Lfd.Nr.36 Jahr 1995

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 18. Juli 1995

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

Anwesende:

 

o1.Bürgermeister Wieser Otto als Vorsitzender

o2.Vizebgm. Wimmer Franz     14.GR. Hosner Rudolf

o3.GV. Gahleitner Peter 15.GR. Leitner Johannes

o4.GR. Aschauer Herbert 16.GR. Weiretmaier Maria Anna

o5.GR. Donnerbauer Johannes  17.GV. Weilhartner Gottfried

o6.GR. Stiglmayr Franz  18.GR. Hintermayr Ernst

o7.GR. Dick Hermann     19.GR. Ruhmanseder Heinrich

o8.GR. Berghammer Gerhard    2o.GR. Böcklinger Herbert

o9.GR. Pointl Helmut    21.

1o.GV. Murauer Maximilian    22.

11.GV. Wolschlager Anna 23.

12.GR. Kaufmann Josef   24.

13.GR. Schabetsberger Franz  25.

 

Ersatzmitglieder:

GR. Waldenberger Klaus         für   GR. Schärfl Michael

GR. Mag. Gramberger Gernot     für   GV. Ing. Demmelbauer Johann

GR. Hauer Fritz                für   GR. Kopfberger Elfriede

GR. Steinecker Franz           für   GR. Köstlinger Franz

GR. Scherfler Hermann          für   GR. Ortner Günther

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: ------

Fachkundige Personen (§66 Abs. 2 OÖ. GemO.199o):

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 199o):

 

Es fehlen:

 

entschuldigt:                                unentschuldigt:

GR. Schärfl Michael

GR. Kopfberger Elfriede

GV. Ing. Demmelbauer Johann

GR. Köstlinger Franz

GR. Ortner Günter

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 199o): GR. Waldenberger Klaus


Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

   einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnach-

   weisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht

   schriftlich am 12.o7.1995 unter Bekanntgabe der Tagesordnung

   erfolgt ist;

   die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am

   gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist;

d) daß die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom

   22.06.1995 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im

   Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung

   zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift

   bis zum Sitzungsschluß Einwendungen eingebracht werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

 

Tagesordnung:

 

1. Errichtung einer Musikschule; Fassung eines Grundsatzbeschlusses.

2. Austausch der Fenster im Postamtsbereich; Klärung der Finanzierung.

3. Kanalerweiterung in Pomedt; Vergabe der Baumeisterarbeiten.

4. Grundsatzbeschluß zur Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Pomedt.

5. Badeordnung für das Hallenbad; Beratung und Beschlußfassung bez. Änderung.

6. Genehmigung einer Verordnung zur Widmung des Ortschaftsweges Schwabenbach.

7. Bericht vom Obmann des Prüfungsausschusses.

8. Allfälliges.

 


TOP. 1.) Errichtung einer Musikschule; Fassung eines Grundsatz-

         beschlusses.

 

Bürgermeister Wieser Otto: Im Beisein von Amtsleiter Gumpinger Adolf und Frau Achr. Dipl.Ing. Lassy wurde am 27.06.1995 beim Landesmusikschulwerk vorgesprochen. Den Vertretern des Landesmusikschulwerkes, Herrn Prof. Preiss und Herrn Leitenmüller, wurde der Planungsentwurf betreffend Integrierung einer Musikschule in das Bahnhofsgebäude vorgestellt. Da im Bereich des Landesmusikschulwerkes Einsparungen vorgenommen werden müssen, ist diese Variante sicherlich äußerst günstig, erklärten die Vertreter des Landesmusikschulwerkes. Das Musikschulprojekt für Riedau wird nun schon bereits seit einigen Jahren behandelt und wurden auch schon verschiedene Planungsvarianten durchbesprochen und geprüft.

Von Herrn Leitenmüller und Frau Arch. Lassy wurde während dieser Besprechung angemerkt, daß durch eine Mehrfachnutzung verschiedener Räumlichkeiten die geschätzten Sanierungskosten von S 11 Mio. verringert werden können. Durch diese Mehrfachnutzung kann entweder der Kellerneu- bzw.der Dachgeschoßausbau eingespart werden. Die Kosten werden sich dadurch um ca. S 1 Mio. verringern. Es gibt zwar noch keine genauen Berechnungen dafür, doch Herr Leitenmüller und Frau Achr. Lassy waren der Meinung, daß diese Einsparungen sicherlich realistisch sind. Dadurch ergibt sich eine vorläufige Kostenschätzung für die Integrierung der Musikschule in das Bahnhofsgebäude von ca. 10 bis 10,5 Mio. Schilling.

Wenn der Gemeinderat den Grundsatzbeschluß für die Errichtung und Integrierung der Musikschule faßt, ist ein Baubeginn ab 1997 möglich, da die Gemeinde bereits seit 1994 im Finanzierungsplan des Landesmusikschulwerkes aufgenommen ist.

Auch über den Neubau einer Musikschule wurde bei dieser Besprechung diskutiert und die Vertreter des Musikschulwerkes haben dazu erklärt, daß auf Grund des derzeitigen Raumerfordernisprogrammes ein Neubau, welcher im Vergleich zum Bahnhofsgebäude großzügiger ausgeführt werden müßte, sich nicht unter S 20 Mio. verwirklichen lassen wird.

Der Bürgermeister gibt einen kurzen Überblick über den bisherigen Verlauf des Musikschulprojektes. Durch einen Einbau in das Bahnhofsgebäude kann das Musikschulprojekt mit einem Kostenaufwand von ca. S 10 bis 10,5 Mio. verwirklicht werden, der Bahnhof bleibt erhalten und wird nicht wie dies sonst geschehen würde abgerissen und zusätzlich bleiben die Wohnungen bestehen.

Auf Grund dieser Situation stellt er den Antrag, daß die Musikschule in das Bahnhofsgebäude integriert werden soll.

Priorität hingegen hat jedoch die Hauptschulsanierung- und erweiterung. Wenn sich die Termine für den Baubeginn Hauptschulsanierung und Musikschulneubau überschneiden, hat die Hauptschulsanierung erste Priorität, es sei denn, daß sich beide Projekte gleichzeitig verwirklichen lassen.

 

GV. Murauer Max: Auch er gibt einen Überblick über die Planungsphasen und verschiedenen Varianten für die Musikschule und den jeweiligen finanziellen Aufwand. Die SPÖ-Fraktion ist auf Grund der vorhandenen Infrastruktur, der wahrscheinlich möglichen Mitbenützung verschiedener Räumlichkeiten der Volks- und Hauptschule, sowie auf Grund des Kostenfaktors für einen Zubau bei der Hauptschule. Er möchte auch noch die genaue Finanzierung für den Einbau der Musikschule in das Bahnhofsgebäude wissen, da noch weitere Projekte anstehen. Weiters ob der betreffende Teil des Bahnhofsgebäudes angekauft oder angemietet wird.

 

Bürgermeister Wieser Otto: Das Projekt Aussegnungshalle ist finanziell gesichert. Bei der Hauptschulsanierung gibt es zwar einen Planungsentwurf mit Kostenschätzung, doch ist dieser nicht mehr aktuell, da der Hauptschulzubau nicht eingeplant ist. Der Aufteilungsschlüssel für die Finanzierung ist auch noch nicht genau bekannt. Die Gesamtsanierungskosten werden aber sicher bei ca. S 20 Mio. liegen. Erst wenn eine konkrete Planung mit Kostenschätzung vorliegt, ist eine genaue Kostenaufteilung möglich.

Die Finanzierung für die Musikschule ist genau bekannt und liegt bei einem Drittel für die Gemeinde und zwei Drittel beim Land O.ö. Bei einem geschätzten Kostenaufwand von ca. S 10 bis 10,5 Mio. beträgt der finanzielle Beitrag der Gemeinde ca. S 3 bis 3,5 Mio. Wenn man die S 1 Mio. aus der Sparkassenstiftung berücksichtigt, verbleiben für die Gemeinde noch S 2 bis 2,5 Mio.

Seiner Meinung nach stellt sich die Frage der Finanzierung zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Grundsätzlich geht es darum, ob die Gemeinde die Musikschule in das Bahnhofsgebäude integrieren möchte. Wann und Wie es zur Verwirklichung kommt, ist nicht Gegenstand dieses Tagesordnungspunktes. Wichtig ist vor allem die finanzielle Situation der Gemeinde zum jeweiligen Zeitpunkt und natürlich die vorgenannte Prioritätenreihung.

In Gesprächen mit den ÖBB-Vertretern wurde immer von einer symbolischen Miete gesprochen. Auch wurde niemals die Möglichkeit eines Kaufes angeboten. Angeblich wurde jetzt aber bei einer Vorstandssitzung der ÖBB auch über einen Verkauf des betreffenden Bahnhofteiles beraten, wobei es sich seiner Meinung nach hiebei auch nur um einen symbolischen Kaufpreis handeln kann, wenn man die Kosten eines Abrisses berücksichtigt. Würde die ÖBB aber z.B. S 1 Mio. verlangen, kommt es sicherlich nicht zum Kauf und Einbau einer Musikschule, da die Gemeinde dies finanziell nicht verkraften könnte.

 

GV. Murauer Maximilan: Seiner Meinung nach spielt, auch wenn es sich heute nur um einen Grundsatzbeschluß handelt, die Finanzierung, die Folgekosten etc. eine wesentliche Rolle und darum muß auch über diese Angelegenheiten gesprochen werden. Wenn für die Musikschule noch um BZ-Mittel angesucht werden muß, besteht die Gefahr, daß andere wichtige Projekte die in Zukunft anstehen auf Grund fehlender finanzieller Mittel nicht verwirklicht werden können.

Auch wären einige Einsparungen bei der Planung möglich, wie z.B. der geplante Veranstaltungssaal. Es gibt viele räumliche Möglichkeiten Veranstaltungen in Riedau durchzuführen und es besteht daher kein Bedarf für einen neuen Saal. Man soll auch bedenken, daß gerade der Saal beim Gasthaus Laufenböck saniert und erweitert wird und man nicht gegen die Gastronomie arbeiten sollte.

Es muß nicht alles was das Land fordert von der Gemeinde widerspruchslos übernommen werden.

 

Bürgermeister Wieser Otto: Es gibt, wie bereits erwähnt, ein konkretes Finanzierungsmodel für Musikschulen und zwar ein Drittel Gemeinde und zwei Drittel Land O.ö. Um weitere BZ-Mittel muß nicht angesucht werden. Andere Projekte, wo ebenfalls BZ-Mittel benötigt werden, sind dadurch nicht beeinträchtigt.

Bei dem geplanten Saal handelt es sich nicht um einen Veranstaltungssaal. Diese Räumlichkeiten werden im Raumerfordernisprogramm verlangt und zwar für rhythmische Gymnastik im Ausmaß von 150 m2. Der Saal, wie geplant, hat nur 93 m2. Es handelt sich hiebei ausdrücklich um eine Räumlichkeit des Musikschulwerkes. Ob Veranstaltungen darin durchgeführt werden können und dürfen, liegt eindeutig in der Kompetenz des Musikschulwerkes und nicht bei der Gemeinde.

Bei einem Neubau einer Musikschule müßte das Raumerfordernisprogramm voll erfüllt werden, was natürlich eine erhebliche Kostensteigerung bedeuten würde.

 

GV. Murauer Maximilian: Es wäre sicherlich vorteilhaft eine Bürgerbefragung zu diesem Thema durchzuführen, wobei alle drei Fraktionen gemeinsam einen Fragekatalog dazu ausarbeiten könnten. Er stellt daher den Gegenantrag eine Bürgerbefragung zum Thema Musikschule durchzuführen.

 

GV. Weilhartner Gottfried: Der ideale Standort für die Musikschule wäre auf Grund der Nähe zu den bestehenden Schulgebäuden auf dem ehemaligen Madlspergergrundstück gewesen. Aus Kostengründen ist diese Variante leider nicht zu verwirklichen, da auch die Hauptschulsanierung- und Erweiterung sowie die Volksschulerweiterung ansteht. Auch der Einbau von Wohnungen in das Bahnhofsgebäude ist nicht wirtschaftlich. Der Bahnhof soll natürlich erhalten bleiben. Ein Musikschulzubau bei der Hauptschule ist nicht sinnvoll, da jetzt schon eine Erweiterung bei der Hauptschulsanierung vorgesehen ist und auch in Zukunft nicht ausgeschlossen werden kann. Eine komplette Verbauung der bestehenden Restgrünflächen bei der Hauptschule soll vermieden werden. Auf Grund dieser Situation und der finanziellen Gegebenheiten ist die FPÖ-Fraktion für die Integrierung der Musikschule in das Bahnhofsgebäude. Bedingung ist jedoch, daß die Hauptschulsanierung Priorität hat, bezüglich eines Kaufes oder eine Miete ein symbolischer Wert festgesetzt und kein Vereinsausschank integriert wird.

 

GV. Wolschlager Anna: Von ihr wird die Frage gestellt, ob dieser Saal im Bahnhofsgebäude auch von anderen Vereinen außer dem Musikschulwerk genützt werden kann. Anscheinend ist es so, daß bei Räumlichkeiten welche durch das Landesmusikschulwerk gefördert werden, keine Nutzung durch Vereine möglich ist. Auch möchte sie wissen, warum das Projekt Musikschulzubau bei der Hauptschule einfach aufgegeben wurde. Sie ist mit dieser Vorgangsweise nicht einverstanden. Ein Zubau bei der Hauptschule wäre wesentlich kostengünstiger gewesen.

 


Bürgermeister Wieser Otto:  Eine Benützung des Saales durch Riedauer Vereine wird nur sehr beschränkt möglich sein wie z.B. für Dichterlesungen, Vorträge etc., wobei dies individuell zwischen dem Verein und der Musikschulleitung abzuklären ist.

Der Musikschulzubau bei der Hauptschule ist auf Grund des nötigen Hauptschulzubaues, der kompletten Verbauung der Restgrünflächen und der vom Landesmusikschulwerk geforderten vollständigen Abkapselung von der Hauptschule, nicht durchzuführen. Das Landesmusikschulwerk fordert eigene Räumlichkeiten, eine Mitbenützung von Räumlichkeiten der Hauptschule wird nicht toleriert. Auch können durch die angekündigte Ferngasleitung, Einsparungen bei der Heizungsinstallation im Bahnhofsgebäude, kostenlose Aufschließung durch die OÖ. Ferngas, finanzielle Mittel eingespart werden.

All diesen offenen Fragen werden konkrete Verhandlungen folgen und auch im Gemeinderat behandelt werden. Dazu ist es aber erforderlich heute einen Grundsatzbeschluß über die Integrierung der Musikschule im Bahnhofsgebäude zu fassen.

 

GR. Kaufmann Josef: In der Gemeinde Raab ist eine gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten zwischen Musikschule und Hauptschule möglich. Die Planung ist zu ungenau, da es noch viele offene Fragen zu klären gibt. Es soll ein Grundsatzbeschluß über ein viel zu unkonkretes Projekt gefaßt werden.

 

Vizebürgermeister Wimmer: Der Gemeinderat hat sich bereits einmal für die Errichtung einer Musikschule ausgesprochen. Wenn heute kein Grundsatzbeschluß gefaßt wird, sind keine weiteren Verhandlungen mit der ÖBB möglich.

 

Bürgermeister Wieser Otto: Er beantragt nochmals die Errichtung einer Musikschule im Bahnhofsgebäude, wobei der Zeitpunkt der Verwirklichung noch offen ist, dieser Grundsatzbeschluß aber gefaßt werden muß, um die notwendigen Planungsarbeiten, die notwendigen Vorbereitungen und Gespräche mit den verschiedenen Verhandlungspartner durchführen zu können, wobei die Prioritätensetzung erstens Hauptschulsanierung und zweitens Musikschule ist.

 

Anschließend wird zuerst über den Gegenantrag von GV. Murauer, betreffend einer Bürgerbefragung zum Thema Musikschule, abgestimmt.

 

Beschluß:  Die 8 Mitglieder der SPÖ-Fraktion stimmen mit JA, die

           13 Mitglieder der ÖVP-Fraktion sowie die 4 Mitglieder

           der FPÖ-Fraktion stimmen mit NEIN. Der Antrag ist somit

           abgelehnt.

 

Abstimmung über den Antrag von Bürgermeister Wieser Otto:

 

Beschluß:  Die 13 Mitglieder der ÖVP-Fraktion sowie die 4 Mit-

           glieder der FPÖ-Fraktion stimmen mit JA. Die 8 Mit-

           glieder der SPÖ-Fraktion stimmen mit NEIN.

           Der Antrag ist somit angenommen.

 

 

TOP. 2.) Austausch der Fenster im Postamtsbereich;

         Klärung der Finanzierung.

 

Bürgermeister Wieser Otto: Eigentlich wäre in diesem Jahr geplant gewesen die Fenster im Erdgeschoßbereich des Gemeindeamtes bzw. im Postbereich auszutauschen. Auf Grund größerer Investitionen ist dies in diesem Jahr nicht mehr möglich und sollte 1996 durchgeführt werden. Die Postdirektion möchte aber heuer noch dieses Projekt durchführen und würde einen nicht rückzahlbaren Kostenzuschuß von S 50.000,-- leisten.

 

Von den Riedauer Tischlereibetrieben wurden folgende Anbote eingeholt:

 

Fa. Hofinger Manfred                           S 123.593,--

Fa. Briglauer Günter                           S 125.618,--

Fa. Weissenböck Norbert                        S 127.866,--

 

Billigstbieter somit                           Fa. Hofinger Manfred

 

Bürgermeister Wieser macht den Vorschlag, die Fenster noch in diesem Jahr auszutauschen und in Absprache mit dem Billigsbieter, der Tischlerei Hofinger Manfred, die Hälfte der Gesamtsumme und die S 50.000,-- von der Postdirektion noch heuer zu zahlen und den Rest im Jänner 1996 innerhalb der ersten 14 Tage. Sollte Herr Hofinger mit dieser Vorgangsweise nicht einverstanden sein, wäre es trotzdem sicher günstig die Fenster heuer noch auszutauschen um in den Genuß der S 50.000,-- der Postdirektion zu kommen.

 

Von ihm wird daher der Antrag gestellt, die Fenster im Gemeindeamtsgebäude, lt. Anbot, in diesem Jahr auszutauschen und den Auftrag an den Billigstbieter, die Fa. Hofinger Manfred, zu vergeben.

 

Beschluß:  Der Antrag von Bürgermeister Wieser Otto wird ein-

           stimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 3.) Kanalerweiterung in Pomedt; Vergabe der

         Baumeisterarbeiten.

 

Bürgermeister Wieser Otto: Am 12.07. erfolgte die Anbotseröffnung für das Kanalprojekt mit 125 lfm. Kanal in Pomedt. Auch 35 Hausanschlüsse für die nächsten Jahre sind darin enthalten. Die Kostenschätzung vom Bauleiter, Herrn Dipl.Ing. Wolfgang König, beläuft sich auf ca. 1,0 Mio. für die Baumeisterarbeiten. Die Anbotseröffnung ergab jedoch folgendes Ergebnis:


Fa. Franz Braumann, Antiesenhofen                    S 1,938.711,05

Fa. Held & Franke, Linz                              S 2,154.230,90

Fa. Rabmer, Altenberg                                S 2,100.886,38

Fa. A. Porr, Linz                                    S 1,843.748,12

Fa. Alpine, Taufkirchen/Pr.                          S 1,914.225,70

Fa. Stuag, Gmunden                                         S 1,441.691,00

 

Der Vertreter des Landes OÖ., der bei dieser Anbotseröffnung anwesend war, Herr. Ing. Ortmaier, erklärte sofort, daß durch die 40%ige Überhöhung des Billigstbieters keine Vergabe erfolgen kann und eine Aufhebung der Ausschreibung erfolgen muß. Es müßte somit zu einer neuen Ausschreibung kommen.

Auf Grund der Dringlichkeit in diesem Bereich, die Familie Praschl möchte im September den Wohnhausneubau beziehen und die Ehegatten Mayer warten ebenfalls schon lange auf einen Kanalanschluß, gäbe es folgende Ersatzvariante. Die Ausschreibung wäre aufzuheben und in einer freien mündlichen Vereinbarung Gespräche mit dem Billigstbieter der Fa. Stuag, Gmunden, und der Fa. Alpine, Taufkirchen/Pr., zu führen, um einen vernünftigen Laufmeterpreis für die 125 lfm Kanal und die in Pomedt unbedingt notwendigen Hausanschlüsse zu erzielen. Der Bauleiter wird zwar versuchen, diese Kosten in das Kanalprojekt Schwaben zu integrieren, die Gefahr besteht jedoch, daß dies vom Land nicht akzeptiert wird und herausgenommen werden muß. Es könnte daher passieren, daß die Gemeinde für dieses Kanalbauprojekt keine Förderung bekommt. Die Kosten für diese Baumaßnahmen betragen ca. S 450.000,-- inkl. von drei Hausanschlüssen. Die Aufschließungsbeiträge betragen S 90.000,--, somit verbleiben S 360.000,-- für die Gemeinde. Bei einem Förderungssatz von 20 % von S 450.000,-- beträgt die Förderung des Bundes S 90.000,--. Wenn man die preisliche Entwicklung im Kanalbau betrachtet, wird die Gemeinde jedoch nicht sehr viel verlieren, da vor einem Jahr der Laufmeter Kanal noch um S 1.000,-- günstiger war. Vor drei Jahren sogar um S 2.000,--.

 

Der Gemeinderat muß sich nun entscheiden, welche Vorgangsweise weiter verfolgt werden soll. Ganz klar ist, daß die Gemeinde die 20%ige Förderung verlieren kann. Das Angebot der Baufirmen, mit denen noch zu verhandeln ist, muß auf jeden Fall unter S 3.000,-- pro lfm. Kanal liegen.

 

Die Fraktionsführer stimmen dieser Regelung zu und der Bürgermeister wird beauftragt, mit den Baufirmen Verhandlungen aufzunehmen.

 

 

 

TOP. 4.) Grundsatzbeschluß zur Änderung des Flächenwidmungs-

         planes im Bereich Pomedt.

 

Bürgermeister Wieser Otto: Von ihm wird das Ansuchen von Frau Humer Rosa, 4752 Riedau, Pomedt 1, um Umwidmung einer derzeit landwirtschaftlichen Fläche in Pomedt im Ausmaß von ca. 3.500 m2 in Bauland zur Kenntnis gebracht. Anfänglich wäre diese Umwidmung in der Gesamtüberarbeitung des Flächenwidmungsplanes enthalten gewesen. Da jedoch die Tochter beabsichtigt im Frühjahr 1996 bereits mit den Bauarbeiten für ein Wohnhaus zu beginnen, ist eine Einzelumwidmung durchzuführen. Die Verbindung zum öffentlichen Straßennetz sowie die Aufschließung über die gemeindeeigenen Anlagen ist gewährleistet und gegen die Umwidmung bestehen seiner Meinung nach keine Bedenken. Auch fallen für die Gemeinde keine Kosten an, da die Planungsarbeiten durch den Antragsteller vorgenommen werden.

 

GV. Gahleitner Peter:  Von ihm wird der Antrag gestellt, dieser Einzelumwdimung, wie im Plan dargestellt, zuzustimmen

 

Beschluß:  Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 5.) Badeordnung für das Hallenbad; Beratung und

         Beschlußfassung bezüglich Änderung.

 

Bürgermeister Wieser Otto:  Der Antrag der SPÖ-Fraktion um Aufnahme eines Tagesordnungspunktes mit nachstehendem Inhalt wird von ihm dem Gemeinderat vorgelesen:

 

Änderung des Absatzes III, Punkt b der Badeordnung für das Hallenbad Riedau auf

"Personen unter 14 Jahren haben zur Sauna Zutritt in Begleitung einer Aufsichtsperson".

 

GV. Murauer Maximilian:  Die SPÖ-Fraktion ist für eine Änderung, nachdem es einige Mütter bzw. Väter gibt die gerne die Sauna besuchen würden, ihnen dies aber nicht möglich ist, da sie noch kleinere Kinder haben. Über einzelne Faktoren, z.B. ob dies nur an einem bestimmten Tag möglich sein soll oder über den Eintrittspreis, kann man sich noch unterhalten. Da die Gemeinde bisher immer kinderfreundliche Entscheidungen getroffen hat, wäre dies auch hier sicher möglich.

 

Bürgermeister Wieser Otto:  Die finanzielle Angelegenheit ist hiebei unrelevant, vielmehr geht es um die Beibehaltung des Erholungswertes, die Ruhe in der Sauna. Er und auch die beiden anderen Bademeister glauben, daß diese dann nicht mehr gegeben wäre. Auch andere Saunagäste werden sich sicher darüber beklagen. Es hat auch bereits einmal eine Familiensauna in Riedau gegeben und damals hat sich schon gezeigt, daß eine Mitnahme von Kindern in die Sauna nicht günstig ist.

 

GR. Böcklinger Herbert:  Bisher wurden schon vereinzelt Kinder in die Sauna mitgenommen. Er und auch andere Saunagänger aus seinem Bekanntenkreis sind nicht für die Mitnahme von Kindern. Es ist sicher niemand prüde, aber aus verschiedenen Gründen und vor allem der Ruhe wegen ist es einfach nicht zu befürworten. Ob die Mitnahme von Kindern wo anders üblich ist, wird von ihm bezweifelt.

 

GV. Weilhartner Gottfried:  Für jeden Saunagast spielt die Ruhe sicherlich einen wichtigen Faktor und zweitens ist er der Meinung, daß ältere Leute aus ästhetischen Gründen die Mitnahme von Kindern unter 14 Jahren in die Sauna sicher nicht befürworten werden.

 

GV. Murauer Max:  Es werden sicher nicht viele Kindern mitgenommen werden und auch die Lärmbelästigung wird nicht enorm sein. Von ihm wird abschließend daher der Antrag gestellt, die Badeordnung des Hallenbades Riedau, wie oben angeführt, abzuändern.

 

Beschluß:  Die Mitglieder der SPÖ-Fraktion stimmen für

           diesen Antrag.

           Die Mitglieder der ÖVP-Fraktion und die Mitglieder

           der FPÖ-Fraktion stimmen dagegen. Der Antrag ist

           somit abgelehnt.

 

 

 

TOP. 6.) Genehmigung einer Verordnung zur Widmung des

         Ortschaftsweges Schwabenbach.

 

Bürgermeister Wieser Otto:  An Hand eines Lageplanes wird von ihm der Verlauf des zu verordneten Straßenzuges vorgestellt. Es geht darum, daß das öffentliche Gut vom Bereich der Bahnunterführung in Schwaben bis zum Siedlungsbeginn Schwabenbach in die Straßengattung "Ortschaftsweg" eingereiht wird.

 

 

A-4752 Riedau 32/33, Tel. 07764/255-0*, Fax 07764/7281-10

M A R K T G E M E I N D E

R I E D A U

Pol. Bezirk Schärding, OÖ.

 

 

Zahl: 616-0-1995-G/Ge

 

 

V E R O R D N U N G

 

 

des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 18. Juli 1995 betreffend die Widmung einer Straße für den Gemeingebrauch und ihre Einreihung in die Straßengattung "Ortschaftsweg" (Schwabenbach).

 

Auf Grund der Bestimmungen des § 8 Abs. 2 Z. 2 und § 11 Abs. 1 und 3 des O.Ö. Straßengesetzes 1991, LGBl. Nr. 84, in Verbindung mit dem § 40 Abs. 2 Z. 4 und § 43 Abs. 1 der O.Ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91/1990, wird verordnet:

 

§ 1

 

Dieser Verordnung liegt der Plan vom 2.3.1995, Zl. 616-0-1995-G/Ge, Maßstab 1:1000, zugrunde. Der Plan liegt bei der Marktgemeinde Riedau auf und kann während der Amtsstunden von jedermann eingesehen werden.

 

§ 2

 

Die im Plan (§ 1) rot dargestellte  Fläche aus dem Grundstück Nr. 746/7 KG. Vormarkt-Riedau wird als öffentliche Straße gewidmet und in die Straßengattung "Ortschaftsweg" eingereiht.

 


§ 3

 

Diese Verordnung wird gem. § 94 der O.Ö. Gemeindeordnung 1990 durch zwei Wochen öffentlich kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.

 

Der Bürgermeister:

 

 

GR. Dick Hermann:  Von ihm wird der Antrag gestellt, die vorliegende Verordnung vollinhaltlich zu genehmigen.

 

Beschluß:  Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen dafür.

 

 

 

TOP. 7.) Bericht vom Obmann des Prüfungsausschusses.

 

GR. Schabetsberger Franz:  Das Protokoll der letzten Prüfungsausschußsitzung wird von ihm vollinhaltlich vorgetragen.

 

Bürgermeister Wieser Otto: Von ihm wird dazu erklärt, daß trotz Sanierung des Terrassenbereiches durch die Fa. Ortig es seit 1 ½ Jahren Undichtheiten gibt. Jetzt wurde vereinbart, daß der gegenständliche Bereich im September saniert werden soll. Die Neigung der Terrasse zum Buffetbereich hin ist im Zuge der Hallenbadsanierung passiert. Dies ist sicherlich nicht optimal, aber leider nicht mehr zu ändern.

Bezüglich der Bademeisterkabine im Hallenbadbereich wird von ihm erklärt, daß dies eine Belastung für die Bademeister darstellt. Der Bauleiter, Herr Ing. Höckner, wurde bereits damit befaßt. Es gibt hiebei nur eine Möglichkeit und zwar die Entlüftung über Dach zu ziehen, jedoch ist hiebei noch ein Gespräch mit einem Lüftungstechniker zu führen, wobei auch die Kosten noch zu klären sind.

 

GR. Schabetsberger Franz:  Von ihm wird die Frage gestellt, wer die Kosten für die Sanierung des Terrassenbereiches übernimmt. Weiters ist er mit der Bauleitung nicht zufrieden. Der Bauleiter hätte die Terrasse nie abnehmen dürfen.

 

Bürgermeister Wieser Otto: Beim Terrassenbereich handelt es sich um eine Garantiesache. Die Kosten übernimmt daher die Fa. Ortig.

 

 

 

TOP. 8.) Allfälliges.

 

Bürgermeister Wieser Otto:  Fahrplanwünsche können beim Gemeindeamt deponiert werden. Diese werden an die Bezirkshauptmannschaft Schärding weitergeleitet.

Das Schreiben des SV-Riedau, Sektion Asphalt, wird von ihm vollinhaltlich vorgelesen.

Weiters hat eine Besprechung mit der OÖ. Ferngas stattgefunden. Das Projekt "Ferngas-Riedau" wurde von Vertretern der Ferngas vorgestellt. Die Fa. Leitz hat Interesse anzuschließen und auch die Gemeindeobjekte würden kostenlos angeschlossen werden. Wenn eine Dringlichkeit gegeben ist, wäre dies bereits 1996 möglich, ansonsten 1997. Da die Heizungsanlagen in den Gemeindegebäuden schon veraltert sind, wäre es für die Gemeinde günstig an die Ferngasleitung anzuschließen. Laut einem Vorstandsbeschluß der Ferngas besteht Interesse Riedau aufzuschließen. Es ist jedoch noch die Zustimmung des Aufsichtsrates notwendig.

 

Mit Vertretern der Fa. Leitz, der Frw. Feuerwehr und der Betriebsfeuerwehr Leitz wurde ein Schlauchturm besichtigt. Es besteht Interesse zum Bau eines Schlauchturmes beim bestehenden Feuerwehrdepot in Riedau. 1997 ist wieder ein Jubiläum und bis dahin soll der Schlauchturm errichtet werden. Im Zuge dieser Errichtung soll auch ein bescheidener Schulungsraum und ein Ausstellungsraum geschaffen werden. Kostenpunkt S 2 bis 2,5 Mio. Davon hat die Gemeinde 1/3 zu zahlen. Das Land OÖ. übernimmt ebenfalls 1/3 der Kosten und das restliche Drittel wird durch Eigenleistungen erbracht. Das Projekt muß jedoch jetzt erst aufbereitet werden. Die Firma Leitz übernimmt die Planung mit einer genauen Kostenschätzung. Wenn dieses Projekt vorliegt ist ein Grundsatzbeschluß des Gemeinderates und die Vorsprache beim Land OÖ. um Genehmigung von Förderungsmittel notwendig.

 

Für den Gemeindeausflug am 3o.o9. und am o1.1o.1995 gibt es zwei Vorschläge und zwar ins Waldviertel oder in die Oststeiermark. Die Übernahme der Fahrtkosten durch die Gemeinde für die Gemeinderäte und die Gemeindebediensteten ist zwar nicht richtig, soll aber wieder erfolgen. Auch können Ersatzmitglieder an diesem Ausflug teilnehmen.

Die Gemeinderatsmitglieder entscheiden sich für einen Gemeindeausflug ins Waldviertel und die Fahrtkosten sollen von der Gemeinde übernommen werden.

 

GV. Murauer Max:  Die Aufschließung mit Fernwärme ist sehr gut für Riedau. Der Neubau eines Schlauchturmes ist, wenn finanziell realisierbar, sicherlich zu befürworten. Weiters gibt er noch zu bedenken, daß der Wasserverbrauch für die Gemeindebrunnen sehr hoch ist.

 

 

 

 

 

 

 


Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 22.o6.1995 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um  21.30  Uhr

 

 

 

 

...............................    ...............................

        (Vorsitzender)                       (Gemeinderat)

 

 

 

...............................    ...............................

       (Schriftführer)                       (Gemeinderat)

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiemit, daß gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

                                   Der Vorsitzende: