Lfd.Nr.31 Jahr 1994

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 20. Dezember 1994.

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

Anwesende:

 

o1.Bürgermeister Wieser Otto als Vorsitzender

o2.Vizebgm. Wimmer Franz     14.GV. Murauer Max

o3.GV. Gahleitner Peter 15.GV. Wolschlager Anna

o4.GV. Ing.Demmelbauer Johann 16.GR. Kaufmann Josef

o5.GR. Aschauer Herbert 17.GR. Schabetsberger Franz

o6.GR. Donnerbauer Johannes  18.GR. Hosner Rudolf

o7.GR. Kopfberger Elfriede   19.GR. Ortner Günter

o8.GR. Stiglmayr Franz  2o.GR. Leitner Johannes

o9.GR. Dick Hermann     21.GR. Weiretmaier Maria Anna

1o.GR. Berghammer Gerhard    22.GV. Weilhartner Gottfried

11.GR. Pointl Helmut    23.GR. Hintermayr Ernst

12.GR. Schärfl Michael  24.GR. Ruhmanseder Heinrich

13.GR. Köstlinger Franz 25.GR. Böcklinger Herbert

Ersatzmitglieder:

GR.                        für   GR.

 

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. GUMPINGER Adolf.

Fachkundige Personen (§66 Abs. 2 OÖ. GemO.199o):

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 199o):

 

Es fehlen:

 

entschuldigt:                         unentschuldigt:

GR.

 

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 199o): Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.


Der Vorsitzende eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

   einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnach-

   weisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht

   schriftlich am 15.12.1994   unter Bekanntgabe der Tagesordnung

   erfolgt ist;

   die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am

   gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist;

d) daß die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom

   28.11.1994 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im

   Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung

   zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift

   bis zum Sitzungsschluß Einwendungen eingebracht werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

 

Tagesordnung:

 

1. Restgrundstücke vom Straßenbau in Schwaben; Genehmigung der

   Veräußerung.

2. Verkauf eines Teilgrundstückes; Genehmigung des Kaufvertrages.

3. Abänderung der Hallenordnung für die Mehrzweckhalle.

4. Behandlung von Ansuchen um Gewährung einer Subvention.

5. Allfälliges.


TOP. 1.) Restgrundstücke vom Straßenbau in Schwaben; Genehmigung

         Veräußerung.

 

 

Vom Bürgermeister Wieser wird mitgeteilt, daß  der Straßenbau Schwaben fertiggestellt und auch vermessen ist. Bei Vermessung dieses Straßenstückes hat sich ergeben, daß einige Restgrundstücke den Grundanrainern zufallen und der Gemeinderat nun entscheiden soll, ob diese Grundstücke und mit welchem Quadratmeterpreis an die einzelnen Liegenschaftsbesitzer verkauft werden soll. Die Erstellung von Kaufverträgen ist in diesem Fall nicht erforderlich, da das Liegenschaftsteilungsgesetz die grundbücherliche Durchführung von Restgrundstücken bei Straßenbauten ermöglicht.

Der Bürgermeister gibt nun bekannt, daß folgende Grundbesitzer betroffen sind:

Lengauer Walter und Maria, Schwaben 46          34 m2

Gehmaier Gerhard und Katharina, Schwaben 45     37 m2

Schrank Peter und Hildegard, Schwaben 49        52 m2

Greisberger Ulrike, Salzburg                    85 m2

 

Es liegt ein gültiger Gemeinderatsbeschluß vor, der aussagt, daß Restgrundstücke zu einem Quadratmeterpreis von S 100,-- verkauft werden können. Der Bürgermeister ist der Meinung, daß dieser Quadratmeterpreis auch in diesem Fall angewendet werden soll. Im kommenden Jahr soll der Gemeinderat dann die Grundstückspreise neu festlegen.

 

Es wird von ihm der Antrag gestellt, die angeführten Grundstücke mit einem Quadratmeterpreis von S 100,-- an die genannten Liegenschaftsbesitzer zu veräußern.

 

Beschluß: Dieser Antrag wird einstimmig angenommen und der Verkauf

          dieser Grundstücke somit genehmigt.

 

 


TOP. 2.) Verkauf eines Teilgrundstückes; Genehmigung des Kauf-

         vertrages.

 

 

Vom Vorsitzenden wird berichtet, daß bei der letzten Gemeinderatssitzung der Verkauf eines Teilgrundstückes an die Ehegatten Windhager vom Gemeinderat genehmigt wurde. Es liegt nun der diesbezügliche Kaufvertrag zur Genehmigung vor. Dieser Vertrag wird vom Vorsitzenden wie folgt vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht:

 

 

Kaufvertrag

 

abgeschlossen am unten angesetzten Ort und Tag zwischen der Marktgemeinde Riedau in 4752 Riedau, als Verkäuferin einerseits und Herrn Ing. Gotthard Windhager, geb. 10.7.1962, 4752 Riedau, Wildhag 29, als Käufer andererseits, wie folgt:

I.

Die Marktgemeinde Riedau - im folgenden Verkäuferin genannte - verkauft und übergibt, und Herr Ing. Gotthard Windhager, - im folgenden Käufer genannt - geb. 10.7.1962, dieser kauft und übernimmt aus dem Gutsbestande der Ersteren allein gehörenden Liegenschaft EZ. 120 KG. Riedau "Haus Nr. 3 in Pomedt, Lediger Grund", laut Lageplan des Dipl.Ing. Manfred Schachinger, Zivilgeometer in Schärding, vom 5.12.1994; GZ.: 6611/94, die mit "1" bezeichnete Teilfläche aus dem Grundstück 1348/2 Wiese von 500 m2, so wie diese Teilfläche derzeit liegt und steht, mit allen damit verbundenen Rechten und Grenzen, mit welchen die Verkäuferin das Vertragsobjekt bisher besessen und benützt hat, beziehungsweise zu besitzen und benützen berechtigt gewesen war, zum einverständlich vereinbarten und in der Gemeinderatssitzung vom 28.11.1994 beschlossenen Kaufpreis von S 250,- pro m2.

Es ergibt sich daraus ein Gesamtpreis

von ........................................... S 125.000,--,

in Worten: Schillinge einhundertfünfundzwanzigtausend, wobei die Berichtigung des Kaufpreises schon vor Vertragsfertigung erfolgt ist.

II.

Zur grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrags werden von den Vertragsteilen nachstehende Grundbuchshandlungen ausdrücklich bewilligt.

IN EZ. 120 KG. Riedau, laut obgenannten Lageplan

a) die Unterteilung des Grundstückes 1348/2 Wiese in sich und in die mit "1" bezeichnete Teilfläche;

b) die Abschreibung der mit "1" bezeichneten Teilfläche aus dem Grundstück 1348/2 Wiese von der Stammliegenschaft und deren Zuschreibung zum Gutsbestand der EZ. 242 KG. Riedau, unter der Einbeziehung der mit "1" bezeichneten Teilfläche in das Grundstück 1347 Wiese.

III.

Die Übergabe und Übernahme des Vertragsobjektes samt Last, Vorteil, Nutzen und Gefahr gilt für den Fall des Eintritts der Rechtskraft dieses Vertrages mit dem heutigen Tage als vollzogen. Mit dem selben Stichtag werden auch die Einnahmen und Ausgaben verrechnet.

IV.

Für eine bestimmte Beschaffenheit des Vertragsobjektes wird seitens der Verkäuferin nicht gehaftet, wohl aber für das verrechnete Flächenausmaß und für die lastenfreie Übergabe des Vertragsobjektes. Eine allfällige Lastenfreistellung ist durch die Verkäuferin unverzüglich zu bewerkstelligen.

V.

Sämtliche mit der Errichtung, Genehmigung und Verbücherung dieses Vertrages, sowie mit der Lastenfreistellung, Vermessung und Planherstellung im Zusammenhang stehenden Kosten, Stempel, Steuern und Gebühren, einschließlich Grunderwerbssteuer hat der Käufer zu tragen.

VI.

Dieser Vertrag ist in seiner Rechtskraft abhängig:

a) von der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung,

b) von der planungsbehördlichen Genehmigung des obgenannten Lageplanes im Sinne der Bauordnungsnovelle 1983.

Die Parteien erklären, im internen Verhältnis bereits durch die Unterfertigung an diesen Vertrag gebunden zu sein.

VII.

Die Parteien nehmen zur Kenntnis, daß dieser Vertrag erst nach Eintritt der Rechtskraft, sowie nach Vorliegen der finanzamtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung verbüchert werden kann. Die Erwirkung einer Veräußerungsanmerkung wird nicht vereinbart.

VIII.

Die Parteien erklären an Eides Statt, österreichische Staatsbürger und Deviseninländer zu sein.

IX.

Dieses Rechtsgeschäft wurde vom Gemeinderat der Marktgemeinde Riedau in der Sitzung vom 20.12.1994 beschlossen. Dieser Vertrag bedarf keiner gemeindeaufsichtsbehördlichen Genehmigung, da der Kaufpreis unter 5 % des ordentlichen Haushaltes der Marktgemeinde Riedau liegt.

X.

Das Original dieses Vertrages erhält der Käufer, während die Verkäuferin eine einfache Abschrift desselben erhält.

 

 

Nachdem es keine Einwände gegen die Genehmigung dieses Vertrages gibt, wird vom Vizebürgermeister Wimmer der Antrag gestellt, den vorliegenden Kaufvertrag genehmigen zu wollen.

 

 

Beschluß: Durch einhellige Zustimmung wird dieser Kaufvertrag

          genehmigt.

 

 

 

 

TOP. 3.) Abänderung der Hallenordnung für die Mehrzweckhalle.

 

 

Bei der letzten Gemeinderatssitzung wurde über die Abänderung der Hallenordnung beraten, gibt Bürgermeister Wieser bekannt. Diese Mehrzweck- und Turnhallenbenützungsordnung wurde nun neu überarbeitet und die erforderlichen Genehmigungen für Tanzveranstaltungen und sonstige Unterhaltungsfeste im Punkt 6. dieser Hallenordnung festgehalten. Dieser Punkt 6. wird vom Bürgermeister wie folgt zur Kenntnis gebracht:

 

6. Für die Durchführung von Tanzveranstaltungen oder sonstigen Unterhaltungsfesten, die bei Tischen mit Bestuhlung oder nur mit Bestuhlung durchgeführt werden, ist eine Sondergenehmigung des Bürgermeisters erforderlich. Über die Durchführung von Tanzveranstaltungen oder sonstigen Unterhaltungsfesten ohne Bestuhlung und über die Einhebung einer angemessenen Kaution entscheidet der Gemeindevorstand. Der Betrieb einer Schank in der Mehrzweckhalle, ausgenommen in den beiden Geräteräumen, ist bei allen Veranstaltungen verboten. Das Erfordernis einer Veranstaltungsbewilligung nach § 2 des OÖ. Veranstaltungsgesetzes wird dadurch nicht berührt. Die Vorbereitungen zu solchen Veranstaltungen in der Mehrzweckhalle sind am Veranstaltungstage, zu einem anderen Zeitpunkt nur im Einvernehmen mit der Schulleitung und dem Schulwart, durchzuführen.

 

Anschließend wurde über diesen geänderten Punkt beraten und die Gemeinderatsmitglieder sind mit dieser Formulierung einverstanden.

 

Es wird vom Bürgermeister Wieser der Antrag gestellt, die vorliegende geänderte Mehrzweck- und Turnhallenbenützungsordnung genehmigen zu wollen.

 

Beschluß: Es erfolgt einhellige Zustimmung und die abgeänderte

          Hallenordnung wird somit genehmigt.

 

 

 

 

 

TOP. 4.) Behandlung von Ansuchen um Gewährung einer Subvention.

 

 

Es liegen einige Ansuchen um Gewährung einer Subvention vor, erklärt der Bürgermeister. Diese Ansuchen werden von ihm wie folgt zur Kenntnis gebracht:

 

Verein Ferienheim der OÖ. Gemeindebediensteten, Linz

Österreichischer Blindenverband, Linz

"Licht ins Dunkel", Wien

Verein Tagesmütter Innviertel, Ried/I.

 

Der Bürgermeister gibt zu diesen Ansuchen einige Erklärungen ab. Für "Licht ins Dunkel" könnte er sich die Bereitstellung eines Betrages vorstellen, für den Verein Tagesmütter Innviertel liegt ein Schreiben von der Bezirkshauptmannschaft Schärding vor, in welchem mitgeteilt wird, daß mit Beschluß des Verbandsausschusses des Sozialhilfeverbandes Schärding jede Gemeinde, in der ein Tageskind den Wohnsitz hat, einen Betrag von S  1.500,-- pro Jahr dem Verein zur Verfügung stellen soll. In Riedau sind zwei Kinder die von einer Tagesmutter betreut werden und zwar Stanciu Andrea und Wieländer Stefan.

 

Bei der anschließenden Beratung wird vom GV. Weilhartner die Meinung vertreten, daß bisher alle auswärtigen Ansuchen abgelehnt wurden und er glaubt, daß dies auch mit den vorliegenden Bewerbern so gehandhabt werden soll. Bezüglich der Tagesmütter erklärt er, daß auch früher schon Ansuchen von Studienheimen abgelehnt wurden, obwohl Riedauer Studenten betroffen waren.

 

Vom Bürgermeister wird dazu erklärt, daß bei der Bürgermeisterkonferenz in Schärding von diesem Verein Tagesmütter gesprochen und eine Unterstützung befürwortet wurde. Es wurde dabei auch vom Bezirkshauptmann mitgeteilt, daß die Einrichtung eines Frauenhauses kommen soll und hier auch wiederum eine Unterstützung notwendig sein wird.

 

Frau GV. Wolschlager ist der Meinung, daß für die Kinder, für die Tagesmütter eingesetzt werden, eine Unterstützung gegeben werden soll. Die Einrichtung von Kinderhorten wäre sicherlich um vieles teurer.

Vom GR. Pointl wird die Meinung vertreten, daß so eine Organisation viel zu teuer und nicht notwendig ist.

Bezüglich einer Spende für die Aktion "Licht ins Dunkel" wird vom GR. Ortner die Meinung vertreten, daß die Gemeinde Riedau es nicht notwendig hat, sich in die Reihe der Spender einzugliedern. Es gibt auch andere Möglichkeiten um zu helfen wie z.B. bedürftigen Riedauern usw.

Vom GV. Murauer wird erklärt, daß seiner Meinung nach hier jeder Gemeinderat, wenn er will, dieser Förderung zustimmen kann und er glaubt, S 1.000,-- ist ein sehr bescheidener Betrag.

 

Nach Abschluß der längeren Debatte werden vom Bürgermeister folgende Anträge gestellt:

 

A) Verein Ferienheim der Österreichischen Gemeindebediensteten:

   Ablehnung

   Beschluß: Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

 

B) Österreichischer Blindenverband: Ablehnung

   Beschluß: Einhellige Zustimmung dieses Antrages

 

C) Aktion "Licht ins Dunkel": Bewilligung eines Beitrages

   von S 2.000,--

   Beschluß: 14 Gemeinderäte stimmten mit JA, 11 mit NEIN;

          Der Antrag ist somit angenommen.

 

D) Verein Tagesmütter Innviertel: Gewährung eines Beitrages

   von S 3.000,--

   Beschluß: 15 JA-Stimmen, 10 NEIN-Stimmen;

          Der Antrag wird somit angenommen.

 

 

 

 

TOP. 5.) Allfälliges.

 

 

Es wird vom Bürgermeister mitgeteilt, daß bezüglich des Güterweges Hirschleiten von der Abteilung Güterwege des Amtes der OÖ. Landesregierung mitgeteilt wurde, daß im Frühjahr eine Begehung stattfinden wird, da eine neue Trassenführung vorbereitet wurde.

 

Vom Amt der OÖ. Landesregierung wurde von den einzelnen Referenten mitgeteilt, daß für die Ausfinanzierung der Badsanierung ein Gesamtbetrag von S 600.000,-- noch in diesem Jahr zur Verfügung gestellt wird: S 300.000,-- BZ-Mittel, S 150.000,-- Abt. Sport und S 150.000,-- Abt. Wirtschaft.

Für den Ankauf des Traktors werden heuer noch S 200.000,-- BZ-Mittel zur Verfügung gestellt.

Dem RHV wird für die Kanalerweiterung Bauabschnitt 02 ein Landesbeitrag von S 600.000,-- gewährt.

 

GV. Murauer weist darauf hin, daß die Gemeindevorstandssitzungen geheim sind und daher Beschlüsse und Besprechungen von einer solchen Sitzung nicht in die Öffentlichkeit gelangen sollen. Seine Beschwerden bezüglich Hallenbad wurden aber dem Bademeister seiner Meinung nach bekanntgegeben.

Der Bürgermeister erklärt dazu, daß er die Beschwerde natürlich an die Bademeister weitergeleitet hat. Namen wurden von ihm keine genannt.

 

Nun wird vom Bürgermeister der Jahresbericht für das abgelaufene Jahr 1994 wie folgt zur Kenntnis gebracht:

 

Der Gemeinderat hat in 9 Sitzungen insgesamt 95 TOP behandelt. Der Großteil dieser behandelten Angelegenheiten konnte einstimmig erledigt werden.

Der Gemeindevorstand hat 7 Sitzungen abgehalten, in denen 26 TOP behandelt wurden.

Die Ausschüsse haben ihre Aufgabe wahrgenommen und der Bauausschuß ist in 2 Sitzungen, der Prüfungsausschuß in 4 Sitzungen, der Umweltausschuß in 2 Sitzungen, der Kulturausschuß in 1 Sitzung, der Sanitätsausschuß in 1 Sitzung und der Wohnungsausschuß in 2 Sitzungen zu Beratungen und Beschlußfassungen zusammengetreten.

In unserem Standesamt wurden 8 Paare getraut und im Gemeindegebiet sind 22 Geburten und 17 Sterbefälle zu verzeichnen. Unsere Gemeinde hat einen Geburtenüberschuß von 5 Kindern.

In diesem Jahr wurden 118.207 m3 Wasser verbraucht. Teilweise wurden dabei noch die Gemeinden Dorf/Pram und Taiskirchen mitversorgt. Bei der Kanalisationsanlage wurden ca. 83.000 m3 Schmutzwässer entsorgt.

Im Gemeindegebiet Riedau sind 70 Hunde verzeichnet.

Von der Baubehörde wurden 7 Wohnhausneubauten, 7 Wohnhausan- und -zubauten, 1 Stallgebäudeneubau, 2 Senkgruben, 13 Ölfeuerungen, 2 Garagenneubauten, 1 Dachgeschoßausbau und 11 Kollaudierungen verhandelt, insgesamt 33 Neubauten.

Die Gemeindebücherei besitzt zur Zeit 1314 Bücher und dazu werden noch laufend ca. 100 Bücher von der Wanderbücherei zur Verfügung gestellt. 530 Leser haben 1994 846 Bücher ausgeliehen.

Die Gemeinde unterstützt laufend die örtlichen Vereine. Es wurden z.B. in diesem Jahr bereits 13.150 Kopien für Vereine und Vereinigungen angefertigt.

Bei der Auswertung der Volkszählung 1991 wurden für unsere Gemeinde 1902 Einwohner registriert. Der jetzige Einwohnerstand ist um 56 Personen gestiegen und beträgt nun 1958 (Erstwohnsitze). Mit Zweitwohnsitz sind in Riedau 63 Personen gemeldet (Gesamteinwohnerstand: 2021).

Die Volksschule Riedau besuchen 118 Schulkinder, die Hauptschule 207 Schüler davon 83 Schüler aus Riedau, 76 Schüler aus Zell/Pram, 29 Schüler aus Dorf/Pram, 3 Schüler aus Taiskirchen, 1 Schüler aus Andorf, 1 Schüler aus Altschwendt.Den Kindergarten besuchen 72 Kinder. 166 Kinder nehmen an der Schülerausspeisung teil.

Schuldenstand der Gemeinde:

Darlehen normalverzinslich S 5,412.004,18

Darlehen niederverzinslich S 18,512.541,19

Gesamtsumme                S 23,896.215,58

Verschuldung pro Einwohner normalverzinslich S 2.764,--

                           niederverzinslich S 9.440,--

Gesamtverschulung pro Einwohner              S 12.204,--

Die Verschuldung der Gemeinde ist somit gegenüber dem Vorjahr um S 338.224,78 gesunken.Durchgeführte Vorhaben im Jahr 1994:

Ausbau Straßenbau Schwabenbach, Ausbau der Johann-Raaber-Straße, Asphaltierung Wirtschaftsweg Schwaben, Asphaltierung Ortschaftsweg Schwaben (Mayrhuber), Straßenbau Ottenedt, Asphaltierung Zufahrt Berg (Brucklacher), Asphaltierung Habacher-Gemeindestraße;

Sonstiges: Genehmigung von Betriebs- und Vereinsförderungen, Entwicklungskonzept und Entwicklungsstudie für Riedau, Abhaltung Marktfest, Einführung des Gelben Sackes, Kompostieranlage Gerner-Kostenbeteiligung, Ausstattung Musikprobenraum, Ankauf Kommunaltraktor, Ankauf der Madlspergergründe, Ankauf von Computern für die Gemeinde und Hauptschule, Vergabe von ISG-Wohnungen und Abänderung des Flächenwidmungsplanes

 

Abschließend bedankt er sich bei den Fraktionsführern, Gemeindevorstands- und Gemeinderatsmitgliedern sowie bei den Mitgliedern der einzelnen Ausschüsse, für die konstruktive Arbeit und es wird von ihm der Dank für die gute Zusammenarbeit ausgesprochen. Er bedankte sich auch bei den Gemeindebediensteten für die Leistungen im Jahre 1994. Für das kommende Weihnachtsfest übermittelt er die besten Wünsche und ebenfalls für das kommende neue Jahr.

Von den Frankionsführern GV.Weilhartner Gottfried, GV.Murauer Max und GV.Gahleitner Peter wurde ebenfalls der Dank an den Bürgermeister, an alle Mitglieder des Gemeinderates und an die Gemeindebediensteten, mit den besten Wünschen für Weihnachten und für das Neujahr übermittelt.

 

 


Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 02. März 1994          wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um   19.50   Uhr.

 

 

 

 

...............................    ...............................

        (Vorsitzender)                       (Gemeinderat)

 

 

 

...............................    ...............................

       (Schriftführer)                       (Gemeinderat)

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiemit, daß gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

                                   Der Vorsitzende: