Lfd.Nr.20 Jahr 1993
VERHANDLUNGSSCHRIFT
Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 31. August 1993.
Tagungsort: Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.
Anwesende:
o1. Bürgermeister Wieser Otto als Vorsitzender
o2. Vizebgm. Franz Wimmer 14. GR. Ortner Günter
o3 GR. Aschauer Herbert 15. GR. Weiretmaier Maria Anna
o4. GR. Donnerbauer Johannes 16. GR. Hintermayr Ernst
o5. GR. Kopfberger Elfriede 17. GR. Ruhmanseder Heinrich
o6. GR. Stiglmayr Franz 18. GR. Böcklinger Herbert
o7. GR. Berghammer Gerhard 19.
o8. GR. Schärfl Michael 2o.
o9. GR. Köstlinger Franz 21.
1o. GV. Murauer Max 22.
11. GR. Kaufmann Josef 23.
12. GR. Schabetsberger Franz 24.
13. GR. Hosner Rudolf 25.
Ersatzmitglieder:
GR. Mag. Gramberger Gernot für GR. Dick Hermann
GR. Vorhauer Rudolf für GV. Wolschlager Anna
GR. Arthofer Franz für GR. Leitner Johannes
GR. Hintermayr Katharina für GV. Weilhartner Gottfried
GR. Kemer Klaus für GV. Gahleitner Peter
GR. Hauer Fritz für GV. Ing.Demmelbauer Johann
Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. GUMPINGER Adolf.
Fachkundige Personen (§66 Abs. 2 OÖ. GemO.199o):
Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 199o):
Es fehlen:
entschuldigt: unentschuldigt:
GR. Dick Hermann GR. Pointl Helmut
GV. Wolschlager Anna
GR. Leitner Johannes
GV. Weilhartner Gottfried
GV. Gahleitner Peter
GV. Ing. Johann Demmelbauer
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 199o): Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.
Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß
a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -
einberufen wurde;
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnach-
weisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht
schriftlich am 24.08.1993 unter Bekanntgabe der Tagesordnung
erfolgt ist;
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am
gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde;
c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist;
d) daß die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 20.07.
1993 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Ge-
meindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung
zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift
bis zum Sitzungsschluß Einwendungen eingebracht werden können.
Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:
Tagesordnung:
1. Abschluß eines Programmwartungsvertrages für Lohnverrechnung
am PC mit der GEMDAT.
2. Erlassung einer Verordnung zur Auflassung eines öffentlichen
Gutes.
3. Erlassung einer Marktordnung für die Abhaltung des Pferde-
marktes.
4. Baubeschluß zum Ausbau des restlichen Straßenstückes der
Habacher-Gemeindestraße und Vergabe der Straßenbauarbeiten.
5. Baubeschluß zur Erweiterung der Wasserleitung in Ottenedt und
Vergabe der Bauarbeiten.
6. Straßenbau Schwaben: Festlegung der Ablösekosten und Be-
handlung von Fahrbahnkostenbeiträgen.
7. Jahresfahrplan 1994/95; Änderungswünsche.
8. Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft; zur Kenntnisnahme.
9. Behandlung von Subventionsansuchen.
10. Entscheidung über Abfertigungsleistungen für die
Schulköchinnen.
11. Änderung der Beförderungsrichtlinien für Gemeindebeamte.
Erlaß der Landesregierung.
12. Pflegefreistellung (Pflegeurlaub) Neuregelung; Erlaß der
Landesregierung.
13. Allfälliges.
TOP. 1. Abschluß eines Programmwartungsvertrages für
Lohnverrechnung am PC mit der GEMDAT.
Bürgermeister Wieser gibt bekannt, daß für die Lohnverrechnung von der Gemdat ein Programm angekauft wurde. Bereits seit Beginn des Jahres wird die Lohnverrechnung im eigenen Haus mit diesem Programm durchgeführt. Von der Gemdat wurde nun ein Programmwartungsvertrag vorgelegt, der die Wartung sowie die Einarbeitung der laufenden Änderungen in dieses Lohnverrechnungsprogramm enthält. Der Preis ist mit jährlich S 6.000,-- + 20 % MWSt festgelegt. Er ist der Meinung, daß dieser Service unbedingt notwendig ist. Der Programmwartungsvertrag wird nun von ihm vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht und zur Diskussion gestellt.
GR. Ruhmanseder erkundigt sich, ob im Gesamtprogramm der Buchhaltung dieses Lohnverrechnungsprogramm enthalten ist und damit bereits der Service bereits abgedeckt wäre. Dazu erteilt der Schriftführer die Auskunft, daß dieses Lohnverrechnungsprogramm außerhalb des Buchhaltungsprogrammes ist.
Vom GV. Murauer wird die Notwendigkeit dieses Wartungsvertrages hervorgehoben und er stellt den Antrag, den vorliegenden Programmwartungsvertrag zwischen der Marktgemeinde Riedau und der OÖ. Gemdat zu genehmigen.
Beschluß: Einstimmig wird beschlossen, diesen Programmwartungs-
vertrag mit der Gemdat abzuschließen.
TOP. 2. Erlassung einer Verordnung zur Auflassung eines
öffentlichen Gutes.
Der Vorsitzende gibt bekannt, daß das Straßenstück in Schwaben neben dem Grundstück Grafendorfer nun aufgelassen werden soll. Die Interessenten und Anrainer wurden verständigt und alle haben dieser Auflassung zugestimmt. Die Auflassung wurde bereits mit rechtskräftigem Bescheid straßenrechtlich bewilligt. Während der öffentlichen Kundmachungsfrist wurden keinerlei Anregungen bzw. Beschwerden wegen der Auflassung dieses Straßenstückes eingebracht. Die zu genehmigende Verordnung wird wie folgt vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht:
Zahl: 840-1993 Riedau, am 31.08.1993
V E R O R D N U N G
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Riedau hat am 31. August 1993 gemäß § 11 Abs. 2 OÖ. Straßengesetz 1991, LGBl. Nr. 84/1991, in Verbindung mit den §§ 40 Abs. 2 Z. 4 und 43 der OÖ. Gemeindeordnung 1990 beschlossen:
§ 1
Die Wegparzelle Nr. 631/9 KG. Vormarkt-Riedau in Schwaben wird als öffentliche Straße aufgelassen, weil sie wegen mangelnder Verkehrsbedeutung entbehrlich geworden ist.
Die Auflassung wurde mit rechtskräftigem Bescheid vom 06. Juli 1993, Zl. 840-1993-G/Ge, straßenrechtlich bewilligt.
§ 2
Die genaue Lage der aufgelassenen Straße ist aus dem Lageplan im Maßstab 1:1000 ersichtlich, der beim Marktgemeindeamt Riedau während der Amtsstunden von jedermann eingesehen werden kann und auch vor Erlassung dieser Verordnung durch 4 Wochen im Marktgemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen ist.
§ 3
Diese Verordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 OÖ. GemO 1990 durch 2 Wochen kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.
GR. Hintermayr erklärt, daß es erfreulich ist, daß in diesem Bereich nun eine Einigung erzielt werden konnte.
Vom GR. Ortner wird der Antrag gestellt, die zur Kenntnis gebrachte Verordnung genehmigen zu wollen.
Beschluß: Es wird diese Verordnung einstimmig von allen
anwesenden Gemeinderatsmitgliedern genehmigt.
TOP. 3. Erlassung einer Marktordnung für die Abhaltung des
Pferdemarktes.
Für die Abhaltung des Pferdemarktes ist es erforderlich eine Marktordnung zu beschließen. Diese Marktordnung wurde vorbereitet und bereits beim Amt der OÖ. Landesregierung zur Vorprüfung vorgelegt. Die verschiedenen Abteilungen beim Amt der OÖ. Landesregierung sowie bei den Kammern wurden damit befaßt und die eingereichten Anregungen wurden berücksichtigt. Diese Marktordnung mit den §§ 1 - 15 wird vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht und die einzelnen Bestimmungen besprochen.
GR. Hintermayr ist mit dieser Marktordnung grundsätzlich einverstanden, er glaubt nur, daß das Verbot vom Verkauf von Kriegsspielzeug mit hineingenommen werden soll.
Darüber wird beraten und die Meinung vertreten, daß solche Verbote sicherlich nicht möglich sein werden. Von Seiten des Gemeindeamtes werden aber diesbezüglich noch Erkundigungen eingeholt.
GR. Hintermayr erklärt dazu, daß beim Kirtag in Taufkirchen/Pram dieses Verbot ausgesprochen wurde.
Dazu erklärt GV. Murauer, daß er aus eigener Erfahrung weiß, daß beim Kirtag in Taufkirchen Kriegsspielzeug verkauft wurde. Zur Verordnung wird von ihm mitgeteilt, daß sie in vorliegender Form von ihm aus genehmigt werden könnte, nur bei der Vorbereitungszeit müßte eine Änderung gemacht werden. Eine Stunde vor und nach den Marktzeiten wird für die Aufstellung von Maschinen und Geräten sicherlich nicht ausreichend sein. Es wird daher von ihm vorgeschlagen, daß für die Aufstellung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten die Vorbereitungszeit bereits auf den Vortag vorverlegt und zur Beseitigung der Geräte auch der nächste Tag ermöglicht wird.
Über diese Angelegenheit wird beraten und von allen Gemeinderatsmitgliedern diesselbe Meinung vertreten.
Vom Bürgermeister wird abschließend der Antrag gestellt, die vorliegende Marktordnung genehmigen zu wollen, wobei die Vorbereitungszeiten und die Abräumzeiten für landwirtschaftliche Maschinen und Geräte auf den Vortag bzw. nächsten Tag verlängert wird.
Beschluß: Einstimmig wird nun die Verordnung zur Erlassung einer
Marktordnung genehmigt.
TOP. 4. Baubeschluß zum Ausbau des restlichen Straßenstückes der
Habacher-Gemeindestraße und Vergabe der
Straßenbauarbeiten.
Der Bürgermeister gibt bekannt, daß die Gemeinde Zell/Pram die Habacher Gemeindestraße ausbaut. Es wurde ja bereits im Gemeinderat darüber beraten, daß auch das Teilstück, welches im Gemeindegebiet Riedau liegt, mit gebaut werden soll. Von Seiten der Gemeinde Zell/Pram wurde im Einvernehmen mit der Güterwegab-teilung des Amtes der OÖ. Landesregierung die Einholung von Preisen für die Schotterlieferung des Bagger- und LKW-Einsatzes vorgenommen. Der Fa. Neulinger & Leidinger, Transporte, Raab, wurden die Straßenbauarbeiten übergeben. Der Bürgermeister ist der Meinung, daß zu den selben Preisen auch das Straßenstück, welches im Gemeindegebiet Riedau liegt, in Auftrag gegeben werden soll. Die Gesamtkosten für dieses Straßenstück wurden auf S 450.000,-- geschätzt. Mit dem Bau wurde im Gemeindegebiet Zell/Pram bereits begonnen und es ist nun erforderlich, für das Straßenstück im Gemeindegebiet Riedau dieser Firma den Auftrag zu erteilen.
Es wurde darüber beraten und allgemein die Meinung vertreten, daß das Straßenstück, welches im Gemeindegebiet Riedau liegt, mit ausgebaut werden soll.
Abschließend wird vom Bürgermeister der Antrag gestellt,
a) den Beschluß zu fassen, daß dieses Straßenstück gebaut werden
soll und
b) die Vergabe dieser Straßenarbeiten der Fa. Neulinger &
Leidinger mit den vorliegenden Preisen lt. Anbot vom 16.und
20.8.1993, gleich mit denen der Gemeinde Zell/Pram,
zu genehmigen.
Beschluß:a) Der Baubeschluß für den Straßenbau erfolgt einstimmig.
b) Die Vergabe an die Fa. Neulinger & Leidinger Trans-
porte GesmbH., Raab, erfolgte ebenfalls einstimmig.
TOP. 5. Baubeschluß zur Erweiterung der Wasserleitung in Ottenedt
und Vergabe der Bauarbeiten.
Für das Siedlungsgebiet in Ottenedt wäre es erforderlich, erklärt der Vorsitzende, vor dem Straßenbau noch die Wasserleitung zur Aufschließung dieser Parzellen zu verlegen. Die Kanalisation in diesem Gebiet ist bereits erledigt. Lt. Bauleiter Dipl.Ing. König wäre es möglich,daß, noch bevor die endgültige Kollaudierung der Wasserleitung erfolgt, ohne Wasserrechtsverhandlung dieses Teilstück erledigt wird. Die Möglichkeit ist deshalb gegeben, da es sich hier um eine Geringfügigkeit handelt und daher bei der endgültigen Kollaudierung mit genehmigt werden könnte. Die Fa. Mayreder, Kraus & Co aus Vöcklabruck hat sich schriftlich bereit erklärt, diese Arbeiten nach dem Anbot vom Jahre 1990 mit den gesetzlich genehmigten Preissteigerungen zu übernehmen. Die Bausumme wurde mit rund S 450.000,-- vom Bauleiter geschätzt. Nachdem in diesem Jahr keine finanziellen Mittel für diesen Wasserleitungsbau vorgesehen sind, wird die Bezahlung erst im Jahre 1994 erfolgen. Der Bürgermeister gibt noch bekannt, daß dann, wenn der Bau noch in diesem Jahr erfolgen kann, auch eine Förderung noch möglich ist.
Vom GR Hintermayr wird die Frage gestellt, wieviel Förderung vom Gesamtpreis möglich sein wird. Dazu erklärt der Bürgermeister, daß rund 20 % Förderungsmittel gegeben werden.
Vom GV Murauer wird die Frage gestellt, ob dann die Finanzierung mit Voranschlag 1994 erfolgen kann.
Nach Beendigung der Debatte wird vom Bürgermeister der Antrag gestellt, die Errichtung der Wasserversorgungsanlage im neuen Siedlungsgebiet Ottenedt lt. vorliegendem Plan an die Fa. Mayreder, Kraus & Co, Vöcklabruck, nach dem Anbot vom Jahre 1990 mit den genehmigten Preissteigerungen zu vergeben.
Beschluß: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig ange-
nommen und somit die Verlegung der Wasserleitung im
Siedlungsgebiet Ottenedt einstimmig genehmigt.
TOP. 6. Straßenbau Schwaben: Festlegung der Ablösekosten und Be-
handlung von Fahrbahnkostenbeiträgen.
Für den Straßenbau in Schwaben ist es erforderlich, daß teilweise Grundstücke von Grundanrainern in Anspruch genommen werden. Der Bürgermeister gibt daher bekannt, daß mit den Grundbesitzern Kottbauer, Mayrhuber und Tiefenthaler Preisvereinbarungen getroffen werden müssen. Von Herrn Kottbauer Anton ist es erforderlich, Grund aus dem Gartengrundstück für die Straße zu verwenden und er verlangt einen Quadratmeterpreis von S 300,--. Von Herrn Mayrhuber und Herrn Dr. Tiefenthaler ist ebenfalls eine Grundinanspruchnahme erforderlich, wobei ein Quadratmeterpreis von S 200,-- verlangt wird. Das Ausmaß ist noch nicht genau bekannt und kann erst nach dem Straßenbau nach Vermessung der neuen Straße genau eruiert werden. Herr Kottbauer Anton verlangt weiters eine Entschädigung für seine Sträucher und Hecken, welche entfernt werden müssen. Laut Schätzungsgutachten der Fa. Alois Stöckl ist dazu eine Entschädigung von rund S 60.000,-- erforderlich.
Bei der Berechnung des Fahrbahnkostenbeitrages für diese Straße wurde festgestellt, daß für die Liegenschaftsbesitzer Kottbauer und Dr. Tiefenthaler eine Ermäßigung von 60 % laut Bauordnung nicht möglich ist, da die bewohnbare Fläche mehr als 150 m2 beträgt. Es handelt sich hier um eine Situation, die bisher noch nie dagewesen ist und der Bürgermeister erklärt, daß es gemäß § 20 Abs. 11 der OÖ. Bau0 möglich ist, daß der Gemeinderat für berücksichtigungswürdige Fälle, in denen die Höhe des Beitrag zu einer Härte für den Abgabepflichtigen führen würde, Ermäßigungen beschließen kann. Er ist daher der Meinung, daß auch für diese Liegenschaftsbesitzer der 60 %ige Abschlag gewährt werden soll. Die Berechnung des Fahrbahnkostenbeitrages ist folgende:
Kottbauer Anton S 128.870,-- abzüglich 60 % = S 51.548,--
Dr. Tiefenthaler S 83. 930,-- abzüglich 60 % = S 35.572,--
Es wird über diese Angelegenheit eingehend beraten und vom GV. Murauer wird die Meinung vertreten, daß der volle Preis des Fahrbahnkostenbeitrages eine Härte darstellen würde. Er ist daher der Meinung, daß die 60 %ige Ermäßigung, so wie sie bei den übrigen Hausbesitzern möglich ist, auch bei den Genannten genehmigt werden soll.
GR. Hintermayr erklärt, er sei ebenfalls für die Ermäßigung dieses Fahrbahnkostenbeitrages. Er ist aber der Meinung, daß auch bei anderen Gelegenheiten bei Gebühren Härtefälle berücksichtigt werden sollen.
Bürgermeister Wieser Otto stellt nun den Antrag, daß
a) die Entschädigung für die Grundinanspruchnahme von den Be-
sitzern Kottbauer, Tiefenthaler und Mayrhuber sowie die Ab-
lösekosten der Sträucher bei Herrn Kottbauer Anton lt.
Bericht und
b) die Ermäßigung der Fahrbahnkostenbeiträge um 60 % für Kottbauer
und Dr. Dietmar Tiefenthaler genehmigt werden soll.
Die Begleichung der Entschädigung hat nach Fertigstellung der
Straße bzw. nach Vermessung dieser zu erfolgen.
Beschluß: Für diese beiden Anträge gibt es einhellige Zustimmung
der Antrag a) und b) werden somit einstimmig genehmigt.
TOP. 7. Jahresfahrplan 1994/95; Änderungswünsche.
Der Vorsitzende gibt bekannt, daß die Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Oberösterreich sowie die Bezirkshauptmannschaft Schärding mitgeteilt haben, daß Fahrplanwünsche für den Jahresfahrplan 1994/95 für die Kraftfahrlinien bekanntgegeben werden können. Zwei schriftliche Änderungswünsche liegen vor, die von ihm zur Kenntnis gebracht werden. Er erklärt, daß diese Fahrbahnwünsche an die ÖBB bzw. an die Bezirkshauptmannschaft und an die Kammer weitergeleitet werden.
TOP. 8. Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft; zur
Kenntnisnahme.
Vom Bürgermeister Wieser wird mitgeteilt, daß die Bezirkshauptmannschaft Schärding am 13. und 15.7.1993 beim Marktgemeindeamt eine Prüfung durchgeführt hat. Punkt I. des ggst. Prüfungsberichtes wird von ihm wie folgt zur Kenntnis gebracht:
I. Kassenprüfung:
Bei der am 13.07.1993 vorgenomenen unvermuteten Kassenbestandsaufnahme wurde ein Kassensollbestand von S 90.964,06 festgestellt, der ordnungsgemäß nachgewiesen wurde.
Die Überprüfung des Bestandes an Gemeindeverwaltungsabgabemarken (Markenbestand S 58.100,--) ergab gleichfalls Übereinstimmung.
Vom Gemeinderat wird der Bericht ohne Wortmeldungen zur Kenntnis genommen.
TOP. 9. Behandlung von Subventionsansuchen.
Es liegen wieder einige Spendenansuchen, die an das Gemeindeamt gerichtet sind, vor, erklärt der Bürgermeister und er bringt diese nun zur Kenntnis:
1. Österreichischer Künstlerbund, Linz
Unterstützung für kulturelle Anliegen des Landes
2. Sonnenzugskomitee, Wien
Sonnenzugsfahrt für einsame und bedürftige Menschen
nach Pula/Medulin; finanzielle Beihilfe
3. OÖ. Landestierschutzverein, Linz
Tierschutzschilling S 1,-- pro Einwohner
4. Verein zur Förderung der österreichischen Jugend, Linz
Unterstützung für Organisation von Ferienlagern und
Erholungsaufenthalten für die Kinder
5. OÖ. KOV, Landesleitung, Linz
Sammelerlös dient ausschließlich der Sozial- und Erholungs-
fürsorge des Verbandes für OÖ. Kriegsopfer
6. Demokratische Vereinigung Kinderland, Landesleitung OÖ.
Kinderland ist ein gemeinnütziger Verein, organisiert
Erholungsaufenthalte für Kinder während der Ferienzeit;
finanzielle Beihilfe.
7. Hochschülerschaft an der Johannes Kepler Universität
Linz; Subventionsansuchen für Mensaverein.
Die Beratung hat ergeben, daß es bei auswärtigen Antragstellern eine gleiche Behandlung bereits seit längerer Zeit gibt und es wird daher vom Bürgermeister der Antrag gestellt, alle Ansuchen abzulehnen.
Beschluß: Es wird dieser Antrag des Bürgermeisters einstimmig
angenommen und alle bekanntgegebenen Ansuchen werden
abgelehnt.
TOP. 10. Entscheidung über Abfertigungsleistungen für die
Schulköchinnen.
Vom Bürgermeister wird der Antrag gestellt, daß dieser TOP. unter Ausschluß der Öffentlichkeit behandelt werden soll.
Beschluß: Es wird dieser Antrag einstimmig angenommen und die
Öffentlichkeit bei Behandlung dieses TOP. ausge-
schlossen.
Die Öffentlichkeit wird wieder hergestellt und die Zuhörer wieder in den Sitzungssaal gebeten.
TOP. 11. Änderung der Beförderungsrichtlinien für Gemeindebeamte;
Erlaß der Landesregierung.
Vom Amt der OÖ. Landesregierung wurde ein Erlaß vorgelegt, in dem mitgeteilt wird, daß die Beförderungsrichtlinien für OÖ. Gemeindebeamte geändert wurden. Um diese Beförderungsrichtlinien anwenden zu können, ist ein genereller Gemeinderatsbeschluß erforderlich, gibt der Bürgermeister bekannt. Vom Schriftführer wird der Erlaß des Amtes der OÖ. Landesregierung vom 12.07.1993, Zl. Gem-80.162/16-1993-Pf, genau erläutert in welchem mitgeteilt wird, daß jene Beamte der Dienstklasse III der Vewendungsgruppe C mit Wirkung vom 01. Juli 1993 eine Verkürzung der Wartefrist um 2 Jahre ermöglicht wird und zwar bei sehr guter bzw. ausgezeichneter Beurteilung.
Zur Zeit betrifft diese Regelung keinen Beamten der Marktgemeinde Riedau.
GV. Murauer stellt den Antrag, die geänderten Beförderungsricht-linien lt. Erlaß des Amtes der OÖ. Landesregierung generell genehmigen zu wollen.
Beschluß: Nachdem dieser Antrag einstimmig angenommen wird,
sind somit die geänderten Beförderungsrichtlinien
genehmigt.
TOP. 12. Pflegefreistellung (Pflegeurlaub) Neuregelung; Erlaß der
Landesregierung.
Mit Erlaß des Amtes der OÖ. Landesregierung vom 13. Mai 1993, Zl. Gem-29/9-1993-Pf, wird den Gemeinden mitgeteilt, daß die Pflegefreistellung (Pflegeurlaub) neu geregelt wurde. Zur Anwendung dieser Regelung für die Gemeindebeamten ist ein genereller Gemeinderatsbeschluß erforderlich, erklärt der Bürgermeister. Durch die Neuregelung wird der Anspruch auf Pflegefreistellung bis zum Höchstausmaß einer weiteren Woche angehoben, wenn der Bedienstete wegen der Pflege eines noch nicht zwölfjährigen Kindes neuerlich an der Dienstleistung verhindert ist. In diesem Erlaß sind die Regelungen genau enthalten und er wird vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht.
Vom GR. Ortner wird erklärt, daß diese Regelung beim Bund und Land genauso gehandhabt wird und er stellt den Antrag, auch für die Gemeindebeamten der Marktgemeinde Riedau diese Regelung genehmigen zu wollen.
Beschluß: Es wird der Antrag des GR. Ortner einstimmig angenommen.
TOP. 13. Allfälliges.
Bürgermeister Wieser teilt mit, daß von mehreren Gemeindebewohnern im Marktplatzbereich ein Schreiben eingereicht wurde, mit dem Beschwerde über ungebührliche Lärmbelästigung an den Wochenenden geführt wird. Dieses Schreiben wurde von 44 Gemeindebürgern unterfertigt und hat folgenden Inhalt:
"Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Im Geleitwort zum Heimatbuch "Der Markt Riedau" schreiben Sie von einem Marktplatz, wie man ihn selten sonstwo findet, desgleichen von Menschen, die sich hier wohl fühlen. Ersteres kann und muß jeder bestätigen, der unseren, durch Bäume und Anlagen im eigentlichen Sinn des Wortes geschmückten Marktplatz kennenlernt (wobei man sich aber auch vorstellen könnte, daß seitens der Gemeinde fast täglich vorkommende Zerstörungen durch "Kinder" und Jugendliche [Baden im Springbrunnen, Zertrampeln der Anlagen, ...] verfolgt werden. Es geht hier nicht um Strafen, sondern um Kenntnisnahme, aufklärende Worte und Gespräch mit betroffenen Eltern, die ja eigentlich für ihre Sprößlinge Verantwortung zeigen sollten.)
Die zweite Anmerkung kann nicht so hingenommen werden. Wer wohl sollte sich wohlfühlen, wenn ihm an vielen Tagen der Woche, besonders aber an den Wochenenden die Nachtruhe vorenthalten wird. Ruhe aber, zumal in der Nacht, gehört zu den elementaren Bedürfnissen, die Menschen für sich beanspruchen dürfen.
Im Bewußtsein, wie schwer es ist, das "Unterhaltungsbedürfnis" junger Menschen (an dieser Stelle wäre der Begriff "Kinder" nicht verfehlt, können doch jederzeit Jugendliche im Alter von 13, 14 und 15 Jahren im "Nachtleben" unseres Marktes angetroffen werden) mit den Ansprüchen nicht nur älterer Marktbewohner - es geht hier um die Zeit von 22 Uhr bis in die Morgenstunden (nicht selten bis 7 Uhr) - in Einklang zu bringen, ersuchen wir Sie, Maßnahmen zu setzen, die für beide Seiten eine annehmbare Lösung bringen.
Schließlich geht es nicht nur um die Ruhestörung - dies betrifft nur die Bewohner des Marktplatzes, einen prozentuell recht kleinen Anteil der Bevölkerung, dem seine Rechte jedoch nicht vorenthalten werden können - sondern auch um Verschmutzungen und Zerstörungen (Notdurft, Erbrochenes, Präservative, Scherben, ... - bisher stets von den Anwohnern beseitigt!) öffentlichen Gutes, was Angelegenheit der Gemeinde sein sollte. Niemand soll in seinen Rechten beschnitten werden, aber es sollten auch die Rechte der Anwohner, die die Nacht zum Schlafen nützen (dies wäre ihr eigentlicher Sinn!), geschützt werden.
Dies zu ermöglichen, ersuchen die Unterzeichneten.
Nowotny Wolfgang, Nowotny Magda, Kaser Josef, Kaser Isabella, Josef Zeitler, Adolf Kaltenbrunner, Hilda Kaltenbrunner, Johann Kaltenbrunner, Hermine Kaltenbrunner, Enzlmüller Maria, Schwestern vom Kindergarten, Stamler Maria, Maschik Elfriede, Furthmayr Katharina, Haitzinger Renate, Weinberger Günther, Kornfeldner Adolf, Hölzl Gertraud, Salomon Maria, Schuster Anton, Schuster Isolde, Schuster Rosa, Schuster Johann, Stoll Ernestine, Huber Felix, Huber Hermine, Ruth Nowotny, Marianne Beham, Fellner Maria, Schlager Rosa, Rothböck Theresia, Günther Hartl, Weiß Hermann, Weiß Martha, Weiß Inge, Weiß Elisabeth, Ott Friedrich, Dick Johann, Dick Erna, Mendl Grete, Mendl Franz, Mendl Egon, Mendl Margit, Hauer Gerlinde"
Es ist bekannt, daß an den Wochenenden, besonders Freitag und Samstag abends, der Marktplatz in allen Bereichen von vielen Jugendlichen bevölkert wird. Bei der Bezirkshauptmannschaft wurden bereits verstärkte Kontrollen durch die Gendarmerie beantragt und werden auch durchgeführt. Leider haben bisher diese Kontrollen keinen Erfolg gebracht. Er glaubt, daß es notwendig ist bei der Bezirkshauptmannschaft Zivilstreifen anzufordern. Es ist nicht zumutbar, daß die Bewohner vom Marktplatz in Riedau jedes Wochenende belästigt und im Schlaf gestört werden.
Herr GR.Mag. Gramberger erklärt dazu, daß angeblich ein Getränkeverkäufer auf den Straßen und öffentlichen Parkplätzen auftritt und die Jugendlichen mit Getränken aller Art versorgt. Er ist der Meinung, daß alles unternommen werden soll, um diese Lärmbelästigungen zu verhindern.
Über diese Angelegenheit wird noch eingehend beraten und die Gemeinderatsmitglieder sind sich einig, daß von Seiten der Marktgemeinde Riedau alles nur mögliche unternommen werden soll, um diese Ausschreitungen einzudämmen.
Es wird vom Bürgermeister weiters mitgeteilt, daß Interessentengemeinschaften für die Güterwege Hirschleiten und Schwaben gegründet wurden. Es ist nun möglich, daß seitens der Marktgemeinde Riedau die Errichtung dieser Güterwege beim Amt der OÖ. Landesregierung beantragt werden.
Vom GR. Berghammer wird die Frage gestellt, wann der Güterweg Friedwagn errichtet werden kann.
Dazu erklärt der Bürgermeister, daß die Gründung aller Güterweggemeinschaften heuer noch erfolgen soll, aber die Landesmittel sind zu wenig und es wird daher nicht möglich sein, in kürzester Zeit diese Straßenstücke zu errichten.
Vom GR. Mag. Gramberger wird die Frage gestellt, ob es bezüglich des ÖBB-Gebäudes und zwar des Bahnhofes Riedau neuere Informationen gibt. Dazu erklärt Bgm. Wieser, daß die ÖBB der Erhaltung dieses Aufnahmegebäudes zugestimmt hat.
Bezüglich dieses ÖBB-Gebäudes teilt GR. Ortner mit, daß er mit Herrn Dipl.Ing. Strugger von der ÖBB gesprochen hat und dieser mitteilte, daß eine Teilung der finanziellen Mittel zur Erhaltung dieses Gebäudes notwendig ist. Die Gemeinde muß sich entscheiden, welche Verwendung der für die Gemeinde zuständige Teil erhalten soll.
Bezüglich Errichtung der Musikschule im ÖBB Gebäude, erklärt Bgm. Wieser, muß noch ein klärendes Wort mit dem Musikschulwerk des Landes Oberösterreich gesprochen werden.
Frau GR. Weiretmaier glaubt, daß eine Musikschule im Bahnhofsbereich eine große Gefahr für die Kinder darstellt. Auch GV. Murauer ist dieser Meinung, aber er ist für die Erhaltung dieses ÖBB-Gebäudes. Ob das Gebäude für eine Musikschule geeignet ist und welche Kosten anfallen, muß noch geklärt werden.
Vom GR. Hintermayr wird die Meinung vertreten, daß das Bahnhofsgebäude für die Musikschule geeignet wäre.
Die Sozialdienstgruppe, erklärt Frau GR. Kopfberger, hat im Vorjahr S 5.000,-- für die Anschaffung von Betten erhalten. Dieser Betrag wurde nicht zur Gänze ausgenützt und es wäre nun notwendig, daß für diese Betten auch Gitter angeschafft werden. Für die Verwendung dieser Betten sind diese Gitter sehr notwendig und sie will daher, daß in einer der nächsten Sitzungen der dazu notwendige Beschluß gefaßt wird.
Es wird vom GR. Hosner erklärt, daß der Zufahrtsweg zu seinem Anwesen sehr schlecht ist und es unbedingt notwendig wäre, einige Wasserabläufe zu errichten.
Der Bürgermeister erklärt, daß dies in nächster Zeit erfolgen wird.
Bezüglich der Umstellung der Hütte beim Anwesen Penetsdorfer in Vormarkt 10 stellte GR. Schärfl die Frage, wie lange dieser Weg noch gesperrt werden muß. Der Bürgermeister erklärt, daß Herr Penetsdorfer auch die Umstellung der zweiten Hütte verlangt, obwohl er das nie zugesagt hat. Erst wenn die zweite Hütte weg ist, kann eine neue Straße errichtet werden.
GV. Murauer erklärt, daß in einer Gemeinderatssitzung bereits darüber gesprochen wurde, wobei auch die zweite Hütte erwähnt wurde. Es wird sicherlich notwendig sein, auch die zweite Hütte umzustellen.
Das alte Kinogebäude soll angeblich von Herrn Penetsdorfer gekauft werden, erklärt GR. Berghammer und dieser will dieses Gebäude sanieren und Wohnungen für Ausländer errichten. Er glaubt, daß die Gemeinde dagegen etwas unternehmen soll. Bei der anschließenden Beratung wird die Meinung vertreten, daß es sehr schwierig sein wird, in diesem Gebäude Wohnungen zu errichten.
Es erkundigt sich GR. Hintermayr, ob die Gemeinde mit Herrn Gerner bereits einen Vertrag bezüglich Kompostierung hat. Dazu wird ihm mitgeteilt, daß die Kompostieranlage noch nicht bewilligt ist und der Vertrag erst nach Genehmigung durch das Land erstellt wird.
Bezüglich des Kaufvertrages Madlsperger - Gemeinde erkundigt sich GV. Murauer, wie weit der Vertragsabschluß bereits vorbereitet ist. Der Bürgermeister gibt ihm dazu bekannt, daß der Vertrag beim Notar in Raab bereits abgeschlossen wurde, die Liegenschaftsverkäufer aber noch den Vertragsentwurf überprüfen wollen.
Bezüglich des Verkaufes eines Grundstückes für Herrn Dr. Mooseder erkundigt sich GV. Murauer. Er will wissen, wie weit nun die Besprechungen geführt wurden und er gibt zu verstehen, daß der Gemeindearzt unbedingt im Ort bleiben soll. Es ist nicht günstig, wenn in einer außenliegenden Siedlung der Gemeindearzt seine Praxis hat.
Es ist noch verfrüht, erklärt Bgm. Wieser, über diese Angelegenheit eine klärende Auskunft zu geben. Es muß erst beraten werden, was mit diesem Grundstück geschehen soll, ob ein Bauhof bzw. eine Musikschule errichtet wird. Erst dann kann über den Verbleib des restlichen Grundstückes beraten werden. Weiters wurde eine Studie in Auftrag gegeben, die über die Entwicklung in Riedau Auskunft geben soll.
Vom GV. Murauer wird die Meinung vertreten, daß beim Ankauf des Kommunaltraktors auch ein zweites Anbot von der Fa. Wölfleder eingeholt hätte werden sollen.
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung
Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 20.07.1993 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21.25 Uhr.
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(Vorsitzender) (Gemeinderat)
............................... ...............................
(Schriftführer) (Gemeinderat)
Der Vorsitzende beurkundet hiemit, daß gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.
Der Vorsitzende: