Lfd.Nr.12 Jahr 1992
VERHANDLUNGSSCHRIFT
Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 15. Oktober 1992.
Tagungsort: Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.
Anwesende:
o1. Bürgermeister Wieser Otto als Vorsitzender
o2. Vizebgm. Wimmer Franz 14. GR. Kaufmann Josef
o3 GV. Gahleitner Peter 15. GR. Schabetsberger Franz
o4. GV. Ing.Demmelbauer Johann 16. GR. Hosner Rudolf
o5. GR. Aschauer Herbert 17. GR. Ortner Günter
o6. GR. Donnerbauer Johannes 18. GR. Leitner Johannes
o7. GR. Kopfberger Elfriede 19. GR. Weiretmaier Maria Anna
o8. GR. Stiglmayr Franz 2o. GV. Weilhartner Gottfried
o9. GR. Dick Hermann 21. GR. Hintermayr Ernst
1o. GR. Berghammer Gerhard 22. GR. Ruhmanseder Heinrich
11. GR. Schärfl Michael 23. GR. Böcklinger Herbert
12. GV. Murauer Max 24.
13. GV. Wolschlager Anna 25.
Ersatzmitglieder:
GR. Waldenberger Klaus für GR. Pointl Helmut
GR. Köstlinger Franz für GR. Reiterer Josef
Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. GUMPINGER Adolf.
Fachkundige Personen (§66 Abs. 2 OÖ. GemO.199o):
Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 199o):
Es fehlen:
entschuldigt: unentschuldigt:
GR. Pointl Helmut
GR. Reiterer Josef
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 199o): Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.
Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß
a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -
einberufen wurde;
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnach-
weisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht
schriftlich am 09.10.1992 unter Bekanntgabe der Tagesordnung
erfolgt ist;
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am
gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde;
c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist;
d) daß die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 03.09.
1992 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Ge-
meindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung
zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift
bis zum Sitzungsschluß Einwendungen eingebracht werden können.
Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:
1. Änderung des Flächenwidmungsplanes.
2. LWU - Festlegung der geänderten Bestellmengen für den Wasserlieferungsvertrag.
3. Grundverkauf an die ISG; Genehmigung des Kaufvertrages.
4. Grenzberichtigung zwischen ISG und Gemeinde.
5. Sanierung Hallenbad und Sauna;
a) Bestellung einer Tischfriteuse für das Buffet.
b) Bestellung von Einrichtungsgegenständen.
6. Abschluß eines Vertrages zur Getränkelieferung für das Hallenbadbuffet.
7. Bericht vom Obmann des Prüfungsausschusses.
8. Bericht vom Obmann des Umweltausschusses.
9. Kindergartenfreifahrten; Änderung des Vertrages.
10. Genehmigung einer Kreditüberschreitung zum Ankauf eines
Motormähers.
11. Behandlung von Subventionsansuchen.
12. Schulbeihilfe für Gemeindebedienstete; Behandlung des
Erlasses des Amtes der OÖ. Landesregierung.
13. Allfälliges.
TOP. 1.) Änderung des Flächenwidmungsplanes.
Bürgermeister Wieser Otto gibt bekannt, daß die Abänderung des Flächenwidmungsplanes für die Grundparzelle 721/1 KG. Vormarkt-Riedau, Besitzer Dick Johann und Erna, bereits in einer vorhergegangenen Sitzung behandelt wurde. Die Antragsteller wollen diese Parzelle, die im Flächenwidmungsplan als Wohngebiet gewidmet ist, wieder als Grünland rückwidmen lassen. Die Begründungen der Notwendigkeit der Änderung außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Überprüfung des Flächenwidmungplanes werden anhand des vorliegenden Formblattes durchbesprochen. Es gibt nur positive Stellungnahmen zur Rückwidmung dieses Baulandes in Grünland.Die Kosten der Umwidmung hat der Antragsteller zu tragen.
Vom GR. Ortner wird mitgeteilt, daß in Riedau genügend Bauland vorhanden ist und aus diesem Grunde die Rückwidmung dieses Baulandes befürwortet werden kann. Es wird von ihm der Antrag gestellt, die Grundparzelle Nr. 721/1 KG. Vormarkt-Riedau der Besitzer Johann und Erna Dick, Riedau 15, von Wohngebiet in Grünland rückzuwidmen.
Beschluß: Es wird dieser Antrag einstimmig angenommen und die
Flächenwidmungsplanänderung damit genehmigt.
TOP. 2.) LWU - Festlegung der geänderten Bestellmengen für den
Wasserlieferungsvertrag.
Der Bürgermeister gibt bekannt, daß ein Ergänzungsvertrag für den Wasserliefervertrag mit dem LWU vorliegt. Erforderlich ist die Erweiterung des im Jahre 1983 abgeschlossenen Wasserliefervertrages deshalb, da nun das gesamte Gemeindegebiet Riedau an das LWU angeschlossen werden soll. Diese Tatsache ist längst bekannt, da bereits länger als ein Jahr darüber beraten wird. Diese vorliegende Ergänzung zum Wasserliefervertrag mit den Punkten 1. bis 6. wird vom Vorsitzenden vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Die wesentlichen Ergänzungen werden von ihm erläutert und zwar, daß nun die Bestellmenge von 300 auf 450 m3 pro Tag und die Bezugsanwartschaft von 300 auf 150 m3 pro Tag geändert wird. Die Gesamtmenge wurde also nicht geändert, es wurde nur eine Verschiebung zwischen der Bestellmenge und der Bezugsanwartschaft notwendig. Die Ablesung der Abgabemengen erfolgt für die drei Gemeinden im Hochbehälter Habach. Diese abgelesenen Werte stellen dann den Gesamtverbrauch für die drei Gemeinden dar. Die Vorschreibung der Wassergebühren erfolgt dann nach den von den Gemeinden bekanntzugebenden verbrauchten Wassermengen. Die Prozentaufteilung erfolgt jedes Jahr und zwar auf Grund der aktuellen Hauswasserzählerablesungen. Vom Vorsitzenden werden die Grundgebühren für die Bestellmengen und für die Bezugsanwartschaft, die bisher zu leisten waren und nach der neuen Aufteilung zu leisten sein werden, wie folgt bekanntgegeben:
bisherige Kosten:
300 m3 Bestellmenge = S 258.300,-- Grundgebühr
300 m3 Bezugsanwartschaft = S 102.600,-- "
-------------
gesamt S 360.900,-- "
neue Kosten:
450 m3 Bestellmenge = S 378.450,-- "
150 m3 Bezugsanwartschaft = S 51.500,-- "
-------------
gesamt S 429.950,-- "
Mehrkosten ab 1993: S 69.050,-- Grundgebühr
Die Genehmigung dieses Vertrages ist sehr wichtig, erklärt der Bürgermeister, da die Wasserbezieher bereits auf das LWU-Wasser warten.
Vom GV. Murauer wird die Meinung vertreten, daß die Umstellung noch im heurigen Jahr sehr wichtig ist.
Vom GR. Ruhmanseder wird die Frage gestellt, wie hoch die Verteuerung für die Wasserbezieher sein wird. Dazu erklärt der Bürgermeister, daß vorläufig mit einer Erhöhung von S 2,--/m3 zu rechnen sein wird.
Abschließend wird vom Bürgermeister der Antrag gestellt, die vorliegende Ergänzung zum Wasserliefervertrag vom 09.05.1983 wie folgt genehmigen zu wollen:
Ergänzung zum Wasserlieferungsvertrag
abgeschlossen zwischen dem Land Oberösterreich, Landeswasserversorgungsunternehmen, im folgenden kurz LWU, bzw. dessen Rechtsnachfolger und der Marktgemeinde Riedau:
Im Jahre 1983 (Unterschrift der Vertreter der Marktgemeinde Riedau am 9.5.1983, Gegenzeichnung durch den Herrn Landeshauptmann von O.Ö. Dr. Josef Ratzenböck am 10.10.1983) wurde ein Wasserlieferungsvertrag zwischen der Marktgemeinde Riedau und dem land Oberösterreich, Landeswasserversorgungsunternehmen, abgeschlossen. Dieser Vertrag ist nunmehr, da auch die Marktgemeinde Taiskirchen i.I. und die Gemeinde Dorf a.d.Pram aus den Anlagen des LWUs mitversorgt werden, wie folgt , zu ergänzen bzw. abzuändern:
1. Die Ablesung der Abgabemengen erfolgt für die Marktgemeinde Riedau, die Marktgemeinde Taiskirchen i.I. und der Gemeinde Dorf a.d.P. an den Wasserzählern im Hochbehälter Habach. Diese abgelesenen Werte stellen den Summenwert für diese drei Gemeinden dar. Basierend auf den Ablesungen der Hauswasserzähler in den einzelnen Gemeinden wird je nach dem Verbrauch die gesamte Wasserbezugsmenge prozentuell aufgeteilt. somit werden auch die Fehlmengen (Wasserentnahme aus Hydranten etc.) erfaßt. Die Ablesungsergebnisse der Hauswasserzähler sind dem LWU bis spätestens 30.11. jeden Jahres bekanntzugeben.
Sollte die Bestellmenge der drei Gemeinden überschritten werden und läßt sich der tatsächliche Verursacher nicht feststellen, so wird die Überschreitung nach dem Schlüssel der Aufteilung für die Bezugsmenge auf die Gemeinden umgelegt und die Bestellmengen durch das LWU angepaßt.
Die Prozentaufteilung wird jedes Jahr aufgrund der dann aktuellen Hauswasser-zählerablesungen neu festgelegt und gilt jeweils als Basis für die Akonto-zahlungen des nächsten Jahres.
2. Die Bestellmenge (§ 3 Allgemeine Bedingungen für die Wasserversorgung aus den Anlagen des Landeswasserversorgungsunternehmens des Landes O.Ö., kurz ABW) wird nunmehr mit 450 m3/d, die Bezugsanwartschaft (§ 4 ABW) mit 150 m3/d festgelegt.
3. Beide Vertragsteile verzichten auf das Recht, dieses Übereinkommen wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes anzufechten.
4. Die Vertragsergänzung wird mit der Unterzeichnung durch beide Vertragsteile verbindlich.
5. Die Marktgemeinde Riedau verpflichtet sich, die gesamte, zum Betrieb der zentralen Wasserversorgungsanlage erforderliche Wassermenge aus den Anlagen des LWUs zu beziehen. Einspeisungen aus anderen Wasserspendern dürfen nach dem Anschluß nur mehr zur Notversorgung nach vorhergehender Rücksprache mit Vertretern des LWUs erfolgen.
6. Dieses ergänzende Übereinkommen wird in zwei Urschriften ausgefertigt, jeder der beiden Vertragsteile erhält eine Urschrift.
Beschluß: Es wird dieser Ergänzungsvertrag bei Zustimmung aller
Gemeinderäte einstimmig genehmigt.
TOP. 3.) Grundverkauf an die ISG; Genehmigung eines Kaufvertrages.
Ein genereller Beschluß für den Verkauf eines Grundstückes an die ISG liegt bereits vor, erklärt der Bürgermeister. Es ist nun ein Kaufvertrag erstellt worden und dieser Kaufvertrag, der zwischen der Marktgemeinde Riedau und der Gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft abgeschlossen werden soll, wird von ihm vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Mit diesem Vertrag wird das Grundstück Nr. 713/4 EZ. 301 KG. Vormarkt-Riedau von der Marktgemeinde Riedau an die ISG. verkauft. Das Ausmaß dieses Grundstückes beträgt 4399 m2 und der vereinbarte Kaufpreis wird mit 879.000,-- Schilling festgelegt. Die Berichtigung des Kaufpreises erfolgt durch die Zeichnung von 1758 Genossenschaftsanteilen, wobei der Nomalwert eines Anteiles 500,--
Schilling beträgt. Die Genossenschaftsanteile sind auf die Dauer von 25 Jahren ab Fertigstellung des zu errichtenden Wohnhauses unkündbar. Die ISG als Käuferin verpflichtet sich, mit dem Bau binnen Jahresfrist nach Zusicherung der Wohnbauförderungsdarlehen durch das Land Oberösterreich zu beginnen. Die Marktgemeinde Riedau als Verkäuferin erhält das alleinige Einweisungsrecht der zukünftigen Mieter. Sämtliche Kosten und Gebühren, die mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages verbunden sind, trägt die ISG.
Der Bürgermeister erklärt nun, daß vorgesehen ist, 21 Wohnungen in drei Größen zu errichten.
Es wird über diese Vertragsgenehmigung noch beraten und vom GV Weilhartner wird der Vertrag als gut bezeichnet, obwohl er die 25jährige Unkündbarkeit der Genossenschaftsanteile nicht gut findet.
GV Wolschlager befürwortet die Vertragsgenehmigung, da die Wohnungen schon dringend benötigt werden.
Ob die Gemeinde bei der Planung mitentscheiden kann, erkundigt sich GV. Ing. Demmelbauer. Der Bürgermeister erklärt dazu, daß ein Entwurf bereits vorliegt, die Situierung ist sehr gut getroffen und die Bauten werden zweckmäßig erstellt.
Vom GR Hosner wird die Frage gestellt, ob die Stiegenhäuser breit genug geplant sind, da es ansonsten, wie bei anderen Gebäuden, für den Krankentransport problematisch sein kann.
Es wird abschließend vom Bgm. Wieser der Antrag gestellt, den vorliegenden Kaufvertrag vollinhaltlich mit den § 1 bis 8 genehmigen zu wollen.
Beschluß: Der Vertrag wird einstimmig genehmigt, da alle
Gemeinderatsmitglieder dem Antrag des Bürgermeisters zu-
stimmen.
TOP. 4.) Grenzberichtigung zwischen ISG und Gemeinde.
Anhand eines Lageplanes wird vom Bürgermeister berichtet, daß bei der Vermessung des Gehsteiges entlang des Grundstückes vom Unimarkt festgestellt wurde, daß bei einer gleichbleibenden Breite des Gehsteiges für das ISG Grundstück ein Grundstreifen von 26 m2 übrigbleibt. Die ISG Verwaltung hat dazu mitgeteilt, daß ein Ankauf dieses Grundstückes auf Grund der sehr schwierigen formalen Abwicklung nicht möglich ist. Es wird daher darüber zu beraten sein, ob diese 26 m2 der ISG in Form einer Grenzberichtigung zugeschrieben werden können.
Die anwesenden Gemeinderatsmitglieder beurteilen diese Grenzberichtigung positiv und es wird vom Vizebgm. Wimmer beantragt, Herrn Dipl.Ing. Franz Strauß, welcher die Vermessung durchführen wird, mit der Grenzberichtigung zu beauftragen. Die Zuschreibung der 26 m2 an die ISG soll kostenlos erfolgen.
Beschluß: Die Grenzberichtigung wird mit einhelliger Zustimmung
aller Gemeinderatsmitglieder genehmigt.
TOP. 5.) Sanierung Hallenbad und Sauna;
a) Bestellung einer Tischfriteuse und
b) Bestellung von Einrichtungsgegenständen.
a) Bestellung einer Tischfriteuse
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Der Bürgermeister bringt die vorliegenden Anbote bezüglich Lieferung einer Tischfriteuse für das Hallenbadbuffet zur Kenntnis und zwar:
Fabrikat: Friteuse Turbo TF 416-2 mit 2 Becken, 9 kW, für je 6 - 8l Fritierfett, 2 Körbe.
Fa. Auer Ges.m.b.H., Eferding
S 17.400,-- abz. 10 % Rabatt und 3 % Skonto S 15.190,--
Fa. Fa. Grill Gastrotechnik, Traun, Müller-Guttenbrunnerstr. 23
S 17.000,-- Ab. 15 % Rabatt und 2 % Skonto S 14.161,--
Fa. Juno Blumauer Großküchen Ges.mb.H., Wels, Gärtnerstr. 11
S 14.520,-- excl. MWSt
Nach Rücksprache mit Herrn Laufenböck Johann wurde von ihm die Aussage gemacht, daß der Kundendienst bei der Fa. Auer wesentliche besser ist als bei den übrigen Firmen.
Vom GV. Murauer wird erklärt, daß die Anschaffung notwendig ist und die Bestellung so wie immer vom Billigstbieter erfolgen soll. Er stellt den Antrag, die Friteuse Tourbo TF 416-2 bei der Fa. Grill Reinhold aus Traun mit einem Bruttopreis von S 14.161,-- anzukaufen.
Beschluß: Dieser Antrag wird einstimmig angenommen und die
Bestellung daher genehmigt.
b) Bestellung von Einrichtungsgegenständen
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Der Bürgermeister erklärt, daß die Einrichtungsgegenstände für den Buffetaufenthaltsraum ursprünglich über die Lieferanten hätte besorgt werden sollen. Leider war das nicht möglich, es ist daher eine Bestellung von 11 Tischen und 44 Stühlen erforderlich. Durch das Architekturbüro Dipl.Ing. Bauböck wurde ein Anbot von der Fa. Haberkorn aus Freistadt eingeholt. Vom Architekturbüro wurden sehr günstige Preise erreicht und zwar wurden die Tische mit á 594,-- S, Gesamtpreis S 6.039,-- und die Stühle mit á 256,-- S,
Gesamtpreis S 11.264,-- angeboten. Die Kosten für diese 11 Tische und 44 Stühle belaufen sich somit auf 17.303,-- Schilling. Der Bürgermeister erklärt dazu, daß sich auch Herr Laufenböck Johann bemüht hat, günstige Einrichtungsgegenstände zu bekommen, sie wären aber trotzdem noch teurer als die der Fa. Haberkorn.
Es ist notwendig, die Einrichtung zu bekommen, erklärt GV. Murauer, daher ist auch die Bestellung durchzuführen. Die im Hallenbad gelagerten Einrichtungsgegenstände sind sehr stark beschmutzt und beschädigt worden und es wäre notwendig gewesen, diese vor Baubeginn wegzuräumen. Dazu erklärt der Bürgermeister, daß kein Platz für die Lagerung dieser Gegenstände vorhanden ist.
Es wird abschließend vom Bürgermeister der Antrag gestellt, die bereits angeführten 11 Tische und 44 Stühle mit einem Gesamtpreis von S 17.303,-- von der Fa. Haberkorn Gesm.b.H. aus Freistadt zu bestellen.
Beschluß: Der Ankauf dieser Einrichtungsgegenstände wird ein-
stimmig genehmigt.
TOP. 6.) Abschluß eines Vertrages zur Getränkelieferung für das
Hallenbadbuffet.
Von der Brauerei Kapsreiter wurde ein Vertrag für die Lieferung der Getränke für das Hallenbad vorgelegt. Mit diesem Vertrag werden die Leistungen der Brauerei sowie die Getränkebezugsver-pflichtung für die Gemeinde festgehalten. Die Brauerei leistet einen zusätzlichen finanziellen Beitrag von S 60.000,-- + MWSt und die Gemeinde Riedau verpflichtet sich, zu den noch ausstehenden 900 hl aus dem Vertrag vom 22.7.1976 weitere 500 hl von der Brauerei Kapsreiter zu beziehen. Der Vertragsinhalt lautet so, daß die Brauerei Kapsreiter an die Gemeinde Riedau für Inventar einen Betrag von S 60.000,-- + MWSt zur Verfügung stellt und die Gemeinde Riedau verpflichtet sich, 1.400 hl Getränke von der Brauerei zu beziehen. Dieser Vertrag wird vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht und es wird anschließend darüber beraten.
Vom GR Ruhmanseder wird erwähnt, daß der Jahresverbrauch sehr hoch angesetzt ist und er erkundigt sich, ob mit dem Pächter Laufenböck das Einverständnis diesbezüglich hergestellt wurde.
Der Bürgermeister erklärt dazu, daß Herr Laufenböck mit diesem Vertrag einverstanden ist und er stellt den Antrag, den beiliegenden Vertrag der Brauerei Kapsreiter mit den Punkten 1.) - 9.) in der vorliegenden Form genehmigen zu wollen.
Beschluß: Es wird dieser Antrag des Bürgermeisters einstimmig an-
genommen und der Vertrag für die Getränkelieferung für
das Hallenbadbuffet Riedau somit genehmigt.
TOP. 7.) Bericht vom Obmann des Prüfungsausschusses.
Der Obmann des Prüfungsausschusses GR. Schabetsberger stellt den Antrag, daß sein Bericht unter Ausschluß der Öffentlichkeit behandelt wird.
Über diesen Antrag wird abgestimmt und dabei die einhellig Zustimmung erreicht.
Der Bürgermeister ersucht nun die Zuhörer den Sitzungssaal zu verlassen.
Bevor der nächste Tagesordnungspunkt behandelt wird, wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt und die Besucher in den Sitzungssaal gebeten.
TOP. 8.) Bericht vom Obmann des Umweltausschusses.
Als Obmann des Umweltausschusses berichtet GV Ing. Demmelbauer, daß bei der letzten Sitzung beschlossen wurde, eine Aktion bezüglich Abfallvermeidung zu starten. Die Mitglieder des Umweltausschusses werden nach vorheriger Rücksprache mit der Geschäftsführung beim Unimarkt sowie beim Billa Riedau diese Aktion durchführen. Die Käufer sollen dahin beraten werden, wie die Müllvermeidung beim Einkauf möglich ist. Das Ziel wäre, daß
die Bevölkerung auf die teilweise nicht notwendige Verpackungsflut hingewiesen wird.
Weiters wurde die Erstellung eines Energiekonzeptes besprochen. Der Energiesparverband wurde mit dieser Sache bereits befaßt und es wurde ein Gespräch mit Herrn Dr. Dell beim Gemeindeamt geführt. Die erste Aktivität war die, daß die Betriebe mittels zugesandtem Erhebungsbogen den Energieverbrauch bekanntgeben. Es ist erfreulich, daß über 95 % dieser Bitte Folge geleistet haben. Bezüglich der Kosten für dieses Energiesparkonzept können noch keine Aussagen gemacht werden, da in Oberösterreich noch keine vergleichbare Gemeinde eine solche Aktion durchgeführt hat. Bekanntgegeben wurde jetzt eine Gemeinde in der Steiermark, eine Verbindung mit dieser Gemeinde konnte aber auf Grund des kurzfristigen Einlagens dieses Schreibens noch nicht hergestellt werden. Das Konzept soll so erstellt werden, daß es eine Richtlinie für zukünftige Entscheidungen sein soll. Die Höhe der Kosten für so ein Konzept ist sehr von der Mitarbeit der Gemeinde abhängig. Wenn sehr viele und sehr genaue Daten geliefert werden können, werden die Kosten für die Ausarbeitung dementsprechend geringer sein. Es wird aber mit einer Summe von ca. S 100.000,--bis 150.000,- zu rechnen sein.
Der Bürgermeister bedankt sich für diesen Bericht und stellt ihn zur Diskussion.
GV. Weilhartner ist der Meinung, daß das Konzept für den ganzen Ort nicht auf einmal erstellt werden müßte, sondern auf kommende Projekte beschränken. Die Kostenaufbringung könnte dann eventuell auch in Etappen erfolgen.
GV. Demmelbauer erklärt dazu, daß zuerst ein Gesamtprojekt erstellt werden soll und dann erst in kleinen Schritten diese Vorgabe verfolgt wird. Die Beratung für einzelne Projekte wurde bereits in Erwägung gezogen und auch vom Vertreter des Energie-konzeptes die Meinung vertreten, daß nach Erstellung des gesamten Konzeptes die Beratungen erst sinnvoll sind.
Vom GV. Murauer wird die Meinung vertreten, daß diese Angelegenheit noch ausdiskutiert werden muß und erst dann, wann konkrete Daten vorhanden sind, können Entscheidungen getroffen werden.
TOP. 9.) Kindergartenfreifahrten; Änderung des Vertrages.
Es teilt der Bürgermeister mit, daß der Vertrag für die Kindergartenfreifahrten bereits genehmigt wurde, im Punkt 6. aber nun eine Änderung vorgenommen werden soll. Es handelt sich hier um das Kilometergeld bzw. um die Kosten für die Begleitperson. Der Unternehmer Stiglmayr hat mitgeteilt, daß auf Grund der geringen Kilometeranzahl, die heuer zu fahren ist, er das Auslangen mit den genehmigten Kosten für die Begleitperson nicht mehr findet. Mit der Vergütung von S 2,10 pro km für die Begleitperson kann er nur dann das Auslangen finden, wenn mindestens 40 km täglich zu fahren sind. Da dies nicht der Fall ist, sollte ein Mindetsbetrag pro Tag festgelegt werden. Vom Vorsitzenden werden nun Vergleiche bei verschiedenen Tageskilometern angestellt. Weiters teilt er mit, daß die Kosten für die Begleitperson zur Gänze von der Gemeinde zu tragen sind. Das festgelegte Kilometergeld von S 9,60 kann sich nicht ändern und es wird nur dieser Betrag vom Land gefördert.
Über diese Angelegenheit wird beraten und GV. Murauer erkundigt sich, welcher Zeitaufwand pro Tag für den Kindertransport in den Kindergarten notwendig ist.
Von Herr GR Stiglmayr werden dazu Erklärungen abgegeben.
Es wird nun vom GV Gahleitner der Antrag gestellt, den Punkt 6. des Vertrages vom 30.7.1992 wie folgt abzuändern:
6.
Die Gemeinde bezahlt dem Unternehmer gemäß dem Einsatzplan nach Vertragspunkt 2. für die an Kindergartentagen anfallenden Beförderungsleistungen für die vereinbarte Vertragsdauer eine Vergütung von S 9,60 Fahrtkosten plus S 2,10 für Begleitperson pro gefahrenem Kilometer.
Die Kosten für die Begleitperson werden pro Tag mit einer Summe von mindestens S 135,-- festgelegt. Sollte mit den gefahrenen Kilometern diese Summe nicht erreicht werden, wird dieser Betrag als Mindestabgeltung ausbezahlt.
Der Unternehmer hat über den durchzuführenden Transport tägliche Aufzeichnungen zu führen, die der Abrechnung beizuschließen sind.
Die Vergütung erfolgt aufgrund der vorgelegten Aufzeichnungen des Unternehmers und der Kindergartenbesuchstage monatlich im nachhinein innerhalb von zwei Wochen nach Vorlage der Aufzeichnungen durch den Unternehmer. Die Vergütung ist auf das Konto des Unternehmers bei der Raiffeisenkasse Riedau, Konto Nr. 113.936 zu überweisen.
Beschluß: Diese Änderung wird von allen anwesenden Gemeinderats-
mitgliedern beschlossen, wobei sich GR. Stiglmayr als
befangen erklärt.
TOP. 10.) Genehmigung einer Kreditüberschreitung zum Ankauf eines
Motormähers.
Es erklärt der Vorsitzende, daß der Ankauf eines Motormähers für den Bauhof dringend notwendig wäre. Jene Mäharbeiten, die nicht mit dem Rasenmäher zu bewältigen sind, werden immer mehr, da auch die Pramböschungen nicht mehr von den Anrainern gemäht werden. Ein geeigneter Motormäher wurde daher leihweise in Betrieb genommen und dabei festgestellt, daß dadurch eine sehr hohe Zeiteinsparung möglich ist. Von zwei Firmen wurde das gleiche Gerät angeboten und zwar von der Fa. Wölfleder mit einem Betrag von S 37.000,-- und von der Fa. Wimmer mit einem Betrag von S 36.958,20.
Vizebgm. Franz Wimmer erklärt, daß es sich hier um ein Markengerät der Fa. REFORM handelt mit einem Mulchbalken, der für solche Mäharbeiten bestens geeignet ist.
Es erklärt GV. Murauer, daß diese Anschaffung sicherlich notwendig ist und er stellt daher den Antrag, die notwendige Kreditüberschreitung genehmigen zu wollen.
Beschluß: Es wird einstimmig genehmigt, die Haushaltsstelle
617/043 auf S 37.000,-- zu erhöhen.
TOP. 11.) Behandlung von Subventionsansuchen.
Vom Bürgermeister wird mitgeteilt, daß fünf Ansuchen vorliegen, die um finanzielle Unterstützung ersucht haben. Diese Ansuchen werden von ihm wie folgt zur Kenntnis gebracht:
1. Bildungswerkstatt Schmetterlingsschule Ried/Innkreis
ersucht um Erstattung des Schulbeitrages für das Kind
Salome Schatz aus Ottenedt 4, Riedau.
2. Kulturinitiative Riedau-Zell-Umgebung
ersucht um finanzielle Unterstützung um den Kostenaufwand
für verschiedene Veranstaltungen bewältigen zu können.
3. KOV Riedau
ersucht so wie alljährlich um einen finanziellen Beitrag.
4. OÖ. Jugendcenter, Linz
ersucht um die Mitgliedschaft und die Genehmigung vom Unter-
stützungsbeitrag für Körperschaften mit mind. 1.000,- Schilling
jährlich.
5. Fleckviehzuchtverband Ried i.Innkreis
veranstaltet im Jahre 1994 einen Kongreß der Welt-Simmental-
Fleckviehvereinigung und ersucht um eine finanzielle Unter-
stützung um den Kostenaufwand für diesen Kongreß bewältigen zu
können.
Vom GV. Murauer wird die Frage gestellt, ob der Verein Kurzum auch an die Gemeinde Zell/Pram ein Subventionsansuchen gestellt hat. Er glaubt, daß die Veranstaltungen in Riedau sehr viel geworden sind und die Gefahr besteht, daß die örtlichen Vereine mit ihren Veranstaltunen untergehen. Es würde ihn auch interessieren, wer bei solchen Veranstaltungen das Deffizit zahlt. Er glaubt, daß eine Förderung von S 2.000,-- gerechtfertigt ist.
GR. Waldenberger erklärt dazu, daß auch bei der Gemeinde Zell/Pram ein Ansuchen um Gewährung eines Beitrages eingereicht wurde. Bezüglich der Förderung durch das Land wird von ihm erklärt, daß zu Jahresbeginn bereits ein Finanzierungsplan erstellt werden muß und je nach finanzieller Lage dann ein Teil des Defizites abgegolten wird.
Vom GR. Schabetsberger wird die Frage gestellt, warum die Vereine gefördert werden, die von vornherein einen defizitären Betrieb haben. Er glaubt, daß bei Förderungen in dieser Richtung Vorsicht geboten ist.
Vom GV. Ing. Demmelbauer wird dazu erklärt, daß von Seiten des Landes für Kulturveranstaltungen gute Förderungen gewährt werden. Diese Veranstaltungen zieht auch viele auswärtige Besucher an, ganz besonders werden junge Leute angesprochen.
Vom GV. Gahleitner wird die Meinung vertreten, daß Kultur und kulturelle Veranstaltungen anders behandelt werden als die übrigen Veranstaltungen.
Nachdem die Beratungen abgeschlossen sind, werden nun folgende Anträge gestellt:
1. GR. Weilhartner stellt den Antrag, daß an die Schmetterlings-
schule in Ried/I. die Gastschulbeiträge nicht bezahlt werden.
Beschluß: Dieser Antrag wird einstimmig angenommen und das
Ansuchen somit abgelehnt.
2. Für den Verein Kurzum wird vom GR. Stiglmayr beantragt, einen
Betrag von S 2.000,-- gewähren zu wollen.
Beschluß: Es wird dieser Antrag einstimmig angenommen und die
Förderung genehmigt.
3. Bgm. Wieser stellt den Antrag, für den KOV Riedau S 1.000,--
als finanzielle Unterstützung gewähren zu wollen.
Beschluß: Es wird dieser Antrag einstimmig angenommen.
4. Für das Jugendcenter in Linz sollen keine Beiträge geleistet
werden, erklärt GV Weilhartner und er stellt auch dies-
bezüglich den Antrag, vorliegendes Ansuchen abzulehen.
Beschluß: Dieser Antrag wird angenommen und das Ansuchen somit
abgelehnt.
5. Für den Fleckviehzuchtverband Ried/I. sollen ebenfalls keine
finanziellen Mittel freigegeben werden, da es sich auch hier um
eine auswärtige Vereinigung handelt, erklärt GV Weilhartner und
er stellt den Antrag, diesem Ansuchen nicht stattzugeben.
Beschluß: Alle Gemeinderäte steimmen diesem Antrag zu und das
Ansuchen wird daher abgelehnt.
Bevor der nächste TOP behandelt wird, werden die Zuschauer gebeten, den Sitzungssaal zu verlassen, da dieser Punkt unter Ausschluß der Öffentlichkeit behandelt wird.
Bevor der nächste Tagesordnungspunkt behandelt wird, wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt und die Zuhörer wieder in den Sitzungssaal gebeten.
TOP. 13.) Allfälliges.
Der Bürgermeister gibt bekannt, daß die Freiwillige Sozialdienst-gruppe Riedau ein Krankenbett ankaufen will. Von Frau GR. Kopfberger wurde dies bei der letzten Sitzung bereits mitgeteilt und er gibt bekannt, daß im Nachtragsvoranschlag dazu S 10.000,-- vorgesehen werden.
Frau GR. Kopfberger stellt nun an die Fraktionsführer die Frage, wie viel finanzielle Beihilfe gewährt werden kann.
Es wird darauf vom GV. Murauer erklärt, daß die SPÖ-Fraktion S 5.000,-- zur Verfügung stellt und GV. Gahleitner, daß die ÖVP-Fraktion ebenfalls S 5.000,-- zur Verfügung stellt. GV. Weilhartner erklärt, daß die FPÖ S 2.000,-- bereitstellt.
Der Bürgermeister gibt bekannt, daß die Gemeinden ersucht wurden, nach Möglichkeit Asylanten unterzubringen. Die Gemeinde Andorf hat die alte Volksschule zur Verfügung gestellt und es gibt bereits Probleme bei dieser Unterkunft. Er stellt nun die Frage, wie sich die Gemeinde Riedau zu diesem Thema verhalten soll.
Vom GV. Gahleitner wird erklärt, daß die Gemeinde Riedau keine Unterkünfte hat und daher zur Zeit keine Möglichkeit für die Unterbringung von Asylanten bestehen.
Vom GV. Murauer und auch GV. Weilhartner wird auch diese Meinung vertreten, wenn aber private Unterkünfte zur Verfügung gestellt wrden könnten, wird dies befürwortet, erklärt GV. Murauer.
Vom Bürgermeister wird nun mitgeteilt, daß der Verein Kurzum beabsichtigt, ein eigenes Haus anzukaufen und zwar das alte Kino. Es liegen bereits Kostenschätzungen vor und es könnte ein ideales Kulturzentrum errichtet werden. Er ersucht nun GR. Waldenberger, den Verein und seine Ziele vorzustellen.
GR. Waldenberger stellt nun den Verein vor, der das Ziel hat, kulturelle Veranstaltungen für Riedau zu organisieren. Daher wäre es sehr wichtig, wenn eine eigene Kulturstätte vorhanden wäre. In den Bezirken Ried/I. und Grieskirchen sind solche Veranstaltungs-lokalitäten vorhanden, nur im Bezirk Schärding gibt es davon wenig. Bei dem Projekt handelt es sich darum, daß für Riedau ein Saal geschaffen werden sollmit ca. 150 Plätzen. Ein solcher Veranstaltungssaal ist nicht vorhanden und würde für die verschiedensten Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Bei der Musikschule ist ein Zubau mit Saal vorgesehen und wenn dieser nicht in dieser Größe ausgebaut werden müßte, könnten hier Einsparungen erzielt werden. Die Musikschule hat aber immer Vorrang und soll durch dieses Projekt nicht verzögert werden. Das alte Kinogebäude wurde bereits besichtigt und Herr Ing. Riegel hat erklärt, daß der Bauzustand nicht schlecht ist. Die Gesamtkosten für den Kauf und für die Sanierung dieses Gebäudes wurden auf rund 2,5 Mio. Schilling geschätzt. Im Finanzierungsplan wäre vorgesehen, daß die Gemeinde S 650.000,--zur Verfügung stellt und weiters um BZ-Mittel ansucht. Das Ansuchen um BZ-Mittel müßte aber unbedingt als Priorität behandelt werden, da ansonsten keine Mittel so rasch zur Verfügung gestellt werden könnten. Als Erhaltungsbeitrag wäre es notwendig, daß von Seiten der Gemeinde jährlich S 20.000,-- bis 30.000,-- zur Verfügung gestellt werden. Es wurde bereits bei LR.Dr. Pühringer vorgesprochen und von ihm eine finanzielle Zusage für 1993 zum Ankauf und einer kleineren Sanierung gemacht. Dieser zu schafende Saal bzw. Veranstaltungsraum könnte auch für die Gemeinde für die verschiedensten Veranstaltungen und natürlich auch für andere Vereine zur Verfügung gestellt werden.
Es wird vom GV. Ing. Demmelbauer dazu noch erklärt, daß er anfangs ebenfalls Bedenken über dieses Projekt hatte, aber aus zwei Gründen wird nun dieses Unternehmen von ihm unterstützt. Erstens ist es wichtig, ein Gebäude wiederum zu sanieren und zu erhalten und zweitens gibt es noch öffentliche Gelder, die genützt werden sollen. Er ersucht daher die Gemeinderäte um Unterstützung für dieses Projekt.
Vom GR. Hintermayr wird die Meinung vertreten, daß zuerst die Hauptschule saniert und dann erst andere Projekte in Angriff genommen werden sollen. Bezüglich der Folgekosten glaubt er, daß diese viel höher sein werden als dies bekanntgegeben wurde.
Dieses Objekt wird vom GR. Ortner als gut bezeichnet, er ist aber der Meinung, daß die Hauptschulsanierung wichtiger ist und noch weitere dringende Vorhaben anstehen.
Die Realisierung eines solchen Vorhabens muß gut überlegt werden, erklärt GV. Murauer. Für ihn ist der Bau der Musikschule wichtig und er wird erst zu einem späteren Zeitpunkt zu diesem Projekt eine Stellungnahme abgeben können.
Initiativen sind gut, erklärt GV. Weilhartner, aber es sollen damit nicht die Gemeinde belastet werden, sondern es soll der Kulturverein diese Angelegenheit regeln. Die Musikschule mit einem Saal ist sicherlich wichtiger und notwendig wäre auch der Ankauf von Grundstücken, z. B., Madlsperger, und er glaubt daher, daß dieses Projekt noch nicht so wichtig ist.
Der Bürgermeister ist der Meinung, daß dann, wenn das Projekt verwirklicht werden soll, eine schnelle Entscheidung durch den Gemeinderat erforderlich ist. Es sind viele Wünsche vorhanden und bis jetzt sind noch keine übrigen Mittel aus den Gemeindesteuern vorhanden. Der Gemeindevorstand wird den Voranschlag für das nächste Jahr eingehend behandeln und beraten.
Es erklärt der Vorsitzende, daß noch zwei Punkte von ihm zur Behandlung vorgebracht werden müssen. Beim Hallenbad wäre die Anschaffung eines Wandverbaues im Kastenraum unbedingt notwendig, da dieser bereits sehr stark beschädigt ist. Dieser Wandverbau kostet laut Anbot S 26.000,-- und er stellt nun die Frage, ob diese Bestellung bereits jetzt gemacht werden kann, da dies erforderlich ist. Bei der nächsten Gemeinderatssitzung soll dann diese Bestellung durch Beschluß genehmigt werden.
Es wird weiters von ihm die Frage gestellt, ob die Rekultivierungsarbeiten im Zeltplatzbereich so durchgeführt werden sollen, daß ein Frostkoffer für spätere Befestigung von der Fa. Kirchberger hergestellt werden soll. Die Kosten betragen geschätz S 47.000,--, wobei S 8.0000,-- abgezogen werden können, da die Fa. Kirchberger diese Arbeiten als Rekultivierungsarbeiten durchzuführen hat. Der Bürgermeister glaubt, daß so manche Facharbeiterstunden noch abgezogen werden könnten, da diese durch Eigenleistungen zu ersetzen wären. Er will von den Gemeinderatsmitgliedern wissen, welchen Auftrag er an die Fa. Kirchberger erteilen soll.
Es wird zu diesen Anfragen vom GV. Murauer erklärt, daß die Kosten immer mehr werden und er zur Anschaffung des Wandverbaues keine Stellungnahme abgibt.
Bezüglich der Auskofferung des Zeltplatzes erklärt er, daß bereits einmal andere Summen genannt wurden, diesen Betrag findet er aber sinnvoll und befürwortet diese Maßnahme.
Die Fraktionsführer GV. Gahleitner und GV. Weilhartner stimmen der Anschaffung des Wandverbaues im Hallenbad sowie der Auskofferung des Zeltplatzes zu.
Es erkundigt sich GR. Hosner, wer das Erdmaterial der Fa. Sommer-Bau, daß bei der Familie Brenninger gelagert wurde, nun einräumen wird. Diese Firma ist in Konkurs gegangen und es wäre notwendig, die vom Kanalbau noch vorhandenen Erdaufschüttungen zu planieren. Darüber wird beraten und erklärt, daß von Seiten der Gemeinde die Fa. Held und Francke diesbezüglich befragt wird.
GR. Leitner erkundigt sich bezüglich Zuschüttung eines Grabens im Vormarktbereich. Dazu erklärt der Bürgermeister, daß die Gemeinde bereits befaßt damit ist und eine Klärung mit dem Grundbesitzer bzw. mit der Straßenverwaltung herbeiführen wird.
GV. Murauer stellt die Frage, ob bezüglich der Überquerung der Unterinnviertler-Landesstraße im Bereich des Billa-Marktes bereits etwas unternommen wurde. Dazu erklärt der Schriftführer, daß er mit dem Geschäftsführer der Billa-Filiale bereits darüber gesprochen hat und dieser diesbezüglich mit der Geschäftsleitung Kontakt aufnehmen wird.
In der Zeit vom 23.-26.10.92 findet in Riedau das Preiskegeln der Freitlichen Partei statt und dazu ladet GV. Weilhartner alle anwesenden herzlich ein.
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung
Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 03.09.1992 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 22.18 Uhr.
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(Vorsitzender) (Gemeinderat)
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(Schriftführer) (Gemeinderat)
Der Vorsitzende beurkundet hiemit, daß gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.
Der Vorsitzende: