Lfd.Nr. 49 Jahr 1997

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 30. Jänner 1997.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

Anwesende:

 

o1. Bürgermeister Wieser Otto als Vorsitzender

o2. Vizebürgermeister Wimmer Franz       14. GR. Kaufmann Josef

o3. GV. Gahleitner Peter           15. GR. Schabetsberger Franz

o4. GV. Ing. Demmelbauer Johann          16. GR. Hosner Rudolf

o5. GR. Aschauer Herbert           17. GR. Ortner Günter

o6. GR. Donnerbauer Johannes       18. GR. Leitner Johannes

o7. GR. Kopfberger Elfriede        19. GV. Weilhartner Gottfried

o8. GR. Dick Hermann         2o. GR. Hintermayr Ernst

o9. GR. Berghammer Gerhard         21. GR. Ruhmanseder Heinrich

1o. GR. Pointl Helmut        22. GR. Böcklinger Herbert

11. GR. Köstlinger Franz           23.

12. GV. Murauer Maximilian         24.

13. GV. Wolschlager Anna           25.

 

Ersatzmitglieder:

GR. Steinecker Franz               für               GR. Stiglmayr Franz

GR. Hauer Friedrich                für               GR. Schärfl Michael

GR. Vorhauer Rudolf                für               GR. Weiretmaier Maria

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.

 

Fachkundige Personen (§66 Abs. 2 OÖ. GemO.199o):

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 199o):

 

 

Es fehlen:

 

entschuldigt:                                        unentschuldigt:

GR. Stiglmayr Franz

GR. Schärfl Michael

GR. Vorhauer Rudolf

 

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 199o): Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.


Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

    einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 24.01.1997

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist;

d) daß die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 19.12.1997 bis zur

    heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-

    gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen

    diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluß Einwendungen eingebracht

    werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

 

Tagesordnung:

 

  1.  Genehmigung des Voranschlages für das Finanzjahr 1997.

  2.  Prüfbericht der Bezirkshauptmannschaft Schärding; Kenntnisnahme.

  3.  Beratung und Beschlußfassung bezüglich Weiterbenützung der Quelle

      in Petersham als Notwasserversorgung.

  4.  Bebauungsplan Vormarkt; Grundsatzbeschluß.

  5.  Änderung des Dienstpostenplanes.

  6.  Bericht vom Vorsitzenden des Personalausschusses.

  7.  Vergabe eines Bademeisterpostens für das Hallen- und Freibad.

  8.  Allfälliges.

 

 

 


TOP. 1.)    Genehmigung des Voranschlages für das Finanzjahr 1997.

 

Bürgermeister Wieser gibt bekannt, daß der Voranschlag für das Finanzjahr 1997 bereits zwei Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen ist. Während dieser Auflage sind keine Einwendungen bzw. Vorschläge eingebracht worden. Er teilt weiters mit, daß der Entwurf des Voranschlages bereits mit den Vorstandsmitgliedern eingehend besprochen und beraten wurde. Die Hebesätze sind gleich geblieben, nur die Wasser- und Kanalgebühren wurden angehoben, die entsprechenden Verordnungen wurden bereits mit Gemeinderatsbeschluß genehmigt. Es ist erfreulich, daß der ordentliche Haushalt mit Einnahmen und Ausgaben von S 31,196.000,00 ausgeglichen werden konnte. Aber auch der außerordentliche Haushalt konnte mit Einnahmen und Ausgaben von S 9,420.000,00 ausgeglichen erstellt werden.

 

Vom Bürgermeister werden nun die einzelnen Haushaltsstellen durchbesprochen und die notwendigen Erläuterungen dazu gegeben. Es wird von ihm erwähnt, daß bei der Budgetbesprechung mit den Vorstandsmitgliedern bereits alle Vorhaben beraten wurden und es dürfte daher bei der heutigen Sitzung wenig Unklarheiten geben. Die Mehreinnahmen beim ordentlichen Haushalt und zwar hauptsächlich bei den Abgabenertragsanteilen und auch bei der Kommunalsteuer, wirken sich sehr positiv, durch die dadurch möglichen Zuführungen, auf den außerordentlichen  Haushalt aus.

Im außerordentlichen Haushalt wurden nur jene Vorhaben veranschlagt, die auch wirklich realisier- und finanzierbar sind. Es sind mehrere Straßenbauvorhaben möglich und auch der Abschluß des Güterweges Schwaben. Die Fertigstellung der Leichenhallen sowie der Weiterbau der Kanalerweiterung ist heuer möglich und die Finanzierung ist auch bei diesen Vorhaben gesichert. Auch die Errichtung eines Schlauchturmes für die Fr. Feuerwehr sowie die Betriebsfeuerwehr der Fa. Leitz wurde in den außerordentlichen Haushalt aufgenommen und der Baubeginn ist für 1997 vorgesehen. Es wird von ihm noch erwähnt, daß die Errichtung des Schulweges in Ottenedt zur Haupt- und Volksschule sehr wichtig ist und wenn auf Grund eines guten Rechnungsabschlusses noch Mittel zur Verfügung stehen würden, soll seiner Meinung mit dem Bau dieses Weges noch 1997 begonnen werden.

 

Der Schuldenstand wird von ihm genau bekanntgegeben und es besteht zur Zeit folgende Verschuldung pro Einwohner, mit einem derzeitigen Einwohnerstand von 2.015.

 

normalverzinslich:                 S   2.269,00

niederverzinslich:                  S   9.053,00

 

Gesamtverschuldung:          S 11.322,00

 

Der Bürgermeister bringt noch die beiden Angebote von der Allgemeinen Sparkasse, Geschäftsstelle Riedau, sowie von der Raiffeisenkasse Riedau bezüglich des Überbrückungskredites für das Jahr 1997 zur Kenntnis. Der Kassenkredit, welcher bereits im Voranschlag vorgesehen ist, soll auf die beiden Kassen aufgeteilt werden und zwar mit je S 2,600.000,00. Die Konditionen sind gleich und zwar beträgt der Sollzinssatz 4,5 % p.a. netto und der Habenzinssatz 1,50 % (jew. Eckzinssatz), Bearbeitungsgebühren und Überziehungsprovisionen werden nicht verrechnet. Die Abrechnung des Kreditkontos wird jeweils vierteljährlich im nachhinein durchgeführt.

 

Der Voranschlag 1997 ist sehr gut erstellt, erwähnt GV. Weilhartner und es ist erfreulich, daß so viele Mittel für den außerordentlichen Haushalt zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund ist es auch möglich einige außerordentliche Vorhaben im Jahr 1997 zu verwirklichen. Er wird diesem Voranschlag seine Zustimmung geben.

 

Von GV. Murauer wird auch die Budgetbesprechung für gut befunden und es ist erfreulich, daß der Wunsch seiner Fraktion einen Straßenbesen anzukaufen, ermöglicht wurde. Er wird seine Zustimmung zu diesem Voranschlag erteilen.

 

Von Vizebürgermeister Franz Wimmer wird die Erstellung des Voranschlages als sehr positiv bezeichnet, da durch die Mehreinnahmen und durch exakte Kalkulation auch so manche außerordentliche Vorhaben verwirklicht werden können. Er bedankt sich für die Erstellung des Voranschlages beim Bürgermeister und beim Amtsleiter und stellt den Antrag, den vorliegenden Voranschlag für das Finanzjahr 1997 ohne Abänderungen und die Aufnahme des Kassenkredites aufgeteilt auf die beiden Kassen Raiffeisenbank Riedau und Allgemeine Sparkasse, Geschäftsstelle Riedau, mit je S 2,600.000,00, zu genehmigen.

 

Beschluß:   Es wird dieser Antrag einstimmig angenommen und der Voranschlag für

            das Finanzjahr 1997 sowie der Kassenkredit somit genehmigt.

 

 

 

TOP. 2.)    Prüfbericht der Bezirkshauptmannschaft Schärding; Kenntnisnahme.

 

Der Vorsitzende berichtet, daß von der Bezirkshauptmannschaft Schärding am 25. und 26.11.1996 im Gemeindeamt Riedau eine Kassenprüfung und eine Überprüfung des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 1995 durchgeführt wurde. Der Punkt I. des gegenständlichen Prüfungsberichtes wird nun vom Bürgermeister vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht.

 

Er erklärt noch, daß vom Prüfungsausschußobmann dieser Prüfungsbericht bereits zur Kenntnis genommen wurde.

 

Gegen diesen Prüfungsbericht gab es keine Einwände.

 

 

 

TOP. 3.)    Beratung und Beschlußfassung bezüglich Weiterbenützung der

            Quelle in Petersham als Notwasserversorgung.

 

Bezüglich der Notwasserversorgung durch die gemeindeeigene Quelle in Petersham wird vom Bürgermeister mitgeteilt, daß die ursprünglich vorgesehene Regelung bei der Wasserrechtsverhandlung genau besprochen wurde. Bei dieser Verhandlung, bei der auch Beamte des Amtes der O.ö. Landesregierung sowie der Bauleiter anwesend waren, wurde über die Aufrechterhaltung dieser Notwasserversorgung eingehend diskutiert. Es wurde dabei festgestellt, daß für die Herstellung dieser Wasserversorgung bereits rund S 1 Mio. aufgewendet werden müßten um die Auflagen, die bei der Wasserrechtsverhandlung erteilt würden, erfüllen zu können. Es wäre die Neuverlegung des Abflusses von der Quelle erforderlich und außerdem müßten verschiedene Maßnahmen gesetzt werden. Bei dieser Verhandlung, bei der auch Vertreter der Gemeinde Taiskirchen i.I. sowie Dorf a.d. Pram anwesend waren, wurde auf Grund dieser Vorschreibungen und auch auf Grund dessen, da zum Zeitpunkt der notwendigen Versorgung durch die eigene Quelle noch sehr viele verschiedene Maßnahmen notwendig wäre bevor überhaupt das Wasser für eine Notversorgung verwendet werden könnte, die Meinung vertreten, daß dieser Aufwand nicht gerechtfertigt ist. Außerdem ist das Landeswasserversorgungsunternehmen vertraglich verpflichtet die Gemeinden mit Wasser zu versorgen. Sollte eine Panne eintreten, wäre sicherlich die Behebung dieser  durch das Landeswasserversorgungsunternehmen schneller möglich, als die Aktivierung der Notwasserversorgungsleitung, die vorher auch noch entkeimt werden müßte.

 

Es wird vom Bürgermeister Wieser der Vorschlag gemacht, auf die Notwasserversorgung zu verzichten, wobei das Grundstück und die Quelle weiterhin im Besitz der Gemeinde Riedau bleiben soll.

 

Von GR. Ortner wird die Frage gestellt, wie lang es dauern würde um die Notwasserversorgung zu aktivieren.

 

Der Bürgermeister ist der Meinung, daß sicherlich auf Grund der zahlreichen Vorschreibungen ein Zeitraum von ca. 14 Tage notwendig wäre. Er glaubt, daß von Seiten des LWU die Versorgung schneller möglich sein wird.

 

Von GV. Murauer wird die Meinung vertreten, daß diese Summe zur Zeit nicht geleistet werden soll, da dadurch sicherlich die Konsumenten wieder zur Kassen gebeten werden müßten. Er stellt daher den Antrag, auf die eigene Notwasserversorgung zu verzichten.

 

Beschluß:   Dieser Antrag wird einstimmig angenommen und der Verzicht auf die

            eigene Notwassrwehr Riedau befindet sich auf der Parz.Nr. 16/4. Es besteht nun die Absicht die Grundgrenze direkt an die südliche Außenwand der Feuerwehrzeugstätte der Fa. Leitz zu verlegen, wobei die Fa. Leitz diesen Grundstreifen kostenlos abtreten würde. Für die geplante Baumaßnahme können aber die Abstandsvorschriften der O.ö. Bauordnung bzw. des O.ö. Bautechnikgesetzes 1994 nicht eingehalten werden. Aus diesem Grund ist es erforderlich einen Bebauungsplan zu erstellen, welcher in Rechtskraft zu erwachsen hat. In diesem Bebauungsplan sind die geplanten Verlegungen der Grundgrenzen sowie auch die Gesamthöhe des Schlauchturmes von 11,45 m zu berücksichtigen. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird vom Vorsitzenden genau erläutert.

 

Die Gemeinderatsmitglieder befürworten diesen Bau und haben daher gegen die Genehmigung des Bebauungsplanes keine Einwände.

 

Es wird nun vom Bürgermeister der Antrag gestellt, den Bebauungsplan, wie bereits beschrieben, für den Einsatzbereich Gendarmeriegebäude, Fr. Feuerwehr, Feuerwehr der Fa. Leitz sowie des Roten-Kreuzes zu genehmigen.

 

Beschluß:   Einstimmig wird dieser Antrag des Bürgermeisters angenommen.

 

 

 

TOP. 5.)    Änderung des Dienstpostenplanes.

 

Es ist vorgesehen den Dienstenpostenplan für die Marktgemeinde Riedau neu zu erstellen, erklärt der Bürgermeister. Notwendig wird dies, da für den Bademeister kein Beamtenposten mehr vorgesehen ist und daher eine Änderung so rasch wie möglich erfolgen soll, damit für die Gemeinde keine Kostenbenachteiligung eintreten kann. Vom Bürgermeister wird nun der vorliegende Dienstpostenplan wie folgt zur Kenntnis gebracht:

 

A-4752 Riedau 32/33, Tel. 07764/255-0*, Fax 07764/7281-15

M A R K T G E M E I N D E

R I E D A U

Pol. Bezirk Schärding, OÖ.

 

 

.     .

                  Zahl:  011-0-1997-G/W

  

                  Datum:  30. Jänner 1997

  

.     .

 

 

K U N D M A C H U N G

 

 

Der vom Gemeinderat der Marktgemeinde Riedau am 30. Jänner 1997 genehmigte Dienstpostenplan für das Marktgemeindeamt Riedau wird gemäß § 76 Abs. 5 O.ö. GemO 1990 zur öffentlichen Einsichtnahme wie folgt kundgemacht:

 

 

1     Planstelle  Verwendungsgruppe C     Dienstklasse I - V

1     Planstelle  Verwendungsgruppe C     Dienstklasse I - IV Ad personam I - V

1     Planstelle  Verwendungsgruppe C     Dienstklasse I - IV

1     Vertragsbediensteter     Entlohnungsschema I     Gruppe c

1     Vertragsbediensteter     Entlohnungsschema I     Gruppe d

4     Vertragsbedienstete      Entlohnungsschema II    Gruppe p3

9     Vertragsbedienstete      Entlohnungsschema II    Gruppe p4

 

 

Der Bürgermeister:

Es stellt Bürgermeister Wieser Otto den Antrag, diesen Dienstpostenplan genehmigen zu wollen.

 

Beschluß:   Einstimmig wird dieser Dienstpostenplan von allen anwesenden

            Gemeinderatsmitgliedern genehmigt.

 

 

Vor Behandlung der Tagesordnungspunkte 6. und 7. wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen, da es sich bei diesen Punkten um Personalangelegenheiten handelt.

 

 

Vor Behandlung des nächsten Tagesordnungspunktes werden die Zuhörer wieder in den Saal gebeten und die Öffentlichkeit wieder hergestellt.

 

 

 

TOP. 8.)    Allfälliges.

 

Der Bürgermeister teilt bezüglich der Kanalerweiterung in Schwaben mit, daß nun mit den Grundbesitzern Desch und Luksch ein Grundtausch vereinbart wurde. Die Bauwerber Desch werden nicht auf ihrem vorgesehenen Grundstück bauen, sondern auf den von der Fa. Luksch im Tauschwege zur Verfügung gestellten Bauparzellen. Es wäre daher nicht mehr notwendig die Aufschließung der Deschgrundstücke mit Kanal durchzuführen. Auf Grund dessen könnten in ca. gleicher Länge Bauparzellen in Ottenedt aufgeschlossen werden. Diese Bauparzellen sind im Flächenwidmungsplan als Bauland vorgesehen, eine Aufschließung wäre daher unbedingt erforderlich und es könnten auch bestehende Liegenschaften an das Kanalnetz angeschlossen werden.

Die Beratung hat ergeben, daß die anwesenden Gemeinderatsmitglieder mit dieser Regelung einverstanden sind. Die Bauparzellen in Schwaben, anschließend an die Liegenschaft Kammerer Rosa bis zur Bauparzelle Luksch, sollen aufgeschlossen werden und weiters die Bauparzellen in Ottenedt von der Pramtal-Bezirksstraße bis zu den bestehenden Wohnhäusern.

 

Es wird von GR. Ortner mitgeteilt, daß in der ÖVP-Zeitung der Bericht bezüglich Errichtung einer Brücke für den Schulweg falsch ausgelegt wurde. Die SPÖ ist nicht gegen die Errichtung des Schulweges, sondern gegen die Vorgangsweise des Planungsauftrages. Auch GR. Weilhartner erklärt, daß eine objektive Darstellung der Tatsachen in den Parteizeitungen erfolgen soll. Er ist für eine möglichst rasche Durchführung dieser Wegerrichtung, da dieser günstig wäre für Schüler und Senioren.

 

Der Bürgermeister erklärt noch dazu, daß zu einer Besprechung und Beratung über die Errichtung eines solchen Schulweges eine Planung und Kostenschätzung unbedingt notwendig war.

 

Bürgermeister Wieser erklärt, daß er aus gesundheitlichen Gründen am 04. März 1997 seinen Rücktritt als Bürgermeister erklären wird. Er bedankt sich bereits jetzt für die gute Zusammenarbeit und das gute Klima, welches immer zwischen den Parteien geherrscht hat und er ersucht gleichzeitig um Unterstützung seines Nachfolgers GV. Ing. Johann Demmelbauer.

 

 


 

 

 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 19.12.1996 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21.05 Uhr.

 

 

 

 

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                     (Vorsitzender)                                                             (Gemeinderat)

 

 

 

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                     (Schriftführer)                                                              (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, daß gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: