Lfd.Nr.35 Jahr 1995

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 22. Juni 1995

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

Anwesende:

 

o1.Bürgermeister Wieser Otto als Vorsitzender

o2.Vizebgm. Wimmer Franz     14.GR. Schabetsberger Franz

o3.GV. Gahleitner Peter 15.GR. Hosner Rudolf

o4.GR. Donnerbauer Johannes  16.GR. Ortner Günter

o5.GR. Kopfberger Elfriede   17.GR. Leitner Johann

o6.GR. Stiglmayr Franz  18.GR. Weiretmaier Maria Anna

o7.GR. Dick Hermann     19.GV. Weilhartner Gottfried

o8.GR. Berghammer Gerhard    2o.GR. Hintermayr Ernst

o9.GR. Pointl Helmut    21 GR. Ruhmanseder Heinrich

1o.GR. Schärfl Michael  22.GR. Böcklinger Herbert

11.GR. Köstlinger Franz 23.GR.

12.GV. Murauer Max      24.GR.

13.GV. Wolschlager Anna 25.GR.

Ersatzmitglieder:

GR. Hauer Fritz                für   GV. Ing. Johann Demmelbauer

GR. Scherfler Hermann          für   GR. Kaufmann Josef 

 

 

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. GUMPINGER Adolf.

Fachkundige Personen (§66 Abs. 2 OÖ. GemO.199o):

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 199o):

 

Es fehlen:

 

entschuldigt:                         unentschuldigt:

GV. Ing. Demmelbauer Johann   Ersatzmitgl.GR.Mag.Gramberger Gernot

GR. Aschauer Herbert

GR. Kaufmann Josef

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 199o): Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.


Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

   einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnach-

   weisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht

   schriftlich am 14.06.1995 unter Bekanntgabe der Tagesordnung

   erfolgt ist;

   die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am

   gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist;

d) daß die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom

   20.04.1995 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im

   Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung

   zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift

   bis zum Sitzungsschluß Einwendungen eingebracht werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

 

 

 

 

 

Tagesordnung:

 

 

 

1. Behandlung des Ansuchens des Österreichischen Roten Kreuzes,

   Landesverband O.Ö.

2. Vergabe der Straßenbauarbeiten für die Zufahrtsstraße Schwabenbach.

3. Übernahme von Kosten für die Erstellung eines Konzeptes für den Pram-Radweg.

4. Wasserversorgungsanlage - Übereinkommen mit Gemeinden Dorf/Pram, Taiskirchen,

   Riedau und dem LWU.

5. Vergabe eines Auftrages zur Vorplanung der Verwendung des ÖBB-Bahnhofgebäudes

6. Grundkauf für den Ausbau der Johann Raaberstraße; Festlegung des Quadrat-

   meterpreises.

7. Beschlußfassung bezüglich Ankauf eines Solariums für das Hallenbad.

8. Bericht vom Obmann des Wohnungsausschusses.

9. Vergabe einer LAWOG-Wohnung.

10. Bericht vom Obmann des Bauausschusses.

11. Entsorgungskonzept für die Marktgemeinde Riedau.

12. Neufestlegung des Kursbeitrages für die Freiwillige Feuerwehr.

13. Genehmigung eines Finanzierungsplanes zur Errichtung eines Clubgebäudes für

    den SV Riedau Sektion Asphalt.

14. Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Bezugsvorschüssen.

15. Allfälliges.


TOP. 1.) Behandlung des Ansuchens des Österreichischen Roten

         Kreuzes, Landesverband O.Ö.

 

 

 

Der Vorsitzende teilt mit, daß das Österreichische Rote Kreuz, Landesverband Oberösterreich, um die Genehmigung eines Finanzierungsbeitrages in Höhe von S 34.980,68 zur Errichtung eines Einsatzzentrums in Linz ersucht hat. Diese Angelegenheit wurde bereits einmal als Beratung im Gemeinderat behandelt und vom Roten Kreuz wurde nun wiederum mit 10.4.1995 ersucht diesen Betrag zu bezahlen. Es wird angeboten, eventuell in zwei oder drei Jahresraten diesen Finanzierungsbeitrag zu leisten. In einer Bürgermeisterkonferenz in Schärding wurde auch darüber beraten, erklärt der Bürgermeister. Dabei wurde mitgeteilt, daß vom Gemeindebund das Ersuchen an die Gemeinden ergangen ist, diesen Baukostenbeitrag leisten zu wollen. Er ist der Meinung, daß dieser Betrag in drei Jahresraten und zwar 1996, 1997 und 1998 bezahlt werden könnte.

 

Vom GR. Hosner wird erwähnt, daß es nicht einzusehen ist, an die Landesleitung diesen Betrag zu bezahlen. Die Ortsstellen haben mit der Funkzentrale der Landesleitung überhaupt nichts zu tun und außerdem werden die finanziellen Mittel für die Ortsstelle dringend gebraucht.

 

GV. Murauer ist der Meinung, daß der Rettungsbeitrag von jährlich über S 100.000,-- für die Aufrechterhaltung des Betriebes des Roten Kreuzes genügt. In den letzten Jahren wurde dieser Rettungsbeitrages, ohne die Gemeinden zu befragen, enorm angehoben. Er ist der Meinung, daß die Gemeinden zur Leistung dieses Betrages nicht gezwungen werden können.

 

Bürgermeister Wieser bringt § 6 des OÖ. Rettungsgesetzes 1988 zur Kenntnis, in dem der Rettungsbeitrag, den die Gemeinden zu bezahlen haben, geregelt ist. Er stellt die Frage, ob aus diesem Gesetz nicht auch die Leistung zum Bau einer Zentrale abgeleitet werden könnte. Ein Teil der Gemeinden haben bereits bezahlt und es wird schwer sein diesen Kostenbeitrag abzulehnen.

 

Diese Vorgangsweise, wie sie vom Landesverband des Österreichischen Roten Kreuzes vorgenommen wurde, erklärt GV. Weilhartner, ist nicht zu akzeptieren. Er lehnt daher die Beitragsleistung ab.

 

Nach Abschluß der Debatte wird vom GV. Murauer der Antrag gestellt, den Finanzierungsbeitrag für den Landesverband Oberösterreich des Roten Kreuzes nicht zu bezahlen.

 

Beschluß: Dieser Antrag wurde angenommen, da 18 Gemeinderäte mit

          JA, 3 Gemeinderäte mit NEIN stimmten und drei 

          Gemeinderäte sich der Stimme enthielten. Die Beitrags-

          leistung für das Österreichische Rote Kreuz, Landesver-

          band, wurde somit abgelehnt.

 

 

 

TOP. 2.) Vergabe der Straßenbauarbeiten für die Zufahrtsstraße

         Schwabenbach.

 

 

 

Die Errichtung der Zufahrtsstraße Schwabenbach ist im heurigen Jahr vorgesehen, erklärt der Bürgermeister. Aus diesem Grunde wurden  diese Straßenbauarbeiten beschränkt ausgeschrieben. Es haben vier Firmen wie folgt angeboten:

 

 

Teerag-Asdag, Linz                S 927.002,76 incl. MWSt

Strabag, Linz                     S 946.711,20    "

Swietelsky, Linz                  S 905.484,--    "

Alpine, Taufkirchen/Pam           S 839.448,79    "

 

 

Als Billigstbieter ist die Firma Alpine, Taufkirchen/Pram, hervorgegangen. Mit dieser Firma wurden ja bereits mehrere Straßenbauten durchgeführt und die Gemeinde hat gute Erfahrungen dabei  gemacht.

 

Der Bürgermeister stellt nun den Antrag, an die Fa. Alpine als Billigstbieter den Straßenbau "Aufschließungsstraße  Schwabenbach" mit einer Summe von S 839.448,79 incl. MWSt zu vergeben.

 

Beschluß: Es wird dieser Antrag einstimmig angenommen und die

          Straßenbauarbeiten somit vergeben.

 

 

 

 

 

TOP. 3.) Übernahme der Kosten für die Erstellung eines Konzeptes

         für den Pram-Radweg.

 

 

 

Am 24. April 1995 hat in Andorf eine Besprechung bezüglich Errichtung des Pramtalradweges stattgefunden, erklärt Bürgermeister Wieser. Bei dieser Besprechung waren Vertreter aller Gemeinden, die bei diesem Radwanderweg betroffen sind, anwesend.

Der Pramtalradweg soll ein zentraler Faktor für eine Zusammenarbeit sein. Durch den Ausbau des Radweges entlang der Pram würde nicht nur ein weiterer Abschnitt des O.Ö. Radwegenetzes fertiggestellt, sondern man soll auch den 14 betroffenen Gemeinden die Möglichkeit geben, am Radfahrboom teilzunehmen. Die neugeschaffene Freizeitinfrastruktur soll auch optimal für Einheimische und Touristen zu nutzen sein. Positive wirtschaftliche Effekte für die Orte und zwar in der Gastronomie wie auch in der Landwirtschaft sollen dabei herbeigeführt werden. Es soll an die Fa. Cima die Erstellung eines Konzeptes in Auftrag gegeben werden, welches rund S 500.000,-- kosten wird. In diesem Konzept ist aber nicht nur die Planung, sondern die gesamte Bauführung inbegriffen. Als Förderungsbeitrag werden 50 % der Kosten für den Bau des Radwanderweges vom Land übernommen. Für die Gemeinde Riedau würde dies einen Kostenbeitrag von S 30.000,-- bis 40.000,-- für die Erstellung dieses Konzeptes ergeben. In diesen Kosten sind aber keine Baukosten für den Radwanderweg enthalten.

Vom Bürgermeister wird nun die Frage gestellt, ob sich die Gemeinde Riedau mit diesem Kostenanteil an diesem Konzept beteiligen soll.

 

Riedau ist keine Tourismusgemeinde mehr, erklärt GV. Murauer und er glaubt daher, daß diese Kosten nicht bezahlt werden sollen. Die Tourismusgemeinden werden sicherlich einen Vorteil davon haben und sollen die Kosten dafür übernehmen. Es wird von ihm der Antrag gestellt, die Kostenbeteiligung für das Radwegekonzept abzulehnen.

 

Auch GV. Gahleitner ist der Meinung, da Riedau keine Tourismusgemeinde ist, soll sich die Gemeinde auch nicht an diesen Kosten  beteiligen.

Diese Meinung wird auch vom GR. Hintermayr vertreten und er glaubt, daß auch ohne Konzept dieser Radwanderweg gebaut werden kann.

 

Abschließend wird über den Antrag vom GV Murauer, die Kostenbeteiligung abzulehnen, abgestimmt.

 

Beschluß: Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

TOP. 4.) Wasserversorgungsanlage - Übereinkommen mit Gemeinden

         Dorf/Pram, Taiskirchen, Riedau und dem LWU.

 

 

 

 

Bürgermeister Wieser gibt bekannt, daß mit den Gemeinden Taiskirchen und Dorf/Pram sowie mit dem Vertreter des LWU bereits mehrere Besprechungen bezüglich Aufteilung des Wasserleitungsnetzes auf die einzelnen Gemeinden stattgefunden haben. Die letzte Besprechunge fand am 2.5.1995 statt und dieses Protokoll wird vom Bürgermeister wie folgt zur Kenntnis gebracht:

 

 

Zl.810/11-1995-G/Ge                            Datum: 02. Mai 1995

 

G E D Ä C H T N I S P R O T O K O L L

 

Aufteilung der bestehenden Wasserversorgungsanlage für die Gemeinden Riedau, Taiskirchen, Dorf/Pram sowie Regelung der für die Erhaltung anfallenden Kosten zwischen den betroffenen Gemeinden und dem LWU.

Die einzelnen Ortsnetze sowie die Transportleitung für die Gemeinden sind im Lageplan des Herrn Dipl.-Ing. Wolfgang König vom 05.04.1993 festgehalten. Dieser Lageplan dient als Grundlage für diese Vereinbarung.

Aufgenommen am 02.05.1995

Anwesende:

vom LWU                            ROBR. Dipl.-Ing. Christian Adler

von der Marktgemeinde Riedau       Bürgermeister Wieser Otto         

                                   Gem.Sekr. Adolf Gumpinger

von der Marktgemeinde Taiskirchen  Bürgermeister Aichberger Johann

                                   Gem.Sekr. Einböck Josef

von der Gemeinde Dorf/Pram         Bürgermeister Hansbauer Franz

                                   Gem.Sekr. Peter Strasser

vom Büro Dipl.-Ing. König          Ing. Egger Robert

 

Bezüglich Aufteilung des Wasserleitungsnetzes für die drei Gemeinden Riedau, Taiskirchen und Dorf/Pram sowie die Beantragung der wasserrechtlichen Bewilligung und der Erhaltung der Wasserleitungsnetze wurde mit den Anwesenden folgende Vereinbarung getroffen:

NEUREGELUNG DER WASSERRECHTLICHEN BEWILLIGUNGEN:

1. Die Marktgemeinde Riedau verzichtet und die Gemeinden Dorf/Pram und

   Taiskirchen betragen die wasserrechtliche Bewilligung für die bestehenden

   Leitungen im jeweiligen Gemeindegebiet. Vom Übergabeschacht Breitenried

   TD 23 im Gemeindegebiet Taiskirchen beantragt die Gemeinde Dorf/Pram

   für diese Transportleitung auch außerhalb ihres Gemeindegebietes die

   wasserrechtliche Bewilligung.

2. Die bestehende Quelle in Petersham und die Leitung von der Quelle bis zum

   Übergabeschacht TD 23 ist im Besitz der Marktgemeinde Riedau und diese

   wird als Notwasserversorgung aufrecht erhalten. Für diese Anlagen bleibt

   für die Gemeinde Riedau die wasserrechtliche Bewilligung aufrecht.

   Die Gemeinde Riedau sichert den Gemeinden Taiskirchen und Dorf/Pram sowie

   dem LWU das Recht für die Notwasserversorgung aus dieser Anlage zu.

REGELUNG ZUR ERHALTUNG DER GEMEINSAMEN ANLAGEN:

1. Die Transportleitung vom Hochbehälter Bayrisch-Habach bis zum Übergabe-

   schacht TD 23 dient als Zuleitung vom LWU-Hochbehälter für alle drei

   Gemeinden. Für diese Leitung verpflichten sich die Gemeinden Riedau und

   Taiskirchen für eine ordnungsgemäße Betreuung und Erhaltung in ihrem

   jeweiligen Gemeindegebiet und die Erhaltungskosten werden von den Ge-

   meinden Taiskirchen, Dorf/Pram und Riedau sowie vom LWU getragen. Die ge-

   naue Aufteilung der Kosten wird von Fall zu Fall gemeinsam geklärt.

2. Die Leitung vom Schacht TD 23 bis zur Gemeindegrenze Dorf/Pram Schacht

   D 1 wird von der Gemeinde Dorf/Pram betreut und die Aufteilung der Er-

   haltungskosten für diese Leitung werden zwischen der Gemeinde Dorf/Pram

   und dem LWU von Fall zu Fall geregelt.

3. Die Erhaltung der Notversorgungsleitung von der Quelle Petersham bis

   zum Schacht TD 23 wird von der Gemeinde Taiskirchen betreut, die Erhal-

   tungskosten werden zu je 1/3 auf die Gemeinden aufgeteilt.

4. Die Erhaltung der Quellfassung wird von der Gemeinde Riedau übernommen und

   diese Kosten werden wiederum zu je 1/3 auf die Gemeinden aufgeteilt.

Die Gemeinden Riedau, Taiskirchen und Dorf/Pram verpflichten sich, die ordnungsgemäße Betreuung und Erhaltung der in ihrem Gemeindegebiet liegenden Wasserversorgungsanlagen sowie die Verantwortung dazu zu übernehmen.

Das LWU ist bereit, für die Transportleitung vom Hochbehälter Bayrisch-Habach bis zum Schacht TD 23 in der Gemeinde Taiskirchen und weiters bis zum Schacht D 1 in der Gemeinde Dorf/Pram, sich bei den Erhaltungskosten zu beteiligen.

Die Zusage des LWU bezüglich Erhaltungskosten für die Transportleitung gilt solange, als diese Leitung als Transportleitung genutzt wird. Sollten andere Zuleitungsmöglichkeiten für die betroffenen Gemeinden geschaffen werden, fällt diese Zusage weg.

Die Vertreter der betroffenen Gemeinden Riedau, Taiskirchen und Dorf/Pram sowie der Vertreter des Landeswasserversorgungsunternehmens sind mit dieser Regelung laut diesem Gedächtnisprotokoll einverstanden und bestätigen dies mit ihrer Unterschrift.

 

 

Die einzelnen Besprechungspunkte werden vom Bürgermeister erläutert und verschiedene Erklärungen dazu gegeben. Obwohl bei dieser Besprechung alle Anwesenden, somit auch die Vertreter der Gemeinde Taiskirchen, einverstanden waren, hat nun der Bürgermeister von Taiskirchen mitgeteilt, daß eine nochmalige Besprechung erforderlich ist. Diese Besprechung wird mit den Mitgliedern des Gemeindevorstandes der drei Gemeinden Dorf/Pram, Taiskirchen und Riedau am 4.7.1995 um 19.30 Uhr in Riedau erfolgen.

 

Vom GV. Murauer wird das Einverständnis mit dieser Aufteilung bekanntgegeben und er erklärt, daß die Gemeinden Dorf/Pram und Taiskirchen die Ablösungssummen zu bezahlen haben. Abweichungen von der vom Bürgermeister zur Kenntnis gebrachten schriftlichen Vereinbarung sollen nicht mehr gemacht werden.

Auch GV. Weilhartner ist der Meinung, daß die Vereinbarung so bleiben soll wie sie ist. Wichtig ist ihm dabei auch, daß die Quelle zur Gänze im Besitz der Marktgemeinde Riedau bleibt.

 

Abschließend stellt der Bürgermeister den Antrag, diese Vereinbarung, wie sie von ihm zur Kenntnis gebracht wurde, genehmigen zu wollen.

 

Beschluß: Es erfolgt über den Antrag des Bürgermeisters einhellige

          Zustimmung.

 

 

 

 

TOP. 5.) Vergabe eines Auftrages zur Vorplanung der Verwendung des

         ÖBB-Bahnhofgebäudes.

 

 

Mit Vertretern der ÖBB wurden bereits mehrere Besprechungen bezüglich Erhaltung des Bahnhofgebäudes durchgeführt, erklärt der Bürgermeister. Die letzte Besprechung war mit Herrn Architekt Dipl.-Ing. Neunteufel sowie mit Herrn Dipl.-Ing. Eibl von den ÖBB und mit Frau Architekt Dipl.Ing. Lassy, die zufällig zu einem Vorstellungsgespräch in der Gemeinde anwesend war. Diese Besprechung wurde mit einer Besichtigung des ÖBB-Gebäudes vorgenommen und es hat von den Vertretern der ÖBB konkrete Angebote gegeben. Sie haben erklärt, daß das Bahnhofgebäude dann erhalten bleiben kann, wenn die Gemeinde ca. die Hälfte des Gebäudes und zwar den südlichen Teil sanieren und auch verwenden wird. Der restliche Teil wird von den ÖBB saniert, die notwendigen Einbauten für den Betrieb des ÖBB-Gebäudes durchgeführt und der Rest als Wohnungen erhalten. Es wurde nun von Frau Architekt Lassy überprüft, ob die Räumlichkeiten für den Einbau einer Musikschule geeignet wären, da die ÖBB nichts dagegen einzuwenden hätten. Diese Überprüfung ist nun erfolgt und mit Inanspruchnahme des Dachraumes und der Kellerräume könnte das Raumprogramm für die Musikschule erfüllt werden. Der Zugang zu den Bahngeleisen wird abgeschrankt, wenn der Umbau im Bahnhofgebäude durchgeführt wird und es besteht daher für die Kinder der Musikschule keine Gefahr mehr. Der Parkplatz südlich des Bahnhofgebäudes würde auch für die Musikschule zur Verfügung stehen. Der Baubeginn könnte etwa Ende 1996 möglich sein und in drei Jahresetappen durchgeführt werden. Von Frau Architekt Dipl.Ing.Lassy liegt bereits eine Kostenschätzung und ein Vorentwurf für den Einbau der Musikschule vor. Die Gesamtkosten incl. Einrichtung betragen für die Musikschule 11,5 Mio. Schilling. Für weitere Besprechungen wurde bereits ein Termin mit dem Musikschulwerk in Linz vereinbart.   Die vorliegende Vorplanung war unbedingt erforderlich, um weitere Beratungen und Entscheidungen zu ermöglichen. Der Gemeinderat wird sich entscheiden müssen, welche Bauvorhaben in den nächsten Jahren durchgeführt werden sollen, z.B. die Hauptschulsanierung, die Erhaltung des ÖBB-Bahnhofgebäudes und die Errichtung der Musikschule. Sollte eine Musikschule errichtet werden, dann ist seiner Meinung nach dies nur im ÖBB-Gebäude sinnvoll. Für die Gemeinde Riedau würde dies ein Kostenbeitrag von rund 4 Mio. Schilling bedeuten.

 

Die Gelegenheit soll genützt werden, erklärt GV. Gahleitner. Durch die Erhaltung des Bahnhofgebäudes könnte gleichzeitig die Errichtung der Musikschule und eines Vortragssaales für verschiedene Veranstaltungen untergebracht werden.

Es wird vom GV. Gahleitner daher der Antrag gestellt, den Auftrag für einen vorläufigen Planungsentwurf und eine Kostenschätzung an das Architekturbüro Dipl.-Ing. Lassy zu erteilen.

 

Der Standort ist nach Meinung des GV. Weilhartner nicht günstig. Die Lage bei den Madlspergergründen wäre besser gewesen und außerdem ist das Bahnhofgebäude nicht im Besitz der Gemeinde. Die Musikschule im Bahnhofgebäude ist daher nicht optimal und durch das Vorhaben der Gemeinde, das Bahnhofgebäude zu erhalten, wird nun ein gewisser Druck ausgeübt. Er glaubt, daß die Hauptschulsanierung auf jeden Fall wichtiger ist.

 

Vom GV. Murauer wird erwähnt, daß er nicht glaubt, daß die Gemeinde unter Druck gesetzt wird, die Erhaltung des Bahnhofgebäudes ist seiner Meinung nach wichtig, aber nicht um jeden Preis. Die Vorplanung und Kostenschätzung liegen bereits auf dem Tisch und es soll wiederum in Nachhinein der notwendige Gemeinderatsbeschluß gefaßt werden. Aus diesem Grunde spricht sich GV. Murauer dagegen aus. Die Information ist für ihn zu spät, es wäre kein Problem für den Bürgermeister gewesen, die Fraktionen schon vor Erteilung des Auftrages zu informieren. Die Hauptschulsanierung ist seiner Meinung nach sehr wichtig, die Leichenhalle muß saniert werden und es soll in nächster Zeit auch ein Bauhof verwirklicht werden. Er glaubt, daß sich die Marktgemeinde Riedau diese Vorhaben nicht leisten kann. Für 1996 sind bereits S 500.000,-- BZ-Mittel zugesprochen worden, es ist fraglich, ob noch mehr gewährt werden könnte.

 

Der Bürgermeister erklärt, daß dazu keine BZ-Mittel beansprucht werden. Die Finanzierung ist so geregelt indem das Land  2/3 und die Gemeinde 1/3 zur Verfügung stellt. Die Besprechungen bezüglich dieser Musikschule sind nur möglich, wenn geeignete Unterlagen vorliegen, erklärt der Bürgermeister. Aus diesem Grunde wurde die Kostenschätzung und der Vorentwurf in Auftrag gegeben und er glaubt, daß diese Kompetenz dem Bürgermeister unbedingt zugesprochen werden muß. Bezüglich Madlspergergründe erklärt er, daß bereits zwei Planungen erfolgt sind, die aber dann abgelehnt wurden.

 

Vom GR. Ortner wird erwähnt, daß der Einbau oder die Sanierung von Wohnungen im Bahnhofgebäude günstiger wären, da keine Betriebs-kosten anfallen sondern Mieteinnahmen möglich wären. Der Bürgermeister erklärt, daß lt. Auskunft des Amtes der OÖ. Landesregierung auch Gemeinden Wohnbauförderungen erhalten können.

 

Für den Bau einer Musikschule spricht sich Frau GV. Wolschlager aus. Sie glaubt aber, daß im Zuge der Hauptschulsanierung ein Zubau erfolgen soll, um ein Schulzentrum zu erreichen. Der Bahnhof ist dazu nicht gut geeignet  und auch die Anzahl Räume ist überhöht, erklärt GV. Wolschlager.

Der Bürgermeister erkärt noch dazu, daß ein Musikschulneubau mind. 10 Mio. Schilling kosten wird und gleichzeitig die Sanierung des ÖBB-Gebäudes und die Sanierung der Hauptschule finanziell nicht zu verkraften sind.

 

Bezüglich Zubau zur Hauptschule erklärt GV. Weilhartner, daß hier kein Platz vorhanden ist, da bereits die Erweiterung der Hauptschule im Programm enthalten ist.

 

Über das Raumerfordernis für eine Musikschule wird noch gesprochen und der Bürgermeister bringt dies nun zur Kenntnis. Die Verwendung von Räumlichkeiten der Volks- und Hauptschule wurde vom Musikschulwerk bereits seinerzeit untersagt. Auch über die Notwendigkeit der Räumlichkeiten für die Musikschule wird noch debattiert und die Meinung vertreten, daß die Auslegung sehr großzügig ist.

 

Nach Beendigung der angeregten Debatte wird über den Antrag GV. Gahleitner abgestimmt.

 

Beschluß: Der Antrag für die Erteilung des Auftrages zur Er-                   

          Erstellung einer vorläufigen Kostenschätzung und

          eines Planentwurfes für die Musikschule im Bahnhof-

          gebäude an das Arschitekturbüro Dipl.Ing.Lassy wird

          mit den 12 Stimmen der ÖVP- Fraktion und den 4 Stimmen                           .        der FPÖ- Fraktion genehmigt. Die 8 Mitglieder der SPÖ-                                                                                        .         Fraktion stimmen mit NEIN.

         

 

 

 

 

TOP. 6.) Grundkauf für den Ausbau der Johann Raaberstraße; Fest-

         legung des Quadratmeterpreises.

 

 

 

Es erklärt der Vorsitzende, daß bezüglich Ankauf eines Grundstückes für den Ausbau der Johann Raaberstraße bereits in einigen Gemeinderatssitzungen gesprochen wurde. Damals wurde über den Quadratmeterpreis von S 300,--, der vom Besitzer Hackenbuchner verlangt wurde, bereits beraten, aber kein Beschluß gefaßt. Es ist nun erforderlich, daß diesbezüglich der Gemeinderat entscheidet, welcher Quadratmeterpreis für diese Grundstück im Ausmaß von ca. 250 m2 bezahlt wird. Für die Grundinanspruchnahme vom Grundbesitzer Penetsdorfer wurden die notwendigen Maßnahmen von der Gemeinde bereits erfüllt.

 

GV. Murauer erkundigt sich, warum diese Zufahrtsstraße noch nicht asphaltiert wurde und welche Schwierigkeiten es mit dem Hausbesitzer gibt.

Der Vorsitzende teilt dazu mit, daß bezüglich der Breite der Straße mit dem Grundbesitzer Penetsdorfer noch Verhandlungen notwendig sind. Er erklärt, daß die Asphaltierung der Straße  unter 4,0 m nicht in Frage kommt.

Es wird nun vom Bürgermeister der Antrag gestellt, den Ankauf der erforderlichen Grundstückflächen aus den Parz. 26/2 und 25/2 KG. Vormarkt-Riedau vom Grundbesitzer Hackenbuchner Franz, Riedau, Vormarkt 12, mit einem Quadratmeterpreis von S 300,-- zu genehmigen. Das endgültige Ausmaß der Grundinanspruchnahme wird erst nach Vermessung bekannt werden.

 

Beschluß: Der Antrag des Bürgermeisters wird von allen Gemeinde-

          ratsmitgliedern angenommen und der Grundpreis somit

          genehmigt.

 

 

 

TOP. 7.) Beschlußfassung bezüglich Ankauf eines Solariums für das

         Hallenbad.

 

 

Bezüglich Ankauf eines weiteren Solariums für das Hallenbad erklärt der Vorsitzende, daß die vorhandenen Solarien so ausgelastet sind, daß bereits größere Wartezeiten für die Besucher auftreten. Es ist zwar wiederum eine Investition für das Hallenbad, aber diese wäre seiner Meinung nach unbedingt erforderlich und sinnvoll. Die Einnahmen, die daraus erzielt werden, sind sehr gut und es ist daher für die Gemeinde sicherlich ein Vorteil. Es wurden zwei Anbote eingeholt und zwar von der Fa. Ginner mit einem Nettopreis von S 66.380,-- und von der Fa. Kettl mit einem Nettopreis von S 57.960,--.

 

Vom GR. Schärfl wird berichtet, daß die Wartezeiten bereits bis zu zwei Stunden betragen und daher dieser Ankauf unbedingt erforderlich ist. Auf Grund der guten Einnahmen ist eine Amortisation von diesen Geräten kurzfristig gegeben. Er stellt daher den Antrag, von der Fa. Kettl, Ort i.I., die Bräunungsanlage mit einem Nettopreis von S 57.960,-- anzukaufen.

 

Diese Anschaffung wird vom GV. Murauer als sehr gut bezeichnet. Er erkundigt sich noch, wie die Finanzierung erfolgen soll.

Der Bürgermeister erkärt, daß mit dem Nachtragsvoranschlag die Finanzierung geregelt werden soll.

 

Beschluß: Abschließend wird über den Antrag von GR. Schärfl

          abgestimmt und der Ankauf einstimmig genehmigt.

 

 

 


TOP. 8.) Bericht vom Obmann des Wohnungsausschusses.

 

 

Vom Obmann des Wohnungsausschusses, GV.Gahleitner wird mitgeteilt, daß bezüglich Vergabe einer Wohnung im LAWOG-Wohnblock eine Sitzung stattgefunden hat. Elf Ansuchen von Wohnungswerbern mußten dabei behandelt und gereiht werden. Die Richtlinien für die Vergabe der Punkte sind sehr gut und es gibt daher einen eindeutigen Vergabevorschlag für den Gemeinderat. Der Antragsteller ***anonymisiert***, hat 105 Punkte erreicht und wurde damit an die erste Stelle gereiht.

Unter Allfälligem wurden bei dieser Ausschußsitzung noch verschiedene Vorschläge und Anregungen besprochen. Auch in diesen organisatorischen Fragen konnte im Ausschuß eine einhellige Meinung erzielt werden.

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht des Obmannes vom Wohnungsausschuß.

 

 

 

 

TOP. 9.) Vergabe einer LAWOG-Wohnung.

 

 

Vom Obmann des Wohnungsausschusses GV. Gahleitner wird beantragt, den im Wohnungsausschuß erstgereihten Wohnungswerber ***anonymisiert*** , die frei gewordene LAWOG-Wohnung zu vergeben.

 

Beschluß: Die anwesenden Gemeinderatsmitglieder sind mit diesem

          Antrag einverstanden und es wird daher die Vergabe

          dieser Wohnung an ***anonymisiert*** einstimmig

          genehmigt.

          GR. Hosner hat sich als befangen erklärt und stimmte

          nicht mit.

 

 

 

TOP. 10.)  Bericht vom Obmann des Bauausschusses.

 

 

Der Obmann des Bauausschusses GR. Ortner teilt mit, daß am 20. Juni 1995 eine Sitzung des Bauausschusses stattgefunden hat.

Als erster TOP. wurde das Entsorgungskonzept für die Marktgemeinde Riedau behandelt. Es handelt sich hier um den IST-Bestand, der vom Büro Dipl.-Ing. König erstellt wurde. Es wird nicht immer leicht sein, die Maßnahmen, welche darin enthalten sind, auch durchzuführen. Das derzeitige Kanalnetz im Gemeindegebiet umfaßt 18,9 km, wobei es noch dazu einige private Klärgruben gibt. Die Großkläranlage in Zell/Pram ist mit den gegenwärtigen Einwohnergleichwerten voll ausgelastet. Im Bereich Schwaben ist eine Kanalerweiterung mit Anschluß an die zentrale Kläranlage geplant und in Habach wäre eine dezentrale Kläranlage mit 28 EWG vorgesehen. Die Ortschaften Stieredt, Habach und Ottenedt sind für Senkgrubenentleerungen vorgesehen. Die finanziellen Belastungen für die Gemeinde sind in Zukunft sehr hoch, erklärt der Obmann. Der gesamte Investitionsbedarf beträgt laut Schätzung von Herrn Dipl.-Ing. König 21 Mio. Schilling. Die Betriebskosten sind ebenfalls zu bezahlen und die Gesamtkosten des Betriebes nach Fertigstellung sämtlicher Baumaßnahmen wurden mit S 800.000,-- geschätzt. Die Überprüfung des Kanalnetzes und auch die Sanierung bei Notwendigkeit ist ebenfalls eine große finanzielle Hürde, die von der Gemeinde zu nehmen ist.

Vom Obmann wird noch abschließend festgehalten, daß das Entsorgungskonzept sehr gewissenhaft erstellt wurde und auch für die Zukunft eine gute Grundlage für die Gemeinde ist.

 

Als zweiter TOP. wurde vom Bauausschuß die Nutzung des Bahnhofgebäudes beraten. Der Bürgermeister teilte dabei mit, daß neue Besprechungen mit den ÖBB stattgefunden haben und von den Vertretern eindeutige Aussagen gemacht wurden. Ungefähr die Hälfte des Gebäudes wird von der ÖBB saniert und benützt und die übrige Hälfte kann von der Gemeinde genützt werden, wobei aber auch die Sanierung von der Gemeinde zu übernehmen ist. Der Obmann ist der Meinung, daß eventuell Wohnungen geschaffen werden könnten, da seiner Meinung nach für die Musikschule ein Zubau bei der Hauptschule günstiger wäre. Die Kosten wären seiner Meinung nach ziemlich gleich und für die Erhaltung des ÖBB-Gebäudes müssen noch die notwendigen Maßnahmen nachgeprüft werden.

 

Bezüglich der Halle Leiner wurde bei dieser Sitzung vom Bürgermeister mitgeteilt, daß nun kein Verkauf mehr vorgesehen ist, da eine gute Verpachtung möglich war. Bezüglich Neubau des Wohnblockes auf dem ehemaligen Schloßgrundstück wurde von der ISG mitgeteilt, daß eventuell 1996 der Baubeginn möglich wäre.

 

Für diesen Bericht des Bauausschußobmannes bedankt sich der Bürgermeister.

 

 

 

TOP. 11.) Entsorgungskonzept für die Marktgemeinde Riedau.

 

 

Vom Bürgermeister Wieser wird das vorliegende Entsorgungskonzept, welches vom Büro des Zivilingenieurs Dipl.Ing. Wolfgang König erstellt wurde, zur Kenntnis gebracht und er erklärt, daß dieses Konzept für die Gemeinde sehr wichtig ist und auch zukunftsweisende Planungen und Richtlinien enthält.

 

Es wird vom GR. Ortner erwähnt, daß das Entsorgungskonzept eine Aufstellung über den derzeitigen Bestand darstellt und die Gemeinde Riedau über 19,32 km Kanal verfügt. Auch über die Abwasserbeseitigungsanlage ist der derzeitige Stand enthalten und  bezüglich des Endausbaues sind genaue Richtlinien in diesem Konzept eingebaut. Für die Ortschaft Habach ist eine Kleinkläranlage vorgesehen und alle anderen nicht in das öffentliche Kanalnetz anzuschließenden Gebäude sind mit Senkgruben versehen. Für den Kanalbau wurde ein Laufmeterpreis von ca. S 3.200,-- angegeben. Der Preis für die Anschlußkosten wurde ca. S 30.000,-- festgelegt.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß für die Erweiterung der Zentralen Kläranlage ein  Gemeindebeitrag von rund S 12,000.000,--, der Investitionsbedarf für zentrale Abwasser-entsorgungsanlage S 6,210.000,--, der Investitionsbedarf für eine dezentrale Kläranlage S 400.000,-- und der finanzielle Aufwand für eine dezentrale Abwasserentsorgungsanlage S 1,605.000,--, für unvorhergesehene S 785.000,--,also ein Gesamtinvestitionsbedarf von S 21,000.000,- beträgt.

Dieser Betrag ergibt sich aus den vorgeschlagenen Maßnahmen als abwassertechnischer Investitionsbedarf. Das Entsorgungskonzept für die Marktgemeinde Riedau ist sehr genau und gewissenhaft erstellt.

 

Vom Bürgermeister Wieser wird erklärt, daß die Erstellung des Entsorgungskonzeptes erforderlich und notwendig ist. Die Festlegung der "gelben Linie" ist noch erforderlich und auch notwendig. Weiters erklärt der Bürgermeister, daß die Erlangung von finanziellen Förderungen von Bund und Land in Zukunft sehr schwierig sein wird. Für Pomedt ist die Erweiterung des Kanalnetzes bereits seit vergangenem Jahr beantragt, das Land hat aber noch immer keine Zustimmung zum Baubeginn erteilt. Bezüglich der Erweiterung Schwaben gibt der Bürgermeister bekannt, daß die wasserrechtliche Verhandlung bereits ausgeschrieben ist, voraussichtlich aber in den nächsten zwei bis drei Jahren vom Bund und Land keine Mittelfreigabe möglich sein wird. Außerdem sind bei den letzten Ausschreibungen die Kanalbauten so teuer geworden, daß mit einem Laufmeterpreis von S 4.000,-- er sich einen Kanalbau in Schwaben nicht vorstellen kann. Es wird notwendig sein, daß über den Bau einer Kleinkläranlage gesprochen wird.

 

Bezüglich Entsorgungskonzept wird vom Vorsitzenden nochmals erwähnt, daß die Erweiterung der Kläranlage ein finanziell großer Brocken sein wird. Ursprünglich wurde von einer Bausumme von S 40,000.000,-- gesprochen, jetzt spricht man bereits von einer Summe von S 60 - 70 Mio. Schilling. Auch die Überwachung und Sanierung des Kanalnetzes wird für die Gemeinde noch große finanzielle Belastungen bringen.

Nach eingehender Beratung wird vom GR. Ortner der Antrag gestellt, das vorliegende Entsorgungskonzept genehmigen zu wollen.

 

Beschluß: Nachdem alle Gemeinderatsmitglieder diesem Antrag zu-

          stimmen, wird das Entsorgungskonzept der Marktgemeinde

          Riedau einstimmig genehmigt.

 

 

 

 

 

 

TOP. 12.) Neufestlegung des Kursbeitrages für die Freiwillige

          Feuerwehr.

 

 

 

Es teilt der Vorsitzende mit, daß der Kursbeitrag für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr schon jahrelang keine Erhöhung erfahren hat. Es wäre nun vorgesehen diesen Kursbeitrag den heutigen Erfordernissen anzugleichen.

 

Vom GR. Stiglmayr wird der Antrag gestellt, den Beitrag für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Riedau, die an Kursen teilnehmen, mit einer Tagessumme von S 200,-- ab 1.7.1995 festzulegen.

 

Beschluß: Der Kursbeitrag wird einstimmig genehmigt.

 

 

 

TOP. 13.) Genehmigung eines Finanzierungsplanes zur Errichtung

          eines Clubgebäudes für den SV Riedau Sektion Asphalt.

 

 

Bürgermeister Wieser teilt mit, daß für die Errichtung des Clubgebäudes des SV Riedau Sektion Asphaltschützen um BZ-Mittel angesucht wurde. Vom Amt der OÖ. Landesregierung wurde nun die Erledigung vorgelegt und zwar mit dem Ersuchen, einen Finanzierungsplan nach dem Muster des Landes zu genehmigen. Dieser vorbereitete Finanzierungsplan wird vom Bürgermeister nun wie folgt zur Kenntnis gebracht:

 

Zahl: 940-8-1995-G/Ge

FINANZIERUNGSPLAN

für die Errichtung eines Clubgebäudes für den SV Riedau

                                                                                                                           Beträge in S 1000

Bezeichnung der

Finanzierungsmittel                            1995        1996              Gesamt                                                                                       

                                            

Anteilsbetr. o.H.                        160                          160                                                                      

 

sonstige Mittel

Vereinseigenleistung                     100                          100

 

Landeszuschuß                      140                          140

 

Bedarfszuweisung                               100               100

 

ASVÖ                               100                          100

 

 

S u m m e :                        500         100               600

Gegenständlicher Finanzierungsplan wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom ..... genehmigt.

 

 

Er gibt noch bekannt, daß der Verein bereits von der Gemeinde S 100.000,-- bekommen hat.

 

Vom GV. Murauer wird erwähnt, daß er aufgrund des erhöhten Gemeindebeitrages diesem Finanzierungsplan nicht zustimmen kann.

 

Es wird vom Bürgermeister der Antrag gestellt, den zur Kenntnis gebrachten Finanzierungsplan genehmigen zu wollen.

Beschluß: Die 12 anwesenden ÖVP-Fraktionsmitglieder Bgm.Wieser,

          Wimmer, Gahleitner, Donnerbauer, Kopfberger, Stiglmayr,

          Dick, Berghammer, Pointl, Schärfl, Köstlinger,Hauer

          und die 4 anwesenden FPÖ-Fraktionsmitglieder

          Weilhartner, Hintermayr, Ruhmanseder, Böcklinger sowie

          das SPÖ-GR.Mitgl. Hosner stimmen diesem Antrag zu und

          der Finanzierungslan ist somit genehmigt. Die weiteren 7

          SPÖ-Fraktionsmitglieder Murauer, Wolschlager,

          Schabetsberger, Ortner, Leitner, Scherfler stimmen

          dagegen.

 

 

 

 

TOP. 14.) Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Bezugs-

          vorschüssen.

 

 

Vom Amt der OÖ. Landesregierung wurde mit 26.3.95 der Erlaß Zl.Gem-27/2-1994-Pf bezüglich Richtlinien für die Gewährung von Bezugsvorschüssen, Geldaushilfen und Familienbeihilfen an die Gemeindebediensteten vorgelegt. Gegenüber den früheren Richtlinien sind Änderungen eingetreten und der Bürgermeister bringt nun diesen Erlaß mit den Punkte I - V zur Kenntnis. Die Gemeinderatsmitglieder erheben gegen eine Genehmigung dieser Richtlinien keinen Einwand.

 

Vom Bürgermeister wird daher der Antrag gestellt, diese Richtlinien für die Gewährung von Bezugsvorschüssen lt. Erlaß vom Amt der OÖ. Landesregierung vom 26.3.1995 genehmigen zu wollen.

 

Beschluß: Es wird einhellige Zustimmung für diesen Antrag erzielt.

 

 

 

 

TOP. 15.)  Allfälliges.

 

 

Das Schreiben des Roten Kreuzes, Bezirksstelle Schärding, über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme des sogenannten "mobilen Restaurantes" bringt der Vorsitzende zur Kenntnis. Es ist dies eine Aktion des Sozialen Dienstes des Roten Kreuzes der Bezirksstelle Schärding. Der Bürgermeister erklärt, daß eine Broschüre vorliegt, welche Aufschlüsse über die angebotenen Menüs gibt.

 

Frau GR. Kopfberger erklärt, daß dieses Angebot zwar gut ist, aber sie glaubt, daß die bereits eingeführte Aktion "Essen auf Rädern" weiterbehalten werden soll. Sie ist der Meinung, daß die persönliche Betreuung mit der Zustellung der Menüs "Essen auf Rädern" besonders für ältere Personen sehr wichtig ist. Zur Zeit werden 16 Essen vom Gasthaus Autzinger zubereitet und es herrscht immer vollste Zufriedenheit.

 

Der Vorsitzende teilt mit, daß mit 30.6.1995 die Schulköchinnen vom Amt der OÖ. Landesregierung gekündigt wurden. Der Gemeinderat wird sich nun in einer der nächsten Sitzungen mit dieser Angelegenheit befassen müssen.

 

Mit 1.1.1995 wurde nun gesetzmäßig die Sondernotstandshilfe eingeführt. Die Gemeinden wurden davon überhaupt nicht informiert, daß diese rückwirkende Sonderzahlung eingeführt wurde. Es gibt verschiedene Richtlinien, damit diese Sondernotstandshilfe gewährt werden kann und er bittet nun um Einhaltung dieser Richtlinien.

 

GR. Hosner bedankt sich für die Vergabe der Wohnung an seinen Sohn.

 

Bezüglich der Plakatwände erkundigt sich GR. Hintermayr und außerdem teilt er mit, daß in der Nähe der Kreuzung Pointl ein Kanaldeckel kaputt ist.

 

Vom GR. Böcklinger wird die Frage gestellt, wer den Grünstreifen entlang der Siedlungsstraße Achleiten zu mähen hat.

Ihm wird vom Bürgermeister berichtet, daß die Gemeinde zuständig ist.

 

Es erklärt GV. Murauer, daß der Wanderweg entlang der Pram zwischen Zell und Riedau nicht mehr begehbar ist, da das Gras bereits zu lang ist. Es geht hauptsächlich um den Bereich in der Gemeinde Zell/Pram und er erkundigt sich, wer für die Betreuung dieser Flächen zuständig ist. Bezüglich des geplanten ISG-Mietwohnblockes ist er der Meinung, daß der Baubeginn mit mehr Druck von Seiten des Bürgermeisters betrieben werden soll. Im Saunabereich ist eine Bank kaputt und einige Reparaturen wären notwendig, erklärt GV. Murauer. Seiner Meinung nach soll beim Brunnen in der Anlage der Gemeinde eine Umlaufpumpe eingebaut werden, damit der hohe Wasserverbrauch von ca. 2000 m3 pro Jahr eingeschränkt werden kann. Der Gemeinde kostet dieser Wasserverbrauch ca. S 70.000,--. Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Hochmair hat für Straßenbauten S 200.000,-- für die Gemeinde zur Verfügung gestellt.

 

Vom GR. Ruhmanseder wird die Frage gestellt, wann der geplante Steg über die Pram im Bereich Ottenedt errichtet werden soll.

 

Der Bürgermeister gibt bekannt, daß bezüglich der Sauna die Firma bereits verständigt wurde, da diese Arbeiten noch auf Kosten der Firma durchgeführt werden müssen. Der Wasserverbrauch beim Brunnen ist nicht ideal, aber die Umlaufpumpen haben eine sehr beschränkte Lebensdauer. Eine diesbezügliche Prüfung kann aber vorgenommen werden. Für die Gemeinde kostet das Wasser für diese Brunnenanlage aber nur S 1,80/m3.

 

GR. Berghammer ist der Meinung, daß die hohen Kosten für die Sanierung der Kanalstränge eingeschränkt werden könnten, wenn diese Arbeiten in Eigenregie durchgeführt werden. Er erwähnt, daß dazu auch geeignete Geräte angeboten werden.


Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 20.04.1995          wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um   22.20   Uhr.

 

 

 

 

...............................    ...............................

        (Vorsitzender)                       (Gemeinderat)

 

 

 

...............................    ...............................

       (Schriftführer)                       (Gemeinderat)

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiemit, daß gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

                                   Der Vorsitzende: