Lfd.Nr.14 Jahr 1992

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 15. Dezember 1992.

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

Anwesende:

 

o1. Bürgermeister Wieser Otto als Vorsitzender

o2. Vizebgm. Wimmer Franz    14. GV. Wolschlager Anna

o3  GV. Gahleitner Peter     15. GR. Kaufmann Josef

o4. GV. Ing.Demmelbauer Johann     16. GR. Schabetsberger Franz

o5. GR. Aschauer Herbert     17. GR. Hosner Rudolf

o6. GR. Donnerbauer Johannes 18. GR. Ortner Günter

o7. GR. Kopfberger Elfriede  19. GR. Leitner Johannes

o8. GR. Stiglmayr Franz 2o. GR. Weiretmaier Maria Anna

o9. GR. Dick Hermann    21. GV. Weilhartner Gottfried

1o. GR. Berghammer Gerhard   22. GR. Hintermayr Ernst

11. GR. Pointl Helmut   23. GR. Böcklinger Herbert

12. GR. Schärfl Michael 24.

13. GV. Murauer Max     25.                    

Ersatzmitglieder:

GR. GR. Waldenberger Klaus    für  GR. Reiterer Josef     

GR. GR. Goldberger Anton      für  GR. Ruhmanseder Heinrich    

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. GUMPINGER Adolf.

Fachkundige Personen (66 Abs. 2 OÖ. GemO.199o):

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen ( 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 199o):

 

Es fehlen:

 

entschuldigt:                         unentschuldigt:

GR. Reiterer Josef

GR. Ruhmanseder Heinrich

 

 

Der Schriftführer ( 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 199o): Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.


Der Vorsitzende eröffnet um 19.oo Uhr die Sitzung und stellt fest, daß

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

   einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnach-

   weisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht

   schriftlich am  09.12.1992   unter Bekanntgabe der Tagesordnung

   erfolgt ist;

   die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am

   gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist;

d) daß die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 19.11

   1992 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Ge-

   meindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung

   zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift

   bis zum Sitzungsschluß Einwendungen eingebracht werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

 

Tagesordnung:

 

1. Änderung der Kanalgebührenordnung ab 01.01.1993.

2. Änderung der Müllabfuhrordnung ab 01.01.1993.

3. Änderung der Müllabfuhrgebührenordnung ab 01.01.1993.

4. Änderung der Wassergebührenordnung ab 01.01.1993.

5. Genehmigung des Voranschlages für das Finanzjahr 1993.

6. Genehmigung der Darlehensurkunde für den Zwischenkredit

   Badsanierung.

7. Kulturtage 1993; Regelung der finanziellen Unterstützung

   für Veranstalter.

8. Verlegung der 30 kV-OKA-Leitung in Wildhag; Kostenbeteiligung

   der Gemeinde.

9. Bericht vom Obmann des Prüfungsausschusses.

10. Genehmigung der Kreditüberschreitung bei der Hauptschul-

    bücherei.

11. Genehmigung einer Resolution.

12. Behandlung von Subventionsansuchen.

13. Allfälliges.


TOP. 1.) Änderung der Kanalgebührenordnung ab 01.01.1993.

 

Bgm. Wieser Otto gibt bekannt, daß die Kanalbenützungsgebühr angehoben werden muß. Er bringt die vorliegende Verordnung vollinhaltlich zur Kenntnis, bei der im  4 die Kanalbenützungs-gebühr ab 01.01.1993 von S 15,-- auf S 16,50 netto angehoben werden soll. Er  teilt weiters mit, daß lt. Erlaß des Amtes der OÖ. Landesregierung dieser Kubikmeterpreis verlangt werden muß. Die Anhebung ist seiner Meinung nach auch gerechtfertigt, da die Abdeckung der Betriebskosten notwendig ist, obwohl dies auch mit dieser Gebühr noch nicht zur Gänze erfolgen kann.

 

Vom GV. Weilhartner wird die Meinung vertreten, daß diese Kanalbenützungsgebühren zu hoch sind. Er erklärt, daß nicht einzusehen ist die vom Land vorgeschriebene Erhöhung zu befolgen.

 

Die Erhöhung ist nicht gut aber notwendig, erklärt GV. Murauer. Die Betriebskosten, die auch durch die laufende Wartung der Kanalstränge anfallen, müssen unbedingt abgedeckt werden. Die Gemeinde will auch Förderungsmittel vom Land erhalten, es ist daher die Einhaltung dieser Vorschrift notwendig.

 

Vom GR. Hintermayr wird erklärt, daß bereits die Steuerbelastung genug ist und er daher gegen diese Erhöhung sich ausspricht.

 

Der Bürgermeister erklärt dazu, daß die Erhöhung nicht so gravierend ist und jene Mittel, die dadurch erreicht werden, können zur Abdeckung des Abganges verwendet werden. Er plädiert daher für eine gemeinsame Beschlußfassung bei dieser Erhöhung.

 

Vom GV. Ing. Demmelbauer wird erklärt, daß es sich hier um eine Dienstleistung der Gemeinde handelt und die muß bezahlt werden. Es ist im privaten Bereich nicht anders und die Kosten für die Erhaltung des Kanalnetzes müssen abgedeckt werden.

 

Über diese Angelegenheit wird noch beraten und abschließend vom Bürgermeister der Antrag gestellt, die vorliegende und bereits zur Kenntnis gebrachte Kanalgebührenordnung für die Marktgemeinde Riedau zu genehmigen. Im  4 wird die Kanalbenützungsgebühr pro Kubikmeter mit S 16,50 festgelegt. Es handelt sich hier um eine Nettogebühr und die Rechtswirksamkeit dieser Gebührenordnung beginnt nach Ablauf der Kundmachungsfrist mit 01.01.1993.

 

Beschluß: Die 12 Mitglieder der ÖVP-Fraktion sowie die

          8 Mitglieder der SPÖ-Fraktion stimmen diesem Antrag zu

          und die Verordnung ist somit genehmigt.

          Die 4 Mitglieder der FPÖ-Fraktion stimmen dagegen.

 

 

 


TOP. 2.) Abfallordnung ab 01.01.1993.

 

 

Vom Vorsitzenden wird mitgeteilt, daß ab 01.01.1993 eine neue Abfallordnung zu erlassen ist. Diese Verordnung liegt im Entwurf vor und wird von ihm vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Er erklärt, daß es bezüglich der Abfuhrtermine keine Änderungen gegenüber dem letzten Halbjahr gibt. Die Abfuhrtermine werden zwei- bzw. vierwöchentlich angeboten, wobei die Hausbesitzer die Möglichkeit zur Änderung halbjährlich haben.

 

Von der Bevölkerung wurde die angebotene vierwöchentliche Abfuhr nicht so zahlreich angenommen wie man ursprünglich geglaubt hat, erklärt GV. Ing. Demmelbauer.

 

Befürwortet wird diese Verordnung vom GV. Murauer und er stellt die Frage, ob der Abrechnungszeitraum eventuell anders geregelt werden könnte. Bezüglich des Müllanfalles wäre es günstiger die Abrechnung in Winter- und Sommersaison zu machen.

 

Bezüglich der zweimaligen Sperrmüllabfuhr pro Jahr erkundigt sich GR. Ortner, ob sie auch notwendig ist. Dazu erteilt der Bürgermeister die Auskunft, daß die Gemeinde entscheiden soll, wie oft die Abfuhr notwendig ist, da ja Mülltrennung forciert wird.

 

Ob der Grundbesitzer Gerner bereits eine Bewilligung für seine Kompostieranlage hat, will GR. Hintermayr wissen.

Dazu wird ihm erklärt, daß die Bewilligung zwar noch nicht vorliegt, aber eine Verhandlung bereits durchgeführt wurde. Es gab dabei Probleme mit den Grundnachbarn und der Abstand muß daher noch vergrößert werden.

 

Vom GV. Ing. Demmelbauer wird beantragt, die vorliegende Abfallordnung der Marktgemeinde Riedau genehmigen zu wollen. Diese Verordnung wird mit 01.01.1993 nach durchgeführter Kundmachung in Kraft treten.

 

Beschluß: Diesem Antrag wird einhellige Zustimmung zuteil und die

          Verordnung ist somit genehmigt.

 

 

 

 

 

TOP. 3.) Abfallgebührenordnung ab 01.01.1993.

 

 

Die Erlassung einer neuen Abfallgebührenordnung ab 01.01.1993 ist erforderlich, erklärt der Bürgermeister. Der Entwurf dieser Verordnung wird von ihm vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Bezüglich der Übernahme eines Teiles der Kosten für den Betrieb der Altstoffsammelzentren teilt er mit, daß nicht wie ursprünglich mitgeteilt 40 %, sondern nur 15 % von den Gemeinden zu übernehmen sein werden. Die Berechnung der Gebühren wird vom Bürgermeister noch erklärt und seiner Meinung nach ist die Gebührenerhöhung notwendig und auch gerechtfertigt.

 

Es erklärt GV. Weilhartner, daß er gegen eine Übernahme der Kosten von den Altstoffsammelzentren ist. Die Steigerung der Müllabfuhrgebühren ist seiner Meinung nach zu hoch, da die Belastungswelle immer mehr wird und nicht mehr vertreten werden kann. Aus Protest gegen diese laufenden Erhöhungen wird von ihm die Genehmigung dieser Verordnung und damit auch die Erhöhung der Abfallgebühren abgelehnt.

 

Der Bürgermeister ist auch der Meinung, daß nicht mehr alles hingenommen werden muß, aber die Zahlungen für die Müllabfuhr sind vorhanden und müssen abgedeckt werden. Sollte diese Erhöhung nicht bewilligt werden, sind Abgänge zu erwarten und müssen mit Mittel aus dem ordentlichen Haushalt abgedeckt werden.

 

Leider geht es schon wieder um eine Erhöhung, erklärt GV. Murauer und er ist der Meinung, daß durch den Bezirksabfallverband sehr viel Bürokratie und damit auch hohe Kosten entstehen. Die Entsorgung des Mülls ist unbedingt notwendig und die Erhöhung der Gebühren muß daher durchgeführt werden.

 

Es wird vom GR. Hintermayr die Meinung vertreten, daß es nicht gerecht ist, daß jeder Gemeindebürger gleiche Gebühren zu bezahlen hat, ob er jetzt umweltfreundlich einkauft oder nicht. Wie viel Müll einer produziert spielt keine Rolle, es sind die Kosten immer die gleichen, glaubt GR. Hintermayr.

 

Vom GV. Weilhartner wird noch erwähnt, daß es seiner Meinung nach ein Luxus ist, in jedem Bezirk einen Verband einzurichten. Durch die Zusammenfassung von mehreren Bezirkes könnten sicherlich Kosten eingespart werden.

 

Es wird abschließend vom Bgm. Wieser der Antrag gestellt, die vorliegende Abfallgebührenordnung, so wie sie bereits zur Kenntnis gebracht wurde, zu genehmigen. Diese Verordnung wird mit 01.01.1993 nach vorhergehender Kundmachung in Kraft treten.

 

Beschluß: Genehmigt wird diese vorliegende Abfallgebührenordnung

          mit den Stimmen der 12 ÖVP- und 8 SPÖ-Gemeinderatsmit-

          glieder. Die 4 FPÖ-Gemeinderatsmitglieder stimmen

          dagegen.

 

 

 

 

TOP. 4.) Änderung der Wassergebührenordnung ab 01.01.1993.

 

 

Es erklärt der Bürgermeister, daß dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt wird. Begründet wird dies damit, da der Anschluß an das LWU wie vorgesehen mit Beginn des Jahres 1993 noch nicht möglich ist. Erst nach durchgeführtem Anschluß an das LWU und Versorgung aller Gemeindebewohner mit diesem Wasser wird die Änderung der Wassergebührenordnung erfolgen.

 

 


TOP. 5.) Genehmigung des Voranschlages für das Finanzjahr 1993.

 

 

Der Voranschlag für das Finanzjahr 1993 ist bereits zwei Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen, erklärt der Bürgermeister. In dieser Auflagefrist wurden keine Einwände eingebracht. Mit den Gemeindevorstandsmitgliedern wurde der Entwurf des Voranschlages bereits eingehend besprochen und beraten. Es werden nun vom Vorsitzenden die einzelnen Summen der Ausgaben und Einnahmen des ordentlichen sowie des außerordentlichen Haushaltes wie folgt bekanntgegeben:

 

Ordentlicher Voranschlag:

         Einnahmen         27,245.000,--

         Ausgaben          27,245.000,--

         Fehlbetrag                 0,--

 

Außerordentlicher Voranschlag:

         Einnahmen          6,694.000,--

         Ausgaben           6,971.000,--

         Fehlbetrag           277.000,--

 

Die Hebesätze der Gemeindesteuern für das Finanzjahr 1993 werden wie folgt festgesetzt:

 

Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (A)........................................ 500 v.H.d.St.

Grundsteuer für Grundstücke (B) .................... 500 v.H.d.St.

Gewerbesteuer nach Ertrag .......................... 172 v.H.d.St.

Lohnsummensteuer ...................................1000 v.H.d.St.

Getränkesteuer (einschl.Bier und Abgabe von

  Speiseeis) inkl.Verpackung u.Trinkhalme ..........  10 v.H.d.E.f

         alkoholische Getr.und für alkoholfreie Getr.  5 v.H.d.E.

Lustbarkeitsabgabe (Kartenabgabe) ..................  15.v.H.d.E.

Hundeabgabe für 1. Hund ............................ 100,--

            für jeden weiteren Hund ................ 150,--

            für Wachhund ...........................  20,--

Kanalbenützungsgebühr  ab 1.1.1993 S 18,50 incl. Ust

Wasserbezugsgebühr     ab 1.1.1988 S  7,30 incl. USt

Müllabfuhrgebühr       lt. VOv.15.12.1992 idgF

 

 

Der Dienstpostenplan wird festgesetzt mit

 

1 Planstelle Verw.Gruppe C, Dienstklasse I - V

1 Planstelle Verw.Gruppe C, Dienstklasse I - IV Ad personam I - V

1 Planstelle Verw.Gruppe C, Dienstklasse I - IV

1 Planstelle Verw.Gruppe P2, Dienstklasse I - III

Vertragsbedienstete Entlohnungsschema I - 2

Vertragsbedienstete Entlohnungsschema II - 11

 

Der Höchstbetrag für Kassenkredite, die im Finanzjahr 1993 zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Gemeindekasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird mit S 4,540.000,--        festgesetzt. In diesem Höchstbetrag sind S --- Kassenkredite enthalten, die auf Grund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückbezahlt sind, wird auf S -----      festgesetzt.

Dieser Gesamtbetrag soll nach dem außerordentlichen Voranschlag für folgende Zwecke verwendet werden:

Vom Bürgermeister werden die einzelnen Haushaltsstellen genauer erläutert und auch die größeren Ausgaben und Einnahmen bekanntgegeben. Beim ordentlichen Haushalt sind Kosten für die Sanierung der Amtsräume vorhanden und auch einige Fenster müssen ausgetauscht werden. Die anfallenden Zinsen für den Zwischenkredit bei der Hallenbadsanierung sind ebenfalls enthalten und er wird sich dafür einsetzen, daß die Landesmittel sobald wie möglich überwiesen werden, um die Zinsen senken zu können. Bei der Gruppe 9 "ausschließliche Gemeindeabgaben" wurde sehr realistisch kalkuliert und es ist erfreulich, daß sich die Ertragsanteile wieder erhöht haben. Aber auch die Ausgaben z.B. die Bezirks- und Landesumlage haben sich wieder erhöht. Die Vorhaben des außerordentlichen Haushaltes werden vom Bürgermeister bekanntge-geben. Es wurde versucht, die bereits laufenden Vorhaben finanziell abzudecken und sollte die angekündigte Erhöhung der Gewerbesteuer noch kommen, wäre die Realisierung von weiteren außerordentlichen Vorhaben noch möglich. Der Schuldenstand wird  mit Aufnahme des 5 Mio. Schilling Zwischenkredites verfälscht.

Bürgermeister Wieser bedankt sich bei allen Beteiligten, die für die Erstellung dieses Budgets zuständig sind und auch bei den Fraktionsführern und Gemeindevorstandsmitgliedern für die geleistete Arbeit.

 

GV. Weilhartner erklärt, daß die eingehende Besprechung des Voranschlages sehr gut war und auch die Ausfinanzierung der einzelnen Vorhaben wird von ihm begrüßt. Der Schuldenstand hält sich im Rahmen  und er wird daher diesem Voranschlag seine Zustimmung erteilen. Die enthaltenen Gebührenerhöhungen wie Kanalgebühren werden von ihm nicht unterstützt.

 

Auch vom GV. Murauer wird die Vorbereitungsarbeit als sehr gut bezeichnet. Die verschiedenen Punkte sind realistisch erstellt und es ist sehr gut, daß sich die Ertragsanteile erhöht haben. Der Grundkauf der ISG kann als Durchlaufposten bezeichnet werden und ob die erhöhten Einnahmen beim Hallenbad kommen werden ist noch fraglich. Wenig erfreulich ist, daß Straßenbauten im kommenden Jahr nicht mehr möglich sein werden. Er wird aber dem Voranschlag seine Zustimmung erteilen.

 

Abschließend erklärt Vizebgm. Wimmer, daß bei der Erstellung des Voranschlages die eingehenden Beratungen sehr gut waren. Er glaubt, daß die Summen des vorliegenden Voranschlagsentwurfes realistisch sind. Es wird von ihm der Antrag gestellt, den vorliegenden Voranschlag für das Finanzjahr 1993 ohne Abänderung genehmigen zu wollen.

 

Beschluß: Dieser Antrag des Vizebürgermeisters wird einstimmig an-

          nommen und der Voranschlag 1993 mit den enthaltenen

          Hebesätzen und Gebühren genehmigt.

        

 


TOP. 6.) Genehmigung der Darlehensurkunde für den Zwischen-

         kredit Badsanierung.

 

 

Vom Bürgermeister wird mitgeteilt, daß die Darlehensaufnahme von 5,000.000,-- Schilling als Zwischenkredit von der Raiffeisenbank Raab-Riedau bei der letzten Sitzung bereits genehmigt wurde. Die vorliegende Darlehensurkunde der Raiffeisenbank Raab vom 3.9.1992, bei der die Vertragsbestimmung Laufzeit und Kündigung, Absatz 1 und 2 ersatzlos gestrichen  und der Absatz 3 modifiziert wurde, sodaß die jederzeitige Rückzahlung des Darlehens in Teilbeträgen gewährleistet ist, wird vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht.

 

Bei der Beratung erklärt GV. Murauer, daß die Aufnahme ja bereits genehmigt wurde und die Genehmigung dieser Urkunde von ihm befürwortet wird.

 

Vizebgm. Franz Wimmer stellte abschließend den Antrag, die vorliegende Urkunde über die Aufnahme eines Darlehens von 5 Mio. Schilling (lt. Beilage) als Zwischenkredit  genehmigen zu wollen.

 

Beschluß: Der Antrag des Vizebürgermeisters Wimmer wird einstimmig

          angenommen und die Darlehensurkunde der Raiffeisenbank

          Raab vollinhaltlich genehmigt.

 

 

 

TOP. 7.) Kulturtage 1993; Regelung der finanziellen Unterstützung

         für Veranstalter.

 

 

Bereits bei der letzten Gemeinderatssitzung wurde beschlossen, daß im Jahr 1993 wieder Kulturtage abgehalten werden, erklärt der Vorsitzende. Im Voranschlag sind dazu bereits Mittel vorgesehen und zwar S 15.000,-- für Druckwerke und S 50.000,-- für Ausgaben sonstiger Veranstaltungen.

 

Kulturausschußobmann GV. Gahleitner ist der Meinung, daß mit diesen vorgesehenen Mitteln das Auslangen gefunden werden müßte. Von der Gemeinden sollen zwei Veranstaltungen organisiert werden und zwar das Marktfest und das Konzert der Militärmusikkapelle Oberösterreich. Die Herstellung des Programmes soll in billigster Form erfolgen, wobei die Gestaltung und die Vervielfältigung im Gemeindeamt erledigt wird.

 

Vom GV. Gahleitner wird der Antrag gestellt, daß das vom Gemeindeamt hergestellte Programm vierteljährlich ausgesendet, die Mehrzweckhalle für Veranstaltungen der örtlichen Vereine und Vereinigungen für das Kulturjahr 1993 frei zur Verfügung gestellt und von Seiten der Gemeinde das Marktfest sowie das Konzert organisiert und auch finanziert wird.

 

Beschluß: Es wird dieser Antrag einstimmig angenommen und die

          Abhaltung der Kulturtage 1993 sowie die notwendige

          Finanzierung genehmigt.

 

 

 

TOP. 8.) Verlegung der 30 kV-OKA-Leitung in Wildhag; Kosten-

         beteiligung der Gemeinde.

 

 

Es wird vom Bürgermeister der Antrag der OKA, welcher an die Fa. Leitz ergangen ist, zur Kenntnis gebracht. Es handelt sich um die Verkabelung der 3o kV-Leitung zwischen den Betrieben der Fa. Leitz Riedau und Zell/Pram. Der Bürgermeister erläutert das Projekt anhand eines Planes ganz genau und zwar soll die Verkabelung von der Trafostation in Vormarkt zur Fa.Leitz Riedau, zur Trafostation in Wildhag und zur Fa. Leitz in Zell/Pram erfolgen. Für die Gemeinde wäre dies vorteilhaft, da dadurch auch die Hochspannungsleitung über das Grundstück, welches der ISG für Wohnbauzwecke zur Verfügung gestellt wird, entfernt werden könnte. Diese Leitung, die auch das Sportzentrum betrifft, soll so rasch wie möglich entfernt werden und es hat sich die ISG bereit erklärt, dazu einen Betrag von S 200.000,-- zur Verfügung zu stellen. Die Geschäftsführung der Fa. Leitz hat den Bürgermeister ersucht, mit einem Kostenbeitrag von S 600.000,-- die erforderlichen Grabungsarbeiten zu übernehmen. Vorteilhaft ist auch die Verbesserung der Lebensqualität durch die Entfernung der Hochspannungsleitung, erklärt der Bürgermeister und weiters können auf dem Grundstück der ISG vier Wohneinheiten mehr gebaut werden. Für die Fa. Leitz bedeutet dies bezüglich Stromversorgung eine wesentliche Verbesserung.

 

GV. Murauer und auch GV. Weilhartner befürworten diese finanzielle Beteiligung, da die Fa. Leitz für die Gemeinde Riedau ein sehr wichtiger Steuerzahler ist.

 

Bürgermeister Wieser erklärt abschließend, daß die Fa. Leitz Arbeitgeber für viele Gemeindebürger ist und zur Arbeitsplatzsicherung auch die Gemeinde Riedau ihren Beitrag leisten soll. Er stellt daher den Antrag, dieses Vorhaben der Fa. Leitz und zwar die Verkabelung der 30 kV-Leitung mit einem finanziellen Beitrag von S 600.000,-- zu unterstützen. Die Zurverfügungstellung dieses Betrages soll aber abhängig davon gemacht werden, daß die von der Firmenleitung angekündigte Gewerbesteuernachzahlung für das Jahr 1992 tatsächlich eintritt.

 

Beschluß: Dieser Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig ange-

          nommen und somit ein Betrag von S 600.000,-- vorbehalt-

          lich der angekündigten Gewerbesteuernachzahlung der Fa.

          Leitz genehmigt.

 

 

 

TOP. 9.) Bericht vom Obmann des Prüfungsausschusses.

 

Der Obmann des Prüfungsausschusses GR. Schabetsberger teilt mit, daß am 03.12. eine Sitzung des Prüfungsausschusses stattgefunden hat. Da bei dieser Sitzung Personalangelegenheit behandelt wurden, wird von ihm die Behandlung dieses TOP. unter Ausschluß der Öffentlichkeit beantragt.

Nachdem alle anwesenden Gemeinderatsmitglieder mit diesem Antrag einverstanden sind, ersucht der Vorsitzende die anwesenden Zuhörer den Sitzungssaal zu verlassen.

 

Nach Beendigung der Behandlung des TOP. wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt.

 

 

 

TOP. 10.) Genehmigung der Kreditüberschreitung bei der Hauptschul-

          bücherei.

 

 

Für die Bücherei der Hauptschule, erklärt der Bürgermeister, war es möglich, Mittel vom Land zu bekommen. Dazu ist aber die Anschaffung von Büchern notwendig und er ersucht Herrn GV. Weilhartner um seine Erläuterungen.

 

GV. Weilhartner erklärt, daß es einen Förderungsbetrag von S 10.000,-- für die Aufwendung der Schulbücherei vom Amt der OÖ. Landesregierung gibt. Um diese Förderung ausnützen zu können, müßten Sachbücher im Betrag in Höhe von S 10.000,-- angekauft werden. Da im Voranschlag diese Mittel nicht vorhanden sind, ist eine Aufstockung dieser Haushaltsstelle notwendig. Es wird von ihm daher der Antrag gestellt, eine Kreditüberschreitung für die Bücherei der Hauptschule bis zu S 10.000,-- genehmigen zu wollen.

 

Beschluß: Dieser Antrag wird von allen anwesenden Gemeinderatsmit-

          gliedern unterstützt und die Kreditüberschreitung somit

          genehmigt.

 

 

 

TOP. 11.) Genehmigung einer Resolution.

 

 

Der Bürgermeister teilt mit, daß zwei Resolutionen vorliegen und zwar eine von der FPÖ-Fraktion und die zweite von der SPÖ-Fraktion. Die Resoultionen werden von ihm vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht und zwar:

 

Resolution der SPÖ-Fraktion:

 

Resolution des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau

beschlossen in der Sitzung des Gemeinderates vom ....., mit welcher das Land Oberösterreich aufgefordert wird, die Gemeinden auf dem Gebiete des Umweltschutzes zu entlasten bzw. zu unterstützen.

Mit Sorge nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis, daß das Land Oberösterreich sich dazu entschlossen hat, den Betrieb der Altstoffsammelzentren in die Verantwortung der Bezirksabfallverbände zu übertragen und damit die Gemeinden mit den Kosten des Betriebes der Altstoffsammelzentren zu belasten. Die Gemeinden erfahren bereits durch die ständig steigenden Anforderungen an den Umweltschutz eine massive Belastung aus der Hausmüllbeseitigung, sodaß zusätzliche Aufwendungen und Belastungen an die Bürger in diesem Ausmaß nicht mehr vertreten werden können.

Der Gemeinderat bringt auch seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, daß den steigenden Anforderungen an die Qualität der Abwasserbeseitigung in der Form der Wasserrechtsgesetznovelle sich verschlechternde Förderungsbedingungen des ÖKO-Fonds gegenüberstehen. Es kann nicht im Interesse der zuständigen Stellen des Landes gelegen sein, die Bürgermeister und Gemeinderäte dieses Landes in eine strafrechtliche Verantwortung zu drängen, weil die finanziellen Möglichkeiten der Aufgabenerfüllung einfach fehlen. Aus diesem Grund erhebt der Gemeinderat die

                          Forderung

 

an die zuständigen Stellen des Landes Oberösterreich durch erforderliche Beschlüsse sicherzustellen, daß

1. die Kosten der Altstoffsammenzentren weiterhin durch das Land Oberösterreich getragen werden und

2. von der vom Land Oberösterreich erhobenen Landesumlage im Ausmaß von 8,3 % der Bundesabgabenertragsanteile ein erforderlicher Anteil zweckgebunden zur Förderung des Umweltschutzes im Wege von Landesbeiträgen zu verwenden ist.

 

 

 

 

Resolution der FPÖ-Fraktion:

 

                            Resolution

 

des Gemeinderates der Gemeinde Riedau an die OÖ. Landesregierung.

 

Die Kostentragung für die Errichtung und den Betrieb von bestehenden sowie künftig zu errichtenden Altstoffsammelzentren wird nicht zu Ungunsten der Gemeinde geändert.

 

Begründung:

Die Kostenumwälzung bei den Altstoffsammelzentren auf die Gemeinden bedeutet eine finanzielle Mehrbelastung für den einzelnen Bürger.

Das Land OÖ. soll den Bürger nicht unter finanziellen Druck setzen, sondern soll auf die zuständigen Stellen in der Bundesverwaltung Druck ausüben, um die Verpackungsflut einzudämmen und umnweltfreundlichere Produkte in den Verkehr zu bringen.

 

 

 

Vom GV. Murauer wird erklärt, daß die Resolution der FPÖ-Fraktion den Punkt. 2. der Resolution der SPÖ-Fraktion nicht enthält, welcher aber seiner Meinung nach sehr wichtig ist. Er stellt daher den Antrag, die Resolution der SPÖ-Fraktion genehmigen zu wollen.

 

Vom GV. Weilhartner wird erklärt, daß in der Resolution der FPÖ zwar dieser Punkt bezüglich der Verwendung der Landesumlage für die Förderung des Umweltschutzes nicht enthalten ist, er aber diesem Punkt ohne weiters die Zustimmung geben kann.

 

Beschluß: Einhellige Zustimmung erhält der Antrag vom GV. Murauer

          und die Resolution der SPÖ-Fraktion ist somit genehmigt.

 

 


TOP. 12.) Behandlung von Subventionsansuchen.

 

 

Vom Vorsitzenden werden die vorliegenden Anträge um Genehmigung  einer Subvention wie folgt zur Kenntnis gebracht:

 

1. Österreichischer Blindenverband, Linz

2. OÖ. Wirtschaftsbund, Linz

3. Caritas Linz

4. Österr. Hilfswerk, Wien

5. Parkinson-Selbsthilfeverein, Katsdorf

6. "Licht ins Dunkel", Wien

 

 

GR. Pointl erklärt, daß es sich hier um auswärtige Antragsteller handelt und er daher den Antrag stellt, alle vorliegenden Ansuchen abzulehnen.

 

Beschluß: Es wird dieser Antrag einstimmig von allen  

          Gemeinderatsmitgliedern angenommen.

 

GV. Murauer erklärt, daß seine Fraktion ein Sitzungsgeld für die Aktion "Licht ins Dunkel" zur Verfügung stellt und eine bedürftige Person in Riedau unterstützen wird.

 

 

 

 

TOP. 13.) Allfälliges.

 

Bürgermeister Wieser Otto teilt mit, daß mit dem Besiter der Liegenschaft Madlsperger eine Besprechung durchgeführt wurde. Bei diesem ersten Gespäches hat der Besitzer einen Verkaufspreis für die gesamte Liegenschaft von 2,5 Mio. Schilling bekanntgegeben. Er erklärte, daß er die gesamte Liegenschaft mit dem Gebäude verkaufen will und einer Trennung nicht zustimmen würde. Bei dieser Besprechung wurde vereinbart, daß die Besichtigung des Gebäudes mit einem Fachmann erfolgen soll. Diese Besichtigung wurde bereits vom Architekt Dipl.Ing. Bauböck und Bauleiter Höckner, gemeinsam mit Herrn Madlsperger durchgeführt. Die Bausubstanz dürfte nicht schlecht sein, obwohl noch eine genauere Untersuchung erfolgen muß. Vom Architekt soll daher ein Aufmaß und eine genauere Besichtigung des Projektes gemacht werden. Weiters ist eine Kostenschätzung erforderlich, um weitere Beratungen im Gemeinderat und mit dem Musikschulwerk des Landes durchführen zu können. Die Standortfrage muß dann geklärt und endgültig festgelegt werden.

 

Bürgermeister Wieser bringt den Jahresbericht 1992 zur Kenntnis. Abschließend bedankt er sich bei den Fraktionsführern, bei allen Gemeindevorstands- und Gemeinderatsmitgliedern, bei den Obmännern der einzelnen Ausschüsse sowie bei den Gemeindebediensteten für die im Jahr 1992 geleistete Arbeit. Er wünscht allen Anwesenden und den Angehörigen für das bevorstehende Weihnachtsfest sowie für das Neujahr das Allerbeste.

 

Von den Fraktionsführer Gahleiter Peter, Murauer Max und Weilhartner Gottfried sowie vom Amtsleiter wird die gute Zusammenarbeit hervorgehoben und der Dank an alle Anwesenden ausgesprochen sowie für das Weihnachtsfest und für den Jahreswechsel die besten Wünsche ausgesprochen.

 


Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom  19.11.1992         wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um  21.30     Uhr.

 

 

 

 

...............................    ...............................

        (Vorsitzender)                       (Gemeinderat)

 

 

 

...............................    ...............................

       (Schriftführer)                       (Gemeinderat)

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiemit, daß gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

                                   Der Vorsitzende: