Lfd.Nr.34 Jahr 1995
VERHANDLUNGSSCHRIFT
Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 20. April 1995
Tagungsort: Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.
Anwesende:
o1.Bürgermeister Wieser Otto als Vorsitzender
o2.Vizebgm. Wimmer Franz 14.GR. Kaufmann Josef
o3.GV. Gahleitner Peter 15.GR. Schabetsberger Franz
o4.GV. Ing.Demmelbauer Johann 16.GR. Hosner Rudolf
o5.GR. Aschauer Herbert 17.GR. Ortner Günter
o6.GR. Donnerbauer Johannes 18.GR. Leitner Johannes
o7.GR. Kopfberger Elfriede 19.GR. Weiretmaier Maria Anna
o8.GR. Stiglmayr Franz 2o.GV. Weilhartner Gottfried
o9.GR. Dick Hermann 21.GR. Hintermayr Ernst
1o.GR. Berghammer Gerhard 22.GR. Ruhmanseder Heinrich
11.GR. Köstlinger Franz 23.GR. Böcklinger Herbert
12.GV. Murauer Max 24.GR.
13.GV. Wolschlager Anna 25.GR.
Ersatzmitglieder:
GR. Waldenberger Klaus für GR. Schärfl Michael
GR. Hauer Fritz für GR. Pointl Helmut
Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. GUMPINGER Adolf.
Fachkundige Personen (§66 Abs. 2 OÖ. GemO.199o):
Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 199o):
Es fehlen:
entschuldigt: unentschuldigt:
GR. Pointl Helmut
GR. Schärfl Michael
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 199o): Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.
Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß
a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -
einberufen wurde;
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnach-
weisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht
schriftlich am 12.04.1995 unter Bekanntgabe der Tagesordnung
erfolgt ist;
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am
gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde;
c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist;
d) daß die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom
14.03.1995 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im
Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung
zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift
bis zum Sitzungsschluß Einwendungen eingebracht werden können.
Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:
Tagesordnung:
1. Grundsatzbeschluß für die Überarbeitung des Flächenwidmungs-
planes und Erstellung eines Entwicklungskonzeptes.
2. Vergabe der Planungsarbeiten zur Überarbeitung des Flächen-
widmungsplanes und Erstellung eines Entwicklungskonzeptes.
3. Auftrag zur Erstellung der digitalen Katastralmappen.
4. Bericht vom Obmann des Bauausschusses.
5. Güterweg Schwaben; Erlassung einer Verordnung.
6. Güterweg Schwaben; Beschluß über Finanzierungsbeteiligung
der Gemeinde.
7. Grundsatzbeschluß für die Errichtung des Güterweges Berg.
8. Bericht vom Obmann des Umweltausschusses.
9. Änderung der Abfallordnung.
10. Änderung der Abfallgebührenordnung ab 1.7.1995.
11. Änderung der Friedhofsgebührenordnung.
12. Genehmigung einer Löschungserklärung für die Liegenschaft
EZ 28 KG. Riedau.
13. Allfälliges.
TOP. 1.) Grundsatzbeschluß für die Überarbeitung des Flächenwid-
mungsplanes und Erstellung eines Entwicklungskonzeptes.
Bürgermeister Wieser Otto gibt bekannt, daß nach dem neuen Raumordnungsgesetz 1994 die Gemeinden verpflichtet sind, in Durchführung der Aufgaben der örtlichen Raumordnung durch Verordnung den Flächenwidmungsplan mit dem örtlichen Entwicklungskonzept zu erlassen. Für die Einleitung dieses Verfahrens ist ein Grundsatzbeschluß des Gemeinderates erforderlich. Es wird von ihm weiters mitgeteilt, daß von der Gemeinde bereits für die Aufschließung der bestehenden Bauparzellen bzw. Wohngebiete viel Geld verbaut wurde und es ist daher auch gerechtfertigt, daß von den Grundbesitzern die Anschlußgebühren kassiert werden. Diese Einhebung der Aufschließungskosten erfolgt in fünf Jahresetappen von den Mindestanschlußgebühren. Für die Gemeinde Riedau bedeutet dies, daß jährlich ca. ein Betrag von 1,000.000,-- bis 1,500.000,-- Schilling als Aufschließungskosten kassiert werden können. Der Vorsitzende rechnet damit, daß bis Ende 1996 der Flächenwidmungsplan mit dem Entwicklungskonzept rechtskräftig werden kann und ab 1.1.1997 wird dann mit den Vorschreibungen begonnen. Die Einnahmen sind für die Gemeinde sehr wichtig und besonders dann, wenn auch noch die Kläranlagenerweiterung durchgeführt werden muß.
Vom GV. Murauer wird erwähnt, daß diese Einnahmen nur dann möglich sind, wenn eben der Flächenwidmungsplan und das Entwicklungskonzept neu erstellt wird. Es wird von ihm daher der Antrag gestellt, grundsätzlich die Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes und die Erstellung eines örtlichen Entwicklungskonzeptes genehmigen zu wollen.
Auch vom GV. Weilhartner wird diese Vorgangsweise befürwortet, damit die Widmung der Grundstücke im gesamten Gemeindegebiet geordnet werden kann.
Beschluß: Dieser Antrag vom GV. Murauer wird einstimmig angenommen
und die Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes und die
Erstellung eines Entwicklungskonzeptes somit genehmigt.
TOP. 2.) Vergabe der Planungsarbeiten zur Überarbeitung des
Flächenwidmungsplanes und Erstellung eines Entwicklungs-
konzeptes.
Auf Grund des neuen Raumordnungsgesetzes ist jede Gemeinde verpflichtet, den Flächenwidmungsplan neu zu überarbeiten bzw. zu erstellen und ein Entwicklungskonzept auszuarbeiten, erklärt der Vorsitzende. Diese Leistungen sind gemeinsam durch ein Architekturbüro zu erbringen und es wurden dazu vier Anbote eingeholt. Diese Anbote werden vom Bürgermeister wie folgt zur Kenntnis gebracht:
Architekt Dipl.-Ing. Bauböck, Ried/Innkreis:
Gesamthonorar S 260.000,-- netto
bei EDV-Unterstützung - 5 % S 247.000,-- netto
Architekt Dipl.-Ing. Schlager, Ottnang:
Gesamthonorat S 241.000,-- netto
Referenzliste, EDV
Architekt Dipl.-Ing. Sedelmaier, Schärding
Gesamthonorar S 221.000,-- netto
EDV
Architekt Dipl.-Ing. Lassy Helga, Linz
Gesamthonorar S 221.058,--
Referenzliste, EDV
Der Bürgermeister erklärt dazu, daß die Architekturbüros großteils keine Erfahrungen über EDV-unterstützte Planungen für die Erstellung von Flächenwidmungsplänen haben. Referenzen können nur aufweisen Architekt Schlager und Architekt Lassy, wobei letztere bereits große Erfahrungen über die Erstellung von Entwicklungs-konzepten nachweisen kann.
Als Billigstbieter scheint Dipl.Ing. Sedelmayr auf und zwar besteht ein Preisunterschied von S 58,-- gegenüber dem Zweitbieter Dipl.-Ing. Lassy.
Vom GR. Ortner wird erwähnt, daß Architekt Sedelmayr geringfügig günstiger ist, er glaubt aber doch, daß die größere Erfahrung von Frau Architekt Dipl.-Ing. Lassy für die Gemeinde besser ist und auch mehr bringen wird. Die Erstellung des Entwicklungskonzeptes ist für die Gemeinde sehr wichtig und er stellt daher den Antrag, den Auftrag für die Erstellung des Flächenwidmungsplanes und des Entwicklungskonzeptes an das Architekturbüro Dipl.-Ing. Helga Lassy, Linz, zu vergeben.
Beschluß: Es wird einstimmig dieser Antrag angenommen und diese
Planungsarbeiten an Architekt Dipl.Ing.Lassy vergeben
und zwar mit dem Preis von S 221.058,--.
TOP. 3.) Auftrag zur Erstellung der digitalen Katastralmappen.
Der Vorsitzende teilt mit, daß die Digitalisierung der Katastralmappe für die Marktgemeinde Riedau die Grundlage für die EDV-unterstützte Erstellung des Flächenwidmungsplanes und Entwicklungskonzeptes darstellt. Vom Vermessungsamt Schärding wird diese Digitalisierung in den nächsten vier bis fünf Jahren für Riedau nicht durchführen. Aus diesem Grund ist zu überlegen, ob diese Leistungen an ein Vermessungsbüro übergeben und anschließend dem Vermessungsamt zur Verfügung gestellt werden soll. Wird vom Vermessungsamt diese DKM übernommen, ist auch die Weiterführung gesichert. Laut Auskunft des Amtes der OÖ. Landesregierung wird vom Land Oberösterreich ein Zuschuß von bis zu 30 % für diese DKM gewährt. Der Bürgermeister glaubt daher, daß die Vergabe rasch erfolgen soll, um noch eine Förderung zu bekommen. Es wurden drei Anbote eingeholt, die vom Bürgermeister wie folgt zur Kenntnis gebracht werden:
Dipl.-Ing. Schachinger, Schärding S 210.472,30 brutto
Dipl.-Ing. Höllhuber, Wels S 222.000,-- brutto
Dipl.-Ing. Achleitner, Ried/Innkreis S 203.473,-- brutto
Die anwesenden Gemeinderatsmitglieder befürworten eine Vergabe an den Billigstbieter.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Erstellung der DKM an Herrn Dipl.-Ing. Wolfram Achleitner, Ried/Innkreis, zu vergeben.
Beschluß: Dieser Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig ange-
nommen und die Vergabe an Dipl.Ing.Achleitner genehmigt.
TOP. 4.) Bericht vom Obmann des Bauausschusses.
Der Obmann des Bauausschusses GR. Ortner gibt bekannt, daß am 6. April 1995 eine Bauausschußsitzung stattgefunden hat. Im ersten TOP. wurde die Studie über Riedau analysiert und er ist der Meinung, daß sehr viel Statistik darin enthalten ist, wobei mehr Vorschläge günstiger gewesen wären. Die Ansiedlung von Betrieben wird in diesem Konzept vorgeschlagen und dies wird wahrscheinlich nicht durchführbar sein. Beim zweiten TOP. wurde die Marktgestaltung behandelt. Dabei wurde vom Obmann vorgeschlagen, daß im Zentrum von Riedau eine neue Gestaltung durchgeführt werden soll. Im Ortszentrum soll die Gestaltung bereits bei der Dammstraße beginnen, es könnten dort die Bodendecker verkürzt und Schrägparkplätze geschaffen werden. Aufgelockert könnten diese Parkplätze mit der Verlegung von Rasensteinen werden. Auch die Straße im Bereich Kottbauer Ernst könnte durch Schaffung von Schrägparkplätzen verkleinert werden. Es ist bei der derzeitigen Breite der Straße kein Problem. Die Schmiedgasse und die Klosterstraße müssen ebenfalls saniert werden und auch mit der alten Volksschule soll dringend etwas geschehen. Bezüglich Sanierung des Marktplatzes, erklärt der Obmann, soll mit jenem Architekten der Kontakt aufgenommen werden, der für die Kirchenrenovierung zuständig ist. Gemeinsam mit den Anrainern soll die Gestaltung erfolgen und er glaubt, daß zu einer der nächsten Sitzungen Herr Architekt Schrattenecker eingeladen werden soll. Bei der alten Volksschule sind sehr große Bauschäden feststellbar und es soll von Seiten der Gemeinde Druck auf den Besitzer ausgeübt werden.
Beim dritten TOP. wurde über den Bauhof beraten. Als geeignetes Grundstück wurde die Grundfläche gegenüber dem Bad bezeichnet. Man soll sich erkundigen, ob eine Ausfahrt zum Parkplatz bei der B 137 möglich ist. Dazu könnte eventuell die 70 km/h verlängert werden, die Errichtung einer Abbiegespur wird wahrscheinlich nicht möglich sein. Die Halle von der Fa. Kirchberger-Leiner, über die bereits früher beraten wurde, wäre natürlich ideal für einen Bauhof. Es sollten daher weitere Verhandlungen mit ihm geführt werden. Eine Überdachung für den Streusplitt für den kommenden Winter soll errichtet werden, womöglich beim Madlspergerstadl.
Beim TOP 4.) wurde über den Standplatz der Schaukästen beraten. Er glaubt, daß Holzschaukästen schöner wären, es ist nur die Frage, wo sie hinplatziert werden können. Er glaubt zwischen Kindergarten und Gasthaus Gintenreiter könnten diese Schaukästen montiert werden. Die Aufstellung einer Panoramatafel mit den Holzschaukästen wäre zu überlegen. Auf jeden Fall sollen die Schaukästen im Marktbereich bleiben, da sie ansonsten ihren Zweck nicht erfüllen. Vom Obmann des Bauausschusses wird noch vorgeschlagen, daß gegenüber dem Friedhof der nicht ausgebaute Gehsteig als Parkplatz gestaltet werden soll. Abschließend bedankt sich der Obmann des Bauausschusses GR. Ortner bei den Mitgliedern für die geleisteten Beiträge.
Bürgermeister Wieser bedankt sich beim Obmann für diesen Bericht und stellt ihn zur Diskussion.
Vom GV. Ing. Demmelbauer wird erwähnt, daß die Schaffung von mehr Parkplätzen in der Dammstraße seiner Meinung nach nicht notwendig ist. Es ist nicht vorstellbar, erklärt er, daß die Grünflächen für Parkplätze verwendet werden, da dies nicht unbedingt notwendig ist.
Bürgermeister Wieser erklärt zu diesem Bericht, daß seinerzeit, als die Ortsdurchfahrt neu gestaltet wurde, vom Gemeinderat die Erhaltung der Grünflächen unbedingt gefordert wurde. Jetzt sollen Parkplätze geschaffen werden und er spricht sich dagegen aus. Bezüglich der Schaukästen erklärt er, daß eine Regelung notwendig ist, sie müßten aber unbedingt zentral und nicht zwischen Kindergarten und Gintenreiter platziert werden. Über diese Angelegenheit wurde ja bereits einmal beraten, es soll in den Grünanlagen mit Holztafeln und einer Panoramatafel eine saubere Lösung gefunden werden. Die Schaffung von Parkplätzen gegenüber dem Friedhof wird von ihm befürwortet und soll in nächster Zeit, sobald Mittel vorhanden sind, durchgeführt werden. Bezüglich Bauhof wird von ihm erwähnt, daß der Platz gegenüber dem Bad sicherlich geeignet wäre. Er hat in der Zwischenzeit aber bereits wieder mit Herrn Leiner Kontakt aufgenommen und das Anbot wurde jetzt auf 2 Millionen Schilling als Kaufpreis reduziert. Es ist zu überlegen, da dieser Kauf eventuell in zwei Jahresetappen abgewickelt werden könnte und dazu auch BZ-Mittel zu beantragen wären. Das vom Bezirksbauamt erstellte Gutachten für diese Halle ist mit einer Summe von 1,6 Mio. Schilling deklariert, wobei ein Spielraum von 15 % möglich ist. Er stellt die Frage, ob weitere Verhandlungen vorgenommen werden sollen, da die Erhaltung von bestehender Bausubstanz sinnvoll ist.
Vom GR. Ortner wird erwähnt, daß der Bauausschuß ja über die Gestaltung des Marktplatzes beraten hat und es soll eine Entlastung der Verkehrssituation geschaffen werden. Bezüglich der Schaukästen erklärt er, daß ein Holzdach gut ausschauen würde und weitere Besprechungen sicherlich noch notwendig sein werden.
Der Bürgermeister erklärt, daß die Marktplatzumgestaltung zur Zeit überhaupt nicht zur Debatte steht. Es gibt andere wichtigere Vorhaben, die vorrangig zu behandeln sind.
Vom GV. Weilhartner wird ebenfalls erklärt, daß keine Änderungen in den bestehenden Grünflächen durchgeführt werden sollen. Es gibt sicherlich Möglichkeiten beim Kottbauer und auch beim Hauptschulparkplatz um Autos unterzubringen. Grünflächen sollen auf keinen Fall wegkommen, ganz im Gegenteil, wenn möglich sollen mehr geschaffen werden.
Vom GR. Hintermayr wird erwähnt, daß durch die Schaffung von Parkplätzen sicherlich die Wohnqualität nicht verbessert werden kann, da die angrenzenden Wohnhäuser dadurch beeinträchtigt werden.
Der Ankauf der Leinerhalle wäre zu begrüßen, erklärt Frau GR. Kopfberger. Bestehende Gebäude erhalten ist sicherlich zu bevorzugen bevor neue gebaut werden.
Bezüglich Schaffung von Parkplätzen entlang des Gasthauses Kottbauer Ernst erklärt GR.Stiglmayr, daß jetzt schon keine weiteren Parkplätze mehr möglich sind, wenn beiderseits die Autos stehen.
Grundsätzlich ist der Bauausschuß dazu geeignet, Vorschläge zu erstellen und jetzt schaut es aus, wie wenn diese Vorschläge von unserer Fraktion oder - weil der Bauausschußobmann von unserer Fraktion ist - diese nichts wären, sagt GV. Murauer. Beratungen in den Ausschüssen sind sicherlich notwendig und wichtig und sollen seiner Meinung nach nicht so zerpflügt werden wie das jetzt der Fall ist.
Die Berichterstattung ist vom Obmann normal vorgenommen worden, erkärt GR. Kaufmann und es soll auch die Antwort dementsprechen ausfallen. Es wurde immer auf das Bühler-Konzept gewartet und jetzt soll es auch berücksichtigt werden. Die Behandlung, wie dies mit dem Bericht des Bauausschusses erfolgte, ist seiner Meinung nach nicht richtig. Die Gestaltung und Aufstellung von Werbetafeln aus Holz wurde ja seinerzeit bereits im Fremdenverkehrsverein besprochen, wurde aber bisher nie durchgeführt.
Der Bürgermeister erklärt, daß der Bericht vom Bauausschußobmann sich nicht an die schriftliche Ausfertigung des Protokolls gehalten hat. Er verlangt daher vom Obmann, daß er dieses Protokoll, welches bei der letzten Bauausschußsitzung angefertigt wurde, vollinhaltlich zur Kenntnis bringt.
GR. Ortner bringt als Obmann des Bauausschusses die Verhandlungsschrift des Bauausschusses vom 06.04.1995 vollinhaltlich zur Kenntnis.
Der Bürgermeister bedankt sich für die Vorlesung und erklärt dazu, daß sehr viele Unstimmigkeiten bei dieser Sitzung waren und kein einheitliches Meinungsbild entstanden ist, so wie dies auch im Bericht gebracht wurde.
GR. Ortner ist nun der Meinung, daß es in jeder Sitzung Meinungsverschiedenheiten gibt und dies nicht als Unstimmigkeit bezeichnet werden kann.
TOP. 5.) Güterweg Schwaben; Erlassung einer Verordnung.
Der Vorsitzende gibt bekannt, daß vor Errichtung des Güterweges Schwaben die Festlegung der Straßengattung notwendig ist. Mit einer Verordnung des Gemeinderates soll nun die Einreihung der Straße in die Straßengattung Güterweg erfolgen. Die im Entwurf vorliegende Verordnung wird von ihm wie folgt zur Kenntnis gebracht:
Zl.710-1995-W
VERORDNUNG
des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 20. April 1995 betreffend die Einreihung einer Straße in die Straßengattung "Güterweg".
Auf Grund der Bestimmungen des § 8 Abs. 2 Z. 3 und § 11 Abs. 1 und 4 des OÖ. Straßengesetzes 1991, LGBl. Nr. 84, in Verbindung mit dem § 40 Abs. 2 Z. 4 und § 43 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91/1990, wird verordnet:
§ 1
Diese Verordnung liegt der Plan des Amtes der OÖ. Landesregierung vom 17.21.1993, Maßstab 1.1000, zugrunde. Der Plan liegt bei der Marktgemeinde Riedau auf und kann während der Amtsstunden von jedermann eingesehen werden.
§ 2
Die im Plan (§1) rot dargestellte und über die Grundstücke Parz. Nr. 795, KG. Vormarkt-Riedau, führende Straße wird in die Straßengattung "Güterweg" eingereiht.
§ 3
Mit der Einreihung der Straße in die Straßengattung "Güterweg" (§2) werden jene bestehenden öffentlichen Straßen, die Bestandteile des Güterweges sind, als Ortschaftsweg aufgelassen.
§ 4
Diese Verordnung wird gemäß § 94 der OÖ. GemO 1990 duch 2 Wochen kundgemacht und wird dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.
Vom GR. Köstlinger wird erklärt, daß die Errichtung des Güterweges in Schwaben sehr notwendig ist und er stellt den Antrag, die zur Kenntnis gebrachte Verordnung genehmigen zu wollen.
Beschluß: Es wird dieser Antrag einstimmig angenommen und die Ver-
ordnung somit genehmigt.
TOP. 6.) Güterweg Schwaben; Beschluß über Finanzierungsbeteiligung
der Gemeinde.
Bezüglich Güterwegbau Schwaben wird vom Bürgermeister erklärt, daß bei der letzten Begehung auch Vertreter des Landes beteiligt waren. Vom Amt der OÖ. Landesregierung, UA. Güterwege, wurde die Berechnung der Interessentenbeträge vorgenommen und diese werden nun vom Bürgermeister wie folgt zur Kenntnis gebracht.
Gesamtbaukosten S 1,050.000,--
Landesbeitrag 50 % S 525.000,--
+ für Verrohrung S 125.000,--
Gemeindebeitrag 25 % S 262.500,--
+ für Verrohrung S 125.000,--
Interessentenbeitrag 25 % S 262.500,--
Grundanteil 30 % S 78.750,--
Hausanteil 70 % S 183.750,--
Bezüglich Verrohrung der Oberflächenwässer wird von ihm mitgeteilt, daß diese Angelegenheit bereits einmal im Gemeinderat behandelt wurde, wobei auch festgelegt wurde, daß 50 % vom Land und 50 % von der Gemeinde von diesen Kosten übernommen werden. Die Interessenten sind mit der Aufteilung dieser Kosten einverstanden, es ist aber erforderlich, daß zuerst der Kanal in diesem Bereich verlegt wird. Der Kanalplan wird Anfang Mai fertiggestellt und bei der Aufsichtsbehörde vorgelegt. Der Güterwegbau wird heuer noch beginnen, erklärt der Vorsitzende. Bezüglich des Interessentenbeiträges von Dr. Charwat-Peßler Johannes teilt der Bürgermeister mit, daß dieser Interessent bisher keinerlei Notizen über die von der Gemeinde zugestellten Schriften genommen hat. Es wird versucht diesen Interessentenbeitrag einzutreiben, soweit dies möglich ist, und er wird, wenn es Probleme gibt, den Gemeinderat nocheinmal damit befassen.
GR. Köstlinger erklärt, daß die Finanzierung mit dieser Aufteilung gesichert ist und er stellt nun den Antrag, den Finanzierungsanteil der Gemeinde, so wie er vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht wurde, genehmigen zu wollen.
Der Interessent Dr. Charwat-Peßler soll seinen Beitrag bezahlen wie alle anderen, erklärt GR. Hosner.
Dazu erklärt der Bürgermeister, daß dies versucht wird, es wäre eventuell möglich, daß eine Verzögerung dadurch eintreten wird.
GV. Murauer erklärt, daß er die Finanzierung befürwortet, die ja bereits im Vorjahr besprochen wurde.
Beschluß: Über den Antrag Köstlinger wird nun abgestimmt und die
Finanzierung für den Güterweg Schwaben einstimmig
genehmigt.
TOP. 7.) Grundsatzbeschluß für die Errichtung des Güterweges Berg.
Die Fassung eines Grundsatzbeschlusses zur Errichtung eines Güterweges ist erforderlich, um beim Amt der OÖ. Landesregierung, UA. Güterweg, den Güterwegbau beantragen zu können, erklärt der Vorsitzende. Der Güterweg Hirschleiten ist noch in Verhandlung und es sind noch Klärungen ausständig. Sollte dieser Güterweg auf Grund von Nichtzustimmung der Grundbesitzer nicht möglich sein, könnte ein anderer Güterweg, z.B. Berg, beantragt und begonnen werden.
Vom GR. Ortner wird erwähnt, daß dieser Güterweg von den Interessenten ja bereits verlangt wird und er ist für diese Antragstellung.
Bürgermeister Wieser stellt abschließend den Antrag, den Grundsatzbeschluß für den Bau des Güterweges Berg fassen zu wollen.
Beschluß: Es wird dieser Antrag einstimmig genehmigt.
TOP. 8.) Bericht vom Obmann des Umweltausschusses.
Der Obmann des Umweltausschusses Ing. Johann Demmelbauer teilt mit, daß am 29.3.95 eine Sitzung des Umweltausschusses stattgefunden hat. Es wurden dabei vier TOP. behandelt.
Als erstes wurde die Regelung bezüglich Trennung und Entsorgung der Friedhofsabfälle besprochen. Zu Beginn dieser Sitzung wurde eine Besichtigung an Ort und Stelle durchgeführt, um feststellen zu können, wo die Aufstellung der Abfallbehälter am günstigsten ist. Es wurde anschließend vereinbart, bei zwei Standplätzen je zwei grüne Mülltonnen und je eine für den Restmüll aufzustellen. Als Termin wurde die 14. Woche vereinbart, die ist aber bereits verstrichen und es ist auf die Lieferung der grünen Tonnen sowie der Beschriftung vom Bezirksabfallverband noch zu warten. Wenn es notwendig ist, z.B. an besonderen Tagen wie zu Allerheiligen, sollen größere Behälter oder eventuell ein Anhänger zur Beseitigung der biogenen Abfälle aufgestellt werden.
Als zweiter TOP. wurde die Änderung der Abfallordnung behandelt. Es wurde darüber beraten und auch festgehalten, daß der Antrag an den Gemeinderat so lauten soll, daß in Zukunft auch zwei Haushalte in einem Haus mit einer Mülltonne auskommen können. Diese Beantragung soll möglich gemacht werden, da durch die Mülltrennung der Anfall des Hausmülls geringer geworden ist. Bei dieser Änderung, die beantragt werden soll, ist es aber erforderlich, daß die Abfuhr dann zweiwöchentlich durchgeführt wird.
Im Jahre 1994 wurde ein Abgang bei den Müllabfuhrgebühren festgestellt und es wurde daher beim dritten TOP. die Erhöhung der Müllabfuhrgebühren behandelt. Bei der durchgeführten Beratung wurde festgestellt, daß eine Erhöhung von S 2,-- bei der 90 Liter Mülltonne ausreichend sein würden. Es soll daher an den Gemeinderat der Antrag gestellt werden, die Abfallgebühren um S 2,-- bei der 90-l-Tonne und aliquot bei den übrigen Abfuhrbehältern eingehoben werden soll. Auch über die Einführung der grünen Tonne wurde beraten, da die Gemeinde ja verpflichtet ist, ab 1.1.1995 die Biotonne einzuführen. Die Privatkompostierung funktioniert in Riedau großteils gut und es sollen Erkundigungen durch den BAV eingeholt werden, wie diese Sammlung des Bioabfalls in anderen Gemeinden bewerkstelligt wird. Es soll der Bezirksabfallverband ersucht werden ein Konzept für die Sammlung des Bioabfalles auszuarbeiten. Wenn dieses Ergebnis vorliegt, kann über die weitere Vorgangsweise für die Gemeinde Riedau beraten werden.
Unter Allfälligem wurde die Frage die Verunreinigung bei der Liegenschaft Kroiß in Ottenedt aufgeworfen. Dies ist ein Problem und es sollen von der Gemeinde aus dem Besitzer dieser Liegenschaft Auflagen gemacht werden und wenn dies nicht hilft, sollen Anzeigen an die Bezirkshauptmannschaft erfolgen. Anfragen gab es auch bezüglich Ausbau des Fernwärme- bzw. Ferngasnetzes.
Dazu erklärt der Bürgermeister, daß er bereits mit Herrn Ing. Haslauer diesbezüglich Gespräche geführt hat und von ihm berichtet wurde, daß der Ausbau der Ferngasleitung zur Zeit finanziell noch nicht interessant ist. Es werden aber sicherlich noch weitere Gespräche geführt.
Der Bürgermeister bedankt sich beim Obmann des Bauausschusses für seinen Bericht.
Frau GV. Wolschlager ist der Meinung, daß die Änderung der Müllabfuhrordnung so erfolgen soll, daß die Verwendung von nur einer Mülltonnen nur bei Einpersonenhaushalten möglich sein soll. Darüber wird beraten und diese Meinung nicht bestätigt.
Auch Vizebürgermeister Franz Wimmer ist der Meinung, daß ruhig mehr Personen in einem Haushalt sein können und trotzdem kann der Müll so wenig sein, daß mit einer Mülltonne das Auslangen gefunden wird.
Bürgermeister Wieser bestätigt diese Ansicht und es wird bezüglich Entsorgung beim Friedhof von ihm noch erwähnt, daß die Kranzentsorgung von den Gemeindearbeitern vorgenommen wird. Die Einführung der Biotonne wird im BAV bereits längere Zeit behandelt und es ist sehr schwierig, hier eine Regelung zu treffen. Auf Antrag des Bürgermeisters berichtet nun der Abfallberater des BAV, der als Zuhörer anwesend ist, daß in den Restmülltonnen sehr viel Kompost vorhanden ist und es ist daher, so wie dies im Bezirk Rohrbach bereits praktiziert wird, die Einführung der Biotonne sehr wichtig. Er erklärt, daß er einen ausführlichen Bericht für die Gemeinden zusammenstellen wird.
TOP. 9.) Änderung der Abfallordnung.
Der Bürgermeister erklärt, daß die Abfallordnung nun abgeändert werden soll, so wie dies im Umweltausschuß beraten wurden. Von ihm werden nun die Änderungen der Abfallordnung wie folgt bekanntgegeben.
Zahl: 813-1995-G
V E R O R D N U N G
des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 20. April 1995 betreffend die Änderung der Abfallordnung vom 15.12.1992.
Auf Grund des § 13 des OÖ. Abfallwirtschaftsgesetzes 1990, OÖ. AWG LGBl. Nr. 28/1991, wird verordnet:
§ 6
Abfallbehälter
1) Für die Lagerung der Hausabfälle sind von den Anschlußpflichtigen zu verwenden:
Grundsätzlich Abfalltonnen der Type RTL 5/90 mit der Bezeichnung Stahlblech-Ringtonnen mit einem Fassungsraum von 90 Litern bzw. 90 Liter Kunststoff-Ringtonne.
Falls erforderlich oder über Wunsch des Grundstückseigentümers Großraumabfallbehälter (Abfallkontainer) aus Stahlblech mit einem Fassungsvermögen von 800 Litern bzw. 1100 Litern.
Abs. 2) - 7) bleiben unverändert.
§ 7
Anzahl der Abfallbehälter
Die Anzahl der für ein Grundstück verwendeten Abfallbehälter richtet sich nach dem Bedarf und zwar insbesondere nach Maßgabe der Anzahl der Hausbewohner oder Haushalte, der Art und Größe der Anstalten, Betriebe und sonstigen Arbeitsstellen, der Art, Beschaffenheit und Menge der durchschnittlich anfallenden Hausabfälle und der Größe der Abfallbehälter. Im Zweifelsfall ist die Anzahl von amtswegen oder auf Antrag der Anschlußflichtigen vom Bürgermeister nach folgenden Grundsätzen mit Bescheid festzusetzen:
Eine 90 Liter Mülltonne für:
a) je Haushalt mit eigener Kochstelle.
Bei Vorhandensein von mehreren Haushalten in einem Wohnhaus kann die Entsorgung des
Abfalls mit einer Mülltonne für zwei Haushalte gemeinsam beantragt werden kann. Die
Bewilligung ist vom Bürgermeister zu erteilen, wenn gewährleistet ist, daß dadurch die
ordnungsgemäße Entsorgung des Abfalls für diese zwei Haushalte gewährleistet ist und die
Abfuhr zweiwöchentlich erfolgt.
b) je Verkaufsstelle (Geschäfte)
c) je Büro, Ordination oder sonstige Dienststelle
d) je gewerbl. Betrieb mit geringem Abfallanfall.
Zwei oder mehr 90 Liter Mülltonnen oder einen 800 Liter Abfallkontainer je nach Art des Betriebes und Menge des Abfallanfalles für:
a) je gastgewerblichen Betrieb
b) je Beherberungsbetrieb
c) Schulen
d) sonst. Veranstaltungslokaltitäten mit größeren Besucherzahlen
e) je gewerbl. Betrieb mit größerem Abfallanfall.
§ 8
Abfuhrtermine
1) Die Sammlung und Abfuhr von Hausabfällen durch die Gemeinde bzw. durch den beauftragten Dritten erfolgt
a) in 2-wöchigem Zeitabstand in nachfolgenden Ortschaften bzw. Ortschaftsteilen:
Achleiten
Berg ab Haus-Nr. 5
Habach
Ottenedt
Pomedt
Schwaben ab Haus Nr. 22
Schwabenbach
Vormarkt
Wildhag
b) in 4-wöchigem Abstand in nachfolgenden Ortschaften zbw. Ortschaftsteilen:
Berg Haus Nr. 1 bis 4
Bayrisch-Habach
Schwaben Haus Nr. 1 - 21
Stieredt
Abs. 2) - 5) bleiben unverändert.
§ 13
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1995 in Kraft.
Nach Beendigung der Debatte wird vom GV. Ing. Demmelbauer der Antrag gestellt, die vom Bürgermeister zur Kenntnis gebrachten Änderungen der Abfallordnung genehmigen zu wollen.
Beschluß: Einstimmig wird dieser Antrag angenommen und die Abfall-
ordnung somit geändert.
TOP. 10.) Änderung der Abfallgebührenordnung ab 1.7.1995.
Der Vorsitzende berichtet, daß im Jahre 1994 ein Abgang bei den Müllabfuhrgebühren festzustellen war. Wie bereits im Ausschuß beraten, soll nun die Abfallgebührenordnung geändert werden. Die Änderungen der Abfallgebührenordnung werden vom Bürgermeister wie folgt bekanntgegeben:
V E R O R D N U N G
des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 20. April 1995, mit der eine Abfallgebührenordnung erlassen wird.
Auf Grund des § 35 des OÖ. Abfallwirtschaftsgesetzes 1990, LGBl. Nr. 28/1991, wird verordnet:
§ 1
Gegenstand der Gebühr
(1) Für die Benützung der Einrichtung der Gemeinde zur Sammlung und Abfuhr ist eine Abfallgebühr zu
entrichten.
(2) Für den Kostenersatz, den die Gemeinde zur Deckung des Aufwandes des Bezirksabfallverbandes zu
leisten hat, ist ein Abfallbehandlungsbeitrag zu entrichten.
§ 2
Höhe der Gebühren
(1) Die Abfallgebühr beträgt bei 2-wöchentlicher Entleerung je abgeführten Afallbehälter für
a) eine Mülltonne mit 90 l Inhalt S 47,--
b) einen Müllcontainer mit 800 l Inhalt S 439,--
(2) Die Abfallgebühr beträgt bei 4-wöchentlicher Entleerung je abgeführten Abfallbehälter für
a) eine Mülltonne mit 90 l Inhalt S 64,--
b) einen Müllcontainer mit 800 l Inhalt S 570,--
(3) Die Abfallgebühr beträgt bei 1-wöchentlicher Entleerung je abgeführten Abfallbehälter für
a) einen Müllcontainer mit 800 l Inhalt S 376,--
(4) Die Abfallgebühr beträgt
je abgeführten Müllsack mit 60 l Inhalt S 28,--
je Wertmarke für eine 90 l Mülltonne S 34,--
je Wertmarke für einen 800 l Container S 324,--
(5) Der Abfallbehandlungsbeitrag wird mit 19,60 v.H. der Abfallgebühr der Pkt. 1 - 3 abgeführten
Müllgefäße festgesetzt und ist in den Tarifen zu Punkt 1 - 3 enthalten.
§ 3
Gebührenschuldner
Gebührenschuldner ist der Grundstückseigentümer; im Falle des Bestehens von Baurechten oder Nutzungsrechten ist der Baube-rechtigte bzw. der Nutznießer zur Entrichtung der Gebühren
verpflichtet.
§ 4
Beginn der Gebührenpflicht
Die Verpflichtung zur Entrichtung der Geldleistungen nach § 2 1-3 beginnt mit Anfang des Monats, in dem die Sammlung und Abfuhr von Abfällen von den jeweiligen Grundstücken erstmals stattfindet und endet mit Ende des Monats, in dem die Abmeldung von der Abfuhr des jeweiligen Abfallbehälters beim Marktgemeindeamt Riedau erfolgt.
§ 5
Fälligkeit
Die Gebühren nach § 2 1-3 sind halbjährlich, und zwar am 15.5. und 15.11. eines jeden Jahres im Nachhinein zur Zahlung fällig. Die Geldleistungen nach § 2 Pkt. 4 sind beim Marktgemeindeamt Riedau sofort als Barerlag fällig, wobei Müllsäcke nur in 10er Packungen abgegeben werden.
§ 6
Umsatzsteuer
In den im § 2 geregelten Gebühren ist die Umsatzsteuer enthalten (Inklusivgebühr).
§ 7
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1995 in Kraft.
Er teilt noch mit, daß die Änderungen mit 1.7.1995 in Kraft treten soll.
Vom GV. Weilhartner wird die Erhöhung dieser Gebühren als notwendig bezeichnet.
Abschließend wird vom GV. Ing. Demmelbauer beantragt, die geänderte Abfallgebührenordnung genehmigen zu wollen.
Beschluß: Dieser Antrag wird einstimmig angenommen und die
Änderung der Abfallgebührenordnung somit genehmigt.
TOP. 11.) Änderung der Friedhofsgebührenordnung.
Der Vorsitzende gibt bekannt, daß bei den Friedhofsgebühren im Jahr 1994 eine Abgang entstanden ist. Außerdem wird die Kranzentsorgung durch die Gemeindearbeiter vorgenommen und es ist daher eine Angleichung der Kosten erforderlich. Die Verordnung der Friedhofsgebühren wird vom Bürgermeister wie folgt bekanntgegeben:
Zahl: 817-1995-G
Verordnung
des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 20.04.1995 betreffend die Änderung der Friedhofgebühren (Friedhofsgebühren-Ordnung v. 07.04.1978).
Auf Grund des § 94 der OÖ. GemO 1990 und des Finanzausgleichgesetzes 1993, BGBl. 30/1993, wird verordnet:
§ 3
Bei Neuöffnung eines jeden Grabes und der Öffnung zwecks Bestattung in bereits bestehende Gräber ist jedesmal eine Öffnungsgebühr zu entrichten und zwar:
ad § 2 Punkt 1. bis 4. ...................... S 200,--
Die Totengräbergebühren betragen für:
ad § 2 Punkt 1. bis 3. ...................... S 3.500,--
ad § 2 Punkt 4. für Urnenbeisetzungen in
Mauer-, Rand-, Reihen- und Urnengräber .... S 500,--
für Exhumierungen ............................ S 1.600,--
§ 8
a) Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.
Der Bürgermeister teilt weiters mit, daß eine Kostendeckung notwendig ist, die Gebühren sind aber trotzdem noch sehr günstig.
Auch GR. Kaufmann ist für diese Erhöhung, um eine Kostendeckung zu erreichen.
Die Genehmigung der geänderten Friedhofsgebührenordnung wird vom Bürgermeister beantragt.
Beschluß: Die Genehmigung dieser Verordnung erfolgt einstimmig.
TOP. 12.) Genehmigung einer Löschungserklärung für die Liegen-
schaft EZ. 28 KG. Riedau.
Vom Bürgermeister Wieser Otto wird die vom öffentlichen Notar Dr. Franz Holzinger vorgelegte Löschungserklärung wie folgt zur Kenntnis gebracht:
Löschungserklärung
In EZ. 28 KG. 48129 Riedau haftet in C-LNr 1 a die Dienstbarkeit des Fahrens mit Wirtschafts- und Ökonomiefuhren hinsichtlich Gst. 36/2 für Gst. 23 und 36/1 aus.
Das berechtigte Grundstück 23 wurde bereits in die neuen Grundstücke 23/1, 23/2 und 23/3 geteilt.
Das das obgenannte Recht gegenstandslos geworden ist, willigen nunmehr in die Löschung ein:
a) Herr Johann Trilsam, geb. 05.06.1923, und Frau Maria Trilsam,
geb. 14.04.1928, Pensionistensehegatten, 4752 Riedau 129, als
Eigentümer des Grundstückes 23/1, zugeschrieben der EZ. 285
KG. 48129 Riedau;
b) Herr Norbert Weissenböck, geb. 20.02.1933, und Frau Ingrid
Weissenböck, geb. 09.09.1938, Pensionistensehegatten, 4752
Riedau, Dammstraße 26, als Eigentümer des Grundstückes 23/2,
zugeschrieben der EZ. 168 KG. 48129 Riedau;
c) Herr Hermann Zeitler, geb. 19.07.1939, Pensionist, 4020 Linz,
Lufteneggerstr. 13, als Eigentümer des Grundstückes 23/3,
zugeschrieben der EZ. 174 KG. 48129 Riedau;
d) die Marktgemeinde Riedau, 4752 Riedau, als Eigentümer des
Grundstückes 36/1, zugeschrieben der EZ 120 KG. 48129 Riedau;
bei EZ. 28 KG. 48129 Riedau, ohne ihr ferneres Einvernehmen, jedoch nicht auf ihre Kosten.
Wert der Urkunde: S 600,--
Hinsichtlich der Marktgemeinde Riedau bedarf diese Urkunde der gemeindeaufsichtsbehördlichen Genehmigung.
Anhand eines Lageplanes wird von ihm die Situierung dieses Wegerechtes erklärt.
Bei der anschließenden Debatte wird vom Vizebürgermeister Franz Wimmer erwähnt, daß dieses Wegerecht in Natur nicht mehr besteht und von der Gemeinde in keiner Weise gebrauch wird und daher aufgelassen werden soll. Er stellt daher den Antrag, die zur Kenntnis gebrachte Löschungserklärung genehmigen zu wollen.
Beschluß: Diese Löschungserklärung wird einstimmig genehmigt.
TOP. 13.) Allfälliges.
Der Bürgermeister bringt das Schreiben des Musikvereines Riedau zur Kenntnis, mit dem er sich für die finanzielle Unterstützung bezüglich Einrichtung des Musikprobenraumes bedankt.
Weiters wird von ihm mitgeteilt, daß in Zell/Pram eine Klärwärterschulung durchgeführt wurde und der zuständige Diplomingenieur vom Amt der OÖ. Landesregierung dabei anwesend war. Bei einem Gespräch mit diesem Fachmann wurde wiederum klar, daß die durch Gesetz festgelegten Werte für die Kläranlagen sehr hoch sind. Es ist sicherlich nicht gerechtfertigt, daß bei Erweiterung der Kläranlage wegen einiger nicht erreichter Grenzwerte dementsprechend hohe Kosten anfallen. Es ist vielleicht günstig, daß mit der Erweiterung der Kläranlage noch abgewartet wird, vielleicht können sich noch Änderungen der jetzt bestehenden Werte ergeben. Die Verbesserung der Abwasserreinigung ist ja sicherlich notwendig und wichtig, aber es muß natürlich auch finanzierbar und wirtschaftlich sein.
GV. Murauer erkundigt sich bezüglich Straßensanierungen und weiters stellt er die Frage, ob beim Brunnen auf dem Marktplatz eine Umwälzpumpe angebracht ist. Da dies nicht der Fall ist wird von ihm die Frage gestellt, ob es für den Wasserverbrauch nicht günstiger wäre eine solche Pumpe anzubringen.
GR. Leitner lädt alle zum Kegelturnier, bei dem es interessante Spiele gibt, ein. Er bedankt sich bei den Gemeinderatsmitgliedern für die finanzielle Unterstützung bei der Errichtung der Kegelbahnen.
Vom GR. Hosner wird nochmals auf die Studie von Herrn Bühler eingegangen und er glaubt, daß die Vorstellungen, die darin enthalten sind, bezüglich Ortsbilderneuerung nicht durchführbar sind. Es sind die Hauseigentümer dahingehend nicht befragt worden und erwähnt wird darin auch, daß die Madlspergergründe für die Ansiedlung des Gemeindearztes zu weit weg wären. Weiters ist er der Meinung, daß die Ablagerung von Holzasche auf der Bauschuttdeponie genehmigt werden soll. Bei ihm handelt es sich um reine Holzasche und die kann seiner Meinung nach doch keine negativen Umwelteinflüsse hervorrufen. Bezüglich Entsorgung der Kränze vom Friedhof erkundigt er sich, wie dies mit dem darin enthaltenen Metall gehandhabt wird.
Der Bürgermeister gibt dazu bekannt, daß das Konzept von einem Außenstehenden erstellt wurde und daher vieles nicht durchführbar sein wird. Bezüglich Metallgegenstände in den Kränzen gibt er bekannt, daß Herr Gerner diese entfernen kann.
Vom GR. Stiglmayr wird mitgeteilt, daß der Kursbeitrag für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr seit 30 Jahren mit S 200,-- gleich geblieben ist. Im Vergleich zu anderen Gemeinden ist daher dieser Beitrag sehr gering und er ersucht um Anhebung dieser Behilfe. Vom Bürgermeister wird dazu erklärt, daß bei der nächsten Gemeinderatssitzung diese Angelegenheit in einem TOP. behandelt werden soll. Er könnte sich vorstellen als Kursbeitrag pro Tag S 150,-- festzulegen.
Frau GV. Wolschlager erklärt, daß sie es sehr störend findet, wie der Bericht des Bauausschusses behandelt und zerpflügt wurde. Es sollte doch so sein, daß jedes Mitglied eines Ausschusses seine Meinung sagen kann und wenn sie noch so unterschiedlich sind. Es ist nicht einzusehen, daß der Obmann eines Ausschusses sich sozusagen rechtfertigen muß über seinen Bericht.
Der Bürgermeister erklärt dazu, daß dies nur deshalb war, weil das Protokoll anders lautete als die Aussage des Berichtes.
Vom GR. Kaufmann wird mitgeteilt, daß die Räume in der alten Volksschule von Jugendlichen benützt werden und es soll der Besitzer davon informiert werden. Bei der Sauna funktioniert eine Brause nicht richtig, sie soll repariert werden.
Frau GR. Kopfberger erklärt, daß einige Straßen im Gemeindebereich Zell/Pram sehr schlecht sind. Sie ersucht, ob nicht mit der Gemeinde Zell/Pram diesbezüglich Kontakt aufgenommen werden könnte.
Die Straße nach Habach ist teilweise sehr nachgegangen und soll neu asphaltiert werden, erklärt GV. Weilhartner. Außerdem mußte er feststellen, daß am Waldrand in diesem Bereich Müllablagerungen vorhanden sind.
Bezüglich Ausflug wird noch beraten und der Bürgermeister stellt fest, daß ein Zweitagesausflug mit Gemeinderat und Gemeindebediensteten gemeinsam organisiert werden soll. Er hat bereits mit GR. Stiglmayr bezüglich Organisation einer Reiseroute Kontakt aufgenommen.
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung
Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 14. März 1995 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 22.06 Uhr.
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(Vorsitzender) (Gemeinderat)
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(Schriftführer) (Gemeinderat)
Der Vorsitzende beurkundet hiemit, daß gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.
Der Vorsitzende: