Lfd.Nr. 21 Jahr 1993

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 04. November 1993.

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

Anwesende:

 

o1. Bürgermeister Wieser Otto als Vorsitzender

o2. Vizebgm. Wimmer Franz    14. GR. Kaufmann Josef

o3  GV. Gahleitner Peter     15. GR. Schabetsberger Franz

o4. GV.Ing.Demmelbauer Johann 16. GR. Hosner Rudolf

o5. GR. Aschauer Herbert     17. GR. Ortner Günter

o6. GR. Donnerbauer Johannes 18. GR. Leitner Johannes

o7. GR. Kopfberger Elfriede  19. GR. Weiretmaier Maria Anna

o8. GR. Stiglmayr Franz 2o. GV. Weilhartner Gottfried

o9. GR. Dick Hermann    21. GR. Hintermayr Ernst

1o. GR. Pointl Helmut   22. GR. Ruhmanseder Heinrich

11. GR. Köstlinger Franz     23. GR. Böcklinger Herbert

12. GV. Murauer Max     24.

13. GV. Wolschlager Anna     25.                    

Ersatzmitglieder:

GR. Kemer Klaus               für  GR. Schärfl Michael        

GR. Waldenberger Klaus        für   GR. Berghammer Gerhard   

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. GUMPINGER Adolf.

Fachkundige Personen (§66 Abs. 2 OÖ. GemO.199o):

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 199o):

 

Es fehlen:

 

entschuldigt:                         unentschuldigt:

GR. Schärfl Michael

GR. Berghammer Gerhard

 

 

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 199o): Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.


Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

   einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnach-

   weisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht

   schriftlich am  29.10.1993   unter Bekanntgabe der Tagesordnung

   erfolgt ist;

   die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am

   gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist;

d) daß die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 31.08.

   1993 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Ge-

   meindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung

   zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift

   bis zum Sitzungsschluß Einwendungen eingebracht werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

 

Tagesordnung:

 

1. Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 1993.

2. Kegelsportanlage; Änderung des Finanzierungsplanes.

3. Verrechnung des Wasserverbrauches bei Rohrbrüchen; Regelung.

4. Erlassung einer Verordnung zur Ernennung eines Ortschaftsweges.

5. Löschungserklärung für Vor- und Wiederkaufsrecht.

6. Verlängerung der Johann Raaberstraße; Baubeschluß und Vergabe

   der Arbeiten.

7. Änderung des Gemeindebeitrages für den Schulschwimmsport.

8. Kabelverlegung der 30 kV-Leitung; Behandlung des Ersuchens der

   Fa. Leitz.

9. Straßenbeleuchtung in der Ortschaft Schwaben.

10. Behandlung eines Ansuchens um Gewährung einer Betriebs-

    förderung.

11. Bericht vom Obmann des Bauausschusses.

12. Bericht vom Obmann des Prüfungsausschusses.

13. Bericht vom Obmann des Umweltausschusses.

14. Subventionsansuchen.

15. Abfertigung für eine Köchin der Schülerausspeisung.

16. Bereitschaftsentschädigung für den handwerklichen Gemeinde-

    bediensteten.

17. Schulbeihilfenaktion für Kinder von Gemeindebediensteten;

    Grundsatzbeschluß.

18. Allfälliges.

 

 


TOP. 1.) Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 1993.

 

Bürgermeister Wieser teilt mit, daß der Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 1993 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen ist und in dieser Zeit keine Anregungen oder Einwände eingelangt sind. Den Fraktionsführern wurde eine Ausfertigung zeitgerecht zugestellt und die Erläuterungen zu den einzelnen Ausgaben zur Verfügung gestellt. Die geänderten Ausgaben und Einnahmen werden von ihm nun genau erläutert und zu den einzelnen Voranschlagsposten Erklärungen abgegeben. Es sind größere Änderungen vorgenommen worden, da durch den Rechnungsabschluß 1992 einzelne Abgänge abgedeckt werden konnten und somit haben sich die Zuführungen grundlegend geändert. Die größeren Änderungen wurden ja bereits im Gemeinderat im Laufe des Jahres behandelt und auch genehmigt. Es handelt sich also hier um eine Zusammenfassung sämtlicher Änderungen des Voranschlages 1993. Einige unvorherge-sehene Ausgaben wurden notwendig, z.B. der Ölaustritt bei der Hauptschule sowie die ursprünglich nicht vorgesehenen Straßensanierungen im gesamten Gemeindebereich auf Grund von großen Frostaufbrüchen.

Im außerordentlichen Haushalt werden die einzelnen Vorhaben vom Bürgermeister erläutert und die größeren Änderungen haben sich bereits durch den Rechnungsabschluß ergeben. Der Abgang ist hauptsächlich auf das noch nicht ausfinanzierte Vorhaben "Hallen- und Freibadsanierung" zurückzuführen. Es ist auch der Zwischenkredit noch nicht abgeschlossen und die endgültige Abrechnung war noch nicht möglich, da die Schlußrechnungen noch nicht zur Gänze vorliegen. Bezüglich der Einnahmen für die Badsanierung wird von ihm mitgeteilt, daß bereits ein Ansuchen um Aufstockung der Förderungen beim Amt der OÖ. Landesregierung eingereicht wurde.

Beim Kanal- und Wasserleitungsbau konnten mehr Einnahmen aus dem ordentlichen Haushalt zugeführt werden, da erhöhte Anschlußgebühren eingegangen sind.

 

Vom GV. Murauer wird erklärt, daß ja größtenteils bereits die notwendigen Gemeinderatsbeschlüsse für die Abänderung der Haushaltsstellen vorliegt. Beim Hallenbad konnte er feststellen, daß die Stromkosten sehr hoch sind. Er stellt die Frage, ob die Steuereinnahmen und insbesondere die Lohnsummen- und die Gewerbesteuer im vorgesehenen Ausmaß eingehen werden.

 

Der Bürgermeister gibt dazu bekannt, daß er eine Überprüfung des Stromverbrauches durch die OKA veranlaßt hat, ein Ergebnis ist aber noch ausständig. Mehr Kosten werden sicherlich anfallen, die Höhe ist aber noch nicht bekannt. Bezüglich der Steuereinnahmen ist er der Meinung, daß die Lohnsummensteuer sicher erreicht wird, bei der Gewerbesteuer handelt es sich immer um einen Unsicher-heitsfaktor und die genaue Summe kann erst nach endgültiger Abrechnung der Gewerbesteuer festgestellt werden.

 

GV. Weilhartner erklärt, daß die Unterlagen über den Nachtragsvor-anschlag, die den Fraktionsführern zur Verfügung gestellt wurden, sehr gut sind. Bei den Ausgaben sind die Steigerungen nicht erfreulich und die Zuführungen wurden daher weniger. Im außerordentlichen Haushalt ist der Abgang ziemlich hoch, der großteils auf die Hallenbadsanierung zurückzuführen ist. Er ist der Meinung, daß bezüglich Einsparungen beim Betrieb des Hallenbades vom Prüfungsausschuß eine Überprüfung durchgeführt werden soll, um die Ausgaben eventuell verringern zu können.

 

Vom Bürgermeister wird berichtet, daß im Hallenbad zwar die Betriebskosten gestiegen sind, aber die Einnahmen sind auch dementsprechend mehr geworden. Er ist der Meinung, daß eine Steigerung der Einnahmen noch möglich sein wird. Das Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben hat sich sicherlich schon verbessert.

 

Nachdem keine Wortmeldungen bezüglich Nachtragsvoranschlag mehr vorliegen, wird vom Vizebürgermeister Wimmer erklärt, daß der Nachtragsvoranschlag zwar Änderungen betrifft, die nicht vorhersehbar waren, im Gesamten gesehen ist aber der Voranschlag sehr realistisch erstellt worden. Durch den Rechnungsabschluß, welcher sehr positiv war, konnten Abdeckungen durchgeführt werden, wodurch natürlich der Nachtragsvoranschlag erforderlich wurde. Vizebürgermeister Wimmer stellt den Antrag, vorliegenden Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 1993 mit den Summen

 

Ordentlicher Haushalt Einnahmen          27,943.000,--

                      Augaben            27,943.000,--

Außerordentlcher Haushalt Einnahmen      12,216.000,--

                      Ausgaben           16,761.000,--

                      Fehlbetrag          4,545.000,--

genehmigen zu wollen.

 

 

 

Beschluß: Es wird dieser Antrag einstimmig angenommen und der

          Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 1993 genehmigt.

 

 

 

 

TOP. 2.) Kegelsportanlage; Änderung des Finanzierungsplanes.

 

 

 

Der Vorsitzende gibt bekannt, daß für die Erweiterung der Kegelsportanlage für den ATSV im Jahre 1992 vom Gemeinderat ein Finanzierungsplan beschlossen wurde. Bei der damaligen Finanzierung war vorgesehen, daß von der Marktgemeinde Riedau insgesamt S 150.000,--, aufgeteilt auf drei Jahre, zur Verfügung gestellt werden. Vom Amt der OÖ. Landesregierung wurde nun ein neuer Finanzierungsplan vorgelegt, bei dem der Anteilsbetrag aus dem ordentl.  Haushalt auf S 200.000,--, aufgeteilt auf die Jahre                                                                        

1992  S 50.000,--, 1993 und 1994 je S 75.000,--, angehoben wurde. Dieser Finanzierungsvorschlag soll nun auch vom Gemeinderat genehmigt werden, um die Flüssigmachung der BZ-Mittel beantragen zu können.

 

Es wird vom GV. Murauer erklärt, daß sich das Land mit Vorschreiben leicht tut und die Gemeinde aber keine andere Möglichkeit hat, als diese Beträge zur Verfügung zu stellen. Von ihm wird  daher der Antrag gestellt, folgenden Finanzierungsplan für die Erweiterung der Kegelsportanlage für den ATSV Riedau genehmigen zu wollen:

 

 

                             1992      1993      1994      Gesamt

 

Anteilsbetrag o.H.          50.000    75.000    75.000     200.000

Eigenleistung              150.000   150.000    80.000     380.000

Landeszusch.Sportref.      150.000   150.000    50.000     350.000

Bedarfszuweisung           150.000   150.000               300.000

ASKÖ-Landesverband          20.000    25.000    25.000      70.000

 

S u m m e:                 520.000   550.000   230.000   1,300.000

 

 

 

 

Vom GV. Weilhartner wird die Meinung vertreten, daß das Land die Gemeinde vor die Tatsache stellt, finanzielle Mittel für ein Vorhaben nach ihren Auslegungen zu genehmigen. Der Gemeinderat hat dann nur mehr die Möglichkeit, die Vorgabe des Landes zu beschließen.

 

Nachdem die Debatte beendet wurde, wird über den Antrag des GV. Murauer, den zur Kenntnis gebrachten Finanzierungsplan genehmigen zu wollen, abgestimmt.

 

Beschluß: Einstimmig wird dieser Antrag angenommen und somit der      

          Finanzierungsplan für die Errichtung der Kegelsportan-

          lage für den ATSV geändert.

 

 

 

 

 

TOP. 3.) Verrechnung des Wasserverbrauches bei Rohrbrüchen;

         Regelung.

 

 

 

Bezüglich Verrechnung des Wasserverbrauches bei Rohrbrüchen wird vom Bürgermeister mitgeteilt, daß eine Regelung getroffen werden soll. Bei Rohrbrüchen nach einem Wasserzähler wurde von Seiten des Gemeindeamtes bei größerem Verbrauchsunterschied nur die Verrechnung der Wassergebühr nach dem durchschnittlichen Verbrauch vorgenommen. Dies war möglich, da das Wasser aus der gemeindeeigenen Anlage keine bzw. nur geringfügige Transportkosten verursachte. Nachdem nun die Wasserversorgungsanlage umgestellt wurde, muß von Seiten der Gemeinde jeder Kubikmeter gelieferten Wassers an das LWU bezahlt werden. Sollte die ursprüngliche Ver-rechnungsart beibehalten werden, müßte die Gemeinde den erhöhten Wasserverbrauch bei der Abrechnung bezahlen. Dies ist sicherlich nicht im Sinne der sparsamen Wirtschaftsführung und es soll daher eine neue Regelung getroffen werden. Vom Bürgermeister wird vorgeschlagen, daß die Wassergebühren auch bei Rohrbrüchen zur Gänze verrechnet werden und die Kanalgebühr für den erhöhten Wasserverbrauch nicht in Rechnung gestellt wird. Es soll den Wasserbeziehern auch klar werden, daß mit dem wichtigen Lebensmittel Wasser nicht leichtfertig umgegangen wird.

 

Vom GR. Ortner wird die Meinung vertreten, daß der Wasserverlust bei kleineren Mengen nicht leicht feststellbar sein wird. Bei größeren Mengen ist es sicherlich möglich und er ist auch dafür, daß die Wassergebühr zur Gänze verrechnet wird. 

 

GV. Weilhartner schließt sich dieser Meinung an, daß nur die tatsächlichen Kosten des Wasserverbrauches weiterverrechnet werden.

 

Die Verrechnung dieses Wasserverbrauches soll ja keine Strafe für den Bezieher bedeuten, sondern die Wasserversorgung ist ein Betrieb und ist daher auch mit einem Geschäft zu vergleichen, erklärt GV.Ing.Demmelbauer. Er stellt daher den Antrag, bei Wasserrohrbrüchen innerhalb der Wasseruhr der angeschlossenen Liegenschaften den tatsächlichen Wasserverbrauch zu verrechnen, wobei die Kanalbenützungsgebühr mit dem Duchschnittswert der vorhergehenden Verbrauchsmengen verechnet wird.

 

Beschluß: Einstimmig wird diese Regelung von den anwesenden

          Gemeinderatsmitgliedern angenommen.

 

 

 

TOP. 4.) Erlassung einer Verordnung zur Ernennung eines

         Ortschaftsweges.

 

 

Vom Vorsitzenden wird mitgeteilt, daß der Ausbau des Ortschaftsweges Ottenedt ja bereits mit Gemeinderatsbeschluß genehmigt ist. Nach dem neuen OÖ. Straßengesetz 1991 ist es erforderlich, die Widmung dieser Straße mittels Verordnung vorzunehmen. Es liegt nun eine Verordnung vor, die vom ihm wie folgt zur Kenntnis gebracht wird:

 

V e r o r d n u n g

 

über die Widmung einer Straße

für den Gemeingebrauch und ihre Einreihung als

O r t s c h a f t s w e g

 

 

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Riedau hat am 04. November 1993 gemäß § 11 Abs. 1 OÖ. Straßengesetz 1991, LGBl. Nr. 84, in Verbindung mit den §§ 40 Abs. 2 Z. 4 und 43 OÖ. GemO 1990 beschlossen:

 

§ 1

 

Die Marktgemeinde Riedau beabsichtigt eine Straße in Ottenedt zu bauen. Sie beginnt bei der Pramtal-Bezirksstraße und führt entlang der südlichen Bauparzelle bis zur Pram und mündet in die bereits bestehende Straße an der Pram ein. Weiters wird eine Verbindungsstraße als Ringstraße zur Erschließung der nördlich gelegenen Bauparzellen errichtet.

 

Diese Straße wird dem Gemeingebrauch gewidmet und als Ortschaftsweg gemäß § 8 Abs. 2 Z. 2 OÖ. Straßegesetz 1991 eingereicht.

 

§ 2

 

Die genaue Lage dieser Straße ist aus dem Lageplan im Maßstab 1:1000 zu ersehen, der beim Marktgemeindeamt während der Amtsstunden von jedermann eingesehen werden kann und auch vor Erlassung dieser Verordnung durch 4 Wochen im Marktgemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufgelegen ist.

 

§ 3

 

Diese Verordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 o.ö. GemO. 1990 durch zwei Wochen kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.

 

 

Der Bürgermeister stellt abschließend den Antrag, diese zur Kenntnis gebrachte Verordnung für die Ernennung des Ortschaftsweges Ottenedt genehmigen zu wollen.

 

Beschluß: Die Verordnung wird genehmigt, da alle Gemeinderats-

          mitglieder dem Antrag des Bürgermeisters zustimmen.

 

 

 

 

TOP. 5.) Löschungserklärung für Vor- und Wiederkaufsrecht.

 

 

Es liegt eine Zustimmungserklärung vor, mit dem die Marktgemeinde Riedau auf das Vor- und Wiederkaufsrecht für einen Grundverkauf im Bereich Schwaben, ehemalige Ziegelwerksgrundstücke, verzichten soll. Der Bürgermeister gibt dies bekannt und erklärt, daß Herr Dipl.Ing. Johann Scherzer an die Ehegatten Hermann und Theresia Laufenböck aus dem Grundstück 631/1 KG. Vormarkt-Riedau Grundbuch 48138 im Ausmaß von 235 m2 verkaufen will. Die Gemeinde hat an diesem Grundstück keinelei Interesse und einer Zustimmung für den Verzicht des Wiederkaufs- und Vorkaufsrechtes steht daher nichts im Wege.

 

Der Bürgermeister stellt nun den Antrag, die vom öffentl. Notar Dr. Ernst Pernegger vorgelegte  Zustimmungserklärung, mit der die Marktgemeinde Riedau auf das Vor- und Wiederkaufsrecht für das obgen. Grundstück verzichtet, genehmigen zu wollen.

 

Beschluß: Einstimmig wird diese Zustimmungserklärung genehmigt.

 

 

 

 

TOP. 6.) Verlängerung der Johann Raaberstraße; Baubeschluß und

         Vergabe der Arbeiten.

 

 

 

Die Verlegung und der Neubau des Restgrundstückes der Johann Raaberstraße vom Einsatzzentrum zur Vormarktstraße könnte nun ausgebaut werden, erklärt Bgm. Wieser. Die Hüttenversetzung ist durchgeführt und es steht nun der Grund für die Verlegung der Straße zur Verfügung. Um für das kurze Straßenstück nicht Ausschreibungen durchführen zu müssen, wäre es möglich, im Anhangverfahren des Anbotes der Fa. Alpine, Anbot Siedlungsstraße Schwaben, diesen Straßenbau zu vergeben. Von der Fa. Neulinger & Leidinger, Raab, wurden ebenfalls Preise eingeholt und es wurde festgestellt, daß diese Firma günstigere Preise angeboten hat. Vom Gemeinderat wäre daher zu entscheiden, ob erstens die Straße überhaupt gebaut werden soll und zweitens welche Firma den Auftrag für diesen Straßenbau bekommt. Sollte eine Vergabe an den Billigstbieter, die Fa. Neulinger & Leidinger, erfolgen, müßten die Graderarbeiten seperat an die Fa. Alpine erteilt werden. Einsparungen könnten bei der Fa. Neulinger & Leidinger noch erzielt werden, da es sich bei diesem Bauvorhaben dann um eine Baustelle der Gemeinde handeln würde mit Einsatz von Fahrzeugen der Fa. Neulinger & Leidinger.

 

Vom GR. Pointl wird die Meinung vertreten, daß die Fa. Neulinger & Leidinger als ortsansässige Firma diese Arbeiten durchführen soll. Von ihm wird daher der Antrag gestellt,

a) den Straßenbau noch in diesem Jahre durchzuführen und

b) die Bauarbeiten an die Fa. Neulinger & Leidinger  und die

   Graderarbeiten an die Fa. Alpine zu vergeben.

 

Bei den errechneten Preisen anhand der vorliegenden Anbote handelt es sich um keine Fixpreise, sondern die Verrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Verbrauch und Einsatz. Bei den Preisen der Fa. Alpine wurde eine Gesamtherstellungssumme von S 111.948,-- und von der Fa. Neulinger & Leidinger incl. des Graderzuges von der Fa. Alpine ein Gesamtpreis von S 100.378,-- festgestellt.

 

Vom GV. Weilhartner wird der Bau dieser Straße sowie auch Vergabe an die Fa. Neulinger & Leidinger und Alpine befürwortet.

 

Vom GV. Murauer wird die Frage gestellt, ob eine Asphaltierung darin enthalten ist und ob bei diesem Straßenstück auch Interessentenbeiträge bzw. Fahrbahnkostenbeiträge eingehoben werden können.

 

Vom Bürgermeister wird erklärt, daß eine Asphaltierung heuer nicht vorgesehen ist und die Einhebung von Interessentenbeiträgen höchst wahrscheinlich nicht möglich sein wird, eine Überprüfung wird noch erfolgen.

 

Beschluß: Die Anträge des Gemeinderates Pointl werden einstimmig

          angenommen.

 

 

 

 

 

TOP. 7.) Änderung des Gemeindebeitrages für den

         Schulschwimmsport.

 

 

 

Für den Schulschwimmsport wurde bis zum Beginn des Schuljahres 1993/94 ein Eintritt von S 10,-- pro Kind verlangt. Da dieser Eintrittspreis von der Gemeinde bezahlt und  nun auf S 35,-- angehoben wurde, ist mit Gemeinderatsbeschluß zu regeln, welcher Betrag nun von Seiten der Marktgemeinde Riedau für die Schulkinder aus Riedau zur Verfügung gestellt wird. Dies wird vom Bürgermeister erklärt und er gibt bekannt, daß S 10,-- als Eintrittspreis gerechnet werden und S 25,-- als Betriebskostenanteil. Fast 90 % der Schulen haben diese Regelung zur Kenntnis genommen und kommen wiederum zum Schulsport. Rund 1/3 der Gemeinden bezahlen diesen gesamten Betrag von S 35,--, ein weiteres Drittel hat sich bereit erklärt, S 25,--, also den Betriebskostenanteil zu übernehmen und ca. 1/3 überläßt die Bezahlung den Schulkindern.

 

Der Bürgermeister stellt nun den Antrag, daß die Marktgemeinde Riedau wieder die gesamten Eintrittskosten, so wie bisher, nur jetzt mit einer Summe von S 35,-- je Kind und Eintritt, übernimmt.

 

Diese Meinung wird auch von Frau GV. Wolschlager vertreten, die erwähnt, daß die Bezahlung des Eintrittsgeldes für die Riedauer Kinder gerechtfertigt ist. Auch vom GV. Weilhartner wird die Bezahlung des gesamten Eintrittsgeldes begrüßt.

 

Beschluß: Es wird einstimmig beschlossen, das Eintrittsgeld von

          S 35,-- je Eintritt und Schulkind für den Schulschwimm-

          sport von der Gemeinde zu begleichen.

 

 

 

TOP. 8.)  Kabelverlegung der 30 kV-Leitung; Behandlung des

          Ersuchens der Fa. Leitz.

 

 

 

Es teilt der Vorsitzende mit, daß von der Geschäftsleitung der Fa. Leitz schriftlich die Abrechnung der Verkabelung für die 30 kV-Leitung Riedau-Zell/Pram mit folgender Darstellung vorgelegt wurde:

 

Fremdarbeit                                  S    743.154,92

   Arbeitszeit  Leitz        610 x 390,-     S    237.900,--

       "   Gemeinde Riedau   410 x 390,--    S    159.900,--

       "   Gemeinde Zell     110 x 390,--    S     42.900,--

Gesamtkosten                                 S  1,183.855,--

 

 

Dieses Schreiben wird vom Bürgermeister vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Von der Fa. Leitz wird damit an die  Gemeinde  folgender Antrag gestellt:

 

Die Gemeinde Riedau verzichtet auf die Abgeltung der erbrachten Arbeitsleistung und übernimmt die nach Setzungen anfallende Feinasphaltierung des Gehsteiges lt. Anbot der Fa. Alpine in einer Höhe von S 65.940,--. Den sich daraus noch ergebenden Fehlbetrag in Höhe von S 81.055,-- würde die Fa. Leitz übernehmen. Weiters wird noch mitgeteilt, daß die Gemeinde Zell/Pram bereits auf die Abgeltung der erbrachten Arbeitsleistung verzichtet hat.

 

Über diese Angelegenheit wird eingehend beraten und der Bürgermeister erklärt, daß ursprünglich die Vereinbarung getroffen wurde, daß die Gemeinde Riedau S 600.000,--, die ISG S 200.000,-- und die Gemeinde Zell/Pram S 100.000,-- für diese Verkabelung zur Verfügung stellt. Es ist nun zu überlegen, ob diese Vereinbarung, die mit Gemeinderatsbeschluß festgelegt wurde, aufrecht erhalten bleiben soll oder ob auf Grund der erhöhten Kosten der Fa. Leitz noch Zugeständnisse gemacht werden können. Da die Verkabelung natürlich auch für die Gemeinde Vorteile gebracht hat, wird vom Bürgermeister vorgeschlagen, daß auf die Anrechnung der erbrachten Arbeitsleistung verzichtet wird und die Asphaltierung müßte aber von der Fa. Leitz übernommen werden. Dies wäre ein nochmaliges Entgegenkommen gegenüber der Fa. Leitz, das seiner Meinung nach gerechtfertigt wäre.

 

Vom GV. Weilhartner wird erwähnt, daß ja damals mit Gemeinderatsbeschluß schon der Beitrag festgelegt wurden. Auf Grund der geänderten Situation bezüglich der höheren Kosten, wird aber der Vorschlag des Bürgermeisters angenommen.

 

Der bereits festgelegte Förderungsbeitrag der Gemeinde Riedau von S 600.000,-- soll nach Meinung des GV. Murauer beibehalten werden. Es gibt noch andere Betriebe, die gefördert werden könnten und seiner Meinung nach sind S 600.000,-- für dieses Vorhaben genug und es soll auch nicht mehr erhöht werden.

 

Nach eingehender Diskussion wird vom Bürgermeister Wieser der Antrag gestellt, auf die Anrechnung der Arbeitsleistung der Gemeindearbeiter in Höhe von S 159.900,- zu verzichten und die Kosten der noch notwendigen Asphaltierung für den Gehsteig muß die Fa. Leitz übernehmen.

 

Beschluß: Dieser Antrag des Bürgermeisters wird mit 16 JA-Stimmen

          (13 ÖVP und 3 FPÖ) angenommen, die 8 Mitglieder der SPÖ

          und GR. Ruhmanseder, FPÖ stimmen dagegen.

 

 

 

 

TOP. 9.)  Straßenbeleuchtung in der Ortschaft Schwaben.

 

 

Wie ja bekannt ist, wurde in der Ortschaft Schwaben die Neuerrichtung einer Straße durchgeführt. Die noch in diesem Jahr vorgesehene Asphaltierung wird sich auf das Jahr 1994 verschieben, erklärt der Bürgermeister, da dies auch bezüglich der Setzungen günstiger ist. Es geht nun um die Frage, ob für diesen Bereich der Schwabensiedlung auch eine Straßenbeleuchtung errichtet werden soll. Wenn dies der Fall ist, müßten die Kabelverlegungen in diesem Jahr durchgeführt werden. Für diese Kabelverlegungen incl. der Betonrohre für die Standorte der Maste sind Ausgaben von rund S 40.000,-- erforderlich. Vom Vorsitzenden wird noch erklärt, daß mit dieser Straßenbeleuchtung dann für einen späteren Zeitpunkt auch ein Zusammenschluß für die bereits bestehende Beleuchtung bei der Verbindungsstraße entlang der Bundesbahn möglich wäre.

 

GR. Hintermayr ist für die Errichtung einer Straßenbeleuchtung in diesem Bereich, er ist aber der Meinung, daß auch mit weniger Maststandpunkten das Auslangen gefunden werden könnte. Die Standpunkte der Beleuchtungsmaste können noch neu überdacht werden, erklärt der Bürgermeister.

 

Es wurde bereits im Bauausschuß über diese Straßenbeleuchtung positiv gesprochen, erklärt GR. Ortner und er stellt daher den Antrag, im angeführten Bereich die Straßenbeleuchtung vorzubereiten bzw. zu errichten.

 

Beschluß: Es wird dieser Antrag einstimmig angenommen und die

          Straßenbeleuchtung für Schwaben somit genehmigt.

 

 

 

 

 

TOP. 10.) Behandlung eines Ansuchens um Gewährung einer

          Betriebsförderung.

 

 

Das Ansuchen des Herrn Hartl Günter um Betriebsförderung wird vom Bürgermeister vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Es wird darin bekanntgegeben, daß für Um- und Innenausbauarbeiten eine Summe von ca. S 750.000,-- ausgegeben wurden, wobei die Arbeiten von ortsan-sässigen Handwerkern durchgeführt wurden. Weiters wird bekanntge-geben, daß die Lohnsummensteuer sehr gering ist und daher um eine direkte Förderung im höchst möglichen Ausmaß ersucht wird.

Dazu wird vom Bürgermeister noch mitgeteilt, daß Betriebsförderungen ja individuell behandelt werden, eine Höchst-grenze aber bereits einmal festgelegt wurde.

 

GR. Pointl erklärt, daß eine Gutschrift von Steuern in diesem Fall nicht gut möglich ist und er stellt daher den Antrag, eine direkte Förderung von S 20.000,-- genehmigen zu wollen.

 

Die Förderungsrichtlinien für Betriebsförderungen sollen überdacht werden, erklärt GV. Weilhartner. Er ist für eine Förderung des neuen Betriebes und unterstützt den Antrag vom GR. Pointl, da durch diesen Betrieb wieder Arbeitsplätze für Riedau geschaffen wurden. Eine gerechte Förderung ist zur Zeit aber nicht gegeben.

 

GV. Murauer erklärt, daß eine Höchstgrenze seiner Meinung nach vom Gemeinderat nicht festgelegt wurde. Bezüglich des Betriebes Hartl wird zum Vergleich von ihm erwähnt, daß andere Betriebe weniger Ausgaben haben und daher eine Förderung von S 25.000,-- gerechtfertigt wäre. Er stellt auch gleich den Antrag, für Herrn Günter Hartl, Riedau 87, eine Betriebsförderung von S 25.000,-- zu gewähren.

 

GR. Pointl ist der Meinung, daß Investitionen sicherlich getätigt wurden, aber für die Gemeinde keine großen Einnahmen zu erwarten sind und er glaubt daher, daß S 20.000,-- genügen würden.

 

Darüber wird noch eingehend beraten und verschiedene Meinungen vertreten, z.B. erklärt GR. Ruhmanseder, daß bei der Förderung für die Fa. Leitz keine Grenze gesetzt wurde und bereits überhöhte Förderungen genehmigt wurden. Nach diesen Beratungen wird als erstes über den Antrag von GV. Murauer abgestimmt, da dieser Antrag eine höhere Förderungssumme beinhaltet.

 

Beschluß: Es wird nun einstimmig genehmigt, Herrn Hartl Günter

          eine Betriebsförderung von S 25.000,-- zu gewähren.

 

 


TOP. 11.) Bericht vom Obmann des Bauauschusses.

 

 

Vom Obmann des Bauauschusses GR. Ortner wird mitgeteilt, daß am 9.9.1993 eine Sitzung des Bauausschusses stattgefunden hat. Im TOP. 1.) wurde die Abänderung des Flächenwidmungsplanes behandelt. Es wurden alle Ansuchen die vorliegen behandelt und beurteilt. Die Befürwortungen bzw. Ablehnungen wurden aber auch dementsprechend begründet und im Protokoll dieser Sitzung festgehalten. Er bringt den Mitgliedern des Gemeinderates diese Besprechungsergebnisse  zur Kenntnis.

 

Im zweiten TOP. wurde das von Herrn Sperl erarbeitete Wegekonzept vorgestellt und besprochen. Der Obmann erklärt dazu, daß die Verwirklichung sehr schwierig sein wird, da großteils die Inanspruchnahme von Privatgrund erforderlich ist. Seiner Meinung nach sollen nun zwei Wege realisiert werden und zwar der durch die Ortschaft Berg und Habach sowie jener entlang der Pram bis Zell/Pram, Gollbach, Berg und wieder zurück nach Riedau. Es handelt sich hier um öffentliche Wegparzellen und bestehende befestigte Wege, daher könnte diese Realisierung möglichst bald geschehen. Es wird von ihm vorgeschlagen, mittels Hilfe von Gemeindearbeitern Beschilderungen durchzuführen. Dieses Wegekonzept ist sicherlich eine gute Grundlage für die Zukunft. Er bedankt sich bei Herrn Sperl für diese geleistete Arbeit.

 

GV. Ing. Demmelbauer ist der Meinung, daß dieses Wegekonzept in das von der Gemeinde in Auftrag gegebene Gesamtkonzept Einfluß nehmen soll.

 

Bürgermeister Wieser Otto bedankt sich beim Bauausschußobmann für diesen Bericht und gibt bekannt, daß das Raumordnungsgesetz geändert wird und sich daher auch bei den Antragstellern Änderungen ergeben werden. Nachdem das neue Gesetz die Einhebung der Aufschließungsgebühren verlangt, wird eine Verständigung und Aufklärung der Grundbesitzer notwendig werden. Die Widmung von größeren Baulandgebieten wird zu überlegen sein, erklärt der Bürgermeister, da in nächster Zeit sicherlich keine größeren Wasserleitungs- und Kanalerweiterungen vorgesehen sind.

 

 

TOP. 12.) Bericht vom Obmann des Prüfungsausschusses.

 

 

 

Am 28.9.93 hat der Prüfungsausschuß eine Sitzung abgehalten, erklärt Obmann GR. Schabetsberger. Es wurden dabei alle Konten des Jahres 1993, und zwar die die Volksschule betreffen durchgesehen und für in Ordnung befunden. Lediglich der Zahlungsbeleg betreffend Mitgliedsbeitrag an die "Innviertler Künstlergilde" bedarf einer Aufklärung, da bereits die Gemeinde Mitglied ist und daher eine Doppelmitgliedschaft besteht. Bei der Überprüfung der Konten für die Hauptschule Riedau wurden keine Mängel festgestellt.

 

Der Vorsitzende bedankt sich für diesen Bericht und erklärt, daß die Doppelmitgliedschaft abgestellt werden wird.

 

 

 

TOP. 13.) Bericht vom Obmann des Umweltausschusses.

 

 

Der Ausschuß für örtliche Umweltfragen hat am 11.10.1993 eine Sitzung abgehalten, erklärt Obmann GV. Ing. Demmelbauer. Es wurden zwei TOP. behandelt und dazu wird von ihm nun berichtet, daß die Auswirkungen der Verpackungsverordnung beraten wurden. Konkrete Lösungen konnten nicht gefunden werden, es ist sicherlich notwendig, daß noch von der Gemeinde und vom Bezirksabfallverband Regelungen ausgearbeitet werden. Vom Obmann wird an den Bürgermeister die Frage gestellt, welche Aktivitäten von Seiten des Bezirksabfallverbandes nun vorgesehen sind.

 

Der Bürgermeister teilt dazu mit, daß Verhandlungen mit dem Land sowie mit Abfallunternehmungen vorgesehen sind. Die Erstellung von Sammelinseln wird nicht mehr gefördert und daher wird es eine Reduzierung dieser Standorte geben. In Riedau konkret wäre vorgesehen, daß fünf Standorte für die Aufstellung von verschiedenen Kontainern vorgesehen werden. Damit wäre für die Bevölkerung die Abgabe des gesammelten und getrennten Mülls abgedeckt.

 

Vom Obmann Ing. Demmelbauer wird weiters berichtet, daß beim zweiten TOP. die Verfütterung von Speiseresten beraten wurde. Laut Landesgesetz ist es verboten, diese Speisereste von Großküchen unbehandelt an Tiere weiter zu verfüttern. Die Gemeinde ist davon direkt betroffen, da eine öffentliche Ausspeisung in der Hauptschule besteht. Die Vorschriften sind deshalb so streng, da durch die Verfütterung eine Seuchengefahr bestehen kann. Es wird nun das Ziel angestrebt, mit den Gemeinden Dorf/Pram und Zell/Pram eine Regelung in dieser Richtung zu finden. Bei der ersten Kontaktaufnahme mit den Gemeinden wurde eine gemeinsame Regelung aber nicht befürwortet. In der Zwischenzeit haben die Bürgermeister der drei Gemeinden ein Gespräch geführt und vereinbart, daß doch eine gemeinsame Lösung angestrebt werden soll. Die vom Gesetz vorgeschriebene Kesselanlage für die Aufbereitung der Speisereste könnte mit einem Landwirt und den drei Gemeinden gemeinsam angeschafft und die Kosten aufgeteilt werden. Eine diesbezügliche Besprechung mit Vertretern der drei Gemeinden muß noch erfolgen.

 

Es bedankt sich der Bürgermeister für diesen Bericht.

 

 

 

TOP. 14.) Subventionsansuchen.

 

Bürgermeister Wieser teilt mit, daß drei örtliche Vereine um Förderung angesucht haben. Diese Ansuchen und zwar vom ATSV Riedau, Sektion Wandern, vom KOV Ortsgruppe Riedau und vom Elterverein der Volks- und Hauptschule Riedau werden von ihm vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht.

Der ATSV Sektion Wandern ersucht um eine Förderung zur Anschaffung von Wanderjacken und Wanderschuhen. Der KOV Ortsgruppe Riedau ersucht um eine Vereinsförderung für die 32 Mitglieder. Der Elternverein der Volks- und Hauptschule bittet um eine Vereinsförderung zum Ankauf von Unterrichtsbehelfen für die Kinder der Schulen.

 

Die Förderung dieser drei Vereine wird vom GV. Gahleitner befürwortet und er stellt den Antrag, dem Elternverein S 2.000,--, dem KOV S 1.000,-- und dem ATSV S 2.000,-- als Förderung zur Verfügung stellen zu wollen. Bezüglich ATSV erklärt er, daß nur mehr S 2.000,-- im heurigen Budget zur Verfügung stehen.

 

Vom GV. Murauer wird diese Förderung begrüßt, er ist aber der Meinung, daß dem ATSV S 2.500,-- zustehen würden. Er wird diesen Antrag unterstützen und dem ATSV S 500,-- aus seiner Privatkasse zur Verfügung stellen.

 

Auch vom GV. Weilhartner wird die Förderung unterstützt und im Besonderen bedankt er sich beim Obmann des Elternvereines für die Unterstützung der Schulen.

 

Beschluß: Der Antrag des GV.Gahleitner wird von den anwesenden

          Gemeinderatsmitgliedern einhellig zur Kennntis genommen.

          Die beantragte Förderungen sind somit einstimmig

          genehmigt.

 

 

 

 

 

Vom Vorsitzenden wird erklärt, daß in den TOP. 15., 16. und 17 personelle Entscheidungen getroffen werden und er bittet daher die Zuhörer den Saal zu verlassen, da diese TOP. unter Ausschluß der Öffentlichkeit behandelt werden.

 

 

 

 

TOP. 15.) Abfertigung für eine Köchin der Schülerausspeisung.

 

Unter Ausschluß der Öffentlichkeit.

 

TOP. 16.) Bereitschaftsentschädigung für den handwerklichen

          Gemeindebediensteten.

 

Unter Ausschluß der Öffentlichkeit.

 

TOP. 17.) Schulbeihilfenaktion für Kinder von Gemeinde-

          bediensteten; Grundsatzbeschluß.

 

Unter Ausschluß der Öffentlichkeit.

 

 

 

 

Bevor der nächste TOP. behandelt wird, wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt und die Zuhörer in den Sitzungssaal gebeten.

 

 

TOP. 18.) Allfälliges.

 

 

Bürgermeister Wieser teilt mit, daß der SVR Riedau, Sektion Asphalt Stockschützen, eine Planskizze für die Errichtung eines Clubheimes vorgelegt hat. Diese Planskizze wird von ihm nun erläutert und den Gemeinderatsmitgliedern vorgestellt. Vorgesehen wäre, am Hochbau des Regenbeckens anschließend einen Zubau zu errichten, in dem Sanitäranlagen und ein Clubraum enthalten sind. Die grobe Kostenschätzung wurde mit S 600.000,-- angenommen. Der Bürgermeister ist der Meinung, daß von Seiten der Gemeinde dieses Projekt unterstützt werden könnte. Er stellt sich vor, daß die Grundzurverfügungstellung und die Erlassung von Anschlußgebühren möglich wäre. Gesamtbetrag für die Gemeinde würde sich auf ca. S 100.000,-- belaufen. Er stellt an die Fraktionsführer die Frage, wie die Einstellung zu diesem Projekt ist.

 

GV. Murauer ist für die Unterstützung dieses Projektes von Seiten der Gemeinde.

 

GR.Hintermayr spricht sich für die Errichtung und Unterstützung der Sanitäranlagen, aber nicht für die finanzielle Beteiligung an den Clubräumen aus.

 

Vom GV. Gahleitner wird mitgeteilt, daß die Errichtung der Sanitäranlagen notwendig ist und die Gemeinde dazu eine Unterstützung gewähren soll, für den Clubraum aber nicht.

 

 

Vom GV. Murauer wird ersucht, daß mit der Straßenverwaltung bezüglich Aufstellung der Schneegitter bei der Fußgängerunterführung nach Pomedt gesprochen werden soll, damit keine Sichtbehinderung erfolgt. Er erkundigt sich weiters beim Bürgermeister über den Abschluß des Kaufvertrages für den Ankauf der Madlspergerliegenschaft. Bei der Birkenallee nach Pomedt wäre es vorteilthaft, wenn Papierkörbe aufgestellt würden, erklärt GV. Murauer. Weiters gibt er bekannt, daß beim Umspannwerk bei den ÖBB-Wohnhäusern es notwendig wäre, eine Straßenmulde auszufüllen. Er erkundigt  sich noch, was mit dem Geld vom Fremdenverkehr geschieht, er glaubt, daß diese Mittel für den Wegebau eingesetzt werden sollen.

 

Der Bürgermeister erklärt, daß der Kaufvertrag Madlsperger soweit fertig ist, nur einige formale Änderungen wurden vom Liegen-schaftsbesitzer verlangt, dann kann eine Unterfertigung erfolgen. Das Geld, das aus dem Fremdenverkehr der Gemeinde zur Verfügung gestellt wurde, könnte  für Wegebau zur Verfügung gestellt werden, er gibt dazu noch bekannt, daß entlang der Pram ein Wegekonzept erstellt wird und hier könnte es eventuell sinnvoll eingesetzt werden. Bezüglich der Abfallkörbe entlang der Allee ist seine Meinung, daß diese ohne weiters aufgestellt werden könnten.

 

Als Obmann des Elternvereines bedankt sich GV. Ing. Demmelbauer für die Förderung die genehmigt wurde und für die Bezahlung des Eintrittsgeldes für den Schulschwimmsport.

 

GR. Böcklinger ist der Meinung, daß im Saunaaufenthaltsraum Vorhänge angebracht werden sollen und einige Bilder könnten diesen Raum wohnlicher machen. Weiters erkundigt er sich, wie viele Heimatbücher bereits verkauft wurden und wie viele noch vorhanden sind.

 

Der Bürgermeister erklärt dazu, daß für die Gestaltung des Sauna-aufenthaltsraumes wiederum Geldmittel notwendig sind, vieleicht könnte aber eventuell mit wenig Mittteln etwas gemacht werden. Bezüglich der Heimatbücher muß  eine Anfrage bei der Buchhaltung gemachen werden.

 

GR. Leitner stellt die Frage, wem der Grund außerhalb des Gartenzaunes bei der Liegenschaft Haider gehört. Diese Fläche, die höchst wahrscheinlich zum Straßengrund gehört, soll eingeebnet werden.

 

Vom GR. Schabetsberger wird die Frage gestellt, ob bezüglich der Vereinsförderung eine Neuregelung kommen soll, so wie dies der Prüfungsausschuß Mitte des Jahres angeregt hat. Zur Erstellung des Voranschlages wäre dies erforderlich.   

 

 

 

 

 

 

 


Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom  31.08.1993   wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um   22.10    Uhr.

 

 

 

 

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        (Vorsitzender)                       (Gemeinderat)

 

 

 

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       (Schriftführer)                       (Gemeinderat)

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiemit, daß gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

                                   Der Vorsitzende: