Lfd.Nr.41 Jahr 1996
VERHANDLUNGSSCHRIFT
Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 25. Jänner 1996.
Tagungsort: Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.
Anwesende:
o1. Bürgermeister Wieser Otto als Vorsitzender
o2. Vizebgm. Wimmer Franz 14. GR. Schabetsberger Franz
o3. GV. Gahleitner Peter 15. GR. Hosner Rudolf
o4. GV. Ing. Demmelbauer J. 16. GR. Ortner Günter
o5. GR. Aschauer Herbert 17. GR. Leitner Johannes
o6. GR. Donnerbauer Johannes 18. GV. Weiretmaier Maria
o7. GR. Kopfberger Elfriede 19. GV. Weilhartner Gottfried
o8. GR. Stiglmayr Franz 2o. GR. Hintermayr Ernst
o9. GR. Berghammer Gerhard 21. GR. Ruhmanseder Heinrich
1o. GR. Pointl Helmut 22. GR. Böcklinger Herbert
11. GR. Köstlinger Franz 23. GR.
12. GV. Murauer Maximilian 24. GR.
13. GV. Wolschlager Anna 25. GR.
Ersatzmitglieder:
GR. Waldenberger Klaus für GR. Schärfl Michael
GR. Steinecker Franz für GR. Dick Hermann
GR. Vorhauer Rudolf für GR. Kaufmann Josef
Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. GUMPINGER Adolf.
Fachkundige Personen (§66 Abs. 2 OÖ. GemO.199o):
Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 199o):
Es fehlen:
entschuldigt: unentschuldigt:
GR. Schärfl Michael
GR. Dick Hermann
GR. Kaufmann Josef
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 199o): Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.
Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß
a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -
einberufen wurde;
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an
alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 16.01.1996
unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage
öffentlich kundgemacht wurde;
c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist;
d) daß die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 19.12.1995 bis zur
heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-
gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen
diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluß Einwendungen eingebracht
werden können.
Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:
Tagesordnung:
1. Änderung des Flächenwidmungsplanes; Behandlung der Stellungnahmen.
2. Änderung des Flächenwidmungsplanes; Genehmigung der Grundlagenforschung.
3. Behandlung des Ansuchens bezüglich Anhebung des Stundensatzes für den
Winterdienst.
4. Gewährung einer Betriebsförderung; Behandlung der vorliegenden Ansuchen.
5. Bericht vom Obmann des Bauausschusses.
6. Bericht vom Obmann des Prüfungsausschusses.
7. Bericht vom Obmann des Wohnungsausschusses.
8. Vergabe einer Wohnung im Gemeindewohnhaus Riedau 86.
9. Bericht vom Vorsitzenden des Personalausschusses.
10. Vergabe von Dienstposten im Gemeindeamt.
11. Vergabe eines Bademeisterpostens für das Hallen- und Freibad.
12. Allfälliges.
TOP. 1.) Änderung des Flächenwidmungsplanes; Behandlung
der Stellungnahmen
Der Vorsitzende, Bürgermeister Wieser, erklärt, daß bezüglich Änderung des Flächenwidmungsplanes bzw. Einzelumwidmung im Gebiet Pomedt und Berg nun die Stellungnahmen von den öffentlichen Stellen und von den betroffenen Grundanrainern eingeholt wurden. Diese Stellungnahmen und zwar des Straßenbezirkes Innviertel vom Amt der O.ö. Landesregierung, der Bezirksbauernkammer Schärding und des Naturschutzes sind positiv und werden vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht. Bei der Erweiterung des Siedlungsgebietes Pomedt gibt es eine negative Stellungnahme eines Grundanrainers und zwar der Ehegatten Karl und Gisela Mayer aus Grieskirchen, Badstraße 8/9a. Bezüglich der Umwidmung Berg gibt es ebenfalls eine negative Stellungnahme eines Grundanrainers und zwar von den Ehegatten Dr. Alois und Berta Tiefenthaler, Riedau, Berg 9. Diese beiden Stellungnahmen richten sich gegen die Umwidmung und diese werden auch vom Bürgermeister vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht.
Von GV. Gahleitner wird erwähnt, daß die Angelegenheit in Pomedt eindeutig ist und er stellt den Antrag die negative Stellungnahme der Grundanrainer Karl und Gisela Mayer abzulehnen und die Umwidmung somit zu genehmigen.
Bezüglich der Änderung Berg wird von ihm die Meinung vertreten, daß durch die Aufstellung eines Kiosk die Unfallgefahr auf dieser Kreuzung erhöht wird. Es gab bereits bei den vorangegangenen Beschlüssen zu dieser Umwidmung verschiedene Meinungen und es gibt ernste Bedenken gegen diese Abänderung. Besonders wird auf die relativ kleine Parkfläche hingewiesen, wodurch beim Ein- und Ausparken Behinderungen des fließenden Verkehrs auf der Habacher Gemeindestraße zu befürchten sind. Die Bedenken vom Einspruch der Ehegatten Tiefenthaler sind seiner Meinung nach gerechtfertigt und er stellt daher den Antrag, die Umwidmung der Parz.Nr. 1314/3, Änderung Nr. 8 des Flächenwidmungsplanes Nr. 3/1989, abzulehnen.
Von GR. Hintermayr wird erwähnt, daß auf diesem Grundstück sich auch ein Lüftungsschacht der Wasserleitung befindet und es besteht die Gefahr, daß in diesem Bereich durch parkende Autos Verunreinigungen auftreten könnten.
GR. Ortner erklärt, daß eine freie Abstimmung über die Umwidmung Berg seiner Meinung nach zielführend ist.
Die Umwidmung Pomedt wird von GV. Weilhartner befürwortet. Die Umwidmung Berg hingegen aus Verkehrssicherheitsgründen abgelehnt.
Die Erweiterung des Wohngebietes in Pomedt ist zu befürworten, erklärt GV. Murauer, da die zu schaffenden Wohnflächen auch für Kinder der Grundbesitzerin gedacht sind. Bezüglich der Umwidmung Berg ist seiner Meinung nach zu wenig Platz für den zur Verfügung stehenden Parkplatz und es stellt daher eine Gefahr für die Verkehrsteilnehmer dar.
Der Vorsitzende erklärt, daß die Umwidmung Pomedt schon sehr dringend ist, da die Tochter der Grundbesitzerin bereits im Frühjahr mit dem Bau eines Wohnhauses beginnen will. Bezüglich der Änderung Berg ist er der Meinung, daß sich von der Antragstellung bis jetzt Änderungen ergeben haben, da das Grundstück nicht die Größe aufweist, wie dies ursprünglich dargestellt wurde.
Nachdem die Beratungen beendet sind, wird über die beiden Anträge von GV. Gahleitner wie folgt abgestimmt:
Beschluß: Der Antrag die Parz.Nr. 204/2, 218/1 und 213/1 der KG. Riedau, in
Wohngebiet, lt. Plan von Frau Arch.Dipl.Ing. Lassy, umzuwidmen
und die Flächenwidmungsplanänderung Nr. 7 somit zu genehmigen,
wird einstimmig angenommen.
Der Einspruch der Ehegatten Mayer wird mit der Begründung abge-
lehnt, daß es sich hier um keine sachlichen sondern nur um private
Einwendungen handelt.
Beschluß: Der Antrag, die Umwidmung Nr. 8 der Parz.Nr. 1314/3, KG.
Riedau, in Gemischtes Bauland abzulehnen und dem Einspruch
der Ehegatten Tiefenthaler stattzugeben, wird mit 19 JA, 5 NEIN
und 1 Stimmenthaltung genehmigt. Die Änderung Nr. 8 des
Flächenwidmungsplanes Nr. 3/1989 wird somit abgelehnt.
TOP. 2.) Änderung des Flächenwidmungsplanes; Genehmigung
der Grundlagenforschung.
Der Bürgermeister gibt bekannt, daß in der letzten Sitzung bereits ein Grundsatzbeschluß bezüglich der Änderung des Flächenwidmungsplanes für den Grundbesitzer Manfred Hofinger gefaßt wurde. Es handelt sich um die Parz.Nr. 578/1 und 257 der KG. Vormarkt/Riedau. Die vorliegende Grundlagenforschung wird nun vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht und er unterstreicht noch die Notwendigkeit, da der Tischlereibetrieb Hofinger, welcher derzeit mitten im Siedlungsgebiet liegt, ausgesiedelt werden kann.
Die einzelnen Punkte der Grundlagenforschung werden durchbesprochen und zustimmend zur Kenntnis genommen.
Von GV. Ing. Demmelbauer wird noch erwähnt, daß es sehr wichtig ist den Betrieb in Riedau halten zu können und auch die Aussiedlung wird von ihm äußerst positiv erwähnt. Er stellt daher den Antrag, die Umwidmung bzw. Grundlagenforschung für die angeführten Grundflächen zur Flächenwidmungsplanabänderung Nr. 9 und zwar in Gemischtes Baugebiet zur Errichtung eines Tischlereibetriebes, lt. beiliegendem Plan, genehmigen zu wollen.
Beschluß: Dieser Antrag wird einstimmig angenommen und die Grundlagenforschung zur Flächenwidmungsplanänderung Nr. 9 somit genehmigt.
TOP. 3.) Behandlung des Ansuchens bezüglich Anhebung des
Stundensatzes für den Winterdienst.
Bürgermeister Wieser teilt mit, daß von den Landwirten Winklinger Georg, Bayrisch-Habach 7, und Brunner Maximilian, Bayrisch-Habach 1, ein Ansuchen vorliegt, mit dem diese ersuchen den Stundensatz für die Durchführung des Winterdienstes anzuheben.
Dieses Ansuchen wird von ihm zur Kenntnis gebracht und erklärt, daß der derzeitige Stundensatz S 600,00 beträgt und die Antragsteller eine Erhöhung auf S 700,00 für die Schneeräumung und für die Splittstreuung beantragen.
In diesem Schreiben wird auch angeführt, daß die angekauften Geräte sehr teuer sind und der Einsatz sehr verschieden und Großteils sehr gering ist.
Bislang, erklärt der Vorsitzende, wurde der Winterdienst von den beiden Genannten ordnungsgemäß und zur vollsten Zufriedenheit durchgeführt und eine Erhöhung ist daher gerechtfertigt.
Der Bürgermeister stellt daher den Antrag, den Stundenlohn für die Schneeräumung und für die Splittstreuung mit S 700,00 festzulegen. Die Erhöhung soll mit Jahresbeginn 01.01.1996 erfolgen.
Die Streuung soll möglichst zeitgerecht am Morgen beginnen, erklärt GR. Stiglmayr, da im heurigen Winter manchmal noch glatte Fahrbahnen anzutreffen waren.
Bezüglich Räumung des Gehsteiges zum Bahnhof wird von GV. Gahleitner erwähnt, daß diese Durchführung auch früher als bisher günstig wäre.
Von GV. Weilhartner wird die Erhöhung als nicht gering bezeichnet und er erwähnt, daß die Leistung auch dementsprechend stimmen muß.
Beschluß: Es wird über den Antrag des Bürgermeisters abgestimmt und der
Stundenlohn von S 700,00 mit Beginn 01.01.1996 einstimmig
genehmigt.
TOP. 4.) Gewährung einer Betriebsförderung; Behandlung der
vorliegenden Ansuchen.
Bürgermeister Wieser Otto teilt mit, daß zwei Ansuchen um Betriebsförderung vorliegen. Diese beiden Ansuchen werden von ihm zur Kenntnis gebracht. Herr Dr. Wutzel teilt mit, daß er eine Zahnarztpraxis eröffnet hat und er ersucht um Gewährung einer Unterstützung, da die finanzielle Belastung dementsprechend groß ist. Weiters ersucht Herr Schabetsberger Franz um die Rückerstattung der Kommunalabgabe, da er eine Schlosserei in Schwaben 40 eröffnet hat. Er gibt an, Investitionskosten von 1 Mio. Schilling für die Betriebseinrichtung gehabt zu haben. Von ihm werden drei Facharbeiter und zwei Hilfsarbeiter sowie zwei Personen geringfügig beschäftigt.
Es wird von GR. Pointl die Ansiedlung von Betrieben in Riedau begrüßt und er stellt daher den Antrag für Herrn Dr. Wutzel eine Summe von S 25.000,00 zur Verfügung zu stellen. Weiters beantragt er für Herrn Schabetsberger Franz die Kommunalabgabe rückzuerstatten und zwar für einen Zeitraum von zwei Jahren mit Beginn 01.01.1996 und mit einer Höchstsumme von S 25.000,00.
GV. Murauer erklärt, daß in Zukunft die Vergabe von Betriebsförderungen besser vorbereitet werden soll. Er könnte sich ein Punktesystem vorstellen, damit eine gerechtere Förderung möglich wird.
Dazu erklärt der Bürgermeister, daß jedes Ansuchen separat behandelt wird aber eine gleiche Behandlung sicher sehr schwierig ist.
Auch GV. Weilhartner ist der Meinung, daß eine Staffelung der Förderung günstiger wäre und daher eine Änderung vorgenommen werden soll.
Beschluß: Über den Antrag von GR. Pointl wird abgestimmt und einstimmig
folgende Förderungen genehmigt: Als einmalige Beihilfe wird
Herrn Dr. Wutzel ein Betrag von S 25.000,00 genehmigt.
Für Herrn Franz Schabetsberger wird die Rückerstattung der
Kommunalabgabe für zwei Jahre mit Beginn 01.01.1996 mit
einer Höchstsumme von S 25.000,00 bewilligt.
Herr Schabetsberger Franz erklärt sich bei der Abstimmung
über seine Betriebsförderung als befangen.
TOP. 5.) Bericht vom Obmann des Bauausschusses.
Der Obmann des Bauausschusses, GR. Ortner, gibt bekannt, daß am 15.01.1996 eine Bauausschußsitzung stattgefunden hat. Behandelt wurde dabei die Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes und die Erstellung eines Entwicklungskonzeptes. Von der dabei anwesenden Architektin Frau Dipl.Ing. Lassy Helga wurde bekanntgegeben, daß zuerst ein Grundkonzept erstellt werden muß und dazu eine eigene Sitzung notwendig ist. Die beantragten Widmungen bzw. Umwidmungen sind gut zu überlegen und die einzelnen Grundstücke müssen einer Beurteilung unterzogen werden. Es wurden von ihr die einzelnen Grundsätze erläutert die erforderlich sind, um das örtliche Entwicklungskonzept zu erstellen. Wenn die einzelnen Punkte bearbeitet sind und feststehen, dann sollen erst die Beurteilungen für die Umwidmungen der einzelnen Grundstücke erfolgen.
Herr Dipl.Ing. Altmann vom Architekturbüro Lassy hat die Lärmmessung der ÖBB sowie auch der B 137 vorgestellt. Auf diese ist bei zukünftigen Widmungen Rücksicht zu nehmen. Es muß ein Leitbild erstellt werden und es wurde ebenfalls mitgeteilt, daß in Riedau ein Überhang an bestehenden Baugrund vorhanden ist. Die bestehenden Baulandreserven würden sich bei den beantragten Rück- und Neuwidmungen von Baugrund wenig verändern. Es muß daher überlegt werden, wie eine Verringerung dieser Bauflächen möglich ist. Vorgesehen ist, daß eine Klausurtagung des Gemeinderates erfolgt und bis dorthin sollen sich die Gemeinderäte bereits Gedanken über die Entwicklung von Riedau machen.
Der Obmann ersucht bereits jetzt um eine rege Mitarbeit bei dieser wichtigen Tagung. Er erklärt noch, daß unter dem Tagesordnungspunkt Allfälliges über den Stand der Renovierung der Aussegnungshalle gesprochen wurde und weiters soll überlegt werden, wie die Fußgängerunterführung zur Ortschaft Berg für Kinderwägen aber auch für Behinderte befahrbar gemacht werden kann.
Der Bürgermeister bedankt sich für diesen Bericht und ladet alle Gemeinderatsmitglieder zur Klausurtagung am 09.02.1996 in der Hauptschule Riedau ein.
TOP. 6.) Bericht vom Obmann des Prüfungsausschusses.
Es wird vom Obmann des Prüfungsausschusses, GR. Schabetsberger, mitgeteilt, daß am 11.12.1995 und am 08.01.1996 je eine Prüfungsausschußsitzung stattgefunden hat. Bei diesen Sitzungen wurde die Dienstzeitenüberprüfung des Hallen- und Freibades durchgeführt. Im Freibadbereich wurde die Anwesenheit von einem oder zwei Bademeistern pro Woche mit insgesamt 117 Stunden festgestellt. Es fallen in dieser Zeit Überschneidungen der Dienstzeiten im Ausmaß von 17 Stunden an. Dieser Überhang von Stunden wird lt. Aussage des Bürgermeisters genutzt, um die Freitzeitanlagen instand zu halten. Das Reinigungspersonal wird teilweise für Kassiertätigkeiten herangezogen. Bei der Beratung durch den Prüfungsausschuß wurde festgestellt, daß eine Einsparung auf Grund der Öffnungszeiten im Freibadbereich nicht möglich ist. Auf Wunsch der anwesenden Mitglieder des Prüfungsausschusses wurde diese Sitzung um 19.00 Uhr geschlossen und als weiterer Termin für die Behandlung dieser Angelegenheit der 08.01.1996 vereinbart. Bei dieser Sitzung wurde dann das Hallenbad durchleuchtet. Bürgermeister Wieser hat die Tätigkeiten eines Bademeisters im Hallenbadbereich genau erläutert. Die Anwesenheitspflicht der Bademeister wurde von ihm genauestens bekanntgegeben. Die Anwesenheit beider Reinigungspersonen während der Dienstzeit ist unbedingt notwendig, erklärt der Bürgermeister. Der Prüfungsausschuß vergleicht auch die Öffnungszeiten des Hallenbades mit dem Hallenbad Ried i.I. Nach eingehender Diskussion wird festgehalten, daß bei den derzeitigen Öffnungszeiten des Hallenbades eine Einsparung eines Bademeisters nicht möglich ist. Um einen Bademeister einsparen zu können, müßte ein Ruhetag festgelegt und die Öffnungszeit auf 21.00 Uhr verkürzt werden. Diese Maßnahmen würden jedoch ergeben, daß eine Schulklasse am Schwimmunterricht nicht mehr teilnehmen könnte und es würde dies eine finanzielle Einbuße bewirken.
Angeregt wird vom Prüfungsausschuß noch, daß bei künftigen Einstellungen von Gemeindearbeitern überprüft werden soll, ob dieser als Bademeisteraushilfe fungieren könnte. Es wurde auch darüber gesprochen, ob die Öffnungszeiten des Hallenbades während der Feiertage gleich wie an einem Schultag sein könnten.
Es bedankt sich der Bürgermeister für den Bericht des Prüfungsausschußobmannes.
TOP. 7.) Bericht vom Obmann des Wohnungsausschusses.
Der Obmann des Wohnungsausschusses, GV. Gahleitner Peter, berichtet, daß in der letzten Sitzung und zwar am 23.01.1996, die Vergabe einer Wohnung im Gemeindewohnhaus Riedau 86 besprochen wurde. Die Wohnung wurde fristgerecht vom Gemeindeamt ausgeschrieben und es haben sich 10 Interessenten für diese Wohnung beworben. Die einzelnen Bewerber wurden vom Obmann nun wie folgt bekanntgegeben:
***anonymisiert***
Nach den vorliegenden Vergaberichtlinien wurden diese Ansuchen behandelt und die Punkteanzahl ermittelt. Mit dieser Beurteilung wurde eindeutig festgestellt, daß die meisten Punkte ***anonymisiert***, mit 75 Punkten, als zweiter ***anonymisiert*** , mit 65 Punkte und als Dritte ***anonymisiert*** , mit 60 Punkten, für die Vergabe dieser Wohnung in Frage kommen.
Der Obmann gibt bekannt, daß der Wohnungsausschuß dem Gemeinderat den Vorschlag unterbreitet, an ***anonymisiert*** , die Wohnung zu vergeben. Sollte diese Wohnung aus irgendwelchen Gründen von ***anonymisiert*** nicht bezogen werden, so wäre ***anonymisiert*** , der an zweiter Stelle Gereihte, zu berücksichtigen.
In dieser Sitzung, erklärt der Obmann, wurde auch beraten, wie mit den Wohnungsvormerkungen vorgegangen werden soll. Derzeit werden alle im Gemeindeamt vorgemerkten Wohnungssuchenden bei frei werden einer Wohnung angeschrieben. Es gibt Bewerber, die sich trotz der Verständigung nicht bewerben und es wurde daher im Wohnungsausschuß die Meinung vertreten, daß in Zukunft jene, die sich bei der ersten Verständigung nicht mehr melden, von der Liste gestrichen werden. Sollte weiterhin noch Interesse an einer Wohnung bestehen, müssen sich diese Personen neuerlich bei der Gemeinde melden bzw. bewerben.
Es bedankt sich der Bürgermeister beim Obmann des Wohnungsausschusses für seinen Bericht.
TOP. 8.) Vergabe einer Wohnung im Gemeindewohnhaus Riedau 86.
Der Bürgermeister gibt bekannt, daß 10 Ansuchen für die frei werdende Wohnung im Gemeindewohnhaus Riedau 86 vorliegen. Der Wohnungsausschuß hat sich mit dieser Angelegenheit bereits eingehend befaßt und die Reihung nach der Punkteanzahl vorgenommen.
Es wird von Obmann des Wohnungsausschusses, GV. Gahleitner, der Antrag gestellt, an Frau ***anonymisiert*** die Wohnung zu vergeben. Sollte Frau ***anonymisiert*** diese Wohnung nicht in Anspruch nehmen, so wäre Herr ***anonymisiert*** als Zweitgereihter zu berücksichtigen.
Beschluß: Dieser Antrag, der genau dem Vorschlag des Wohnungsausschusses
entspricht, wird einstimmig angenommen und der im Entwurf vorliegende
Mietvertrag, welcher vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht wurde,
genehmigt.
Bürgermeister Wieser Otto erklärt, daß es sich bei den nächsten Punkten um die Behandlung von Personalangelegenheiten handelt und die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Die Zuhörer werden gebeten, den Sitzungssaal zu verlassen.
Vor Behandlung des nächste Tagesordnungspunktes, wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt und die Zuhörer in den Sitzungssaal gebeten.
TOP. 12.) Allfälliges.
Von GV. Weilhartner wird angeregt, die Parkplätze beim LAWOG-Wohnblock Riedau 45 zu markieren, damit die Autos geordnet geparkt werden können. Weiters gibt er bekannt, daß Herr Brunner Walter unbedingt Pflege braucht und daher mit dem Vormund gesprochen werden soll.
Bürgermeister Wieser gibt dazu bekannt, daß die Markierung der Parkplätze im Frühjahr erledigt werden kann und bezüglich Herrn Brunner Walter ist bekannt, daß der Vormund bereits einen Pflegeplatz im Altenheim Andorf für Herrn Brunner beantragt und auch zugewiesen bekommen hat. Herr Brunner hat die Aufnahme jedoch verweigert.
Der Bürgermeister hat sich bereits mit dem Amtsarzt in Verbindung gesetzt und dieser hat ihm erklärt, daß nur mit einer gerichtlichen Verfügung eine Einweisung in ein geeignetes Krankenhaus oder Pflegeheim möglich sein wird.
GV. Murauer wiederholt wieder sein Ersuchen an den Bürgermeister, daß der Essensbezug aus der Schülerausspeisung von Nichtbeschäftigen in der Hauptschule unterbunden werden soll.
Über diese Angelegenheit wird eingehend mit den verschiedensten Meinung und Aussagen diskutiert.
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung
Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 19.12.1995 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21.45 Uhr.
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(Vorsitzender) (Gemeinderat)
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(Schriftführer) (Gemeinderat)
Der Vorsitzende beurkundet hiemit, daß gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.
Der Vorsitzende: