Lfd.Nr.17 Jahr 1993

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 27. Mai 1993.

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

Anwesende:

 

o1. Bürgermeister Wieser Otto als Vorsitzender

 

o2. Vizebgm. Wimmer Franz    14. GR. Kaufmann Josef

o3. GV. Gahleitner Peter     15. GR. Schabetsberger Franz

o4. GV. Ing.Demmelbauer Johann     16. GR. Leitner Johannes

o5. GR. Aschauer Herbert     17. GR. Weiretmaier Maria Anna

o6. GR. Donnerbauer Johannes 18. GV. Weilhartner Gottfried

o7. GR. Kopfberger Elfriede  19. GR. Hintermayr Ernst

o8. GR. Dick Hermann    2o. GR. Ruhmanseder Heinrich

o9. GR. Berghammer Gerhard   21. GR. Böcklinger Herbert

1o. GR. Pointl Helmut   22.

11. GR. Schärfl Michael 23.

12. GV. Murauer Max     24.

13. GV. Wolschlager Anna     25.                    

Ersatzmitglieder:

GR.  Kemer Klaus              für Stiglmayr Franz         

GR.  Vorhauer Rudolf          für Hosner Rudolf     

GR.  Scherfler Hermann        für Ortner Günter

GR. Köstlinger Franz für Reiterer Josef (Verzichtserklärung)

Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. GUMPINGER Adolf.

Fachkundige Personen (§66 Abs. 2 OÖ. GemO.199o):

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 199o):

 

Es fehlen:

 

entschuldigt:                         unentschuldigt:

Stiglmayr Franz

Vorhauer Rudolf

Scherfler Hermann

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 199o): Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.


Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

   einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnach-

   weisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht

   schriftlich am 19.05.1993   unter Bekanntgabe der Tagesordnung

   erfolgt ist;

   die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am

   gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist;

d) daß die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 30.03

   1993 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Ge-

   meindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung

   zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift

   bis zum Sitzungsschluß Einwendungen eingebracht werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

Das Schreiben des Herrn Josef Reiterer, Riedau, Wildhag 13, wird vom Bürgermeister vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Herr Reiterer teilt mit, daß er auf Grund von beruflichen Veränderungen seinen Wohnsitz für längere Zeit ins Ausland verlegen muß. Aus diesem Grunde werden von ihm sämtliche Funktionen als Gemeinderat zurückgelegt. Ein Dank an die politischen Parteien und an die Gemeindebediensteten wird von ihm zum Ausdruck gebracht.

 

Vom Bürgermeister wird ein Dringlichkeitsantrag gestellt und zwar ersucht er um die Aufnahme des TOP.

"Genehmigung einer Kreditüberschreitung bei der Haushaltsstelle    1-0620-7230".

Bei Abstimmung über diesen Dringlichkeitsantrag wird einhellige Zustimmung erzielt und der Dringlichkeitsantrag wird am Ende der Tagesordnung behandelt.

 

Tagesordnung:

1.  Vergabe von Straßenbauarbeiten in Ottenedt und Schwaben.

2.  Änderung der Wassergebührenordnung.

3.  Kanalanschlußgebühren; Gewährung eines Nachlasses für

    erhöhten Aufwand des Anschlußwerbers.

4. Planungsauftrag für Wasserversorgungsprojekt Ottenedt.

5. Beratung bezüglich Auflassung eines öffentlichen Gutes.

6. Verlängerung der Johann Raaberstraße; Ersatzleistung für

   Grundinanspruchnahme.

7. Bericht des Obmannes des Bauausschusses.

8. Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.

9. Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.

10. Behandlung von Subventionsansuchen.

11. Straßensanierung; Genehmigung einer Kreditüberschreitung.

12. Sanierung Hallen- und Freibad; Installation eines

    E-Verteilers.

13. Genehmigung einer Kreditüberschreitung bei der Haushalts-

    stelle 1-0620-7230.

14. Allfälliges.


TOP. 1.) Vergabe von Straßenbauarbeiten in Ottenedt und Schwaben.

 

 

Bgm. Wieser erklärt, daß die Straßenbauarbeiten für Ottenedt und Schwaben beschränkt ausgeschrieben wurden. Die Verlängerung der Siedlungsstraße in Pomedt wurde nicht ausgeschrieben, da diese bereits gebaut ist. Schon bei der letzten Gemeinderatssitzung wurden die Gemeinderatsmitglieder dahingehend informiert, daß durch das Freiwerden eines günstigen Bahnschotters diese Straße sofort errichtet werden könnte. Es konnten dadurch wesentliche Einsparungen erzielt werden. Geschätzt war dieser Straßenbau mit rund 277.000,-- Schilling und durch den Einbau des Bahnschotters sind Kosten von rund 69.000,-- Schilling angefallen.

 

Vom Vorsitzenden werden nun die Anbotssummen der Firmen bekanntgegeben und zwar

1. Fa. Alpine        netto S 1,061.989,--

2. Fa. Swietelsky    netto S 1,131.380,--

3. Fa. Teerag-Asdag  netto S 1,159.800,--

4. Fa. Strabag       netto S 1,178.870,--

 

Nach der anschließenden Beratung wird vom Vizebgm. Franz Wimmer erklärt, daß es erfreulich ist, daß wiederum einige Straßenstücke in Riedau gebaut werden können. Er stellt den Antrag, den Straßenbau in Schwaben und Ottenedt an die Fa. Alpine, Taufkirchen an der Pram, mit einer Auftragssumme von brutto S 1,274.386,80 zu vergeben. Der Straßenbau in Pomedt soll nachträglich an die Fa. Burgstaller, Haag/Hausruck, mit einem Kostenaufwand von S 68.176,- vergeben werden.

 

Beschluß: Es wird dieser Antrag einstimmig angenommen und die

          Straßenbauarbeiten somit für Schwaben und Ottenedt an

          die Fa. Alpine und die Straßenbauarbeiten in Pomedt an

          die Fa. Burgstaller vergeben.

 

 

 

 

TOP. 2.) Änderung der Wassergebührenordnung.

 

 

Es teilt der Bürgermeister mit, daß die Umstellung der Wasserversorgung auf LWU-Wasser erfolgt ist. Es hat große Probleme gegeben, da es mehrere Rohrbrüche durch den erhöhten Wasserdruck gegeben hat. Die Behebung dieser Schäden ist nun abgeschlossen und es wurde abermals die Umstellung durchgeführt. Wie bereits seit längerer Zeit besprochen, ist die Anhebung der Wassergebühr bei Umstellung auf LWU-Wasser beabsichtigt. Es ist daher notwendig, daß die geänderte Wassergebührenordnung genehmigt wird. Diese Verordnung wird von ihm wie folgt bekanntgegeben:


 

4752 Riedau, Tel. 07764/255-0*, Fax 07764/7281

M A R K T G E M E I N D E

R I E D A U

Pol. Bezirk Schärding, OÖ.

 

 

Zahl: 810-0-1993-Ge                      Datum:  17. März 1993

 

V E R O R D N U N G

 

 

des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 27. Mai 1993, mit der eine Wassergebührenordnung für die Wasserver-sorgungsanlage Riedau erlassen wird.

 

Auf Grund des Interessentenbeiträge-Gesetzes 1958, LGBl. Nr. 28, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 55/1968 und 57/1973 und des § 15 Abs. 3 Zif. 5 des Finanzausgleichsgesetzes 1993, BGBl. Nr. 30/1993, wird verordnet:

 

§ 1

 

Für den Anschluß von Grundstücken an die gemeinnützige öffentliche Wasserversorgungsanlage der Marktgemeinde Riedau (im folgenden Wasserversorgungsanlage genannt) wird eine Wasserleitungs-Anschlußgebühr erhoben. Gebührenpflichtig ist der Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke.

 

§ 2

 

(1) Die Wasserleitungs-Anschlußgebühr beträgt für bebaute Grundstücke je Quadratmeter der Bemessungsgrundlage nach   Abs. 2                                               S 119,--.

 

(2) Die Grundlage für die Verrechnungsquadratmeter bildet bei eingeschoßiger Bebauung die Quadratmeterzahl der bebauten Grundfläche, bei mehrgeschoßiger Bebauung die Summe der bebauten Flächen der einzelnen Geschoße jener Bauwerke, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Anschluß an die gemeindeeigene öffentliche Wasserversorgungsanlage aufweist. Bei der Berechnung ist auf die volle Quadratmeterzahl der einzelnen Geschoße abzurunden. Kellergeschoße werden nur in jenem Ausmaß berücksichtigt, als sie als Kellergaragen und für gewerbliche Zwecke ausgebaut sind oder weiters eine Wohnnutz- bzw. Wohnfläche aufweisen. Dachgeschoße werden nur in jenem Ausmaß berechnet, als sie eine Wohnnutzfläche oder gewerbliche Fläche aufweisen. Für Kellergaragen und alle Nebengebäude (landwirtschaftliche Nebengebäude, Holzhütten, Garagen) wird von den hiefür zu berechnenden Verrechnungsquadratmetern ein Abschlag von 80 % gewährt. Für gewerblich genutzte Flächen wird ein Abschlag von 50 % von den hiefür zu berechnenden Quadratmetern berechnet.

 

(3) a) Für Wohnhäuser bis maximal 6 Wohnungen wird  die Anschlußgebühr  nach Abs. (1) und (2) berechnet und beträgt die Mindestanschlußgebühr                         S 16.000,--.

 

    b) Die Regelung nach (3)a) gilt analog für solche Gewerbebetriebe, die nicht unter Abs. (3) lit. c) bis lit. g) fallen.

 

    c) Soweit im  folgenden nichts  anderes  bestimmt ist, beträgt die Mindestanschlußgebühr für Gasthäuser, Konditoreien, Bäckereien, Bauunternehmungen ohne  eigenen  Betonerzeugungsbetrieb, Landmaschinen- und Kraftfahrzeug-reparaturwerkstätten                              S 24.000,--.

 

    d) Für Wohnhäuser ab 7 Wohnungen ist  die Anschlußgebühr nach Abs. (1) und (2) zu berechnen. Das gleiche gilt für alle bundesbahneigenen Objekte, für alle  landes- und gemeinde-eigenen Objekte, für alle Kassengebäude (Geldinstitute).

 

    e) Für Fleischhauereibetriebe mit mind. je 350 Jahresschlachtungen (Großvieh  und  Kleinvieh) errechnet  sich  die  Anschlußgebühr gleichfalls nach Abs. (1) und (2), jedoch  gilt als  Mindestanschlußgebühr                   S 48.000,--.

 

    f) Für Kraftfahrzeugreparaturwerkstätten mit KFZ-Waschanlagen gilt ein Pauschalzuschlag zur  Anschlußgebühr nach  Abs. (3) lit. c) von                         S 8.000,--.

 

    g) Für Schwimm- bzw. Planschbecken mit über 10 m3 Fassungsvermögen wird ein Pauschalzuschlag zur  errechneten  Anschlußgebühr berechnet mit                       S 4.000,--.

   

(4) Die Wasserleitungs-Anschlußgebühr für unbebaute Grundstücke beträgt bis zum Ausmaß von 1.500 m2   S 16.000,--, für je angefangene weitere 100 m2                 S    119,--.

 

(5) Bei nachträglichen Änderungen der angeschlossenen Grundstücke ist eine ergänzende Wasserleitungs-Anschlußgebühr zu entrichten, die im Sinne der obigen Bestimmungen mit folgender Maßgabe errechnet wird:

 

A) Wird auf einem unbebauten Grundstück ein Gebäude errichtet, so ist von der ermittelten Wasserleitungs-Anschlußgebühr die nach dieser Gebührenordnung für das betreffende unbebaute Grundstück sich ergebende Wasserleitungs-Anschlußgebühr abzusetzen, wenn für den Anschluß des betreffenden unbebauten Grundstückes seinerzeit bereits eine Wasserleitungs-Anschlußgebühr oder ein Entgelt für den Anschluß an die Wasserversorgungsanlage entrichtet wurde.

 

B) Bei Änderungen eines angeschlossenen Gebäudes durch Auf-, Zu-, Ein- oder Umbau sowie Neubau nach Abbruch ist die Wasserleitungsanschlußgebühr in dem Umfang zu entrichten, als gegenüber dem bisherigen Zustand eine Vergrößerung der Berechnungsgrundlage gemäß Abs. (2) gegeben ist.

 

§ 3

  

1) Die Eigentümer der an die Wasserversorgungsanlage angeschlossenen Grundstücke haben für den Wasserbezug eine Wassergebühr zu entrichten. Diese beträgt bei der Messung des Wasserverbrauches mit Wasserzählern pro Kubikmeter   S 8,46.                                    

                                                    

(2) Wenn der Wasserzähler unrichtig anzeigt, ausfällt oder wenn durch einen unverschuldeten Rohrbruch ein Wasserverlust entsteht, ist die verbrauchte Wassermenge zu schätzen. Bei der Schätzung des Wasserverbrauches ist insbesonders auf den Wasserverbrauch des vorangegangenen Kalenderjahres und auf etwa geänderte Verhältnisse im Wasserverbrauch Rücksicht zu nehmen.

 

(3) Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, ist eine Wassergebührenpauschale zu entrichten. Diese beträgt halbjährlich:

 

a) für unbebaute Grundstücke bis zu 1.500 m2         S 169,20,

   für angefangene weitere 100 m2                    S  16,92;

 

b) für bebaute Grundstücke je Quadratmeter der Bemessungsgrundlage nach § 2 Abs. 2                  S   1,69;

 

c) für Grundstücke, auf denen eine Baulichkeit errichtet wird, je Quadratmeter der sich aus den baubehördlich genehmigten Bauplänen angegebenen Bemessungsgrundlage im Sinne des § 2 Abs. 2                                               S   1,69.

 

(4) Für die von der Gemeinde Riedau zur Verfügung gestellten Wasserzähler ist eine Miete von monatlich             S   9,10

pro Zähler zu entrichten.

 

§ 4

 

(1) Die Verpflichtung zur Entrichtung der Wasserleitungs-Anschlußgebühr entsteht mit dem Zeitpunkt des Anschlusses eines Grundstückes an die Wasserversorgungsanlage.

 

(2) Die Verpflichtung zur Entrichtung der Anschlußgebühr gemäß § 2 Abs. A) und B) dieser Verordnung entsteht bei Baubeginn des Ergänzungs- bzw. Neubaues.

 

(3) Die Wasserbenützungsgebühr ist halbjährlich und zwar am 15.5. und 15.11. eines jeden Jahres im Nachhinein fällig und nach Erhalt der Zahlungsaufforderung zu entrichten.

 

(4) Die Zählermiete ist halbjährlich und zwar mit der Vorschreibung der Wasserbenützungsgebühr nach Erhalt der Zahlungsaufforderung zu entrichten.

 

§ 5

 

In den in dieser Verordnung geregelten Gebühren ist die Umsatzsteuer nicht enthalten (Exklusivgebühr).

Eine Rückzahlung bereits entrichteter Wasserleitungs-Anschlußgebühren auf Grund einer Neuberechnung nach diesem Absatz findet nicht statt.

 

§ 6

 

Die Rechtswirksamkeit dieser Wassergebührenordnung beginnt mit      

01.07.1993; gleichzeitig treten die bisherigen, die Wassergebühren betreffenden Verordnungen außer Kraft.

 

                                     Der Bürgermeister:

 

 

Die Gemeinderatsmitglieder wissen über diese Anhebung bereits seit

dem vergangenem Jahr und bei der anschließenden Debatte gibt es keine Einwände gegen die Erhöhung der Wassergebühr von bisher brutto S 7,50 auf nun brutto S 9,30/m3.

 

Vom GV. Ing. Demmelbauer wird erklärt, daß die Preiserhöhung gerechtfertigt ist, da durch das weichere Wasser in jedem Haushalt Einsparungen möglich sind. Die verschiedenen Haushaltsgeräte werden dadurch eine längere Lebensdauer haben und außerdem kann bei den Wasch- und Spülmitteln eingespart werden. Es wird von ihm daher der Antrag gestellt, die Wassergebührenordnung in der vorliegenden Form genehmigen zu wollen.

GV.Murauer erklärt, daß eine Gebührenerhöhung nicht angenehm ist, aber die Notwendigkeit ist beim Wasserbezug gegeben.

 

Beschluß: Dieser Antrag wird einstimmig angenommen und die

          Wassergebührenordnung der Marktgemeinde Riedau

          somit genehmigt.

 

 

 

 

ToP. 3.) Kanalanschlußgebühren; Gewährung eines Nachlasses für

         erhöhten Aufwand des Anschlußwerbers.

 

Jene Liegenschaften, erklärt der Bürgermeister, die auf Grund ihrer Lage an den Verbindungskanal Dorf-Riedau angeschlossen werden, dürfen nur die Fäkalien in den Kanal ableiten. Die Ableitung von Oberflächenwässern ist verboten, da es sich beim Verbindungskanal um ein Trennsystem handelt. Für die Entsorgung der Oberflächenwässer hat daher jeder Liegenschaftsbesitzer auf eigene Kosten zu sorgen. Der Bürgermeister ist der Meinung, daß hier ein Preisnachlaß von der Kanalanschlußgebühr gerechtfertigt wäre. Bisher wurde an dieses Kanalnetz angeschlossen Moser Hermann, Ottenedt 31, Geißler Rudolf, Ottenedt 5 und Mayr Hilde, Ottenedt 8. Für diese drei wäre ein Abschlag lt. Vorstellung des Bürgermeisters von 20 % gerechtfertigt. Es soll aber keine Gebührenänderung erfolgen, sondern diese Abschläge sollen individuell für jeden Anschlußwerbern genehmigt werden.

 

Vom GV. Weilhartner wird die Meinung vertreten, daß ein 20 %iger Abschlag sicherlich gerechtfertigt ist und auch GV. Murauer ist dieser Meinung.

 

Nachdem die Beratung abgeschlossen ist, wird vom Bürgermeister Wieser der Antrag gestellt, je einen 20 %igen Abschlag für die Kanalanschlußgebühr der Liegenschaften Moser Ottenedt 31, Geißler Ottenedt 5 und Mayr Ottenedt 8, gewähren zu wollen.Die Verrechnung der 20 % soll mit dem Zeitpunkt dieses Beschlusses erfolgen und zwar ohne Valorisierung.

 

Beschluß: Es wird dieser Antrag einstimmig angenommen und die

          20 %ige Rückvergütung der Anschlußgebühr für die

          genannten Liegenschaften genehmigt.

 

 

 

 

 

TOP. 4.) Planungsauftrag für Wasserversorgungsprojekt Ottenedt.

 

Für das neue Siedlungsgebiet in Ottenedt, erklärt der Bürgermeister, ist die Aufschließung der Bauparzellen mit Wasser noch erforderlich. Es wurde bereits darüber mit dem Bauleiter Dipl.Ing. König  gesprochen und von ihm wurde vorgeschlagen, daß die wasserrechtliche Bewilligung nach Möglichkeit im Anhangverfahren und zwar bei Kollaudierung des bereits durchgeführten Erweiterungsbaues durchgeführt werden soll. Dies ist dann möglich, wenn die Geringfügigkeit dieser Erweiterung gegeben ist. Für den Bau wird eine Vorfinanzierung durch die Gemeinde notwendig sein, da die Förderung des UWF heuer nicht mehr möglich sein wird und nur mehr 20 % beträgt. Eine Freigabe der Landesmittel wird auch im heurigen Jahr nicht mehr möglich sein.

 

Es wird darüber beraten und vom GV. Murauer die Meinung vertreten, daß die Aufschließung dieser Grundstücke erforderlich ist und nach Möglichkeit die einfachste und billigste Variante für die Genehmigung nach dem Wasserrecht durchgeführt werden soll.

 

Nachdem ein Beschluß vom Gemeinderat erforderlich ist, wird vom Bürgermeister der Antrag gestellt, an den Bauleiter Dipl.Ing. König den Auftrag für die erforderliche Planung zu erteilen.

 

Beschluß: Einstimmig wird dieser Antrag angenommen und der Auftrag

          an Bauleiter Dipl.Ing. Wolfgang König für die Planung

          und spätere Bauleitung für den Wasserleitungsbau im

          neuen Siedlungsgebiet Ottenedt erteilt.

 

TOP. 5.) Beratung bezüglich Auflassung eines öffentlichen Gutes.

 

Vom Vorsitzenden wird mitgeteilt, daß im Bereich Schwaben von Herrn Luksch Walter seinerzeit beim Verkauf der jetzigen Liegenschaft Grafendorfer ein Grundstreifen in das Öffentliche Gut übertragen wurde. Dies war erforderlich, um die rückwertigen, noch im Besitz des Herrn Luksch befindlichen Grundstücke aufschließen zu können. Nachdem ein Straßenbau dort nie erforderlich wurde, hat der Gemeinderat die Auflassung dieses Öffentlichen Gutes beschlossen. Da aber die erforderliche Zustimmung der Interessenten nicht erreicht werden konnte, wird die Auflassung nicht möglich sein. Der Bürgermeister erklärt anhand eines Lageplanes, wo sich dieses Grundstück befindet, welches in Natur nicht als öffentliches Gut oder als Straße ersichtlich ist. Von Herrn Luksch wurde nun mitgeteilt, daß er für die Aufschließung einer Parzelle diese Straße benötigt und er daher diesen Grundstreifen zurückhaben will. Er will sich dann auf eigene Kosten eine Straße zum verbleibenden Grundstück bauen. Es ist eine Klärung dieser Situation erforderlich und es wird daher notwendig sein, an Ort und Stelle eine Beratung mit den betroffenen durchzuführen.

 

Vom GV. Murauer wird ebenfalls der Grundsatzbeschluß erwähnt, mit dem das Öffentliche Gut aufgelassen werden soll. Da nun eine Änderung eingetreten ist, muß mit den Betroffenen eine Klärung hergestellt werden.

GV. Weilhartner weist auf die Änderung der Situation hin und er glaubt, daß das öffentliche Gut nun bleiben soll.

GR. Pointl erklärt, daß eine Zufahrt für die verbleibenden Parzellen aber unbedingt erforderlich ist.

Abschließend wird vereinbart, daß eine Klärung dieser Situation mit den Betroffenen erfolgen soll.

 

 

 

TOP. 6.) Verlängerung der Johann Raaberstraße; Ersatzleistungen

         für Grundinanspruchnahme.

 

 

Vom Vorsitzenden wird mitgeteilt, daß die Zufahrtsstraße von der Vormarktstraße zum Einsatzzentrum Gendarmerie, Rotes Kreuz und Feuerwehr auf Privatgrund sich befindet. Eine Klärung ist unbedingt erforderlich, damit diese wichtige Durchzugsstraße auch gebaut werden kann. Anhand eines Planes wird von ihm erklärt, daß die Verlegung dieser Straße nun möglich wäre, da der Grundbesitzer die Zustimmung dazu erteilt hat. Herr Penetsdorfer ist auch bereit, diese Straße ins Öffentliche Gut abzutreten, wenn die Gemeinde die erforderliche Umstellung der dort befindlichen Holzhütte vornimmt und die bestehende kleine Hütte abträgt. Eine Erweiterung der Holzhütte um den Raum der kleinen Hütte wird auch erforderlich sein. Der Besitzer Hackenbuchner, der dort angrenzt, wäre ebenfalls bereit, einen Teil des Grundstückes für die Straße zur Verfügung zu stellen, er verlangt aber einen Quadratmeterpreis von S 300,--.

 

Es wird darüber beraten und vom GV. Murauer wird erklärt, daß der Grundpreis mit S 300,-- sehr hoch ist, aber es wurde ja bereits vor 15 Jahren in diesem Gebiet dieser Preis bezahlt. Die Regelung und der Ausbau dieser Straße ist sicherlich erforderlich.

 

Vom GV. Weilhartner wird ebenfalls die Notwendigkeit der Straße für das Einsatzzentrum erwähnt und er ist auch für die Aufbringung der Ersatzleistungen.

 

Abschließend wird auch vom GV. Gahleitner die Wichtigkeit dieser Aus- bzw. Zufahrtsstraße für das Rote Kreuz, die Freiwillige Feuerwehr und die Gendarmerie erwähnt und er stellt daher den Antrag, die notwendigen Kosten für die Verlegung und Aufnahme in das Öffentliche Gut dieser Straße aufzubringen.

 

Beschluß: Einstimmig wird dieser Grundsatzbeschluß gefaßt, damit

          die Arbeiten für die Umstellung der Hütte und die Ver-

          handlungen für den Grundkauf der noch erforderlich ist,

          durchgeführt werden können.

 

 

 

 

TOP. 7.) Bericht des Obmannes des Bauausschusses.

 

 

Bgm. Wieser erklärt, daß der Obmann des Bauausschusses, Herr GR. Ortner, zu dieser Sitzung verhindert ist und daher dieser TOP. abgesetzt wird.

 

 

 

TOP. 8.) Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.

 

 

Der Obmann des Kulturausschusses GV. Gahleitner gibt bekannt, daß bei der letzten Sitzung über die Organisation des Marktfestes gesprochen wurde. Es wurden sämtliche Vereinsfunktionäre eingeladen, um mit ihnen die Abwicklung und die Mitwirkung bei diesem Fest zu klären. Sehr viele Vereinsfunktionäre haben sich wieder bereit erklärt, mit ihren Mitgliedern bei diesem Marktfest mitzuwrken. Ein vielseitiges Programm wird sich wieder erstellen lassen, wie dies bereits aus dem vorliegenden Plakat ersichtlich ist. Dieses Plakat wurde vom Gemeindeamt graphisch gestaltet und es wurden dadurch Kosten eingespart.

Von ihm wird noch das genaue Programm für Freitag, Samstag und Sonntag bekanntgegeben und er erklärt, daß eine Postwurfsendung für die Bevölkerung zeitgereicht ausgesendet wird.

 

Der Bürgermeister bedankt sich für die Organisation des Marktfestes beim Obmann des Kulturausschusses.

 

 

 

 

TOP. 9.) Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.

 

 

Der Obmann des Prüfungsausschusses teilt mit, daß in der Zwischenzeit zwei Sitzungen durchgeführt wurden. Es wurden dabei  die Vereinsförderungen überprüft und direkte und indirekte Förderungen aufgezeichnet. Die Summen der einzelnen Vereine werden nun von ihm genau bekanntgegeben:


Laut dem Erlaß der OÖ. Landesregierung vom o6.o5.1986 beträgt das Benützungsentgeld für einen Raum mit ca. 7o m2 S 17,-- pro Stunde.

 

UNION Tischtennis           Turnsaal VS        S  68,-- x 13 Std. x 4o Wo.       S   35.36o,--

ÖTB-Turnverein              Turnsaal VS        S  68,-- x  6 Std. x 35 Wo.       S   14.28o,--

ÖTB-Turnverein              Turnsaal HS        S 136,-- x  1 Std. x 2o Wo.       S    2.72o,--

                            G E S A M T    ÖTB                                   S   17.ooo,--

Sportverein                 Turnsaal HS        S 136,-- x 12 Std. x 2o Wo.       S   32.64o,--

Sportverein  (Strom Sportplatz)                                                  S   77.544,--

Sportverein  (Wasser und Kanalgebühr - keine Verrechnung - läuft auf Hallenbad)  

Sportverein  (Rasenmähen)                                                        S   4o.8o8,--

                            G E S A M T    Sportverein                           S  15o.992,--

Fotoclub                    Raum HS            S  17,-- x  2 Std. x 52 Wo.       S    1.768,--

Schachverein                Gemeinde (JIZ)     S  17,-- x  4 Std. x 38 Wo.       S    2.584,--

Faschingsgilde              Turnsaal HS        S 136,-- x  1 Std. x 1o Wo.       S    1.36o,--

Faschingsgilde              Turnsaal VS        S  68,-- x  1 Std. x 1o Wo.       S      68o,--

                            G E S A M T    Faschingsgilde                        S    2.o4o,--

Musikkapelle                Musikheim                                            S    4.263,--

UNION-Triathlon             Turnsaal VS        S  68,-- x  3 Std. x 2o Wo.       S    4.o8o,--

 

Betriebskosten              G E S A M T                                          S  218.087,--

 

Der Prüfungsausschuß ersucht den Gemeinderat, die Vereinsobmänner darauf hinzuweisen, daß bei den Betriebskosten so sparsam wie möglich umgegangen wird und die Anlagen der Gemeinde geschont werden sollen.

 

Die Mitgleider des Prüfungsausschusses haben sich aber auch mit einer Neuordnung der Vereinsförderung befaßt. Die Förderungsmittel sollen auf S 80.000,-- pro Jahr angehoben und die Prozentverteilung soll neu geregelt werden.

 

Musikkapelle                             25 %     S   2o.ooo,--

Sportverein SVR                          1o %     S    8.ooo,--

ATSV                                      5 %     S    4.ooo,--

ÖTB                                       5 %     S    4.ooo,--

Gesangsverein                             5 %     S    4.ooo,--

UNION-Tischtennis                         4 %     S    3.2oo,--

SVR - Sektion Schach                      4 %     S    3.2oo,--

Bürgergarde                               4 %     S    3.2oo,--

Fotoclub                                  3 %     S    2.4oo,--

Rest                                     35 %     S   28.ooo,--

 

G e s a m t b e t r a g                           S   8o.ooo,--

 

Die laufende Vereinsförderung, erklärt der Obmann, soll wie bisher gehandhabt werden. Alle seperaten Förderungsansuchen sollen aber gesammelt werden und müssen bis spätestens 31.10. des laufenden Jahres beim Gemeindeamt abgegeben werden. Diesem Ansuchen müssen Rechnungen bzw. Belege von Vereinsausgaben beigelegt werden. Ansuchen, die später einlagen, sollen nicht mehr berücksichtigt werden. Diese Regelung gilt aber auch für Vereine, die bereits eine laufende Vereinsförderung erhalten haben und durch besondere Aktivitäten größere Ausgaben nachweisen können. Dies bedeutet, daß Vereine, die eine laufende Vereinsförderung erhalten, noch zusätzlich um eine Subvention ansuchen können.

 

Der Bürgermeister bedankt sich beim Obmann des Prüfungsausschusses Herrn GR. Schabetsberger und er erklärt, daß bei den Vereinsförderungen keine Kürzungen vorgenommen werden sollen. Die Frist für die Vorlage der Ansuchen erscheint ihm als nicht günstig, da spätere Ausgaben dann nicht mehr berücksichtigt werden können. Die Änderung der gesamten Vereinsförderung ist aber sicherlich eine Überlegung wert.

 

Vom GR. Berghammer wird über die Leistung der Vereine gesprochen und besonders über den Aufwand des SVR. Ein solcher Verein erfordert eben mehr Kosten und es soll nicht unbedingt eine Aufschlüsselung der Ausgaben für die Benützung der Anlagen erfolgen. Die Vereinsmitglieder wenden auch viel Zeit für diesen Sport auf.

 

GV. Murauer erklärt, daß die Vereinsförderungen zu überlegen sind und in einem passenden Gremium soll darüber beraten werden. Der Prüfungsausschuß hat die Vereinsförderung, so wie sie ist, aufgezeichnet und es sind darin keinerlei Vorwürfe gegen einen Verein enthalten. Die Abwicklung der Vereinsförderung soll überlegt werden, es ist dies aber sicherlich keine Kritik gegen irgend einen Verein.

 

Der Bürgermeister erklärt, daß die Vereinsförderung, wie sie durchgeführt werden soll, überlegt werden kann und eine Beratung wird sicherlich noch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen müssen.

 

 

 

 

 

 

TOP. 10.) Behandlung von Subventionsansuchen.

 

 

 

 

Vom Bürgermeister wird das Ansuchen von Frau Franziska Hochhold, Riedau 25, zur Kenntnis gebracht, in welchem sie für die Aktion "Österreichs Jugend lernt ihre Bundeshauptstadt kennen" um eine Unterstützung ansucht. Es handelt sich um das Kind Hochhold Silvia, das an der Wienaktion der Hauptschule Riedau teilnimmt. Die Einkommensgrenzen, die vom Gemeinderat seinerzeit beschlossen wurden, werden von der Antragstellerin nicht überschritten und es ist daher eine Förderung möglich.

Von Frau GV. Wolschlager wird erklärt, daß die Förderung gerechtfertigt ist und sie stellt daher den Antrag, für Frau Hochhold Franziska eine finanzielle Unterstützung von S 600,-- gewähren zu wollen.

 

Beschluß: Es stimmen alle Gemeinderatsmitglieder diesem Antrag zu

          und die finanzielle Unterstützung ist somit genehmigt.

 

 

 

TOP. 11.) Straßensanierung; Genehmigung einer Kreditüberschreitung

 

Für die Straßensanierungen  im gesamten Gemeindegebiet war heuer bereits ein großer finanzieller Aufwand notwendig. Der Bürgermeister erklärt dazu, daß die Sanierungen in diesem Ausmaß nicht vorgesehen waren und daher bei der Haushaltsstelle 1-612-6119 die Kosten zu nieder angesetzt wurden. Bei dieser Haushalts-stelle sind S 160.000,-- veranschlagt und es wurden bereits rund S 233.000,-- aufgewendet. Saniert wurden damit sämtliche asphaltierten Straßen, die große Frostschäden aufwiesen. Die Notwendigkeit war sicher gegeben, aber in diesem Ausmaß wurde das nicht geschätzt. Es war daher notwendig, diese Haushaltsstelle um S 150.000,-- zu erhöhen. Durchgeführt bzw. organisiert wurden diese Erhaltungsarbeiten von der Güterwegmeisterei Münzkirchen.

 

Vom GV. Murauer wird die Frage gestellt, ob die S 150.000,-- zusätzlich genehmigt werden sollen. Der Bürgermeister erklärt, daß dies notwendig ist, da für die Erhaltung der Straßen auch im Laufe des Jahres noch Kosten anfallen werden. Für die Sanierung der Schotterstraßen wurde bereits der Graderzug der Fa.Alpine eingesetzt.

 

Vizebgm. Franz Wimmer stellt abschließend den Antrag, die Kreditüberschreitung mit zusätzlich S 150.000,-- bei der Haus-haltsstelle 1-612-6119 genehmigen zu wollen.

 

Beschluß: Die vorgesehen Kreditüberschreitung wird von allen

          Gemeinderatsmitgliedern einstimmig genehmigt.

 

 

 

 

TOP. 12.) Sanierung Hallen- und Freibad; Installation eines

          E-Verteilers.

 

 

Bürgermeister Wieser Otto erklärt, daß die vier E- Verteilerschränke, die im Hallen- und Freibad vorhanden sind, sehr überaltert sind. Es gibt keine Ersatzteile mehr und außerdem fehlt ein übersichtlicher Plan. Bei anfallenden Reparaturen gibt es große Probleme, da sich eigentlich keiner auskennt. Aus den angeführten Gründen ist es unbedingt notwendig, daß diese Verteilerschränke ausgetauscht werden. Die Neuanschaffung wird einen Aufwand von 450.000,-- Schilling erfordern. Es soll eine Bestandsaufnahme und ein Leistungsverzeichnis ausgearbeitet werden, um eine beschränkte Ausschreibung durchführen zu können. Die Installation wäre dann im September, bevor das Hallenbad wieder in Betrieb genommen wird, durchzuführen. Die Aufnahme in das bereits laufende Sanierungsprojekt wäre notwendig, um eventuell  noch eine Förderung des Landes zu bekommen. Er erklärt noch dazu, daß er der Meinung war, daß die Sanierung dieser Verteilerschränke bereits vorgesehen ist.

 

Zur laufenden Sanierung erklärt der Bürgermeister, daß die Kosten dieser zweiten Bauetappe sich zur Zeit auf 12,075 Mio. Schilling belaufen. Es fehlen noch einige Abschlußrechnungen und es kann mit ca. 13,3 Mi. Schilling Endsumme gerechnet werden. Die Verteuerung beträgt daher rund 1 Mio. Schilling incl. der E-Verteiler. Bei so einem großen Sanierungsprojekt ist diese Preiserhöhung eher minimal. Für das nächste Jahr erwartet er sich wesentlich höhere Einnahmen. 

 

Vom GV. Murauer wird die Frage gestellt, warum diese Erneuerung der E-Verteiler nicht im Projekt bereits enthalten war. Der Projektant der Elektoinstallation hätte die Notwendigkeit bereits sehen müssen. Diese laufende Erhöhung der Sanierungskosten ist nicht mehr einzusehen, daher gibt es keine Zustimmung.

 

Die Notwendigkeit der Erneuerung dieser E-Verteiler im Bad wird vom GV.Weilhartner unterstrichen und er wird daher auch die Zustimmung dazu erteilen.

 

 

Es wird noch über diese Maßnahmen beraten und abschließend stellt GV. Gahleitner den Antrag, den Austausch der E-Verteiler in Auftrag zu geben, damit die Planung und Ausschreibung durchgeführt werden kann. Er bezeichnet diese Arbeiten als unbedingt notwendig und gerechtfertigt.

 

Beschluß: Dieser Antrag vom GV. Gahleitner wird von den 13 Mit-

          gliedern der ÖVP und 4 Mitgliedern der FPÖ angenommen.

          Die 8 Mitglieder der SPÖ stimmen dagegen.

          Der Antrag ist somit mehrheitlich angenommen.

 

 

 

 

Der Dringlichkeitsantrag des Bürgermeisters soll unter Ausschluß der Öffentlichkeit behandelt werden und es ersucht daher der

Vorsitzende die Zuhörer den Sitzungssaal zu verlassen.

 

Top. 13.) wird unter Ausschluß der öffentlichkeit behandelt.

 

Die Zuhörer werden nun wieder in den Sitzungssaal gebeten.

 

 

TOP. 14.)  Allfälliges.

 

 

Der Bürgermeister teilt mit, daß die Landesförderungen 1993 für die Sanierung des Hallenbades bereits genehmigt sind.

 

Bezüglich der beantragten Beleuchtung an den Kreuzungen bei der Ortseinfahrt kann vom Bürgermeister mitgeteilt werden, daß bereits eine Begehung durchgeführt wurde. Die Mitteilung des Landes wird nun von ihm zur Kenntnis gebracht, in welcher festgehalten wird, daß eine Kreuzungsbeleuchtung bei der Bundesstraße nicht vorgesehen ist, da es sich hier um keinen Fußgängerverkehr handelt und die Beleuchtung der Kreuzung bei der Unterinnviertler-Landesstraße würde eine Verwirrung der Autofahrer hervorrufen. Möglich wäre eine Verlängerung der Ortsstraßenbeleuchtung, um die Ortseinfahrt besser sehen zu können.

 

Es ist die Vorführung eines Komunaltraktors vorgenommen worden, erklärt der Bürgermeister, und dieser Traktor wäre ausgezeichnet für unsere Gemeinde geeignet. Er ist sehr vielseitig und könnte in allen Bereichen optimal eingesetzt werden. die Kosten betragen rund 1,1 Mio. Schilling + MWSt incl. der notwendigen Anbauten und Geräte.

 

Das Schreiben der Landes-FPÖ wird vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht.

 

Weiters teilt er mit, daß eine Vorsprache bei Landeshauptmann Dr. Grünner mit GV. Murauer und Amtsleiter Gumpinger stattgefunden hat. Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Grünner hat dabei die Zusage gemacht, daß für den Ankauf eines Gemeindetraktors sowie für den Grundkauf von Madlsperger eine Förderung möglich wäre. Für den Grundkauf ist aber eine Widmung unbedingt bekanntzugeben. Verwendet werden könnte dieses Grundstück für die Errichtung der Musikschule, für den Bau eines Bauhofes sowie für die Aufschließung von Siedlungen im Bereich Schwaben und Ottenedt, wobei dies nur für die Fußgänger und hauptsächlich für die Schüler der Haupt- und Volksschule vorgesehen wäre. Dazu wäre es notwendig, eine Brücke für die Fußgänger über die Pram zu errichten. In Aussicht wurden von ihm rund 1 Mio. Schilling gestellt und für den Ankauf eines Kommunaltraktors rund S 400.000,--, aufgeteilt auf zwei Jahre.

 

Vom Architekturbüro Bauböck wurde nun ein Plan für die Errichtung der Musikschule auf dem Grundstück Madlsperger vorgelegt. Bürgermeister Wieser erklärt anhand des Planes die Funktion der einzelenen Räume und teilt mit, daß auch für den Bereich der Kulturveranstaltungen Räume vorgesehen sind. Es handelt sich also um ein Kulturzentrum, deren Kosten mit rund 23 Mio. Schilling geschätzt wurden. Diese Kosten sind natürlich zu hoch und es wird nicht möglich sein, dieses Vorhaben zu realisieren. Der Grundgedanke war, daß für den Betrieb der Musikschule die vorhandenen Räumlichkeiten der Volks- und Hauptschule genutzt werden können. Vom Landesmusikschulwerk wurde aber nun im Laufe der Zeit mitgeteilt, daß für den Betrieb der Musikschule unbedingt seperate Räumlichkeiten notwendig sind. Das Raumerfordernispro-gramm wäre  mit diesem Projekt voll erfüllt.

 

Vom Bürgermeister wird nun der Vorschlag gemacht, daß für die Hauptschulsanierung eine eingehende Planung und Kostenschätzung vorgenommen werden soll und bei Vorlage beider Vorhaben - Sanierung Hauptschule und Neubau Musikschule - eine weitere Beratung durch den Gemeinderat erfolgen müßte. Eine Entscheidung, welches Vorhaben vorrangig behandelt werden soll, hat dann zu diesem Zeitpunkt zu fallen.

 

Vom GV. Gahleitner wird mitgeteilt, daß von Herrn Günter Bühler eine Diplomarbeit in Ausarbeitung ist. Er würde für Riedau eine Studie erstellen, die für die Zukunft sehr wichtig sein kann. Der Inhalt umfaßt den wirtschaftlichen Bereich, den Wohnungsbereich, die Freizeitgestaltung sowie die Entwicklung der Wohn- und Arbeitsbevölkerung. Er hat mit der Arbeit bereits begonnen und es wäre vorgesehen, eine Begehung, Besprechung und Beratung mit dem Gemeinderat durchzuführen. Es ist aber erforderlich, daß für diese Arbeit ein Auftrag erteilt wird. Weiters wäre vorgesehen, daß dieses Projekt öffentlich präsentiert werden könnte und für die Zukunft als Leitlinie für die verschiedensten Bereiche gelten könnte. Die Kosten sind sehr gering, da es sich nur um tatsächliche Aufwendungen handelt und werden mit S 25.000,-- beziffert. Für die Repräsentation wäre dann ebenfalls noch einmal dieser Betrag erforderlich. Nach Vorlage des Entwurfes wäre dann eine Entscheidung notwendig.

Die Gemeindevorstandsmitglieder Weilhartner und Murauer bezeichnen diese Studie als sehr wichtig und befürworten die Auftragserteilung.

 

GV. Weilhartner erklärt, daß in der Mehrzweckhalle vom Verein Kurzum eine Veranstaltung stattgefunden hat, bei der der Boden der Mehrzweckhalle sehr gelitten hat. Er glaubt, daß solche Veranstaltungen in Zukunft nicht mehr abgehalten werden dürfen oder geeignete Maßnahmen schon vorher getroffen werden müßten.

Für den Turnbetrieb ist eine solche Belastung des Bodens sehr schlecht und er glaubt, daß der Schulbetrieb Priorität haben müßte.

Der Bürgermeister erklärt dazu, daß die Halle für die Vereine da ist, aber natürlich aufgepaßt werden müßte.

 

Bezüglich der Ausfahrt von Pomedt auf die B 137 erklärt GV. Murauer, wurde eine Befragung bei den Bewohnern in Pomedt durchgeführt. Das Ergebnis lautet, daß 189 Fragebogen ausgeschickt wurden und 181 zurückgekommen sind. Das Ergebnis ist sehr erfreulich, da sich so viele Bewohner daran beteiligt haben.

117 haben mit NEIN gestimmt und 84 mit JA. Es ist daher eindeutig, daß dieses Vorhaben nicht mehr weiter verfolgt werden muß.

 

Weiters erklärt GV. Murauer, daß vom Bundesverband der Bürgergarden ein Schreiben vorliegt, in dem angeführt wird, daß von politischer Seite interveniert wurde, daß ein Wechsel bei der Führung der Bürgergarde Riedau stattfinden soll. Er erklärt, daß ihn dies sehr stört, da von seiten der SPÖ nichts dergleichen unternommen wurde. Er glaubt, daß ein gemeinsames Schreiben an den Landesverband um Klärung dieser Angelegenheit gerichtet werden soll.

 

Beim ehemaligen Haus Buchinger in Pomedt gibt es mehrere Autowracks, die beseitigt werden sollen.

 

In Schwaben gibt es einen Teich im Gebiet Holzing, der sehr verschmutzt ist. Er bittet den Umweltausschuß, daß er sich um diese Angelegenheit kümmert, da sich in diesem Tümpel angeblich noch Relikte aus dem Zweiten Weltkrieg befinden. Er hat diesen Tümpel besichtigt und festgestellt, daß sich hier keinerlei Lebewesen mehr befinden.

 

Bei der Fußgängerunterführung nach Pomedt sind die Gitter der Regenrinnen schwer beschädigt und sollen unbedingt ausgetauscht werden. Weiters wird vom GV. Murauer angeregt, daß für ältere Personen bei dieser Fußgängerunterführung ein Handlauf angebracht werden soll.

 

GR. Ruhmanseder ist der Meinung, daß die Altmetalle, die bei der Sperrmüllabfuhr nicht mitgenommen wurden, von der Gemeinde eingesammelt werden könnten. Es wäre damit möglich, daß nicht jeder Hausbesitzer seperat die Entsorgung vornehmen müßte.

Dazu erklärt der Bürgermeister, daß jedem Haushalt bekanntgegeben wurde, welche Gegenstände bei der Sperrmüllabfuhr nicht mehr mitgenommen werden.

 

GR. Hintermayr erklärt, daß bei der Prambrücke der Müllkübel öfters entleert werden sollte. Die verschiedenen Plastikflaschen werden dort wiederum entsorgt.

 

 

 

 


Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

 

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene              Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom   30.03.1993        wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um  22.05   Uhr.

 

 

 

 

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        (Vorsitzender)                       (Gemeinderat)

 

 

 

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       (Schriftführer)                       (Gemeinderat)

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiemit, daß gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

                                   Der Vorsitzende: