Lfd.Nr.33 Jahr 1995

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 14. März 1995

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

Anwesende:

 

o1.Bürgermeister Wieser Otto als Vorsitzender

o2.Vizebgm. Wimmer Franz     14.GR. Schabetsberger Franz

o3.GV. Gahleitner Peter 15.GR. Ortner Günter

o4.GV. Ing.Demmelbauer Johann 16.GR. Leitner Johannes

o5.GR. Aschauer Herbert 17.GR. Weiretmaier Maria Anna

o6.GR. Kopfberger Elfriede   18.GV. Weilhartner Gottfried

o7.GR. Stiglmayr Franz  19.GR. Hintermayr Ernst

o8.GR. Berghammer Gerhard    2o.GR. Ruhmanseder Heinrich

o9.GR. Schärfl Michael  21.GR. Böcklinger Herbert

1o.GR. Köstlingereinbarung gehalten haben. Die Marktgemeinde Taiskirchen hat den Betrag wesentlich verringert, ohne mit den anderen Gemeinden Kontakt aufzunehmen.

Er teilt dies mit und erklärt, daß seiner Meinung nach solche Vereinbarungen auch gehalten werden sollen oder zumindest nicht einseitig abgeändert werden sollen.

 

Es wird anschließend von ihm die Frage an die Gemeinderatsmitglieder gestellt, ob der Vertrag in der vorliegenden Form genehmigt werden könnte.

Die anwesenden Gemeinderatmitglieder sind ohne Einwände damit einverstanden.

 

 

 

TOP. 8.) Beratung über die Aufteilung des Wasserleitungsnetzes

         zwischen den Gemeinden Taiskirchen, Dorf/Pram und Riedau.

 

 

Bezüglich der Aufteilung des Wasserleitungsnetzes für die Gemeinden Riedau, Dorf/Pram und Taiskirchen, hat eine weitere Besprechung stattgefunden, teilt der Bürgermeister mit. Be- teiligt waren Vertreter der Marktgemeinde Riedau, Gemeinde Dorf/Pram und Marktgemeinde Taiskirchen sowie der Bauleiter Dipl.-Ing. Wolfgang König und Herr Ing. Ecker. Die Aufteilung des Wasserleitungs-netzes ist ja mit einer wasserrechtlichen Bewilligung durchzuführen, die beim Amt der OÖ. Landesregierung  zu beantragen ist. Der erforderliche Plan wird vom Büro des Bauleiters erstellt. Die Marktgemeinde Riedau muß auf das Wasserrecht zugunsten der Marktgemeinde Taiskirchen und der Gemeinde Dorf/Pram in dessen jeweiligem Gemeindegebiet ver-zichten. Die Gemeinden Taiskirchen und Dorf/Pram wiederum das Wasserrecht für ihr Gemeindegebiet beantragen. Die bestehende Quelle in


þN
$
$‰ïTÐ[1][1]¸ø¡€ (¨ šB¡B¡B¡B¡ n
n
n
n
ÈAƒ.Å[1]Å[1]nB¡ÿÿÿÿ
Ð[1]b¡–¶

      Seite - [1]

Lfd.Nr.33 Jahr 1995

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 14. März 1995

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

Anwesende:

 

o1.Bürgermeister Wieser Otto als Vorsitzender

o2.Vizebgm. Wimmer Franz     14.GR. Schabetsberger Franz

o3.GV. Gahleitner Peter 15.GR. Ortner Günter

o4.GV. Ing.Demmelbauer Johann 16.GR. Leitner Johannes

o5.GR. Aschauer Herbert 17.GR. Weiretmaier Maria Anna

o6.GR. Kopfberger Elfriede   18.GV. Weilhartner Gottfried

o7.GR. Stiglmayr Franz  19.GR. Hintermayr Ernst

o8.GR. Berghammer Gerhard    2o.GR. Ruhmanseder Heinrich

o9.GR. Schärfl Michael  21.GR. Böcklinger Herbert

1o.GR. Köstlinger Franz 22.GR.

11.GV. Murauer Max      23.GR.

12.GV. Wolschlager Anna 24.GR.

13.GR. Kaufmann Josef   25.GR.

Ersatzmitglieder:

GR. Waldenberger Klaus         für   GR. Donnerbauer Johannes

GR. Mag. Gramberger Gernot     für   GR. Dick Hermann 

GR. Hauer Fritz                für   GR. Pointl Helmut

GR. Vorhauer Rudolf            für   GR. Hosner Rudolf

 

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. GUMPINGER Adolf.

Fachkundige Personen (§66 Abs. 2 OÖ. GemO.199o):

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 199o):

 

Es fehlen:

 

entschuldigt:                         unentschuldigt:

GR. Donnerbauer Johannes

GR. Dick Hermann

GR. Pointl Helmut

GR. Hosner Rudolf

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 199o): Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.


Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

   einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnach-

   weisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht

   schriftlich am  8.03.1995   unter Bekanntgabe der Tagesordnung

   erfolgt ist;

   die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am

   gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist;

d) daß die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom

   30.01.1995 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im

   Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung

   zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift

   bis zum Sitzungsschluß Einwendungen eingebracht werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

 

Tagesordnung:

 

1. Bericht vom Obmann des Prüfungsausschusses.

2. Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 1994.

3. Baukostenzuschuß für den SVR Sektion Asphalt zur Errichtung sanitärer Anlagen.

4. Genehmigung eines Finanzierungsplanes für die Kanalerweiterung in Pomedt.

5. Finanzielle Unterstützung im Finanzjahr 1995 für den Kindergarten: Heizkostenzuschuß

    und Zuschuß für Spielgeräte.

6. Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Schwaben; Behandlung nach Vorlage der Stellungnahmen.

7. Beratung über Erstellung eines Förderungs- und Bestandsvertrages mit dem Kompostierer Gerner.

8. Beratung über die Aufteilung des Wasserleitungsnetzes zwischen den Gemeinden Taiskirchen,

    Dorf/Pram und Riedau.

9. Grundsatzbeschluß für die Errichtung der Zufahrtsstraße zur Siedlung Schwabenbach.

10. Genehmigung eines Übereinkommens bezüglich Errichtung und Erhaltung eines

     Gehsteiges entlang der Pramtal-Bezirksstraße.

11. Erteilung eines Planungsauftrages zur Sanierung der Leichenhalle.

12. Genehmigung einer Löschungserklärung betr.EZ 69 KG. Vormarkt-Riedau.

13. Behandlung von verschiedenen Subventionsansuchen.

14. Allfälliges.


TOP. 1.) Bericht vom Obmann des Prüfungsausschusses.

 

 

Vom Obmann des Prüfungsausschusses Franz Schabetsberger wird mitgeteilt, daß am 16.2.1995 eine Prüfungsausschußsitzung stattgefunden hat. Die Überprüfung des Bauhofes im Finanzjahr  1994 wurde dabei vorgenommen. Die Werkzeuge und Geräte nach der vorliegenden Liste werden jährlich überprüft, wurde während der Sitzung vom Amtsleiter Gumpinger mitgeteilt. Es wurden einige Bestellungen für Werkzeuge durchgesehen und alles für in Ordnung befunden.

 

Der Obmann berichtet weiters, daß am 14.3.95 ebenfalls eine Sitzung des Prüfungsausschusses stattgefunden hat und bei dieser wurde der Rechnungsabschluß 1994 überprüft. Vorgenommen wurde dabei die Überprüfung jener Summen, die eine größere Abweichung gegenüber dem Voranschlag aufweisen. Der ordentliche Haushalt   ist mit 28,768.431,95 S ausgeglichen. Es wurden noch einzelne Haushalts-posten durchgesehen und folgendes festgestellt:

 

Laut Gemeinderatssitzung vom 27.5.1993 sind die geschätzten   Kosten für das Entwicklungskonzept mit S 25.000,-- festgelegt worden. Die Ausgaben im Rechnungsabschluß betragen 53.396,65 S.

Für Instandhaltung von Gebäuden im Hallenbad ist im Voranschlag ein Betrag von S 60.000,-- vorgesehen, die tatsächlichen Aufwendungen waren aber S 88.042,32  Weitere Abweichungen gegenüber dem Voranschlag bzw. dem Nachtragsvoranschlag wurden  vom Gemeindesekretär begründet und erläutert. Von einer rechnerischen Kontrolle wurde Abstand genommen.

Der außerordentliche Haushalt mit Einnahmen  von S 7,952.906,22,

                              und Ausgaben   von S 8,505.996,95,

                          hat ein Fehlbetrag von S   553.090,73.

Unter Allfälligem wurde festgelegt, daß bei der nächsten Sitzung die Haushaltsposten "Instandhaltung von Gebäuden" überprüft werden sollen.

 

Bürgermeister Wieser bedankt sich beim Obmann des Prüfungsausschusses und bei den Mitgliedern für die durchgeführten Sitzungen.

 

 

 

 

TOP. 2.) Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Finanz-

         jahr 1994.

 

Vom Vorsitzenden wird mitgeteilt, daß der Rechnungsabschluß für das Finanzjahr 1994 zweiwöchentlich zur öffentlichen Einsicht-nahme aufgelegen ist und in dieser Zeit keinerlei Einwendungen eingebracht wurden. Der Prüfungsausschuß hat diesen Rechnungsabschluß bereits überprüft und Obmann GR.Schabetsberger hat seinen Bericht vor dem Gemeinderat abgegeben. Allgemein kann eine günstige Entwicklung festgestellt werden, da mehrheitlich  bei den Haushaltsstellen Einsparungen bzw. Mehreinnahmen zu verzeichnen sind. Auf Grund der Mehreinnahmen bei den gemeindeeigenen Steuern wurden Zuführungen, die ursprünglich  nicht geplant waren, ermöglicht. Die Ausgaben im ordentlichen Haushalt betragen        S 28,768.431,95 und die Einnahmen ebenfalls S 28,768.431,95, es konnte daher der ordentliche Haushalt ausgeglichen werden. Vom Bürgermeister Wieser werden die Abweichungen in den einzelnen Haushaltsstellen erläutert und die Differenzen zwischen Voranschlag und Rechnungsabschluß   begründet. Wesentlich ist der Mehrverbrauch bei der Wasserversorgung und hier handelt es sich nicht nur um erhöhte Gebühren vom LWU, sondern auch um einen erhöhten Wasserverbrauch. Bezüglich der Einnahmen wird von ihm mitgeteilt, daß der ursprünglich vorgesehene Kauferlös von der Wasserleitung für die Gemeinde Dorf/Pram und Taiskirchen im Jahr 1994 nicht eingegangen ist, da die wasserrechtliche Verhandlung noch nicht durchgeführt werden konnte. Eine Erhöhung der Wassergebühr wird sicherlich in nächster Zeit notwendig werden.  Bei der Abwasserbeseitigung ist ersichtlich, daß die Erhöhung der Anschlußgebühren notwendig war. Auf Grund der vorgesehenen Kanalerweiterung wird sicherlich auch hier eine Erhöhung der Gebühren in nächster Zukunft erfolgen müssen. Bei der Müllbeseitigung ist der Abgang sehr hoch, dieser ist aber auch auf die einmalige Zahlung an den Kompostierbe-treiber Gerner zurückzuführen. Bei den gemeindeeigenen Steuern können Mehreinnahmen von über 1 Million Schilling verzeichnet werden. Auf Grund dieser positiven Entwicklung konnten nun auch Zuführungen zum außerordentlichen Haushalt gemacht werden. Beim außerordentlichen Haushalt konnten daher in den einzelnen  Vorhaben Einnahmen aus dem ordentlichen Haushalt aufgenommen werden. Der Schuldenstand wird ebenfalls vom Bürgermeister bekanntgegeben.

Abschließend bedankt sich der Bürgermeister beim Amtsleiter für die gute Zusammenarbeit bei Erstellung des Rechnungsabschlusses.

 

Vom GV. Murauer wird erklärt, daß der Rechnungsabschluß   bezüglich der erhöhten Einnahmen bei den Steuern sehr positiv  ist. Der Voranschlag wurde sehr exakt erstellt, da nur geringe  Abweichungen festzustellen sind. Die gebundenen Ausgaben sind schon sehr hoch, aber trotzdem waren noch einige Zuführungen möglich. Der Rettungsbeitrag hat sich wesentlich erhöht und zwar durch die Vorschreibung des Notarztzuschusses. Einer Genehmigung des Rechnungsabschlusses steht von Seiten der SPÖ nichts dagegen.

 

Das Ergebnis des Rechnungsabschlusses wird vom GV. Weilhartner ebenfalls als gut bezeichnet. Die Information vom Gemeindeamt   ist gut und ausreichend und es wird von ihm die Genehmigung des Rechnungsabschlusses befürwortet.

 

Vizebgm. Franz Wimmer unterstreicht ebenfalls die positive Entwicklung und bedankt sich beim Bürgermeister und Amtsleiter  für die Erstellung des Rechnungsabschlusses. Er erwähnt auch,   daß die Summen des Voranschlages sehr genau berechnet wurden und daher wenig Abänderungen zu verzeichnen sind. Er stellt nun den Antrag, den Rechnungsabschluß für das Finanzjahr 1994 in der vorliegenden Form genehmigen zu wollen.

 

Beschluß: Dieser Antrag wird von allen anwesenden Gemeinderatsmit-

          gliedern angenommen und der Rechnungsabschluß somit

          genehmigt.

 

TOP. 3.) Baukostenzuschuß für den SVR Sektion Asphalt zur

         Errichtung sanitärer Anlagen.

 

 

Vom Vorsitzenden wird mitgeteilt, daß wie bereits bekannt ist,  für die Errichtung des Clubgebäudes für die Sektion Asphalt ein Gemeindebeitrag geleistet werden soll. Es ist vorgesehen, für   die Errichtung der sanitären Anlagen einen Gesamtbetrag von S 100.000,-- zur Verfügung zu stellen. Für die Kanal- und Wasserleitungsanschlußgebühren soll der errechnete Betrag von S 8.151,-- gutgeschrieben werden und der Restbetrag bis zu S 100.000,-- soll als Baukostenbeitrag genehmigt werden.

Die Notwendigkeit der Errichtung dieser sanitären Anlagen im Clubgebäude des SVR Sektion Aspahlt wird vom GR. Berghammer befürwortet. Er stellt den Antrag, für die Errichtung der sanitären Anlagen einen Gesamtbetrag von S 100.000,-- incl. der Anschlußgebühren genehmigen zu wollen.

 

Vom GV. Weilhartner wird die Genehmigung dieser Summe be-fürwortet, wobei die Verwendung zweckgebunden für die sanitären Anlagen erfolgen muß.

 GV. Murauer erwähnt, daß seiner Meinung nach die Errichtung dieses Clubgebäudes auf Grund der Nähe des Clubgebäudes des SVR nicht notwendig wäre. Es wird von ihm daher der Antrag gestellt, daß über diese Angelegenheit geheim abgestimmt werden soll. Die ser Antrag wird abgelehnt, da 15 Gemeinderäte dagegen und 10 Gemeinderäte dafür stimmen. Die geheime Abstimmung erfolgt daher nicht.

 

Bei Abstimmung über den Antrag Berghammer, S 100.000,-- im Gesamten für die sanitären Anlagen beim Clubgebäude der Sektion Asphalt zur Verfügung zu stellen, wird folgendes Ergebnis erzielt:

 

Beschluß: 17 Gemeinderäte stimmen dafür und 8 und zwar die GR.

          Schärfl Michael, Murauer Max, Wolschlager Anna,Schabets-

          berger Franz, Ortner Günter, Leitner Johannes, Weiret-

          maier Maria Anna und Vorhauer Rudolf stimmen dagegen.

          Der Antrag wird somit mehrheitlich angenommen.

 

 

 

 

 

 

TOP. 4.) Genehmigung eines Finanzierungsplanes für die Kanal-

         erweiterung in Pomedt.

 

 

Vom Vorsitzenden wird der Finanzierungsplan für die Erweiterung des Kanalnetzes in der Siedlung Pomedt wie folgt zur Kenntnis gebracht:


Zl.811-1995-G/Ge

Finanzierungsplan

für die Erweiterung des Kanalnetzes in der Siedlung Pomedt

 

Ausgaben:                                          1995

Planung und Bauleitung                             S   242.800,--

Baumeisterarbeiten                                 S 1,057.200,--

         S u m m e                                 S 1,300.000,--

 

Finanzierungsdarstellung:                          1995

Anteilsbetrag ordentlicher Haushalt                S   380.000,--

Interessentenbeiträge                              S   660.000,--

Darlehen UWF                                       S   260.000,--

         S u m m e                                 S 1,300.000,--

 

Er erklärt dazu, daß die Gesamtausgaben heuer nicht fällig werden, da bei den 22 vorgesehenen Hausanschlüssen für dieses Vorhaben nicht nur Anschlüsse in Pomedt, sondern für ganz Riedau auf-geteilt vorgesehen sind. Der Bürgermeister erklärt, daß dieser Finanzierungsplan für die Erlangung der § 86-Genehmigung erforderlich ist.

 

Die Erweiterung dieses Kanalstranges ist ja bekannt, erklärt GV. Murauer, er konnte aber mit den Summen nicht ganz klar werden. Jetzt da bekannt ist, daß es sich um mehr Hausanschlüsse handelt als nur jene in Pomedt, sind die Summen klar. Er befürwortet die Genehmigung dieses Finanzierungsplanes und auch GR. Weilhartner stimmt dieser Finanzierung zu.

 

Vom Bürgermeister wird abschließend der Antrag gestellt, den zur Kenntnis gebrachten Finanzierungsplan genehmigen zu wollen.

 

Beschluß: Es wird einstimmig der Finanzierungsplan für die Erwei-

          terung des Kanalnetzes in der Siedlung Pomedt genehmigt.

 

 

 

 

TOP. 5.) Finanzielle Unterstützung im Finanzjahr 1995 für den

         Kindergarten; Heizkostenschuß und Zuschuß für Spielgeräte

 

 

Für den Kindergarten ist im Voranschlag 1995 ein Betrag von S 40.000,-- vorgesehen, erklärt der Bürgermeister. Es geht jetzt darum, die Flüssigmachung dieser Beträge durch den Gemeinderat   zu genehmigen. Die Schwestern haben bei ihm in dieser Angelegenheit bereits vorgesprochen. Er schlägt vor, S 10.000,-- als Heizkostenbeitrag und S 30.000,-- für sonstige Anschaffungen zur Verfügung zu stellen.

 

Frau GV. Wolschlager ist auch dieser Meinung, da der Heizkostenschuß nicht direkt für den Kindergartenbetrieb  verwendet wird und der höhere Betrag für die Anschaffung von Spielgeräten verwendet werden kann.

 

Es wird abschließend vom Bürgermeister der Antrag gestellt, für den Kindergarten in Riedau für das Finanzjahr 1995 S 10.000,--  als Heizkostenzuschuß und S 30.000,-- für die Anschaffung von Spielgeräten zur Verfügung zu stellen.

 

Beschluß: Dieser Antrag wird einhellig angenommen und der Betrag

          für den Kindergarten somit genehmigt.

 

 

TOP. 6.) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Schwaben;

         Behandlung nach Vorlage der Stellungnahmen.

 

 

Für die Abänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Schwaben für Schwarz und Dr. Mooseder liegt ja bereits ein Grundsatzbeschluß vor, erklärt der Bürgermeister. Es wurden nun die Stellungnahmen der verschiedenen Abteilungen und Organisationen eingeholt, die durchwegs positiv sind. Der Bürgermeister bringt diese Stellungnahmen und zwar vom Amt der OÖ. Landesregierung örtliche Raumordnung, Bezirksbauernkammer Schärding, Landesbaudirektion UA. örtliche Raumordnung sowie vom Amt der OÖ. Landesregierung Abt. Naturschutz, zur Kenntnis.

 

Bezüglich der Höhe der Aufschließungskosten für die zu widmenden Grundstücke erkundigt sich GR. Ruhmanseder. Der Bürgermeister teilt dazu mit, daß die Kosten noch nicht bekannt sind, da vorher die Genehmigung der Umwidmung abgewartet wird. Er hat mit dem Grundbesitzer Hellwagner bereits gesprochen und zwar deswegen, damit die Zufahrtsstraße für das Grundstück Dr. Mooseder vom  Süden und Norden möglich sein würde. Herr Hellwagner hat keine Einwände dagegen, es muß noch mit dem weiteren Grundbesitzer  Markl das Einvernehmen hergestellt werden. Dies wäre sicherlich notwendig, damit es sich dann nicht um eine Sackgasse, sondern   um eine Durchzugsstraße handeln könnte.

 

Vom GR. Ortner wird erwähnt, daß von der Abteilung Raumordnung  die ungünstige Lage für eine Artzpraxis hervorgehoben wurde und dies ist auch seine Meinung. Er hat im vorliegenden Entwicklungskonzept aber auch die Einbindung dieser Grünstücke   in den Ortsbereich ersehen können. Diese Umwidmung wird daher   vom  ihm beführwirtet.

 

Auf die Kostenpflicht für die Aufschließung dieser Grundstücke wird in den Stellungnahmen hingewiesen, erklärt GV. Weilhartner.

 

Nach Beendigung der Debatte wird vom Bürgermeister Wieser der Antrag gestellt, die Flächenwidmungsplanänderung Nr. 6 nochmals genehmigen zu wollen.

 

Beschluß: Dieser Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig ange-

          nommen und somit die Abänderung des Flächenwidmungs-

          planes lt. Abänderungsplan Nr. 6 einstimmig genehmigt.

 

 


TOP. 7.) Beratung über Erstellung eines Förderungs- und Bestands-

         vertrages mit dem Kompostierer Gerner.

 

 

Bezüglich des Betriebes der Kompostieranlage bei Herrn Josef Gerner erklärt der Bürgermeister, daß ein Förderungs- und Bestandsvertrag abzuschließen ist. Damit soll die finanzielle Beteiligung der Gemeinden so gesichert werden, daß der Betrieb  auf jeden Fall weitergeführt wird, sollten sich auch finanzielle oder sonstige Probleme ergeben. Dieser Förderungs- und Bestandsvertrag wird vom Bürgermeister vollinhaltlich zur  Kenntnis gebracht und dazu Erläuterungen abgegeben. Es handelt sich jetzt nur um eine Beratung, ob dieser Vertrag in den vorliegenden Form bei einer der nächsten Gemeinderatssitzungen abgeschlossen werden kann. Vorher wird noch das Einvernehmen mit einem Notar hergestellt. Dieser Entwurf wurde in einer Be-sprechung mit den betroffenen Gemeinden und dem Deponiebetreiber erstellt.

Der Bürgermeister teilt mit, daß diese Vereinbarung unter   Beisein von vier Gemeinden stattgefunden hat und auch die Höhe  der finanziellen Beiträge der Gemeinden wurde dabei festgelegt.  Leider mußte festgestellt werden, daß sich nicht alle Gemeinden  an diese VerPetersham soll als Notversorgung aufrecht erhalten bleiben und es ist daher um die Zweckänderung dieser Quelle anzusuchen. Alle drei Gemeinden müssen schließlich noch für den Wasserbezug aus dem LWU die wasserrechtliche Bewilligung beantragen. Bei dieser Besprechung wurde auch festgelegt, daß   das Wasserrecht der Quelle für die Marktgemeinde Riedau bestehen bleibt, die Notversorgung aus dieser Quelle aber für alle drei Gemeinden sichergestellt werden soll. Für die Aufrechterhaltung der bestehenden Wasserleitungsnetze ist jede Gemeinde selbst im eigenen Gemeindegebiet zuständig. Auch für die Kosten der Erhaltung des Ortsnetzes hat jede Gemeinde selbst aufzukommen. Bezüglich Aufrechterhaltung für die Notversorgung gibt es eine andere Regelung und zwar daß diese Kosten von einem Drittel vom LWU und die restlichen zwei Drittel von den Gemeinden übernommen werden. Mit dem LWU muß diesbezüglich aber noch eine Besprechung stattfinden, da die bereits vorliegende Zusage noch konkretisiert werden muß. Bezüglich Aufrechterhaltung der Notversorgung sind  die Fachleute der Meinung, daß es schwierig sein wird dieses Wasser aus der Quelle rasch verwenden zu können. Es wird sicherlich notwendig werden, eine Entkeimung der Leitungen und außerdem eine Überprüfung des Wassers vorzunehmen, bevor die Versorgung der Bewohner erfolgt.

 

Über diese Angelegenheit wird eingehend beraten und GR. Ortner erkundigt sich, ob es sich bei der Notversorgung um eine Leitung handelt, die seinerzeit von der Gemeinde als Transportleitung übernommen wurde.

GV. Murauer ist der Meinung, daß in dieser Richtung verhandelt werden kann, um einen Abschluß zu finden. Bürgermeister Wieser kann abschließend feststellen, daß mit dieser Regelung, soweit dies nun im Verhandlungswege möglich sein wird, alle Gemeinderatsmitglieder einverstanden sind.

 

 

 

TOP. 9.) Grundsatzbeschluß für die Errichtung der Zufahrtsstraße

         zur Siedlung Schwabenbach.

 

 

Im Voranschlag 1995 ist die Errichtung einer Aufschließungs- straße für die Siedlung Schwabenbach vorgesehen, erklärt der Bürgermeister. Bei Neuerrichtung eines Straßenzuges ist es nun erforderlich, nach dem OÖ. Straßengesetz 1991 eine Bewilligung durch die zuständige Gemeinde zu erteilen. Dazu ist ein Grundsatzbschluß vom Gemeinderat, mit dem die Absicht dieses Straßenbaues dokumentiert wird, erforderlich. Nach Vorliegen dieses Beschlusses ist ein Verfahren mit Lokalaugenschein an Ort und Stelle mit den betroffenen Grundbesitzern durchzuführen, erklärt der Bürgermeister.

 

Vom GR. Köstlinger wird erklärt, daß die Errichtung dieser Aufschließungsstraße sicherlich notwendig ist und er stellt   daher den Antrag, die Zufahrtsstraße vom Güterweg Bernetsedt beginnend bis zur bereits bestehenden Siedlungsstraße in Schwabenbach neu zu errichten.

 

GR. Ortner erkundigt sich über den genauen Verlauf dieser Straße und er gibt zu überlegen, ob nicht auch im Westen dieser   Siedlung noch eine Zufahrtsstraße geöffnet werden soll. Der Bürgermeister ist nich dieser Meinung und er erklärt, daß von der Siedlung Schwabenbach ein Geh- und Radweg zum Güterweg Bernetsedt vorhanden ist.

 

Beschluß: Über den Antrag vom GR. Köstlinger wird abgestimmt und

          Einhelligkeit erzielt.

 

 

 

TOP. 10.) Genehmigung eines Übereinkommens bezüglich Errichtung

          und Erhaltung eines Gehsteiges entlang der Pramtal-

          Bezirksstraße.

 

In diesem Jahr ist vorgesehen, den Gehsteig entlang der Pramtal-Bezirksstraße zu den ISG-Wohnblöcken neu zu errichten, erklärt  der Bürgermeister. Beim Amt der OÖ. Landesregierung wurde um   eine Förderung angesucht und es liegt nun der Entwurf des Übereinkommens, mit dem die Finanzierung, die Errichtung und Erhaltung dieses Gehsteiges mit dem Amt der OÖ. Landesregierung geregelt wird. Dieses Übereinkommen wird vom Bürgermeister vollinhaltlich wie folgt zur Kenntnis gebracht:

 

 

Ü b e r e i n k o m m e n

 

abgeschossen zwischen dem Land Oberösterreich, Landesstraßenverwaltung, einerseits und der Marktgemeinde Riedau andererseits, betreffend die Finanzierung, Errichtung und Erhaltung eines Gehsteiges entlang der Nr. 1124 Pramtal Bezirksstraße, km 1,642 bis km 1,730 links im Sinne des Kilometrierung.

 

I.

Kostentragung

a) Das Land Oberösterreich erwirbt die für die Errichtung eines Gehsteiges notwendigen Grundflächen.

   Die Kosten sind gemäß § 22 Abs. 1 OÖ. Straßengesetz 1991 dem Land von der Gemeinde anteilsmäßig

   zur Hälfte zu ersetzen.

b) Das Land Oberösterreich übernimmt bei der Errichtung des Gehsteiges 50 % der Baukosten, soweit

   kein Anliegerbeitrag gemäß § 19 OÖ. Bauordnung 1994 zu entrichten ist. Bei der Entrichtung eines

   Beitrages zu den Kosten der Herstellung des Gehsteiges öffentlicher Verkehrsflächen gemäß § 19

   OÖ. Bauordnung 1994 erstreckt sich die 50 %ige Kostenbeteiligung des Landes nur auf die nach Ab-

   zug dieses Beitrages verbleibenden Restkosten.

c) Die Gemeinde erklärt, daß im obgenannten Bereich kein Beitrag für die Errichtung des Gehsteiges

   gemäß § 19 OÖ. Bauordnung 1994 eingehoben wird.

 

II.

Bau

 

Das Land Oberösterreich ist Bauherr dieses Gehsteiges. Die Gemeinde hat die anteiligen Kosten für die Herstellung des Gehsteiges entweder durch die Leistung des Kostenbeitrages an die Landesstraßen-verwaltung oder durch die Übernahme der anteiligen Geräte- oder Sachkosten abzustatten. Dabei verpflichtet sich die Gemeinde, die geltenden Zahlungsfristen einzuhalten.

 

III.

Erhaltung und Winterdienst

 

Die Gemeinde verpflichtet sich, ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung die Erhaltung des Gehsteiges und den Winterdienst - unbeschadet der Bestimmungen des § 93 StVO 1960 i.d.g.F. - zu übernehmen.

 

Die Kosten der betrieblichen Erhaltung (z.B. Reinigung, Beheben von kleineren örtlichen Schäden etc.) einschließlich Winterdienst werden zur Gänze von der Gemeinde und die Kosten der baulichen Erhaltung (z.B. umfangreiche Instandsetzungsarbeiten, Neuasphaltierung etc.) von der Gemeinde und dem Land je zur Hälfte getragen.

 

Mit der Übernahme der Erhaltungspflicht und des Winterdienstes übernimmt die Gemeinde die Haftung für den Zustand des Gehsteiges.

 

Vom GV. Gahleitner wird die Notwendigkeit dieses Gehsteigneu- baues unterstrichen und er stellt den Antrag um Genehmigung  dieses vom Bürgermeister zur Kenntnis gebrachten Übereinkommens.

 

Beschluß: Einstimmig wird dieser Antrag angenommen und das

          Übereinkommen somit genehmigt.

 

Vom GR. Hintermayr wird die Frage bezüglich der Baukosten für diesen Gehsteig gestellt.

Der Bürgermeister erklärt, daß eine genaue Kostenschätzung noch nicht vorliegt.

 

 

 

TOP. 11.) Erteilung eines Planungsauftrages zur Sanierung der

          Leichenhalle.

 

 

Der Planentwurf für die vorgesehene Sanierung der Leichenhalle wird vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht. Die vom Architekt Bauböck vorliegende Kostenschätzung beträgt 1,2 Mio. Schilling. Aufbauend auf diese Bemessungsgrundlage wurde auch die Gebühr   für das Gesamthonorar des Architekten berechnet. Nach den Gebührenrichtlinien ist ein Nettobetrag von S 170.500,-- er-rechnet worden und vom Architekturbüro wird mitgeteilt, daß das Gesamthonorar unter Abzug eines Sondernachlasses von 50 % netto   S 85.250,-- beträgt. Die Kosten werden je nach Aufwand abgerechnet. Der vorliegende Planentwurf wird vom Bürgermeister noch genau erläutert, die Raumeinteilung sowie die Anbringung   von einer getrennten WC-Anlage für Damen und Herren. Auszuschreiben wären die Professionistenarbeiten wie Zimmermeister-, Dachdecker- und ev. Sanitäranlagen, dies wird  sich aber im Laufe des Umbaues genauer zeigen.

 

GR. Hintermayr ist der Meinung, daß die Planungsvergabe nicht an das Architekturbüro Bauböck erfolgen soll, da dieser bereits im Bad für den Pfusch bei der Sanierung verantwortlich ist. Er ist der Meinung, daß für diesen Umbau die Heranziehung eines Baumeisters genügen müßte.

Bei der weiteren Beratung wird vom GR. Ortner des Projekt als   gut bezeichnet, die Kosten sind seiner Meinung nach ziemlich   hoch   und er ist auch bei einer Vergabe an das Architekturbüro Bauböck   nicht glücklich, aber er wird doch seine Zustimmung erteilen.  Beim nächsten Projekt sollen andere Architekten zur Anbotlegung herangezogen werden.

Vom GR. Ruhmanseder wird die Frage gestellt, ob bisher bereits Kosten angefallen sind. Der Bürgermeister sagt, es sind bisher keine Kosten angefallen.

 

Für die Planung der Leichenhallensanierung ist GV. Murauer mit  dem Architekt Bauböck noch einverstanden, für zukünftige   Projekte sollen aber seiner Meinung nach auch andere Architekten zur Kostenberechnung eingeladen werden. Bezüglich der zwei WC stellt er die Frage, ob dies überhaupt notwendig ist oder ob   dies laut Bauordnung vorgeschrieben ist. In Zell/Pram wurde z.B. ein  WC mit einem Pissoir eingerichtet und er glaubt, daß dies sicherlich genug sein müßte, da auch die Reinigung und im Winter die Beheizung zu bedenken ist.

 

Von Frau GR. Kopfberger wird noch die Frage gestellt, ob dieses  WC immer zugänglich sein wird.

 

Der Bürgermeister erklärt zu den gestellten Fragen, daß seiner Meinung nach zwei WC auf jeden Fall notwendig sind, nämlich   schon aus hygienischer Sicht. Die WC-Anlage soll jederzeit öffentlich zugänglich sein.

 

Es stellt nun der Bürgermeister den Antrag, den Planungsauftrag für die Sanierung der Leichenhalle mit der angeführten Summe an das Architekturbüro Bauböck, Ried/Innkreis, vergeben zu wollen.

 

Beschluß: Die Mitglieder der ÖVP und SPÖ stimmen diesem Antrag zu

          und wird somit angenommen. Die vier Mitglieder der FPÖ

          stimmen dagegen.

 

 

 

TOP. 12.) Genehmigung einer Löschungserklärung betr. EZ 69

          KG. Vormarkt-Riedau.

 

 

Von Dr. Josef Hönig, öffentlicher Notar in Schärding, wurde eine Löschungserklärung betreffend der Liegenschaft von Frau   Hildegard Pilka vorgelegt. Bürgermeister Wieser Otto bringt   diese Löschungerklärung wie folgt zur Kenntnis:

 

Löschungserklärung

 

Ob der im Alleineigentum der Frau Hildegard PILKA stehenden Liegenschaft EZ 69 Grundbuch 48138 Vormarkt Riedau ist in C-LNr. 1 die Reallast der Zaunerrichtung und Erhaltung gem. Pkt. 8 Kaufvertrag 1963-03-11 für EZ 141 einverleibt.

 

Die Marktgemeinde Riedau als grundbücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 141 Grundbuch 48138 Vormarkt Riedau bestätigt hiemit, daß die vorangeführte Reallast der Zaunerrichtung und Erhaltung bereits gegenstandslos ist und erteilt daher ihre ausdrückliche Einwilligung zur Einverleibung der Löschung der ob der EZ 69 Grundbuch 48138 Vormarkt Riedau für EZ 141 einverleibten, vorangeführten Reallast, jedoch nicht auf ihre Kosten.

 

Diese Löschungserklärung wurde mit Beschluß des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 14.03.1995 genehmigt und bedarf gemäß § 106 Abs. 1 lit. c der OÖ. Gemeindeordnung 1990 der aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Gemäß § 106 Abs. 3 der OÖ. Gemeindeordnung 1990 wird diese Löschungserklärung Dritten gegenüber erst mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung rechtswirksam.

 

 

Vizebgm. Franz Wimmer erklärt, daß die in der Löschungserklärung angeführt Reallast der Zaunerrichtung und Erhaltung in der heutigen Zeit nicht mehr notwendig ist. Er stellt daher den Antrag, diese Löschungserklärung genehmigen zu wollen.

 

Beschluß: Diese Löschungserklärung wird einstimmig angenommen, da

          alle Gemeinderatsmitglieder diesem Antrag zustimmen.

 

 

 


TOP. 13.) Behandlung von verschiedenen Subventionsansuchen.

 

 

Vom Bürgermeister Wieser Otto werden die vorliegenden Subventionsansuchen von 1-7 wie folgt zur Kenntnis gebracht:

 

1. OÖ. Studentenwerk, Linz

   Ansuchen um Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der studierenden

   Jugend Oberösterreichs für das Studienjahr 1994/95.

2. Österr. Multiple-Sklerose-Ges., Landesgruppe OÖ., Linz

   Seit Okt. 94 Selbsthilfegruppe Schärding; finanzielle Unterstützung

   dieser Selbsthilfegruppe.

3. Kulturvereine (aus Ried/I., Grieskirchen, St. Georgen/O., Raab, Schärding,

   Frankenmarkt, Braunau, Frankburg, Mattighofen, Passau)

   "Kulturpolitischer Aschermittwoch" - finanz. Unterstützung für Veranstaltung

4. WIHAST, Wirtschaftshilfe der Arbeiterstudenten Österreichs, Wien

   Subventionsansuchen für Reparatur und Ersatzbeschaffung in Studentenheimen

5. OÖ-Landes-Rettungsflugwacht, Hörsching

   Subvention zum Erhalt des Einsatzflugzeuges

6. Sonnenzugskomitee, Wien

   30. Jubiläumsfahrt an den Plattensee in Ungarn

7. Hochschülerschaft an der Johannes Kepler Universität Linz

   Subventionsansuchen für Mensa-Aktion

  

 

Der Vorsitzende teilt mit, daß es sich ausschließlich um auswärtige Antragsteller handelt.

 

Vom GR. Ortner wird erklärt, daß die auswärtigen Antragsteller bisher immer abgelehnt wurden und er stellt daher den Antrag, keine Subventionen für die Antragsteller gewähren zu wollen.

 

Beschluß: Dieser Antrag wird einstimmig angenommen und alle Ansu-

          chen somit abgelehnt.

 

 

 

 

TOP. 14.)  Allfälliges.

 

 

Bürgermeister Wieser Otto teilt mit, daß eine Besprechung bezüglich Errichtung des Güterweges Hirschleiten stattgefunden hat. Die Verhandlung bezüglich der Trassenführung an Ort und Stelle wurde mit den betroffenen Grundbesitzern durchgeführt. Es hat verschiedene Widerstände gegeben, aber bis auf einen Grundbesitzer wurden alle Unklarheiten mit den Betroffenen beseitigt. Wenn nun die Zustimmung von allen Beteiligten er- reicht wird, könnte 1996 mit dem Bau begonnen werden. Die Finanzierung ist sehr schwierig, vor Jahren wurde eine Kostenschätzung mit S 800.000,-- erstellt und bei der  neuen Kostenschätzung betragen die Baukosten S 1,500.000,--. 50 %  werden vom Land getragen und die weiteren 50 % von der Gemeinde und den Interessenten. Es werden zwar mehrere Grundstücke aufgeschlossen, aber Hirschleiten ist die einzige Liegenschaft. Die sonstigen betroffenen Grundbesitzer sind nicht bereit Bei-träge zu bezahlen. Es muß eine Lösung gefunden werden, da zwei Liegenschaften, z.B. Blümlinger und Mager, nicht dauernd bewohnt sind. Vielleicht könnte die Regelung so getroffen werden, daß dann, wenn die Häuser dauern bewohnt werden, diese Interessentenbeiträge nachverrechnet werden. Pro Hausanschluß könnte ca. ein Betrag von S 30.000,-- berechnet werden und eine Verrechnung für die derzeitigen Besitzer wäre vielleicht mit 10.000,-- bis 15.000,-- S möglich. Eine genaue Beratung und Berechnung ist sicherlich bei dieser Finanzierung noch notwendig. Für die Restkosten wird sich die Gemeinde eine Lösung überlegen müssen.

 

Ende März wird eine Verhandlung für die Errichtung des Güter- weges Schwaben erfolgen. Bei diesem Güterweg ist es unbedingt erforderlich, daß die Kanalverlegungsarbeiten vorher abge-schlossen werden.

 

Der Bürgermeister ladet noch alle ein zur Vorstellung der Studie von Herrn Diplom-Geographen Bühler am Freitag, 17. März.

 

Es wird vom GR. Mag. Gramberger mitgeteilt, daß die Veran- staltung der Fischerrunde am Silvestertag einen Reingewinn von rund S 6.000,-- erzielt hat, der an Frau Kopfberger, für die Selbsthilfegruppe zum Ankauf von Betten zur Verfügung gestellt wurde. Weiters erklärt er, daß die Vorschriften für die Silvesterveranstaltung von der Fischerrunde eingehalten wurden.

 

Der Bürgermeister bedankt sich bei der Selbsthilfegruppe für die gut abgelaufene Veranstaltung und Frau Kopfberger bedankt sich  bei der Fischerrunde für die Zurverfügungstellung des Reingewinnes.

 

Es erkundigt sich Frau GV. Wolschlager, wann die Mülltrennung im Friedhof durchgeführt wird. Der Bevölkerung wurde ja diese Mülltrennung bereits bei Verteilung der gelben Säcke mitgeteilt.

 

Der Bürgermeister erklärt dazu, daß ein Friedhofskonzept er- stellt wird und die Trennung des Mülls am Friedhof Schwierig-keiten mit sich bringt. Es findet bereits morgen eine weitere Beratung statt, erklärt der Bürgermeister, und es soll dann in einer Ausschußsitzung genau geklärt werden, wie die Durchführung am sinnvollsten ist.

 

Vom GR. Böcklinger wird erklärt, daß sie es als störend  empfinden, daß alle Aufträge an das Architekturbüro Bauböck erteilt werden. In der Sauna gibt es laufend Beschwerden  bezüglich Belüftung der Saunakammer und es ist bisher noch nichts geschehen.

 

Der Bürgermeister erklärt dazu, daß ein Fachmann befragt wurde  und dieser erklärte, daß nirgends Frischluft von außen in die Saunakammer gelangt, nur in Riedau soll dies ermöglich werden. Diese Firma erzeugt nur Saunas und es ist unverständlich, warum gerade in Riedau das nicht funktioniert. Er kann sich nur vorstellen, daß dies deshalb ist, weil die Luftzufuhr direkt vom Naßbereich erfolgt. Eine Lösung wird aber angestrebt.

 

 


 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 30.01.1995          wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um  21.55  Uhr.

 

 

 

 

...............................    ...............................

        (Vorsitzender)                       (Gemeinderat)

 

 

 

...............................    ...............................

       (Schriftführer)                       (Gemeinderat)

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiemit, daß gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

                                   Der Vorsitzende: