Lfd.Nr. 47Jahr 1996
VERHANDLUNGSSCHRIFT
Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 26. November 1996
Tagungsort: Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.
Anwesende:
o1. Bürgermeister Wieser Otto als Vorsitzender
o2. Vizebürgermeister. Wimmer Franz 14. Schabetsberger Franz
o3. GV. Ing. Demmelbauer Johann 15. GR. Ortner Günter
o4. GR. Donnerbauer Johannes 16. GR. Leitner Johannes
o5. GR. Kopfberger Elfriede 17. GR. Weiretmaier Maria
o6. GR. Stiglmayr Franz 18. GV. Weilhartner Gottfried
o7. GR. Dick Hermann 19. GR. Hintermayr Ernst
o8. GR. Berghammer Gerhard 2o. GR. Ruhmanseder Heinrich
o9. GR. Pointl Helmut 21. GR. Böcklinger Herbert
1o. GR. Schärfl Michael 22.
11. GV. Murauer Maximilian 23.
12. GV. Wolschlager Anna 24.
13. GR. Kaufmann Josef
Ersatzmitglieder:
GR. Waldenberger Klaus für GV. Gahleitner Peter
GR. Mag. Gramberger Gernot für GR. Köstlinger Franz
GR. Dipl. Ing. Mitter Franz für GR. Aschauer Gerhard
GR. Vorhauer Rudolf für GR. Hosner Rudolf
Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. Gumpinger Adolf
Fachkundige Personen (§66 Abs. 2 OÖ. GemO.199o):
Dipl. Ing. Gerhard Altmann vom Architekturbüro Dipl. Ing. Helga Lassy
Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 199o):
Es fehlen:
entschuldigt: unentschuldigt:
GV. Gahleitner Peter
GR. Aschauer Herbert
GR. Köstlinger Franz
GR. Hosner Rudolf
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 199o): Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.
Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß
a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -
einberufen wurde;
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an
alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 20.11.1996
unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage
öffentlich kundgemacht wurde;
c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist;
d) daß die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 15.10.1996 bis zur
heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-
gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen
diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluß Einwendungen eingebracht
werden können.
Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:
Das Ersatzmitglied Dipl.Ing.Franz Mitter wird vor Beginn der Sitzung vom Bürgermeister angelobt.
Tagesordnung:
1. Flächenwidmungsplan und Entwicklungskonzept; Beratung und Beschlußfassung.
2. Genehmigung des Entsorgungskonzeptes.
3. Nachtragsvoranschlag 1996; Beratung und Beschlußfassung.
4. Genehmigung von Rücklagenentnahmen aus der Sparkassenstiftung.
5. Bauplatzbewilligung für eine Grundparzelle in Schwaben; Beratung über
Aufschließungskosten.
6. Grundsatzbeschluß; Beantragung zur Aufnahme in die Aktion “Dorf- und Stadt-
entwicklung”, beim Amt der O.ö. Landesregierung.
7. Güterwegebau für das Jahr 1997; Prioritätenreihung.
8. Vergabe der Arbeiten für den Einbau einer Gasheizung im Amtsgebäude.
9. Holzbrücke über die Pram im Bereich Ottenedt; Planungsauftrag.
10. Bericht vom Obmann des Umweltausschusses.
11. Änderung der Gebühren für die Bauschuttdeponie.
12. Bericht vom Obmann des Kulturausschusses.
13. Behandlung der vorliegenden Ansuchen um Gewährung einer Vereinsförderung.
14. Familienfördernde Maßnahmen für O.ö. Gemeindebedienstete; Genereller Beschluß.
15. Erschwerniszulage für Küchenkräfte; Genereller Beschluß.
16. Allfälliges.
TOP. 1.) Flächenwidmungsplan und Entwicklungskonzept;
Beratung und Beschlußfassung.
Bürgermeister Wieser Otto gibt bekannt, daß das örtliche Entwicklungskonzept sowie der Flächenwidmungsplan im Entwurf zur Beschlußfassung vorliegen.
Zur Vorstellung dieser bereits in mehreren Bauausschußsitzungen und Besprechungen ausgearbeiteten Konzepte und Pläne wird von ihm Herr Dipl. Ing. Gerhard Altmann vom Architekturbüro Lassy begrüßt.
Der überarbeitete Flächenwidmungsplan Nr. 4 und das im Entwurf vorliegende Entwicklungskonzept wird nun von Herrn Dipl. Ing. Altmann vorgestellt.
An Hand eines Planes werden nun die Widmungen vorgestellt und dazu erklärt, daß 55 Abänderungen im Flächenwidmungsplan durchgeführt wurden. Dies war erforderlich, da Änderungswünsche vorlagen und außerdem einige Anpassungen auf Grund der neuen gesetzlichen Lage notwendig waren. Der Ausgangspunkt für die Flächenbilanz war, daß sehr hohe Baulandreserven vorhanden sind. Diese Baulandreserven konnten auf Grund von Rückwidmungen (Neuregelungen) reduziert werden. Das Wohngebiet neben der Bundesbahn mußte rückgewidmet werden, da in diesem Bereich Wohngebiet nur nach Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen möglich sein wird. Im Dorfgebiet wurden einige Änderungen vorgenommen und das gemischte Baugebiet, sowie das eingeschränkte gemischte Baugebiet neu geregelt. Betriebsbaugebiete für Betriebsansiedelungen wurden geschaffen und im Kerngebiet wurden die Widmungen nach dem Iststand ausgelegt.
Die Baulandreserve ist immer noch zu hoch für Riedau, dies ist aber damit zu begründen, daß bereits sehr viele Wohngebiete mit Kanal und Wasser aufgeschlossen sind und diese daher als Baulandreserven beibehalten werden müssen.
Der abgeänderte Flächenwidmungsplan sowie das örtliche Entwicklungskonzept liegen im Entwurf vor und zwar genau nach dem Ergebnis der bereits laufend stattgefundenen Besprechungen und Beratungen. Herr Dipl. Ing. Altmann erklärt, daß nach Beschlußfassung durch den Gemeinderat das Begutachtungsverfahren eingeleitet werden kann.
Bürgermeister Wieser bedankt sich bei Herrn Dipl. Ing. Gerhard Altmann und er ersucht noch, daß bei dem Grundstück des Besitzers Kottbauer Anton in Schwaben eine Begradigung der Widmung durchgeführt wird. Die Gemeinderatsmitglieder sind mit dieser kleinen Änderung einverstanden.
Dieses Grundstück befindet sich in Bachnähe und es muß hier Abstand gehalten werden, erklärt Dipl. Ing. Altmann. Auch von Seiten des Naturschutzes werden diese Widmungen sehr genau beurteilt. Eine Aufnahme dieses Grundstückes, so wie dies vom Bürgermeister gewünscht wird, ist aber auf Grund der Geringfügigkeit möglich und es müssen die Stellungnahmen der einzelnen Abteilungen des Landes und der verschiedenen Gremien abgewartet werden.
Vom GR. Hintermayr wird die Arbeit des Architekturbüros Lassy gelobt und er erklärt, daß eine Parzelle, und zwar des Besitzers Voglmeir nicht zurückgewidmet wurde. Dazu wurde ihm erklärt, daß hier eine Baulücke entstanden wäre und daher die Rückwidmung nicht möglich war.
Vom GR. Ortner wird die Frage gestellt, ob mit allen Grundbesitzern, bei denen noch Unklarheiten bestanden habe gesprochen wurde.
Vom Bürgermeister wird dazu erklärt, daß diese Verständigung der Grundbesitzer erfolgte, lediglich beim Besitzer Tischler für das Grundstück in Pomedt kann eine Änderung, so wie dies beantragt wurde, nicht erfolgen. Dieses Grundstück wurde aber im Entwicklungskonzept als mögliche Baulanderweiterung gekennzeichnet.
Bezüglich der Bausperren erklärt der Bürgermeister, daß diese teilweise nicht möglich waren, weil bereits sehr hohe Aufschließungskosten von Seiten der Gemeinde für diese Gebiete geleistet wurden.
GR. Ortner erklärt, daß bei den vielen Besprechungen und Beratungen im Bauausschuß die Probleme alle gelöst werden konnten und nun der Abschluß für dieses umfangreiche Werk gefunden werden kann.
Es wird von ihm der Antrag gestellt, den vorliegenden Flächenwidmungsplan und das Entwicklungskonzept genehmigen zu wollen.
Beschluß: Der Antrag des GR. Ortner wird einstimmig angenommen und der
abgeänderte Flächenwidmungsplan Nr. 4 und das Entwicklungskonzept
für das Gemeindegebiet Riedau sind somit genehmigt
TOP. 2.) Genehmigung des Entsorgungskonzeptes.
Der Vorsitzende gibt bekannt, daß das Entsorgungskonzept für die Marktgemeinde Riedau vom Büro Dipl. Ing. König erstellt wurde. Im Gemeinderat wurde dieses Konzept bereits einmal behandelt und beim Land zur Vorprüfung vorgelegt. Das Ergebnis dieser Vorprüfung wurde vom Amt der O.Ö. Landesregierung mit Schreiben vom 01. Oktober 1996 mitgeteilt, welches vom Bürgermeister vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht wird. Es wird in diesem Schreiben auch festgehalten, daß das vorgelegte Entsorgungskonzept grundsätzlich als genehmigungsfähig anzusehen ist. Der vorliegende Entwurf dieses Konzeptes wird nun genau durchbesprochen und zwar der
Punkt 1. Allgemeines über die wesentlichen Grundlagen zur Ausführung eines solchen Konzeptes.
Punkt 2. Die Bestandserfassung (Istzustandserhebung).
Punkt 3. Das Konzept der Planungsabsichten mit den Variantenuntersuchungen.
Auch der vorliegende Plan wird vorgestellt und die Gemeinderatsmitglieder sind mit einer Genehmigung dieses Konzeptes einverstanden.
Gegenüber der letzten Besprechung über dieses Konzept sind nur ganz wenige Änderungen eingetreten, erklärt GR. Ortner und er ist daher für die Genehmigung dieses Entsorgungskonzeptes. Vom GV. Weilhartner wird erwähnt, daß der Inhalt dieses Konzeptes sehr interessant ist und der Istbestand im gesamten Gemeindegebiet für die Entsorgung klar dargestellt wurde.
GV. Ing. Demmelbauer erklärt, daß das Entsorgungskonzept sehr wichtig ist und eine Ergänzung zum Flächenwidmungsplan darstellt. Er stellt den Antrag, dieses vorliegende Entwicklungskonzept ohne Abänderungen genehmigen zu wollen.
Beschluß: Es wird dieses Entsorgungskonzept für die Marktgemeinde Riedau
einstimmig beschlossen.
TOP. 3.) Nachtragsvoranschlag 1996; Beratung und Beschlußfassung
Der Entwurf des Nachtragsvoranschlages für das Finanzjahr 1996 liegt zur Genehmigung vor erklärt der Bürgermeister. Die darin enthaltenen größeren Kreditüberschreitungen und Übertragungen wurden bereits im laufe des Jahres vom Gemeinderat beschlossen und es handelt sich eigentlich nur um eine Zusammenfassung der geänderten Einnahmen- und Ausgabenvoranschlagssummen. Es werden von ihm die Einnahmen und Ausgaben des Ordentlichen sowie des Außerordentlichen Voranschlages bekanntgegeben und auch der Abgang des Außerordentlichen Voranschlages.
Ordentlicher Voranschlag
Einnahmen S 28.438.000,00 Ausgaben S 28.438.000,00
Außerordentlicher Voranschlag
Einnahmen S 6.999.000,00 Ausgaben S 7.786.000,00
Abgang S 787.000,00
Der Bürgermeister bedankt sind bei den Gemeindebediensteten für die Erstellung dieses Nachtragsvoranschlages und stellt nun diesen zur Debatte.
Die geänderten Summen gegenüber dem Voranschlag sind klar erklärt GV. Murauer, er erkundigt sich nur bezüglich der erhöhten Stromkosten am Sportplatz. Im Rechnungsabschluß 1995 gab es bereits eine Erhöhung; damals erklärte der Bürgermeister, daß es sich um eine Nachzahlung handelt und dies dürfte höchstwahrscheinlich nicht gestimmt haben.
Die Grundveräußerung des gemeindeeigenen Baugrundstückes muß sowie bereits in den Vorjahren wieder aus dem Budget genommen werden. Bezüglich des Straßenbauvorhabens in Schwabenbach ist die Begründung bezüglich Zuführung aus dem Außerordentlichen Haushalt abzuändern. Bezüglich der Musikschule erklärte er, daß die Kosten der Planung sehr hoch sind, mit der seine Fraktion nicht einverstanden ist.
Der Bürgermeister erklärt, daß bezüglich des Stromverbrauches am Sportplatz dies tatsächlich eine Nachzahlung im vergangenen Jahr war, aber die Stromkosten für dieses Jahr haben sich wieder erhöht, obwohl damals von der OKA eine Besserstellung mitgeteilt wurde. Bezüglich der Planung für die Musikschule erklärt der Bürgermeister, daß diese als Verhandlungsunterlagen unbedingt erforderlich waren.
GV. Weilhartner erklärt, daß der Ordentliche Haushalt ausgeglichen werden konnte, im Außerordentlichen Haushalt aber leider ein Abgang zu verzeichnen ist. Die Zuführungen konnten nicht im vorgesehenen Ausmaß erfolgen. Aus der Sparkassenstiftung werden auch laufend Summen entnommen und er stellt die Frage, wieviel noch in diesem Topf drinnen sein wird. Erfreulich ist, daß die Steuereinnahmen erhöht werden konnten und der Krankenanstaltsbeitrag wurde verringert. Er wird diesem Nachtragsvoranschlag seine Zustimmung erteilen.
Vizebürgermeister Wimmer erklärt, daß nun ausführlich der Nachtragsvoranschlag diskutiert und erläutert wurde und er stellt den Antrag diesen Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 1996 in der vorliegenden Form genehmigen zu wollen.
Beschluß: Es wird einstimmig dieser Antrag angenommen und der
Nachtragsvoranschlag 1996 somit genehmigt.
TOP. 4.) Genehmigung von Rücklagenentnahmen aus der Sparkassenstiftung.
Der Vorsitzende teilt mit, daß einige Vorhaben im Außerordentlichen Haushalt durch Rücklagenentnahme aus der Sparkassenstiftung finanziert werden sollen. Für den Radwanderweg war eine Summe von S 300.000,-- im Voranschlag vorgesehen und diese soll auf S 200.000,-- reduziert werden. Für die Planungskosten und die Kostenschätzung der Musikschule ist ein Betrag von S 66.744,-- angefallen und der soll ebenfalls aus der Sparkassenstiftung finanziert werden. Bei der Aussegnungshalle wird der Betrag von S 500.000,-- aus der Sparkassenstiftung entnommen, wie dies im Voranschlag 1996 bereits vorgesehen ist.
Vom GV. Murauer wird erklärt, daß die Zuführung zum Radwanderweg und zur Aussegnungshalle seine Zustimmung finden wird. Die Zuführung zum Musikschulprojekt kann aber nicht genehmigt werden.
GV. Weilhartner erklärt, daß der Zuführung zugestimmt werden kann, da damit auch Zinsen gespart werden können.
Vom Bürgermeister Wieser wird nun der Antrag gestellt, für den Radwanderweg S 200.000,-- und für die Aussegnungshalle ein Betrag von S 500.000,-- zuzuführen.
Beschluß: Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.
Weiters wird vom Bürgermeister beantragt, für die Planungskosten der Musikschule einen Betrag von S 66.744,-- aus der Sparkassenstiftung zu entnehmen.
Beschluß: Dieser Antrag wird mit den 13 Mitgliedern der ÖVP und den 4 Mitgliedern
der FPÖ angenommen. Die 8 Mitglieder der SPÖ stimmen dagegen.
TOP. 5.) Bauplatzbewilligung für eine Grundparzelle in Schwaben;
Beratung über Aufschließungskosten.
Die Ehegatten Luksch haben um eine Bauplatzbewilligung für die Parzelle 644/2 KG. Vormarkt-Riedau angesucht erklärt der Vorsitzende. Diese Bauparzelle befindet sich in Schwaben und zwar in der Verlängerung der bebauten Parzelle Kammerer. Um diese eine Parzelle aufschließen zu können, werden sehr hohe Kosten anfallen, da die Kanalverlängerung, sowie die Verlängerung des Wasserleitungsstranges und die Errichtung einer Zufahrtsstraße notwendig werden. Es stellt sich daher die Frage, ob diese hohen Kosten für die eine Parzelle von der Gemeinde getragen werden sollen, oder ob abgewartet werden muß bis ein Kanalprojekt bzw. Wasserleitungsprojekt in diesem Bereich verwirklicht werden kann.
In Absprache mit dem Büro des Bauleiters Dipl. Ing. König wurde eine überschlägige Kostenschätzung vorgenommen und dabei wurden folgende Summen festgestellt:
Für die Verlängerung des Kanals wäre ein Betrag von S 450.000,-- , für die Verlängerung der Wasserleitung ein Betrag von S 150.000,-- erforderlich. Für den Straßenausbau im Rohbau wäre ein Betrag von rund S 60.000,-- notwendig und für die Gemeinde wäre ein Gesamtbetrag von S 575.000,-- für die Aufschließung dieser Bauparzelle aufzubringen. Der Gemeinderat soll nun darüber entscheiden, ob diese Bauplatzbewilligung erteilt werden kann und diese Kosten die Gemeinde übernimmt.. Der Bürgermeister erklärt noch, daß er vor Erteilung der Bauplatzbewilligung die Familie Luksch über diese Situation informieren wird.
Es wird vom GR. Hintermayr die Meinung vertreten, daß von Seiten der Gemeinde diese Kosten nicht aufgebracht werden können und es stellt sich die Frage, ob überhaupt die Notwendigkeit dieser Bauplatzerklärung gegeben ist. Eine Vorfinanzierung dieser Kosten wird vom Bauwerber nicht möglich sein, erklärt GV. Weilhartner.
Vom GR. Murauer wird die Frage gestellt, ob mit Herrn Luksch diese Angelegenheit bereits besprochen wurde. Bürgermeister Wieser erklärt dazu, daß er vorerst im Gemeinderat darüber beraten will.
Eine Vorfinanzierung sieht GR. Ortner bezüglich der zeitlichen Abwicklung problematisch.
Es wird darüber noch allgemein beraten und dann von den anwesenden Gemeinderatsmitgliedern die Meinung vertreten, daß die hohen Aufschließungskosten für eine Parzelle von der Gemeinde nicht getragen werden können.
TOP. 6.) Grundsatzbeschluß; Beratung zur Aufnahme in die Aktion
“Dorf- und Stadtentwicklung” beim Amt der O.ö. Landesregierung.
Bezüglich der Aktion “Dorf- und Stadtentwicklung” des Amtes der O.ö. Landesregierung wird vom Bürgermeister mitgeteilt, daß die Möglichkeit der Beantragung von der Marktgemeinde Riedau besteht in diese Aktion aufgenommen zu werden. Für die Marktgemeinde Riedau würde dies bedeuten, daß für die Gestaltung des Marktplatzes, für die Errichtung eines Holz- und Werkzeugmuseums, sowie für die Außengestaltung der Pfarrkirche und mit Einbeziehung der Fassadengestaltung der angrenzenden Gebäude erhöhte Förderungsmittel vom Land erreicht werden könnten. Sollte die Marktgemeinde Riedau in diese Aktion aufgenommen werden, wäre es erforderlich ein Gremium oder einen Ausschuß zu schaffen, der mit dieser Angelegenheit sich eingehend befaßt. Dazu sollen auch Vertreter der Bevölkerung miteinbezogen werden. Bezüglich Errichtung eines Holz- und Werkzeugmuseums werden von ihm die vorgelegten Unterlagen zur Kenntnis gebracht und dabei erwähnt, daß für die Errichtung und Erhaltung dieses Museums ein Museumsverein eingerichtet werden soll. Es würde dies sicherlich eine Ergänzung und Bereicherung für den ganzen Markt bedeuten.
Es wird vom GV. Weilhartner erwähnt, daß es für diese Aktion sicherlich mehr Bewerber gibt und er spricht sich für ein Ansuchen der Gemeinde Riedau aus. Bezüglich des Projektes Museum stellt er die Frage ob von der Gemeinde Förderungsmittel dazu gegeben werden sollen Die Gemeinde hat für solche Projekte sicherlich keine Mittel, da zur Zeit andere wichtigere Vorhaben ins Haus stehen.
Als Bauausschußobmann erklärt GR. Ortner, daß diese Aufnahme in die Aktion von ihm befürwortet wird und er glaubt, daß ein Gestaltungsbeirat geschaffen werden soll, der diese Angelegenheit durchführen könnte.
Vom Bürgermeister Wieser wird abschließend der Antrag gestellt, beim Amt der O.ö. Landesregierung die Aufnahme in die Aktion “Dorf- und Stadtentwicklung” im Jahre 1997 zu beantragen.
Beschluß: Dieser Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig angenommen.
TOP. 7.) Güterwegebau für das Jahr 1997; Prioritätenreihung.
Bezüglich Errichtung eines Güterweges im Jahre 1997 erklärt der Bürgermeister, daß der Güterweg Hirschleiten bereits seit längerer Zeit an erster Stelle steht. Die Trassenführung war sehr schwierig, konnte aber nach längeren Beratungen und Besprechungen festgelegt werden. Einigkeit besteht noch nicht bezüglich der Kostentragung und es hat eine Besprechung stattgefunden bei der bezüglich der Interessentenbeiträge keine endgültige Festlegung erfolgen konnte. Am 12.12.1996 erfolgt die nächste Besprechung, bei der auch Vertreter des Amtes der O.ö. Landesregierung, Unterabteile Güterwege teilnehmen werden. Eine vorläufige Kostenberechnung wird nun vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht und dazu erwähnt, daß zur Zeit nur der Interessent Summereder bereit ist die Kosten zu tragen. Er wäre sogar einverstanden Teile der Hausanschlüsse, die von den Besitzern nicht bezahlt werden, zu übernehmen. Bezüglich der Grundabtretung gibt es keine Probleme, da alle Grundbesitzer der Trassenführung zugestimmt haben. Die Interessenten Stiglmayr und Brunner haben bereits bei der Errichtung der Habacher Gemeindestraße Beiträge geleistet und können daher nicht mehr zur Bezahlung herangezogen werden. Sollten die Besitznachfolger bei den Wohnhäusern Blümlinger und Mager nicht bereit sein den errechneten Beitrag zu zahlen, wäre die Gemeinde verpflichtet nach der Bauordnung den Fahrbahnkostenbeitrag zu verlangen. Es stellt sich hier nun die Frage, ob von diesen Grundbesitzern dann die Zustimmung zur Grundabtretung erteilt wird. Die Kosten für die Grundanteile müßten auf jeden Fall von der Gemeinde bezahlt werden und die betragen laut letzter Berechnung S 162.000,--. Wird dazu der Gemeindeanteil gerechnet, beträgt der Beitrag der Gemeinde für diesen Güterweg S 535.000,--.
Es ist zwar eine ungleiche Behandlung anderer Güterweginteressenten gegenüber, erklärt der Bürgermeister, aber dann könnte für die Interessenten solcher Liegenschaften, wie z.B. Summereder nie ein Güterweg gebaut werden.
Bezüglich des Güterweges Berg erklärte der Bürgermeister, daß hier die Zustimmungen bereits erteilt sind, die Interessentenbeiträge sind aber hier sehr hoch und es stellt sich die Frage ob nicht diese Interessenten auch noch bei der Gemeinde bezüglich Ermäßigung dieser Beiträge vorsprechen werden.
Der Bürgermeister ist der Meinung, daß bezüglich der Prioritäten der Güterweg Hirschleiten an erster Stelle steht, wenn mit den Grundbesitzern nur eine Einigung erzielt werden kann.
An zweiter Stelle wird der Güterweg Berg gereiht.
Die Frage wird noch von ihm an den Gemeinderat gestellt, ob die Übernahme der Kosten wie sie von ihm bereits erwähnt wurden durch die Gemeinde möglich sein wird.
Vom GR. Stiglmayr wird erwähnt, daß vor Kurzem die Feuerwehr diesen Weg befahren mußte und dabei konnte er feststellen, daß es unmöglich ist diesen Weg mit einem normalen PKW zu befahren. Ein Neubau dieses Güterweges ist von seiner Warte her daher sehr wichtig.
Vom GR. Ortner wird die Frage gestellt, ob die Interessenten des Güterweges Berg die Finanzierung genehmigt haben. Dazu erklärt der Bürgermeister, daß die Zustimmungen für die Aufteilung bereits gegeben wurden.
GV. Murauer ist der Meinung, daß der Güterweg Berg vorgezogen werden soll und er daher bei der letzten Sitzung diese Meinung mitgeteilt hat.
GR. Hintermayr ist für eine Unterstützung der Interessenten und der Bürgermeister erwähnt noch, daß es auch Probleme mit einem Interessenten bezüglich der Abwässer im Bereich Wagneredt gibt.
Vom GV. Murauer wird anschließend der Antrag gestellt, die Sitzung für 5 Minuten unterbrechen zu können. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen und die Sitzung fünf Minuten unterbrochen.
Nach Wiederaufnahme der Sitzung erklärt GV. Murauer, daß von seiner Seite aus der Güterweg Hirschleiten an erste Stelle gereiht wird, wenn die Hausanteile bezahlt werden.
Bezüglich des Grundanteiles muß mit den Interessenten noch verhandelt werden, die Gemeinde könnte aber diese Anteile, wenn es nicht anders möglich ist bezahlen.
Der Bürgermeister erklärt, daß dieser Beratungspunkt damit abgeschlossen ist und es wird bezüglich des Güterweges Hirschleiten weitere Verhandlungen geben und das Ergebnis wird abgewartet.
TOP. 8.) Vergabe der Arbeiten für den Einbau einer Gasheizung im
Amtsgebäude.
Für das Gemeindeamt ist der Anschluß an die Ferngasleitung bereits hergestellt, erklärt der Bürgermeister und es wurden nun zwei Anbote für den Einbau der Gasheizungsanlage im Gemeindeamtsgebäude eingeholt. Diese 2 Anbote und zwar eines von der O.Ö. Ferngas und das andere von der Firma Luksch werden vom Bürgermeister wie folgt zur Kenntnis gebracht.
Firma Luksch S 100.609,50
O.Ö. Ferngas S 154.000,00
Auf Grund der Anfrage von GV. Murauer wird vom Bürgermeister erwähnt, daß die Sanierung des Kamins in dieser Summe nicht enthalten ist. Weiters erklärt der Bürgermeister noch, daß der Einbau erst dann erfolgen soll, wenn die derzeit schon sehr desolate Ölheizung nicht mehr funktioniert und größere Anschaffungen erforderlich werden.
Es wird nun vom GR. Stiglmayr der Antrag gestellt, den Einbau der Gasheizung in das Amtsgebäude der Fa. Luksch als Billigstbieter zu vergeben.
Beschluß: Es wird dieser Antrag einstimmig angenommen und der Einbau der
Gasheizung im Amtsgebäude an die Firma Luksch, Riedau somit vergeben.
TOP. 9.) Holzbrücke über die Pram im Bereich Ottenedt; Planungsauftrag
Bezüglich eines Projektes für die Errichtung einer Holzbrücke über die Pram im Bereich Ottenedt, erklärt der Bürgermeister, daß er mit Herrn Pfeifer, Altschwendt über diese Angelegenheit gesprochen hat. Er hat Herrn Pfeifer ersucht, eine vorläufige Skizze und eine überschlägige Kostenschätzung als Besprechungsunterlage zu erstellen. Es wurde also von ihm kein Auftrag für die Erstellung eines kompletten Projektes mit Kostenschätzung erteilt. Herr Pfeifer hat diese Besprechung irrtümlich als Auftrag aufgefaßt und ein vollständiges Projekt mit 3 Varianten von verschiedenen Brücken geliefert. In der Zwischenzeit hat er mit Herrn Pfeifer telefoniert und ihm die Situation erklärt, daß der Auftrag nicht erteilt wurde. Herr Pfeifer nahm dies zur Kenntnis und hat das Projekt zur Gänze zurückgezogen.
Über diese Angelegenheit wird diskutiert und beraten und abschließend vom GR. Berghammer der Antrag gestellt, an die Fa. Pfeifer den Auftrag zur Projektierung einer Holzbrücke über die Pram zu erteilen.
Beschluß: Die Mitglieder der ÖVP-Fraktion und GR. Hintermayr stimmen
diesem Antrag zu. Die SPÖ-Mitglieder und die restlichen 3
FPÖ-Mitglieder stimmen dagegen. Dieser Antrag ist somit
angenommen und der Planungsauftrag an die Firma Pfeifer,
Altschwendt, erteilt.
Vom GR. Ortner wird noch das Ersuchen gestellt, daß bei vorliegen des Planungsentwurfes eine Beratung im Bauausschuß erfolgen soll.
TOP. 10.) Bericht vom Obmann des Umweltausschusses.
Vom Obmann des Umweltausschusses GV. Ing. Demmelbauer wird berichtet, daß am 13.11.1996 und auch am 28.10.1996 jeweils eine Sitzung des Umweltausschusses stattgefunden hat. Bei der letzten Sitzung ist es hauptsächlich um die Einführung der BIOABFALL-Sammlung in der Gemeinde Riedau gegangen. Der Bezirksabfallverband hat sich das Ziel gesetzt in einem Zeitraum von 10 Jahren die Deponiemenge und zwar vom Restmüll um 50% zu reduzieren. Bei der durchgeführten Restabfallanalyse mußte festgestellt werden, daß in der Mülltonne sich sehr viel Bioabfall befindet. Die Bioabfallsammlung wäre daher sehr wichtig und könnte die Restmüllmengen und damit auch die Kostensenkung für die Deponierung dieser Restmüllmengen erreicht werden. Die Abfuhr ist vorgesehen mittels Biosack der mit kompostiert werden kann. Alle Haushalte werden befragt und jene die keine Eigenkompostierung durchführen sind verpflichtet den Kompost mittels Biosack abführen zu lassen.
Weiters wird vom Obmann mitgeteilt, daß die Abfuhrgebühren neu geregelt werden sollen. Es wird vom Bezirksabfallverband angestrebt, daß bezirkseinheitlich die Gebühren gestaltet werden und zwar mit einer Grundgebühr und einer Abfuhrgebühr. Die Grundgebühr ist von jedem Haushalt zu entrichten und darin verpackt sind ca. 200 Liter Bauschutt kostenlos, 3 bis 5 m3 Kompost kostenfrei, weiters sind die Kosten darin enthalten für die Sperrmüllabfuhr, der Beitrag des Bezirksabfallverbandes und die Kosten für die Verwaltung.
Außerdem werden die Kosten für die Abfallzentren schrittweisen vom Land an die Gemeinden übertragen und auch diese Kosten müssen in der Grundgebühr enthalten sein.
Die Abfuhrgebühren enthalten dann die Abfuhr des Restmülls, sowie die Deponiekosten.
Vom BVA wurde bereits mitgeteilt, daß für das Jahr 1997 eine Erhöhung Müllentsorgungskosten von 10% zu erwarten ist.
Durch diese Freigrenzen wird erwartet, daß die Deponiekosten reduziert werden können und ein Vergleich zwischen 1996 und 1997 wird zeigen wie erfolgreich diese Aktion war.
Bei der 2wöchentlichen Abfuhr werden sich die Gebühren unwesentlich erhöhen und bei der 4wöchentlichen werden sie fast gleich bleiben. Jeder Haushalt hat die Möglichkeit eine 4wöchentliche Abfuhr durchführen zu lassen und es ist so wie bisher auch möglich, daß zwei Haushalte mit einer Mülltonne das Auslangen finden. Die Grundgebühr muß aber von jedem Haushalt bezahlt werden und ist daher auch eine gerechtere Verteilung der Gebühren. Angestrebt wird mit dieser Aktion besonders, daß der BIO-Müll aus der Tonne herauskommt, da dieser nur unnötige Deponiekosten verursacht.
Bezüglich des Grün- und Strauchschnittes wird von ihm noch erwähnt, daß der Kompostierer Gerner bereit ist Kleinmengen zwischen 3 und 5 m3 kostenlos anzunehmen, wenn von der Gemeinde pro Haushalt ein Betrag von S 25,-- bezahlt wird. Dadurch könnte natürlich die Verwaltung gewaltig vereinfacht werden und der Anreiz gegeben werden, daß jeder Strauch- und Grasschnitt zur Kompostierung gebracht wird.
Vom GR. Kaufmann wird die Frage gestellt, warum Personen bzw. Haushalte bezahlen sollen, bei denen kein Kompost anfällt. Vom GV. Ing. Demmelbauer wird dazu erwähnt, daß mit den Freimengen der Anreiz geschaffen werden soll sämtliche kompostierbaren Abfälle zum Kompostierer zu bringen. Es ist bekannt, daß in Riedau sehr viele Haushalte mit Gärten sind und in den Gärten im Laufe der Jahre sicherlich größere Mengen von Strauchschnitt anfallen werden, die dann nicht mehr zur Eigenkompostierung geeignet sind. Und hier wird die Möglichkeit geschaffen, diese Mengen kostenlos kompostieren zu lassen.
Bezüglich des gelben Sackes wird von Frau GV. Wolschlager die Frage gestellt, ob dieser wieder abgeholt werden soll. Der Bürgermeister erklärt dazu, daß die Abholung des gelben Sackes gleichzeitig mit der Erklärung bezüglich des BIO-Abfalls abgeholt werden soll. Mit dem gelben Sack erhalten die Haushalte diese Erklärung und sie müssen dem Gemeindeamt mit Unterschrift bestätigen ob sie Eigenkompostierung durchführen, oder nicht, da ansonsten der BIO-Abfallsack angekauft werden muß.
TOP. 11.) Änderung der Gebühren für die Bauschuttdeponie.
Der Vorsitzende berichtet, daß die Erhöhung der Gebühr für die Bauschuttdeponie erforderlich ist. Der Altlastensanierungsbeitrag wird vom Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie festgesetzt und dieser erhöht sich bereits ab 01.01.1997 auf S 90,--.
Die Deponiegebühr von Seiten der Gemeinde beträgt S 20,--. Es ist daher eine Erhöhung der Deponiegebühr für den Bauschutt auf S 110,-- erforderlich.
Es wird vom GV. Weilhartner die Automatik der Erhöhung des Altlastenbeitrages erwähnt, da sich dieser Betrag bis zum Jahre 2004 um 260% erhöht. Für das kommende Jahr ist dies eine Erhöhung von 16% und er stellt die Frage, was sich die Herrn Abgeordneten dabei denken solche Beschlüsse zu fassen und die Gemeinde soll dann den Bürgern diese erhöhten Gebühren aufzwingen.
Dazu erklärt der Bürgermeister, daß die Verbrennung sicherlich das sinnvollste wäre, aber bisher ist kommt diese Methode noch zu teuer . Die Deponierung des Restmülls wird sicherlich für die nächsten Generationen wiederum hohe Kosten verursachen.
Nach eingehender Beratung wird von Frau GV. Wolschlager der Antrag gestellt, die Deponiegebühr für die gemeindeeigene Bauschuttdeponie wie folgt zu erhöhen:
Deponiegebühr für Bauschutt und Erdmaterial S 20,--
Gesetzlicher ALSAK für Bauschutt S 90,--
Die Gebühr für den Bauschutt beträgt somit ab 01.01.1997 S 110,--
Beschluß: Dieser Antrag wird mit den 13 Stimmen der ÖVP, den 8 Stimmen der SPÖ,
sowie mit den Stimmen der Gemeinderäte Hintermayr und Böcklinger
genehmigt. Die Mitglieder GV. Weilhartner und GR.
Ruhmanseder stimmen dagegen.
TOP. 12.) Bericht vom Obmann des Kulturausschusses.
Der Vorsitzende erklärt, daß der Obmann des Kulturausschusses nicht anwesend ist und er daher diesen Tagesordnungspunkt absetzt.
TOP. 13.) Behandlung der vorliegenden Ansuchen um Gewährung einer
Vereinsförderung.
Es liegen einige Ansuchen um Gewährung einer Vereinsförderung vor, erklärt Bürgermeister Wieser Otto. Diese Ansuchen wurden wieder im Laufe des Jahres eingereicht und sollten nun gemeinsam behandelt werden. Vom Bürgermeister werden diese Ansuchen zur Kenntnis gebracht. Die vorhandenen freien Vereinsmittel können aufgeteilt auf diese Bewerber vergeben werden. Es wird vom Vorsitzenden folgende Aufteilung dieser Förderungsmittel vorgeschlagen:
ATSV Sektion Kegeln S 5.400,--
Kath. Bildungswerk S 1.000,--
Faschingsgilde Riedau S 3.000,--
UNION Triathlon Riedau S 2.600,--
KOV-Riedau S 1.000,--
Alpenverein Riedau S 2.500,--
Fotoclub Riedau-Zell S 4.000,--
Elternverein Riedau S 1.000,--
Karateverein Riedau S 1.000,--
Imkerverein S 2.500,--
Diese vom Bürgermeister vorgeschlagenen Summen werden beraten und er stellt nun den Antrag die Vereinsförderungen, so wie bereits bekanntgegeben bewilligen zu wollen.
Beschluß: Dieser Antrag wird einstimmig angenommen und die angeführten
Vereinsförderungen für 1996 somit genehmigt.
Vor Behandlung des nächsten Tagesordnungspunktes, bei dem es sich um Personalangelegenheiten handelt, wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Vor Behandlung der nächsten Tagesordnungspunkte wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt.
TOP. 15.) Erschwerniszulage für Küchenkräfte;
Genereller Beschluß.
Der Bürgermeister erwähnt, daß dieser Tagesordnungspunkt von ihm abgesetzt wird.
TOP. 16.) Allfälliges
Bürgermeister Wieser gibt bekannt, daß der SVR Riedau am Donnerstag, 05. Dezember von 18:00 bis 19:00 Uhr eine Nikolausauffahrt vor dem Gemeindeamt veranstaltet und dazu alle Gemeinderatsmitglieder herzlich einlädt.
Vom Sozialdemokratischen Gemeindevertreterverband Oberösterreichs wurde ein Gemeindeentlastungsplan vorgelegt, der vom Bürgermeister nun vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht wird.
Vom GV. Murauer wird dazu erwähnt, daß sich diese Angelegenheit erledigt hat, da eine Einigung zwischen dem LH-Stellv. Leitl und Herrn LH.-Stellv. Hochmair ergeben hat.
GR. Mag. Gramberger teilt mit, daß die Fischerrunde heuer wieder eine Silvesterveranstaltung am Marktplatz durchführen wird und er ladet alle Gemeinderatsmitglieder zur Teilnahme herzlich ein.
Bezüglich Befärbelung des Kirchenturms drückt er seinen Unmut darüber aus, daß die Granitsteine übermalen wurden.
Vom GR. Hintermayr wird bemängelt, daß am Parkplatz der Hauptschule immer wieder LKW abgestellt sind.
Für die genehmigte Förderung für den ATSV-Sekt. Kegeln bedankt sich GR. Leitner und er ladet die GR. Mitglieder zum Preiskegeln zwischen 4. und 8.12.1996 herzlich ein.
Es erkundigt sich GR. Ortner, ob die Zufahrtsstraße zur neuen Praxis Dr. Mooseder mit Recyclingmaterial versehen wird. Dazu erklärt der Bürgermeister, daß dies nicht vorgesehen ist, da im kommenden Jahr die Asphaltierung dieses Straßenzuges erfolgen soll.
GR. Schabetsberger bemängelt den Malwettbewerb der ÖVP, da Teilnahmezettel vor der Volksschule ausgeteilt wurden und die Schlußveranstaltung erst um 19:00 Uhr im Gasthaus durchgeführt wurde.
Dazu wird von Frau GR. Kopfberger erwähnt, daß es sich hier um keine Parteienwerbung gehandelt hat, da auf den Teilnahmescheinen kein Parteinahme stand und über die Teilnahme der Kinder sowieso die Eltern zu entscheiden haben.
Über diese Angelegenheit wird noch eingehend diskutiert.
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung
Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 15.10.1996 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 23.00 Uhr.
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(Vorsitzender) (Gemeinderat)
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(Schriftführer) (Gemeinderat)
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, daß gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.
Der Vorsitzende: