Lfd.Nr.16 Jahr 1993
VERHANDLUNGSSCHRIFT
Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 30. März 1993.
Tagungsort: Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.
Anwesende:
o1. Bürgermeister Wieser Otto als Vorsitzender
o2. Vizebgm. Wimmer Franz 14. GR. Kaufmann Josef
o3 GV. Gahleitner Peter 15. GR. Schabetsberger Franz
o4. GV. Ing.Demmelbauer Johann 16. GR. Hosner Rudolf
o5. GR. Aschauer Herbert 17. GR. Ortner Günter
o6. GR. Donnerbauer Johannes 18. GR. Leitner Johannes
o7. GR. Kopfberger Elfriede 19. GR. Weiretmaier Maria Anna
o8. GR. Stiglmayr Franz 2o. GV. Weilhartner Gottfried
o9. GR. Dick Hermann 21. GR. Hintermayr Ernst
1o. GR. Berghammer Gerhard 22. GR. Ruhmanseder Heinrich
11. GR. Reiterer Josef 23. GR. Böcklinger Herbert
12. GV. Murauer Max 24.
13. GV. Wolschlager Anna 25.
Ersatzmitglieder:
GR. Köstlinger Franz für GR. Pointl Helmut
GR. Pimingsdorfer Ernst für GR. Schärfl Michael
Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. GUMPINGER Adolf.
Fachkundige Personen (§66 Abs. 2 OÖ. GemO.199o):
Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 199o):
Es fehlen:
entschuldigt: unentschuldigt:
GR. Pointl Helmut
GR. Schärfl Michael
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 199o): Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.
Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß
a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -
einberufen wurde;
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnach-
weisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht
schriftlich am 23.03.1993 unter Bekanntgabe der Tagesordnung
erfolgt ist;
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am
gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde;
c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist;
d) daß die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom
11.02.93 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im
Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung
zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift
bis zum Sitzungsschluß Einwendungen eingebracht werden können.
Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:
Zu Beginn der Sitzung wird vom Bürgermeister ein schriftlicher Dringlichkeitsantrag von ihm zur Kenntnis gebracht. Beantragt wird die Aufnahme folgendes Tagesordnungspunktes:
"Vertikutierung des Hauptspielfeldes beim Freizeitzentrum".
Über diesen Antrag wird abgestimmt und einstimmig die Aufnahme dieses TOP. genehmigt.
1. Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.
2. Rechnungsabschluß für das Finanzjahr 1992; Behandlung und
Beschlußfassung.
3. Änderung des Flächenwidmungsplanes (Dick Johann und Erna).
4. Änderung der Wassergebührenordnung.
5. Wasserleitungsbau; zur Kenntnisnahme der von der OÖ. Landes-
regierung geänderten Darlehenskonditionen für die Rückzahlung
der Investitionsdarlehen.
6. Vereinbarung mit dem LWU für die Mitbenützung der Transportleitung; Beratung und Beschlußfassung.
7. Genehmigung der Förderung zum Verkabelungsprojekt der
30 kV-OKA-Leitung im Gemeindegebiet Riedau.
8. Fassung von Baubeschlüssen für die im Jahr 1993 durchzu-
führenden Straßenbauten.
9. Neuregelung der Gebühren für die Ablage von Bauschutt in der
gemeindeeigenen Deponie.
10. Beratung über die Festlegung von Richtlinien für die objektive
Vergabe von Wohnungen.
11. Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.
12. Beratung bezüglich Beantragung der Straßenbeleuchtung für die
Kreuzungen Unterinnviertler Landesstraße-Dammstraße und
B 137-Unterinnviertler-Landesstraße.
13. Behandlung eines Antrages um Betriebsförderung.
14. Behandlung von Subventionsansuchen.
15. Dringlichkeitsantrag: Vertikutierung des Hauptspielfeldes
16. Allfälliges
TOP. 1.) Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses
Vom Obmann des Prüfungsausschusses GR. Schabetsberger Franz wird mitgeteilt, daß der Rechnungsabschluß in der Sitzung des Prüfungsausschusses vom 23. März 1993 überprüft wurde. Die Unterschiedsbeträge zwischen dem Voranschlag und dem Rechnungsabschluß wurden beraten. Die aufscheinenden Differenzen konnten sofort geklärt werden.
Der ordentliche Haushalt ist mit Einnahmen und Ausgaben von insgesamt S 25,985.344,91 ausgeglichen. Beim außerordentlichen Haushalt stehen den Ausgaben von S 17,467.753,17 Einnahmen von S 17,052.606,63 gegenüber und es ist ein Abgang von S 415.146,54 zu verzeichnen. Die rechnerische Überprüfung des Rechnungsabschlusses wurde nicht vorgenommen, da Rechenfehler durch die Erstellung dieses Abschlusses über das Rechenzentrum praktisch unmöglich sind.
Der Obmann teilt weiters mit, daß beim TOP. Allfälliges keine Wortmeldungen erfolgt sind.
Der Bürgermeister bedankt sich beim Prüfungsausschuß für die Überprüfung des Rechnungsabschlusses und die Erstellung des Berichtes.
TOP. 2.) Rechnungsabschluß für das Finanzjahr 1992; Behandlung und
Beschlußfassung.
Bürgermeister Wieser Otto teilt mit, daß der Rechnungsabschluß für das Finanzjahr 1992 zur Genehmigung vorliegt. Dieser Rechnungsabschluß wurde bereits 14 Tage kundgemacht und vom Prüfungsausschuß überprüft. Einwände oder Anregungen gegen diesen Rechnungsabschluß liegen nicht vor. Bei den Einnahmen ist eine sehr erfreuliche Entwicklung eingetreten, da sich gemeindeeigene Steuern, im Besonderen die Gewerbesteuer und auch die Ertragsanteile, wesentlich erhöht haben. Durch diese Mehreinnahmen von rund 3 Millionen Schilling konnten mehr Zuführungen zum außerordentlichen Haushalt getätigt werden. Sehr positiv wird von ihm hervorgehoben, daß dadurch mehrere außerordentliche Vorhaben abgeschlossen und die vorhandenen Fehlbeträge abgedeckt werden konnten. Die einzelnen Vorhaben des außerordentlichen Haushaltes werden vom Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht. Der Abgang im außerordentlichen Haushalt von S 415.146,54 konnte sehr gering gehalten werden. Bekanntgegeben wird auch der gesamte Schuldenstand, aufgeteilt auf nieder- und hochverzinsliche und annuitätenfreie Darlehen. Durch diese positive Entwicklung, erklärt Bgm. Wieser, wird es nun auch möglich sein, im Jahre 1993 neue Vorhaben durchzuführen. Im Voranschlag 1993 sind nämlich noch Zuführungen zur Abdeckung von Abgängen vorhanden, die nun durch den Rechnungsabschluß bereits erledigt werden konnten.
Vom GV. Murauer wird ebenfalls die positive Entwicklung der Einnahmen hervorgehoben und er stellt aber auch die hohen Ausgaben der Landesumlage, der Bezirksumlage und der Krankenanstaltenbeiträge den Einnahmen gegenüber. Die Ausgaben beim Sportplatz sind seiner Meinung nach sehr hoch und hier ist er der Meinung, daß eine Regelung für Einsparungen getroffen werden soll. Die Zuführungen zum Sportplatz vom Hallenbad sind ebenfalls sehr hoch und er erkundigt sich, ob der Wasserverbrauch in der Sportanlage auch im Hallenbad mit verrechnet wird. Er betont, daß sich seine Überlegungen bezüglich Einsparungen beim Sportplatz nicht gegen die Sportler oder den Verein richten. Bei der Abwasserbeseitigung ist die Höhe der Betriebskosten für die Kläranlage gestiegen und er erkundigt sich aus welchem Grund. Beim Friedhof sind die Mehrausgaben durch den Ankauf eines Gerätes bekannt und beim Hallenbad ist der Abgang jährlich ziemlich gleich. Die Höhe der Schulden sind noch vertretbar und zwar im Vergleich zum Vermögen der Marktgemeinde. Dem vorliegenden Rechnungsabschluß wird seine Fraktion die Zustimmung geben, erklärt GV. Murauer.
Vom Bürgermeister wird dazu erwähnt, daß bei den Ausgaben für den Sportplatz auch Darlehenstilgungen dabei sind. Der SVR braucht eine große Anlage und es ist natürlich für den Verein sehr schwierig, die hohen Ausgaben zu tätigen. Die Betreuung der Sportanlagen wird in den Gemeinden sehr verschieden durchgeführt, erklärt der Bürgermeister. Er spricht sich aber nicht dagegen aus, daß auch der SVR ein Schärflein dazu beitragen könnte.
Der Rechnungsabschluß 1992 wird vom GV. Weilhartner als sehr gut bezeichnet, da die Einnahmen um rund 3 Millionen Schilling gestiegen sind. Die Abdeckung der Fehlbeträge durch die Zuführung aus dem ordentlichen Haushalt werden von ihm begrüßt und der Schuldenstand wird als passabel bezeichnet. Dem Rechnungsabschluß kann daher die Zustimmung erteilt werden, erklärt GV. Weilhartner.
Vom Vizebgm. Franz Wimmer wird erklärt, daß der Rechnungsabschluß mit den Einnahmen und Ausgaben von S 25,985.344,91 im ordentlichen Haushalt und im außerordentlichen Haushalt mit Einnahmen von S 17,467.753,17 und Ausgaben von S 17,052.606,63, also einem Fehlbetrag von S 415.146,54, sehr positiv erstellt werden konnte und er bedankt sich beim Bürgermeister und bei den Bediensteten für diese Arbeit. Von ihm wird der Antrag gestellt, den vorliegenden Rechnungsabschluß mit den bereits genannten Summen für das Finanzjahr 1992 genehmigen zu wollen.
Beschluß: Es wird dieser Antrag einstimmig angenommen und der
Rechnungsabschluß für das Finanzjahr 1992 somit
genehmigt.
TOP. 3.) Änderung des Flächenwidmungsplanes (Dick Johann und Erna)
Vom Bürgermeister wird mitgeteilt, daß die Ehegatten Johann und Erna Dick, Riedau 15, um die Abänderung des Flächenwidmungsplanes angesucht haben. Diese Angelegenheit wurde ja bereits einmal mit einem Grundsatzbeschluß positiv im Gemeinderat behandelt. Nachdem nun die Stellungnahmen von der Bezirksbauernkammer Schärding und vom Amt der OÖ. Landesregierung, Abteilung Raumordnung, eingelangt sind, ist ein weiterer Beschluß des Gemeinderates erforderlich. Die Umwidmung der Parzelle 721/1 KG. Vormarkt-Riedau in Grünland wird von beiden Stellen positiv beurteilt und es gibt keinerlei Einwände.
Bei der anschließenden Beratung wird daher diese Flächenwidmungsplanänderung vom Gemeinderat befürwortet und es wird vom GV. Murauer der Antrag gestellt, die vom Bürgermeister zur Kenntnis gebrachte Flächenwidmungsplanänderung genehmigen zu wollen.
Beschluß: Dieser Antrag wird einstimmig angenommen und die
Flächenwidmungsplanänderung und zwar Rückwidmung
der Parzelle 721/1 KG. Vormarkt-Riedau in Grünland
für die Ehegatten Johann und Erna Dick, Riedau 15,
genehmigt.
TOP. 4.) Änderung der Wassergebührenordnung
Vom Bürgermeister wird mitgeteilt, daß lt. Auskunft der LWU-Verwaltung die Umstellung auf das LWU Wasser in Riedau bis Mai d.J. noch nicht möglich sein wird. Bei der Installation des Übergabeschachtes gibt es für die Steuerung längere Lieferzeiten und daher wird sich die Umstellung noch mehrere Wochen, eventuell auch Monate, verzögern. Bekannt wurde dieses Tatsache erst heute, erklärt der Bürgermeister, und er stellt daher die Frage, ob die Erhöhung der Wassergebühren überhaupt bei dieser Sitzung durchgeführt werden soll.
Alle drei Fraktionsführer sind einstimmig der Meinung, daß dieser TOP. von der Sitzung abgesetzt und bei einer der nächsten Sitzungen behandelt werden soll.
Der Vorsitzende setzt daher den TOP.4) von der Sitzung ab.
TOP. 5.) Wasserleitungsbau; zur Kenntnisnahme der von der OÖ.
Landesregierung geänderten Darlehenskonditionen für die
Rückzahlung der Investitionsdarlehen.
Der Vorsitzende teilt mit, daß von der Bezirkshauptmannschaft Schärding ein Schreiben vorliegt, mit dem die Änderung der Rückzahlung für die an die Gemeinden genehmigten Darlehen für Wasserversorgung- und Abwasserbeseitiungsanlagen geändert wurde. Dieses Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Schärding vom 1.2.1993 wird vollinhaltlich wie folgt zur Kenntnis gebracht:
Die OÖ. Landesregierung hat am 17.8.1992 unter Zl. Gem-80099/45-1991 folgenden Beschluß gefaßt:
1. Der tilgungsfreie Zeitraum jener Investitionsdarlehen/Land und
/Bedarfszuweisung, die zum Bau von Wasserversorgungs- und Ab-
wasserbeseitigungsanlagen gewährt wurden und deren Rückzahlung
innerhalb der zweiten Jahreshälfte 1992 bis zweite Jahreshälfte
1997 zu beginnen hätte, wird in Abänderung des Beschlusses der
O.Ö. Landesregierung am 21. Oktober 1981 von derzeit 10 Jahren
(das ist vom Zeitpunkt der Zuzählung des letzten Darlehensteil-
betrages an gerechnet) um 5 Jahre auf 15 Jahre verlängert.
2. Die sonstigen Bestandteile des Beschlusses vom 21.Oktober 1981
verbleiben wie bisher unverändert aufrecht.
Von diesem Beschluß sind von den bezirksangehörigen Gemeinden nachstehende Vorhaben betroffen:
a) Wasserversorgungsanlagen
.... Riedau, BA - (Riedau-Süd) .....
Zu der dem Regierungsbeschluß entsprechenden Ergänzungen der beim Amt der O.Ö. Landesregierung aufliegenden Schuldscheine ist es erforderlich, daß der Gemeinderat der jeweils betroffenen Gemeinden einen Beschluß herbeiführt, aus dem zu entnehmen ist, daß der erwähnte Regierungsbeschluß zur Kenntnis genommen wurde.
Von den anwesenden Gemeinderatsmitgliedern wird diese Änderung ohne Einwände zur Kenntnis genommen.
TOP. 6.) Vereinbarung mit dem LWU für die Mitbenützung der Transportleitung; Beratung und Beschlußfassung.
Von Seiten der Marktgemeinde Riedau, erklärt der Bürgermeister, wurde für die Versorgung der Hochzone in Riedau bereits eine Transportleitung mit Anschluß an das LWU-Netz errichtet. Mit dem Vertreter des LWU Herrn Dipl.Ing. Adler wurde unter Beisein des Bauleiters Dipl.Ing. König besprochen, wie die Abgeltung bezüglich der Benützung der Transportleitung, die von der Marktgemeinde Riedau gebaut wurde, geregelt werden kann. Das LWU benützt die Transportleitung für die Versorgung der Gemeinden Taiskirchen und Dorf an der Pram. Die vom Bauleiter vorgelegten tatsächlichen Errichtungskosten wurden anteilsmäßig errechnet und dabei folgende Leistungen für das LWU festgehalten:
Die Anschlußgebühr in Höhe von S 130.000,-- übernimmt das LWU, wobei die Begleichung im Verrechnungswege erfolgt.
Weiters wird seitens des LWU die Rückzahlung der Annuitäten an den WWF in Höhe von jährlich S 50.000,-- ebenfalls im Verrechnungswege zur Verfügung gestellt. Die Leistung beginnt mit 1.1.1994 und endet mit der Laufzeit des UWF Darlehens, voraussichtlich 30 Jahre.
Der Bürgermeister erklärt noch, daß dies sicherlich ein brauchbarer Kompromiß ist, da der Gemeinde die tatsächlichen Kosten abgegolten werden.
Vom GV. Weilhartner wird dies als Nachteil gewertet, da die Gemeinde die Erhaltung dieser Leitung über hat. Aber ansonsten wird er sicherlich dazu seine Zustimmung geben.
Es erkundigt sich GV. Murauer, wie hoch die Kosten bei Errichtung dieser Transportleitung waren. Vom Schriftführer wird dazu erklärt, daß rund 3 Millionen Schilling der Aufwand für diese Leitung war und vom LWU der Gemeindeanteil von S 130.000,-- bezahlt wird und außerdem mit den S 50.000,-- pro Jahr der Annuitätenanteil beglichen wird. GV. Murauer bemängelt ebenfalls die Instandhaltung dieser Anlage und er stellt die Frage, wer die Kosten tragen wird, wenn eine Erneuerung notwendig wird.
Der Bürgermeister erklärt dazu, daß die Erneuerung von der Gemeinde Riedau zu tragen ist, zu diesem Zeitpunkt wird dies aber ein außerordentliches Vorhaben sein und wiederum gefördert werden.
Nach Beendigung der Debatte wird vom Bürgermeister Wieser Otto der Antrag gestellt, diese Vereinbarung, wie sie von ihm bekanntgegeben wurde, genehmigen zu wollen.
Beschluß: Die anwesenden Gemeinderatsmitglieder stimmen diesem
Antrag des Bürgermeisters zu und die Vereinbarung wird
einstimmig angenommen.
TOP. 7.) Genehmigung der Förderung zum Verkabelungsprojekt der
30 kV-OKA-Leitung im Gemeindebereich Riedau.
Die Verkabelung der 30 kV OKA-Leitung im Ortsbereich Riedau wurde bereits in einer der letzten Gemeinderatssitzungen behandelt, erklärt der Bürgermeister. Es wurde damals auch bereits der Beschluß gefaßt, daß der Betrag von S 600.000,-- dazu zur Verfügung gestellt wird, wenn die bereits angekündigte Erhöhung der Gewerbesteuer eintritt. Nachdem die Erhöhung der Gewerbesteuer tatsächlich eingetreten ist, soll nun der Gemeinderat über die Freigabe dieser Mittel entscheiden.
Vom GV. Ing. Demmelbauer wird die Meinung vertreten, daß nicht nur Betriebsgründungen gefördert werden sollen, sondern auch gesunde vorhandene Betriebe Zuschüsse bekommen können, damit auch diese Arbeitsplätze erhalten bleiben. Er stellt daher den Antrag, für die Verkabelung der 30 kV OKA-Leitung zwischen den Leitzbetrieben den Betrag von S 600.000,-- zur Verfügung zu stellen.
Vizebgm. Franz Wimmer stellt die Frage, ob eine Kosteneinsparung lt. Ausschreibung möglich sein wird. Dazu erklärt der Bürgermeister, daß höchst wahrscheinlich keine Einsparungen möglich sind, da verschiedene Schwierigkeiten bei den Grabungsarbeiten aufgetreten sind.
GV. Weilhartner befürwortet die Freigabe der Mittel, da nicht nur für die Fa. Leitz eine Verbesserung eintritt, sondern auch mehr Wohnungen beim ISG-Wohnblock gebaut werden können und die Wohnqualität dadurch verbessert wird.
Beschluß: Der Antrag vom GV. Ing. Demmelbauer wird angenommen und
S 600.000,-- als Beitrag für die Verkabelung somit
genehmigt.
TOP. 8.) Fassung von Baubeschlüssen für die im Jahr 1993 durchzu-
führenden Straßenbauten.
Nachdem der Rechnungsabschluß wesentlich günstiger ausgefallen ist, erklärt der Bürgermeister, ist es möglich, auch im heurigen Jahr wiederum Straßenbauten durchzuführen. Die im Voranschlag vorgesehen Abdeckungungssummen für die einzelnen Fehlbeträge werden nicht mehr notwendig sein, da die Abdeckung bereits im Rechnungsabschluß möglich war. Es soll nun der Grundsatzbeschluß gefaßt werden, für welche Straßenbauten heuer Ausschreibungen und im Anschluß daran die Vergaben erfolgen sollen. Auf Grund der nun vorhandenen Mittel wurden außerordentliche Straßenbauvorhaben errechnet und die werden von ihm wie folgt bekanntgegeben:
Straßenbau Pomedt S 277.000,--
Straßenbau Ottenedt S 353.000,--
Straßenbau Schwaben S 733.000,--
Habacher-Gemeindestraße S 450.000,--
GR. Franz Stiglmayr erklärt, daß diese vier Straßenbauprojekte gebaut werden sollen, er möchte aber noch auf den Güterweg Hirschleiten sowie auf die Zufahrtsstraße Hosner in Schwaben hinweisen, da auch diese Straßenbauten wichtig wären. Er stellt den Antrag, die vom Bürgermeister bekanntgegebenen Straßenbauten im Jahr 1993 vorzunehmen und die erforderlichen Ausschreibungsarbeiten durchzuführen.
Vom GR. Ortner wird erklärt, daß damit die wichtigsten Wünsche des Bauausschusses berücksichtigt sind, er weist nur darauf hin, daß eventuell auch in Schwabenbach noch kurze Straßenstücke für Bauwerber notwendig werden können. Für die angeführten Straßenbauten wird er die Zustimmung erteilen.
Der Bürgermeister erklärt dazu, daß in Schwabenbach zur Zeit keine Notwendigkeit besteht die bestehenden Straßen zu erweitern.
Vom GV. Murauer wird erklärt, daß bei der Voranschlagsbesprechung die Straßenbauten, die nun genannt wurden, auf Grund der nicht vorhandenen finanziellen Mittel nicht mehr in den Voranschlag aufgenommen werden konnten. Es ist erfreulich, daß sie nun wieder aktiviert werden können.
Es wird vom GR. Hintermayr erklärt, daß bei der Siedlungsstraße in Schwaben gleichzeitig die Erweiterung der Straßenbeleuchtung berücksichtigt werden soll. Bei der Veranschlagung sollen die Kosten für diesen Straßenbau hoch genug angesetzt werden, um nicht wieder nachträglich die Kostenerweiterung abdecken zu müssen.
Beschluß: Der Antrag vom GR. Stiglmayr, für die genannten
Straßen einen Grundsatzbeschluß zu fassen, wird
einstimmig angenommen. Die vorgeschlagenen Straßenbauten
sollen nun im Jahr 1993 durchgeführt werden.
TOP. 9.) Neuregelung der Gebühren für die Ablage von Bauschutt in
der gemeindeeigenen Deponie.
Vom Finanzamt Linz wurde auf Grund einer schriftlichen Anfrage mitgeteilt, daß für die Ablagerung von Bauschutt ein Altlastenbeitrag an das Finanzamt abzuführen ist. Diese schriftliche Mitteilung wird vom Bürgermeister vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Auf Grund dieser Abgabe ist ein neuer Tarif festzulegen.
Über diese Angelegenheit wird eingehend beraten und GR. Hintermayr erkundigt sich, wie dies bei kleineren Mengen gehandhabt werden soll. Dazu wird mitgeteilt, daß für Mengen unter einer Tonne bzw. unter einem Kubikmeter keine Gebühr verlangt wird. Über die Müllbeseitigung im Allgemeinen und deren Kosten wird debattiert.
Vom GV. Murauer wird die Meinung vertreten, daß Altlasten nun einmal Geld kosten und er stellt daher den Antrag, für die Ablagerung von Bauschutt ab sofort pro Tonne S 60,-- zu verlangen.
Beschluß: Es wird dieser Antrag einstimmig angenommen und der
Tarif von S 60,-- pro Tonne für den reinen Bauschutt
genehmigt. Die S 20,-- pro Kubikmeter für übrige
Ablagerungen wie z.B. Erdmaterialablagerungen bleiben
unverändert.
TOP. 10.) Beratung über die Festlegung von Richtlinien für die
objektive Vergabe von Wohnungen.
Vom Vorsitzenden wird die Meinung vertreten, daß es notwendig ist, für die Vergabe von Wohnungen Richtlinien festzusetzen. Es wurde nun ein Entwurf von diesen Richtlinien erstellt und den Fraktionsführern zur Verfügung gestellt. Der Bürgermeister bringt nun diese Richtlinien mit den §§ 1 - 9 zur Kenntnis und gibt dazu Erläuterungen ab. Er ist der Meinung, daß nach einer Zeit von rund 2 bis 3 Monaten mit einem Gemeinderatsbeschluß diese Richtlinien genehmigt werden könnten. Anschließend könnte dann ein Ausschuß für die Vergabe der Wohnungen konstituiert werden.
Über diese Angelegenheit wird eingehend beraten und GV. Gahleitner ist der Meinung, daß für Jungfamilien noch mehr Punkte geschaffen werden sollen. Auch für ortsansässige Bewerber könnten diese Richtlinien noch mehr Vorteile bringen. Er glaubt, daß eine gemeinsame Besprechung mit allen Fraktionen sinnvoll wäre.
Vom GR. Stiglmayr wird die Meinung vertreten, daß der Gemeinderat bei der Vergabe noch immer eine Möglichkeit zu Änderungen haben soll. Er stellt auch die Frage, wie die letzte Vergabe ausgegangen wäre, wenn bereits diese Richtlinien hätten angewendet werden können.
Der Bürgermeister gibt dazu bekannt, daß die letzte Wohnungsvergabe auch nach diesen Richtlinien keine gravierende Änderung gebracht hätte. Er ist auch der Meinung, daß eine Änderung der Vergabe durch den Gemeinderat möglich sein soll.
Frau GV. Wolschlager ist der Ansicht, daß für einen Arbeitsplatz in Riedau mehr Punkte gegeben werden sollen und die Ausnahmebestimmungen für den Gemeinderat nicht in diesem Ausmaß notwendig wären. Der Gemeinderat soll ihrer Meinung nach nicht alles ändern können, sondern sich nach dem Vergabevorschalg des Ausschusses richten müßte.
GV. Weilhartner ist der Meinung, daß einige Änderungen bei den Richtlinien sicherlich noch notwendig sind.
Vom GV. Murauer wird erklärt, daß die Richtlinien so erstellt werden sollen, daß Riedauer Bewerber nicht benachteiligt werden, Jungfamilien sollen berücksichtigt werden, aber auch ältere Menschen sollen die Möglichkeit einer Wohnungszuteilung haben.
Zusammenfassend wird nun festgelegt, daß die Unterlagen von den Fraktionen überprüft und notwendigerweise überarbeitet werden und vor Beschlußfassung im Gemeinderat noch eine eingehende Besprechung im kleinen Kreis erfolgen soll.
Mit dieser Vorgangsweise sind alle Gemeinderatsmitglieder einverstanden.
TOP. 11.) Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.
Der Obmann des Kulturausschusses GV. Gahleitner berichtet, daß am 16. März 1993 eine Sitzung des Kulturausschusses stattgefunden hat.
Der wichtigste TOP. war die Organisation des Marktfestes 1993. Wie bereits bekannt, ist dieses Marktfest für 11. und 12. Juni vorgesehen, wobei am 11. Juni das Abendprogramm der Kulturverein Kurzum übernommen hat. Vorgesehen ist am Freitag abend ein Karibikfest in der Mehrzweckhalle zu veranstalten. Diese Veranstaltung wird selbständig durch den Kulturverein organisiert und auch finanziert. Am Samstag nachmittag könnte ebenfalls der Kulturverein den Auftritt von zwei Musikgruppen organisieren. Die Bezahlung müßte aber von der Gemeinde erfolgen. Die Kosten belaufen sich pro Musikgruppe auf ca. S 5.000,--. Die Musik wird mehr die Jugend ansprechen, obwohl sie auch für die gesamte Bevölkerung gedacht ist. Um ca. 19.30 Uhr wird dann, so wie bereits beim letzten Marktfest, am Marktplatz auf der Bühne eine Unterhaltungsmusik geboten und zwar von den Vöcklamusikanten. Die Kosten für diese Musikgruppe belaufen sich auf rund S 30.000,-
Die Gestaltung des Marktfestes soll wieder von mehreren Vereinen übernommen werden. Eine diesbezügliche Besprechung wird bei der nächsten Kulturausschußsitzung erfolgen. Die Vereinsobmänner wurden bereits von dieser Veranstaltung informiert. Eingeladen werden dazu auch alle betroffenen Wirte, die ja den Ausschank auf dem Marktplatz und in den Gasthäusern vornehmen sollen. Als Werbung wäre vorgesehen eine Postwurfsendung und zwar auch für die Gemeinden Dorf/Pram, Zell/Pram und Riedau sowie die Berichte in den Tageszeitungen und der Aushang von Plakaten.
Der Bürgermeister ist der Meinung, daß die Verköstigung der Musikgruppen durch die Wirte erfolgen soll. Er weist ausdrücklich darauf hin, daß im Voranschlag S 50.000,-- vorhanden sind, die aber sicherlich nicht ausreichen werden. Er informiert die Gemeinderäte gleich jetzt und erklärt, daß im Nachtragsvoranschlag diese Summe sicherlich angehoben werden muß.
TOP. 12.) Beratung bezüglich Beantragung der Straßenbeleuchtung
für die Kreuzungen Unterinnviertler Landesstraße-
Dammstraße und B 137-Unterinnviertler Landesstraße.
Der Vorsitzende bringt den Antrag der Sozialdemokratischen Fraktion im Gemeinderat der Marktgemeinde Riedau zur Kenntnis, mit dem die Aufnahme des TOP. "Beleuchtung der Kreuzungen Unterinnviertler-Landesstraße - Dammstraße sowie B 137 - Unterinnviertler-Landesstraße" verlangt wird. Bürgermeister Wieser ersucht nun Herrn GV. Murauer um weitere Erklärungen.
GV. Murauer gibt bekannt, daß dieser Antrag deshalb gestellt wurde, da die genannten Kreuzungen sehr gefährlich sind und ganz besonders bei Nebel eine Gefahr für die Verkehrsteilnehmer darstellen. Eine Beleuchtung wäre daher unbedingt notwendig und er glaubt, daß diese auch bei den zuständigen Stellen beantragt werden sollen.
Der Bürgermeister erläutert nun, wie die Kostenaufbringung für eine solche Beleuchtung sein soll. Bei Antragstellung durch die Gemeinde wird von der Bezirkshauptmannschaft unter Teilnahme eines Sachverständigen vom Amt der OÖ. Landesregierung eine Überprüfung der Situation vorgenommen. Sollte dabei festgestellt werden, daß eine Beleuchtung wie beantragt genehmigt werden kann, sind
a) bei der Bundesstraße die Kosten für die Errichtung vom Bund
zu tragen, die Betriebskosten und Erhaltung sind von der
Gemeinde zu übernehmen;
b) bei der Landesstraße sind sämtliche Kosten von der Gemeinde zu
tragen.
Der Bügermeister teilt dazu noch mit, daß er der Meinung ist, daß auch die Verlängerung der Straßenbeleuchtung von der Ortsausfahrt bis zur Unterinnviertler-Landesstraße möglich wäre.
GR. Hintermayr ist der Meinung, daß diese Verlängerung der Straßenbeleuchtung nicht gut sein wird, da sonst die Fußgänger nicht mehr durch die Unterführung, sondern über die Kreuzung gehen würden.
Nach Abschluß der Beratung wird vom GV. Murauer die Meinung vertreten, daß die Kosten ja sehr wenig sind daher diese Beleuchtung beantragt werden könnte.
Beschluß: Die anwesenden Gemeinderatsmitglieder sind alle dieser
Meinung, daß der Antrag beim Amt der OÖ. Landesregierung
für diese Beleuchtung gestellt werden soll.
TOP. 13.) Behandlung eines Ansuchens um Betriebsförderung.
Von der Fa. Markl GmbH., Dachdeckerei, wurde ein Antrag um Betriebsförderung gestellt, erklärt der Bürgermeister und er bringt diesen Antrag vollinhaltlich zur Kenntnis. Darin wird festgehalten, daß eine Übernahme des Betriebes erfolgt ist und dazu auch Kosten angefallen sind.
Vom GV. Ing. Demmelbauer wird erklärt, daß es sich hier nicht um eine Neugründung handelt, aber er glaubt, daß auch bestehende Betriebe eine Förderung erhalten könnten. Er stellt daher den Antrag, für die Fa. Markl GmbH. ein Jahr die Lohnsummensteuer zu vergüten und zwar vom 01.01.-31.12.1993, wobei die Höchstgrenze mit S 20.000,-- beschränkt wird.
Vom GV. Murauer wird diese Förderung mit einer Beschränkung befürwortet und auch GV. Weilhartner ist für diese Förderung, damit auch bestehende Betriebe weitergeführt werden.
Beschluß: Dieser Antrag von Herrn GV. Ing. Demmelbauer wird ein-
stimmig angenommen und die Förderung für die Fa. Markl
GmbH. somit genehmigt.
TOP. 14.) Behandlung von Subventionsansuchen.
Der Bürgermeister bringt die vier vorliegenden Ansuchen um Genehmigung einer Subvention zur Kenntnis. Es handelt sich um drei auswärtige Ansuchen und zwar:
Linzer Hochschulfonds für Universitätsbauten,
das Kuratorium für die Errichtung von Adolf-Schärf-Studentenheimen sowie die Landes-Rettungsflugwacht
und ein ortsansässiger Verein, nämlich Kurzum.
Das Ansuchen von Kurzum wird vollinhaltich zur Kenntnis gebracht, sie Ersuchen um die Gewährung einer Subvention für geplante Veranstaltungen in diesem Jahr.
Bei der Beratung wird vom GV. Gahleitner die Meinung vertreten, daß auswärtige Antragsteller wie bisher abgelehnt werden und er stellt daher den Antrag, für die auswärtigen Antragsteller keine Subvention und für den Kulturverein Kurzum eine Förderung von S 3.000,-- für das Jahr 1993 genehmigen zu wollen.
Beschluß: Es wird dieser Antrag einstimmig angenommen und dem
Kulturverein Kurzum eine Förderung von S 3.000,--
gewährt. Die anderen Ansuchen werden abgelehnt.
TOP. 15.) Dringlichkeitsantrag des Bürgermeisters:
Vertikutierung des Hauptspielfeldes beim
Freizeitzentrum
Vom Vorsitzenden wird mitgeteilt, daß der SVR ersucht hat, die Rasenfläche des Hauptspielfeldes zu vertikutieren. Es ist dies unbedingt erforderlich, damit die Rasenfläche wieder gleichmäßig wird und der Rasen sich verdichten kann. Die Vergabe dieser Arbeit ist sehr dringend, da jetzt die geeignete Zeit ist, diese Vertikutierarbeiten durchzuführen. Normalerweise soll diese Vertikutierung zweimal im Jahr erfolgen und auf dem Hauptspielfeld wurde bisher noch nie diese Arbeit durchgeführt.
Es liegt ein Anbot von der Fa. Stärk vor, welches von ihm zur Kenntnis gebracht wird. Diese Firma bietet die Vertikutierung der Rasenfläche ohne Entfernung des Mähgutes mit einer Bruttosumme von S 13.230,-- an. Der Bürgermeister glaubt, daß sich auch der SVR an diesen Arbeiten beteiligen könnte und er schlägt vor, daß sich die Gemeinde mit S 10.000,-- an diesen Kosten beteiligt.
GV. Murauer ist der Meinung, daß der Sportplatz sicherlich erhalten werden muß und daher der Vorschlag des Bürgermeisters angenommen werden kann.
Auch GV. Weilhartner ist der Meinung, daß auch vom Vereine eine Leistung erbracht werden könnte.
Es stellt der Bürgermeister den Antrag, für diese Vertikutierarbeiten dem SVR einen Betrag von S 10.000,-- zur Verfügung zu stellen.
Beschluß: Es wird dieser Antrag des Bürgermeisters einstimmig
angenommen.
TOP. 16.) Allfälliges
Der Bürgermeister teilt mit, daß für das Siedlungsgebiet Ottenedt die Aufschließung mit Wasser notwendig sein wird. Die Kosten betragen ca. S 350.000,-- und es wäre notwendig, dieses Vorhaben im Jahre 1994 durchzuführen. Bei der nächsten Sitzung wird der Gemeinderat über einen diesbezüglichen Planungsauftrag zu entscheiden haben.
Der Vorsitzende gibt bekannt, daß entlang des Verbindungskanales Dorf-Riedau-Zell Objekte angeschlossen werden können, wobei die Ableitung nur für Fäkalien möglich ist. Die übrigen Oberflächenwässer und Dachabwässer müssen von den Liegenschaftsbesitzern selbst entsorgt werden. Seiner Meinung nach ist dies eine Benachteiligung, da die Anschlußgebühren lt. Verordnung gleich hoch sind. Es gibt aber die Möglichkeit, mit Gemeinderatsbeschluß die Anschlußgebühr mit einem Abschlag, z.B. von 20 %, zu verringern. Dadurch könnten diese Härten beseitigt werden. Bei einer der nächsten Gemeinderatssitzungen wird diese Angelegenheit noch genauer beraten.
Vom Landesrat Fritz Hochmayr wurde mitgeteilt, erklärt der Bürgermeister, daß für das Bauvorhaben der Genossenschafts-wohnungen in Riedau S 18,753.900,-- zur Verfügung gestellt werden.
Die ÖBB führt ein größeres Bauvorhaben zwischen Dorf/Pram und Riedau durch und zwar werden die Gleisunterbauten saniert. Die Fa. Burgstaller hat nun angeboten, für Straßenbauten Schotter aus diesem Bauvorhaben zur Verfügung zu stellen. Es wäre nun möglich, die Verlängerung der Siedlungsstraße in Pomedt gleich durchzuführen und mit diesem günstigen Schottermaterial auszukoffern. Durch diese sofortige Maßnahme könnten sicher Kosten gespart werden.
Es wird darüber beraten und vom GV. Ing. Demmelbauer die Frage gestellt, ob dieser Schotter nicht mit Öl usw. verunreinigt ist und ob dadurch ein Einbau überhaupt ermöglicht ist. Dazu erklärt GR. Kaufmann, daß seitens der ÖBB dieser Schotter untersucht wurde und es bestehen keine Bedenken, diesen zum Straßenbau zu verwenden.
Die Fraktionsführer sind damit einverstanden, daß dieses Straßenbauvorhaben sofort durchgeführt wird, da später keine Möglichkeit mehr besteht, preisgünstigen Bahnschotter zu bekommen.
Es wird vom GV. Murauer an den Bürgermeister die Frage gestellt, ob die Tafel bei der Zufahrt zum Hallenbad nicht entfernt werden könnte, da sie bereits zerbrochen am Boden liegt.
Beim Wohnhaus Geiger in Pomedt wäre die Ausbesserung der schadhaften Straße unbedingt notwendig.
Als Präsident der Faschingsgilde bedankt sich GV. Murauer bei all denen, die am Faschingszug mitgewirkt haben. Gleichzeitig werden von ihm alle Anwesenden zum Besuch der Filmvorführung über diesen Faschingzug in der Mehrzweckhalle Riedau eingeladen.
Vom GR. Hosner wird mitgeteilt, daß im Altstoffsammelzentrum Raab Silofolien nicht angenommen werden, obwohl er sie säuberlichst gereinigt hat. Es wurde ihm die Auskunft erteilt, diese Folien wieder mitzunehmen und zu verbrennen. In der Nähe des Wohnhauses Zeitler stehen zwei Föhren, erklärt GR. Hosner, die auf Grund des Alters entfernt werden sollen.
Vom GR. Stiglmayr wird die Mitteilung in der SPÖ-Zeitung, daß die Straße in Pomedt und zwar zur Bundesstraße wieder geöffnet werden soll, als nicht günstig bezeichnet. Er glaubt, daß die jetzt bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung dadurch um so mehr unbeachtet bleiben wird.
Vom GV. Murauer wird dazu erklärt, daß die Situation jetzt anders ist als damals. Damals hat eine Kreuzung bestanden und jetzt soll nur eine Ausfahrt mit einer Verzögerungsspur errichtet werden. Es ist aber nur eine Befragung und das Ergebnis muß noch abgewartet werden.
Vom GR. Kaufmann wird die Frage gestellt, ob nicht die offenen Brausekabinen beim Hallenbad geschlossen werden könnten, um die Sicht zu verhindern. Der Bürgermeister erklärt dazu, daß die Möglichkeiten bereits geprüft werden. Es besteht auch der Wunsch, erklärt der Bürgermeister, am Samstag eine gemischte Sauna zu führen. Nachdem diese Anregung aber nur von einigen Saunabesuchern kommt, wird es sehr schwierig sein, eine Umstellung zu machen.
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung
Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 11.02.1993 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 22.10 Uhr.
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(Vorsitzender) (Gemeinderat)
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(Schriftführer) (Gemeinderat)
Der Vorsitzende beurkundet hiemit, daß gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.
Der Vorsitzende: