Lfd.Nr.37 Jahr 1995

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 22. August 1995

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

Anwesende:

 

o1.Bürgermeister Wieser Otto als Vorsitzender

o2.Vizebgm. Wimmer Franz     14.GR. Leitner Johannes

o3.GV. Gahleitner Peter 15.GR. Weiretmaier Maria Anna

o4.GV. In.Demmelbauer Johann 16.GR. Hintermayr Ernst

o5.GR. Aschauer Herbert 17.GR. Ruhmanseder Heinrich

o6.GR. Donnerbauer Johannes  18.GR. Böcklinger Herbert

o7.GR. Kopfberger Elfriede   19.GR.

o8.GR. Schärfl Michael  2o.GR.

o9.GR. Köstlinger Franz 21.GR.

1o.GV. Murauer Max      22.GR.

11.GV. Wolschlager Anna 23.GR.

12.GR. Schabetsberger Franz 24.GR.

13.GR. Ortner Günter    25.GR.

Ersatzmitglieder:

GR. Mag. Gramberger Gernot     für   GR. Stiglmayr Franz

GR. Steinecker Franz           für   GR. Dick Hermann

GR. Waldenberger Klaus         für   GR. Berghammer Gerhard

GR. Windhager Reinhard         für   GR. Pointl Helmut

GR. Scherfler Hermann          für   GR. Kaufmann Josef

GR. Vorhauer Rudolf            für   GR. Hosner Rudolf

GR. Hintermayr Katharina       für   GV. Weilhartner Gottfried

Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. GUMPINGER Adolf.

Fachkundige Personen (§66 Abs. 2 OÖ. GemO.199o):

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 199o):

 

Es fehlen:

 

entschuldigt:                                 unentschuldigt:

GR. Stiglmayr Franz     GR.Kaufmann Josef

GR. Dick Hermann        GR. Hosner Rudolf

GR. Berghammer Gerhard  GV. Weilhartner Gottfried

GR. Pointl Helmut

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 199o): Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.


Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

   einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnach-

   weisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht

   schriftlich am 17.08.1995 unter Bekanntgabe der Tagesordnung

   erfolgt ist;

   die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am

   gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist;

d) daß die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom

   18.07.1995 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im

   Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung

   zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift

   bis zum Sitzungsschluß Einwendungen eingebracht werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

Der Bürgermeister begrüßt alle Anwesenden und erklärt, daß das Ersatzmitglied Windhager Reinhard noch nicht angelobt ist. Vom Schriftführer wird die Angelobungsformel vorgetragen und GR. Windhager wird somit vom Bürgermeister angelobt.

 

Der Bürgermeister bringt folgenden Dringlichkeitsantrag ein:

"Grundsatzbeschluß zur Abändeurng des Flächenwidmungsplanes; Einzelumwidmung des Grundstückes Nr. 1314/3 KG. Riedau".

Beschluß: Von den anwesenden Gemeinderatsmitgliedern stimmen 24

          diesem Antrag, GR. Ruhmanseder enthält sich der Stimme

          und lehnt somit diesen Antrag ab.

 

 

Tagesordnung:

1. Kanalerweiterung in Pomedt; Vergabe der Baumeisterarbeiten.

2. Planungsauftrag für die Sanierung und Erweiterung der Haupt-und

   Volksschule.

3. Auftrag für Statikerleistungen für die Sanierung u. Erweiterung

   der Haupt- und Volksschule.

4. Errichtung eines Feuerwehr-Schlauchturmes mit Waschanlage und

   Nebenräume; Grundsatzbeschluß.

5. Änderung Flächenwidmungsplan Nr. 7; Grundlagenforschung.

6. Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2; Schwaben-Nord.

7. Beschlußfassung über die Verwendung des nicht mehr benützten

   Feuerwehrautos für humanitäre Zwecke.

8. Behandlung von verschiedenen Subventionsansuchen.

9. Kindergartenplatz für ein behindertes Kind; Beschlußfassung be-

   züglich Übernahme der Mehrkosten durch die Gemeinde.

10. Behandlung eines Ansuchens um Erlassung einer Abgabe.

11. Behandlung von Ansuchen um Gewährung von Betriebsförderung.

12. Änderung des Dienstpostenplanes für die Marktgemeinde Riedau.

13. Dringlichkeitsantrag: Grundsatzbeschluß zur Abänderung des

    Flächenwidmungsplanes; Einzelumwidmung des Grundstückes Nr.

    1314/3 KG. Riedau.

14. Allfälliges


TOP. 1.) Kanalerweiterung in Pomedt; Vergabe der Baumeister-

         arbeiten.

 

 

Die Verlängerung des Kanalnetzes in Pomedt wurde vom Gemeinderat bereits genehmigt und aufgrund dessen wurde vom Bauleiter Dipl.-Ing. König die Ausschreibung vorgenommen. Bei der Anboteröffnung hat sich gezeigt, daß die Preise gegenüber der Kostenschätzung weit überhöht sind und daher nicht angenommen werden konnten. Der Bürgermeister gibt dies bekannt und er erklärt, daß er nun gemeinsam mit dem Bauleiter Dipl.-Ing. König und dem Vertreter der Fa. Alpine, Ing. Fiedler, ein Gespräch geführt hat, bei dem neue Preise für den öffentlichen Kanalstrang, ohne Anschlüsse, ausgehandelt wurden. Wenn der Gesamtpreis unter S 200.000,-- liegt, kann der Gemeinderat diese Arbeiten ohne Ausschreibung vergeben.

Von der Fa. Alpine wurde daraufhin ein Anbot vorgelegt und zwar für die Errichtung dieses öffentlichen Kanales mit einer Summe von S 197.500,--. Dieser Preis ist äußerst günstig, da bei der ursprünglichen Ausschreibung sich ein Laufmeterpreis von rund S 4.000,-und  bei diesem Preisanbot ein Laufmeterpreis von nur S 1.840,-- ergibt. Der Bürgermeister glaubt, daß aufgrund von wirtschaftlichen Überlegungen die Vergabe der Baumeisterarbeiten für dieser Kanalverlängerung sicherlich günstig und sparsam wäre. Außerdem ist die Dringlichkeit in diesem Bereich gegeben, da die fertigen Wohnhausbauten in Pomedt ansonsten nicht bezogen werden können.

 

GR. Hintermayr erklärt, daß mit diesem günstigen Preis eine Vergabe des Kanalbaues sinnvoll und möglich ist.

 

Bürgermeister Wieser stellt den Antrag, der Fa. Alpine den Auftrag für die Verlängerung des Kanalnetzes in Pomedt mit einer Gesamtsumme von S 197.500,-- zu erteilen.

 

Beschluß: Es wird dieser Antrag einstimmig angenommen und der

          Auftrag an die Fa. Alpine somit genehmigt.

 

 

 

 

TOP. 2.) Planungsauftrag für die Sanierung und Erweiterung der

         Haupt- und Volksschule.

 

 

Vom Vorsitzenden wird mitgeteilt, daß die Hauptschule generalsaniert werden soll und weiters ein Zubau erforderlich ist. Eine Kostenschätzung wurde bereits erstellt, da dies für die Besichtigung mit Fachleuten der zuständigen Abteilungen des Amtes der OÖ. Landesregierung notwendig war. Für die Erstellung der nun notwendigen Pläne und für die Durchführung dieses Bauvorhabens soll nun ein Architekturbüro beauftragt werden. Die Volksschule sowie die Hauptschule und deren Zubau wurden vom Architekturbüro Bauböck geplant und auch die Bauführung durchgeführt. Es ist daher seiner Meinung nach vorteilhaft, daß dasselbe Architekturbüro mit der Sanierung und Erweiteerung dieser Gebäude beauftragt wird.

Bürgermeister Wieser Otto stellt den Antrag, an das Architekturbüro Bauböck, Ried/I., den Auftrag für die Pnanung und Bauleitung zur Hauptschulsanierung, sowie Erweiterung der Haupt- und Volksschule, zu erteilen. Vor Beginn der Arbeiten ist dieser Auftrag vertraglich festzulegen und von der Aufsichtsbehörde genehmigen zu lassen.

 

Vom GV. Murauer wird erklärt, daß ein diesbezüglich Auftrag sicherlich notwendig wird. Ein Maßnahmenkatalog und eine Kostenschätzung liegen bereits vor und diese wurden vom Architekturbüro Bauböck erstellt. Es handelt sich seiner Meinung nach daher wieder um eine nachträgliche Bewilligung durch den Gemeinderat. Nachdem bereits seit längerem aus bekannten Gründen das Architekturbüro Bauböck von seiner Fraktion abgelehnt wird, stellt er den Antrag, daß mit der Planung und Baudurchführung für die Sanierung und Erweiterung der Haupt- und Volksschule das Architekturbüro Lassy beauftragt wird.

 

Der Bürgermeister gibt zu diesen Ausführungen bekannt, daß ein Auftrag für die Planung dieses Vorhabens bisher nicht erteilt wurde. Für die Besichtigung der Schule bezüglich der Sanierungsnotwendigkeiten war die Heranziehung eines Fachmannes notwendig und dies ist für die Erstellung der Kostenschätzung geschehen.

 

GR. Böcklinger erklärt, daß das Architekturbüro Bauböck wieder im Gespräch ist und dieses Büro von seiner Fraktion bereits beim Auftrag für die Aussegnungshalle abgelehnt wurde. Die Sanierung der Hauptschule und Erweiterung der Haupt- und Volksschule ist sicherlich notwendig, aber das Architekturbüro Bauböck soll seiner Meinung nach nicht mehr damit beauftragt werden, da bereits viele Mängel bei Sanierung des Hallenbades aufgetreten sind. Es wurde dabei die Bauaufsicht vernachlässigt. Er betont nochmals, daß nichts gegen die Sanierung der Haupt- und Volksschule einzuwenden ist, sondern nur gegen die Beauftragung des Architekturbüros Bauböck.

 

Vizebgm. Franz Wimmer ist der Meinung, daß dann, wenn die Leistungen des Architekturbüros Bauböck so schlecht wären, dieser sicherlich keine Aufträge mehr erhalten würde, daß dies aber nicht der Fall ist, ist hinlänglich bekannt.

 

Dazu erwähnt der Bürgermeister, daß der Hauptschulneubau, Haupt-schulzubau und Volksschulneubau ein gut gelungenes Bauvorhaben ist und außerdem der Zustand des Altbaues verhältnismäßig gut ist. Beim Architekturbüro Bauböck liegen die Pläne vor und er kennt dieses Gebäude ganz genau, was sicherlich von Vorteil ist. Ein anderes Architekturbüro müßte erst die ganzen Planungen und das Gebäude kennenlernen.

 

GR. Ortner glaubt, daß der Einbau der Musikschule in das Bahnhofgebäudes ebenfalls eine Sanierung daherstellt und daher für das Architekturbüro Lassy auch die Sanierung der Hauptschule kein Problem sein wird.

 

GR. Hintermayr erklärt, daß Erkundigungen bei anderen Gemeinden eingeholt werden sollen, welches Architekturbüro zufriedenstellende Leistungen erbringt. Er ist überhaupt der Meinung, daß ein Leistungsdruck, auch auf ein Architekturbüro, unbedingt notwendig ist.

 

Der Auftrag an ein anderes Architekturbüro, glaubt GV. Gahleitner, könnte bei passender Gelegenheit sicherlich vorgenommen werden. Bei diesem Vorhaben ist es seiner Meinung nach aber nicht notwendig und sinnvoll

 

Nach Beendigung der ausführlichen Debatten wird über den Antrag Murauer, dieses Bauvorhaben an das Architekturbüro Lassy zu vergeben, abgestimmt:

 

Beschluß: Die 12 Mitglieder der SPÖ- und FPÖ-Fraktion stimmen

          diesem Antrag zu, 13 ÖVP-Geminderatsmitglieder stimmen

          dagegen.

          Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

Es wird anschließend über den Antrag des Bürgermeisters, diese Sanierungsarbeiten dem Architekturbüro Bauböck zu übergeben, abgestimmt.

 

Beschluß: Dieser Antrag wird mit den 13 Stimmen der ÖVP-Gemeinde-

          ratsmitglieder angenommen. Die insgesamt 12 Gemeinde-

          ratsmitglieder der SPÖ- und FPÖ-Fraktion stimmen dagegen

     

 

           

 

TOP. 3.) Auftrag für Statikerleistungen für die Sanierung und Er-

         weiterung der Haupt- und Volksschule.

 

 

 

Es erklärt der Bürgermeister, daß für die Erweiterung der Volks- und Hauptschule die Überprüfung durch den Statiker erforderlich ist. Bisher hat die Marktgemeinde Riedau für solche Arbeiten den Statiker Dipl.-Ing. Schiebel aus Linz beauftragt. Der genannte Statiker ist bereits bekannt, da er seit mehreren Jahren für die Gemeinde Riedau die notwendigen Statikerarbeiten zufriedenstellend durchführt. Vor Beginn dieses Bauvorhabens ist ein Vertrag mit dem Statiker abzuschließen, welcher auch beim Amt der OÖ. Landesregierung zur Überprüfung vorzulegen ist.

 

Es erklärt GV. Murauer, daß diese Arbeiten notwendig sind und der genannte Statiker damit beauftragt werden soll.

Bürgermeister Wieser stellt den Antrag, für die Erweiterung bez. Sanierung der Hauptschule und der Volksschule als Statiker Herrn Dipl.-Ing. Schiebel aus Linz zu beauftragen.

 

Beschluß: Es wird dieser Antrag einstimmig angenommen.

 

 



TOP. 4.) Errichtung eines Feuerwehr-Schlauchturmes mit Waschanlage

         und Nebenräume; Grundsatzbeschluß.

 

 

Die Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr sowie der Betriebsfeuerwehr der Fa. Leitz haben vorgesprochen, erklärt der Bürgermeister, da sie mit dem bestehenden Schlauchreinigungs- und -trocknungsgerät nicht mehr das Auslangen finden. Es ist dringend notwendig einen Schlauchturm mit Nebenräumen zu errichten. Die Fa. Leitz hat durch einen Architekten einen Planungsentwurf und eine Kostenschätzung erstellen lassen. Die gesamten Baukosten werden sich auf 2,5 Mio. Schilling belaufen. Die Finanzierung für dieses Vorhaben könnte so erfolgen, daß 1/3 die Feuerwehren, 1/3 die Gemeinde und 1/3 das Land zur Verfügung stellt.

 

GR. Aschauer erklärt, daß dieser Schlauchturm sehr wichtig ist und er hebt hervor, daß durch die Benützung von zwei Feuerwehren dies eine sinnvolle Einrichtung ist. Er stellt daher den Antrag, grundsätzlich dieses Bauvorhaben genehmigen zu wollen.

 

Auch GV. Murauer hält diese Einrichtung für notwendig und GR. Ortner erklärt, daß durch diese Anlage die Lebensdauer der Schläuche verlängert werden kann.

 

GR. Hintermayr erklärt, daß dieses Vorhaben zwar notwendig ist, für die Gemeinde aber wieder eine finanzielle Belastung darstellt.

 

Beschluß: Über den Antrag Aschauer, das Bauvorhaben genehmigen zu

          wollen, wird abgestimmt und dabei einhellige Zustimmung

          erlangt.

 

 

 

TOP. 5.) Änderung Flächenwidmungsplan Nr. 7; Grundlagenforschung.

 

 

 

Für die grundsätzlich bereits genehmigte Abänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Pomedt ist es notwendig, erklärt der Bürgermeister, eine Grundlagenforschung durchzuführen. Diese Grundlagenforschung mit den Punkten 1. - 4. liegt im Entwurf vor und wird vom Bürgermeister vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht:

 

 

Flächenwidmungsplan Nr. 3/1987 - Abänderung Nr. 7 - Seite [1]

Marktgemeinde Riedau

Politischer Bezirk Schärding

Zahl: 031/7-1995-W

Flächenwidmungsplan Nr. 3/1987

Änderung Nr. 7

Name des Grundeigentümers, stichwortartige Bezeichnung des Planes bzw. der Änderung

HUMER Rosa, 4752 Riedau, Pomedt 1

Parz.Nr., KG.: Teil der Parz.Nr. 204/2, 218/1 und 213/1, alle KG. Riedau

1.

Begründung der Notwendigkeit der Änderung außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Überprüfung des Flächenwidmungsplanes gemäß § 35 O.ö. ROG. (vergleiche § 12 Abs. 1 bis 3 O.ö. ROG. 1994

Die vorgesehene Umwidmung geschieht in Erweiterung des bestehenden Wohngebietes im Siedlungsbereich Pomedt. Geplant wäre gewesen, diese Abänderung im Zuge der Überprüfung des Flächenwidmungsplanes durchzuführen, da jedoch die Tochter der Antragstellerin im Frühjahr 1996 mit den Bauarbeiten für ein Wohnhaus beginnen möchte, da dringender Wohnhungsbedarf gegeben ist,  ist eine Einzelumwidmung nötig.

1.1

Wird die Umwidmung mit einer Änderung der maßgeblichen Rechtslage begründet (§12 Abs. 1 O.ö. ROG.)?

ja/nein

Wenn ja, worin liegt diese Änderung

1.2

Öffentliche Interessen:

Liegt die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Interesse des Gemeinwohles (§ 12 Abs. 3)?

Um das bestehende Siedlungs- bzw. Ortschaftsbild in diesem Bereich abzurunden und dem bestehenden Wohnungsmangel entgegen zu wirken, ist das Interesse für das Gemeinwohl gegeben.

2.

Planungsabsicht:

2.1

Derzeitige Wimdung bzw. Nutzung der betroffenen Grundflächen:

Die betroffenen Grundflächen sind als Grünland gewidmet und werden als landwirtschaftliche Pachtfläche genutzt.

2.2

Beabsichtigte Widmung der betroffenen Grundflächen:

Die Grundflächen sollen als Wohngebiet gewidmet werden. Die Kriterien des § 22 Abs. 1 sind gegeben bzw. können bei der Bebauung eingehalten werden.

2.3

Derzeitige Widmung bzw. Nutzung der Nachbargrundstücke:

Die Nachbargrundstücke im Osten und im Süden werden landwirtschaftlich genutzt. In nördlicher und westlicher Richtung grenzt das bestehende Wohngebiet an.

2.4

Ungefähre Größe des Umwidmungsbereiches: (m² und ggf. Anzahl der Bauplätze)

ca. 3.500 m², 3 Bauplätze

2.5

Natürliche Voraussetzungen (Baulandeignung) der Grundflächen für die beabsichtigte Umwidmung bzw. künftige Bebauung (§ 21 Abs. 1 O.ö. ROG. z.B. Hangneigung, Bodenverhältnisse, Grundwasserstand, Gefahrenzonen).

Die natürlichen Voraussetzungen wurden überprüft und für die künftige Bebauung als geeignet befunden. Es handelt sich um ein Wiesengrundstück, das ohne besondere Vorbehandlung bebaut werden kann. Die Bodenverhältnisse sind zur Bebauung geeignet, wie dies bei den angrenzenden Wohnhausbauten ersichtlich ist.

2.6

Rechtlich verbindliche Nutzungsbeschränkungen (Gefahrenzonen, Schutzzonen, Wasserschutzgebiete ...)

Rechtliche Verbindlichkeiten jedweder Art sprechen nicht dagegen, Schutzzonen - und Schutzgebiete sind nicht vorhanden.

2.7

Wieviel Baulandreserven der beantragten Baulandkategorie sind (nicht konsumierte) vorhanden? (m², ggf. Anzahl der Bauplätze)

Zur Zeit sind ca. 200.000 m² Grund in Wohngebiet gewidmet. Auf Grund der Richtlinien des neuen ROG. werden voraussichtlich ¼ der bestehendend Baulandflächen rückgewidmet. Die Baulandreserve wird sich somit verrringern.

2.8

Begründung des zusätzlichen Baulandbedarfes im Hinblick auf den § 21 Abs. 1 O.ö. ROG.

Der Baulandbedarf in diesem Bereich ist gegeben, da die betreffende Umwidmung eine Abrundung des bestehenden Siedlungsbereiches Pomedt darstellt. Die zu widmente Fläche ist nicht als Baulandreserve vorgesehen, sondern wird sofort als Bauplatz für den Eigenheimbau verwendet.

2.9.

Fachliche Beurteilung durch den Planverfasser (siehe Erläuterung)

lt. Beilage

3.

Infrastruktur

3.1.

Verkehrsmäßige Erschließung durch (Straßenkategorie, Privatstraße)

Die Aufschließung erfolgt über die bestehende öffentliche Siedlungsstraße.

3.2.

Art der Abwasserbeseitigung: (unzutreffendes streichen)

      a) Kanalanschluß jetzt schon möglich     ja / nein

          Entfernung zum bestehenen Kanal ca. 15-20 m

      b) Kanalanschluß später möglich?   ja / nein

          (Vorübergehender Senkgrubenbetrieb)

          Planungstadium des öffentlichen Kanals:

          Studie  ja / nein

          Kanalprojekt  ja / nein

          Wasserrechtliche Bewilligung   ja / nein

          Bescheid vom  .............

          Finanzierung gesichert   ja / nein

          Errichtungsbeschluß ja / nein

          Datum   .............

          Bauarbeiten schon begonnen     ja / nein

          Voraussichtliche Fertigstellung

          (realistisches Datum)    .............

      c) Vollbiologische Kleinkläranlage möglich     ja / nein

          Vorfluter ................................................  

      d) Entsorgung nur mit Senkgrube möglich  ja / nein

          Falls Senkgrubenbetrieb genehmigt wird -

          wer übernimmt die ordnungsgemäße Entsorgung

          im Sinn der wasserrechtlichen und boden-

          schutzrechtlichen Vorschriften?

           

           

           

      Welche Kläranlage (Übernahemstelle) kommt in Frage

           

           

      Entfernung:

3.3.

Art der Wasserversorgung

Ortswasserleitung

3.4.

Entfernung zur Volksschule (des Schulsprengels)

1 km.

3.5.

Entfernung zum nächsten Geschäft für den täglichen Bedarf

½ bis 1 km.

3.6.

Entfernung zur nächsten Haltestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels

1 km zum ÖBB-Bahnhof und zur Bushaltestelle.

4.

Umweltsituationen

Bekannte oder zu erwartende Immissionsbelastungen

(Lärm, Luft, Erschütterungen etc.)

4.1.

Aus dem Umgebungsbereich auf die Widmungsfläche

keine Immissionsbelastungen zu erwarten.

4.2.

Von der Widmungsfläche auf den Umgebungsbereich

Keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Beilagen:

1.    Pläne (insg. 6-fach)

1.1.  Auszug FWP M 1 : 5000

1.2.  Ausschnitt aus Mappenblatt

1.3.  sonstige Unterlagen (Übersichtsplan,

      Lageplan etc.)

2.    Stellungnahme des Ortsplaners (siehe Erläuterungen)

3.    Auszug Sitzungsprotokoll über Grundsatzbeschluß

Erläuterungen:

1.

Fachliche Beurteilung durch den Planverfasser im Sinne Punkt 2.9. (Fachliche Stellungnahme, Grundlage ROG. 1994). Aufbauend auf die von der Gemeinde erstellte Bestandsaufnahme muß eine begründete Stellungnahme des Planverfassers als Beilage angeschlossen werden, welche insbesondere auf die Übereinstimmung der Flächenwidmungs- oder Bebauungsplan-Änderungen mit den örtlichen Entwicklungszielen der Gemeinde bezugzunehmen hat.

Weiters ist die erfolgte Abstimmung verschiedener Widmungskategorien (auch im Hinblick auf die Nutzung) nachvollziehbar darzulegen (Raum- und Umweltverträglichkeit).

2.

Grundsatzbeschluß des Gemeinderates zur Einleitung des Raumordnungsverfahrens (Auszug Sitzungsprotokoll).

Die Interessensabwägung ist vom Gemeinderat auf der Basis der Grundlagenforschung und der Beurteilung des Planverfassers durchzuführen und durch das Gemeinderats-Sitzungsprotokoll zu belegen. Insbesondere sind dabei folgende Aspekte nachvollziehbar zu begründen:

 ·    Hat der Gemeinderat bei seinem Beschluß eine Abwägung der öffentlichen Interessen (z.B. hohe bzw. unwirtschaftliche Aufschließungskosten) gegenüber den privaten Interessen des (der) Antragsteller(s) vorgenommen?

·     Werden durch die Umwidmung offentsichtlich Interessen Dritter verletzt?

·     Werden durch die beantragte Umwidmung Entschädigungsansprüche gegenüber der Gemeinde ausgelöst?

 

 

 

Vom GR. Mag. Gramberger wird die Durchführung dieser Flächen-widmungsplanänderung befürwortet und er stellt den Antrag um Genehmigung dieser vom Bürgermeister zur Kenntnis gebrachten Grundlagenforschung.

 

Vom GR. Hintermayr wird die Meinung vertreten, daß Riedau am Rande immer mehr wächst und diese Entwicklung hält er für bedenklich.

GV. Murauer erkärt, daß diese Änderung bereits genehmigt wurde, die Grundlagenforschung den Tatsachen entspricht und er für die Genehmigung ist.

 

Es wird abschließend über diesen Antrag vom GR.Mag. Gramberger abgestimmt.

Beschluß: Durch Zustimmung aller Gemeinderatsmitglieder wird

          dieser Antrag angenommen und die Studie genehmigt.

 

 

 

TOP. 6.) Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 Schwaben-Nord.

 

 

Der Bebauungsplan Schwaben-Nord wurde im Jahre 1985 erstellt, erklärt der Bürgermeister. In der Zwischenzeit haben sich in diesem Gebiet große Änderungen ergeben, die eine Einhaltung des vorliegenden Planes nicht mehr ermöglichen. Der Gemeinderat wurde mit einigen Änderungen bereits befaßt und außerdem sind in diesem Bereich bei Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes einige Rückwidmungen von Bauland auf Grünland vorgesehen. Der Bürgermeister glaubt daher, daß es sinnvoll wäre, diesen Bebauungsplan zur Gänze aufzuheben, da eine Weiterentwicklung in diesem Gebiet nicht mehr vorgesehen ist. Sollte eine Aufhebung nicht möglich sein, wird die Änderung durchgeführt.

 

Vom Vizebgm. Wimmer wird erklärt, daß dieser Bebauungsplan die Berechtigung verloren hat und er stellt daher den Antrag, grundsätzlich diesen Bebauungsplan abzuändern bzw. zur Gänze aufzuheben.

 

Vom GR. Ortner wird die Frage gestellt, ob das Entwicklungskonzept oder der überarbeitete Flächenwidmungsplan in diesem Bereich Bauland vorsieht.

Es erklärt der Bürgermeister, daß dies nicht der Fall ist und weiters gibt er bekannt, daß das Verfahren nach dem Raumordnungsgesetz für diese Änderung eingehalten werden muß.

Vom GV. Murauer wird erwähnt, daß in diesem Bereich viele Änderungen eingetreten sind und er daher für die Aufhebung dieses Bebauungsplanes ist.

 

Beschluß: Über den Antrag des Vizebürgermeisters wird abgestimmt

          und grundsätzlich die Aufhebung des Bebauungsplanes                   

          Schwaben-Nord somit genehmigt.

 

 

 

TOP. 7.) Beschlußfassung über die Verwendung des nicht mehr be-

         nützten Feuerwehrautos für humanitäre Zwecke.

 

 

Der Bürgermeister gibt bekannt, daß seitens der Freiwilligen Feuerwehr Riedau mitgeteilt wurde, daß das alte Feuerwehrauto, welches bis jetzt als Kommandofahrzeug im Einsatz war, in Zukunft nicht mehr gebraucht wird. Als Ersatz wird ein ausgedienter Rot-Kreuz-Bus angekauft. Das auszuscheidende rund 23 Jahre alte Feuerwehrauto soll für Sarajevo kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Ausstattung des Fahrzeuges wird vom Landesfeuerwehrkommando übernommen, wobei die Betriebsfeuerwehr der Fa. Leitz Feuerwehrschläuche zur Verfügung stellt. Mit einem Hilfstransport von Oberösterreich wird dieses Fahrzeug an den Bestimmungsort gebracht.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, dieses alte Feuerwehrauto als Spende zur Verfügung zu stellen.

 

Beschluß: Es wird dieser Antrag einstimmig angenommen.

 

 

 

 

 

TOP. 8.) Behandlung von verschiedenen Subventionsansuchen.

 

 

Der Vorsitzende bringt die vorliegenden Spendenansuchen von auswärtigen Vereinigungen wie folgt zur Kenntnis:

 

1. Linzer Hochschulfonds; Bitte um Fördererbeitrag.

2. Verein zur Förderung der österreichischen Jugend, Linz; Unter-

   stützung für Ferienlager, Erholungsaufenthalte f. Kinder etc.

3. OÖ. Landestierschutzverein, Linz; Tierschutzschilling

   (S 1,--pro Einwohner)

4. Verein "Innviertler Freilichtmuseum  Brunnbauerhof", Andorf;

   Bausteinaktion für den angekauften Vierseithof in Andorf.

 

GV. Murauer stellt den Antrag, diese auswärtigen Spendenansuchen, so wie bisher, abzulehnen.

 

Beschluß: Dieser Antrag wird einstimmig angenommen und die vor-

          liegenden Ansuchen sind somit abgelehnt.

 

 

 

 

TOP. 9.) Kindergartenplatz für ein behindertes Kind; Beschluß-

         fassung bezüglich Übernahme der Mehrkosten durch die

         Gemeinde.

 

 

Frau Schamberger Alexandra, Riedau, Wildhag 40, hat beim hs. Marktgemeindeamt vorgesprochen und erklärt, daß sie für ihr sehbehindertes Kind Schamberger Corinna, einen Kindergartenplatz benötigt. Im Kindergarten Riedau wurde seinerzeit mitgeteilt, daß auf Grund der Überlastung eine Aufnahme dieses Kindes nicht möglich ist. Es ist eine besondere Betreuung notwendig und daher muß ein geeigneter Kindergartenplatz gesucht werden. Von der Gemeinde Zell/Pram wurde mitgeteilt, daß das Kind aufgenommen werden kann, die Gemeinde Riedau müßte sich aber bereit erklären, die dadurch anfallenden erhöhten Kosten zu übernehmen. Die Inspektorin für Kindergärten vom Amt der OÖ. Landesregierung hat anher mitgeteilt, daß von ihr die Aufnahme des Kindes in den Kindergarten Zell/Pram befürwortet wird. Aus diesem Grunde ist es nun erforderlich, daß der Gemeinderat Riedau über die zu übernehmenden Kosten entscheidet. Laut Auskunft des Amtes der OÖ. Landesregierung werden bei solchen Fällen Kosten von ca. 4.000,- bis 6.000,-- Schilling pro Jahr für die Marktgemeinde Riedau anfallen. Die einzelnen Förderungen für solche Kindergartenplätze werden vom Bürgermeister noch zur Kenntnis gebracht.

 

Es ist bekannt, erklärt GV. Gahleitner, daß der Bund, die Länder und auch die Gemeinden des öfteren "übersozial" fördern, in diesem Fall ist aber das sicherlich nicht zu befürchten. Er befürwortet eine Unterstützung und stellt den Antrag, die Mehrkosten für diesen Kindergartenplatz in Zell/Pram zu übernehmen.

 

Diese Förderung wird auch von GV. Wolschlager und vom GR. Hintermayr befürwortet.

 

Beschluß: Über den Antrag vom GV. Gahleitner wird abgestimmt und

          die Übernahme der Mehrkosten einstimmig genehmigt.

 

 

 

 

TOP. 10.) Behandlung eines Ansuchens um Erlassung einer Abgabe.

 

 

Aufgrund eines Antrages von GV. Murauer, der einstimmig angenommen wird, wird dieser TOP. unter Ausschluß der Öffentlichkeit behandelt.

 

 

 

Vor Behandlung des nächsten TOP. werden die Zuhörer wieder in den Saal gebeten.

 


TOP. 11.) Behandlung von Ansuchen um Gewährung von Betriebs-

          förderung.

 

Der Bürgermeister teilt mit, daß zwei Anträge um Gewährung einer Betriebsförderung vorliegen. Diese beiden Ansuchen und zwar von

 

Frau Feldbauer Gabriele und von

Herrn Dr. Wolfgang Wutzel

 

werden vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht. Für 1995 sind die im Voranschlag vorgesehenen Mittel bereits erschöpft und es wird daher schwierig sein diese Betriebsförderungen zu bewilligen. Der Vorsitzende ist daher der Meinung, daß das Ansuchen von Herrn Dr. Wutzel zurückgestellt wird und erst 1996 widerum dem Gemeinderat zur Behandlung vorgelegt wird. Das Ansuchen von Frau Feldbauer könnte behandelt werden, da eine Gutschrift der Getränkesteuer bereits ab nächsten Monat möglich wäre.

 

Es wird über diese Angelegenheit beraten und die Gemeinderatsmitglieder sind für eine Rückstellung des Ansuchens von Dr. Wutzel und für eine Behandlung des Ansuchens von Frau Feldbauer.

 

Es wird vom GV. Ing. Demmelbauer der Antrag gestellt, für Frau Feldbauer Gabriele die Getränkesteuer für ein Jahr, beginnend mit 1. Oktober 1995,  gutzuschreiben, wobei als Höchstgrenze S 20.000,-- festgelegt werden. Er erwähnt, daß diese Höchstgrenze auch in Zukunft eingehalten werden soll.

 

Beschluß: Bei Abstimmung über diesen Antrag wird einhellige Zu-

          stimmung erzielt.

 

 

 

 

TOP. 12.) Änderung des Dienstpostenplanes für die Marktgemeinde

          Riedau.

 

 

Der Vorsitzende gibt bekannt, daß die Schulköchinnen bisher vom Land bezahlt wurden und ab Schuljahar 1995/96 in den Gemeindedienst aufgenommen werden sollen. Dies ist erforderlich, wenn die Schülerausspeisung in der Hauptschule auch weiterhin geführt werden soll. Aus diesem Grunde ist es erforderlich den Dienstpostenplan der Marktgemeinde Riedau um zwei Vertragsbedienstete der Dienstklasse II zu erhöhen. Der Dienstpostenplan liegt im Entwurf vor und wird vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht.

 

Zahl: 011-0-1995-G/Ge                                                     Riedau, am 22. 08.1995

 

K U N D M A C H U N G

Der vom Gemeinderat der Marktgemeinde Riedau am 22. August 1995 genehmigte Dienstposten-plan für das Marktgemeindeamt Riedau wird gemäß § 76 Abs. 5 OÖ. GemO 1990 zur öffentlichen Einsichtnahme wie folgt kundgemacht:

 

1   Planstelle  in  Verwendungsgruppe C,    Dienstklasse I - V

1   Planstelle  in  Verwendungsgruppe C,    Dienstklasse I - IV Ad personam  I - V

1   Planstelle  in  Verwendungsgruppe C,    Dienstklasse I - IV

1   Planstelle  in  Verwendungsgruppe P2,   Dienstklasse I - III

1   Vertragsbediensteter   Entlohnungsschema I      Gruppe c

1   Vertragsbediensteter   Entlohnungsschema I      Gruppe d

2   Vertragsbedienstete     Entlohnungsschema II    Gruppe p3

11 Vertragsbedienstete     Entlohnungsschema II    Gruppe p4

 

 

Es erklärt GV. Murauer, daß die Einstellung der Schulköchinnen notwendig ist und er stellt daher den Antrag, den Dienstpostenplan, so wie er vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht wurde, genehmigen zu wollen.

 

Beschluß: Dieser Antrag wird einstimmig angenommen und die

          Änderung des Dienstpostenplanes somit genehmigt.

 

 

 

DRINGLICHKEITSANTRAG:

TOP. 13.) Grundsatzbeschluß zur Abänderung des Flächenwidmungs-

          planes; Einzelumwidmung des Grundstückes Nr. 1314/3

          KG. Riedau.

 

 

Der vom Bürgermeister eingebrachte Dringlichkeitsantrag wird nun behandelt. Es handelt sich um den Grundsatzbeschluß zur Abänderung des Flächenwidmungsplanes für das Grundstück Nr. 1314/3 der KG. Riedau. Dieses Grundstück, erklärt der Bürgermeister, ist im Besitz der Marktgemeinde Riedau und soll in gemischtes Bauland umgewidmet werden, da dort ein Bewerber einen Würstlstand mit Parkplatz errichten will. Da der Betreiber, Herr Huemer aus Dorf/Pram, bereits die mündliche Zusage von der zuständigen Bundes- und Landesstraßenverwaltung erhalten hat, könnte auch von Seiten der Gemeinde die Zustimmung erteilt werden. Die Umwidmung ist erforderlich, da er ansonsten diese "Imbißstube" nicht errichten könnte. Da in nächster Umgebung keine derartige Verpflegungsstelle für den Durchzugsverkehr zur Verfügung steht, könnte dies eine Bereicherung bedeuten, erklärt der Bürgermeister.

 

Vom GR. Ortner wird erwähnt, daß er bei dieser Kreuzung befürchtet, daß die Sicht für den Verkehr schlechter wird und er ist daher gegen diese Umwidmung.

Auch GR Hintermayr spricht sich gegen diese Umwidmung aus und er glaubt, daß ein derartiger Betrieb nicht wirtchaftlich geführt werden kann..

 

Der Bürgermeister erklärt, daß sicherlich die Parkanlage für LKWs zu klein sein wird, aber Herr Huemer als Betreiber dieser Anlage wird noch Kontakt mit dem Grundbesitzer Dr. Thewanger aufnehmen, um eine größere Parkfläche zu bekommen. Eine Behinderung des Verkehrs darf nicht eintreten, aber dazu ist ja auch noch vor Errichtung dieses Kiosks die Bewilligung der Bau- und Gewerbebehörde erforderlich. Bei dieser Bewilligung werden sicherlich die notwendigen Auflagen erteilt.

 

Der Bürgermeister stellt daher abschließend den Antrag, das genannte Grundstück Nr. 1314/3 KG. Riedau von Grünland in gemisches Bauland umzuwidmen.

 

Beschluß: Die 13 ÖVP-Gemeinderatsmitglieder sowie GV. Murauer und

          GR. Scherfler, GR. Leitner und GR. Weiretmaier,also ins-

          gesamt 17 Gemeinderatsmitglieder, stimmen diesem Antrag

          zu. Die übrigen 8 Mitglieder des Gemeinderates stimmen

          dagegen. Der Antrag auf Umwidmung ist somit ange-

          nommen.

 

 

TOP. 14.)  Allfälliges.

 

 

Vom Bürgermeister wird mitgeteilt, daß laut der Kanal- und Wassergebührenordnung der Marktgemeinde Riedau für Planschbecken über 10 m3 Wasserinhalt Anschlußgebühren vorzuschreiben sind. Er schlägt vor, diese Verordnung so abzuändern, daß erst ab 30 m3 eine zusätzliche Anschlußgebühr für Kanal und Wasser eingehoben werden muß. Sollten die Fraktionsmitglieder der einzelnen Parteien mit dieser Regelung einverstanden sein, wird bei der nächsten Sitzung die Änderung dieser Verordnungen auf die Tagesordnung kommen.

 

GV. Murauer erklärt, daß er mit dieser Situation bereits befaßt wurde und er glaubt auch, daß die Höhe der Anschlußgebühr in der Relation nicht mit einem Hausanschluß zusammenstimmt. Die anwesenden Gemeinderatsmitglieder haben keine Einwände gegen eine Abänderung der Verordnung.

 

Es teilt der Vorsitzende mit, daß am 24.8. die Trasse des Güterweges Schwaben ausgesteckt wird. Der Bau wird dann in nächster Zeit begonnen.

 

Bezüglich der Zufahrt zum Grundstück Dr. Mooseder erklärt der Vorsitzende, daß bereits Verhandlungen bezüglich der notwendigen Grundfläche geführt wurden. Herr Winklinger Georg, der für die Grundbesitzerin Paulusberger bei der Besprechung anwesend war, verlangt einen Quadratmeterpreis von S 30,--. Für diese Zufahrtsstraße werden ca. 650 m2 benötigt, wobei ein Kaufpreis von rund S 19.000,-- erforderlich ist. Die Errichtung dieser Baustraße wäre dringend notwendig, da Herr Dr. Mooseder noch in diesem Jahr mit dem Bau seines Wohnhauses mit Arztpraxis beginnen will. Dieser Straßenbau ist im Voranschlag nicht vorgesehen. Der Bürgermeister glaubt aber, daß die Baustraße mit einem Aufwand von rund S 100.000,-- in Eigenregie errichtet werden könnte. Die Straße soll im Rohbau hergestellt und als Baustraße benützt werden. Es wird versucht, ob eventuell die Trassierung mit der Güterwegabteilung festgelegt werden könnte. Der Vorsitzende gibt noch bekannt, daß diese Straße in Schwaben auch bei den Grundstücken Markl durchgebaut werden soll. Verhandlungen sind diesbezüglich bereits erfolgt, aber ein Ergebnis muß noch bei weiteren Verhandlungen erzielt werden. Es ist sinnvoll, wenn hier die Straße als öffentliches Gut durchgebaut und damit eine Verbindung hergestellt werden kann.

Die Fraktionsführer GV. Murauer und GV. Gahleitner stimmen dieser Vorgangsweise zu und auch GR. Hintermayr gibt dazu die Zustimmung. Er erklärt noch, daß der Grundkauf nicht befürwortet werden kann, der Straßenbau aber notwendig ist.

 

Vom GR.Ruhmmanseder wird die Meinung vertreten, daß Herr Dr. Mooseder sich selbst um die Straße kümmern müßte, wenn er auf seinem Grundstück bauen will.

 

GR. Hintermayr erklärt, daß der Kanaldeckel in der Nähe Pointl noch immer nicht repariert ist. Weiters erklärt er, daß bei der Kreuzung am Ende der Vormarktstraße die Bodendecker bereits sichtbehindernd sind.

 

GV. Murauer erklärt, daß die LAWOG-Verwaltung ersucht werden soll, die Trauerweide im Bereich des Gehweges in Achleiten zu kürzen.

 

 



Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 18. Juli 1995          wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um  21.15  Uhr.

 

 

 

 

...............................    ...............................

        (Vorsitzender)                       (Gemeinderat)

 

 

 

...............................    ...............................

       (Schriftführer)                       (Gemeinderat)

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiemit, daß gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

                                   Der Vorsitzende: