sollen. Die vorliegende Verordnung über die Müllabfuhrgebühren wird nun von ihm wie folgt zur Kenntnis gebracht:
Verordnung
des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 10.6.1992, mit der eine Abfallgebührenordnung erlassen wird.
auf Grund des 35 des OÖ. Abfallwirtschaftsgesetzes 1990, LGBl. Nr. 28/1991, wird verordnet:
1
Gegenstand der Gebühr
(1) Für die Benützung der Einrichtung der Marktgemeinde zur
Sammlung und Abfuhr sowie Kompostierung von Abfällen ist eine
Abfallgebühr zu entrichten.
(2) Für den Kostenersatz, den die Marktgemeinde zur Deckung des
Aufwandes des Bezirksabfallverbandes zu leisten hat, ist ein
Abfallbehandlungsbeitrag zu entrichten.
2
Höhe der Gebühren
(1) Die Abfallgebühr beträgt
a) je abgeführt Mülltonne
mit 90 Liter Inhalt S 30,--
b) je abgeführtem Container mit 800 Liter Inhalt S 310,--
c) je abgeführtem Müllsack mit 60 Liter Inhalt S 24,--
(2) Der Abfallbehandlungsbetrag beträgt
a) je abgeführte Mülltonne mit 90 Liter Inhalt S 2,--
b) je abgeführtem Container mit 800 Liter Inhalt S 20,--
c) je abgeführtem Müllsack mit 60 Liter Inhalt S 1,--
3
Gebührenschuldner
Gebührenschuldner ist der Grundstückseigentümer; im Falle des Bestehens von Baurechten oder Nutzungsrechten ist der Bauberechtigte bzw. der Nutznießer zur Entrichtung der Gebühren verpflichtet.
4
Beginn der Gebühenpflicht
Die Verpflichtung zur Entrichtung der Geldleistungen nach 2 beginnt mit Angang des Monats, in dem die Sammlung und Abfuhr von Abfällen von den jeweiligen Grundstücken erstmals stattfindet.
5
Fälligkeit
Die Gebühren nach 2 sind halbjährlich und zwar am 15.5. und 15.11. eines jeden Jahres zur Zahlung fällig.
6
Umsatzsteuer
In den im 2 geregelten Gebühren ist die Umsatzsteuer im gesetzlichen Ausmaß enthalten.
7
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1992 in Kraft.
Die Notwendigkeit der Erhöhung der Müllabfuhrgebühren wurde ja bereits besprochen (TOP.10 Bericht des Obmannes des Umweltausschusses) und vom GV. Ing. Demmelbauer wird nun beantragt, die vom Bürgermeister zur Kenntnis gebrachte Müllabfuhrgebührenordnung genehmigen zu wollen.
Beschluß: Bei der Abstimmung wurde einhellige Zustimmung erzielt
und die Verordnung somit genehmigt.
TOP. 13.) Straßenbaukosten; Festsetzung der Interessentenbeiträge
Berg und Vormarkt.
Im vergangenen Jahr wurden die Straßen in Vormarkt und Berg gebaut und asphaltiert, erklärt der Bürgermeister.
Die Vormarktstraße wurde neu errichtet und asphaltiert und es sind neun Interessenten zur Beitragsleistung verpflichtet. In der Ortschaft Berg wurde die Straße asphaltiert und die Interessenten haben bereits beim Bau der Straße Interessentenbeiträge geleistet. Laut bisheriger Regelung wurden bisher die Interessentenbeiträge als freiwillige Leistungen verrechnet und die Höhe aus einem Viertel der Gesamtkosten berechnet. Der Bürgermeister erklärt, daß auch bei diesen zwei Straßenstücken diese Regelung noch angewendet werden soll, um eine Gleichbehandlung der Gemeindebürger zu erreichen. Beim Straßenstück in Vormarkt sind laut Berechnung pro Interessent S 14.000,-- zu bezahlen. Die Interessenten haben diese Kosten auch bereits mit schriftlicher Zustimmung zur Kenntnis genommen. Die Vorschreibung soll daher von den berechneten Summen lt. Bauordnung auf S 14.000,-- reduziert werden.
In der Ortschaft Berg wurden bereits verschiedene Kosten beim Bau der Straße erbracht. Ein Viertel der Kosten für die Restarbeiten ergibt je Interessent nun S 6.000,--. Auch hier soll der Betrag, der nach der Bauordnung errechnet worden ist, auf diese Summe reduziert werden.
Vom Vorsitzenden wird noch erklärt, daß auch für freie Parzellen, die noch nicht als Bauparzellen erklärt sind, aber Erklärungen von den Besitzern vorliegen, diese Kosten verrechnet werden. Mit Bezahlung dieser Kosten sind nun die Interessentenbeiträge auch für diese Parzellen geleistet und es werden keine weiteren Vorschreibungen mehr von der Gemeinde vorgenommen.
Bei Beratung erklärt GR. Ortner, daß zwar die Kosten in Berg geringfügig höher geworden sind, aber er ist mit der Vorschreibung einverstanden.
Vizebgm. Franz Wimmer stellt abschließend den Antrag, die Reduzierung der Kosten für die Interessentenbeiträge beim Straßenbau Berg sowie beim Straßenbau Vormarkt nach vorliegendem Muster genehmigen zu wollen:
Für das Straßenstück Vormarkt reduzieren sich die Beiträge wie folgt:
1. Herrmann Maria S 14.845,60
2. Aspermair Elfriede S 19.219,20
3. Maier/Brunner S 17.813,60
4. Enzlmüller Ernst S 18.614,40
5. Brunner Josef S 22.260,--
6. Schauer Wolfgang S 15.036,--
7. Gumpoltsberger Johann S 17.511,20
zu reduzieren auf S 14.000,--
Herrmann Maria S 11.060,-- keine Änderung
Heinzl Helmut S 13.371,20 keine Änderung
Für das Straßenstück Berg reduzieren sich die Beiträge wie folgt:
1. Wagnermaier S 8.501,--
2. Ortner S 9.367,30
3. Heinzl S 9.571,20
4. Stanzer S 8.812,90
5. Steinecker derzeit kein Bauplatz
6. Gumpinger derzeit kein Bauplatz
7. Beham derzeit kein Bauplatz
8. Weidenholzer derzeit kein Bauplatz
zu reduzieren auf S 6.000,--
Beschluß: Die vom Vizebgm. Wimmer beantragte Reduzierung der
Interessentenbeiträge für die Straßenstücke Vormarkt und
Berg werden einstimmig genehmigt.
Vor Behandlung der nächsten TOP.
14.) Facharbeiterzulage; genereller Gemeinderatsbeschluß
15.) Beförderungsrichtlinien für Gemeindebeamte
16.) Verwendungszulage und Aufwandsentschädigung für den leitenden
Gemeindebeamten
17.) Ehrung verdienter Gemeindebürger
ersucht der Bürgermeister die Zuhörer den Sitzungssaal für diese Zeit zu verlassen.
Die TOP. 14.) - 17.) werden unter Ausschluß der Öffentlichkeit behandelt.
Die Zuhörer werden vom Vorsitzenden wieder in den Sitzungssaal gebeten und die Öffentlichkeit ist somit wieder hergestellt.
TOP. 18.) Allfälliges.
Der Vorsitzende teilt mit, daß bezüglich Wasserversorgungsanlage Riedau-Taiskirchen-Dorf/Pram bereits einige Besprechungen stattgefunden haben. Bei der letzten Besprechung war auch der Vertreter des LWU anwesend und es wurde vereinbart, daß die restlichen Gebiete von Riedau und der von Riedau versorgte Teil der Gemeinde Taiskirchen und der Gemeinde Dorf/Pram mit LWU-Wasser versorgt werden sollten. Die Leitungen im Gemeindegebiet Dorf/Pram und Taiskirchen werden diesen Gemeinden von der Gemeinde Riedau überlassen. Bauleiter Dipl.Ing. Wolfgang König hat eine Berechnung angestellt, welche Kosten für die Übernahme von den beiden Gemeinden zu tragen sind. Bei der letzten Besprechung wurden diese Summen mit rund S 182.000,- für die alte Leitung an die Gemeinde Taiskirchen und für die neue Leitung mit S 44.000,-- berechnet. Für die Gemeinde Dorf/Pram wären für die alte Leitung rund S 120.000,-- und für die neue Leitung S 620.000,-- zu bezahlen. Annuitäten an den WWF sind von den beiden Gemeinden ebenfalls noch zu leisten und bezüglich der Landesdarlehen wird entschieden, wenn eine Rückzahlung dieser Summen vom Land gefordert wird. Die angeführten Summen werden von den Bauleitern der Gemeinde Taiskirchen, Riedau und Dorf/Pram noch durchbesprochen und durchgerechnet. Bezüglich Übernahme dieser Leitungen und Übernahme der Wasserrechte müssen noch genaue Verträge erstellt werden.
Bürgermeister Wieser Otto stellt nun die Frage, ob die Verhandlungen in diesem Sinne weitergeführt werden können, um einen Vertragsentwurf mit diesen Gemeinde zu bekommen.
GV. Weilhartner stellt die Frage, ob die Quelle in Petersham aufrecht bleibt und der Bürgermeister erklärt, daß diese zur Notversorgung zur Verfügung stehen soll.
GV. Murauer erklärt, daß jede Gemeinde sicherlich auf seine Vorteile schauen wird, aber die Verhandlung soll so weitergeführt werden. Alle Gemeinderatsmitglieder sind daher einverstanden, wenn der Bürgermeister die Verhandlungen mit den beiden Nachbargemeinden bezüglich Wasserversorgung so weiterführt wie bisher.
Frau GR. Kopfberger teilt bezüglich Altenhilfe mit, daß nun eine freiwillige Sozialdienstgruppe Riedau besteht. Die Einführung der Aktion Essen auf Rädern läuft sehr gut und es werden zur Zeit zehn Menschen mit Essen versorgt. Die nächste Sitzung wird am 7.7. sein und sie ladet alle zur Teilnahme herzlichst ein. Vom Sozialhilfeverband Schärding wurde der Ankauf eines Badelifters genehmigt. Über die Altenversorgung in Oberösterreich gibt sie einen Überblick und auch eine Vorschau. Auch die Gesundenvorsorge ist ein sehr wichtiger Bereich und sie ist der Meinung, daß in all diesen Bereichen eine Zusammenarbeit auch mit der Gemeinde sehr wichtig ist. Es wird auch notwendig sein, daß finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Wohnungen für Behinderte sollen mit eingeplant werden und das Bewußtsein für bedürftige Mitmenschen soll gefördert werden, wobei es sehr wichtig ist, daß auch der Gemeinderat hinter dieser Aktion steht.
Der Bürgermeister bedankt sich für diese Mitteilung und erklärt, daß vom Sozialhilfeverband diese Bereiche abgedeckt werden müssen. Es soll nicht zweigleisig gefahren werden und Betreuungen sind möglich und können beim Sozialhilfeverband angefordert werden. Die Kosten werden seiner Meinung nach immer mehr und er glaubt, daß der Verband für diese Angelegenheiten zuständig ist.
GR. Stiglmayr Franz ladet alle Anwesenden zum großen Feuerwehrfest ein. Er stellt die Frage, ob die Bewirtung der Ehrengäste durch die Gemeinde möglich ist.
Bürgermeister Wieser Otto ist der Meinung, daß die Bewirtung der Ehrengäste am Sonntag von der Gemeinde vorgenommen werden soll.
GV. Weilhartner und auch GV. Murauer sind auch dieser Meinung und auch alle übrigen Gemeinderatsmitglieder stimmen dieser Regelung zu.
Frau GR. Weiretmaier erkundigt sich, ob die Kompostierung bei Fa. Gerner in Taiskirchen bereits möglich ist. Der Bürgermeister erklärt, daß diese Angelegenheit noch nicht so weit fortgeschritten ist.
Vom Schriftführer wird mitgeteilt, daß alle Gemeinderatsmitglieder vom hw. Herrn Pfarrer Hosek zur Teilnahme am Fronleichnamsfest mit Fronleichnamsumzug eingeladen sind.
Bezüglich Termin eines Ausfluges wird nach eingehender Beratung vereinbart, daß voraussichtlich am 5. und 6. September der Gemeindeausflug stattfinden soll.
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung
Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 28.4.1992 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 22.35 Uhr.
............................... ...............................
(Vorsitzender) (Gemeinderat)
............................... ...............................
(Schriftführer) (Gemeinderat)
Der Vorsitzende beurkundet hiemit, daß gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.
Der Vorsitzende: