.Nr.25 Jahr 1994

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 14. April 1994.

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

Anwesende:

 

o1.Bürgermeister Wieser Otto als Vorsitzender

o2.Vizebgm. Wimmer Franz     14.GV. Wolschlager Anna

o3.GV. Gahleitner Peter 15.GR. Schabetsberger Franz

o4.GV. Ing.Demmelbauer Johann 16.GR. Hosner Rudolf

o5.GR. Aschauer Herbert 17.GR. Ortner Günter

o6.GR. Donnerbauer Johannes  18.GR. Leitner Johannes

o7.GR. Kopfberger Elfriede   19.GR. Weiretmaier Maria Anna

o8.GR. Stiglmayr Franz  2o.GV. Weilhartner Gottfried

o9.GR. Dick Hermann     21.GR. Hintermayr Ernst

1o.GR. Berghammer Gerhard    22.GR. Ruhmanseder Heinrich

11.GR. Schärfl Michael  23.GR. Böcklinger Herbert

12.GR. Köstlinger Franz 24.

13.GV. Murauer Max      25.                    

Ersatzmitglieder:

GR. Kemer Klaus               für   GR. Pointl Helmt

GR. Scherfler Hermann         für   GR. Kaufmann Josef

Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. GUMPINGER Adolf.

Fachkundige Personen (§66 Abs. 2 OÖ. GemO.199o):

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 199o):

 

Es fehlen:

 

entschuldigt:                         unentschuldigt:

GR. Pointl Helmut

 

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 199o): Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.


Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

   einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnach-

   weisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht

   schriftlich am 08.04.1994   unter Bekanntgabe der Tagesordnung

   erfolgt ist;

   die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am

   gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist;

d) daß die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom

   02.03.1994 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im

   Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung

   zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift

   bis zum Sitzungsschluß Einwendungen eingebracht werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

 

Tagesordnung:

 

 

1. Bericht vom Obmann des Prüfungsausschusses.

2. Rechnungsabschluß 1993; Behandlung und Beschlußfassung.

3. Finanzierungsregelung für den Liegenschaftskauf Madlsperger.

4. Auftragserteilung zur Erstellung eines Entsorgungskonzeptes.

5. Kanalerweiterung in Pomedt und Errichtung von Hausanschlüssen; Baubeschluß.

6. Beratung über den Ankauf einer Halle für den Bauhof; Grundsatzbeschluß.

7. Flurbereinigung; Beschlußfassung nach dem O.Ö. Straßengesetz 1991.

8. Verzichtserklärung zur Löschung des Vor- und Wiederkaufsrechtes für die Liegenschaft

    Pomedt 8.

9. Neufassung der Verordnung für die Gewährung von Sitzungsgeldern.

10. Straßensanierung in Schwabenbach; Beratung und Beschlußfassung.

11. Bericht vom Obmann des Kulturausschusses.

12. Beschlußfassung über die Finanzierung des Marktfestes 1994.

13. Beschlußfassung bezüglich Beitritt zum Verein "Inn-Euregio".

14. Beratung bezüglich Entfernung störender Plakatwände im Gemeindegebiet Riedau.

15. Resolution gegen den Anstieg des Krankenanstaltenbeitrages der Gemeinden.

16. Behandlung auswärtiger Subventionsansuchen.

17. Beratung und Beschlußfassung über den Beitritt zur Verwaltungsgemeinschaft 

     "Meldekontrolle".

18. Allfälliges

 


TOP. 1.)Bericht vom Obmann des Prüfungsausschusses.

 

Der Bürgermeister ersucht den Obmann des Prüfungsausschusses um seinen Bericht.

 

Obmann Franz Schabetsberger gibt bekannt, daß am 15. März 1994 eine Überprüfung des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 1993 stattgefunden hat. Im besonderen wurde auf die Unterschiedsbeträge zwischen Voranschlag und Rechnungsabschluß eingegangen. Diese Unterschiedsbeträge konnten alle geklärt werden und der Obmann gibt bekannt, daß eine Prüfung bezüglich der rechnerischen Richtigkeit des Rechnungsabschlusses unterlassen wurde, da die Erstellung des Rechnungsabschlusses über das Rechenzentrum die Garantie der Richtigkeit bereits voraussetzt. Es werden von ihm die Einnahmen und Ausgaben des ordentlichen Haushaltes sowie des außerordentlichen Haushaltes und der Abgang bekanntgegeben.

 

Der Bürgermeister bedankt sich für diesen Bericht.

 

 

 

 

TOP. 2.) Rechnungsabschluß 1993; Behandlung und Beschlußfassung.

 

 

Vom Bürgermeister Wieser Otto wird mitgeteilt, daß der Rechnungsabschluß für das Finanzjahr 1993 bereits öffentlich kundgemacht wurde und nun zur Genehmigung vorliegt. Einwände oder Anregungen während der 14tägigen Auflage gegen diesen Rechnungsabschluß liegen nicht vor. Die Einnahmen und Ausgaben des vorliegenden Rechnungsabschlusses werden vom Bürgermeister  bekanntgegeben.

 

Ordentlicher Haushalt Einnahmen  S 28,111.126,26

                                Ausgaben   S 28,111.126,26

 

Außerordentlicher Haushalt Einnahmen  S 12,850.889,32

                                       Ausgaben    S 15,424.600,73

                                       Abgang       S   2,573.711,41

 

 

Es werden von ihm nun die einzelnen Haushaltsstellen durchbesprochen und er teilt mit, daß im Hallenbad die Ausgaben und Einnahmen gegenüber dem Voranschlag sich nur geringfügig geändert haben. Bei den Einnahmen im Hallenbad ist eine rund 100 %ige Steigerung erzielt worden. Dies ist auf die Erweiterung der Sauna und die Sanierung des Hallenbades zurückzuführen, erklärt der Bürgermeister. Bei den Ausgaben sind sehr große Posten die Versicherungsprämien, die Rückzahlung der Darlehen und Zinsen sowie die Kanal- und Wassergebühren. Wenn diese Ausgaben in Abzug gebracht werden, erscheint beim Hallenbad nur mehr ein Abgang von  S 1,171.190,--.

Bei der Finanzwirtschaft sind Einbußen bei der Gewerbesteuer von rund 1,2 Mio. Schilling zu verzeichnen. Erfreulich ist, daß die Einnahmen der Lohnsummensteuer sich erhöht haben und auch bei den Ertragsanteilen sind höhere Einnahmen zu verzeichnen.

Die Zuführungen zum außerordentlichen Haushalt konnten im Großen und Ganzen eingehalten werden.

 

Es werden vom Bürgermeister nun die einzelnen Vorhabend es außerordentlichen Haushaltes zur Kenntnis gebracht. Das große Vorhaben Hallenbadsanierung konnte noch nicht abgeschlossen werden, es wurden ja noch Landesmittel beantragt, deren Bewilligung noch aussteht. Im außerordentlichen Haushalt entstand ein Abgang von S 2,573.711,41, da die vorgesehenen Einnahmen nicht erreicht wurden und die Ausgaben sich erhöht haben.

 

Abschließend wird noch der Schuldenstand zur Kenntnis gebracht und zwar die normalverzinslichen und  niederverzinslichen Darlehen und jene, die die Gemeinde nicht belasten. Auch die pro Kopf Verschuldung wurde von ihm wie folgt bekanntgegeben:

 

Gesamtschuldenstand                S  28, 081.013,50    davon

normalverzinsliche Darlehen       S    3,777.000,--                        gegenüber 1992:     S 7,619.000,--

niederverzinsliche Darlehen        S   19,839.000,-- , darin sind enthalten S 2,100.000,-- der beiden Gemeinden Dorf/Pram und Zell/Pram, wo wir diese Summe laufend abdecken. Weiters sind enthalten

die Zinsen und tilgungsfreien Darlehen des Landes mit  S 4,465.00,--, also ein Darlehen, das die Gemeinde nicht belastet.

Die tatsächliche Verschuldung der Gemeinde Riedau liegt daher bei S  21,516.00,--.

Pro Kopf-Verschuldung: Einwohnerstand 1930 :

normalverzinslich     S    1.957,--

niederverzinslich      S  10.279,--

gesamt                    S  12.236,--

 

 

Vom GV. Murauer wird die Frage über den erhöhten Stromverbrauch in der Hauptschule gestellt,  dieser hat eine enorme Steigerung erfahren, wobei beim Sportplatz der Stromverbrauch nun weniger geworden ist. Der Aufwand für das Rasenmähen beim Sportplatz ist ebenfalls weniger. Bei der Abwasserbeseitigung ist zwischen den Einnahmen und Ausgaben noch ein Abgang von S 700.000,-- zu verzeichnen. Bei der Müllbeseitigung konnten die Einnahmen und Ausgaben ziemlich gleich gehalten werden. Die Ausgabensteigerung bei der Straßenreinigung ist sehr hoch und auch beim Friedhof ist ein Abgang zu verzeichnen. Beim Friedhof werden sich sicherlich die Anschaffungen wie die Kühlvitrine sowie der Kontainer negativ auswirken. Aber auch beim Pferdemarkt sind die Ausgaben wesentlich mehr geworden. GV. Murauer erklärt, daß die vom Bürgermeister bekanntgegebene 100 %ige Einnahmenssteigerung bei der Badeanlage für ihn nicht ersichtlich ist. Mehreinnahmen sind vorhanden, aber nicht in diesem Ausmaß. Die Versicherungssumme ist gegenüber dem Vorjahr sehr hoch und die Abgaben und Steuern sind ebenfalls hohe Ausgabensbeträge. So auch die Personalkosten für den gesamten Gemeindebereich. Die Hallenbadsanierung beträgt im Gesamten bereits 15 Mio. Schilling. Die Schulden sind seiner Meinung nach noch vertretbar. Der vorliegende Rechnungsabschluß wird von seiner Fraktion die Zustimmung bekommen.

 

Der Bürgermeister beantwortet die einzelnen Fragen. Bezüglich der Einnahmenssteigerung im Hallenbad erklärt er, daß seine Berechnung nur das Hallenbad und die Sauna betrifft. Die Freibadeinnahmen wurden nicht dazu gerechnet. Die Freibadesaison 1993 war ja äußerst schlecht. Beim Pferdemarkt sind die Ausgaben mehr geworden, da auch die Anzahl der Pferde und somit die Preise wesentlich mehr geworden sind.

 

GV. Weilhartner erklärt, daß ihm die Kostensteigerung beim Stromverbrauch in der Hauptschule nicht erklärlich sind. Es sind keine zusätzlichen Geräte angeschafft worden, die einen Mehrverbrauch verursachen würden. Es ist sicherlich die Umstellung der Verrechnung, die die OKA durchgeführt hat. Bezüglich Rechnungsabschluß erklärt er, daß er und seine Mitarbeiter vom Gemeindeamt sehr gut informiert worden sind. Sie werden auch die Zustimmung zur Genehmigung dieses Rechnungsabschlusses geben.

 

Es wird abschließend vom Vizebgm. Franz Wimmer der Antrag gestellt, den Rechnungsabschluß in der vorliegenden Form genehmigen zu wollen.

 

Beschluß: Dieser Antrag des Vizebürgermeisters wird einstimmig angenommen und der

               Rechnungsabschluß für das Finanzjahr 1993 somit genehmigt.

 

 

 

                      

 

TOP. 3.) Finanzierungsregelung für den Liegenschaftskauf Madlsperger.

 

 

Vom Bürgermeister wird mitgeteilt, daß der vom Gemeinderat genehmigte Ankauf der Liegenschaft Madlsperger durchgeführt ist und die Zahlungsfrist mit 31.3.1994 festgelegt wurde. Dazu wurde auch ein Darlehen mit 1,5 Mio. Schilling aufgenommen und die Restsumme von 1 Mio. Schilling wird mit BZ-Mitteln finanziert. Da die BZ-Mittel noch nicht zur Verfügung stehen, ist es notwendig, eine andere Finanzierung vom Gemeinderat genehmigen zu lassen. Der Vorsitzende erklärt, daß bei einer Vorsprache beim ehemaligen Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Grünner im vergangenem Jahr BZ-Mittel von  S 1,000.000,-- zugesagt wurden. Bei der nunmehrigen Vorsprache beim jetzigen Landeshauptmann-Stellvertreter Hochmair wurde von den anwesenden Beamten mitgeteilt, daß eine diesbezügliche Zusage nicht vorliegt. Landeshauptmann-Stellvertreter Hochmair erklärte aber, daß nach Vorlage einer Kostenschätzung diese Angelegenheit nochmals überprüft wird und Mittel im Laufe des Jahres zu erwarten sein werden. Die Zwischenfinanzierung ist aber noch erforderlich und der Bürgermeister glaubt, daß die S 1,000.000,-- aus dem Sparkassenfonds vorläufig entnommen werden könnten. Beim Ankauf der Liegenschaft Madlsperger handelt es sich ja auch um öffentliche Interessen wie z.B. Errichtung eines  Weges und auch der Erhaltung der Wintersportmöglichkeiten für die Kinder.

 

Dazu erklärt GV. Murauer, daß er sich nochmals mit der Abteilung von Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Hochmair in Verbindung gesetzt hat und die Beamten mitgeteilt haben, daß bei den Aufzeichnungen von Dr. Grünner keine schriftliche Zusage aufscheint. Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Hochmair erklärte ihm aber, daß nach Vorliegen dieses notwendigen Schätzungsgutachtens die damalige Zusage aufrecht erhalten bleibt, wenn das Gutachten mit dem Kaufpreis zusammenstimmt.

 

GV. Murauer stellt den Antrag, daß S 1,000.000,-- vom Sparkassenfonds für den Ankauf der Liegenschaft Madlsperger verwendet wird.

 

Vom GV. Weilhartner wird erklärt, daß er diese Finanzierung befürworten wird.

 

Beschluß: Über den Antrag GV. Murauer wird abschließend abgestimmt und einhellig die vorge-

               schlage Finanzierung somit genehmigt.

 

 

 

 

TOP. 4.) Auftragserteilung zur Erstellung eines Entsorgungskonzeptes.

 

 

Es erklärt der Vorsitzende, daß die Gemeinden ein Entsorgungskonzept zu erstellen haben. Vom Dipl.-Ing. Wolfgang König wurde diesbezüglich ein Anbot eingeholt. Dieses Schreiben des Bauleiters Dipl.-Ing. König wird vom Bürgermeister nun vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. In diesem Angebot wird mitgeteilt, daß der Kostenrahmen sich zwischen S 50.000,-- bis 60.000,-- beläuft. Als Zeitraum wird mitgeteilt, daß ca. zehn Monate nach Auftragserteilung zur Erstellung dieses Konzeptes erforderlich sind. Der Vorsitzende erklärt noch dazu, daß ohne dieses Konzept es keine Förderungen für Kanalbauten gibt und weiters auch die Umwidmungen nicht mehr möglich sein werden.

 

GV. Ing. Demmelbauer erklärt, daß er die Erstellung des Konzeptes positiv bewertet, da ohne Konzept in keinem Bereich mehr gearbeitet werden soll. Herr Dipl.-Ing. König ist der geeignete Mann, da er als Bauleiter für Kanal- und Wasserleitungsbauten die Gemeinde Riedau genau kennt und auch die Planunterlagen bei ihm vorhanden sind.  GV. Ing. Demmelbauer stellt daher den Antrag, den Auftrag für die Erstellung des Konzeptes an Herr Dipl.-Ing. König zu erteilen.

 

Die Erstellung dieses Konzeptes wird vom GR. Ortner begrüßt, er glaubt aber, daß es genügen müßte, ein Konzept und zwar für die Erhaltung der Kanäle sowie für die Entsorgung genügen müßte. Im vergangenem Jahr wurde Herrn Dipl.-Ing. König der Auftrag für die Aufzeichnungen zur Erhaltung der Kanäle erteilt. Das Entsorgungskonzept könnte seiner Meinung nach gemeinsam mit dem ersten Auftrag erstellt werden.

 

Der Bürgermeister erklärt, daß die Erstellung des Entsorgungskonzeptes sperat notwendig ist und er gibt einige Erklärungen dazu ab.

 

Vom GR. Hintermayr wird auch die Erstellung des Konzeptes befürwortet, er glaubt aber, daß es vielleicht günstiger wäre, wenn mehrere Gemeinden gemeinsam dieses Konzept erstellen könnten.

 

Ursprünglich wurde die Verlängerung des Zeitraumes zur Erstellung des Konzeptes genehmigt, erklärt GV. Murauer, es ist aber jetzt nicht mehr möglich bis 1996 zu warten, da die Umwidmung des Flächenwidmungsplanes erforderlich ist.

 

Vom Schriftführer wird noch erklärt, daß die Erstellung des Entsorgungskonzeptes nach dem OÖ. Bodenschutzgesetz 1991 erforderlich ist und die Erhaltung der Kanäle vom Amt der OÖ. Landesregierung verlangt wird. Es ist daher nicht möglich, ein gemeinsames Konzept über die beiden Aufgaben zu erstellen.

 

Abschließend wird über den Antrag vom GV. Ing. Demmelbauer, den Auftrag für die Errichtung des Entsorgungskonzeptes an Herrn Dipl.-Ing. König , Salzburg, gemäß dem Anbot vom 4.2.1994 erteilen zu wollen, abgestimmt.

 

Beschluß: Es wird dieser Antrag einstimmig angenommen und der Auftrag für das

               Entsorgungskonzept erteilt.

 

 

 

 

TOP. 5.) Kanalerweiterung in Pomedt und Errichtung von Hausanschlüssen; Baubeschluß.

 

 

Vom Vorsitzenden wird mitgeteilt, daß in der Siedlung Pomedt die Kanalisationsanlage erweitert werden soll. Es geht um die Aufschließung der dort bereits gewidmeten Bauflächen  und weiters um ca. 10 bis 12 Neuanschlüsse. Die Kostenschätzung wurde mit 600.000,-- bis 700.000,-- Schilling beziffert und dazu wäre es möglich, eine Förderung des Bundes zu erlangen. Notwendig dazu ist die Erstellung eines Projektes, das bei der Wasserrechtsbehörde zur Genehmigung eingereicht werden muß. Da es sich um ein geringfügiges Bauvorhaben handelt, ist die Bestätigung von der Wasserrechtsbehörde möglich und eine Verhandlung ist daher nicht erforderlich. Aus diesem Grunde wäre der Baubeginn verhältnismäßig rasch möglich. Durch die Vorschreibung der Kanalanschlußge-bühren in diesem Bereich und auch im Bereich Schwabenbach, wo auch Kanalanschlüsse zu erstellen sind, wird ein Gemeindebeitrag von rund  S 250.000,-- erforderlich sein.

 

GR. Ortner erklärt, daß die Umwidmung ja bereits getätigt ist und daher die Kanalanschlußmöglich-keiten für die Bauwerber geschaffen werden sollen. Es wird von ihm daher der Antrag gestellt, den Baubeschluß zu fassen und den Auftrag für die Planung an Herrn Dipl.-Ing. König zu erteilen.

 

Beschluß: Dieser Antrag wird einstimmig angenommen und der Baubeschluß ist somit gefaßt und

              der Auftrag für die Planung und Bauführung an Herrn Dipl.-Ing. König  genehmigt.

 

 

 

 

 

TOP. 6.) Beratung über den Ankauf einer Halle für den Bauhof; Grundsatzbeschluß.

 

 

Die Fa. Leiner, erklärt der Bürgermeister, hat eine Halle, die nun leersteht und zwar entlang der Grundgrenze Wiesmayr, zum Verkauf angeboten. Ursprünglich wurde ein Preis von

S 3,000.000,-- genannt, den Herr Leiner nun auf S 2,500.000,-- reduziert hat. Um ein Schätzungsgutachten vom Bezirksbauamt zu erlangen, ist es dazu notwendig, daß der Gemeinderat mit Beschluß ein Kaufinteresse an dieser Halle bekundet. Weitere Verhandlungen sind erst dann, wenn das Schätzungsgutachten vorliegt, möglich.

 

GR. Ortner erklärt, daß er eigentlich der Betreiber für den Ankauf dieser Halle ist und er stellt auch gleich den Antrag, mit Beschluß das Kaufinteresse grundsätzlich zu bekunden.

 

Vom GR. Hintermayr wird erklärt, daß er gegen den Kauf dieser Halle ist, da zur Zeit kein Geld vorhanden ist und außerdem der Vorplatz bei dieser Halle viel zu klein ist. Er ist der Meinung, daß die Halle noch lange leerstehen wird und daher zur Zeit eine solche Entscheidung noch nicht notwendig ist.

 

Vom GV. Weilhartner wird erklärt, daß das Schätzungsgutachten erstellt werden kann, aber die Halle für die Gemeinde nicht unbedingt geeignet ist. Es sind keine WC-Anlagen vorhanden und müssen Umbauten getätigt werden, die wiederum sehr viel finanzielle Mittel erfordern. Er glaubt auch, daß die Landesförderung für den Ankauf einer solche Halle nicht günstig sind und daher ev. ein Neubau auf einem geeigneten Grundstück angestrebt werden soll.

 

Es wird noch weiters über diese Angelegenheit beraten und der Bürgermeister erklärt, daß es sich nur um einen Grundsatzbeschluß handelt, um ein Schätzungsgutachten durch das Bezirksbauamt erreichen zu können. Erst nach Vorlage dieses Schätzungsgutachtens können weitere Verhandlungen durchgeführt werden. Ob ein Kauf dann getätigt wird oder nicht, entscheidet wiederum der Gemeinderat.

 

 

Beschluß: Über den Antrag vom GR. Ortner wird abgestimmt und dabei einhellige Zustimmung

               erreicht.

 

 

 

 

 

TOP. 7.) Flurbereinigung; Beschlußfassung nach dem O.Ö. Straßengesetz 1991.

 

 

Von der Agrarbezirksbehörde Linz wurde ein Ersuchen an das Gemeindeamt gerichtet, über die aufgelassenen Weggrundstücke in einem Flurbereinigungsverfahren zu entscheiden. Das Schreiben wird vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht und anhand der vorhandenen Planunterlagen die Situation genau erklärt. Es handelt sich um eine geringfügige Umlegung der öffentlichen Straße an den Gemeindegrenze Riedau-Kallham. Die aufzulassenden öffentlichen Weggrundstücke werden durch geringfügige Verlegung der Straße durch Privatgrundstücke wiederum ersetzt. Es ist erforderlich, daß der Gemeinderat durch Beschluß die Auflassung dieser Weggrundstücke zustimmt und gleichzeitig die aufzulassendenden Weggrundstücke unentgeltlich in das Eigentum der daran angrenzenden Grundeigentümer übertragen werden kann. Der Gemeinderat soll entscheiden, was mit dem aufzulassenden Weggrundstücken geschehen soll.

 

Vom GR. Aschauer wird erklärt, daß diese geringfügige Änderung zur Kenntnis genommen werden kann und er stellt den Antrag, die im Straßennetzplan der Agrarbezirksbehörde Operations Nr. 121383/3-1993 aufscheinenden Änderungen genehmigen zu wollen. Die aufzulassenden Weggrundstücke sollen unentgeltlich in das Eigentum der daran angrenzenden Grundeigentümer Brunner Josef, Riedau, Bayrisch-Habach 5 und Herrn Wiesinger, Kallham, übertragen werden.

 

Beschluß: Dieser Antrag wird einstimmig angenommen und die Übertragung der aufzulassenden

               Weggrundstücke unentgeltlich an die angrenzenden Eigentümer somit genehmigt.

 

 

 

 

TOP. 8.) Verzichtserklärung zur Löschung des Vor- und Wiederkaufsrechtes für die Liegenschaft

               Pomedt 8.

 

 

Vom Bürgermeister wird mitgeteilt, daß bei der Liegenschaft Pomedt 8 ein Besitzwechsel erfolgen soll und für die Gemeinde Riedau das Vor- und Wiederkaufsrecht dort besteht. Er glaubt, daß dies nicht in Anspruch genommen werden soll und daher folgende Löschungserklärung genehmigt werden könnte:

 

 

Löschungserklärung

 

In EZ. 261 KG. 48129 Riedau haften gemäß Punkt 6 des Kaufvertrages vom 18.12.1953, folgende Rechte aus:

jn C-LNr. 2 a: das Wiederkaufsrecht zugunsten der Marktgemeinde Riedau;

in C-LNr. 3 a: das Vorkaufsrecht zugunsten der Marktgemeinde Riedau;

Da die obgenannten Rechte gegenstandslos geworden sind, willigt die Marktgemeinde Riedau, 4752 Riedau, ausdrücklich ein in die Einverleibung der Löschung des in C-LNr. 2 a aushaftenden Wiederkaufsrechtes und des in C-LNr. 3 a aushaftenden Vorkaufsrechtes, je bei EZ. 261 KG. 48129 Riedau, ohne ihr ferneres Einvernehmen, jedoch nicht auf ihre Kosten.

Diese Löschungserklärung ist in seiner Rechtskraft von der gemeindeaufsichtsbehördlichen Genehmigung abhängig und wird erst mit dieser rechtswirksam.

 

 

GV. Murauer ist ebenfalls dieser Meinung und er stellt den Antrag, die zur Kenntnis gebrachte Löschungserklärung genehmigen zu wollen.

 

Beschluß: Es wird die Löschungserklärung mit Zustimmung aller Gemeinderatsmitglieder

               einstimmig genehmigt.

 

 

 

TOP. 9.) Neufassung der Verordnung für die Gewährung von Sitzungsgeldern.

 

 

Vom Vorsitzenden wird mitgeteilt, daß die Verordnung über die Festsetzung von Sitzungsgeldern im vergangenem Jahr vom Gemeinderat genehmigt und zur Veordnungsprüfung vorgelegt wurde. Bei dieser Prüfung wurden verschiedene Mängel festgestellt, die nun behoben werden sollen. Es wurde nun eine neue Verordnung vorbereitet, die von ihm wie folgt zur Kenntnis gebracht wird:

 

                                       Zahl: 004-0-1993-W

  

                                      Datum: 14.04.1994

  

 

.                             V e r o r d u n u n g

 

des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 14. April 1994

 

 

betreffend die Festsetzung von Sitzungsgeldern für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates, seiner Ausschüsse sowie des Gemeindevorstandes.

 

Auf Grund des § 34 Abs. 3 der OÖ. Gem0. 1990, LGBl.Nr. 91/1990  wird verordnet:

 

 

§ 1

 

(1) für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates, seiner Ausschüsse sowie des Gemeindevorstandes gebührt jedem Mitglied (Ersatzmitglied) des Gemeinderates sowie jenen Mitgliedern des Gemeindevorstandes, denen eine Aufwandsentschädigung nicht zukommt, ein Bauschbetrag (Sitzungsgeld) von S 180,-- je Sitzung.

 

(2) Der Bauschbetrag (Sitzungsgeld) ändert sich in Hinkunft in dem Ausmaß, in dem sich das Gehalt eines Gemeindebeamten der allgemeinen Verwaltung, Dienstklasse VII, Gehaltsstufe 7 zuzüglich allfälliger Teuerungszulagen ändert. Die sich ergebende Schilling- und Groschenbeträge sind auf volle 10-Schilling-Beträge aufzurunden.

 

§ 2

 

Das Sitzungsgeld ist halbjährlich im nachhinein am 10. Jänner und 10. Juli auszuzahlen.

 

§ 3

 

Die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung beginnt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 20. Juli 1993 außer Kraft.

                                               Der Bürgermeister:

 

Die anwesenden Gemeinderatsmitglieder erheben keine Einwände gegen die Genehmigung dieser Verordnung. Es wird daher vom Bürgermeister der Antrag gestellt, die zur Kenntnis gebrachte Verordnung genehmigen zu wollen.

 

Beschluß: Es wird einstimmig diese Verordnung über die Festsetzung von Sitzungsgeldern

               genehmigt.

 

 

 

TOP. 10.) Straßensanierung in Schwabenbach; Beratung und Beschlußfassung.

 

 

Im Bereich der Ortschaft Schwabenbach werden von den Anrainern laufend Beschwerden geführt, daß die Straße bei Schlechtwetter nur mit großen Schwierigkeiten zu benützen ist. Die Oberfläche dieser Straße müßte behandelt werden, erklärt der Bürgermeister, um den Anrainern entgegenkommen zu können. Mit Herrn Ing. Reitinger von der Fa. Alpine wurde dieses Straßenstück besichtigt und ein Vorschlag über die  Sanierung  erarbeitet.  Es  wird  vorgeschlagen, diese ca. 2.000 m² Straßenoberfläche mit Asphaltbruch abzudecken und somit eine geeignete Oberfläche zu erreichen. Eingebaut würde dieser Asphaltbruch mit dem Graderzug und die Kosten wurden mit rund S 80.000,-- geschätzt. Dies ist eine Straßensanierung und könnte im ordentlichen Haushalt abgewickelt werden, obwohl noch nicht fest steht, ob die darin zur Verfügung stehenden Mittel ausreichen.

 

Die Gemeinderatsmitglieder sind der Meinung, daß für diese Bewohner etwas geschehen muß und befürworten daher diese Vorgangweise.

GV. Weilhartner glaubt, daß in Zukunft überhaupt mehr Mittel im Voranschlag für die Sanierung der schlechten Straßen eingeplant werden soll.

 

GR. Köstlinger stellt nun den Antrag, an die Fa. Alpine den Auftrag für die Sanierung des Straßenstückes zu erteilen. Die Aufstockung der Mittel im ordentlichen Haushalt wird zum gegebenen Zeitpunkt vom Gemeinderat zu genehmigen sein.

 

Beschluß: Die Sanierung sowie der Auftrag an die Fa. Alpine wird einstimmig genehmigt.

 

 

 

 

 

TOP. 11.) Bericht vom Obmann des Kulturausschusses.

 

Der Obmann des Kulturausschusses GV. Gahleitner berichtet, daß am 29.3.1994 eine Sitzung des Kulturausschusses stattgefunden hat. Die Beratung über die Durchführung des Marktfestes war der wichtigste TOP. Stattfinden soll dieses Fest vom 24.-26.6.1994. Am Samstag wird am Marktplatz dieses Fest gestaltet, die Bewirtung übernehmen die Wirte Laufenböck, Gintenreiter und Autzinger  und es werden die verschiedensten Vereine mit Spielen mitwirken. Der SVR wird ein Seifenkistenrennen veranstalten und für Unterhaltungsmusik wird das Original Eichberg-Echo sorgen. Am Sonntag ist ein Frühschoppen vorgesehen, der vom Gastwirt Laufenböck organisiert wird. Festgelegt wurde auch, daß die Veranstaltung am Samstag nur bei Schönwetter stattfinden wird, bei Schlechtwetter wird die Veranstaltung abgesagt und es gibt auch keinen Ersatztermin.

 

Bezüglich der Kosten teilt GV. Gahleitner mit, daß die Musik S 10.000,-- kostet und für Werbung wurde ein Betrag von S 13.000,-- errechnet. Man hat sich auch geeinigt, daß am Samstag um 24.00 Uhr Sperrstunde sein soll. Sollten noch weitere Vereine sich beteiligen wollen, ist noch immer eine Teilnahme möglich.

 

Der Obmann erklärt, daß es sich beim diesem Marktfest sicherlich um eine Sparvariante handelt. Der Gemeinderat soll über die Kosten und die Abhaltung des Marktfestes entscheiden.

 

Es erkundigt sich GR. Ruhmanseder, ob die Werbung für dieses Marktfest und dem Schulball am 24.6. gemeinsam erfolgen könnte. Dies wird vom Obmann zugesagt.

 

Vom GR. Stiglmayr wird mitgeteilt, daß die freiwillige Feuerwehr einen Kran im Bereich Gasthaus Autzinger aufstellen wird, mit dem ein Rundblick über Riedau angeboten werden kann.

 

 

 



TOP. 12.) Beschlußfassung über die Finanzierung des Marktfestes 1994.

 

GV. Gahleitner erklärt, daß nun die Gemeinderatsmitglieder über die Abhaltung des Marktfestes und deren Kosten informiert wurden und er stellt nun den Antrag, das Marktfest abzuhalten und die Kosten von ca. S 23.000,-- genehmigen zu wollen.

 

Beschluß: Einstimmig wird dieser Antrag angenommen und das Marktfest mit der Finanzierung

               somit genehmigt.

 

 

 

 

 

TOP. 13.) Beschlußfassung bezüglich Beitritt zum Verein "Inn-Euregio".

 

 

Bürgermeister Wieser teilt mit, daß im Bezirk Schärding nur mehr zwei Gemeinden zum Verein Inn-Euregio beigetreten sind. Er glaubt, daß aus Solidaritätsgründen auch die Gemeinde Riedau diesem Verein beitreten soll. Von ihm wird der Zweck des Vereines erklärt und zwar geht es um überregionale Zusammenarbeit der Bezirke Braunau, Grieskirchen, Ried/Innkreis und Schärding mit den Bayrischen Landkreisen Altöttling, Mühldorf am Inn, Passau und Rottal-Inn. Der Verein soll der Förderung der Völkerverständigung dienen und weiters die Kultur fördern und das gegensätzliche wirtschaftliche Verständnis der Mitglieder stärken. Zur Zeit werden keine Kosten für die Gemeinde anfallen, da das Land Oberösterreich diese Kosten drei Jahre lang übernimmt. Ein Austritt ist jederzeit möglich und der Bürgermeister appeliert an die Gemeinderatsmitglieder, diesem Beitritt aus Solidarität für den gesamten Bezirk Schärding zuzustimmen.

 

Vom GV. Murauer wird erklärt, daß diese Angelegenheit bereits im Vorjahr behandelt wurde und damals ein Beitritt nicht beschlossen wurde. Da die Kosten und auch die Vorteile für die Gemeinde Riedau nicht bekannt sind, wird vom GV. Murauer ein Beitritt zu dieser Region nicht befürwortet.

 

GV. Weilhartner erklärt, daß dies kein Argument ist, daß dann, wenn die anderen Gemeinden beitreten, auch die Gemeinde Riedau beitreten soll. Die Kosten sind nicht bekannt und er kann daher einem Beitritt ebenfalls nicht zustimmen.

 

Es erklärt GV. Gahleitner, daß doch die Zusammenarbeit der Innviertler Gemeinden mit dem Bayrischen Landkreis hinlänglich bekannt ist und auch in der Presse viel darüber berichtet wurde. Drei Jahre fallen sicher keine Kosten an und nach diesem Zeitraum kann immer noch entschieden werden, ob die Gemeinde Riedau dieser Region weiterhin angehören soll oder nicht. Er plädiert für einen Beitritt und er stellt auch den Antrag, daß die Marktgemeinde Riedau dem Verein Inn-Euregio beitreten soll.

 

Beschluß: Es wird über den Antrag abgestimmt und folgendes Ergebnis erzielt: Der Antrag wird mit

               den 13-Stimmen der ÖVP-Mandatare angenommen, die 8 SPÖ-Mandatare sowie die

               4 FPÖ-Mandatare stimmen dagegen.

               Mit dem Mehrheitsbeschluß 13 JA und 12 NEIN wird der Beitritt somit genehmigt.

 

 


TOP. 14.) Beratung bezüglich Entfernung störender Plakatwände im Gemeindegebiet Riedau.

 

 

Bürgermeister Wieser Otto erklärt, daß die im Gemeindegebiet Riedau aufgestellten Plakatwände das Orts- und Landschaftsbild stören. Es ist aber nicht erforderlich, daß bezüglich Entfernung dieser Plakatwände etwas unternommen wird, da eine Änderung der Bauordnung dies erleichtern wird. Bei der letzten Bürgermeisterkonferenz, erklärt der Vorsitzende, wurden die Änderungen der Bauordnung vorgestellt. Bezüglich der Plakatwände wird in Zukunft Anzeigepflicht bei der Gemeinde bestehen und damit kann die Gemeinde über die Aufstellung entscheiden. Nach der neuen Bauordnung wird kein Gutachten mehr notwendig sein, um diese Plakatwände zu entfernen. Die Erstellung eines Gutachtens, wie es zur Zeit notwendig wäre, ist sehr schwierig und er hat sich diesbezüglich bereits mit dem Architekten in Verbindung gesetzt. Er schlägt daher vor, diese Änderungen der Bauordnung abzuwarten, die ja dann rückwirkend mit 1.1.1993 in Kraft treten wird.

 

GV. Murauer tritt für eine Entfernung dieser Plakatwände ein, aber insbesondere müßte vorher dafür gesorgt werden, daß nicht auf gemeindeeigenem Grund solche Plakatwände stehen. Er glaubt, daß jetzt bereits dafür gesorgt werden soll, daß keine solchen Wände mehr aufgestellt werden.

 

Für die bestehenden Plakatwände sollen die Betroffenen jetzt bereits aufmerksam gemacht werden, erklärt GR. Hintermayr, daß diese entfernt werden sollen.

 

Der Bürgermeister erklärt noch, daß mit der neuen Bauordnung auch die Abstände für Holzbauten neu geregelt werden und in Zukunft wird es keine Kollaudierungen für Wohnhausneubauten mehr geben.

 

Über diese Angelegenheit wird noch allgemein beraten und vom Schriftführer wird die Meinung vertreten, daß auch bei Änderung der Bauordnung für die Entfernung der Plakatwände keine Erleichterung eintreten wird.

 

 

 

 

TOP. 15.) Resolution gegen den Anstieg des Krankenanstaltenbeitrages der Gemeinden.

 

 

Der Bürgermeister gibt bekannt, daß die SPÖ-Fraktion im Gemeinderat der Marktgemeinde Riedau die Aufnahme eines TOP. und zwar die Behandlung einer Resolution betreffend Anstieg des Krankenanstaltenbeitrages der Gemeinden eingebracht hat. Die Aufnahme dieses Punktes in die Tagesordnung der heutigen Sitzung ist somit erfolgt und er ersucht den Fraktionsführer Murauer um Erläuterung dieser Resolution.

 

GV. Murauer erklärt, daß diese Resolution gezielt auf die Krankenanstaltenbeiträge der Gemeinden abgestimmt ist, da diese in den letzten Jahren enorm gestiegen sind, Riedau z.B. von 1989 S 860.000,-- auf im Jahre 1993 S 1,617.000,--. Es ist nicht mehr vertretbar, daß die Gemeinden finanziell so belastet werden und daher soll diese Resolution an den Landeshauptmann Dr. Josef Ratzenböck als Finanzreferent der OÖ: Landesregierung gerichtet werden.

 

Es wird vom GV. Murauer der Antrag gestellt, diese Resolution wie folgt genehmigen zu wollen:

 

Resolution

 

Betreff: Anstieg des Krankenanstaltenbeitrages der Gemeinden

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Riedau ist sich bewußt, daß die ausreichende medizinische Versorgung der o.ö. Bevölkerung ein vorrangiges Anliegen ist.

 

Mit Sorge wird von der Gemeindevertretung seit Jahren die Entwicklung der Betriebsabgänge der Krankenanstalten des Bundeslandes Oberösterreich verfolgt. Innerhalb von 10 Jahren /1983-1992) haben sich die Betriebsabgänge mehr als verdreifacht!

 

Da die Gemeinden Oberösterreichs in einem beträchtlichen Ausmaß die Abgangsdeckung in Form des sogenannten Sprengelbeitrages mitzutragen haben, werden die Grenzen der Finanzierbarkeit im Rahmen des Gemeindebudgets nicht nur erreicht, sondern teilweise bereits überschritten.

 

Die Kalkulationen für den Gemeindeanteil für 1994 belaufen sich bereits auf über 1,7 Milliarden Schilling. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber von 1993 von etwa 19 %.

 

Eine Untersuchung der OÖGKK zeigt, wie unterschiedlich die Notwendigkeit eines Aufenthalts im Spital allein schon in den verschiedenen oberösterreichischen Krankenhäusern gesehen wird.

 

Die Gemeinde Riedau fordert daher vom Land Oberösterreich, unverzüglich eine entsprechende  Reform des Krankenanstaltenwesens - unter Einbeziehung der Gemeinden in den Entscheidungsprozeß - in Angriff zu nehmen. Eine Schwerpunktsetzung, insbesondere hinsichtlich der med.techn. Austattung der Krankenanstalten, erscheint daher unvermeidlich.

 

Weiters wird gefordert, einen neuen Aufteilungsschlüssel zur Abgangsdeckung zu erarbeiten, der die Gemeinden zukünftig in finanzieller Hinsicht spürbar entlastet.

 

Vom GV. Gahleitner wird erklärt, daß in der Sache diese Resolution befürwortet wird, nur der Adressat ist nicht der Richtige. Landeshauptmann Dr. Ratzenböck ist zwar Finanzreferent, aber nicht für diese Angelegenheiten zuständig. Adressiert soll diese Resolution an die Gesundheitsministerin Dr. Christine Krammer, an den Landesrat Josef Ackerl gerichtet werden. Herrn Landeshauptmann Dr. Ratzenböck und Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Hochmair soll die Resolution zur Kenntnis gebracht werden.

 

Der Bürgermeister ist auch dieser Meinung und er erklärt, daß die Ressortchefs im Innenministerium sowie beim Land zuständig für diese Angelegenheit sind. Er ist aber auch dafür, daß an den Landeshauptmann Dr. Ratzenböck diese Resolution zur Kenntnis gebracht wird. Er ist der Meinung, daß eigentlich dies Aufgabe der National- und Bundesräte wäre und nicht die Gemeindepolitiker sich damit befassen müssen.

 

Dazu erklärt GR. Hintermayr, daß die FPÖ-Fraktion beim OÖ. Landtag in dieser Richtung agiert hat, es ist aber bisher noch nichts herausgekommen. Diese Resolution ist schon immer ein Anliegen der FPÖ gewesen und außerdem wurden Kosteneinsparungen beantragt, die ebenfalls nicht berücksichtigt wurden. GV. Weilhartner ist ebenfalls für die Genehmigung dieser Resolution und auch für die Zusendung an die zuständigen Stellen.

 

Beschluß: Der Antrag des GV. Murauer um Genehmigung dieser vorliegenden Resolution wird von

              allen anwesenden Gemeinderatsmitgliedern genehmigt.

 

 

 

 

TOP. 16.) Behandlung auswärtiger Subventionsansuchen.

 

 

Es erklärt der Bürgermeister, daß einige Ansuchen um Gewährung von Subventionen und Beihilfen vorliegen. Es handelt sich ausschließlich um auswärtige Ansuchen und sie werden von ihm wie folgt zur Kenntnis gebracht:

 

1. Linzer Hochschulfonds, Linz

    Ersuchen um Förderungsbeitrag

 

2. Sonnenzugskomitee, Wien

    Sonnenzugsfahrt nach Istrien mit behinderten Menschen

 

3. Sieben Kulturvereine aus dem Inn- und Hausruckwald

    finanzielle Unterstützung zur Veranstaltung "Kunst sprengt Grenzen"

 

4. Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Fleckviehzüchter, Ried/Innkreis

   10. Welt Simmental-Fleckviehkongreß

 

5. Demokratische Vereinigung Kinderland, Landesleitung Oberösterreich, Linz

   Beitrag für Erholungsaktion für Kinder

 

6. Österreichisch-Südafrikanischer Club Linz

    Errichtung eines Hauses "Oberösterreich" in einem SOS-Kinderdorf in Nähe von Kapstadt

 

7. OÖ. Studentenwerk, Linz

    Ansuchen um Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der studierenden Jugend OÖ.

 

8. Wirtschaftshilfe der Arbeiterstudenten Österreichs, Wien

    Studentenheime Subvention 1994

 

9. OÖ. Landes-Rettungsflugwacht, Hörsching

    Beihilfe für Reparaturkosten des Einsatzflugzeuges

 

10. Verein Denkmalpflege in Oberösterreich

      Unterstützung für Verein

 

GV. Weilhartner erklärt, daß diese auwärtigen Anträge um Gewährung von Beihilfen so wie bisher abgelehnt werden sollen und er stellt auch gleich den Antrag um Ablehnung dieser Anträge.

 

Beschluß: Einhellige Zustimmung erfährt dieser Antrag.

 

 

 

TOP. 17.) Beratung und Beschlußfassung über den Beitritt zur Verwaltungsgemeinschaft 

                "Meldekontrolle".

 

 

Der Bürgermeister teilt mit, daß vorgesehen ist, im Bezirk Schärding eine Verwaltungsgemeinschaft bezüglich Meldekontrolle zu errichten. Dies bedeutet, daß die Gemeinden die Möglichkeit haben, den Getränkesteuerprüfer, der ja bereits in Aktion ist, anzufordern, um die Meldepflichten in den Gasthäusern zu überprüfen. Es handelt sich hier um die Meldung der Touristen durch die Unterkunftsgeber. Im Bezirk Kirchdorf wird diese Aktion bereits durchgeführt und diese Verwaltungsgemeinschaft hat sehr positive Ergebnisse gebracht. Die Meldemoral in den einzelnen Gemeinden ist dadurch sehr gestiegen. Bezüglich der Kosten wird von ihm mitgeteilt, daß nur dann Kosten anfallen, wenn die Überprüfung angefordert wird. Wenn die Gemeinde keine Überprüfung anfordert, werden auch keine Kosten anfallen. Im Bezirk Schärding haben 12 Gemeinden bereits dieser Verwaltungsgemeinschaft zugestimmt und es werden noch weitere kommen. Die Kompetenz ist gesichert, daher ist ein Beitritt nur zu befürworten, erklärt der Bürgermeister.

 

GV. Murauer ist auch für die Gründung dieser Gemeinschaft, er glaubt aber, daß z.B. im Bezirk Kirchdorf viel Fremdenverkehr ist und daher die Notwendigkeit auch einsehbar ist. In Riedau sind die Nächtigungen sehr wenig, aber wenn keine Kosten anfallen, wird er diesem Beitritt zustimmen.

 

Dieser Meinung ist auch GV. Weilhartner.

 

Bürgermeister Wieser stellt nun den Antrag, daß die Marktgemeinde Riedau der Verwaltungsgemeinschaft bezüglich Meldekontrolle im Bezirk Schärding beitritt.

 

Beschluß: Dieser Antrag wird einstimmig angenommen und der Beitritt zur Verwaltungsgemein-

               schaft somit genehmigt.

TOP. 18.) Allfälliges

 

GR. Ortner stellt die Frage, ob das Depot von den Besitzern Pleikner für die Gemeinde Riedau aufgelöst wird. Zweitens will er wissen, ob bei der Baubehandlung für die Sanierung der Volksschule auch Parkplätze für Wohnungen vorgeschrieben wurden.

 

Der Bürgermeister gibt dazu bekannt, daß das Depot Pleikner bereits schriftlich gekündigt wurde. Bezüglich der Volksschule gibt er bekannt, daß Parkplätze nicht vorgeschrieben werden konnten, weil kein Grundstück vorhanden ist.

 

GR. Hosner erklärt, daß der Weg zu seiner Liegenschaft gut saniert wurde, er glaubt aber, daß die Aufbringung eines Asphaltbruches, so wie dies in Schwabenbach vorgesehen ist, sehr ideal wäre.

Der Bürgermeister gibt dazu bekannt, daß mit dem zuständigen Fachmann dies besichtigt wird und die Kostenschätzung dazu erfolgen wird. Der Gemeinderat kann dann darüber entscheiden, ob diese Sanierung auch durchgeführt wird. Vom GR. Hosner wird noch mitgeteilt, daß bei der Liegenschaft Raschhofer Wasserleitungsschieber undicht sein dürften.

 

Frau GR. Kopfberger erklärt, daß der Kanal im Bereich Hargaßner, Unimarkt total überlastet ist und  daher immer wieder Wasserrückstaus in die Keller zu verzeichnen sind. Eine Regelung wäre hier unbedingt notwendig.

 

Der Bürgermeister gibt bekannt, daß bei den Kanalschächten und beim Anwesen Kaltenbrunner Änderungen vorgenommen wurden seit diesem Zeitpunkt hat sich die Situation wesentlich verschlechtert. Es muß hier Abhilfe geschaffen werden und zwar soll ein direkter Abfluß für das Überwasser in die Pram geschaffen werden.

 

Es erkundigt sich GR. Stiglmayr, wie hoch die Kommunalsteuer ist und ob man schon sagen kann, wie sie sich auf die Gemeindefinanzen auswirkt.

 

Vom GR. Ortner wird vorgeschlagen, daß die Oberflächenwässer bei der erweiterten Siedlung in Pomedt in einen Abflußgraben geleitet werden sollen. Darüber wird beraten und erklärt, daß dies nicht ohne wasserrechtliche Bewilligung möglich ist und daher auf Schwierigkeiten stoßen kann.

 

Vom GR. Hintermayr wird erklärt, daß bezüglich Rückstaus in die Keller Rückschlagklappen eingebaut weden soll, die funktionieren nämlich tadellos.

 

Vom GV. Murauer wird noch erklärt, daß die Vormarktstraße saniert werden soll.

 


 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 02. März 1994          wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um  22.00     Uhr.

 

 

 

 

...............................    ...............................

        (Vorsitzender)                       (Gemeinderat)

 

 

 

...............................    ...............................

       (Schriftführer)                       (Gemeinderat)

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiemit, daß gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

                                   Der Vorsitzende: