Lfd.Nr.30 Jahr 1994

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 28. November 1994.

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

Anwesende:

 

o1.Bürgermeister Wieser Otto als Vorsitzender

o2.Vizebgm. Wimmer Franz     14.GV. Murauer Max

o3.GV. Gahleitner Peter 15.GV. Wolschlager Anna

o4.GV. Ing.Demmelbauer Johann 16.GR. Kaufmann Josef

o5.GR. Aschauer Herbert 17.GR. Schabetsberger Franz

o6.GR. Donnerbauer Johannes  18.GR. Hosner Rudolf

o7.GR. Kopfberger Elfriede   19.GR. Ortner Günter

o8.GR. Stiglmayr Franz  2o.GR. Leitner Johannes

o9.GR. Dick Hermann     21.GR. Weiretmaier Maria

1o.GR. Berghammer Gerhard    22.GV. Weilhartner Gottfried

11.GR. Pointl Helmut    23.GR. Hintermayr Ernst

12.GR. Schärfl Michael  24.GR. Ruhmanseder Heinrich

13.GR. Köstlinger Franz 25.GR. Böcklinger Herbert                    

Ersatzmitglieder:

 

 

     

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. GUMPINGER Adolf.

Fachkundige Personen (§66 Abs. 2 OÖ. GemO.199o):

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 199o):

 

Es fehlen:

 

entschuldigt:                         unentschuldigt:

 

 

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 199o): Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.


Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

   einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnach-

   weisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht

   schriftlich am 23.11.1994 unter Bekanntgabe der Tagesordnung

   erfolgt ist;

   die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am

   gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist;

d) daß die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom

   20.10.1994 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im

   Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung

   zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift

   bis zum Sitzungsschluß Einwendungen eingebracht werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

 

Tagesordnung:

 

1. Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 1994.

2. Bericht vom Obmann des Umweltausschusses.

3. Regelung für die Anlieferung und Verrechnung von kompostier-

   barem Material.

4. Beschlußfassung über den Verzicht auf einen ASI-Standplatz in

   Riedau.

5. Kanalereiterung nach Schwaben; Auftragserteilung für die

   Planung.

6. Abschluß eines Pachtvertrages für die landwirtschaftlichen

   Gründe Madlsperger.

7. Beratung bezüglich Änderung der Hallenordnung für die

   Mehrzweckhalle.

8. Zustimmung für die Verwendung des Gemeindewappens durch den

   Siedlerverein Riedau.

9. Behandlung einer Resolution betreffend die Abschaffung der

   Landesumlage.

10. Beratung über Förderung für Betriebsgründungen.

11. Beschluß bezüglich Verkauf eines Teilgrundstückes.

12. Beitrag für Schulköchinnen; Neufestlegung des Zuschusses.

13. Allfälliges.

 


 

TOP. 1.) Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 1994.

 

 

 

Bürgermeister Wieser Otto gibt bekannt, daß der Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 1994 zwei Wochen zur Einsichtnahme aufgelegen ist und in dieser Zeit keine Einwendungen eingebracht wurden. Die Haushaltsstellen der Einnahmen und Ausgaben des ordentlichen Haushaltes, in denen sich Änderungen ergeben haben, werden vom Bürgermeister mitgeteilt und erläutert. Die Mehreinnahmen und Mehrausgaben belaufen sich beim ordentlichen Haushalt auf 778.000,-- Schilling, der Haushalt konnte wiederum ausgeglichen werden. Die Gesamteinnahmen und Ausgaben des ordentlichen Haushaltes betragen 27,107.000,--. Auch der außerordentliche Haushalt wird von ihm erläutert und hier ist ein Abgang von S 930.000,-- zu verzeichnen. Die Einnahmen des außerordentlichen Haushaltes wurden mit 4,723.000,-- S festgelegt und hier ist eine Erhöhung von 1,223.000,-- eingetreten. Die Ausgaben von S 5,653.000,-- haben sich um S 1,508.000,-- erhöht. Der aufscheinende Fehlbetrag muß in den nächsten Jahren abgedeckt werden, erklärt der Bürgermeister. Die finanzielle Situation hat sich aufgrund des Wegfalles der Gewerbesteuer verschlechtert, erklärt der Bürgermeister und es ist noch abzuwarten, ob die Einnahmen auch tatsächlich erreicht werden können. Die erhöhten Ausgaben bei den einzelnen Haushaltsstellen wurden bereits im Laufe des Jahres mit Gemeinderatsbeschlüsssen genehmigt.

 

Vom GV. Weilhartner wird erwähnt, daß es erfreulich ist, daß der ordentliche Haushalt ausgeglichen werden konnte und die entstandenen Abweichungen während des Jahres sind ja bereits geklärt. Es wird daher von seiner Seite her die Zustimmung zu diesem Nachtragsvoranschlag geben.

 

Der Abgang im außerordentlichen Haushalt, erklärt GV. Murauer, muß zur Kenntnis genommen werden.  Es ist wichtig, daß der ordentliche Haushalt noch ausgeglichen werden kann. Er erkundigt sich noch bezüglich der Transferzahlung an den Sportverein. Vom Bürgermeister wird dies geklärt, es sich hier nur um eine Umbuchung.

 

Nach Beendigung der Debatte wird vom Vizebürgermeister Franz Wimmer erklärt, daß der Nachtragsvoranschlag die erforderlichen Änderungen enthält, im Rechnungsabschluß 1994 werden dann die tatsächlichen Summen zeigen, ob noch Abänderungen eingetreten sind. Er stellt den Antrag, den Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 1994 in der vorliegenden Form genehmigen zu wollen.

 

Beschluß: Dieser Antrag wird einstimmig angenommen und der

          Nachtragsvoranschlag 1994 somit genehmigt.

 

 

 

 


 

TOP. 2.) Bericht vom Obmann des Umweltausschusses.

 

 

Vom Obmann des Umweltausschusses Ing. Demmelbauer wird berichtet, daß am 10.11.94 eine Sitzung stattgefunden hat, bei der drei wichtige TOP. behandelt wurden.

Als erstes wurde die Einführung des Sammelsystems "Der gelbe Sack" beraten und organisatorische Fragen geklärt. Die Einführung des gelben Sackes und zwar im Holsystem wird ab 1.1.1995 im Bezirk Schärding und so auch in der Gemeinde Riedau erfolgen. Die Mitglieder des Umweltausschusses haben einhellig festgelegt, daß die Zustellung des gelben Sackes an die einzelnen Haushalte von den Gemeinderatsmitgliedern erfolgen soll. Es kann dabei mit der Bevölkerung ein besserer Kontakt hergestellt werden und gleichzeitig eine Information über das Trennen des Mülls und dem Inhalt des gelben Sackes erfolgen. Dieses Sammelsystem wird von ihm als gut bezeichnet, da es sämtliche Verpackungsabfälle beinhaltet. Mit der Verpackungsverordnung wurde diese Möglichkeit geschaffen, da die finanzielle Grundlage damit sichergestellt wurde. Die Abfuhr wird in einem 6-Wochen-Abstand erfolgen, wobei die genauen Erläuterungen und auch die Abfuhrtermine in einer Broschüre festgehalten sind, die gleichzeitig mit dem gelben Sack an die Haushalte verteilt wird. Sollten einzelne Haushalte mit der Menge der Säcke nicht auskommen, so besteht die Möglichkeit, beim Gemeindeamt weitere Säcke zu holen. Zum Verpackungsmaterial, welches in den gelben Sack kommt, gehören auch Joghurtbecher usw. und der Obmann erklärt, daß hier nur eine geringe Reinigung erforderlich ist. Er bedankt sich bei allen Mitgliedern und bei den Gemeinderäten für die Mitwirkung bei dieser Aktion.

 

Als zweiter TOP. wurde die Erstellung eines Entsorgungskonzeptes für den Friedhof in Riedau beraten. Der Bezirksabfallberater, Herr Köstlinger Walter, hat sich bereit erklärt, bei der Sitzung teilzunehmen und seine Vorstellungen über die Erstellung eines solchen Konzeptes zu präsentieren. Es wurde von Herrn Köstlinger mitgeteilt, daß es zwei Varianten gibt und zwar die erste wäre die, daß die Friedhofsbenützer eine komplette Trennung des Mülls vornehmen. Es wäre dazu notwendig, Kontainer für Glas, Kunststoff, biogene Abfälle usw. aufzustellen und die Bevölkerung müßte die Trennung selbst vornehmen. Eine zweite Variante ist auch möglich und zwar das Sammeln von biogenen Abfällen und den Restabfällen vom Friedhof. Die Restabfälle könnten in eine Tonne gesammelt werden, die dann von Zeit zu Zeit von der Friedhofsverwaltung entleert und eigenhändig getrennt werden. Bezüglich der Kranzentsorgung wurde ebenfalls beraten und dabei aber festgestellt, daß zur Kompostieranlage Gerner auch Kränze, die mit Draht gebunden sind, geliefert werden können, da dieser die Möglichkeit hat, Metallteile auszuscheiden. Eine ausreichende Information an die Bevölkerung ist auf jeden Fall notwendig, erklärt der Obmann und es könnten dadurch sogar Einsparungen erzielt werden. Der Umweltausschuß hat sich dafür ausgesprochen, daß zwei Behälter aufgestellt werden sollen, einen Kontainer für biogene Abfälle und eine graue Mülltonne für den Restabfall, der nachträglich dann sortiert werden muß.

 

Als dritter TOP. wurde die Beratung über die Abwicklung bezüglich der Anlieferung und Verrechnung von kompostierbaren Abfällen zur Kompostieranlage Gerner beraten. Bei dieser Besprechung wurde die Meinung vertreten, daß jeder Gemeindebürger für die angelieferten kompostierbaren Abfälle bezahlen soll. Da eine direkte Bezahlung an Herrn Gerner nicht möglich ist, muß eine Abrechnung über die Gemeinde erfolgen. Festgelegt wurde, daß von Herrn Gerner über jede Anlieferung Lieferscheine auszustellen sind, die vom Lieferanten unterschrieben und von Herrn Gerner bei der Gemeinde abgeliefert werden. Die Gemeinde wird dann im Halbjahresrhytmus, so wie die Müllabfuhr, mit den Einzelnen diese Gebühren verrechnen. Die Abrechnung mit der Fa. Gerner wird die Gemeinde übernehmen müssen.

 

Beim weiteren TOP., erklärt der Obmann, wurde von Herrn Köstlinger vorgeschlagen, die Kontainerstandplätze neu zu überdenken und eventuell neu zu schaffen. Vom Bürgermeister Wieser wurde über die Möglichkeit der thermischen Verbrennung berichtet, die derzeit ja angeboten wird. Bezüglich Einführung der "grünen Tonne" wird vom Obmann erklärt, daß darüber sicherlich auch in Riedau nachgedacht werden soll. Der Obmann des Umweltausschusses GV. Ing. Demmelbauer bedankt sich bei allen Mitgliedern für die konstruktive Mitarbeit.

 

Bürgermeister Wieser bedankt sich beim Obmann für diesen Bericht und er gibt bekannt, daß die Müllabfuhrgebühren für 1995 sich nicht erhöhen werden. Beim BVA ist eine Rücklage geschaffen worden, die nun die Erhöhungen für den Beitrag an die ASZ kompensieren können.

 

Es wird vom GV. Murauer mitgeteilt, daß die SPÖ-Fraktion am 30.12. die Verteilung des gelben Sackes vornehmen wird. GV. Gahleitner gibt bekannt, daß von der ÖVP-Fraktion sieben Gruppen zu je zwei Personen in den nächsten Tagen die Zustellung vornehmen wird.

GR. Hintermayr gibt bekannt, daß von der FPÖ-Fraktion die Zustellung bereits begonnen hat und dabei festgestellt wurde, daß von den Gemeindebewohnern diese Vorgangsweise gut angenommen wird.

 

Bezüglich der Mülldeponien wird vom Bürgermeister mitgeteilt, daß vom BAV  mit drei  Deponiebetreibern verhandelt wurde und dabei günstige Angebote erzielt wurden. Eine Erhöhung der Deponiegebühren ist daher nicht erforderlich.

 

 

 

TOP. 3.) Regelung für die Anlieferung und Verrechnung von

         kompostierbarem Material.

 

 

Bezüglich der Abrechnung für die Anlieferung von kompostierbarem Abfällen bei der Anlage Gerner wird vom Bürgermeister mitgeteilt, daß der Gemeinderat über die Verrechnungsart entscheiden soll. Mit Herrn Gerner wurde bereits eine Vereinbarung über die Anlieferung getroffen, es geht aber jetzt darum, wie die Verrechnung mit jenen Abfällen erfolgen soll, die von Privaten zur Kompostieranlage gebracht werden. Die Verrechnung muß über die Gemeinde erfolgen, da Herr Gerner nicht berechtigt ist, von Privatpersonen Geldbeträge einzufordern.

 

In der Sitzung des Umweltausschusses, erklärt GV. Ing. Demmelbauer, wurde diese Angelegenheit bereits eingehend beraten und dabei die Meinung vertreten, daß jeder Private seine Anlieferung von kompostierbaren Abfällen bezahlen soll. In einigen Gemeinden wird dies so gemacht, daß bis zu einem oder drei Kubikmetern nicht der Einzelne zu bezahlen hat, sondern dies bei der Müllabfuhr allgemein aufgerechnet wird.

Die Mitglieder des Umweltausschusses waren aber der Meinung, daß die tatsächlich angelieferte Menge vom Lieferanten zu bezahlen ist.

 

GV. Ing. Demmelbauer stellt den Antrag, folgende Vorgangsweise genehmigen zu wollen:

 

Die von den Riedauer Bewohnern angelieferte Menge von kompostierbaren Abfällen wird von Herrn Gerner mit Lieferschein festgehalten, die auch vom Lieferanten zu unterfertigen sind. Diese Lieferscheine werden gesammelt und beim Gemeindeamt Riedau abgegeben. Von Seiten der Marktgemeinde Riedau wird mit Herrn Gerner verrechnet und zwar vierteljährlich. Die Weiterverrechnung an die Lieferanten bzw. an die Riedauer Bewohner, die dieses Material geliefert haben, erfolgt halbjährlich im Zuge der Abrechnung der Müllabfuhr.

 

 

Beschluß: Diese Vorgangsweise zur Abrechnung der kompostierbaren

          Abfälle wird von den Gemeinderatsmitgliedern einstimmig

          genehmigt.

 

 

 

 

 

TOP. 4.) Beschlußfassung über den Verzicht auf einen ASI-

         Standplatz in Riedau.

 

 

Vom Vorsitzenden wird mitgeteilt, daß die Gemeinde Zell/Pram eine Altstoffsammelinsel bereits errichtet hat. Diese Altstoffsammelinsel in der Gemeinde Zell/Pram könnte für die Bewohner aus der Gemeinde Riedau zugänglich gemacht werden, wenn die Marktgemeinde Riedau auf den in ihrem Gemeindebereich vorgesehenen Standort verzichtet. Vom BAV wurde dies mitgeteilt und weiters, daß die Altstoffsammelinsel in Zell/Pram dann aufgewertet wird und zwar auf ein Altstoffsammelzentrum. Es gibt für Riedau daher zwei Möglichkeiten, erklärt der Bürgermeister, entweder ein ASI selbst zu errichten oder darauf zu verzichten und den Zugang zum Altstoffsammelzentrum Zell/Pram zu bekommen.

 

Bei der anschließenden Beratung wird vom GV. Ing. Demmelbauer die Meinung vertreten, daß die Errichtung einer Altstoffsammelinsel bereits überholt ist, da auf Grund der vielen Trennungsmöglichkeiten und Entsorgungsmöglichkeiten diese Sammelinseln weniger gebraucht werden.

 

Es wird von ihm der Antrag gestellt, auf die Altstoffsammelinsel in Riedau zu verzichten, aber nur dann, wenn diese in Zell/Pram als Altstoffsammelzentrum ausgebaut wird.

 

Beschluß: Dieser Antrag wird einstimmig angenommen und somit auf

          die Errichtung einer Altstoffsammelinsel verzichtet.

 

 

 

 

TOP. 5.) Kanalereiterung nach Schwaben; Auftragserteilung für die

         Planung.

 

 

Bezüglich der Kanalerweiterung im Siedlungsgebiet Schwaben wird vom Bürgermeister mitgeteilt, daß mehrere Interessenten bei ihm vorgesprochen und diesbezüglich auch bereits einige Beratungen stattgefunden haben. Ursprünglich war vorgesehen eine Kleinkläranlage zu errichten, dies ist aber an den Kosten und an der Zweckmäßigkeit gescheitert. Für diese Erweiterung wurde bereits vom Bauleiter Dipl.-Ing. König eine Kostenschätzung erstellt, die vom Bürgermeister wie folgt zur Kenntnis gebracht wird:

 

Kostenschätzung Erweiterung Kanal Schwaben West:

 

Variante Freispiegelkanal:

Strang      Länge ÖS/m1       Summe ÖS

Hauptsammler      771 m

Nebensammler 1    133 m

Nebensammler 2    070 m

Summe 974 m bei 3000,-/m      ÖS    2,922.000,--

Summe       bei 2200,-/m      ÖS    2,124.800,--

 

Variante Druckkanal(Zubringerkanäle als Freispiegelkanäle, im Tiefpunkt Pumpwerk mit Verdrängerpumpen, Pumpendruckleitung DN sehr gering, Eingepflügt):

 

      Länge ÖS/m1       Summe ÖS

Hauptsammler      373 m

Nebensammler 1    133 m

Nebensammler 2    070 m

Summe 576 m bei 3000,-/m      ÖS    1,728.000,--

            bei 2200,-/m      ÖS    1,267.000,--

Druckleitung eingepflügt     398 m bei  300,-/m      ÖS      119.400,--

Pumpwerk, Bau, Installation                 min.     ÖS      200.000,--

Elektroanschluß                  max.     ÖS      300.000,--

Gesamtsumme             minimal     ÖS    1,586.000,--

                  maximal     ÖS    2,147.000,--

 

Die Vorgangsweise ist so, erklärt der Bürgermeister, daß vorerst ein Auftrag für die Planung an den Bauleiter erteilt werden muß. Nach Vorliegen des Projektes wird um die wasserrechtliche Bewilligung beim Amt der Landesregierung angesucht und gleich weiters um die Gewährung von Förderungsmitteln des Bundes und des Landes. Sollten keine weiteren Probleme auftreten, könnte mit einem Baubeginn Juli/August 1995 gerechnet werden. Dieses Vorhaben müßte von der Gemeinde vorfinanziert werden und es handelt sich um rund 2 Mio. Schilling. Dazu ist aber auch wiederum die Bewilligung der Aufsichtsbehörde notwendig. Nach den neuen Förderungsrichtlinien des Bundes könnte die Gemeinde Riedau einen Förderungsbeitrag zwischen 40-60 % erreichen. Eine rasche Abwicklung ist nicht nur wegen der Entsorgung notwendig, sondern auch deshalb, da im kommenden Jahr der Güterwegbau in diesem Bereich vorgesehen ist.

 

Vom GR. Köstlinger wird erwähnt, daß die Aufschließung der Liegenschaften in Schwaben sehr wichtig für alle Bewohner ist. Er stellt daher den Antrag, den Planungsauftrag für das bereits besprochene Projekt Variante Freispiegelkanal an Herrn Dipl.-Ing. Wolfgang König zu erteilen.

 

Vom GR. Ruhmanseder wird die Frage gestellt, ob die Kläranlage groß genug ist, um dieses Siedlungsgebiet noch aufzunehmen.

 

Bürgermeister Wieser Otto erklärt, daß es hier keine Probleme gibt, da die Erweiterung der Kläranlage in nächster Zeit sowieso durchgeführt wird. Dazu gibt er bekannt, daß eine Besprechung mit Vertretern des Amtes der OÖ. Landesregierung und den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden des RHV stattgefunden hat. Dabei wurde mitgeteilt, daß die Überprüfung der Pram durchgeführt wurde und die Studie bis Anfang 1995 vorliegen wird. Das Amt der OÖ. Landesregierung wird bescheidmäßig dem RHV und somit den Mitgliedsgemeinden eine zeitliche Einteilung vorschreiben, wie nun die Verbesserung der Entsorgungsanlagen des RHV durchgeführt werden soll und gleichzeit die Planung der Erweiterung der Kläranlage in Auftrag gegeben wird. Wenn diese Schritte rechtlich auch genehmigt sind, kann die Gemeinde Taiskirchen als Mitglied des RHV aufgenommen werden. Bei der zukünftigen Kläranlagenerweiterung ist auch die Errichtung einer Übernahmestelle für Senkgrubeninhalte vorgesehen. Weiters ist zu überlegen, ob eine Klärschlammpresse angeschafft werden soll. All diese Kriterien müssen in das Projekt mit aufgenommen werden.

 

Ursprünglich war eine Kleinkläranlage geplant, erklärt GR. Ortner, und er erkundigt sich, ob beim jetzigen Projekt auch weitere Gebiete aufgeschlossen werden könnten.

 

Es wurde auch über eine Druckleitung beraten, erklärt der Bürgermeister, dies ist aber deshalb nicht günstig, da eine Erweiterung in diesem Falle nicht mehr möglich wäre. Aus diesem Grunde ist die Variante "Freispiegelkanal" zu bevorzugen, da der Anschluß an das bestehende Kanalnetz sehr günstig ist. Die Aufschließung von weiteren Grundstücken wäre dann möglich, dazu ist aber von Seiten der Gemeinde die Situierung der sogenannten "gelben Linie" gut zu überlegen.

 

Die Notwendigkeit dieser Entsorgung vom restlichen Gebiet Schwaben wurde auch vom GV. Weilhartner befürwortet, obwohl dies finanziell schwierig werden wird.

 

Nach Beendigung der Beratung wird über den Antrag des           Herrn GR. Köstlinger abgestimmt.

 

Beschluß: Einstimmig wurde genehmigt, den Planungsauftrag

          für die Erweiterung des Kanalnetzes im Gebiet Schwaben

          an Herrn Dipl.Ing. König zu vergeben.

 

 

 

TOP. 6.) Abschluß eines Pachtvertrages für die

         landwirtschaftlichen Gründe Madlsperger.

 

 

Die Madlspergergründe sind nun im Besitz der Marktgemeinde Riedau, erklärt der Vorsitzende. Es ist daher erforderlich, diese landwirtschaftlichen Gründe zu verpachten. Mit dem bisherigen Pächter, Herrn Winklinger Georg, wurde ein Pachtvertrag erstellt, der nun im Entwurf zur Beschlußfassung vorliegt. Der Bürgermeister bringt diesen Pachtvertrag wie folgt zur Kenntnis:

 

 

P A C H T V E R T R A G

 

abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde Riedau, vertreten durch die Unterzeichneten, als Verpächter einerseits und Herrn Winklinger Georg, wohnhaft in Riedau, Bayrisch-Habach 7, als Pächter andererseits, wie folgt:

I.

Die Marktgemeinde Riedau verpachtet und übergibt an Winklinger Georg und dieser pachtet und übernimmt von der Erstgenannten die nachbezeichneten der Gemeinde eigentümlichen gehörigen Grundstücke, nämlich der gesamte landwirtschaftliche Grund der "Liegenschaft Madlsperger", sohin Grundstücke im Flächenausmaß von 18.372 m2, auf die Dauer eines Jahres, beginnend mit  1.1.1995. Die Pachtdauer verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn dieser Vertrag nicht spätestens am 31. Oktober des laufenden Jahres gekündigt wird. Das Kündigungsrecht steht jedem der Vertragsschließenden zu

II.

Der Pachtzins beträgt jährlich S 4.620,-- (in Worten Schilling viertausendsechshundertzwanzig), dies entspricht einem Milchpreis von S 5,9661 (in Worten fünf  9661/100 Schilling) incl. MWSt pro Liter (derzeit amtlich festgesetzter Molkereiabnahmepreis). Der Pachtzins hat sich dem Milchpreis anzupassen, wobei beide Teile überein kommen, daß zur Berechnung des Pachtzinses 1 Liter (in Worten ein Liter) Milch täglich per Joch als Grundlage angenommen werden. Dabei ist der am 1. Jänner jeden Jahres amtlich festgesetzte Milchpreis maßgebend. Im Falle der Auflassung der amtlichen Preisfestsetzung ist derjenige Milchpreis als Grundlage anzusehen, der von der Molkereigenossenschaft Dorf an der Pram bezahlt wird. Der Pachtzins ist jährlich im vorhinein bis spätestens 30. Jänner jeden Jahres bei der Gemeindekasse zu erlegen.

Die öffentlichen Abgabe wie Grundsteuer, Landwirtschaftskammerumlage, Beitrag zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung, sind im Pachtschilling mitinbegriffen.

III

Wenn der Pachtzins zur Verfallszeit nicht pünktlich berichtigt ist, so ist der Verpächter berechtigt, diesen Vertrag für aufgelöst zu erklären und über den Pachtgegenstand nach seinem Belieben zu verfügen.

IV.

Der Pächter verpflichtet sich, die gepachteten Grundstücke während der Dauer des Pachtes mit jenem Fleiße und jener Sorgfalt zu bewirtschaften, die ein ordentlicher Landwirt bei der Bewirtschaftung der ihm selbst eigentümlichen Grundstücke anzuwenden pflegt oder jede nachteilige Veränderung mit dem Pachtobjekte zu unterlassen.

V.

Alle auf dem Pachtobjekt befindlichen Wege, Gräben, Stege, Brücken hat der Pächter auf seine Kosten in ordentlich benützbarem Zustand zu erhalten.

Dem Verpächter bleibt das Recht vorbehalten, über das Pachtobjekt seine eigenen Wirtschaftsfuhren zu verrichten oder verrichten zu lassen und dritten Personen das Befahren des Pachtobjektes mit ihren Wirtschaftsfuhren zu gestatten. Der Pächter verpflichtet sich, keinerlei Benützung des Pachtobjektes durch dritte Personen, die sich nicht mit einer ausdrücklichen Erlaubnis des Verpächters auszuweisen vermögen, zu dulden; insbesondere darf der Pächter nicht dulden, daß sich dritte Personen hinsichtlich des Pachtobjektes irgendwelche Grundservitute anmaßen.

Jeden einzelnen Fall der Benützung des Pachtobjektes durch dritte Personen, der ohne ausdrückliche Einwilligung des Pächters erfolgt, ist der Pächter verpflichtet, sofort der Marktgemeinde Riedau anzuzeigen. Im Falle, daß diese Anzeige unterlassen wird, ist der Verpächter berechtigt, diesen Vertrag für aufgelöst zu erklären und über den Pachtgegenstand nach seinem Belieben zu verfügen.

VI.

Der Pächter darf das Pachtobjekt ausschließlich nur zum Betriebe der Landwirtschaft auf demselben benützen, wobei sich der Verpächter jegliches Nutzungsrecht der auf dem Pachtobjekte jeweils befindlichen Bäume aller Art vorbehält.

Dem Pächter ist es daher insbesondere auch nicht gestattet, aus dem Pachtobjekt Mergel, Schotter, Sand, Lehm zu gewinnen oder Bäume zu fällen.

Jedwede Kulturveränderung ist nur mit ausdrücklicher Bewilligung des Verpächters gestattet.

VII.

Sowohl Afterpachtung als auch zessionsweise Übertragung der Rechte des Pächters aus diesem Vertrage ist nur mit vorheriger Genehmigung des Verpächters zulässig.

VIII.

Der Pächter nimmt alle Gefahren ohne jede Ausnahme auf sich und hat in keinem Falle einen Anspruch auf einen Erlaß des Pachtzinses oder eines Teiles desselben.

IX.

Für ein bestimmtes Flächenausmaß oder für eine bestimmte Eigenschaft des Pachtobjektes trifft den Verpächter keine Haftung.

X.

Falls der Pächter während der Pachtdauer stirbt, steht dem Verpächter das Recht zu, diesen Vertrag für aufgelöst zu  erklären und über den Pachtgegenstand nach seinem Belieben zu verfügen.

XI.

Wenn der Verpächter in Gemäßheit dieses Vertrages diesen für aufgelöst erklärt oder kündigt, hat der Pächter das Pachtobjekt an den Verpächter zurückzustellen, ohne irgendwelche Ansprüche auf Vergütung oder Schadenersatz zu stellen berechtigt zu sein. Allein derjenige Teil des vorausbezahlten jährlichen Pachtzinses, welcher auf das rechtliche Pachtjahr entfällt, wird an den Pächter zurückerstattet. Endet der Pacht im Falle der Vertragsauflösung vor der Ernte, so werden dem Pächter auch die ordnungsmäßig nachgewiesenen Kosten und Auslagen, die er für die vertragsmäßige Düngung und Bestellung der verpachteten Grundstücke im betreffenden Pachtjahre bereits aufgewendet hat, vom Verpächter ersetzt.

XII.

Auf Vertragsanfechtung wegen Verletzung des gemeinen Wertes wird allseits verzichtet.

XIII.

Im Falle der Endigung des Pachtes ist das Pachtobjekt in gewöhnlicher wirtschaftlicher Kultur an den Verpächter zurückzustellen.

XIV.

Die Kosten der Errichtung dieses Vertrages und die hievon enfallenden Stempel und sonstigen Gebühren trägt der Pächter.

 

Dieser Vertrag ist nur in einer Urschrift ausgefertigt, welche der Gemeinde gehört, während der Pächter eine einfache Durchschrift dieses Vertrages oder aber über sein Ersuchen und auf seine Kosten eine gerichtlich beglaubigte Abschrift dieses Vertrages erhält.

 

 

Vom GR. Aschauer wird der Antrag gestellt, den Pachtvertrag in der vorliegenden Form genehmigen zu wollen.

 

Beschluß: Es wird dieser Antrag einstimmig angenommen und der

          Pachtvertrag somit genehmigt.

 

 

 

 

TOP. 7.) Beratung bezüglich Änderung der Hallenordnung für die

         Mehrzweckhalle.

 

 

Auf Grund von mehreren Beschwerden nach Veranstaltungen, erklärt der Bürgermeister, ist es erforderlich, die Mehrzweckhallenbenützungsordnung zu überdenken. Er ist der Meinung, daß die Benützung der Mehrzweckhalle weiterhin gewährleistet sein soll, es könnten aber gewisse Einschränkungen vereinbart werden. Es wäre denkbar, daß Veranstaltungen nur bei Tischen und Sesseln abgehalten werden dürfen. Sollten andere Veranstaltungen beantragt werden, könnte der Gemeindevorstand dann  über die Bewilligung von Ausnahmen entscheiden.

 

Vom GR.Ruhmanseder wird erklärt, daß es sehr wichtig wäre, daß in der Mehrzweckhalle direkt kein Barbetrieb mehr ermöglicht wird. 

 

Vorgeschlagen wird vom GV. Murauer, daß eine Kaution verlangt werden soll, um Beschädigungen udgl. abdecken zu können.

 

Bezüglich dieser Vorschreibung wird vom Bürgermeister erwähnt, daß es sehr schwierig sein wird, bei wem diese Kaution verlangt wird. GV. Gahleitner glaubt, daß es möglich wäre, nur bei jenen Veranstaltungen, bei denen in Zukunft der Vorstand für die Bewilligung zuständig ist, eine Kaution zu verlangen.

 

Es wird noch länger über diese Angelegenheit beraten und GR. Böcklinger stellt die Frage, wie dies nun bei Popkonzerten etc. mit Ausschank gehandhabt werden soll.

 

Nachdem es sich bei diesem TOP. nur um eine Beratung handelt, wird vom Bürgermeister vorgeschlagen, daß nur Veranstaltungen bei Tisch und Sesseln durchgeführt werden dürfen und für sonstige Veranstaltungen soll der Gemeindevorstand über die Bewilligung entscheiden. Der Barbetrieb in der Mehrzweckhalle soll generell verboten werden.

 

 

 

 

TOP. 8.) Zustimmung für die Verwendung des Gemeindewappens durch

         den Siedlerverein Riedau.

 

 

 

Es wird vom Bürgermeister mitgeteilt, daß der Siedlerverein Riedau um die Bewilligung zur Verwendung des Gemeindewappens angesucht hat. Laut Gemeindeordnung ist dies möglich und es wird das Wappen schon von mehreren Vereinen und Vereinigungen verwendet. Der Siedlerverein ist ja bekannt und der Vorsitzende erklärt, daß es keine Einwände gegen diese Bewilligung gibt.

 

GR. Ortner erklärt, daß dieses Gemeindewappen der Siedlerverein nur für den Schriftverkehr verwenden wird und nachdem auch Mitglieder von anderen Gemeinden dem Siedlerverein angehören, soll das auch eine Werbung für Riedau sein. Er stellt den Antrag um Bewilligung für die Verwendung des Gemeindewappens vom Siedlerverein Riedau.

 

Beschluß: Diese Verwendung wird einstimmig von den anwesenden

          Mitgliedern des Gemeinderates bewilligt.

 

 

 

 

TOP. 9.) Behandlung einer Resolution betreffend die Abschaffung

         der Landesumlage.

 

 

Von der Sozialdemokratischen Fraktion im Gemeinderat der Marktgemeinde Riedau wurde ein Antrag um Aufnahme eines TOP. und zwar "Resolution betreffend die Abschaffung der Landesumlage" eingebracht, erklärt der Bürgermeister. Er ersucht nun den Fraktionsführer GV. Murauer, diesen TOP. zur Kenntnis zu bringen.

 

Es wird von ihm erklärt, daß die Aufgaben in den Gemeinden immer mehr werden, daß Geld aber leider immer weniger. Es soll daher die Abschaffung der Landesumlage beschlossen werden. vom GV.Murauer werden noch der Entfall von verschiedenen Einnahmen, die Übertragung neuer Aufgaben und Belastungen zur Kenntnis gebracht.

 

Der Bürgermeister erklärt dazu, daß dieses Ansinnen grundsätzlich gut ist, aber er glaubt, daß eine Verschiebung zu einem späteren Zeitpunkt günstiger wäre. In der Bürgermeisterkonferenz wurde festgestellt, daß Riedau zur Zeit die erste Gemeinde ist, in der dieser TOP. behandelt werden soll. Er ist auch der Meinung, daß bei Vorsprachen bei den einzelnen Referenten beim Amt der OÖ. Landesregierung es nicht günstig ist, wenn die Abschaffung der Landesumlage beschlossen ist. Von ihm werden die Summen der Landesumlage in den letzten Jahren bekanntgegeben und dazu erklärt, daß gewaltige Erhöhungen, auch bei der Bezirksumlage und bei den Krankenanstaltenbeiträgen, eingetreten sind. Für Riedau wurden bisher hohe Beträge an Landesmittel für verschiedene Bauvorhaben gewährt und es stellt sich daher die Frage, ob es günstiger ist, anstatt diesem Beitrag die Landesabgabe nicht mehr entrichten zu müssen.

 

GV. Weilhartner erklärt, daß diese Resolution sicherlich gut ist, aber in Bezug auf die verschiedenen Ansuchen um BZ-Mittel usw. wird es sicherlich zum überlegen sein. Er glaubt, daß ein gemeinsames Vorgehen mit dem Gemeindebund zielführender wäre.

 

Jede SPÖ-Fraktion in den Gemeinden Oberösterreichs wird diesen Antrag stellen handelt sich daher um kein "vorpreschen" von der SPÖ Riedau. Die Angst, bei weiteren Anträgen für Landesförderungen ist sicherlich nicht begründet, erklärt GV. Murauer. Auf Grund des Ersuchens des Bürgemeisters, diesen TOP. zu verschieben, wird von ihm beantragt, die Sitzung für kurze Zeit zu unterbrechen.

Dieser Antrag wird einstimmig angenommen und die Sitzung für fünf Minuten unterbrochen.

 

GV. Murauer erklärt nach Unterbrechung der Sitzung, daß sein Antrag zurückgezogen wird, aber er verlangt, daß bei der ersten Sitzung im Jahre 1995 dieser TOP. wieder behandelt wird.

 

 

 

 

 

TOP. 10.) Beratung über Förderung für Betriebsgründungen.

 

 

Es wird vom Vorsitzenden mitgeteilt, daß zwei Anträge um Betriebsförderung vorliegen. Herr Diermaier aus Raab will in Riedau ein Grundstück für eine Betriebsansiedlung kaufen und ersucht um eine Förderung durch die Gemeinde. Nach Aussagen von Herrn Diermaier handelt es sich um einen Betrieb, der für die Einrichtung von Fleischhauereien zuständig ist. Er wird mit rund zehn Beschäftigten beginnen und erwartet von der Gemeinde die Gratiszurverfügungstellung des notwendigen Grundstückes.

 

Herr Dr. Wutzl ist Zahnarzt und will in Riedau eine Praxis eröffnen. Es wurden bereits mehrere Häuser besichtigt, in der vorläufig die Praxis eröffnet werden könnte. Als Beginn der Praxis wurde der Herbst 1995 erwähnt. Weiters will er ein Grundstück für einen Neubau erwerben. Die im Besitz der Gemeinde Riedau befindliche Bauparzelle in Achleiten möchte er eventuell kaufen. Der Bürgermeister macht den Vorschlag, daß als Förderung ihm dieses Grundstück mit einem Preis von S 150,-- pro m2 zur Verfügung gestellt werden soll. Dieser Quadratmeterpreis wurde ja seinerzeit beschlossen und der Beschluß hat noch Gültigkeit.

 

Vom GV. Murauer wird erwähnt, daß für den Zahnarzt Herrn Dr. Wutzl die vom Bürgermeister vorgeschlagene Förderung sicherlich annehmbar sein wird. Für die Fa. Diermaier, glaubt er, sind die Arbeitsplätze zu wenig, um eine so hohe Förderung genehmigen zu können.

 

Vom GR. Ortner wird die Frage gestellt, ob der Zahnarzt nicht das Haus mieten könnte, in welchem jetzt Herr Dr. Mooseder seine Praxis hat. Dazu wird erwähnt, daß sich dies zeitlich nicht vereinbaren läßt.

 

Vom GV. Weilhartner wird auch die Förderung an den zuständigen Zahnarzt als gerechtfertigt bezeichnet, die Zurfügungstellung eines Gratisgrundstückes für eine Betriebsgründung der Fa.Diermaier ist aber auch seiner Meinung nach nicht in Ordnung.

 

Vom Bürgermeister wird noch erwähnt, daß zum gegebenen Zeitpunkt ein Gemeinderatsbeschluß diesbezüglich noch gefaßt werden muß.

 

 

 

 

TOP. 11.) Beschluß bezüglich Verkauf eines Teilgrundstückes.

 

 

Das Ansuchen von Herrn Gotthard Windhager, Riedau, Wildhag 29, bezüglich Ankauf eines Grundstückes von der Marktgemeinde Riedau wird vom Bürgermeister vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Der Antragsteller will zu seiner bestehenden Bauparzelle eine Fläche von ca. 500 m2 von der Gemeinde ankaufen, damit die Bauparzelle besser bebaubar wird. Er teilt mit, daß er gerne bereit ist, einen Quadratmeterpreis von S 250,-- zu bezahlen.

Der Bürgermeister glaubt, daß diese Angelegenheit wohl schon einige Male behandelt wurde, in dieser jetzigen Form aber positiv erledigt werden könnte.

 

Den Antrag um geheime Abstimmung über diesen TOP. stellt GV. Weilhartner. Die Situation hat sich geändert erklärt er und für die Familie Windhager ist es eine sehr wichtige Angelegenheit, daher wird dieser Grundverkauf von ihm befürwortet.

 

Beschluß: Über den Antrag Weilhartner um geheime Abstimmung wird

          abgestimmt und mit 20 JA und 5 NEIN-Stimmen angenommen.

 

Frau GR. Kopfberger erklärt, daß sie die Situation als Nachbarin genau kennt und daher dieses Ansuchen befürwortet.

 

Es wird vom GV. Gahleitner erwähnt, daß die ÖVP-Fraktion bereits einmal zugestimmt hat und er stellt aber nun den Antrag, ein Grundstück in einem Ausmaß von 500 m2 mit einem Quadratmeterpreis von S 250,-- an die Familie Windhager Gotthard und Andrea zu veräußern.

 

Es wird diese Angelegenheit bereits zum dritten Mal behandelt, erklärt GV. Murauer, aber die Höhe des Grundpreises hat in seiner Fraktion nie eine Rolle gespielt. Inzwischen hat sich die Angelegenheit geändert und aus menschlichen Gründen gesehen wird er seine Zustimmung zum Grundverkauf geben.

 

Bezüglich der Brücke wird vom GR. Ruhmanseder die Frage gestellt, ob diese überhaupt geeignet ist, um ein Bauvorhaben in diesem Bereich dort durchzuführen.

Der Bürgermeister gibt bekannt, daß dies nicht ein Problem der Gemeinde, sondern des Bauführers bzw. Grundbesitzers ist.

 

Es wird die Debatte beendet und über den Antrag von Herrn GV. Gahleitner abgestimmt.

 

Beschluß: Einstimmig wird der Antrag und der Verkauf eines Grund-

          stückes von ca. 500 m2 neben der Bauparzelle Windhager

          mit einem Quadratmeterpreis von S 250,-- somit

          genehmigt.

 

 

 

Der nächste TOP.  behandelt Personalangelegenheiten und der Bürgermeister erklärt daher, daß die Öffentlichkeit bei diesem TOP. augeschlossen ist.

 

 

 

12. Beitrag für Schulköchinnen; Neufestlegung des Zuschusses.

 

 

 

Die Zuhörer werden vor Behandlung des TOP. 13.) wieder in den Sitzungssaal gebeten.

 

 

 

 

 

13. Allfälliges.

 

 

Der Bürgermeister teilt mit, daß die Ehegatten Dick Johann und Erna in Riedau Nr. 15 einen Milchautomaten aufstellen wollen. Als Standort wurde die südliche Hausmauer vom Wohnhaus bekanntgegeben. Das bedeutet, daß der Milchautomat in den Gehsteigbereich ragt. Der Bürgermeister erwähnt, daß er ein schriftliches Ansuchen verlangt hat und die Bewilligung von der Verantwortung abhängig macht, da die Ehegatten Dick für die Reinigung, auch für den Gehsteig, wenn dieser verunreinigt werden soll, zuständig sind.

 

GV. Gahleiter erkundigt sich, ob es nicht möglich wäre, daß der Gehsteig vom neuen ISG-Grundstück bis zum bestehenden Gehsteig bei Wohnhaus Steinecker errichtet werden könnte. Es sind ca. 15 Kinder in diesem Wohnblock wohnhaft, die auf Grund des Fehlens des Gehsteiges die Bezirksstraße zweimal überqueren müssen, wenn sie nach Riedau gehen. Dazu erklärt der Bürgermeister, daß der Antrag um Errichtung des Gehsteiges bereits beim Amt der OÖ. Landesregierung eingereicht wurde.

 

 

Vom GR. Hintermayr wird nochmals die Frage gestellt, ob bei der Einfriedung Unfried von Seiten der Gemeinde zum Schutz der Mauer Rückstrahler angebracht werden könnten.

Es wird dazu erklärt, daß für diese Angelegenheit nicht die Gemeinde, sondern der Grundbesitzer selbst zuständig ist.

 

Bezüglich eines Wasserleitungsanschlusses für seine Liegenschaft in Schwaben erkundigt sich GR. Hosner.

 

GV. Murauer erklärt, daß Herr Rachbauer im Jahre 1986 verständigt wurde, daß um eine Bundesauszeichnung angesucht wurde. Seit diesem Zeitpunkt hat Herr Rachbauer keine Auskunft mehr erhalten, ob diese Auszeichnung genehmigt wurde oder nicht.

Bezüglich des Milchautomaten erkundigt sich Herr Murauer, ob da die Baubehörde zuständig ist. Bezüglich der Angelegenheit Unfried stellt Herr GV. Murauer die Frage, ob die vom Bürgermeister zugesagte Besichtigung durchgeführt wurde.

Gegen das letzte Protokoll wird ein Einwand erhoben und zwar der TOP. 11.) wurde nicht einstimmig genehmigt.

 

Vom GV. Ing. Demmelbauer wird die Frage gestellt, ob das Entwicklungskonzept bereits fertig ist und zweitens ob vor dem Friedhof beim Haupteingang nicht Parkplätze geschaffen werden könnten.

 

Dazu erklärt der Bürgermeister, daß im Gehsteigbereich, der dort ja nicht fertiggestellt ist, eine Parkspur ohne weiteres möglich sein könnte. Das Entwicklungskonzept ist fertiggestellt und soll im Frühjahr 1995 vorgestellt werden.

 

Vom GR. Aschauer wird erklärt, daß auf Grund der Fertigstellung der Habacher-Gemeindestraße der Verkehr immer mehr wird und er glaubt, daß eine Gewichtsbeschränkung für diese Straße sicherlich günstig wäre. Dazu wird erwähnt, daß es sich um eine Gemeindestraße handelt und die Gewichtsbeschränkung höchst wahrscheinlich nicht verordnet werden darf. Diesbezüglich wird man sich aber bei der Bezirkshauptmannschaft Schärding erkundigen.

 

Vom Bürgermeister wird mitgeteilt, daß bei der Kreuzung Billa eine Geschwindigkeitsüberprüfung durchgeführt wurde. Von der Bezirkshauptmannschaft Schärding und von Vertretern des Amtes der OÖ. Landesregierung wurde das Ergebnis mitgeteilt und dabei festgehalten, daß ein ganz geringer Prozentsatz die Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h überschritten hat.

 

Bei der Beratung über den Termin der nächsten Gemeinderatssitzung wird einhellig festgelegt, daß am 20.12.1994 die nächste und damit auch letzte Gemeinderatssitzung in diesem Jahr stattfinden wird.

 

 

 

 


 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 20.10.1994          wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um   22.10   Uhr.

 

 

 

 

...............................    ...............................

        (Vorsitzender)                       (Gemeinderat)

 

 

 

...............................    ...............................

       (Schriftführer)                       (Gemeinderat)

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiemit, daß gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom            keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

                                   Der Vorsitzende: