Lfd.Nr.13 Jahr 1992
VERHANDLUNGSSCHRIFT
Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 19. November 1992.
Tagungsort: Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.
Anwesende:
o1. Bürgermeister Wieser Otto als Vorsitzender
o2. Vizebgm. Wimmer Franz 14. GR. Schabetsberger Franz
o3 GV. Gahleitner Peter 15. GR. Ortner Günter
o4. GV. Ing.Demmelbauer Johann 16. GR. Leitner Johannes
o5. GR. Aschauer Herbert 17. GR. Weiretmaier Maria Anna
o6. GR. Kopfberger Elfriede 18. GV. Weilhartner Gottfried
o7. GR. Stiglmayr Franz 19. GR. Hintermayr Ernst
o8. GR. Berghammer Gerhard 2o. GR. Ruhmanseder Heinrich
o9. GR. Pointl Helmut 21. GR. Böcklinger Herbert
1o. GR. Reiterer Josef 22.
11. GV. Murauer Max 23.
12. GV. Wolschlager Anna 24.
13. GR. Kaufmann Josef 25.
Ersatzmitglieder:
GR. Kemer Nikolaus für GR. Donnerbauer Johannes
GR. Waldenberger Klaus für GR. Dick Hermann
GR. Köstlinger Franz für GR. Schärfl Michael
GR. Kaufmann Christine für GR. Hosner Rudolf
Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. GUMPINGER Adolf.
Fachkundige Personen (§66 Abs. 2 OÖ. GemO.199o):
Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 199o):
Es fehlen:
entschuldigt: unentschuldigt:
GR. Donnerbauer Johannes
GR. Dick Hermann
GR. Schärfl Michael
GR. Hosner Rudolf
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 199o): Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.
Der Vorsitzende eröffnet um 19.oo Uhr die Sitzung und stellt fest, daß
a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -
einberufen wurde;
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnach-
weisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht
schriftlich am 12.11.1992 unter Bekanntgabe der Tagesordnung
erfolgt ist;
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am
gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde;
c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist;
d) daß die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 15.10
1992 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Ge-
meindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung
zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift
bis zum Sitzungsschluß Einwendungen eingebracht werden können.
Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:
1. Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 1992.
2. Verkauf der Wasserleitungsnetze an die Gemeinden Dorf/Pram und
Taiskirchen.
3. Behandlung eines Ansuchens bezüglich auflassung von öffent-
lichem Gut.
4. Hallenbadsanierung; Vergabe von Tischlerarbeiten im Kassen-
bereich.
5. Sportzentrum; Einbau eines Frostkoffers beim Zeltplatz.
6. Verpachtung des Badebuffets; Abschluß eines Pachtvertrages.
7. Bericht vom Obmann des Bauausschusses.
8. Beratung bezüglich Ankauf eines weiteren Fahrzeuges für den
Bauhofbereich.
9. Bericht vom Obmann des Kulturausschusses.
10. Kulturtage 1993; Regelung der finanziellen Zuwendungen.
11. Errichtung einer Musikschule; Fassung von Grundsatzbeschlüssen
12. Beratung über die Einhaltung des bestehenden Plakatierungsver-
botes.
13. Bericht vom Obmann des Umweltausschusses.
14. Behandlung von Subventionsansuchen.
15. Kindergarten; Behandlung des Ansuchens bezüglich Gewährung
einer Heizzulage.
16. Behandlung des Ansuchens bezüglich Erhöhung der Sitzungsgelder
17. Entscheidung bezüglich Erhöhung des Bildungsbeitrages für politische Parteien.
18. Allfälliges.
TOP. 1.) Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 1992.
Bürgermeister Wieser Otto gibt bekannt, daß der Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 1992 fertiggestellt ist und auch bereits öffentlich kundgemacht wurde. Einwände wurden keine erhoben und den Fraktionsführern wurden Ausfertigungen zeitgerecht zugestellt. Es werden von ihm Erläuterungen zu den einzelnen Voranschlagsposten gegeben und er führte weiters an, daß bei den Zuführungen Abstriche gemacht werden mußten. Die Mittel, die für die Finanzierung der außerordentlichen Vorhaben notwendig wären, sind nicht vorhanden. Ob sich die Gewerbesteuer noch erhöhen wird ist unsicher und es wurde daher keine Erhöhung vorgenommen.
Die einzelnen außerordentlichen Vorhaben wurden vom Bürgermeister nun eingehend erläutert. Abgänge sind bei der Hallenbad- und Saunasanierung sowie beim Ankauf des Löschfahrzeuges für die Feuerwehr zu verzeichnen.
Vom GV. Weilhartner wird erwähnt, daß es erfreulich ist, daß der ordentliche Haushalt ausgeglichen ist. Im außerordentlichen Haushalt ist auf Grund dessen, daß ein Zwischenkredit aufgenommen wurde, eine bessere Optik gegeben. Zuführungen mußten gestrichen werden und einige Straßenbauten vom Vorjahr konnten nicht ausgeglichen werden. Es gab einige Umschichtungen und bei der Badsanierung sind gegenüber dem Voranschlag große Unterschiede zu verzeichnen. Im Gesamten gesehen kann diesem Nachtragsvoranschlag aber die Zustimmung gegeben werden, erklärt GV. Weilhartner.
Es erkundigt sich GV. Murauer über verschiedene Haushaltsstellen beim Nachtragsvoranschlag 1992. Die Kosten für die geringwertigen Wirtschaftsgüter bei der Hauptschule haben sich wesentlich erhöht und er erkundigt sich, aus welchem Grund dies notwendig war. Dazu erklärt der provisorische Leiter der Hauptschule GV. Weilhartner, daß Lehrmittel und Lernbehelfe unbedingt angekauft werden mußten. Er ist nämlich der Meinung, daß die optimale Ausrüstung für die Lehrkräfte sehr wichtig ist.
GV. Murauer erklärt weiters, daß zwar der LWU-Anschluß zur Gänze noch nicht durchgeführt wurde, aber trotzdem bereits Mehrkosten angefallen sind. Bei der Straßenbeleuchtung sind mehr Stromkosten verzeichnet und beim Fuhrpark sind große Fahrzeug-Reparaturkosten erforderlich gewesen. Positiv zu verzeichnen ist, daß die Einnahmen bei den Strafen wesentlich höher sind. Es konnten erfreulicherweise wieder einige Vorhaben abgeschlossen werden und beim Hallenbadpacht für das Buffet wurden die Einnahmen mehr. Der Abgang beim Hallenbad beläuft sich aber wieder auf über 1 Mio. Schilling. Er wird dem Nachtragsvoranschlag, so wie er erstellt wurde, seine Zustimmung geben.
Vom Bürgermeister wird erklärt, daß alle Gemeinderats- und vorstandsmitglieder von den größeren Kreditüberschreitungen informiert waren. Die Fahrzeugreparatur bezieht sich auf den Rasentraktor, der bereits mehrere Jahre in Betrieb ist und durch die enorme Inanspruchnahme wurden Reparaturen notwendig.
Abschließend wird vom Vizebürgermeister Franz Wimmer erklärt, daß der Nachtragsvoranschlag wieder ordnungsgemäß erstellt wurde und er stellt nun den Antrag, diesen vorliegenden Nachtragsvoranschlag mit den
Einnahmen im ordentlichen Haushalt von S 22,700.000,-- und
Ausgaben von S 22,700.000,-- sowie
Einnahmen im außerord.Haushalt von S 15,208.000,-- und Ausgaben im außerordentlichen Haushalt S 17,083.000,--
mit einem Fehlbetrag von S 1,875.000,-- für das Finanzjahr 1992 genehmigen zu wollen.
Beschluß: Dieser Antrag des Vizebgm. Wimmer wird einstimmig ange-
nommen und der Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr
1992 somit genehmigt.
TOP. 2.) Verkauf der Wasserleitungsnetze an die Gemeinden
Dorf/Pram und Taiskirchen.
Es erklärt der Bürgermeister, daß wie bereits bekannt ist, sich in der Wasserversorgung eine Änderung ergeben wird. Jene Gebiete, die bis jetzt von der Marktgemeinde Riedau versorgt werden und zwar aus Taiskirchen und Dorf/Pram, sollen nun an diese Gemeinden abgetreten werden. Die Wasserleitungsnetze in diesen Gemeindegebieten wurden vom Bauleiter geschätzt und der Zeitwert errechnet. Auf Grund mehrerer Besprechungen und Beratungen mußte diese Summe noch reduziert werden, da die Gemeinden Taiskirchen und Dorf/Pram mit dieser Summe nicht einverstanden waren. Diese Wasserleitungsnetze sind bereits 30 Jahre alt und aus diesem Grunde wurden seitens der Marktgemeinde Riedau Zugeständnisse gemacht. Bei der letzten Besprechung wurde die Summe für Taiskirchen von S 180.000,-- auf S 150.000,-- und für Dorf/Pram von S 120.000,-- auf S 100.000,-- reduziert. Mit diesen Beträgen wären die Gemeinden nun einverstanden, da sie im Gemeinderat die erforderlichen Beschlüsse bereits gefaßt haben. Die Gemeinde Taiskirchen hat außerdem noch mitgeteilt, daß sie eine Ratenzahlung in Anspruch nehmen und die genannte Summe in drei Jahresraten bezahlen will. Der Bürgermeister gibt bekannt, daß die Betriebskosten für diese Wasserversorgungsanlage bis jetzt von der Gemeinde Riedau getragen wurden und mit Übergabe dieser Leitungen nun nur mehr das Gemeindegebiet Riedau versorgt und betrieben werden soll.
GV. Weilhartner ist der Meinung, daß diese Summen nicht zu hoch sind und er für eine Ratenzahlung nicht eintreten wird. Ansonsten wäre er einverstanden mit dem Verkauf der genannten Wasserversorgungsanlage.
Vom GV. Murauer wird der Kaufpreis als angemessen bezeichnet, eine Zahlungserleichterung bzw. Ratenzahlung für die Marktgemeinde Taiskirchen könnte er sich aber nur mit Verrechnung der normalen Zinsen vorstellen. Es wird von ihm der Antrag gestellt, das Wasserleitungsnetz, welches im Gemeindegebiet Dorf/Pram liegt, an die Gemeinde Dorf/Pram zu einem Betrag von S 100.000,-- und jenes Wasserleitungsnetz, welches im Bereich Taiskirchen liegt, an die Marktgemeinde Taiskirchen zu einem Betrag von S 150.000,-- zu verkaufen. Eine Ratenzahlung müßte separat beantragt und im Gemeindevorstand behandelt werden.
Beschluß: Diesem Antrag stimmen alle Gemeinderatsmitglieder zu und
der Verkauf der Wasserleitungsnetze, so wie beantragt,
wird somit genehmigt.
TOP. 3.) Behandlung eines Ansuchens bezüglich Auflassung von
öffentlichem Gut.
Herr Walter Luksch hat im Gemeindeamt vorgesprochen und erklärt, daß die Zufahrt für die Aufschließung seiner Bauparzellen im Bereich Schwaben nicht mehr benötigt wird. Dieses öffentliche Gut befindet sich entlang der Liegenschaft Grafendorfer in Schwaben. Anhand eines Lageplanes wird vom Bürgermeister dieses öffentliche Gut genauer erklärt und dazu bemerkt, daß eine Straße auf diesem Grundstück nie errichtet wurde. In Natur ist dieses Straßenstück nicht ersichtlich, es wurde nur bei Schaffung von zwei Bauplätzen im Lageplan als öffentliches Gut ausgeschieden. Benötigt wird dieses Straßenstück nicht, da die Aufschließung dieser Parzellen von einer öffentlichen Straße gegeben ist.
Es wird über diese Angelegenheit beraten und GV. Weilhartner erkundigt sich, ob die Grundanrainer von dieser Auflassung informiert sind. Die Information, erklärt der Bürgermeister, ist bei der Bauverhandlung erfolgt und bei dieser Verhandlung wurde auch den Grundanrainern mitgeteilt, daß die Aufschließung der Bauparzellen von der bestehenden Straße erfolgen wird.
Vom GR. Pointl wird abschließend der Antrag gestellt, dieses öffentliche Gut, wie es im Lageplan bezeichnet ist, aufzulassen und dem ehemaligen Besitzer gratis zurückzugeben.
Beschluß: Es wird dieser Antrag einstimmig angenommen und die
Auflassung des öffentlichen Gutes genehmigt.
Das Verfahren kann somit eingeleitet werden.
TOP. 4.) Hallenbadsanierung; Vergabe von Tischlerarbeiten im
Kassenbereich.
Es wird vom Bürgermeister Wieser mitgeteilt, daß, wie er bereits in der letzten Sitzung die Gemeinderäte informiert hat, bei der Hallenbadsanierung und zwar unter der Stiege im Bademeisterraum ein Verbau ausgetauscht werden soll. Es wurde von der Fa. Georg Maier aus Schärding ein Nachtragsanbot eingeholt und dieser hat mit einer Summe von S 26.000,-- plus MWSt diesen Schrankverbau angeboten. Die Fa. Maier hat bereits die übrigen Tischlerarbeiten bei der Badsanierung als Billigstbieter durchgeführt, erklärt der Bürgermeister.
Vom GV. Murauer wird dazu erklärt, daß die Information in der vorhergehenden Sitzung bereits erfolgt ist, aber auf Grund dessen, daß keine gemeinsame Vergabe der gesamten Tischlerarbeiten und Einrichtungen erfolgt ist, kann seine Fraktion keine Zustimmung zu dieser Vergabe geben.
Es stellt nun der Bürgermeister den Antrag, den Schrankverbau unter der Stiege im Kassenraum des Bademeisters an die Fa. Georg Maier KG., Schärding, mit einer Nettosumme von S 26.000,-- zu vergeben.
Beschluß: Die 13 Gemeinderatsmitglieder der ÖVP-Fraktion sowie die
4 Gemeinderatsmitglieder der FPÖ-Fraktion stimmen diesem
Antrag zu.
Die 8 Mitglieder der SPÖ-Fraktion stimmen dagegen.
Der Antrag des Bürgermeisters über die Vergabe dieser
Tischlerarbeiten wird somit angenommen.
TOP. 5.) Sportzentrum; Einbau eines Frostkoffers beim Zeltplatz.
Vom Bürgermeister Wieser Otto wird der Kostenvoranschlag der Fa. Leiner, Riedau, über die Bodenbefestigung für den Stellplatz des Vereinszeltes zur Kenntnis gebracht. Er erklärt dazu, daß er sich noch mit Herrn Ing. Walther Riegel sowie mit dem Sektionsleiter des SVR unterhalten hat und sie sind der Meinung, daß dies keine gute Lösung sein wird. Es ist für die Zukunft nicht sehr vorteilhaft, wenn nur eine Auskofferung dieses Platzes erfolgt und sonst keine Oberflächenbefestigung für den Zeltplatz durchgeführt wird. Der Bürgermeister ist daher der Meinung, daß dieses Vorhaben bzw. diese Vergabe rückgestellt wird und es soll sich bei diesem Tagesordnungspunkt nur um eine Beratung handeln. Er glaubt, daß sich zu einem späteren Zeitpunkt mehrere Vereine zusammenschließen und diese Stellplatzbefestigung realisieren könnten.
Mit dieser Vorgangsweise sind alle Gemeinderatsmitglieder einverstanden.
TOP. 6.) Verpachtung des Badebuffets; Abschluß eines Pacht-
vertrages.
Für das Hallenbadbuffet ist es erforderlich, erklärt der Bürgermeister, mit dem neuen Pächter einen Vertrag abzuschließen.
Der Vorentwurf eines Pachtvertrages liegt vor und wird vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht.
Bei der Besprechung mit dem Pächter Laufenböck Johann konnten zwei Punkte noch nicht einvernehmlich geklärt werden. Es handelt sich dabei um den Verkauf von verpacktem Eis im Freibad. Dazu glaubt der Bürgermeister, daß als Umweltschutzmaßnahmen es unbedingt notwendig ist nur offenes Eis verkaufen zu lassen. Es hat sich 16 Jahre lang bewährt offenes Eis zu verkaufen und im heurigen Sommer gab es bereits durch den Verkauf von verpacktem Eis im Freibad sehr viel Ärger. Weiters konnte mit dem Pächter noch nicht einvernehmlich der Prozentsatz des Pachtschillings festgelegt werden. Laut Kontrollbericht, erklärt der Bürgermeister, ist es notwendig, mindestens 8 % vom Umsatz zu verlangen. Die Buffeträume sind größer geworden und für den Pächter wurden die Räumlichkeiten wesentlich verbessert. Eine Konsumsteigerung ist dadurch sicherlich möglich und dem Pächter wurden bereits beim Eisvertrag S 50.000,-- geschenkt und daher sollen unbedingt 8 % als Pachtschilling festgelegt werden.
Vom GV. Gahleitner wird dazu erklärt, daß die ÖVP-Fraktion hier anderer Meinung ist und zwar glaubt er, daß dem Pächter die Möglichkeit gegeben werden soll, in einem Probejahr mit 6 % vom Umsatz das Buffet zu führen. Die Meinung des Bürgermeisters ist ihm bekannt, aber er ist der Meinung, daß nach diesem Jahr noch immer eine Änderung möglich ist.
Der Pachtschilling soll nicht mehr als 6 % vom Umsatz betragen, erklärt GV. Weilhartner. Seine Meinung ist, daß mit zwei Jahren Probezeit eine bessere Übersicht gegeben wäre, aber zumindest ein Jahr Probe müßte unbedingt eingeführt werden. In dieser Zeit könnte bereits der Umsatz festgestellt werden und eine Änderung wäre dann immer noch möglich. Bezüglich des verpackten Eises erklärt , daß in jedem Bad dieses Eis verkauft wird und auf Grund der freien Wirtschaft, die in Österreich besteht, müßte dem Pächter der Eisverkauf freigestellt werden. Alle Badebetriebe in der Umgebung, außer im Peuerbach, verkaufen verpacktes Eis und die Verpackung ist außerdem verrottbar.
Es wird vom GV. Ing. Demmelbauer erklärt, daß er als Obmann des Umweltausschusses nicht für den Verkauf des verpackten Eises ist. Auch in der Umweltausschußsitzung ist dies besprochen worden. Es ist zwar eine Arbeitserleichterung für den Pächter, aber die Entsorgung der Becher beim offenen Eis ist problemlos möglich. Die Überlegungen sind nur wirtschaftlicher Art und wenn verpacktes Eis verkauft werden soll, dann müßte das Papier auch vom Pächter entfernt werden. Es können Überlegungen angestellt werden, daß es eventuell möglich wäre, ein Jahr den Eisverkauf freizustellen, obwohl die Mitnahme von verpacktem Eis und der Kauf in anderen Geschäften nicht verboten werden kann. Aus Umweltschutzgründen müßte das verpackte Eis verboten werden.
Vom Bürgermeister wurde auf den Kontrollbericht hingewiesen, erklärt GV. Murauer, er ist aber der Meinung, daß die Gemeinde trotzdem autonom ist. Sein Vorschlag ist, daß ein Probejahr durchgeführt wird und während dieser Zeit 6 % vom Umsatz als Pachtschilling verlangt wird. Vom früheren Pächter wurden ca. S 25.000,-- pro Jahr bezahlt und vom kommenden Pächter Laufenböck wurden bereits in den letzten 10 Monaten S 35.000,-- als Pacht bezahlt und dies bedeutet bereits eine enorme Steigerung. Der Umsatz von verkauftem Eis hat sich wesentlich erhöht und es muß auch in Erwägung gezogen werden, daß dafür auch Getränkesteuereinnahmen zu erwarten sind. Wenn eine Umsatzsteigerung auch auf Grund von mehr Besuchern zu erwarten ist, dann könnte ja der Betrag von rund S 70.000,-- erreicht werden. Nach dem Probejahr könnte eventuell noch immer eine Pauschale festgelegt werden. Er ist der Ansicht, daß der Verkauf von verpacktem sowie von offenem Eis dem Pächter freigestellt werden soll. Beim offenen Eis ist die Entsorgung der Kunststoffbecher auch zu berücksichtigen.
Nach Abschluß seiner Ausführungen wird vom GV. Murauer der Antrag gestellt, den vorliegenden Pachtvertrag zu genehmigen, wobei das erste Jahr als Probejahr gilt und der Pachtschilling 6 % vom Umsatz betragen soll. Bezüglich des Eisverkaufes soll es dem Pächter freigestellt werden, offenes oder verpacktes Eis zu verkaufen.
Es wird noch weiter über diese Angelegenheit beraten und Bgm. Wieser Otto gibt noch zu verstehen, daß es auch Pachtverträge gibt, bei denen 15 % als Pachtschilling verlangt werden. Er gibt noch einige Berechnungen bekannt, die vom Wirtschaftsprüfer angestellt wurden und damit wird seine Forderung des Pachtschillings von 8 % unterstrichen. Der Umweltausschuß startet Aktionen für die Einsparung von Verpackungsmaterial und bei der Badeanlage soll das verpackte Eis wiederum genehmigt werden, das stimmt sicherlich nicht zusammen, erklärt der Bürgermeister.
Vom GV. Gahleitner wird erklärt, daß bei der Umweltausschußsitzung sich die Mitglieder für den Verkauf von offenem Eis ausgesprochen haben. Er stellt den Antrag, ggst. Pachtvertrag genehmigen zu wollen und den Pachtschilling mit 6 % festzulegen. Das erste Jahr soll als Probejahr gewertet werden und es soll der Verkauf von verpacktem Eis verboten werden.
Es wird noch darüber beraten und Frau GV. Wolschlager ist der Meinung, daß das verpackte Eis für die Kinder billiger ist und die Verunreinigung nicht nur vom Papier des verpackten Eises kommt, sondern auch Zigaretten usw. verursachen Verunreinigungen.
GV. Murauer erklärt noch, daß sie nicht als Umweltsünder herge-stellt werden sollen, denn sie haben sich genug Gedanken darüber gemacht und er glaubt, daß ein Probejahr auch mit dem Verkauf von verpacktem Eis eingeführt werden soll.
Es liegen nun zwei Anträge vor, über die abzustimmen ist, erklärt der Bürgermeister.
Abstimmung 1. Antrag:
GV. Murauer stellte den Antrag, den vorliegenden Pachtvertrag genehmigen zu wollen, wobei das erste Jahr als Probejahr gewertet wird. Der Pachtschilling soll mit 6 % vom Umsatz festgelegt werden und der Verkauf von offenem oder verpacktem Eis wird dem Pächter freigestellt.
Bei Abstimmung über diesen Antrag wird folgendes Ergebnis erzielt:
Beschluß: Die 8 Mitglieder der SPÖ-Fraktion und die 4 Mitglieder
der FPÖ-Fraktion stimmen diesem Antrag zu.
13 Mitglieder der ÖVP-Fraktion stimmen dagegen und der
Antrag wird somit abgelehnt.
Abstimmung 2. Antrag:
Über den Antrag von GV. Gahleitner, den vorliegenden Pachtvertrag mit einem Pachtschilling von 6 % vom Umsatz mit einem Jahr Probezeit sowie dem Verkaufsverbot von verpacktem Eis wird nun abgestimmt.
Beschluß: Diesem Antrag stimmen die 13 ÖVP-Gemeinderatsmitglieder
zu und die 8 SPÖ- und 4 FPÖ-Fraktionsmitglieder stimmen
dagegen. Dieser Antrag wird somit angenommen und der
Pachtvertrag laut Beilage genehmigt.
TOP. 7.) Bericht vom Obmann des Bauausschusses.
Vom Obmann des Bauausschusses wird berichtet, daß am 19.10.1992 eine Sitzung des Bauausschusses stattgefunden hat. Es wurde zu Beginn der Sitzung an Ort und Stelle das Hallenbad sowie die Sauna besichtigt. Der Obmann erklärt, daß die Sanierung dieser Anlage bestens gelungen ist.
Bei dieser Besichtigung war auch Herr Walter Luksch anwesend und es wurde ihm die Möglichkeit gegeben, die aufgetauchten Probleme beim Einbau der Lüftungsanlage zu interpretieren bzw. dazu Stellung zu nehmen.
Bei der anschließenden Fortführung der Sitzung wurde im Sitzungssaal noch über den Straßenbau und zwar die Projekte 1993 beraten. Dabei wurde festgelegt, daß die Zufahrtsstraße Kottbauer zur anschließenden Siedlung mit Ende der Liegenschaft Schrank im kommenden Jahr gebaut werden soll. Die Interessenten wurden von ihm bereits befragt und alle haben dazu die Zustimmung erteilt. Auch der Wirtschaftsweg Hirschleiten sollte nicht vergessen werden und die Dammbergstraße wäre ebenfalls fertigzustellen.
Besprochen wurde bei dieser Sitzung auch der Ausbau der Wanderwege. Besonders behandelt wurde der Wanderweg in der Kellerleiten. Wünschenswert wäre hier der Neubau eines Steges über die Pram, aber dies würde zu viele Kosten verursachen. Bei Wiederherstellung dieses Wanderweges müsse auch noch der Kontakt mit den Grundbesitzern hergestellt werden.
Behandelt wurde auch der Ankauf eines weiteren Fahrzeuges für den Bauhof Riedau. Der Obmann ist der Meinung, daß der zur Verfügung stehende Traktor nicht ausreicht und die Bewegungsmöglichkeit für die Gemeindearbeiter sehr eingeschränkt ist. Diese Angelegenheit wird beim nächsten TOP. ausführlich behandelt werden, erklärt der Obmann.
Die Planunterlagen für die ISG-Mietwohnhäuser lagen bereits in dieser Sitzung vor und wurden auch besprochen und. Das abgesetzte Pultdach wurde als nicht sehr gefällig empfunden, eine Abänderung war aber bereits zu spät, da die Planunterlagen für die Bauverhandlung bereits ausgearbeitet wurden. Laut Auskunft der Planungsingenieure wäre eine spätere Abänderung aber noch möglich.
Der Obmann ersucht nun den Bürgermeister, daß er beim nächsten TOP. das Wort erteilt bekommt.
Bürgermeister Wieser Otto bedankt sich beim Obmann für diesen Bericht.
TOP. 8.) Beratung bezüglich Ankauf eines weiteren Fahrzeuges für
den Bauhofbereich.
Der Vorsitzende erteilt dem Obmann des Bauausschusses GR. Ortner Günter das Wort.
GR. Ortner ist der Meinung, daß für den Bauhof ein weiteres Fahrzeug angekauft werden soll. Ein Pritschenwagen wäre sehr günstig, denn es könnte auf die Ladefläche ein Werkzeugkasten montiert werden, der dann für die verschiedensten Einsätze jederzeit benützt werden könnte. Die Anschaffung eines solchen gebrauchten Kleintransporters von der Straßenmeisterei wäre sicherlich günstig, da diese noch gut erhalten sind. Die Gemeindearbeiter brauchen seiner Meinung nach ein Fahrzeug und um den Preis von rund 60.000,-- bis 70.000,-- Schilling könnte sicherlich ein brauchbares Fahrzeug angekauft werden. Die Mobilität der Gemeindearbeiter ist zur Zeit ja nicht gegeben.
GV. Murauer ist auch dieser Meinung und er erklärt, daß in der Fraktion diese Angelegenheit eingehend beraten wurde und er daher an alle Gemeinderäte den Appell richtet, die Arbeiter mit einem Fahrzeug zeitgereicht auszustatten. Der derzeitige Zustand, wo die Gemeindearbeiter noch mit einem Handwagen unterwegs sind, ist sicherlich nicht mehr tragbar.
GR. Hintermayr glaubt, daß der Ankauf eines Traktors sinnvoller wäre. Ein gebrauchter Bus mit einem Preis von S 70.000,-- wäre kein guter Kauf, da diese PKWs bzw. Kleintransporter teilweise sehr verrostet sind.
GR. Stiglmayr ist der Meinung, daß ein neuer Traktor angekauft werden soll, da der in Verwendung stehende keine lange Lebensdauer mehr haben wird.
Vom Vizebgm. Franz Wimmer wird erklärt, daß der Verschleiß des Traktors ganz normal ist, da er viel eingesetzt wird. Für das Mähen wird sehr viel Zeit verwendet und es wäre notwendig, einen stärkeren Traktor mit den notwendigen Zusatzgeräten anzukaufen.
Frau GV. Wolschlager ist der Meinung, daß der Ankauf des Traktors sicherlich notwendig ist, aber die Anschaffung eines Busses wäre außerdem erforderlich.
Der Ankauf eines Pritschenwagens wird vom Bürgermeister nicht befürwortet, da dieser seiner Meinung nach nur begrenzt einsetzbar ist.Die Anschaffung eines Traktors wird in den nächsten Jahren sowieso erforderlich werden.
GV. Murauer erklärt, daß diese Diskussion unbedingt erforderlich ist, da die Einrichtung eines mobilen Bauhofes für die Gemeinde notwendig und wichtig wäre.
TOP. 9.) Bericht vom Obmann des Kulturausschusses.
Vom Obmann des Kulturausschusses GV. Gahleitner wird mitgeteilt, daß bei der Kulturausschußsitzung am 19.10.1992 vier TOP. behandelt wurden.
Als erstes wurde das Projekt "Gesundheitserlebniswelt" behandelt, welches in der Volksschule Riedau und zwar im Turnsaal aufgestellt werden soll. Mit der Direktion der Volksschule ist bereits das Einvernehmen hergestellt und er erklärt, daß der Gemeinde für dieses Projekt keinerlei Kosten erwachsen. Ziel dieses Projektes ist es den Kindern auf spielerische Art und Weise gesundheitsbewußtes Leben zu vermitteln und sie mit ihrem Körper vertraut zu machen. Dieses Projekt wird in Zusammenarbeit mit Pädagogen und Schulärzten vom Unterrichtsministerium und Experten aus dem Bereich der Gruppenberatung von der Österreichischen Krebshilfe ausgearbeitet. Eine Woche wird dieses Projekt aufgebaut und der Termin wäre ab Mai 1993 möglich.
Weiters soll in der Volksschule und zwar mit der 3. Klasse im Heimatkundeunterricht ein Projekt mit dem Titel "Schülergemeinderat" durchgeführt werden. Ziel dieses Projektes ist es, daß die Schüler im Unterricht gemeinsam einige Gemeinderatstagesordnungspunkte nach ihren Gesichtspunkten bzw. was sie für richtig und wichtig erachten, erarbeitet werden. Anschließend soll im Sitzungssaal des Gemeinderates eine Schülergemeinderatssitzung abgehalten werden, bei der auch der Bürgermeister und einige Gemeinderäte teilnehmen sollen.
Um die Wichtigkeit dieser ausgearbeiteten Punkte der Kinder zu unterstreichen, soll sich der Gemeinderat verpflichten, diese Punkte in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen auch zu behandeln. Als Zeitpunkte ist das Frühjahr 1993 vorgesehen.
Im dritten Punkt dieser Ausschußsitzung wurde die Musikschule behandelt, erklärt der Obmann. Da der früheste Baubeginn 1995 sein kann, soll noch möglichst bald mit dem Besitzer der alten Volksschule sowie mit Herrn Madlsperger über den Ankauf einer dieser beiden Objekte verhandelt werden. Vorgeschlagen wird, daß in den nächsten Wochen Gespräche mit diesen Besitzern geführt werden und wenn notwendig mit dem Architekten Überprüfungen bzw. Kostenschätzungen erarbeitet werden. Im Frühjahr 1993 sollen diese Fakten auf dem Tisch liegen und in einem größeren Gremium besprochen werden. Es wird vorgeschlagen, daß in diesem Gremium der Kulturausschuß, Gemeindevorstand und Vertreter von Kurzum teilnehmen sollen.
Im vierten TOP. wurde das Kulturjahr für 1993 besprochen. Die Gemeinde soll wiederum ein Marktfest und zwar am 11. und 12. Juni 1993 durchführen. Am Samstag von diesem Wochenende soll das Marktfest stattfinden und am Freitag würde der Kulturverein Kurzum für Veranstaltungen sorgen. Das Konzert der Militärmusik wurde bereits fixiert und es wurden die voraussichtlichen Kosten von S 30.000,-- reduziert. Laut Schreiben des Militärkommandos für Oberösterreich werden die Kosten nur ca. S 6.000,-- betragen. Das Konzert könnte am 14.8.93 in der Mehrzweckhalle stattfinden. Es soll ein Kulturkalender erstellt werden, wobei die Kosten für den Grafiker gespart werden könnten, wenn dies vom Gemeindeamt durchgeführt wird. Mit den nun vorhandenen Computeranlagen wäre dies möglich. Bezüglich der Übernahme von Kosten durch die Gemeinde wird dies im nächsten TOP. behandelt werden.
Vom Obmann Gahleitner wird noch erwähnt, daß auch die Plakatierung behandelt wurde und darauf hingewiesen wird, daß die wilde Plakatierung unterbleiben soll. Auch die Aufstellung einer Begrüßungstafel an den Ortseingängen wurde vom Kulturausschuß als sinnvoll bezeichnet.
Frau GR. Kopfberger glaubt, daß es nicht sinnvoll ist, eine Schülergemeinderatssitzung abzuhalten.
Vom Vizebgm. Franz Wimmer wird die neuerliche Beratung bezüglich der Musikschule als sehr günstig bezeichnet, damit im Frühjahr dann eine Konkretisierung erfolgen kann.
TOP. 10.) Kulturtage 1993; Regelung der finanziellen Zuwendungen.
Bezüglich der finanziellen Regelungen für das Kulturjahr 1993 wird vom Bürgermeister mitgeteilt, daß seiner Meinung nach die Mehrzweckhalle für die örtlichen Verein wieder frei sein soll und es ist noch zu überlegen, wie der Falter für die Bekanntgabe der Veranstaltungstermine gestaltet werden soll. Es ist zu überlegen, für welchen Zeitraum der Veranstaltungskalender der Bevölkerung mitgeteilt wird und wie die Aufmachung sein soll. Es wurden zwei Anbote eingeholt und durchschnittlich muß mit einem Betrag von S 15.000,-- für die Erstellung dieser Prospekte gerechnet werden.
Es wird vom GV. Murauer die Meinung vertreten, daß der Prospekt nicht färbig gestaltet werden soll und weiters stellt er die Frage, ob nicht die Gemeinde selbst diesen Prospekt erstellen könnte.
Die Kosten über Werbungseinschaltungen von Firmen einzubringen, wird vom GV. Weilhartner vorgebracht. Wenn dies möglich wäre, könnte dieser Falter auch mehrfärbig gestaltet werden.
Die Möglichkeit, die Veranstaltungen über die Parteizeitungen bekanntzugeben, wird vom GR. Stiglmayr aufgegriffen.
Nach Ende der Beratung wird vom Bürgermeister vorgeschlagen, diese Angelegenheit noch konkreter zu beraten und bei der nächsten Sitzung erst die notwendigen Beschlüsse zu fassen.
TOP. 11.) Errichtung einer Musikschule; Fassung von Grundsatz-
beschlüssen.
Vom Bürgermeister wird der Vorschlag vom GV. Gahleitner nochmals unterbreitet und zwar bezüglich Standort der Musikschule neue Überlegungen anzustellen. Es steht nun zur Debatte, ob die alte Volksschule oder eventuell die Liegenschaft Madsperger geeignet wäre. Die Planungen müssen nochmals überprüft und Kostenschätzungen ausgearbeitet werden. Erst nach Vorlage dieser Unterlagen soll die Entscheidung getroffen werden. Der Bürgermeister weist ausdrücklich darauf hin, daß auch für diese Vorarbeiten Kosten anfallen werden.
Vom GV. Gahleitner wird die Frage gestellt, was die Fraktionsführer über diese Abwicklung zu sagen haben.
Frau GV. Wolschlager erkundigt sich, ob der Architekt bereits feststeht oder ob nicht eine Ausschreibung erfolgen soll.
Ein Anbau an die Hauptschule wäre nach Meinung von GR. Ortner günstiger. Dazu erklärt der Bürgermeister, daß dies in der vorgesehenen Größe nicht möglich ist.
Es wird noch eingehend über diese Angelegenheit beraten und GR. Ruhmanseder stellt die Frage, ob für den Betrieb der Musikschule auch andere Gemeinde Kosten übernehmen müssen. Dies wird vom Bürgermeister verneint und er erklärt, wenn wir uns zum Bau der Musikschule bekennen, müssen auch die Betriebskosten übernommen werden.
GV. Weilhartner spricht sich für die Musikschule aus, da die Ausbildung der Kinder uns etwas wert sein muß. Der Standpunkt der alten Volksschule wird von ihm befürwortet, aber weitere Varianten zu prüfen findet er auch als richtig.
Da mit dem Besitzer der Madlspergerliegenschaft keine Kontakte aufgenommen wurden, erklärt GV. Murauer, sollen auch keine Grundsatzbeschlüsse gefaßt werden.
Zusammenfassend wird nun einvernehmlich festgelegt, daß mit dem Besitzer der alten Volksschule, Frau Reiter Monika sowie mit Herrn Ing. Madlsperger, Kontakt aufgenommen wird und erst nach Vorlage der notwendigen Unterlagen weitere Besprechungen und Beratungen stattfinden sollen.
TOP. 12.) Beratung über die Einhaltung des bestehenden
Plakatierungsverbotes.
Die Plakatierung im Gemeindebereich war im heurigen Jahr besonders intensiv, erklärt der Bürgermeister. Dieser Mißstand muß beseitigt werden und er erklärt, daß dadurch, wenn jede Plakatierung beim Gemeindeamt angemeldet werden muß, eine Regelung möglich wäre. Werbungsmöglichkeiten sind notwendig und diese Angelegenheit soll in einer Kulturausschußsitzung beraten werden.
Die Einhaltung der vorliegenden Verordnung wird vom GV. Murauer befürwortet und er ist der Meinung, daß die Veranstalter angehalten werden müssen, die Plakate und Plakatständer innerhalb von drei bis fünf Tagen nach Durchführung der Veranstaltung zu entfernen. Er richtet diesen Appell besonders an den Kulturverein Kurzum.
Bei der anschließenden Beratung werden noch die einzelnen Meinungen und Varianten besprochen, auch die Plakatierung in den Schaukästen. Dazu wird auch erklärt, daß nicht jeder Verein einen Schaukasten besitzt und es soll getrachtet werden, auch für diese Vereine eine Plakatierungsmöglichkeit zu schaffen.
TOP. 13.) Bericht vom Obmann des Umweltausschusses.
Der Obmann des Umweltausschusses GV. Ing. Demmelbauer erklärt zu Beginn seines Berichtes, daß der Kontainer vor dem ehemaligen Kaufhaus Doblinger entfernt wird. Auf Grund einer Anfrage wurde ihm dies vom Geschäftsinhaber mitgeteilt.
Am 12.11.92 wurde eine Sitzung des Umweltausschußsitzung abgehalten. Es wurde dabei eine Aktion bezüglich "richtiges Einkaufen" besprochen. Vorgesehen wäre gewesen, diese Aktion vor den Kaufhäusern Billa und Unimarkt am Samstag, 21.11.1992 durchzuführen. Die Geschäftsführung der Fa. Billa hat diese Aktion vor ihrem Kaufhaus verboten. Der Unimarkt hat zugestimmt und es wird daher die Aktion "umweltfreundliches Einkaufen" vom Umweltausschuß durchgeführt. Vor dem Unimarkt werden von Mitgliedern des Umweltausschusses Broschüren verteilt und weiters Informationen in persönlichen Gesprächen erteilt. Mit zwei Mustereinkaufswägen soll demonstriert werden, wie umweltfreundlich und weniger umweltbewußtes Einkaufen möglich ist.
Bürgermeister Wieser Otto bedankt sich beim Obmann für seinen Bericht.
TOP. 14.) Behandlung von Subventionsansuchen.
Der Vorsitzende teilt mit, daß drei Ansuchen um Subventionen vorliegen. Diese drei Ansuchen werden nun von ihm wie folgt zur Kenntnis gebracht:
1. Union Tritahlon Riedau;
ersucht um finanzielle Unterstützung
2. OÖ. Land- und Forstarbeiterung;
Hilfe für in Not geratene kinderreiche Dienstnehmer und
Pensionisten in der Land- und Forstwirtschaft;
3. Special Olympics Organisationskomitee:
Special Olympics Weltwinterspiele 1993 in Salzburg bzw.
Schladming für behinderte Sportler.
Vom GR. Pointl wird erwähnt, daß die auswärtigen Ansuchen bisher immer abgelehnt wurden. Er glaubt, daß dies auch so beibehalten bleiben kann. Es wird von ihm daher der Antrag gestellt, die Subventionsansuchen vom Land- und Forstarbeiterbund sowie vom Organisationskomiteee Spezial Olympics abzulehnen und dem Verein Union Riedau Triathlon eine Subvention von S 1.500,-- zur Verfügung zu stellen.
Bei der anschließenden Beratung wird vom GR. Leitner die Meinung vertreten, daß der Verein Union Triathlon kein eigener Verein ist, sondern nur eine Sektion der Union. Er glaubt, daß daher die Vereinsleitung Union um eine Subvention ansuchen müßte. Weiters wird von ihm erklärt, daß vor dem Ansuchen um Unterstützung Leistungen des Vereines erbracht werden müßten.
Vom GV. Murauer wird dazu noch erwähnt, daß es sich hier um einen ortsansässigen Verein handelt und daher eine Förderung befürwortet wird. Er ist aber auch der Meinung, daß nicht jede Sektion um Förderung ansuchen soll.
Vom GV. Weilhartner wird die Frage gestellt, wer überhaupt gefördert wird und wie die Verteilung der Förderungsgelder vor sich geht. Es soll nicht so sein, daß diejenigen, die zuerst ansuchen, gefördert werden und für die restlichen Vereine keine Mittel mehr vorhanden sind.
Nach Beendigung der Beratung wird über den Antrag von GR. Pointl, die auswärtigen Antragsteller abzulehnen und den Verein Union Triathlon eine Vereinsförderung von S 1.500,-- für das Finanzjahr 1993 zu genehmigen, abgestimmt.
Beschluß: Dieser Antrag wird einstimmig angenommen und die
Förderung somit genehmigt.
TOP. 15.) Kindergarten; Behandlung des Ansuchens um Gewährung
einer Heizzulage.
Von den Marienschwestern von Karmel liegt ein Ansuchen um einen finanziellen Zuschuß für den Betrieb des Kindergartens vor. Vom Bgm. Wieser wird dieses Ansuchen vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. In diesem Schreiben wird mitgeteilt, daß im Kindergarten Riedau eine dritte Gruppe notwendig wurde und diese auch in den Ferienmonaten eingerichtet wurde. Für die Kongregation bedeutet dies eine finanzielle Belastung und es werden die Kosten für Strom und Beheizung für das Jahr 1993 mit ca. S 80.000,-- bekanntgegeben. Der Vorsitzende glaubt, daß eine Förderung für diesen Kindergartenbetrieb unbedingt notwendig ist und er schlägt vor, für die Heizung S 10.000,-- zur Verfügung zu stellen und für andere notwendige Anschaffungen wie Spielsachen usw. ebenfalls S 10.000,-- freizugeben.
Es wird darüber beraten und Frau GR. Kopfberger stellt den Antrag, für den Kindergartenbetrieb Riedau für das Jahr 1993 einen Heizkostenzuschuß von S 10.000,-- und für weitere Anschaffungen für den Kindergarten ebenfalls S 10.000,-- zur Verfügung zu stellen.
Beschluß: Es wird einstimmig dieser Antrag angenommen und die
Förderung für den Kindergarten somit genehmigt.
TOP. 16.) Behandlung des Ansuchens bezüglich Erhöhung der
Sitzungsgelder.
Der Vorsitzende gibt bekannt, daß ein Antrag der drei Fraktionsobmänner vorliegt, in welchem die Erhöhung des Sitzungsgeldes ab 1.1.1993 gefordert wird. Dieses Ansuchen wird von ihm zur Kenntnis gebracht, in dem die Höhe des Sitzungsgeldes mit S 180,-- pro Sitzung und Gemeinderatsmitglied gefordert wird. Weiters wird die Berücksichtigung der jährlichen Indexsteigerung beantragt.
Über diesen schriftlichen Antrag der Parteiobmänner der ÖVP, SPÖ und FPÖ wird abgestimmt.
Beschluß: Dieser Antrag wird von 23 Gemeinderatsmitglieder ange-
nommen und somit genehmigt.
Die Gemeinderatsmitglieder Ruhmanseder und Böcklinger
stimmen dagegen.
TOP. 17.) Entscheidung bezüglich Erhöhung des Bildungsbeitrages
für politische Parteien.
Es wird vom Bürgermeister mitgeteilt, daß die Schulungsbeiträge für politische Parteien neu geregelt wurden. Das Übereinkommen der Bezirksparteileitungen wird wie folgt von ihm zur Kenntnis gebracht:
Aufgrund des Übereinkommens der Bezirksparteileitungen der ÖVP, SPÖ und FPÖ vom 30. September 1992 leistet die Marktgemeinde Riedau beginnend ab dem 1. Jänner 1993 einen Schulungsbeitrag zur Schulung der Gemeinderäte in der Höhe von S 25,-- pro Einwohner und Jahr. Maßgeblich für die Berechnung der Einwohnerzahl ist die im jeweils letzten Oberösterr. Amtskalender verlautbarte Einwohnerzahl der Gemeinden des Bezirkes Schärding.
Dieser Betrag wird mit dem jährlich vom Statistischen Zentralamt veröffentlichten Tariflohnindex der öffentlich Bediensteten der Länder valorisiert werden. Die Schulungsbeiträge für das Jahr 1994 werden erstmals auf Grund der Indexwerte für das Jahr 1992 berechnet; in den Folgejahren ist jeweils der Index des dem Förderungsjahr zweitvorangegangenen Jahres maßgeblich (also für 1995 der Index und für 1996 der Index 1994, usw.)
Die Bezirkshauptmannschaft Schärding wird ermächtigt, den errechneten Schulungsbeitrag von den Abgabenertragsanteilen jeweils im März einzubehalten und entsprechend der Parteivereinbarung vom 30. September 1992 anteilig an die Bezirksparteileitungen der ÖVP, SPÖ und FPÖ und an die darüber hinaus in den Gemeinderäten vertretenen wahlwerbenden Gruppen zu überweisen.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt im Haushaltsvoranschlag bzw. im Nachtragsvoranschlag unter der Voranschlagspost 1/000/757 - Transferzahlung an Politische Parteien.
Der Bürgermeister gibt noch bekannt, daß bisher ein Betrag von S 34.750,-- als Bildungszuschuß geleistet wurde. Auf Grund der neuen Berechnung werden rund 48.000,-- S zu bezahlen sein.
GV. Murauer erklärt, daß es sich hier um eine einvernehmliche Regelung handelt und er stellt den Antrag, den Schulungsbeitrag ab 1.1.1993 zu erhöhen und zwar mit einem Betrag von S 25,-- pro Einwohner. Auch die Indexregelung soll, so wie sie im Schreiben angeführt wurde, genehmigt werden.
Beschluß: Dieser Antrag wird mit Zustimmung von 23 Gemeinderats-
mitgliedern angenommen. Die Gemeinderatsmitglieder
Böcklinger und Ruhmanseder stimmen dagegen.
TOP. 18.) Allfälliges.
Bürgermeister Wieser erklärt, daß eine Sitzung des Bezirksabfall-verbandes stattgefunden hat. Es wurden dabei die Müllabfuhrgebühren besprochen und festgestellt, daß eine wesentliche Erhöhung eintreten wird. Der Abfallbehandlungsbeitrag für 1993 wurde so festgelegt, daß für den Bezirksabfallverband ein Betrag von S 56,-- pro Einwohner und für die Betreibung der Altstoffsammelinsel ein Betrag von S 50,-- pro Einwohner zu bezahlen sein wird. Der Bürgermeister erklärt, daß sich der Verband gegen die Kostenbeteiligung bei den Altstoffsammelzentren ausgesprochen hat. Bei der nachfolgenden Bürgermeisterkonferenz wurde diese Angelegenheit ebenfalls behandelt und auch hier waren alle dagegen, daß die Gemeinden nun mit der Finanzierung dieser Altstoffsammelzentren befaßt werden. Es ist aber leider so, daß im Landtag diese Regelung bereits beschlossen wurde und die Gemeinden sich wahrscheinlich nicht dagegen wehren können. Diese Kosten sind dann wieder auf die Bürger abzuwälzen.
Vom GV. Weilhartner wird mitgeteilt, daß in der nächsten Gemeinderatssitzung von seiner Fraktion ein Antrag um Genehmigung einer Resolution an das Land gestellt wird.
Dazu gibt der Bürgermeister bekannt, daß ihm bereits ein Entwurf dieser Resolution vorliegt und er glaubt, daß bei der nächsten Gemeinderatssitzung die Genehmigung einer solchen Resolution aller drei Parteien erfolgen könnte.
Es erklärt GV. Weilhartner, daß in der letzten SPÖ-Zeitung der Ankauf des Kopierers für die Hauptschule nicht richtig dargestellt wurde. Er bezeichnete die Darstellung als "arge Schreibweise" und erklärte noch den genauen Vorgang bezüglich Ankauf des neuen Kopiergerätes.
Vom GR. Ortner wird erklärt, daß dies seine Schuld war, da er auf Grund eines Hörfehlers vom Diktiergerät die Darstellung nicht richtig interpretierte.
GV.Murauer bestätigt die Aussage von GR.Ortner und entschuldigt sich für diesen Irrtum.
Weiters wird von ihm erklärt, daß der große Buffetraum im sanierten Hallenbad zu kalt ist. Der Bürgermeister erklärt dazu, daß dies nicht möglich sein kann, da hier eine Temperatur von 30° C besteht.
Vom GV. Murauer wird weiters erwähnt, ob es nicht möglich wäre, für die Pensionisten eine Ermäßigung für den Hallenbadeintritt zu gewähren. Bezüglich der Anhebung der Sitzungsgelder wird von ihm bemängelt, daß nicht alle Gemeinderatsmitglieder zugestimmt haben, obwohl eine Vereinbarung zwischen den Fraktionsführern bestanden hat.
Bezüglich Ermäßigung für den Hallenbadeintritt für Pensionisten ist der Bürgermeister der Meinung, daß diese Sache gut überlegt werden müßte, da die soziale Ausgeglichenheit berücksichtigt werden muß.
Wegen der Anhebung der Sitzungsgelder erklärt GV. Weilhartner, daß in seiner Partei Fraktionsfreiheit besteht und jedes Fraktionsmit-glied nach seinen Überlegungen abstimmen kann. Die Vereinbarung hat nur zwischen den Fraktionsobmännern stattgefunden.
Die Bodenfliesen beim Hallenbad sind sehr rutschig, erklärt GR. Schabetsberger, und er erkundigt sich, ob hier die richtigen Fliesen verlegt wurden.
Der Bürgermeister gibt dazu bekannt, daß die Rutschgefahr nur dann besteht, wenn die Fliesen sehr naß sind.
Frau GR. Kopfberger bedankt sich bei den Fraktionen für die
Beihilfe zum Ankauf des Krankenbettes, da dies bereits geliefert wurde. Notwendig wäre noch die Anschaffung von zwei Gittern, da diese sehr oft gebraucht werden.
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung
Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 15.10.1992 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 23.15 Uhr.
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(Vorsitzender) (Gemeinderat)
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(Schriftführer) (Gemeinderat)
Der Vorsitzende beurkundet hiemit, daß gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.
Der Vorsitzende: