Lfd.Nr.27 Jahr 1994

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 11. Juli 1994.

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

Anwesende:

 

o1.Bürgermeister Wieser Otto als Vorsitzender

o2.Vizebgm. Wimmer Franz     14.GR. Schabetsberger Franz

o3.GV. Gahleitner Peter 15.GR. Hosner Rudolf

o4.GV. Ing.Demmelbauer Johann 16.GR. Ortner Günter

o5.GR. Donnerbauer Johannes  17.GR. Weiretmaier Maria

o6.GR. Kopfberger Elfriede   18.GR. Hintermayr Ernst

o7.GR. Dick Hermann     19.GR. Ruhmanseder Heinrich

o8.GR. Berghammer Gerhard    2o.GR. Böcklinger Herbert

o9.GR. Pointl Helmut    21.

1o.GR. Schärfl Michael  22.

11.GR. Köstlinger Franz 23.

12.GV. Murauer Maximilian    24.

13.GV. Wolschlager Anna 25.

 

Ersatzmitglieder:

GR. Kemer Klaus                für       GR. Stiglmayr Franz

GR. Waldenberger Klaus         für       GR. Aschauer Herbert

GR. Scherfler Hermann          für       GR. Leitner Johannes

GR. Arthofer Franz             für       GR. Kaufmann Josef

GR. Hintermayr Katharina       für       GV. Weilhartner Gottfried

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. GUMPINGER Adolf.

Fachkundige Personen (§66 Abs. 2 OÖ. GemO.199o):

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 199o):

 

Es fehlen:

 

entschuldigt:                         unentschuldigt:

GR. Aschauer Herbert

GR. Stiglmayr Franz

GR. Kaufmann Josef

GR. Leitner Johannes

GV. Weilhartner Gottfried

 

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 199o): Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.


Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

   einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnach-

   weisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht

   schriftlich am 05.07.1994 unter Bekanntgabe der Tagesordnung

   erfolgt ist;

   die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am

   gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist;

d) daß die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom

   19.05.1994 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im

   Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung

   zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift

   bis zum Sitzungsschluß Einwendungen eingebracht werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

Vom Bürgermeister wird bekanntgegeben, welche Gemeinderatsmitglieder sich entschuldigt haben und welche Ersatzmitglieder anwesend sind. Er begrüßt die Gemeinderatsmitglieder sowie die Zuhörer.

 

 

Tagesordnung:

 

1. Kostenbeteiligung für die Errichtung einer Kompostieranlage.

2. Vereinbarung mit dem LWU bezüglich Mitbenützung der Wassertransportleitung.

3. Straßenbauten: Beratung und Beschlußfassung

   a) Fertigstellung der Johann Raaberstraße.

   b) Asphaltierung der Habacher Gemeindestraße.

   c) Sanierung des Ortschaftsweges Schwaben (Hosner).

   d) Asphaltierung Zufahrtsstraße Berg (Brucklacher).

4. Aufnahme eines Darlehens für verschiedene Straßenbauten.

5. Umwidmung von Grünflächen in Bauland in Schwaben; Grundsatzbeschluß.

6. Ankauf einer EDV-Ausstattung für die Hauptschule; Regelung der Finanzierung.

7. Genehmigung einer Löschungserklärung für die Liegenschaft Pomedt 46.

8. Rot Kreuz-Einsatzzentrum Linz; Kostenbeteiligung der Gemeinden.

9. Öffnungszeiten der Sauna; Beratung über Änderung.

10. Beratung bezüglich Verkauf von Grundstücken der Gemeinde.

11. Bericht vom Obmann des Bauausschusses.

12. Bericht vom Obmann des Prüfungsausschusses.

13. Behandlung von Ansuchen um Betriebsförderung.

14. Behandlung von Förderungsansuchen verschiedener Art.

15. Familienausschuß; Beratung und Beschlußfassung.

16. Allfälliges.

 


TOP. 1.) Kostenbeteiligung für die Errichtung einer Kompostier-

         anlage.

 

Der Vorsitzende gibt bekannt, daß mit dem Grundbesitzer und Betreiber der Kompostieranlage Gerner Josef einige Besprechungen mit Vertretern der Gemeinden Riedau, Dorf an der Pram, Zell an der Pram und Taiskirchen stattgefunden haben. Von Herrn Josef Gerner wurde ein Finanzierungsvorschlag vorgelegt, der eingehend besprochen und beraten wurde. Ursprünglich war seine Vorstellung so, daß von den Gemeinden ein Beitrag von S 50,-- pro Einwohner als Direktförderung geleistet wird und weiters ein Beitrag von S 100,-- pro Einwohner als Vorauszahlung. Dies wurde aber von den Gemeinden nicht akzeptiert und es wurde nun ausgehandelt, daß von den Gemeinden jeweils pro Einwohner S 50,-- als Direktförderung und S 50,-- pro Einwohner als Vorauszahlung geleistet werden soll. Die Direktförderung soll noch im Jahre 1994 erfolgen und die Vorauszahlung dann im Jänner 1995. Die Vorauszahlung gilt dann als Zahlung für zukünftige Lieferung von kompostierbarem Material der Gemeinden. Eine zeitliche Begrenzung gibt es dafür nicht und es kann die Gemeinde solange gratis anliefern, bis dieser Betrag verbraucht ist. Für die Gemeinde Riedau bedeutet dies, daß eine Direktzahlung von S 94.850,-- noch in diesem Jahr zu leisten wäre und der selbe Betrag als Vorauszahlung im Jänner 1995. Bezüglich Anlieferung von kompostierbaren Material von den Bewohner besteht bei den Gemeinden noch keine Einigkeit und es kann jede Gemeinde eine eigene Regelung treffen. Der Bürgermeister ist der Meinung, daß die Zulieferung zu dieser Kompostieranlage von jedem Bürger selbst vorgenommen werden kann. Sollte von der Gemeinde eine Sammelstelle geschaffen werden, so müßte trotzdem das Material transportiert werden und es wäre nur ein zusätzlicher Aufwand für die Gemeinde. Ob der Transport von jedem Privaten bis zur Sammelstelle oder bis zur Kompostieranlage erfolgt, ist sicherlich kein großer Unterschied.

 

Vom GV. Murauer wird erklärt, daß die Gemeinde ja verpflichtet ist Kompostiermöglichkeiten zu schaffen und er ist daher für diesen Finanzierungsvorschlag des Bürgermeisters.

 

Auch GR. Hintermayr ist dieser Meinung, da die Kompostierung unbedingt erforderlich und zu begrüßen ist.

 

Es wird abschließend vom GV. Ing. Demmelbauer der Antrag gestellt die Finanzierung, wie sie vom Bürgermeister erklärt wurde, S 50,-- pro Einwohner als Vorauszahlung und S 50,-- pro Einwohner als Direktzahlung, so wie dies auch mit den übrigen Gemeinden  verhandelt wurde, zu genehmigen.

 

Beschluß:   Die Kostenbeteiligung wird einstimmig genehmigt und

            bezüglich der Lieferung des Materials von Privaten

            wird  der Umweltausschuß noch beraten.

 

 

TOP. 2) Vereinbarung mit dem LWU bezüglich Mitbenützung der Wassertransportleitung.

 

Das Landeswasserversorungsunternehmen benützt zur Versorgung der Gemeinden Taiskirchen i.I., Dorf an der Pram und Riedau die Versorgungsleitung der Gemeinde Riedau, erklärt der Bürgermeister. Es wurde nun mit dem Vertreter des LWU, Herrn Dipl.Ing. Adler, ein Gespräch geführt, bezüglich Kostenbeteiligung des LWU für die Benützung. Als Ergebnis dieser Gespräche wurde nun ein schriftliches Übereinkommen vom LWU vorgelegt in dem genau festgelegt wird, welche Zahlungen das LWU zu leisten hat um diese Transportleitung benützen zu dürfen. Dieses Übereinkommen wird nun wie folgt vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht:

 

Ü B E R E I N K O M M E N

 

abgeschlossen zwischen dem Land Oberösterreich, Landeswasserversorgungsunternehmen, im folgenden kurz LWU, bzw. dessen Rechtsnachfolger und der Marktgemeinde Riedau:

 

Gegenstand:  Mitbenutzung der von der Marktgemeinde Riedau errichteten Transportleitung zur Versorgung der Gemeinden Dorf a.d. Pram und Taiskirchen i.I.

 

Durch die Mitbenutzung der im Gegenstand angeführten Transportleitung erübrigt sich für das LWU die Herstellung einer eigenen Transportleitung zur Versorgung der Gemeinden Dorf a.d. Pram und Taiskirchen i.I.

 

Aus diesem Grunde hat sich das LWU verpflichtet, für diese Leitung der Marktgemeinde Riedau anteilige Kosten unter folgenden Bedingungen zu leisten:

 

1.) Betreiber der Transportleitung ist weiterhin die Marktgemeinde Riedau.

 

2.) Bezüglich der Wasserverluste und Qualität des Wassers in

    dieser Leitung gelten die Regelungen in den Wasserlieferungs-

    verträge genehmigt mit Regierungsbeschluß vom 21.12.1992.

 

3.) Gemäß Schreiben vom 15.12.1993 von Dipl.Ing. König, Salzburg,

    an das LWU, ergeben sich folgende Kosten:

 

    a) Das LWU leistet für das Jahr 1994 eine einmalige Zahlung

       in Höhe von S 130.000,-- (in Worten einhundertdreißig-

       tausend) an die Marktgemeinde Riedau.

 

    b) In den folgenden Jahren werden S 50.000,-- (in Worten

       fünfzigtausend) als Anteil an der jährlichen Annuität

       an den UWWF durch das LWU an die Marktgemeinde Riedau

       überwiesen.

 

4.) Dieses Übereinkommen gilt ab o1.o1.1994 und endet bezüglich

    der Zahlungen mit der Laufzeit des UWWF-Darlehens der Markt-

    gemeinde Riedau für diese Transportleitung. Jedenfalls endet

    dieses Übereinkommen mit der Auflösung des Wasserlieferungs-

    vertrages zwischen der Marktgemeinde Riedau und dem LWU.

 

5.) Die Zahlung ist jeweils mit 1.4. jeden Jahres, erstmals mit

    1.4.1995 fällig. Die einmalige Zahlung von S 130.000,-- ist

    binnen 4 Wochen ab Unterfertigung dieses Übereinkommens

    fällig.

 

6.) Beide Vertragsteile verzichten auf das Recht, dieses Über-

    einkommen wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes

    anzufechten.

 

7.) Für Streitigkeiten aus diesem Übereinkommen oder schriftlichen

    Nebenvereinbarungen, welche den Gegenstand dieses Überkommens

    zum Inhalt haben, gilt der Gerichtsstand Linz.

 

8.) Das Übereinkommen wird mit Unterzeichnung durch beide Ver-

    tragsteile verbindlich. Das Übereinkommen wurde in der Ge-

    meinderatssitzung am 11.07.1994 beschlossen.

 

9.) Dieses Übereinkommen wird in zwei Urschriften ausgeliefert,

    jeder der beiden Vertragsteile erhält eine Urschrift.

 

Vom GV. Murauer wird die Frage gestellt in welchen Zustand diese Rohre sind, da die Instandhaltung weiterhin der Gemeinde Riedau zufällt.

 

Der Bürgermeister erklärt dazu, daß die Leitungen vor einigen Jahren neu verlegt wurden und daher in guten Zustand sind.

 


Es wird von Bürgermeister Wieser der Antrag gestellt, daß zur Kenntnis gebrachte Übereinkommen zwischen dem LWU und der Marktgemeinde Riedau genehmigen zu wollen.

 

Beschluß:   Nachdem alle Gemeinderatsmitglieder diesem Antrag zu-

            stimmen wird das Übereinkommen einstimmig genehmigt.

 

 

TOP. 3.)    Straßenbauten: Beratung und Beschlußfassung;

            a) Fertigstellung der Johann Raaberstraße;

            b) Asphaltierung der Habacher Gemeindestraße;

            c) Sanierung des Ortschaftsweges Schwaben (Hosner)

            d) Asphaltierung Zufahrtstraße Berg (Brucklacher).

 

Vom Bürgermeister wird mitgeteilt, daß einige Straßenstücke heuer noch fertiggestellt werden sollen. Zu diesem Zwecke wurde von der Fa. Alpine, die ja bisher bei Ausschreibungen immer als Bestbieter hervorging, Kostenvoranschläge eingeholt. Der Gemeinderat soll über den Ausbau bzw. Fertigstellung dieser Straßen entscheiden, obwohl im heurigen Voranschlag keine Mittel dafür vorgesehen sind. Der Bürgermeister erklärt, daß die Aufnahme eines Darlehens zur Begleichung dieser Kosten notwendig sein wird.

 

a) Fertigstellung bzw. Asphaltierung der Johann Raaberstraße:

Dazu ist eine Summe von rund S 72.000,-- erforderlich.

 

b) Asphaltierung der Habacher Gemeindestraße:

Für die Asphaltierung der Habacher Gemeindestraße wurde von der Gemeinde Zell a.d. Pram eine Ausschreibung vorgenommen. Die Fa. Alpine ging als Billigstbieter hervor und für die Gemeinde Riedau wäre ein Betrag von rund S 95.000,-- für diese Asphaltierung erforderlich.

 

c) Sanierung des Ortschaftsweges Schwaben (Hosner):

Die Sanierung des Ortschaftsweges Schwaben zum Anwesen Hosner wird vom Bürgermeister befürwortet erforderlich ist aber noch eine Klärung mit der OKA, wegen herzustellender Hausanschlüsse. Bezüglich der vorgesehenen Kleinkläranlage in diesem Bereich, für die sich einige Hausbesitzer interessieren, wird die genaue Planun noch abzuwarten sein. Bevor diese Angelegenheiten nicht geklärt sind ist eine Sanierung der Straße nicht sinnvoll, da dabei Arbeiten auf der Straße notwendig werden. Auch die Sanierung der Zufahrt neben dem Wohnhaus Zweimüller in Schwaben ist erforderlich, erklärt der Bürgermeister. Für die Sanierung des Ortschaftsweges  Schwaben ist eine geschätzte Summe von S 40.000,-- erforderlich (Straßenstück Hosner und Zweimüller).

 

d) Asphaltierung der Zufahrtsstraße Berg (Brucklacher):

Die Zufahrtsstraße Berg könnte auch in diesem Jahr noch asphaltiert werden. Der Hausbesitzer Mayr hat vor, den Vorplatz vor seinem Wohnhaus asphaltieren zu lassen und dabei ist es erforderlich die Höhe der Straße festzulegen. Bei der Besichtigung hat Herr Ing. Reitinger von der Fa. Alpine die Meinung vertreten, daß die Asphaltierung dieses Vorplatzes sowie der Straße getrennt nicht sinnvoll ist. Die geschätzten Kosten betragen rund S 100.000,-- wobei ein größerer Betrag an Interessentenbeiträgen von den Anrainern eingehen wird.

 

Die angeführten Summen in diesem Protokoll sind Bruttosummen und die vom Bürgermeister bekanntgegebenen Summen waren  Nettosummen.

 

Vom GR. Ortner wird die Frage gestellt, warum diese Zufahrtsstraße in Berg asphaltiert werden soll, obwohl sie nicht im Programm ist. Er glaubt, daß die Zufahrt zum Anwesen Kopfberger sicherlich wichtiger gewesen wäre.

 

Für diese Zufahrt, erklärt der Bürgermeister, ist es erforderlich vorher die Verwendung des Grundstückes der Gemeinde zu klären. Die Zufahrtsstraße Berg wurde deshalb für das heurige Jahr noch vorgesehen, da die Vorplatzgestaltung bei der Familie Mayr, wie bereits erwähnt, gemeinsam mit der Straßenasphaltierung erfolgen soll.

 

Die Straßenbauten in Riedau werden von GR. Hintermayr befürwortet und er stellt noch die Frage ob bei dem Ortschaftsweg Schwaben zur Liegenschaft Hosner genügend Unterbau vorhanden ist.

 

Der Bürgermeister erklärt dazu, daß es sich hier nur um eine Sanierung mit Recyklingmaterial handelt.

 

Vom GR. Köstlinger wird mitgeteilt, daß vor Sanierung dieses Weges unbedingt mit der OKA eine Klärung herbeigeführt werden muß. Auch die Entwässerung der Wohnhausneubauten ist vorher noch zu klären.

 

Ob bei der Zufahrtsstraße Brucklacher sowie bei der Johann Raaberstraße genügend Unterbau vorhanden ist, erkundigt sich GV. Murauer. Auch über die Länge dieser Straßenstücke erkundigt er sich.

 

Der Bürgermeister erklärt, daß der Unterbau bei diesen Straßenstücken  bereits hergestellt ist und es sich nur um eine Asphaltierung handelt.

 

Es wird abschließend vom Bürgermeister der Antrag gestellt, die genannten Straßenbauten in diesem Jahr noch durchzuführen und diese Asphaltierungsarbeiten bzw. Sanierungsarbeiten der Fa. Alpine zu übergeben. Beim Ortschaftsweg Schwaben ist aber vorher noch die Klärung mit der OKA bzw. bezüglich der Entwässerung herzustellen.

 

Beschluß:   Dieser Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig ange-

            nommen und diese Straßenbauten somit genehmigt.

 

 

TOP. 4.) Aufnahme eines Darlehens für verschiedene Straßenbauten.

 

Es teilt der Vorsitzende mit, daß zur Finanzierung verschiedener Straßenbauten im heurigen Jahr die Aufnahme eines Darlehens erforderlich sein wird. Auf Grund der geringen Einnahmen durch den Entfall der Gewerbesteuer können die einzelnen Straßenbauvorhaben nicht mehr abgedeckt werden. Um die Finanzierung dieser Straßenbauvorhaben aber in geordnete Bahnen führen zu können, wird von ihm daher vorgeschlagen, ein Darlehen in der Höhe von S 1,000.000,-- aufzunehmen. Er erläutert die einzelnen Straßenzüge, die Einnahmen und Ausgaben, und erklärt das folgende Abgänge zu erwarten sind:

 

Bei der Habacher Gemeindestraße                S   100.000,--

Schwabenbach                                         S   310.000,--

Schwaben                                             S   300.000,--

Wirtschaftsweg Schwaben                        S    70.000,--

Ottenedt                                             S   240.000,--

Berg                                                 S    30.000,--

Johann Raaberstraße                                  S   100.000,--

Hosner Zufahrt                                       S    40.000,--

Zweimüller Zufahrt                                   S    20.000,--

 

Für diese Nettobeträge ist keine Abdeckung vorhanden und dazu wäre dieses Darlehen notwendig. Es könnte damit die Ausfinanzierung dieser Straßenbauten erfolgen. Von den ortsansässigen Kassen, Raiffeisenkasse sowie Allgemeine Sparkasse, wurden Anbote bezüglich der Aufnahme dieses Darlehens, eingeholt. Diese Anbote werden vom Bürgermeister nun wie folgt bekanntgegeben:

 

Raiffeisenkasse Riedau, Darlehen S 1,000.000,--, Laufzeit 10 Jahre, Verzinsung 6,8 % decursiv.

 

Sparkasse Riedau, Darlehen S 1,000.000,--, Laufzeit 10 Jahre, Verzinsung 6,625 % decursiv.

 

Es wird vom GV. Murauer erklärt, daß es in diesem Jahr keine Bedarfszuweisungsmittel für Straßenbauten gibt, daher wird die Aufnahme dieses Darlehens notwendig sein. Das Darlehen bedeutet zwar eine 10jährige Bindung von Kosten für die Gemeinde, aber er ist doch für die Aufnahme des Darlehens, da dies zur Finanzierung erforderlich ist.

 

Er stellt den Antrag das Darlehen von der Allgemeinen Sparkasse Riedau aufzunehmen und vorliegenden Schuldschein genehmigen zu wollen. Dieser Schuldschein wird vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht und enthält folgende Daten:

 

Sparkasse Riedau, Darlehen S 1,000.000,--

Verwendungszweck: Finanzierung diverser Straßenbauvorhaben

Rückführung: Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt unter Berücksichtigung einer Laufzeit von 10 Jahren, in neunzehn halbjährlichen Annuitäten per derzeit S 69.173,--. Der Kapitalrest und die restlichen Zinsen sind als letzte Rate zu entrichten.

Kondition: 6,625 % p.a. Sollzinsen, decursiv hj. 30/360

 

Beschluß: Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen diesem Antrag zu und

          der vorlegende Schuldschein der Allgemeinen Sparkasse

          Oberösterreich, wird somit genehmigt.

 

 


TOP. 5.) Umwidmung von Grünflächen in Bauland in

         Schwaben; Grundsatzbeschluß.

 

Bürgermeister Wieser Otto erklärt, daß auf Grund des neuen Raumordnungsgesetzes eine Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes und die Erstellung eines Entwicklungskonzeptes notwendig ist. Da diese Arbeiten sicherlich längere Zeit in Anspruch nehmen werden, ist seiner Meinung nach eine Widmungsänderung für die beantragten Gründe der Grundbesitzer Dr. Mooseder sowie Schwarz, Schwaben, sinnvoll. Diese beiden Grundstücke im Bereich Schwaben liegen nebeneinander und der Bürgermeister erklärt an Hand eines Lageplanes, um welche Parzellen es sich handelt. Es soll der Gemeinderat heute darüber entscheiden, ob nun dieses Umwidmungsverfahren noch vor Erstellung des Entwicklungskonzeptes erfolgen soll. Die Möglichkeit besteht, wenn diese Grundstücke in das Entwicklungskonzept passen und das ist in diesem Fall ja gegeben.

 

Es wird von GR. Hintermayr erklärt, daß die Umwidmung dieses Grundes befürwortet wird, aber auch die Gründe des Herr Johann Weilhartner sollen in Bauland gewidmet werden, damit eine Gleichbehandlung aller Grundbesitzer erfolgt. Es handelt sich um das Ansuchen des Herrn Weilhartner Johann, der um die Umwidmung einiger tausend Quadratmeter Grundflächen angesucht hat.

 

Dazu wird vom Vorsitzenden mitgeteilt, daß von Herrn Weilhartner Johann kein Ansuchen um Umwidmung vorliegt. Mit dem bereits zurückgezogenen Ansuchen wurde seinerzeit die Umwidmung von einer größeren Fläche beantragt. Für diese Grundstücke ist keine Aufschließung vorhanden und da so viele Parzellen in Riedau zur Verfügung stehen, wird seiner Meinung nach eine großflächige Umwidmung in der nächsten Zeit nicht mehr möglich sein.

 

Von GR. Ortner wird diese Umwidmung für Herrn Schwarz sowie für Herrn Dr. Mooseder befürwortet. Er erkundigt sich noch wie die Regelung der Zufahrt für den Grund Dr. Mooseder erfolgen soll.

 

Die Zufahrt zum Grundstück von Herrn Dr. Mooseder und auch zu den anschließenden Grundstücken soll öffentlich werden, erklärt der Bürgermeister. Die Abtretung des Grundes wird aber nicht kostenlos möglich sein, wobei es sich hier um einen Quadratmeterpreis für landwirtschaftliche Grundstücke handelt.

Die Straße soll unbedingt öffentlich werden, erklärt GV. Murauer, und er ist der Meinung, daß spätere Grundkäufer dieses öffentliche Gut mitfinanzieren sollen. Die Zufahrt für das Grundstück Dr. Mooseder soll aber unbedingt einer Klärung zugeführt werden.

 

Vom Bürgermeister wurde der Antrag gestellt, die Einzelumwidmung für die beantragten Grundstücke Dr. Mooseder sowie für Herrn Schwarz Alois in einem separaten Verfahren noch vor Erstellung des Entwicklungskonzeptes und Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes durchzuführen.

 

Beschluß:   Dieser Antrag wird einstimmig angenommen und die Vor-

            nahme des Umwidmungsverfahrens somit genehmigt.

 

 

TOP. 6.) Ankauf einer EDV-Ausstattung für die Hauptschule;

         Regelung der Finanzierung.

 

Es ist vorgesehen für die Hauptschule eine EDV-Ausstattung anzuschaffen. Der Bürgermeister erklärt dazu, daß bereits Anbote von der Hauptschule eingeholt wurden und diese mit einer Aufstellung vorliegen. In einem Begleitschreiben, daß vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht wird, wird von der Direktion der Hauptschule mitgeteilt, daß die Leistungen der Fa. Computer Elcotrade aus Andorf und der Firma S&S aus Braunau sehr interessant sind. Auch für spätere Servicearbeiten wären diese Firmen zu empfehlen. Die optimale Ausstattung für die Direktion und der Lehrer ist in diesem Anbot enthalten und es wird in diesem Schreiben erklärt, daß die Direktion an dieser EDV-Ausstattung, die auf den letzten technischen Stand ist, sehr interessiert ist. Der Bürgermeister gibt bekannt, daß die Ausstattung für die Schüler bereits von Herrn Prof. Knierzinger in Linz überprüft und für in Ordnung befunden wurde. Die Ausstattung für die Direktion wurde nicht überprüft und er glaubt, daß bezüglich dieser Anschaffung noch eine Überprüfung erforderlich sein wird. Bei der heutigen Sitzung, erklärt der Bürgermeister, geht es aber im besonderen um die Finanzierung und es soll überlegt werden, ob ein Kredit aufgenommen werden soll oder diese Anschaffung über eine Leasingfinanzierung erfolgen könnten. Er glaubt, daß von den ortsansässigen Banken sowie von den Firmen Leasinganbote eingeholt werden können.

Zu überlegen ist auch noch, ob die derzeitige EDV-Ausstattung des Gemeindeamtes mit dem Ankauf für die Hauptschule eine Vereinbarung getroffen werden könnte. Die Ausstattung im Gemeindeamt ist zwar nicht veraltert, aber entspricht nicht mehr den Anforderungen der notwendigen Software. Der Bürgermeister von der Gemeinde Dorf a.d. Pram ist mit der Ausstattung der Hauptschule mit einer EDV-Anlage einverstanden und mit dem Bürgermeister der Gde. Zell a.d. Pram muß darüber noch gesprochen werden, erklärt der Vorsitzende. Diese beiden Gemeinden sind  durch die Leistung von Gastschulbeiträgen am Ankauf der EDV-Anlage für die Hauptschule beteiligt.

 

Von GV. Gahleitner wird vorgeschlagen, daß von den ortsansässigen Banken, von der Postsparkasse und eventuell auch von den Firmen Anbote bezüglich Leasingfinanzierung eingeholt werden sollen.

 

Um eine rasche Erledigung ersucht GR. Ruhmanseder, da die Anfertigung der notwendigen Tische von der Schule selbst vorgenommen wird. Die Bestellung soll möglichst rasch  erfolgen, damit zu Schulbeginn die Anlage bereits installiert werden kann.

 

Auch Frau GV. Wolschlager ist für eine rasche Durchführung dieser Bestellung und sie erkundigt sich noch warum die Firma Info-Tech aus Ried i.I. kein Anbot vorgelegt hat.

 

Dazu erklärt GR. Ruhmanseder, daß diese Firma bei der letzten Anboterstellung zu teuer war.

 

Bezüglich Ausstattung der Direktionen in der Haupt- und Volksschule ist GV. Murauer der Meinung, daß die Entscheidung mit Gemeindebund und Land noch abgewartet werden soll. In der Gemeindezeitung wurde darüber geschrieben und darin mitgeteilt, daß bezüglich der Zuständigkeit für die Anschaffung dieser Direktionsausstattungen noch eine Klärung notwendig ist.

 

Der Bürgermeister ist der Meinung, daß die Abwartung dieser Entscheidung nicht erforderlich ist.

 

 


TOP. 7.) Genehmigung einer Löschungserklärung für die Liegenschaft

         Pomedt 46

 

Vom Notar Dr. Holzinger aus Raab wurde eine Löschungserklärung mit dem Ersuchen vorgelegt, diese grundbuchsmäßig unterfertigen zu wollen, erklärt der Bürgermeister. Diese Löschungserklärung wird  wie folgt zur Kenntnis gebracht:

 

L ö s c h u n g s e r k l ä r u n g

 

In EZ 272 KG. 48129 Riedau haften gemäß Punkt 6 des Kaufvertrages vom 12.02.1955 folgende Rechte aus:

in C-LNr. 2 a: das Wiederkaufsrecht zugunsten der Marktgemeinde Riedau;

in C-LNr. 3 a: auf Anteil 1: das Vorkaufsrecht zugunsten der Marktgemeinde Riedau;

Da die obgenannten Rechte gegenstandlos geworden sind, willigt die Marktgemeinde Riedau, 4752 Riedau, ausdrücklich ein in die Einverleibung der Löschung des in C-LNr. 2 a aushaftenden Wiederkaufsrechtes und des in C-LNr. 3 a, auf Anteil 1, aushaftenden Vorkaufsrechtes je zugunsten der Marktgemeinde Riedau, bei EZ. 272 KG. 48129 Riedau, ohne ihr ferneres Einvernehmen, jedoch nicht auf ihre Kosten.

 

GV. Murauer erklärt, daß die Gemeinde auf das Vorkaufs- und Wiederkaufsrecht bei dieser Liegenschaft sicherlich verzichten kann und stellt den Antrag um Genehmigung dieser Löschungserklärung.

 

Beschluß:   Mit einhelliger Zustimmung wird diese Löschungser-

            klärung angenommen.

 

 

TOP. 8.) Rot Kreuz-Einsatzzentrum Linz; Kostenbeteiligung der

         Gemeinden.

 

Vom OÖ. Roten-Kreuz, Landesverband OÖ., wurde ein Schreiben an die Marktgemeinde Riedau gerichtet, in dem um einen Finanzierungsbeitrag für die Errichtung eines Rot Kreuz-Einsatzzentrums in Linz ersucht wird. In diesem Einsatzzentrum sollen die Bezirksstellen Linz-Land und Urfahr-Umgebung, ärztlicher Funk- und Bereitschaftsdienst, der Ärztenotdienst Linz sowie das Landessekretariat mit einer gemeinsamen Funkleitzentralen untergebracht werden. In diesem Schreiben, daß vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht wird, ist auch die Finanzierung vorgeschlagen, in der der Beitrag der Gemeinde in einer Kopfquote pro Einwohner von S 18,44 vorgeschlagen wird. Für die Marktgemeinde Riedau würde das einen Beitrag von S 35.792,04 bedeuten. Diese Summe soll bis Jänner 1995 überwiesen werden. Die Rot-Kreuz Dienststelle Riedau wurde vor einigen Jahren neu errichtet, erklärt der Vorsitzende, und hier wurde die Finanzierung selbst vorgenommen. Der Bürgermeister schlägt vor, daß zur Zeit dieser Beitrag noch nicht bezahlt werden soll, da auch eine Klärung bzw. eine gemeinsame Handhabe der Gemeinden abgewartet werden soll.

 

GV. Murauer ist auch dieser Meinung. Wenn wirklich keine andere Möglichkeit besteht, dann soll der Vorschlag des Gemeindebundes berücksichtigt werden, diesen Betrag auf 3 Jahresraten aufzuteilen.

 

Von GR. Hintermayr wird erwähnt, daß für die Ortsstelle Riedau genug zu leisten ist und die vielen freiwilligen Leistungen berücksichtigt werden sollen. Er glaubt, daß daher eine  Zahlung an die Landesstelle Linz nicht gerechtfertigt ist.

 

Es sind sich die anwesenden Gemeinderatsmitglieder sich, daß die Bezahlung dieses Beitrages an das Rote Kreuz noch zurückgestellt werden soll.

 

 

TOP. 9.) Öffnungszeiten der Sauna; Beratung über Änderung.

 

Von den Besuchern der Damensauna an den Donnerstagen wurde ein schriftliches Ersuchen vorgelegt. Vom Bürgermeister wird dieses Schreiben zur Kenntnis gebracht in dem mitgeteilt wird, daß berufstätige Frauen nicht vor 19.00 Uhr die Sauna besuchen können. Aus diesem Grund wird um eine Verlängerung der Öffnungszeit ersucht. Dieses Ansuchen wurde von 24 Frauen unterschrieben. Der Bürgermeister erklärt, daß der Gemeinderat entscheiden soll, ob eine Verlängerung der Öffnungszeiten zielführend ist oder ob im Sinne einer Einsparung die Öffnungszeiten bleiben sollen. Er glaubt, wenn die Öffnungszeit bei den Frauen verlängert wird, dann müßte dies auch bei den Männersaunatagen erfolgen. Der Bürgermeister erklärt, daß eine Verschiebung der Öffnungszeiten nicht möglich ist.

 

Auf Grund der vielen Unterschriften ist hier eine Überlegung sicherlich notwendig, erklärt GV. Murauer. Er glaubt, daß die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes im Gemeinderat nicht notwendig gewesen wäre, da der Bürgermeister bzw. die Gemeindeverwaltung dazu lt. Badeordnung zuständig ist. Vielleicht könnte die Sauna anstatt um 13.00 Uhr erst um 14.00 Uhr geöffnet werden, oder es gibt in einem anderen Bereich Einsparungsmöglichkeiten.

 

GR. Hintermayr ist der Meinung, daß provisorisch diese Öffnungsverlängerung eingeführt werden soll, damit man sieht wie die Auswirkungen sind.

 

GV. Murauer ist der Meinung, daß bis Saisonende ein Versuch gestartet werden soll um Erfahrung zu sammeln.

 

Dazu erklärt der Vorsitzende, daß diese Erfahrung bereits im vergangenen Jahr gemacht wurde und daher dies nicht notwendig ist. Die diensthabenden Bademeister kennen die Situation und wissen, daß es sich hier um die Interessen einiger Frauen handelt, die das gesellige Beisammensein dadurch verlängert wollen.

 

Auf Grund dieser Besprechungen, erklärt der Bürgermeister, daß eine Abänderung der Öffnungszeiten der Sauna nicht notwendig ist. Von den Gemeinderatsmitgliedern wird dies zur Kenntnis genommen.

 

 

TOP. 10.) Beratung bezüglich Verkauf von Grundstücken der Gemeinde

 

Der Vorsitzende teilt mit, daß beim Gemeindeamt zwei mündliche Ansuchen eingebracht wurden, Grundparzellen aus dem Besitz der Gemeinde anzukaufen. An Hand eines Lageplanes wird von ihm erklärt um welche Grundstücke es sich dabei handelt. Der landwirtschaftliche Grundbesitz in Pomedt in Form von 2 Parzellen im Gesamtausmaß von 5.853 m2. An diesem Grundstück wäre Herr Baumgartner Josef aus Puchet, Gemeinde Kallham, interessiert. Er teilte mit, daß er diese Grundfläche gemeinsam mit den Grundstücken des Herrn Kottbauer Ernest ankaufen möchte. Seine Preisvorstellung ist ca. S 35,-- pro Quadratmeter.

 

Bei dem zweiten Bewerber geht es um Herrn Ing. Windhager Gotthard, der eine Bauparzelle neben dem Dammbach besitzt. Er möchte diese Parzelle vergrößern und auch er will diesen Grund zum landwirtschaftlichen Grundpreis ankaufen.

 

Dazu erklärt der Vorsitzende, daß seiner Meinung nach vorher die Verwendung dieses Gemeindegrundstückes, eventuell auch als Bauhof, geklärt werden soll. Eine Entscheidung zum jetzigen Zeitung ist seiner Meinung nach daher verfrüht und auch der Grundpreis ist für ihn zu nieder.

 

Frau GR. Kopfberger ist der Meinung, daß mit Herrn Windhager eine Lösung gefunden werden soll und daß dies nicht der einzige Grund für einen Bauhof ist, sondern das auch die Madlspergergründe für einen Bauhof geeignet wären.

 

Der Bürgermeister erklärt dazu, daß die Madlspergergründe für die Verwendung zur Errichtung eines Bauhofes zu wertvoll sind.

 

Ein Ausverkauf der Gemeindegründe soll nach Meinung von GR. Hintermayr nicht erfolgen. Bezüglich des Grundstückes der Gemeinde gegenüber vom Bad, erklärt er, daß dieses sicherlich als Bauhofgrund geeignet wäre und eventuell sogar eine Ausfahrt auf die Bundesstraße möglich wäre.

 

Die Debatte wird beendet und Bürgermeister Wieser erklärt als Ergebnis, daß kein Verkauf von Grundstücken der Gemeinde zu dem jetzige Zeitpunkt erfolgen soll. Mit dieser Meinung sind alle Gemeinderatsmitglieder einverstanden.

 

 

TOP. 11.) Bericht vom Obmann des Bauausschusses.

 

Der Obmann des Bauausschusses, GR. Ortner, erklärt, daß am o7.o6.1994 eine Sitzung des Bauausschusses stattgefunden hat. Behandelt wurde die Sanierung der Aussegnungshalle, wobei 2 Varianten ausgearbeitet wurden. Die abgeänderten Planskizzen werden von ihm mit Overhead zur Kenntnis gebracht und die Einteilung der Räumlichkeiten genau erläutert. Bei der ersten Variante wäre die WC-Anlage an der südwestlichen Seite untergebracht und der restliche Raum als Geräteraum zu nützen. Es müßte eine Auffahrrampe vorgesehen werden und weiters soll eine Verbindung von den Nebenräumen in den Aufbahrungsraum entfallen. Bei der 2. Variante wäre der Eingang für den Geräteraum im westlichen Teil vorgesehen und jener für das WC an der südlichen Seite. Ein ebener Eingang ist auf Grund des Granitsockels sehr kostenintensiv und nicht durchführbar. Daher wäre ein räumlicher Tausch von Geräteraum und WC zu überlegen. Der Geräteraum könnte somit im südlichen Bereich mit Eingang von Osten und Auffahrrampe eingeteilt werden. Niveaumäßig könnte hier eine bessere Lösung gefunden werden. Das WC könnte im nördlichen Bereich mit Eingang östlich situiert werden. Die vorgesehene Verbindung vom Nebenraum in den Aufbahrungsraum soll ebenfalls entfallen. Er glaubt, daß diese von ihm vorgestellten beiden Varianten mit dem Architekten besprochen werden sollen. Mit den Bauarbeiten soll möglichst bald begonnen werden.

 

Über das Entwicklungskonzept wurde ebenfalls in dieser Sitzung gesprochen, erklärt der Obmann. Nachdem eine Studie in Auftrag gegeben wurde waren sich die Mitglieder  einig diese Studie abzuwarten, bevor weitere Schritte unternommen werden.

 

Auch das Projekt Musikschule wurde beraten und allgemein die Meinung vertreten, daß dieses Musikschulprojekt weiter verfolgt werden soll. Bezüglich des Ausmaßes und des Standortes sind sicherlich noch mehrere Beratungen erforderlich, erklärt der Obmann.

 

Bürgermeister Wieser bedankt sich für diesen Bericht beim Bauausschußobmann.

 

 

TOP. 12.) Bericht vom Obmann des Prüfungsausschusses.

 

Vom Obmann des Prüfungsausschusses, GR. Schabetsberger, wird berichtet, daß am 28.o6.1994 eine Sitzung des Ausschusses stattgefunden hat. Als erstes wurde der Versicherungsvertrag des Hallenbades durchbesprochen. Die Gesamtjahresprämie beträgt S 184.795,-- und besteht aus einer Gebäudeversicherung mit S 86.945,-- der Betriebsunterbrechung mit S 2.584,-- sowie der Maschinenschadenversicherung mit S 95.266,--. Bei der Durchbesprechung der einzelnen Positionen wurde festgestellt, daß die Prämie für die Maschinenversicherung sehr hoch ist.

 

Als zweiter Tagesordnungspunkt wurde die Überprüfung der Abrechnung für die Sanierung des Hallenbades vorgenommen. Die einzelnen Belege der Sanierung des Hallenbades wurden durchbesprochen und dabei die Meinung vertreten, daß eine genaue Überprüfung nicht notwendig ist, da die Abrechnung bereits vom Amt der O.Ö. Landesregierung überprüft wurde.

Folgende Ausgaben wurden getätigt:

 

1991        Sanierung Hallenbad und Sauna      S   1,073.160,--

1992-1993  Gesamtsanierungskosten              S  14,553.043,--

Gesamtkosten                                         S  15,626.203,--

 

Der Obmann erklärt, daß bei dieser Sitzung festgestellt wurde, daß einzelne Mitglieder des Prüfungsausschusses unentschuldigt den Sitzungen fernbleiben.

 

Der Bürgermeister bedankt sich beim Obmann für diesen Bericht und erklärt, daß die Versicherung für das Hallenbad im Vorstand behandelt wurde und dieser sich für diese Versicherung entschlossen hat.  Der diesbezüglichen Beschluß des Vorstandes liegt daher auch vor.

 

 

TOP. 13.) Behandlung von Ansuchen um Betriebsförderung.

 

Zwei Ansuchen um die Genehmigung eines Förderungsbeitrages für die Betriebsförderung liegen vor, erklärt der Bürgermeister. Diese beiden Ansuchen und zwar von Herrn Franz Mitterhauser GesmbH. sowie von Herrn Ing. Horst Mayrhuber, werden von ihm zur Kenntnis gebracht. Herr Franz Mitterhauser hat in Riedau einen neuen Betrieb gegründet und zwar für Putz-Zugarbeiten- und Restaurierung und Herr Ing. Horst Mayrhuber hat den Gerüst- und Baumaschinenverleih des Vaters übernommen.

 

Vizebürgermeister Franz Wimmer erklärt, daß bisher alle Ansuchen positiv erledigt wurden und daher auch diese beiden  befürwortet werden sollen. Eine Gleichbehandlung aller Antragsteller wäre damit gewährleistet.

 

Er stellt auch gleich den Antrag Herrn Franz Mitterhauser die Kommunalsteuer bis zu einem Betrag von S 25.000,-- gutzuschreiben.

 

Für den Antragsteller Ing. Horst Mayrhuber soll eine direkte Förderung und zwar im Jahr 1995 in der Höhe von S 25.000,-- gewährt werden.

 

Es wird darüber eingehend beraten und GR. Pointl ist der Meinung, daß eine Direktförderung oder eine Steuerbegünstigung keine Gleichstellung darstellt.

 

GR. Hintermayr ist der Meinung, daß es besser wäre Zeitbegrenzungen einzuführen, er befürwortet aber die Förderung der Antragsteller.

 

Beschluß:   Es wird abschließend über den Antrag von Vizebürger-

            meister Wimmer, Herrn Franz Mitterhauser eine Gut-

            schrift der Kommunalsteuer bis zu einem Betrag von

            S 25.000,-- und Herrn Ing. Horst Mayrhuber eine

            Direktförderung im Jahr 1995 von S 25.000,-- zu

            gewähren, abgestimmt. Dieser Antrag wir ein-

            stimmig angenommen und die Förderungen somit ge-

            nehmigt.

 

 

TOP. 14.) Behandlung von Förderungsansuchen verschiedener Art.

 

Der Vorsitzende teilt mit, daß fünf verschiedene, auswärtige Ansuchen um Gewährung von Subventionen vorliegen. Diese Ansuchen werden von ihm wie folgt zur Kenntnis gebracht:

 

1. Verein zur Förderung der österreichischen Jugend, Linz

   Ferienlager in den Sommermonaten, Erholungsaufenthalte und

   Lernferien für Kinder.

 

2. OÖ. - Saharauische Gesellschaft, Linz

   Humanitäre Hilfe für Menschen in Flüchtlingslagern in der

   Sahara - 29.6.-27.7. - 15 Kinder sollen nach OÖ. kommen.

 

3. OÖ. KOV, Landesleitung

   Sammelerlös dient ausschließlich der Sozial- und Erholungs-

   fürsorge des Verbandes OÖ. Kriegsopfer.

 

4. Kuratorium für die Errichtung von Adolf-Schärf-Studentenheimen,

   Wien, Spende für Neubau eines Heimes bzw. Erhaltung der 1960

   gebauten Heime.

 

5. OÖ. Landestierschutzverein und Verein für Naturschutz, Linz

   Tierschutzschilling, Spende.

 


Von GR. Ortner wird erklärt, daß bisher auswärtige Ansuchen abgelehnt wurden und er stellt daher den Antrag, alle diese Ansuchen  abzulehnen und keine Förderung zu gewähren.

 

Beschluß:   Durch einhellige Zustimmung wird dieser Antrag

            angenommen.

 

 

TOP. 15.) Familienausschuß, Beratung und Beschlußfassung.

 

Es ist der Wunsch der Bezirkshauptmannschaft Schärding, erklärt Bürgermeister Wieser, einen Familienausschuß in den Gemeinden zu installieren. Es wird von ihm die Broschüre "Unsere Gemeinde - Gemeinschaft der Familien" vorgestellt, daß vom Familienreferat des Landes OÖ. erstellt wurde. Um die Belange der Familie berücksichtigen zu können wäre es auch möglich, daß ein bestehender Ausschuß sich mit dieser Arbeit befaßt. Der Bürgermeister schlägt daher vor, den Kulturausschuß mit dieser Angelegenheit zu befassen.

 

Der Obmann des Kulturausschusses, GV. Gahleitner, erklärt sich mit dieser Regelung einverstanden.

 

Die Vertreter der Fraktionen, GV. Murauer und GR. Hintermayr, sind mit dieser Regelung einverstanden, auch im Namen der Mitglieder des Kulturausschusses, wenn dies rechtlich möglich ist.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, dem Kulturausschuß auch die Belange des Familienausschusses zu übertragen.

 

Beschluß:   Die anwesenden Gemeinderatsmitglieder stimmen diesem

            Antrag zu, der somit genehmigt ist.

 

 

TOP. 16.) Allfälliges.

 

Der Bürgermeister teilt mit, daß drei Beschwerdebriefe eingelaufen sind, die das Marktfest betreffen. In einem wird besonders auf die Lärmbelästigung hingewiesen und in den beiden anderen auf das Kassieren von Preisgeldern bei einer Kegelbahn.

 

Das Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz, bezüglich der eingebrachten Resolution des Gemeinderates "Anstieg des Krankenanstaltbeitrages der Gemeinden", wird vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht. Es wird darin erklärt, daß die Reform  der Krankenanstaltsfinanzierung mit 01.01.1995 stufenweise realisiert werden soll.

 

Herr Norbert Weissenböck jun. bedankt sich schriftlich beim Gemeinderat für die bewilligte Betriebsförderung.

 

Der Vorsitzende teilt mit, daß nun in drei Gemeinden des Bezirkes Schärding und zwar in Schärding, Andorf und Riedau der "Gelbe Sack" eingeführt wird. Es werden an jedem Haushalt zwei solche Säcke zugestellt und die Abholtermine mit einem Begleitschreiben bekanntgegeben. Vorgesehen ist, daß bis Ende dieses Jahres diese gelben Säcken zum Parkplatz der Hauptschule zu bringen sind, wo sie durch die Fa. Kröpfl abgeholt und entsorgt werden. Der Umweltausschuß wird sich mit dieser Angelegenheit noch näher befassen.

 

Vom LR. Dr. Josef Pühringer liegt ein Schreiben vor in dem er mitteilt, daß der Pramtal-Radweg vom Land mit 50 % gefördert wird. Der Bürgermeister erklärt dazu, daß diesbezüglich  bereits mehrere Absprachen und Verhandlungen durchgeführt wurden.

 

Der Bürgermeister ladet alle Gemeinderatsmitglieder zur Teilnahme an der Besprechung am 15.07.1994 um 20.00 Uhr im Gasthaus Kottbauer ein. Es wird dort allen Grundbesitzern die dazu geladen wurden, daß OÖ. Raumordnungsgesetz 1994 zur Kenntnis gebracht. Anschließend wird über die Entsorgung der Abwässer in der Ortschaft Schwaben beraten.

 

Am 21.07.1994 findet von der Agrarbezirksbehörde Linz eine Verhandlung statt und dazu ist es notwendig ein Gemeindevorstandsmitglied und zwei Gemeinderatsmitglieder zur Unterschriftsleistung zur Verfügung zu haben, erklärt der Bürgermeister.

 

Es wird von ihm weiters mitgeteilt, daß Herr Laufenböck Johann die Betreibung des Frei- und Hallenbadbuffets kündigen und mit Ende der Saison den Betrieb beenden wird.

 

Von GR. Hosner wird mitgeteilt, daß in der Ortschaft Schwaben der Wassergraben mit Schotter verschwemmt ist und weiters ein Loch auf der Straße besteht, daß bereits sehr gefährlich ist.

 

Bei der Habacher Zufahrt befindet sich eine Müllablagerung, erklärt GV. Murauer und die Gemeinde soll sich bemühen den Verursacher zu eruieren.

 

Frau GR. Kopfberger ist der Meinung, daß die eingelaufenen Beschwerdebriefe beantwortet werden sollen. Weiters stellt sie die Frage, wie die Vorgangsweise bei Ausschreibung von Darlehen vor sich geht.

 

Herr GR. Kemer ist der Meinung, daß beim Ruhebankerl an der B 137 ein Papierkorb angebracht werden soll.

 

Von GR. Böcklinger wird die Frage gestellt, ob von den Bademeistern etwas unternommen werden kann, daß der Lärm der Jugendlichen im Freibad soweit als möglich vermindert wird. Es gibt immer wieder Klagen, hauptsächlich von älteren Leuten, daß der Lärm im Freibad unerträglich wird. Das Marktfest war seiner Meinung nach sehr gut, aber es sollte noch mehr Öffentlichkeitsarbeit erfolgen.

 

Der Bürgermeister erklärt, daß ein Bericht in der Rieder Rundschau leider nicht veröffentlicht wurde, was eigentlich auf Unverständnis stößt. Er bedankt sich nochmals beim Obmann des Kulturausschusses für die gute Organisation und bei allen Vereinsfunktionären die mitgemacht haben.

 

Bezüglich der lärmenden Jugend im Bad, erklärt der Bürgermeister, daß der Bademeister die Möglichkeit der Verhängung eines Badeverbotes hat. Es ist aber äußerst schwierig dies durchzuführen, da sogar die Eltern die Jugendlichen unterstützen und gegen die Bademeister auftreten. Es müßte jeder sofort vom Bad verwiesen werden und dies stößt immer wieder auf große Schwierigkeiten.

 

GR. Hintermayr glaubt, daß in den Gemeindemitteilungen auf die jugendlichen Badebesucher mit einem Hinweis dahingehend eingewirkt werden soll.

 

Über die Durchführung eines Ausfluges der Gemeinderatsmitglieder wird noch beraten und anschließend festgestellt, daß die Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder keinen Ausflug wünschen.

 


 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 19.05.1994 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 22.10 Uhr.

 

 

 

 

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        (Vorsitzender)                       (Gemeinderat)

 

 

 

...............................    ...............................

       (Schriftführer)                       (Gemeinderat)

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiemit, daß gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

                                   Der Vorsitzende: