Lfd.Nr.32 Jahr 1995
VERHANDLUNGSSCHRIFT
Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 30. Jänner 1995.
Tagungsort: Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.
Anwesende:
o1.Bürgermeister Wieser Otto als Vorsitzender
o2.Vizebgm. Wimmer Franz 14.GR. Hosner Rudolf
o3.GV. Gahleitner Peter 15.GR. Ortner Günter
o4.GV. Ing.Demmelbauer Johann 16.GR. Leitner Johannes
o5.GR. Aschauer Herbert 17.GR. Weiretmaier Maria
o6.GR. Donnerbauer Johannes 18.GV. Weilhartner Gottfried
o7.GR. Kopfberger Elfriede 19.GR. Hintermayr Ernst
o8.GR. Stiglmayr Franz 2o.GR. Ruhmanseder Heinrich
o9.GR. Berghammer Gerhard 21.GR. Böcklinger Herbert
1o.GR. Köstlinger Franz 22.
11.GV. Murauer Maximilian 23.
12.GV. Wolschlager 24.
13.GR. Schabetsberger Franz 25.
Ersatzmitglieder:
GR. Pimingsdorfer Ernst für GR. Dick Hermann
GR. Hauer Friedrich für GR. Pointl Helmut
GR. Steinecker Franz für GR. Schärfl Michael
GR. Scherfler Hermann für GR. Kaufmann Josef
Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. GUMPINGER Adolf.
Fachkundige Personen (§66 Abs. 2 OÖ. GemO.199o):
Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 199o):
Es fehlen:
entschuldigt: unentschuldigt:
GR. Dick Hermann
GR. Pointl Helmut
GR. Schärfl Michael
GR. Kaufmann Josef
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 199o): Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.
Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß
a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -
einberufen wurde;
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnach-
weisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht
schriftlich am 20.01.1995 unter Bekanntgabe der Tagesordnung
erfolgt ist;
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am
gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde;
c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist;
d) daß die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom
20.12.1994 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im
Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung
zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift
bis zum Sitzungsschluß Einwendungen eingebracht werden können.
Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:
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Tagesordnung:
1. Voranschlag für das Finanzjahr 1995; Beratung und Beschlußfassung.
2. Erstellung eines Finanzierungsplanes zur Sanierung des Hallenbades.
3. Aufnahme eines Darlehens zur Ausfinanzierung der Hallenbadsanierung.
4. Anhebung der Gebühren für die Bauschuttdeponie.
5. Genehmigung eines Heizkostenzuschusses für den Kindergarten.
6. Erlassung einer Verordnung über Ermäßigung des Verkehrsflächenbeitrages.
7. Neufestlegung des Grundpreises zur Veräußerung von Grundstücken.
8. Pferdemarkt; Neuregelung der Anmeldegebühr und der Preise.
9. Behandlung von Ansuchen um Gewährung einer Betriebsförderung.
10. Behandlung des Ansuchens der Pensionistenvereinigungen von Riedau.
11. Behandlung einer Resolution betreffend Abschaffung der Landesumlage.
12. Allfälliges.
TOP. 1.) Voranschlag für das Finanzjahr 1995, Beratung und
Beschlußfassung.
Bürgermeister Wieser Otto teilt mit, daß der Entwurf des Voranschlages für das Finanzjahr 1995 vierzehn Tage öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegen ist. Während dieser Auflagefrist sind keine Einwendungen bzw. Anregungen beim Gemeindeamt eingelangt. Die von den Fraktionsführern angeforderten Ausfertigungen des Voranschlages wurden zugestellt und es hat bei der letzten Gemeindevorstandssitzung eine eingehende Besprechung über das Budget 1995 stattgefunden.
Vom Vorsitzenden werden nun die einzelnen Haushaltsstellen des ordentlichen Haushaltes zur Kenntnis gebracht und die Änderungen gegenüber dem Vorjahr genau erläutert. Bei der Gruppe 0 ist die Finanzierung der EDV-Ausstattung vorgesehen. Außerdem sind die Kosten für das Entwicklungs- und Entsorgungskonzept sowie für die Änderung des Flächenwidmungsplanes enthalten. Bei der Gruppe 1 ist für die Feuerwehr die Anschaffung einer Leiter und eines Schlauchsatzes vorgesehen. In der Gruppe 2 sind einige Änderungen vorgesehen, bei der Hauptschule ist auch die EDV-Finanzierung enthalten und die vorgeschriebenen Beiträge für die Pflichtschulen wurden wesentlich erhöht. Für die Ausspeisungsküche ist der Einbau eines Dunstabzuges geplant und für den Kindergarten ist wiederum ein Heizkostenzuschuß sowie die Anschaffung von einigen Spielgeräten vorgesehen. Die Erhöhung der Subventionen für die Pensionistenverbände ist in der Gruppe 4 enthalten und außerdem sind die Einnahmen für einen eventuellen Grundverkauf berücksichtigt. Der Rettungsbeitrag mußte erhöht werden und bei der Gruppe 6 ist die Errichtung eines Gehsteiges entlang der Pramtal-Bezirksstraße vorgesehen. Bei der Gruppe 8 wurden die Einnahmen und Ausgaben nach der neuen Gebührenordnung ausgerichtet. Für die Deponie Gerner ist der Betrag vorgesehen, der als Vorauszahlung geleistet werden muß. Beim Hallenbad werden sich die Einnahmen erhöhen und zwar laut dem abgelaufenen Jahr. Beim Wohnhaus Pomedt 3 wird die Errichtung eines Zaunes erforderlich. Bei der Gruppe 9 ist die Landesumlage geringfügig gestiegen und der Beitrag zum Sozialhilfeverband wurde reduziert. Die Zuführungen zum außerordentlichen Haushalt mit S 598.000,-- sind schon sehr gering, erklärt der Bürgermeister. Beim außerordentlichen Haushalt ist für das Clubgebäude der Asphaltschützen ein Beitrag von S 90.000,-- vorgesehen und weiters ist die Sanierung der Aussegnungshalle und die Errichtung einer Zufahrtsstraße zur Siedlung Schwabenbach vorgesehen. Für die Ausfinanzierung des Hallenbades ist die Aufnahme eines Darlehens von S 1,3 Mio. geplant.
Vom Bürgermeister wird abschließend noch der Schuldenstand bekanntgegeben und dazu erklärt, daß sich dieser reduziert hat. Die normalverzinslichen Darlehen mit S 5,380.000,-- stellen eine pro Kopf Verschuldung von S 2.756,-- dar. Bei den niederverzinslichen Darlehen von S 19,690.045,-- ist die pro Kopf Verschuldung S 10.131,--. Der Gesamtschuldenstand beträgt zur Zeit S 29,503.192,56. In dieser Summe sind nicht belastende Gemeindedarlehen von S 4,346.632,70 enthalten. Die Gemeinde belastende Gesamtverschuldung beträgt somit S 25,156.560,-- und die pro Kopf Verschuldung S 12.887,--.
Die Wünsche wurden soweit als möglich berücksichtigt und die Verschuldung ist im Oberösterreich-Vergleich sicherlich noch vertretbar.
Vom GV. Murauer wird erklärt, daß der Voranschlag ja genauestens besprochen wurde und er hofft nur, daß sich im Laufe des Jahres wenige Änderungen ergeben. Ausdrücklich wird von ihm erwähnt, daß der Betrag von S 90.000,--, der für die Errichtung des Clubgebäudes vorgesehen ist, von seiner Fraktion abgelehnt wird. Zwei Clubgebäude in nächster Nähe sind seiner Meinung nach nicht notwendig. Ansonsten ist der Voranschlag zu befürworten und seine Fraktion wird dazu die Zustimmung geben.
Die Voranschlagsbesprechung in einer Vorstandssitzung wird von GV. Weilhartner positiv erwähnt. Von ihm wird auf die besorgniserregende Situation hingewiesen, daß vom ordentlichen Haushalt nur mehr geringe Zuführungen möglich sind. Es ist zu überlegen, wie die nächsten Projekte noch finanzierbar sein werden. Die Pflichtbeiträge sind schon sehr hoch und es wäre eine Verbesserung dieser Entwicklung begrüßenswert.
Nach Beendigung der Debatte wird vom Vizebürgermeister Franz Wimmer erklärt, daß der Voranschlag sicherlich wieder sehr gut und realistisch erstellt wurde. Er bedankt sich beim Bürgermeister und beim Amtsleiter für die vorbildliche Budgetierung. Es wird von ihm der Antrag gestellt, den Voranschlag für das Finanzjahr 1995 in der vorliegenden Form wie folgt genehmigen zu wollen:
Ordentlicher Voranschlag
Einnahmen S 27,566.000,--
Ausgaben S 27,566.000,--
Außerordentlicher Voranschlag
Einnahmen S 3,728.000,--
Ausgaben S 4,326.000,--
Abgang S 598.000,--
Die Hebesätze der Gemeindesteuern für das Finanzjahr 1995 werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe (A)..................................... 500 v.H.d.St.
Grundsteuer für Grundstücke (B) ................. 500 v.H.d.St.
Getränkesteuer (bei alkoholhältigen Getränken
und Speiseeis) ................................ 10 v.H.d.E.
Getränkesteuer (bei alkoholfreien Getränken) .... 5.v.H.d.E.
Lustbarkeitsabgabe (Kartenabgabe) ............... 15.v.H.d.E.
Hundeabgabe für 1. Hund .........................S 100,--
für jeden weiteren Hund .............S 150,--
für Wachhund ........................S 20,--
Kanalbenützungsgebühr ab 1.1.1995 S 23,65 incl. Ust
Wasserbezugsgebühr ab 1.7.1995 S 11,55 incl. Ust
Abfallabfuhrgebühr lt. VO vom 15.12.1992, ab 1.1.1993
Der Dienstpostenplan wird festgesetzt mit
2 Planstellen Verw.Gruppe C, Dienstklasse I - V
1 Planstelle Verw.Gruppe C, Dienstklasse I - IV
1 Planstelle Verw.Gruppe P2, Dienstklasse I - III
Vertragsbedienstete Entlohnungsschema I - 2
Vertragsbedienstete Entlohnungsschema II - 11
Der Höchstbetrag für Kassenkredite, die im Finanzjahr 1995 zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Gemeindekasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird mit S 4,594.000,--
festgesetzt. In diesem Höchstbetrag sind S 0,-- Kassenkredite enthalten, die auf Grund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind. Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Voranschlages bestimmt sind, wird auf S 1,300.000,-- festgesetzt. Dieser Gesamtbetrag soll nach dem außerordentlichen Voranschlag für folgende Zwecke verwendet werden.
1. Ausfinanzierung der Hallenbadsanierung S 1,300.000,--
Der Kassenkredit wird je zur Hälfte bei der Sparkasse und
Raiffeisenkasse aufgenommen.
Beschluß: Der Antrag des Vizebürgermeisters wird einstimmig
angenommen und der Voranschlag für das Finanzjahr
1995 somit genehmigt.
TOP. 2.) Erstellung eines Finanzierungsplanes zur Sanierung
des Hallenbades.
Bürgermeister Wieser Otto teilt mit, daß zur Ausfinanzierung des Vorhabens Hallenbadsanierung noch weitere Landesmittel genehmigt wurden. Es ist erfreulich, daß noch Landeszuschüsse und zwar von der Abteilung Sport S 150.000,--, von der Abteilung Gewerbe S 150.000,-- und eine Bedarfszuweisung von S 300.000,-- gewährt wurden. Zur Freigabe dieser Mittel ist es erforderlich, daß vom Gemeinderat ein neuer Finanzierungsplan erstellt wird. Dieser Finanzierungsplan wird von ihm wie folgt zur Kenntnis gebracht:
Finanzierungsplan für die Sanierung des Hallenbades und der Sauna
Nachdem bei der Beratung keine Einwände gegen diesen Finanzierungsplan eingebracht wurden, wird vom Bürgermeister der Antrag gestellt, den gegenständlichen Finanzierungsplan genehmigen zu wollen.
Beschluß: Es wird einstimmig dieser Antrag angenommen und der
Finanzierungsplan somit genehmigt.
TOP. 3.) Aufnahme eines Darlehens zur Ausfinanzierung der
Hallenbadsanierung.
Wie bereits bei der Budgetbesprechung festgelegt, ist für die Ausfinanzierung der Hallenbadsanierung die Aufnahme eines Darlehens vorgesehen, erklärt der Bürgermeister. Dazu wurden zwei Anbote und zwar von der Raiffeisenbank Raab sowie von der Allgemeinen Sparkasse O.ö., Zweigstelle Raab, eingeholt. Das Darlehen in der Höhe von S 1,3 Mio. mit einer Laufzeit von 10 Jahren wurde von den beiden Geldinstituten in mehreren Varianten angeboten. Diese Darlehensofferte werden nun vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht. Abschließend wird von ihm erklärt, daß die Variante zwei der Allgemeinen Sparkasse mit einer Verzinsung von 6,25 Prozent fix für ein halbes Jahr und weiters mit einer monatlichen Anpassung des VIBOR-Aufschlages, zur Zeit mit 1/4 Prozent Punkten, die günstigste ist.
Über diese Angelegenheit wird beraten und GV. Murauer ist ebenfalls der Meinung, daß das günstigste Angebot für diese Darlehensaufnahme angenommen wird. Es wird von ihm daher der Antrag gestellt, das Darlehen von S 1,3 Mio. bei der Allgemeinen Sparkasse O.ö., Zweigstelle Raab, aufzunehmen und folgende Kreditzusage zu genehmigen:
Kreditzusage der Allgemeinen Sparkasse
Kredithöhe: S 1,300.000,--
Verwendungszweck: Hallenbadsanierung
Konditionen: variabel entsprechend 6-Monats-
VIBOR mit einem Aufschlag von
0,75 %, jeweils gerundet auf
das nächste 1/4 %, das sind
derzeit 6,25 % p.a. netto
(6,25 % fix im ersten Halbjahr)
Der Kredit steht bis 01. Juli 2005 zur Verfügung und ist in halbjährlichen Kapitalraten jeweils am o1.o1. und o1.o7. jeden Jahres zu tilgen. Sondertilgungen sind jederzeit möglich. Das Kreditverhältnis kann unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich gekündigt werden.
Die Punkte 1., 2., 3., 4., 6., 8., 9., 10., 11., 12., 13., 14., 15., 16., 17., 18. und 19 der Kreditzusage werden vom Vorsitzenden vollinhaltlich vorgelesen.
Beschluß: Die Aufnahme des Darlehens von S 1,3 Mio.
zur Ausfinanzierung der Hallenbadsanierung
von der Allgemeinen Sparkasse O.ö., Zweigstelle Raab,
lt. der vollinhaltlich vorgelesenen Kreditzusage,
wird einstimmig genehmigt.
TOP. 4.) Anhebung der Gebühren für die Bauschuttdeponie.
Der Bürgermeister erklärt, daß der Altlastenbeitrag, der an das Finanzamt abzuführen ist, ab 01.01.1995 sich um S 10,-- erhöht hat. Es ist daher erforderlich, daß die Kosten für die Ablagerung von Bauschutt bei der gemeindeeigenen Bauschuttdeponie ebenfalls um diesen Betrag angehoben werden.
Nachdem es gegen diese Erhöhung keine Einwände gibt, wird von Bürgermeister Wieser der Antrag gestellt, die Gebühr für die Ablagerung von Bauschutt auf S 70,-- zu erhöhen.
Beschluß: Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP. 5.) Genehmigung eines Heizkostenzuschusses für den
Kindergarten.
Im Jahre 1994 wurde im Voranschlag ein Beitrag für den Kindergarten vorgesehen. Der Heizkostenzuschuß von S 10.000,-- ist im Voranschlag zwar vorgesehen, ein Beschluß über die Freigabe dieser Mittel wurde aber bisher nie gefaßt.
Der Bürgermeister stellt nun den Antrag, für das Jahr 1994 S 10.000,-- Heizkostenzuschuß für den Kindergarten Riedau genehmigen zu wollen.
Beschluß: Dieser Beitrag wird mit einhelliger Zustimmung
genehmigt.
TOP. 6.) Erlassung einer Verordnung über Ermäßigung des
Verkehrsflächenbeitrages.
Der Vorsitzende erklärt, daß mit 01.01.1995 die neue Bauordnung in Kraft getreten ist. Nachdem in dieser Bauordnung die Ermäßigung des Beitrages zu den Kosten der Herstellung von öffentlichen Verkehrsflächen der Gemeinde nicht mehr vorgesehen ist, ist die Erlassung einer Verordnung notwendig, wenn diese Ermäßigung so wie bisher beibehalten werden sollen. Der Entwurf dieser Verordnung wird nun vom Bürgermeister wie folgt zur Kenntnis gebracht:
V E R O R D N U N G
des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 30.01.1995, mit der Ermäßigungen des Beitrages zu den Kosten der Herstellung öffentlicher Verkehrsflächen der Gemeinde vorgesehen werden.
Aufgrund des § 21 (3) O.ö. Bauordnung 1994, LGBl 66/1994, wird verordnet:
§ 1
Der Beitrag zu den Kosten der Herstellung öffentlicher Verkehrsflächen (§§ 19 ff O.ö. Bauordnung 1994) ermäßigt sich für
· Gebäude, die öffentlichen Aufgaben dienen, um 60 %.
· Kleinhausbauten (§ 2 Z 30 O.ö. Bautechnikergesetz, LGBl 67/1994, soweit diese nicht nach dem O.ö. Wohnbauförderungsgesetz 1990 gefördert werden, um 60 %.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem der zweiwöchigen Kundmachungsfrist nach § 94 (3) O.ö. Gemeindeordnung folgenden Monatsersten in Kraft.
Der Bürgermeister:
Von GV. Murauer wird die Notwendigkeit dieser Ermäßigung unterstrichen, da sonst der Fahrbahnkostenbeitrag eine unzumutbare Höhe erreichen würde. Er stellt den Antrag, die zur Kenntnis gebrachte Verordnung genehmigen zu wollen.
Beschluß: Dieser Antrag wird einstimmig angenommen und die Ver-
ordnung somit genehmigt.
TOP. 7.) Neufestlegung des Grundpreises zur Veräußerung
von Grundstücken.
Im Jahre 1983 wurde vom Gemeinderat der Quadratmeterpreis für Grundverkäufe von Gemeindegrund festgelegt. Bürgermeister Wieser erklärt, daß nun eine Erhöhung sicherlich angebracht ist, um den Grundpreis einigermaßen an die privaten Verkäufer anzugleichen. Er schlägt vor, daß ab 01.01.1995 für Baugrundstücke S 200,-- und für sonstige Grundstücke S 150,-- pro Quadratmeter verlangt werden soll.
Vom GR. Ortner wird erwähnt, daß diese
Summen sicherlich noch nicht die Höchstgrenze des Grundpreises darstellen und
er stellt daher den Antrag den Quadratmeterpreis für Baugrundstücke mit S
200,-- und den Quadratmeterpreis für Restflächen mit S 150,-- festzulegen.
Beschluß: Diese Grundpreise werden einstimmig genehmigt.
TOP. 8.) Pferdemarkt; Neuregelung der Anmeldegebühr und
der Preise.
Es erklärt der Vorsitzende, daß die Anmeldegebühr für Pferde beim Pferdemarkt Riedau S 20,-- beträgt. Für diese Gebühr ist aber kein Gemeinderatsbeschluß vorhanden und es ist daher erforderlich diese Anmeldegebühr zu genehmigen. Er ist der Meinung, daß eine Erhöhung dieser Gebühr nur geringe Mehreinnahmen bringen würde und daher für den Pferdemarkt sicherlich kein Vorteil wäre.
Vom GR. Hosner wird erwähnt, daß es für den Pferdemarkt vorteilhafter ist, wenn mehr Pferde aufgetrieben werden und er ist daher ebenfalls gegen eine Erhöhung dieser Gebühr.
Bürgermeister Wieser erklärt noch, daß seiner Meinung nach der Pferdemarkt neu organisiert werden soll. Er ist der Meinung, daß ein Pferdemarktkomitee gegründet werden könnte und dieses Komitee könnte dann für den Pferdemarkt ab dem Jahre 1996 neue Richtlinien bzw. neue Ideen einbringen.
Es wird abschließend vom Bürgermeister der Antrag gestellt, die Anmeldegebühr mit S 20,-- pro Pferd festzulegen.
Beschluß: Einhellige Zustimmung erhält dieser Antrag.
TOP. 9.) Behandlung von Ansuchen um Gewährung einer Betriebs-
förderung.
Der Vorsitzende gibt bekannt, daß die Familie Truckenthanner Ernst und Claudia, Riedau 105, ein Ansuchen um Gewährung einer Betriebsförderung eingebracht haben. Dieses Ansuchen wird von ihm vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Die Antragsteller erwähnen in diesem Ansuchen, daß sie für den Bäckerei- und Konditoreibetrieb Investitionen von ca. S 150.000,-- getätigt haben und weiters wird mitgeteilt, daß es sehr schwierig ist einen gepachteten Betrieb wirtschaftlich zu führen. Aus diesen Gründen wird um Unterstützung gebeten. Es wurde bereits für einen vergleichbaren Betrieb eine Förderung genehmigt, und zwar wurde damals die Lohnsummen- und Getränkesteuer für 1 Jahr und 8 Monate, beschränkt auf S 20.000,-- Höchstsumme, genehmigt, wird vom Bürgermeister mitgeteilt.
Nach der anschließenden Debatte wird von GR. Stiglmayr der Antrag gestellt, den Ehegatten Truckenthanner die Kommunal- und Getränkesteuer ab 01.02.1995 bis 31.12.1996 zu erlassen bzw. gutzuschreiben. Die Förderung darf eine Höchstgrenze von S 20.000,-- nicht überschreiten.
Beschluß: Es wird diese Betriebsförderung mit einem einstimmigen
Gemeinderatsbeschluß genehmigt.
TOP. 10.) Behandlung des Ansuchens der Pensionistenvereinigungen
von Riedau.
Der Pensionistenverband, der Pensionistenring und der Seniorenbund, Ortsgruppen Riedau, haben ein gemeinsames Ansuchen um Erhöhung der Subvention gestellt. Dieses Ansuchen wird vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht, in dem mitgeteilt wird, daß in verschiedenen Gemeinden dieser Zuschuß bereits einige Male erhöht wurde. Der Beitrag der Marktgemeinde Riedau ist seit Jahren gleich geblieben und es wird um eine Erhöhung und zwar von S 5.000,-- auf S 10.000,-- gebeten. Der Vorsitzende erklärt dazu noch, daß dieser Gesamtbetrag jährlich auf die jeweilige Anzahl der Mitglieder aufgeteilt wird.
Frau GR. Kopfberger ist der Meinung, daß die Anhebung dieses Zuschusses gerechtfertigt ist. Sie stellt daher den Antrag, den Jahresbeitrag für diese drei Seniorenverbände von S 5.000,-- auf S 10.000,-- anzuheben.
Auch GR. Leitner unterstützt die Anhebung dieses Zuschusses und bezeichnet diese als notwendig.
Beschluß: Dieser Antrag wird genehmigt, nachdem die anwesenden
Gemeinderatsmitglieder einhellig die Zustimmung er-
teilen. GR. Steinecker erklärt sich als befangen.
TOP. 11.) Behandlung einer Resolution betreffend Abschaffung der
Landesumlage.
Bürgermeister Wieser bringt den Antrag der Sozialdemokratischen Fraktion im Gemeinderat der Marktgemeinde Riedau um Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zur Kenntnis. Es wird ersucht die Resolution betreffend der Abschaffung der Landesumlage in der Gemeinderatssitzung zu behandeln. Der Tagesordnungspunkt wurde in diese Sitzung aufgenommen und die vorliegende Resolution wird vom Bürgermeister wie folgt zur Kenntnis gebracht:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Riedau hat in seiner Sitzung vom 30.01.1995 nachstehende
RESOLUTION
beschlossen.
Aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinden im allgemeinen, vor allem aber der Entwicklung der Ausgaben für das Sozial- und Gesundheitswesen, ist eine finanzielle Stärkung der Gemeinden dringend nötig; andernfalls muß mittelfristig damit gerechnet werden, daß die gemeindliche Leistungsfähigkeit in den nächsten Jahren zusammenbricht.
Im § 4 Finanzverfassungsgesetz 1948 wird bestimmt, daß darauf Bedacht zu nehmen ist, daß die Grenzen der Leistungsfähigkeit von Gebietskörperschaften nicht überschritten werden.
Der Gemeinderat ist der Meinung, daß diese Grenzen der Leistungsfähigkeit bereits überschritten wurden. Entsprechend dieser Verfassungsbestimmung wäre deshalb unverzüglich eine wirksame Maßnahme zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit zu setzen.
In diesem Zusammenhang scheint es geboten, alle jene Maßnahmen darzustellen, die letztlich geeignet sind, die Existenz der Gemeinden überhaupt in Frage zu stellen:
1. Der Entfall von Einnahmen resultierend aus
a) Kürzung der Bundesabgabenertragsanteile der Gemeinden in
Folge des Beitrittes zur EU;
b) dem Entfall der Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag, für
die die Kommunalsteuer keinen hinreichenden Ausgleich bringt;
c) die laufende Diskussion um Abschaffung von Gemeindesteuern
wie die Getränkesteuer, die Anzeigenabgabe, die Ankündigungs-
abgabe und die Kommunalsteuer (aufgrund ihrer verteuernden
Wirkung auf den Faktor "Arbeit").
2. Die laufende Übertragung neuer Aufgaben und die Verschärfung von Gesetzen, die mi Belastungen für die Gemeinden verbunden sind. Als besonders gravierende Beispiele seien hier angeführt:
a) die Pestizidverordnung betreffend die Grenzwerte im Trinkwasser
b) die Grenzwerte kommunaler Abwässer
c) die generelle Verschärfung des Wasserrechtes
d) die laufende Verschärfung abfallrechtlicher Bestimmungen;
e) die Verminderung der Gruppenzahlen in den Kindergärten
und Horten.
All diesen Belastungen steht keinerlei finanzieller Ausgleich auf der Einnahmenseite gegenüber.
3. Ein weiteres Problem ist die permanente Verschlechterung der Gemeindeförderung durch Bund und Land auf den Gebieten:
a) Bedarfszuweisungen,
b) Förderung der Abwasserbeseitigungs- und Trinkwasserver-
sorgungsanlagen,
c) Kürzung der Schulbaumittel und unzureichende Dotierung
der Förderungsmittel für Kindergärten und Horte,
d) Auflassung der Schulküchen durch das Land.
4. Bestehende und beabsichtigte Maßnahmen zur Ökologisierung des Steuersystems werden die Gemeinden vor unlösbare Probleme stellen wie
a) der Altlastenbeitrag
b) die beabsichtigte Abwasserabgabe.
Durch den Entfall der Landesumlage ist neben einer Beschränkung bei der Erlassung weiterer gemeindefeindlicher Maßnahmen sicherlich eine rasche Verbesserung der finanziellen Situation der Gemeinden möglich. Die Einhebung der Landesumlage erfolgt auf Grund einer Ermächtigung, die keinesfalls als Verpflichtung angesehen werden kann. Bestehende Gemeindeförderungen sind beizubehalten bzw. auszubauen.
Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:
Es wird von ihm mitgeteilt, daß dieser Antrag bereits im Dezember gestellt wurde, auf sein Ersuchen aber eine Rückstellung erfolgte. Seine damalige Meinung, daß die Marktgemeinde Riedau mehr Landesmittel bekommen hat, als Landesumlage bezahlt wurde, wird von ihm wiederholt. Dem Land würden ungefähr 850 Mio. Schilling fehlen und es würde dies sicherlich eine Verschlechterung bezüglich der Landesförderungen bedeuten. Auch der Ausgleich für finanzschwächere Gemeinden wäre dann nicht mehr möglich. Es wird vom Vorsitzenden ein Vergleich zwischen der bezahlten Landesumlage und der eingegangenen Unterstützungsbeiträge in einem Zeitraum von 10 Jahren angestellt. In diesem Zeitraum hat die Marktgemeinde Riedau auf Grund ihrer großen Bauvorhaben fast 6 Mio. Schilling mehr an Landesmittel bekommen als sie an Landesumlage bezahlt hat. Dies unterstreicht seine seinerzeitige Aussage, erklärt der Bürgermeister. Es wird von ihm der Vorschlag gemacht, die Abschaffung der Landesumlage zu beantragen, wenn der Bund zur Gänze diese Kosten übernimmt und damit den Gemeinden kein Schaden zugefügt wird. Wichtig ist dieser Zusatz auch als Solidarität für finanzschwächere Gemeinden.
Von GV. Murauer wird erklärt, daß die Abschaffung der Landesumlage ja stufenweise erfolgen soll, um dann mit einer Kopfquote aus BZ-Mittel des Bundes eine Regelung zu finden. In Niederösterreich wird diese Vorgangsweise bereits erfolgreich praktiziert.
GV. Weilhartner erklärt, daß er bereit ist positive Regelungen zu beschließen. Er weist darauf hin, daß die FPÖ im Landtag bereits im Vorjahr einen diesbezüglichen Antrag gestellt hat. Die Geldmittel werden immer weniger und von den Gemeinden wird immer mehr verlangt. In Oberösterreich gibt es von Jahr zu Jahr mehr Gemeinden die den ordentlichen Haushalt nicht mehr ausgleichen können. Dazu trägt auch die laufende Erhöhung der Pflichtabgaben bei. Auch die Autonomie der Gemeinden wird ständig ausgehöhlt und es werden von ihm auch noch die ständig steigenden Kulturausgaben im Land O.ö. erwähnt.
Nach Beendigung der eingehenden Beratung wird von GV. Murauer der Antrag gestellt, die zur Kenntnis gebrachte Resolution mit dem Zusatz, daß die durch die Abschaffung der Landesumlage fehlenden Mittel zur Gänze vom Bund übernommen werden, zu genehmigen.
Beschluß: Diese Resolution mit dem angeführten Zusatz wird mit
Zustimmung aller Gemeinderatsmitglieder angenommen.
TOP. 12.) Allfälliges.
Bürgermeister Wieser teilt mit, daß das in Auftrag gegebene Konzept bzw. die Studie über Riedau von Herrn Dipl.-Geograph Günter Bühler fertiggestellt ist. Es soll nun vereinbart werden, wann und wie die Vorstellung dieses Konzeptes in der Öffentlichkeit stattfinden soll. Darüber wird beraten und der Termin Freitag, 17.03.1995 um 20.00 Uhr festgelegt. Ob diese Vorstellung in der Mehrzweckhalle oder in einem anderen Raum z.B. im Pfarrheim stattfinden soll, wird noch zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart.
Von GR. Ortner wird mitgeteilt, daß er sich bezüglich Winterdienst an Ort und Stelle erkundigt hat und dabei feststellen mußte, daß die Lagerung des Streuschotters im Freien nicht günstig ist. Es wäre unbedingt erforderlich die Streuschotterlagerung unter Dach vornehmen zu können oder wenigstens eine Abdeckung z.B. Planen anzukaufen.
Der Bürgermeister erklärt dazu, daß es schwierig ist hier eine Lösung zu finden, bevor nicht die endgültige Entscheidung für einen Bauhof gefallen ist.
Von GR. Stiglmayr wird erklärt, daß beim Wohnhaus Kroiß in Ottenedt sehr starke Verunreinigungen seit langem beobachtet werden. Es wäre unbedingt notwendig dort eine Überprüfung zu veranlassen.
Dazu erklärt der Bürgermeister, daß Herr Kroiß bereits schriftlich von der Gemeinde ersucht wurde, die Liegenschaft zu säubern und zu reinigen. Er glaubt, daß nun von Seiten der Gemeinde eine Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft Schärding erfolgen soll.
Beim Hallenbadparkplatz ist die Beleuchtung bereits seit mehr als einem Jahr kaputt, erklärt GV. Murauer. Der Verkehrsspiegel in Achleiten in der Nähe vom Wohnhaus Weiretmaier soll neu eingerichtet werden. Die Ladefläche beim neuen Traktor ist stark deformiert und er stellt die Frage, ob die Ausbesserung diesbezüglich noch in der Garantiezeit möglich ist. In Pomedt soll beim Waldbesitz der Gemeinde die Schlägerung und Entfernung der dürren Bäume durchgeführt werden.
Vom Vizebürgermeister Wimmer wird erklärt, daß die Schäden beim Traktor noch in der Garantiezeit behoben werden. Dies ist bereits mit der Firma vereinbart.
Von GV. Murauer wird noch ersucht, daß der Hallenplan zur Orientierung der Vereine kundgemacht werden soll.
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung
Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 20.12.1994 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21.20 Uhr.
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(Vorsitzender) (Gemeinderat)
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(Schriftführer) (Gemeinderat)
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, daß gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.
Der Vorsitzende: